145. Přednesení učiněné císařským tajným radám o dobrém zdání dvorské a české komory v příčině způsobu, jakým by ze statků duchovních v Čechách, na Moravě a v Lužici dosažena býti mohla vydatná pomoc peněžitá na válku tureckou. V dobrém zdání tom radí se císaři, aby předem vyzval všecky kláštery k složení dobrovolného desátku z důchodů jejich, a kdyby se zdráhaly, aby dal vykonati zvláštními komisaři k tomu ustanovenými prohlídku veškerých klášterů. (Poznamenáno, na čem tajná rada císařská se usnesla.)

14. března 1601. — Konc. v c. a kr. společ. arch. financ, ve Vídni. (Böhmen, 1601, März.)

Gnädige Herren! Es hat die Hofmit der behmischen Kammer wegen Ihrer Mt. vorhin ergangenen gnädigisten Resolution, dass auf der Geistlichen allhie in Beheimb, Mährern und Lausnitz Güter Verpfändund Versetzung eine gewisse Summa Gelds aufgebracht und zu den hochbeschwerlichen Kriegsausgaben gebraucht werden sollte, die Sachen nach Nothdurft weiter geredet und in Berathschlagung gezogen und darbei anfänglich sonderlich betrachtet, dass entweder von ihnen eine freiwillige Dargab, oder fürs ander ein Darlehen, oder fürs dritte der Furstand begehrt werden kunnte, dergestalt, dass sie gewisse ihre Güter auf 2 oder 3 Jahr verpfänden, dieselben in der Zeit wieder lösen, oder, do dies nit beschehe, die Einantwortung derselben wirklich erfolgen sollte.

Als aber darbei furkommen, wie Ihre papstl. Heiligkeit die Decimation der Geistlichen in Ihrer Mt. Kunigreich und Landen auf 3 Jahr bewilligt und dass deshalber ein Bulla vorhanden, hat man dennocht auch für ein Nothdurft gehalten, dieselbe zuvor, wes Inhalts die seie, zu ersehen) und gemahnet, Aufachtung zugeben, dass man Ihrer Mt. als Kuuigen in Beheimb und welcher dergleichen Auflagen auf die Geistlichen als ihre Kammergüter dem alten Herkommen nach ohne des Papsts Indult befugt sein sollten, nichts vergebe, doch nach furgebrachten einund andern Motiven bald auf der Kirchen, bald auf des Kaisers Seiten sich dieser Meinung verglichen, dass man die Decimation in Ihrer Mt. Namen thun und von des Papst Bulla nichts melden sollte, weil man die bereit hätte, und do je irgend ein Disputat, als sollten dessen Ihre Mt. ohne des Papsts Vorwissen nit berechtigt sein, furfiele, kunnte man hernach mit des Papst Consens furkommen: also wurde weder dem Papst noch auch dem Kaiser nichts vergeben, dörfte auch einiches ferrern Disputierens deshalber nit.

Den moduni aber, wie die Decimation anzustellen, betreffend, do sein die Hofund behmische Kammer der Meinung, dass die Geistlichen allhie in Beheimb einer nach dem andern allher erfordert und von den Commissarien, welche Ihre Mt. darzu gnädigist benennen werden, ihnen Ihrer Mt. gnädigister Wille, dass sie die Decimation furzunehmben gnädigist bedacht, furgehalten und solche zu den jetzigen Kriegsausgaben herzugeben mit der Noth und andern darzu dienstlichen Motiven vermahnet werden sollten: welche aber sich sonders Zweifels mit ihrer Armuth, Schulden und der Unmugligkeit entschuldigen werden; und do solches von ihnen also beschähe, so sollte von dem Herrn Erzbischofen, als Ordinario, alsbald ein Visitation in spiritualibus bei jedem Kloster furgenomben, auf wieviel Personen dasselbe gestiftet, gesehen und die Sach dahin gerichtet werden, dass der Gottesdienst der Stiftung gemäss zu genüge versehen würde.

Auf der andern Seiten aber sollten weltliche Commissarien da sein, welche sehen, wie die Äbte, Priores, Äbtissin und dergleichen Präpositi hauseten, was sie für Wirth wären, wie sie die Unterthanen hielten, was in allem die Einkommen des Jahrs ertrugen, was für Schulden da wären und wie die gemacht, wie die Kirchen und ander Gebäu gehalten wurden, was für Uberfluss gebraucht, auch was für unnutz Gesindel gehalten, und hernach ein Ordnung machen, was auf die Ordensbrüder der Stiftung nach jährlich zu Unterhaltung zu geben, was sie zu den Wirtschaften und Gebäu nothwendig anwenden, wieviel sie zu Abzahlung der Schulden haben, auch was der Abt etwa extraordinari bedürfen wurde, und dasselbe allda zu lassen Verordnung thun, den Überrest aber für Ihre Mt. vorbehalten und, wieviel dessen jährlichen sein möchte, verzeichnen und dasselbe in das Ort, wohin es Ihre Mt. haben wollte, zu erlegen ihnen von Ihrer Mt. wegen auferlegen, je einen Gegen-handler, wie in Baiern beschieht, bestellen, auch einbinden, das sie wenig oder viel Geld ohne Ihrer Mt. Consens nit entleihen oder aufnehmben.

Dieweil es aber mit solcher Decimation oder dergleichen Anschlag langsamb zugehen wirdet und man doch des Gelds alsbald bedürftig, als würde den Herren Commissarien neben der andern Verrichtung zu befehlen sein, dass sie einem jeden Kloster nach Gestalt der befundenen Einkommen anzeigten, was ein jedes in Abschlag der Decimation oder Anschlags alsbald auszählen und dargeben sollte, mit dem Vermelden, do sie es nit thun wurden, dass Ihre Mt. darzu sonsten Weg, als mit Versetzung der Zehent ihren Nachbarn und Andern, finden wurden; do sie sich aber gutherzig erzeigten und man sehen wurde, dass die Decime nit so viel ertragen, dass dasselbe ihnen hernach durch Ihrer Mt. Kammer wieder erstattet werden sollte, und hätte sich einer oder der ander auf solchen Weg nit zu beschweren, weil man von dem Ort, do man viel funde, auch viel nehme, und wo man wenig funde, auch wenig nehmbe.

Und was anjetzo von dem modo in Beheimb vermeldet, das sollte auch auf Mährern, Lausnitz verstanden und aller Orten Commissarien geordnet werden. Zu Commissarien allhie zu Prag (wan die Geistlichen erfordert,) möchte der Herr Erzbischof, Herr Seifried Christoph Breyner und Herr Georg Stefan von Sternberg, der von Pisnicz gebraucht und zur Visitation und Erkundigung der Anlehen hernach Andere verordnet werden.

Consilii secreti conciusum: Im ersten es bei Ihrer Mt. Prätension, dass sie dessen befugt, zu lassen; auch nit zu sagen, dass man die Bulla habe, sondern dass man es wohl erlangen wurde, do es von nöthen.

Modus zum Anbringen wäre, dass man einen Jeden absonderlich forderte. Das übrige müsste nit alles des Kaisers, sondern ein Anlag nach den Pfarden, wie sie in einem Lager sein, die Geistlichen darauf gefordert, ein gewisses dem gemachten Überschlag nach von ihnen begehrt und angezeigt werden, auf was Weg sie solches erlegen sollten, mit dem Vermelden, do sie solches nit thun wurden, dass man ein Visitation in temporalibus alsbald furnehmben würde. Ob und wie die in spiri-tualibus beschehen sollte, kunnt auch geredt werden. Generalia wegen ihrer Schulden zu fertigen. 14. Martii 1601.




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