101. Dobré zdání o tom, které artikule v příčině záležitostí komorních do královské proposice na příští sněm království Českého vloženy a stavům předneseny býti mají. Artikule týkají se: prodloužení berní a sbírek minulým sněmem povolených na další tři léta; ustanovení zámožných osob za berníky krajské; přehlídek pivovarů a zevrubného vyšetření množství piva v nich vařeného; osvobození měst horních; ohledání štokrámů na hranicích zemských; vydání instrukcí pro berníky nejvyšší a krajské; jednání v příčině upravení plavby po Labi a Vltavě.

V PRAZE, 11. ledna 1601. — Konc. v c. k. společ. arch. financ, ve Vídni. (Böhmen, 1601, Januar.) Kammerartikel, so auf den bevorstehenden beheimbischen Landtag den Ständen fürzutragen.

Als erstlich wegen der Steuerund Biergelder, weil die Termin derselben, als der Steuer auf Nicolai des abgelofenen 1600 Jahrs und des Biergelds auf Philippi Jacobi des eingangeuen 1601 Jahrs ihren Ausgang haben, so wirdet vonnöthen sein, die Continuation derselben wiederumb auf drei Jahr zu begehren.

Dann benebens die Stände dieser Krön Beheimb dahin zu erindern, dass sie vermöglichere Kreiseinnehmber, als wohl bišhero bescheben, verordnen, dann die Erfahrung geben, dass bishero etliche so arm gewesen, dass man sich des Restierens, wann sie gestorben, nit erholen können. Welches nun Ihrer Mt. und dem Land in dem zu Unstatten kommen, dass Ihre Mt. desjenigen, was bewilligt, nit habhaft worden und sie verursacht worden, hernach an die Stände ein anders nichtigeres und Mehrers zu suchen und zu begehren.

Ingleichen dass sie benebens die Anordnung thun, dass durch die Kreiseinnehmber aus dem Ritterstand denen Einnehmbern aus den Städten in der Einnahmb und Abführung der Contribution gebührliche Hilf geleistet und ihre Besoldung vollkommblich verdient werde.

So befindet sich, dass die berührte Biersteuer pro rata der jetzt bewilligten 6 Weissgroschen von jedem Viertel in denen nagst verschienen Jahren viel weniger ertragen, als etwann zuvor, da nur 2 oder 3 weisse Groschen bewilligt worden und weniger Brauhäuser gewesen, einkommen, und dass auch dieselben Biergelder von vielen über die bestimmbten Termin gar zu lange hinterhalten und nun mehr auch nicht allenthalben die zuvor angeordneten Steckbriefe in gebührliche Acht genommen werden wollen. Erforder derowegen Ihr Mt. Nothdurft, ferner Anordnung zu thun, dass die verordneten Kreiseinnehmber derselben Zapfengelder bald erstes Anfanges jeder in seinem Kreis alle Brauhäuser bereiten und erfahren, wieviel Viertel zu Winteroder Sommerszeiten und wieviel Gebräu ohngefähr alle Wochen, eine Zeit der andern zu Hilf geraitet, Weissoder Gerstenbier in jedem Bräuhaus gebraut und abgegeben werden kann, und was sich alsdann befinden wird, dass sie die Verzeichnussen desselben unverzüglich an die Ort, wohin es verordnet, schicken, damit Ihr Mt. zeitlich Nachrichtung haben könnten, worauf sie sich ferner ohngefähr werden zu verlassen haben. Nichts desto weniger dass auch die Stände die nothdurftige Vorsehung thun wollen, was also verhoffentlich zu gewarten sein wird, dass dieselbe unumbgängliche Hilf, weil es mehrtheils Ihr Mt. eigene Unterhaltung antrifft, zu rechter Zeit gefallen und abgeführt werden möchte. Zu solchem ist auch noth-wendig bei den Ständen zu erhandlen und sie dahin zu bewegen, dass die Abzug an der Haussteuer wegen erlittenen und beschehenen Schaden durch Feuer und ander böses Wetter künftig ganz und gar aufgehebt und die Haussteuer ohne dergleichen Abzug vollkumblich abgeführt werde.

Der Bergstädte Contribution betreffend, obwohl hievor in vorgehenden Landtagen solche Ausmessung besehenen, dass dardurch deren etliche, als Joachimsthal, Schlaggenwald, Schönfeld, Lauterbach, Pressnitz, Sonnenberg, Sebastianberg, Platten, Hengst und Abertham, sowohl die Arbeiter und anderes Bergvolk, so sich bei den andern Bergwerken umb derer Nothdurft willen aufhalten und keine Nahrung führen, der Contribution befreit und exempt gemacht, so haben sich doch die andern Bergstädt ihres Unvermugens halben gleichsfalls zum höchsten entschuldigt, sunderlich aber Kuttenberg furgebracht, das sie in der Zeit hero das Bergwerk allein mit ihrer Armuth und Zubuss, so sich auf viel Tausend Thaler erstreckt, erhalten hätten, und do sie dasselbe nit gethan, die Gruben ungebaut verblieben und das Bergwerk erliegen müssen. Welchem dann ferrer nachgesehen worden, und erscheint gleichwohl aus den Kuttenbergischen Raitungen, dass dieselben Bergwerk nur von den Inwohnern, angesessenen Burgern und Handwerkleuten mit Zubuss und von den gemeinen Bergleuten mit der Handarbeit gebaut worden, wie sie dann in nächst abgelofenen fuafthalb Jahren uber 38.000 Thaler Zubuss gegeben und ausgelegt haben, und befinden sich gar wenig frembde und ausländische Gewerken, die etwo was Ansehliches dahin anwenden und bauen helfen. Zu dem kombt auch, waun etwa durch grosse Wasser oder sonst bei dem Berg, Schmelzund Holzwerk Noth fürfallen thut, wie vor diesem zu etlich Malen beschehen, dass sie gleichwohl auf Ihre Mt. gnäligistes Begehren jeder Zeit, so viel muglich, mit Geldhilfen beigesprungen. Sollten sie nun uber dies mit dergleichen Kriegscontribution auch belegt werden, so wäre zu besorgen, dass es dem Bergwerk, so ohne das mit schwerer Einbuss erhalten, zu noch mehrerm Stecken und Schaden gereichen wurde; do aber dies oder andern Orts Leut verhanden, welche nur zum Schein einzele Kux oder gar nichts bauten und allein ihre Nahrung und Handel führten, welches dann durch sondere Personen erkundigt werden unisste, dieselben werden zur Contribution billich angehalten,

Sonsten seie gleichwohl in nächstem und vorgehenden Landtagen für ein sondere Nothdurft erwogen, auch Commissari und gewisse Tag der Zusammenkunft benennt, welche berathschlagen sollten, durch was Mittel und Weg die Bergwerk wiederumb in guten Stand und Aufnehniben gebracht werden möchten. Dieweil aber solches aus verhinderlichen Ursachen bishero, soviel man Nachrichtung, nit fortgestellt, so wären die Stände nochmalen zu vermahnen, dahin bedacht zu sein, damit solche Beratschlagung einsten gewiss fortgestellt und an der verstorbenen Commissarien Stell, do etwa einer darvon abgeleibt, andere darzu namhaft gemacht wurden.

Was die Besichtigung der Stockraum au den Granitzen anlangt, obwohl die darzu mit dem Landtag deputierte Commissarien theils damit ein Anfang gemacht und besag ihrer gethanen Relation diejenigen Wald, so zum Gut Hainspach, der Frau Anna von Schleinitzen jetziger Inhabung, desgleichen welche zur Herrschaft Duxau gehörig, und was von der Herrschaft Bil in auf Stockraumb hingelassen worden, beritten und in Augenschein genomben, so seind doch andere mehr verhanden, als bei Graupen, Rothenhaus, Pressniz, Frauenberg [Pfraumberg] gegen Pfalz und daselbst umb, so gleichsfalls zu besichtigen. Darbei aber in allweg vonnöthen, dass nit allein die Besichtigung und Relationen beschehen, sondern auch, wann dieses furuber, dieselben, wie die Landtagsschlüss ausweisen, bei den Landsrechten gebührlich angebracht, b. rathschlagt und, was gut und billich befunden, darauf gesetzt und verordnet, auch die Granitzen recht gemarkt und jederzeit unverruckt gehalten werden.

Weil auch etlicher Granitzen halben zwischen der Krön Beheimb und der Pfalz bei Weithausen [Waidhaus] und bei Tausch [Tauss] mit dem Herzogen in Baiern von etlichen Jahren hero allerlei Stritt entstanden und noch bis Dato zur Richtigkeit nit gebracht, so erfordert die Nothdurft. dass solche Stritt aufs allerehiste zur Erörterung kommen.

Überdies wirdet auch in Einnehmbung der Steuer grosse Unordnung gespürt. Ist derwegen hoch vonnöthen, die Stände dessen auch zu erindern und zu begehren, damit in Ihrer Mt. Macht gegeben werde, den obristen Steuereinnehmbern, wie auch den Kreiseinnehmbern Instruction und Ordnung zu besser und richtiger Einnehmbung solcher Bewilligung aufzurichten und furzustellen.

Schliesslich so ist in vorgehenden Landtagen den Ständen zu etlich Malen angedeutet worden, der ganzen Krön Beheimb durch die Eibschiffahrt für Nutz und Fromben geschafft werden kunnte, "und weil seithero der beeden Wasserströmb Elb und Multau Gelegenheit von Leutmeritz bis an die Prager Bruken auf Ihre Mt gnädigiste Verordnung durch den Baumeister zu Bresla besichtiget, abgemessen und überschlagen worden, der dann auch beständig furgegeben, ungeacht die geschworne Muller zu Prag Bedenken darwider eingewendet, dass die Schiffahrt durch Schleussenbau also zuzurichten, dardurch den Mühlen nit allein kein Wasser entzogen, sondern noch viel mehrers zugehen solle: als wären Ihre Mt. gnädigist bedacht, als römischer Kaiser das Ihre beiden benachbarten Churfürsten und Interessierten im Keich deswegen nochmalen anbringen und befurdern, auch alle Hindernussen und Irrung, die etwo bishero darbei gespurt, so viel muglich hinweg und beiseits räumen und thun zu lassen, auf dass man einsten darmit zu einem gebührlichen Schluss gereichen möchte. Wann aber hierbei auch vonnöthen, dass die Stände dieser Krön ihre. Personen, so etwa zur Absendung zur Tractation und Vergleichung solches Werks oder Beratv)schlagung, woher der Unkosten zu nehmben, wie die erhebten Wühren zu besichtigen und zu ändern und wohin die Niederlag zu richten, zu gebrauchen, benennen, auch genugsamb vollmächtigen und den Herren obristen Landrechtsitzern, wie wohl auch zuvor beschehen, wegen der Zusieglung genügsamen Gewalt geben: als waren sie nit allein darumb, sondern auch deswegen zu ersuchen, dass sie auf die wider alles Herkommen in diesem Land an der Elb gesteigerten Mauth und Zoll Abthuung bedacht sein und wie dieselben furzunehmben schliessen wollten, damit nit allein diejenigen ausser der Krön Beheimb unter Churfürsten und Ständen an der Elb Gesessene, so dergleichen abthun sollen, als wann solches in der Krön Beheimb nit beschehen, sich nit zu beschweren oder zu beklagen, sondern vielmehr Ursach hätten, solchem Ihrer Mt. und der Interessierten Intent desto ehunder beizufallen und dasselbe alles umglichen Fleisses zu befurdern. Prag den 11. Januarii anno 1601.




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