41. Štěpán Jiří ze Šternberka dává zprávu císaři o marném vyjednávání s obyvately království Českého v příčině zjednání půjčky 100.000 tolarů, poněvadž nikdo na zastavené již panství Chomutovské tak velkou sumu peněz půjčiti nechce; radí císaři, aby jednati dal s Janem Novohradským z Kolovrat, kterýž po otci mnoho peněz na hotovosti zdědil, a omlouvá se, že nikdy nepomýšlel prodati zboží Vltavotýnské bez vědomí a svolení císařského.

V PRAZE, 11. dubna 1600. — Orig. v c. a kr. státn. arch. ve Vídni. (Bohemica fase. 3)

Allerdurchleuchtigister oc. Allergnädigister Herr! E. Kais. Mt. gnädigistem Befehlich nach hab ich mich wegen Aufbringung der Hundert Tausend Thaler mit allem Fleiss unterthänigist bemühet; soll aber hierauf E. Kais. Mt. ich mit Grund der Wahrheit wohl berichten, dass ich ungeachtet meines angewendten Fleisses und Mühe bei keinem aus den Inwohnern dieses Künigreichs bisher nichts erhandeln noch aufbringen künnen, wird sich auch schwerlich aus denselben jemands finden, der ein solche hohe Summa Gelds auf ein zuvor verpfändte Herrschaft, als Komutau, darauf des von Kolowrats Sohn ein Hundert zweiundvierzig Tausend Schock meissnisch allbereit vor diesem versichert und gnugsamb verschrieben hat, darleihen wird wollen. Zu dem ist auch numehr die Zeit zu der Geldswerbund Aufbringung wes spat und verstrichen, dann ein Jeder, der Geld liegen hat oder desselben bedürftig ist, sucht solches allweg vor den gewöhnlichen Terminen Georgi uud Galli, und nicht, wann dieselben, wie es sich dann fast anjetzo also begeben wollte, an der Hand und vor der Thür. Derwegen wäre mein gehorsamb Gutachten, weil sich auf diesmal niemauds aus den Inwohnern dieses Künigreichs befinden thut, der obgehörtermassen ein solche Summa Gelds darleihen wollte, dass E. Mt. der Sachen mittlerweil, bis des Niclas Ridlš übergebue Schrift durch die obristen Officierer und Landrechtssitzer berathschlagt und vernommen werden möchte, ob E. Kais. Mt. diesfalls ein Jus haben, ein Anstand geben thäten. Kachmals, wann E. Mt. der obristen Officierer und Landrechtssitzer Gutachten vernehmben und daraus nicht zu spüren noch zu erkennen sein wurde, dass E. Mt. wes berechtigt, so kunnte mit Jan Nowohradský von Kolowrat des Darlehens der Hundert Tausend Thaler halber, weil wissentlich, dass ihm sein Vater nicht ein kleine, sondern starke Barschaft verlassen und er sich auf die vor diesem mit ihme gehaltene Tractation schon in dreissig Tausend Thaler E. Mt. darzuleihen anerboten, ferner gehandelt werden. Kein ander Mittel kann ich sonst weder bei der Kammer noch in anderweg zur Aufbringung dieser Summa nicht finden, dann nur allein anjetzo Georgi, so allbereit vor der Hand, zu Bezahlung der Hauptsumma und Interesse, die keinen Anstand leiden wollen, in die Hundert zwainzig Tausend Schock meissnisch zu Erhaltung E Mt Credits bei der behemischen Kammer abgelegt werden müssen. Weis also, allergnädigister Kaiser und Herr, wiewohl ich diesfalls nichts an mir erwinden lassen und die bŤLührte Summa gern aufbringen wollte, ausser des vorgeschlagnen Mittels hierzu gar keine Gelegenheit.

Und demnach mir auch E. Kais. Mt. wegen des Guts Thein ob der Multau gnädigist auferlegt, davon nichts zu verwenden noch verkaufen zu lassen, so lang des Herrn Erzbischofs Begehren durch die obristen Landofficierer nicht berathschlagt und E. Kais. Mt. vorgebracht wurde, will ich mich demselben gemäss auch gehorsamblich verhalten, und ist mir nie in Sinn kummen, ausser E. Mt. gnädigisten Wissen und Willens diesfalls was fürzunehmen, sondern bin allein bedacht gewesen, dies Gut sambt dessen Zugehörung besichtigen und taxieren zu lassen, damit man wissen möcht, wie ich dann dessen von E. Mt. befehlich gehabt, was solches austrüge. Und weil dann in weiland Kaiser Siegmunds, sowohl Künig Georgen und Künig Wladislai Begnadungen, bevoraus aber in der Bestätigung derselben durch weiland Kaiser Ferdinandi, E. Kais. Mt. geliebten Ahnherrns, hochlöblichister und seligister Gedächtnus, zu befinden, dass dieselben allwegen gewisse Summen und Gnaden auf dies Gut Thein bewilligt und hinzu geschlagen haben, auch in den berührten Majestätbriefen und ľ sonderlich Kaiser Ferdinandi Confirmation E. Kais. Mt. sowohl derselben Erben und nachkommenden v Künigen zu Behem und sonst niemanden andern die Ablösung des gehörten Guts lauter und klärlich bevorbehalten worden, wie E. Mt. aus beiliegendem Artikel mit mehrerm gnädigist zu vernehmben haben: als stehet bei E. Mt. fernerm gnädigisten Willen und Erwägen, worbei Sie die Sach beruhen lassen t: wollen.

Soviel des Niclas Ridls Schrift wegen der Kolowratischen Sachen anlangt, die ist mir noch v bis auf dato nit zugestellt; sobald ich sie aber bekumb, soll E. Mt. dieselb von mir derselben gnädigen Beffhlich nach auch unterthänigist zugeschickt werden. Welches E. Kais. Mt. ich als meinem allergnädigisten Kaiser und Herrn unterthänigist und gehorsambist nicht verhalten sollen, und thue E. Mt. mich sambt meinen unterthänigisten Diensten gehorsamblich befehlen. Geben Prag den eilften Aprilis anno im Sechzehenhunderten.

E. Rom. Kais. Mt. unterthänigister gehorsamister

St. G. H. v. Sternberg.




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