4. Dobré zdání komory dvorské a české o artikulích, válečnou kanceláří dvorskou navršených, které by příštímu sněmu království Českého měly býti předloženy.

V PLZNI. 28. prosince 1599. — Konc. v c. a kr. spol. arch. finančním ve Vídni (Böhmen, 1599 Dec.) a souč. opis. v arch. místodrž. v Praze (L..34, 1590—1599).

Darbei nun anfänglich erachtet wirdet, dass zwar mit den angezogenen und andern niehrers darzu dienstlichen Motiven den gehorsamben Ständen zu Gemüth geführt und ihnen deduciert werden möchte, warumb etwa die Continuation solches Kriegs besehenen und warumben ein jeder, auch hintangesetzt seiner eigenen Ungelegenheit, mehrers zu dergleichen Bewilligung geneigt, dann etwa dieselbe weigern sollte, weil solches alles wider den Erbfeind, den Türken, und zu Abwendung seiner Tyrannei, auch eines jeden Insassen in diesen und andern dieser Kron incorporierten Landen gemeint und angesehen ist.

Und obzwar dieses jetzt zu End laufende 99. Jahr nur 8000 Mann Kriegsvolk extraordinari, als 2000 zu Ross und 6000 zu Fuss, von ihnen zu unterhalten begehrt worden, so vermeinten doch sie, die Hofund beheimbische Kammer, es möchten an die Stände dieser Kron Beheimb für den Feldzug des nunmehr aiigehunden 1600. Jahrs gar 10.000 Mann zu Erhaltung der fertigen Bewilligung begehrt werden, doch mit lauterer Einverleibung der Glausel, so in der Kriegsexpedition Gutachten wegen der Schaden gemeldet worden, und darmit man dies Jahrs Ihrer Mt. uber 40.000 Thaler geschadet.

Sonsten halten die Hof- und beheimbische Kammer dasjenige, was wegen Anticipier- und ordentlicher Bezahlung des Kriegsvolks, ungeachtet die Contributiou nit sogleich gefällt oder einkombt, [vorgeschlagen wird,] gar für billich und möcht es auf einen oder den andern darin vermeldten Weg gerichtet werden.

Ingleichem auch, dass die Disposition des Kriegsvolks, Fertigung der Bestallungen, Anordnung der Musterungen Ihrer Mt. gehorsambist vertraut, sie auch nit, wie mit den 2000 Reitern dieses Jahrs besehenen, also geengt und die Musterplätz ihres eignen Kriegsvolks im Lande durch die Stände bewilligt werden.

Allein müsste dies Orts auch solche Meldund Andeutung den Ständen beschehen, dass sie sich wegen besorgunder Gefahr zur Defension oder Kachzug fertig machen und halten und darzu auf den sich begebenden Fall die Obristen und Befehlichsleut gleich alsbald nennen, die Musterung solches Nachzugs, wo nit ehunder, doch auf den nagst folgunden Augustům zum längsten und daneben alle Sachen also anstellen wollten, damit man gedachtes Nachzugs auf den Fall gestracks und ohne ferrers vieles Mahnen versichert und gewisst sein künnte.

Sollten aber auch sie die Stände etwa Ihrer Mt. die Disposition des Kriegsvolks nit ganz überlassen und selbst die Art oder Manier benennen wollen, so wäre ihnen dennoch dies zuzumuthen sein, dass sie es auf solche Art richteten, wie die wider den Erbfeind, den Türken und gegen seinem Kriegsvolk am taug- und nutzlichisten zu gebrauchen, und dass sonderlich der Walion- und Franzosen zu Fuss Unterhaltung als eines frembden Volks wieder in ihre Bezahlung völlig, die Zeit sie im Feld wären, kommen.

Darbei dann auch ein Baugeld auf die vor diesen Landen liegunde Gränitzörter, als Gran, Commorn und Uyvar, zu suchen.

Dass bei den Ständen im Landtag wegen der Ross zur Artollerei was gemeldet werden sollte, halten sie, die Kammer, für unnoth, weil darmit nichts gerichtet und etwa nur in andern Begehren ein Stecken oder Scrupel darmit erregt werden möchte; und kann dergleichen durch die Kammer, weil doch die Klöster und Städte das meiste hierin thun müssen, es auch auf Ihrer Mt. oder absonderliche darzu Deputierte Bezahlung beschieht, wie heuriges und voriges Jahr beschehen, hernach tractiert werden. Actum Pilsen den 28. Decembris anno 99.




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