394. Císaø Rudolf II. naøizuje arcibiskupovi Pražskému, sudímu dvorskému a prokurátorovi komory èeské jako komisaøùm, vyjednávati s duchovenstvem klášterním v Èechách, aby vedle pøíkladu prelátù Horních a Dolních Rakous skládalo po nìkolik let dobrovolnou pomoc penìžní, jmìní svému pøimìøenou na zaplacení lidu váleèného na hranicích Uherských.

V PRAZE. 1598, 8. dubna. - Koncept v c. a kr. spoleèném archivu finanèním ye Vídni. (Böhmen, 1598, Aprii.)

Rudolf oc. Was uns bei jetzigem durch den Erbfeind christlichen Namens und Glaubens, den Türken, wider uns und unsere Kron Hungern fürgenombnem und bereit in das sechste Jahr continuierendem offenen Krieg nit allein zu Unterhaltung des auf den Gränitzen dienunden ordinari und extraordinari Kriegsvolks zu Ross und Fuss, sondern auch zu Bestellund in Bereitschaft Bringung notwendiger Proviant, Munition, Artiglerei und anderer Kriegsnothdurften, auch zu Unterhaltung der hohen Bereich für ein überaus schwerer und uns fast unerschwinglicher Unkosten und Verlag unvermeidlichen aufgehet, das alles habt ihr bei euch selbst ausser weitläufiger zu Gemüth Führungvernünftig und gehorsamblich wohl zu erachten.

Nun haben wir es zwar bishero unsers Theils an müglichister väterlicher und getreuer Sorgfältigkeit und Fürdenken niemals erwinden lassen, sondern alle menschliche mügliche Mittel und Weg nit allein mit Erhandlung einer stattlichen, doch aber zu diesem so weitschichtigem Wesen und Nothdurften noch unerklecklichen Reichshilf bei jetzigem zu Regensburg gehaltenen Reichstag, sondern auch in ander Weg, wie wir die zu Beförderung dieses so hochnothwendigen Werks fürträglich sein erkennt und gehalten, und ausser sonderer Beschwerung unserer getreuen Lande und Leut, auch ungeacht und unverschont unserer selbst eignen Kammergüter und Gefäll nur immer thun, erlangen und zuwegen bringen mügen, für und an die Hand genumben, war uns auch nichts liebers, dann dass wir dasselbe hinfüro nit weniger als bishero besehenen, ausser sonderer Beschwerung unserer Unter-thanen continuieren möchten; wir empfinden aber gnädigist, dass uns solches bei so langer Continuation ermelts Kriegswesens umb deren dabei fürfallenden immerwährunden beschwerlichen und fast unerträglichen Ausgaben willen ganz und gar unmüglichen fallen will, also, da wir dits Orts nit noch mehrere Mittel suchen und in ander Weg zeitliche und genugsambe Präparation und Fürsehung thuen sollten, wir uns änderst nicht, dann einer üblen Verrichtung und also per consequens des endlichen Verderbs und Untergangs unserer Künigreich, Erbfürstenthuniber und Länder mit höchstem und unwiederbringlichem Schaden und Nachtheil der ganzen Christenheit gewisslichen befahren müssten.

Damit aber dergleichen Unglück, Schaden und Gefahr noch länger verhütet bleibe, sonderlich weil die Sachen einmal dahin geschaffen, dass kein Hoffnung noch Raitung derzeit auf einichen Frieden zu machen, ja wir dessen so gwiss avisiert sein, dass der Suitanus des endlichen Schlusses und Intention seie, abermals selbst in eigner Person heraus zu ziehen und sein äusseristes und mit solcher Macht, als er und dessen Vorfahren hievor nie gethan, wider diese unsere christliche Land und die Confoederierten zu tentieren, derwegen wir uns nun beim heiligen Reich, unsern erblichen Künigreichen und Landen, auch andern ausländischen Potentaten und Fürsten aller Orten, wo wir nur künnen und wissen, umb neue Hilfen stark und unablässig bewarben und alles das anheben und versuchen müssen, darzu uns die Noth und das Werk selbst Anleitung und Wegweis gibt: so haben wir uns auch neben andern fürgenumbenen Mitteln dahin gnädigist resolviert und entschlossen, bei unserer Geistlichkeit in diesem unserm Künigreich Beheimb, als den Äbten, Pröpsten, Prioren. Äbtissin und Priorin zu Theils Erzeugund Fortstellung obbemelter uns obliegunden Kriegsnothdurften umb eine erspriessliche Hilf durch sonderbare Commissarien, darzu wir euch hiemit gnädigist fürgenumben, müglichisten Fleiss handien zu lassen. Und ist darauf an euch hiemit unser gnädigister Bereich, ihr wollet alle die Geistlichen an Ort und End, da es euch am gelegensten bedunken würdet, aufs eheist, doch aber nit auf einmal, sondern weil diese Behandlung ein Zeit nehmben wird, zu unterschiedlichmalen für euch bescheiden und erfordern lassen, ihnen anfänglichen die Noth, Gefahr, auch was für einen überschwenglichen Unkosten dieses Werk erfordert, sonderlichen aber, dass wir einmal darauf umb der so lange Zeit ob uns gehabten beschwerlichen Ausgaben willen ausser Hilfreichung unserer getreuen Unterthanen nit gefolgen künnen, ausführlichen zu Gemüth führen, und alsdann alles die fernere Handlung mit ihnen dahin anstellen, dass sie uns zu solchen jetzigen unsern Kriegsnothdurften mit einer erspriesslichen freien Hilf (inmassen unsere Geistlichen und Prälaten in unserm Erzherzogthumb Österreich unter und ob der Enns nun viel Jahr lang gutherzig leisten) aufs höchst, so ihr ein oder den andern nach Gestalt und Gelegenheit eines jeden Vermügens bringen künnt, auf etliche Jahr gehorsamb gutherzig beispringen wollen, des gnädigisten Versehens, weil wir ihrer diese sechs Jahr hinumb, so dieser offene Krieg gewährt, ungeacht unserer gehabten vielfältigen Beschwerungen mit dergleichen Begehren verschont, solches auch noch länger, da es änderst die Noth leiden wollt, gnädigist gern tbun wollten, sie, die Geistlichen, werden sich dits Orts desto stärker angreifen und uns in einer solchen Gelegenheit, welche das gemeine Vaterland betreffen thut, desto willfähriger und stattlicher sich erweisen. Darauf ihr euch nun die Sachen, als an deren uns, wie ihr wohl zu erachten, viel gelegen ist, angelegen lassen sein, auch bei solcher Handlung alle nothwendige und mehrere Ausführung, die gleich in diesem unserem Schreiben nit begriffen, nach Gelegenheit aller Umbständ zu thun und also euren beiwohnenden Verstand und Discretion nach solchen Fleiss und Ernst zu gebrauchen werdet wissen, damit jedweders Orts eine zu diesem Werk nutzliche Hilf gewisslichen erhandlet und hernach an Ort und Stell, dahin wir es verordnen werden, erlegt und ausgezahlt werd. Darauf wir uns dann also endlich und gewisslich verlassen, seind auch eurer guten Verrichtung förderliche Relation zu Händen unserer anwesenden Hofkammer in Gnaden gewärtig. Ihr vollbringt auch hieran unsern gnädigen Willen und Meinung. Geben Prag den 8. Aprilis, anno 98.




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