268. Odpovìï císaøská na omluvu nejvyšších úøedníku zemských království Èeského, kteøí odpírají vyplatiti vedle žádosti císaøovy napøed sbírku váleènou, snìmem na rok 1603 povolenou. Císaø pøedkládá jim veliké nebezpeèí, které hrozí od Turkù, vyvrací pochybnosti jejich a žádá, aby nejen svolili k vyplacení napøed pomoci váleèné na rok 1603 povolené, nýbrž aby také sami mezi sebou a ostatními stavy do ètyø dnùv opatøili nejménì 100.000 tolarù na rychlou pomoc.

V PRAZE, 30. èervna 1002. — Opis sonè. v c. a k. spoleè. financ, arch. ve Vídni. Böhmen 1602 Juni.

Die Rom. Kais, auch zu Hungern und Beheimb Künigl. Mt., unser allergnädigister Herr, haben nach längs abgehört, was derselben Räthe und obriste Landofficier dies Künigreichs Beheimb uber Ihrer Kais. Mt. gnudigistes Begehren, die auf das künftige ein Tausend sechs Hundert und drei Jahr bewilligte Kriegshilf jetzo bei fürgefallner eilenden Noth und Feindsgefahr anticipieren zu lassen, zu ihrer gehorsambisten Entschuldigung schriftlich fürgebracht.

Wie nun Ihr Rom. Kais. Mt. wohl wissen und mit Gnaden erkennen, dass die Stand dieses Ihres getreuen Künigreichs bishero viel gethan und noch thun, also verhoffen Sie von dem allmächtigen Gott die Zeit zu erleben, dass desselben und anderen Ihrer Mt. getreuer Kunigreich, Fürstenthumb und Land desto mehr verschont und sie sich des bishero getragenen Kriegslasts durch ein beständigen Frieden und gewünschte Ruhe wieder erholen werden mögen.

Diesmals aber stehen die Kriegssachen und des Erbfeinds mächtiger und so früher Anzug in Ungern also gefährlich, dass, wo nit eilendst das bestellte geworbne und nunmehr auf allen Musterplätzen in Ihr Mt. Landen liegende Kriegsvolk gemustert und mit Munition und andern Kriegsnothwendigkeiten (darzu viel Geld gehört) an die Gränitz gebracht wird, dass der Feind eintweder Gran und Weissenburg (als die am Volk bloss stehen) erobern oder doch zum wenigisten in Mangel des Widerstands an unterschiedlichen Orten in Österreich und Mährern streifen, Volk und Vieh wegführen, niederhauen und das Land zu künftigen seinem Kriegsvortel und Abschneidung der Mannschaft und Proviant verheergen und, wie alle Kundschaften geben, vermittelst desselben einen ihme angenehmen, aber ganzer Christenheit, sonderlich den nächst anrainenden Landen verderblichen Frieden erzwingen werde wollen. Und obwohl Ihr Rom. Kais. Mt. im heiligen Reich und andern derselben Landen Hilfen gesucht und zum guten Theil erlangt, so kunnten doch dieselben, neben dem sie langsamb einkummen, zu Unterhaltung des geworbenen höchst nöthigen Kriegsvolks sambt den andern überhäuften Kriegsnothdurften, als dem Feldkriegsstat, Aitollerei, Brückund Schiffwesen, Proviant, Schanzknecht und dergleichen jetzo zum Anfang bei weiten nit erklecken, sonderlich, weil Ihr Kais. Mt. dies Jahr auch in Siebenbürgen und Walachei zu Divertierung des Feinds ein ansehenliches besoldtes Kriegsvolk schon im Feld haben, weliches Volk aller Orten, da es bei jetziger theuern Zeit nit monatlich bezahlt werden solle, nit zu regieren, sonder höchste Gefahr, Meuterei und Schaden denen neulichen Exempeln nach dem Feind zum Besten zu besorgen wäre. Sonderlich solle man gleich jetzo alsbald das ostfriesländisclie und Sehönbergische Regiment mustern, so theils auf dem Mährerischen umb Göding, theils auf dem Ungerischen mit Beschwer der Landständ und der armen Unterthanen und höchster Gefahr und Versaumbnus der Gränitz liegt, darzu aber das Geld manglet.

So aber Ihrer Rom. Kais. Mt. wohl bewisst, dass die Stand dies Künigreichs sowohl ihro auf das künftige als dies Jahr gethan e Bewilligung, fürnehmblich zu Aufhaltung des Feinds und Versicherung Ihrer Kais. Mt. getreuen Land und Leut gemeint, dasselb Geld auch Ihrer Kais. Mt. in Ihr Disposition darumben vertraut, dass sie versichert sein, Ihr Mt. dasselb gewisslich anderstwohin nit, als zu dem Kriegswesen, dahin die hohe unumbgängliche Nothdurft es erfordert (die dami jetzo einfällt), angreifen und verwenden werden, so künnten Ihr Kais. Mt. nit sehen, warumben denen Herre n obristen Landofficieren bedenklich sein oder ihnen Gewalt manglen solle, in die begehrte Anticipation angezogner künftigen Jahrs Kriegshilf zu verwilligen oder auch dieselb selbst auf ihren eignen Credit zu anticipieren, weil die Stand die Leistung und Dirigierung solicher Bewilligung ihnen den Herre n obristen Landofficiern aufgetragen und vertraut haben, sonderlich weil dies nichts Neues, sonder hie-vor zur Zeit weiland des Herrn von Neuhaus in geringern Nöthen und Gefähr, als jetzo, auch be-schehen ist, und da aus überzahltem Geldmangel und des Kriegs vol ks Erhaltung dies Jahr der Feind fürbrechen sollte, (des Gott gnädiglich verhüte), die Ersparung oder Zurückhaltung angezogener Bewilligung auf das künftig Jahr wenig nutzen, viel weniger der Schaden dardurch erstattet würde.

Zudem da die Herren obristen Landofficierer auf ihrer Entschuldigung verharren und die Anticipation verweigern sollten, des sich doch Ihr Kais. Mt. allergnädigist nit versehen, andere Landstände, mit denen man gleichermassen im Werk ist, sich ebenfalls entschuldigen und daher die Gefahr noch grösser sein würde, da doch Ihr Röm. Kais. Mt. bishero oftmals ausser und zwischen der Reichsund Landtag in dergleichen einfallenden Nöthen und angedrohter Gefähr zu Abwendung noch grössern Verderbens schier soviel extraordinari als ordinari Hilfen erlangt, so die Stand hernach selbst für wohl und recht gethan erkennt, approbiert und Ihrer Kais. Mt. umb die väterliche Fürwendung und Sorg gedankt haben, so wenig Sie auch jetzo zweiflen, dass diese jetzt unvermeidlich begehrte Anticipation den getreuen Ständen dies Künigreichs in künftigen Landtag nach empfahender Erinderung zuwider oder den Herren obristen Laudofficiern unverantwortlich sein, sonderlich, da sie davon den hohen Nutz mit Erhaltung Siebenbürgen und Walachei, Abtreibung des Feinds und vielleicht Erzwingung eines guten Friedens (des alles der Allmächtig gnädiglich verleihen wolle) sehen und empfinden werden; ininassen sich dann Ihr Köm. Kais. Mt. zum Uberfluss allergnädigist erbieten, da es vonnöthen, zu künftigen Landtag die Herren obristen Landofficiern bei den Ständen selbst zum besten entschuldigen und dieses neben ihnen verantworten zu helfen, und da, wie zu hoffen, Ihrer Kais. Mt. durch vorstehenden allgemeinen Reichstag, wie auch bei andern ausländigen christlichen Potentaten die suchenden erschiessliche Hilfen erfolgen, kann der Stand hernach in anderweg wieder verschont werden, dazu Ihr Rom. Kais. Mt. aller Mügligkeit nach geneigt sein.

Dem allen nach und weil Ihrer Rom. Kais. Mt. diese Sachen und darauf stehender Nutz oder im widerigen Fall höchster Schaden billich, väterlich und sorgfältig anliegt: also ersuchen und vermahnen Sie die Herren obristen Landofficier hiemit alles Fleiss gnädigist, beweglich und ernstlich, sie wollen (weil periculum in mora ist) auf obstehend Erbieten ohne ferner Bedenken oder Verlierung einicher Zeit zu Musterund Fortbringung des Volks, des Generals, der hohen Befehlch und Artol-lerei nit allein in die begehrte Anticipation der ganzen künftigen Jahrshilf bewilligen, sonder auch unter ihnen selbst und denen Landständen von Herren, Ritterschaft und Städten die eilenden Mittel suchen und finden, dass man zum wenigisten jetzo bald und inner vier Tagen die hievor bewilligten Hundert Tausend Thaler und dann das Überige nach und nach zu monatlicher Bezahlung des Kriegsvolks und Erhaltung einer Gleichheit haben müge. Daran sie Ihrer Rom. Kais. Mt. ein angenehmbes Gefallen, gemeiner Christenheit, der bedrängten Gränitz und diesem Künigreich und dessen incorporierten Landen selbst auch ein so hohen, rühmblichen Dienst thun, den der allmächtig Gott segnen und Ihr Kais. Mt. mit allen Gnaden, damit Sie denen Herren Landofficiern ohne das gewogen, erkennen werden. Actum Pragae 30. Junii anno 1602.




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