103. Rytířstvo a šlechta kraje Chebského a purkmistr i rada města Chebu prosí císaře, aby vzhledná na nemožnost jejich následkem neúrody a drahoty, velkého nákladu na časté přehlídky vojska a moru dobytka lhůtu k zaplacení kontribuce 3000 si. za rok 1600 prodloužil.

15. ledna 1601. — Orig. v arch. místodrž. pro král. česk. E. 3—64.

Allerdurchleuchtigist etc. Allergnädigister Kaiser, König und Herr! Derselben gnädigiste Resolution, darinnen uns uferladen, unsere jungst uf das nagst abgewichene sechzehenhundertiste Jahr bewilligte Contribution der 3000 fl. uf Georgi instehend endlich zu erlegen und richtig zu Machen, haben wir mit unterthänigister Reverenz empfangen und vorlesen. Wiewohl wir nun unterlthänigist gehofft, do wir der Hilfen uf das verschienen Jahr nit in totuin gefreiet, doch zum Minsten bei dem alten herkommenen Termin in der Auszahlung sollen gelassen blieben sein, angesehen, dass bei so viel Jahren gewährten und continuierten offenen Krieg in Ungern wir bishero jährlich beides höher, dann vor Alters mit unsern Hilfen gesteigert, darzu auch insonderheit jährlich mit einer, auch zu etzlich Malen zweien Musterungen zugleich beschwert, darbei den Reitern den Habern und andere Victualia in wohlfeilem Werth, denn solche einkauft, und das noch mehr, Heu und Stroh, Holz, Salz Licht und Anders ohne Bezahlung hergeben und schaffen müssen, dardurch die Inwohner inStadt und Kreis an allen Vorrath und Vermögen dermassen entblösst und abgenommen, dass auch zu der jungst vor ein Monat abzahlten und erlegten Hilf der 3000 fl. wir das wenigist in der Anlag zur Hand bringen noch colligieren, sondern, damit E. Kais. Mt. von uns unterthänigist zugebalten, dasselbe fast alles anticipieren müssen, wie dann in vorigen Jahren auch besehenen; doher will uns auch noch schwerer fallen, wo wir mit itzigen bewilligten 3000 fl. sollen so in kurzer Zeit ufkommen oder solche zu Händen bringen, weil sonderlich in den Anlagen und dero Sammlung und Collection allererst Michaelis der Anfang ist. Zu dem nun etzlich Jahr der Misswachs des Getreides und die Theuerung mit eingefallen und continuiert, dass der mehr Theil sich des Habern blösslich behelfen und dessen zur Nothdurft in der Brodung nit haben noch bezahlen können, wir wollen ander Obliegen der Beschwer, so hievor sowohl schriftals mündlich von uns und unsern Abgeordneten angebracht geliebter Kurz halber gesehweigen. Und als unmöglich nun uns diese bewilligte Steuer bei den Interthanen zu colligieren obliegt, vielmehr schwer will uns mit Anticipierung derselben fortzukommen vorfallen, weil zuvor in mehrmals Terminen wir dieselben antieipiert, solche auch noch schuldig und verpensionieren müssen, auch bei den Inwohnern bei so schweren Läufen nit habhaft werden noch die Zins erschwingen können: darumben aus höchster Noth und wegen offenbarer Unmögligkeit und bei so beschaffener und ufm Hals habenden Beschwerungen wir billige Ursachen, bei E Kais.Mt ferner unterthänigist zu flehen und zu bitten, uns den Termin in der Auszahlung nochmaln bis Galli zu erstrecken.

Damit es aber bei E. Kais. Mt. nit das Ansehen, wir dieselben vorgeblich molestieren oder in so widerwärtigen Lauften in unsern Hilfen uns verzüglich erzeigen wollten, seind wir unterthäni gisten Erbietens, uns alles möglichen Fleiss zu bemühen, ob in Anticipieren wir mit denselben können aufkommen. Uf solchen Fall soll von uns die Auszahlung in termino auch geleist werdenwo änderst und derhalber Saumsal entstehen möcht, wollen bei E. Kais. Mt. wir uns bei Zeiten hiermit der Unmöglichkeit halber unterthänigist entschuldigt und gebeten haben, uns den Termin beides alsdann ferner zu erstrecken, auch im Fall wir in termino mit dem Anticipieren ufkommen und also zahlen mochten, insonderheit auch uns und gemeine Stadt und Kreis dohin in Acht nehmen zu lassen weil bishero wir jährlich nit allein unsere Hilfen treuherzig als gehorsambe Unterthane hergeben sondern aucn darbei in die neun Musterungen nacheinander ausgestanden, dass wir auch heuriges Jahrs ferner Musterung erlassen und gesichert sein und bleiben mögen, wie auch an allerhand Victualien durch aus grosser Mangel, unter den Schafen auch heuriges Jahrs ganz abscheuliche Seuchen mit eingefallen darumben wenig Schaf mehr vorhanden, wie auch an Rindvieh nit soviel zur Hand zu bringen das wöchentlich ein oder der ander Burger die Nothdurft vor sich und sein Gesindel haben kann Und weil also, wie obiter erzählt, wir in so grosser Noth und Gefahr haften, geruhen E. Kais Mt unsern unterthamgisten Bitten also stattzugeben, das gegen E. Kais. Mt. unterthänigist zu vordienen wollen w gehorsamist willig erfunden werden. Zu dero kaiserund königlichen Gnaden wir uns unterthänigist thun befehlen. Datum den 15. Januarii anno 1601.

E Röm. Kais und Königl. Mt. allerunterthänigist und gehorsamiste die von der Ritterschaft und Adel des Egrischen Kreis, dann Burgermeister und Rath der Stadt Eger.




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