42. Rudolf II. žádá Štěpána Jiřího ze Šternberka, aby půjčku (100.000 tolarů), není-li možné celou sumu na jednom místě obdržeti, od více osob snažil se zjednati, i nařizuje mu, aby manželce Samuela Nejepinského, jemuž z trestu jmění zabaveno bylo, co jí náleží, vydal a dobré zdání své předložil, jaká by milost odsouzenému mohla býti dána.

V PLZNI, 14. dubna 1600. — Konc. t c. a kr. státn. arch. ve Vídni. (Bohemioa Fase. 3.)

Rudolf etc. Wohlgeborner, lieber Getreuer! Wir haben aus deinem Schreiben vom 11. dies verstanden, waruinben die bewusste nothwendige Geldhandlung uber deinen angewendten Fleiss und Bemühung weder an einem noch dem andern Ort nicht Statt haben wollen. Du hast dich gleich (wohl unschwer zu erinnern, was uns und gemeinem Wesen an dieser Handlung gelegen, wie gewiss wir uns darauf verlassen und deswegen allbereit darauf nicht ein geringes antieipieren lassen, daher du zu erachten, wie gar sichs bei solcher Noth und Beschaffenheit davon nicht aussetzen, viel weniger die Handlung weiter hinaus differieren lassen wolle. Und weil wir, wie bei andern vorgefallenen Gelegenheiten als auch diesfalls au deinem äussersten treuen Fleiss nochmals gar nicht zweifeln: als begehren wir an dich hiemit gnädigist, du wollest dir sonders angelegen sein lassen, zum Fall je deinem Andeuten nach die ganze Summa an einem Ort allein nicht zu erhalten, dass doch dieselbe bei etlichen Personen unterschiedlich und absonderlich erhandet, aufund zuweggebracht und zu bewussten eilenden nothwendigen Effect gebracht werden möge.

Des Ridl Bericht und deren hievor darzu Verordneten Gutachten darüber sein wir vertröstermassen mit allerehistem gewärtig, damit wir, was sich diesfalls zu verlassen, eigentliche. Wissenschaft haben mögen.

Den beigeschlossenen Artikel wegen der angezogenen Begnaduug des Guts Tein betreffend, hast du mit Erinnerund Uberschickung desselben recht und wohl gethan, und weil diese Sach auf unserer obristen Landofficier Bericht und Gutachten gestellt, als wollen wir sie, bei Beratschlagung fürnehmblich diesen Artikel auch zu erwägen und in Acht zu nehmen, erinnern und vermahnen.

Was dann beschliesslich des Samuel Ne[je]pinský Ehweib an uns wegen ihres Ehewirts verwirkten Straf diemuthigist flehcnlich suppliciert und gebeten, das findest du nebenliegend zu vernehmen. Und weil wir dann erstlich für billich halten,- dass dasjenig, so sie ihrem Ehewirt zugebracht und sie ihr beweislich zuständig zu sein darthut, von ihres Manns confiscierten Hab und Gütern abgesondert und ihr deshalben nichts vorgehalten werde, als befehlen wir dir hiemit gnädiglich, du wollest bemeltes Nejipinský Eheweib dasjenig, so ihro, wie obgehört, zugehörig, folgen und widerfahren lassen. Was aber den Nejipinský betrifft, sind wir aus kaiserlicher und küniglicher Güte und Milde, auch in gnädigister Erwägung der dies Orts beschehenen Vorbitten, die Straf mit einer Begnadung zu moderieren nicht ungeneigt. Hierumben so begehren wir an dich hiemit gleichfalls, du wollest sambt den auderu misera beheimbischen Kammerräthen der Sachen alles Fleiss nachdenken und uns euer sambtliche Gutachten, wie und mit was für einer Gnad wir uns gegen ihme Nejipinský erzeigen und wasmassen und wie hoch er umb sein Verbrechen gestraft werden mochte, [erstatten]. An dem allem vollziehst du unsern gnädigen gefälligen Willen und Meinung, deine wir mit kaiserlichen und küniglichen Gnaden wohl geneigt seincl. Datum Pilsen den 14. Aprilis anno 1600.




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