17. Rudolf II. odpovídá královským komisařům sněmovním na zprávu jejich ze dne 20. ledna, že pomoci od stavů svolené přijímá s podmínkou, aby žádné místo nebylo ze sbírky berní vyloučeno pro škody ohněm a krupobitím způsobené, když požárem nebo krupobitím částečná jen škoda se stala.
V PLZNI, 21. ledna 1600. — Konc. v c. a k. státn. arch. ve Vídni. (Bohemica fase. 3.)
Rudolf etc hochund wohlgeborne, gestrenge, liebe Getreue! Wir haben euer Schreiben vom 2U. dies mit sammpt der dreien Stand unseres Königreichs Behemb auf die ihnen furgebrachte Landtagsproposition gegebener Antwort wohl empfangen und den summari Inhalt derselben selbst gelesen. Wie wir nun daraus sowohl euern hierunter angewendten Fleiss als gemelter Stand beschehene gehorsamiste Bewilligung zu sondern gnädigen Gefallen, aber das daneben vernommen, dass, da wir unsers Theils weiter replicieren lassen sollten, schwerlich aus denen in eurem Schreiben und gedachter Stand Antwort angezogenen Ursachen was mehrers zu erhalten sein wurde, so wollen wir es gnädigist dabei verbleiben lassen und solche der Stand Bewilligung mit Gnaden, jedoch also annehmen, dass das jenige, was im Artikel von dem Feuerund Hagelschaden, dass es mit denselben ein sonderbare Meinung und Exception haben solle, vermeldt wird, recht und nit dahin zu verstehen sei, dass wegen eines oder zweien abgebrennten Häuser oder auch dergleichen particular Hagelschadens eines ganzen Dorfs oder Orts verschont und dardurch den Contributionen Abbruch geschehen solle. Welches ihr bei dem Landtagsschluss in Acht zu nehmen, obgemelten Ständen zu verstehen zu geben und also den Landtag in unserm Namen zu schliessen werdet wissen. Denen wir mit kaiserlichen und königlichen Gnaden forters wohl gewogen. Datum Pilsen 21. Januar 1600.