365. Rytířstvo a šlechta hraje Chebského, purkmistr a rada města Chebu žádají císaře, dokládájíce svou nemožnost a chudobu následkem stálého placení kontribucí, častých přehlídek a průchodů vojenského lidu, neúrody a drahoty, aby na místě požadovaných 4500 zlatých kontribuce za rok 1603 a 3000 zlatých za rok 1602 jenom 3000 zlatých za běžný rok přijal a dlužnou kontribuci za minulý rok jim prominul.

V CHEBU, 14. května 1603. — Konc. v arch. města Chebu.

[Die Ritterschaft und der Adel des Egerer Kreises, dann der Bürgermeister und Rath der Stadt Eger erklären dem Kaiser auf sein Rescript vom 18. April 1603, in welchem von ihnen statt der ursprünglich begehrten 6000 fl. Kriegssteuer für das Jahr 1603 wenigstens 4500 fl. und nebstdem die Entrichtung der für 1602 schuldigen 3000 fl. Contribution verlangt wird, dass sie sich von der Steuer nicht eximieren wollen.]

Allein, allergnädigister Kaiser und Herr, dass wir jüngster Resolution gemäss 6000 fl. oder aber itzigem gnädigistem Begehren nach 4500 fl. auf Galli und itzo alsbalden vor das 1602. Jahr noch besonders 3000 fl. abführen sollten, darwider haben wir unsere Unmögligkeit angezogen, auch unser und der Unsern Armuth und Unvormögen, so uns und ihnen allein aus den jährlichen Contributionen, vielfältigen Musterungen, schädlichen Misswachs, erfolgter Theuerung und eingerissener Infection (reverenter) am Vieh, benenntlich aber durch den beschwerlichen Zoll herkommen und entstanden, allergnädigist zu erwägen und umb deroselben wichtigen Ursachen willen vor das heurige Jahr 3000 fl. anzunehmen und den geforderten Hinterstand uns zu erlassen, gebeten.

Und obwohl nicht nun ohne, dass dergleichen Ungelegenheiten andere der löblichen Krön Beheim Unterthan mehr betroffen, die doch das Ihrige treuherzig leisten: so geruhen doch E. Kais. Mt. dagegen dieses allergnädigist zu beherzigen, was zwischen der löblichen Krön Beheim Landsart und unter ihren und unsern Unterthanen vor ein merklicher Unterschied sei, wie wir an einem gebirgigen und kalten Orte, dazu an der Gränitz in grosser Bedrangnus der Benachbarten sitzen, der Feldbau ungewiss, die Viehzucht und Nutz gering, die Stadt und Kreis mit dem leidigen und E. Kais. Mt. unzuträglichen Zolle beschwert und daher bei uns und den Unsern nicht ein einziges Gewerbe verführt und aufgebracht werden mag.

 

Zudem, wann bis anhero andere der löblichen Krön Beheim angehörige Stände und Unterthanen sonderbare Beschwerungen und Unkosten von Durchzügen und in andere Wege von dem Kriegsvolke Schaden erlitten, haben sie solche entweders von ihren Contributionen innenbehalten oder sonst Reeompens erlanget, do hergegen wir niemaln von einigen Musterungen, Durchzügen, ausgelösten Commissarien und andern aufgewendeten Unkosten weder Abzug an der Contribution noch in andere Wege Satisfaction und Erstattung erlanget, sondern wir solches Alles und Jedes allein gelten, zahlen und ertragen müssen, dadurch dann leider geschehen, dass neben der unsern Armuth wir nicht in geringe Schulden eingerathen und noch tiefer darein kommen müssen, wann wir und der Unsern Drangsal nicht respectieret, sondern die Contribution gesteigert werde, und also sie unsere arme Leute aus äusserster Armut ihre Güter nicht mehr bauen und keine Contribution mehr reichen können, und wir nichts minder solche ansehenliche Geldhilfen erlegen und mit andern Beschwernussen mehr belegt werden sollen.

Derowegen und weil dann, allergnädigister Kaiser und Herr, diesem Allen also und wir mit Gott bezeugen, wann das Unvormögen und Armuth bei uns und den Unsern nicht so gross, wir mit der Contribution E. Kais. Mt. allergnädigistem Begehren nach treuherzig und gehorsamist folgen wollten: so gelanget an E. Kais. Mt. unser allerunterthänigist, gehorsamistes Bitten, dieselbe geruhen aus vorerwähnten wahrhaften Ursachen vor das itzige Jahr 300Ofl., auf Galli zu erlegen, allergnädigist anzunehmen, und weil wir alle und jegliche Jahr unsere Geldhilfen auch im 1602 Jahre vonnög habender Quittung, ungeachtet solches vor das vorige Jahr geschätzet wird, erleget, der Ausstand aber noch vom 96. Jahre herkommet aus denen Ursachen, dass selbigen Jahrs E. Kais. Mt. Commissarien mit uns aufs neue tractieret und weil damaln die bewilligte Summa nicht angeleget, auch nicht ehe bis ins andere Jahr colligieret und eingebracht werden können, ist die Zahlung 97. erfolget und dieser Modus mit uns seider der Zeit fort und fort also gehalten worden. Zum Fall nun bei E. Kais. Mt. wir die gnädigiste Erlassung dieses von anno 96. herrührenden Ausstands nicht erhalten können, als doch nach Gestalt unser erlittenen viel und mancherlei Beschwernussen wir gehorsamist gehoffet, sind doch zu E. Kais. Mt. wir dieses allerunterthänigisten Vertrauens, dieselben geruhen uns hierzu Anstand bis auf künftig unser Mögligkeit allergnädigist zu bewilligen, und weil derzeit andere wichtige Ursachen vorfallen, darum zu E. Kais. Mt. wir unsere Abgesandte abgeordnet, geruhen E. Kais. Mt. sich gegen denselben in diesem und anderen gehorsamisten Begehren allergnädigist zu resolvieren. Solches sind umb E. Kais. Mt., deren wir uns zu kaiserl. und königl. Gnaden gehorsainist empfehlen, mit Darsetzung Leibes und Vermögens treulichst zu verschulden wir in aller Unterthänigkeit willigist und anerbietig. Datum den 14. Mai anno 1603.

 

    1. E. Kais, und Königl. Mt. allerunterthänigist gehorsamiste

die Ritterschaft und Adel Egnrischen Kreises, dann Bürgermeister und Eath der Stadt Eger.




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