433. Artikule o záležitostech komorních, jež dvorská a česká komora navrhla, aby je císař nejbližšímu sněmu království Českého předložil, a které na rozkaz císařský odevzdány byly nejvyšším úředníkům zemským k uvážení a podání dobrozdání. Artikule takové týkají se: zvýšení posudného, zavedení výčepného s vína, vypravení 2000 koní a 6000 pěších, sečtení domů a komínů, zabrání kraje Loketského v novou berní, veřejné hotovosti, ujednání mezi královstvím Českým, Uherským a zeměmi Rakouskými ö defensí, příspěvku na vystavení pevností Ostřehomu, Komárna a Ujváru, povolení berně domovní na další tři léta, srovnání řádu horního s řádem mincovním, sbírky ze zlata, stříbra, drahých kamenuj klenotů a sobolů, plavby po Labi, srovnání práv městských se zřízením zemským, vydání řádu o drahotě řemeslníků, řádu policejního a, ohledání hranic zemských.

19. ledna 1604. — Konc. v c. a kr. spol. financ, arch. ve Vídni (Böhmen, 1604 Januar).

Auf Verordnung der Rom. Kais. Mt., unsers allergnädigisten Herrn, haben die kaiserlichen geheimen Hofund behemische Karamerräthe nachfolgende Begehren in vorstehendem behemischen Landtag den Ständen des Königreichs fürzutragen bedacht, so Ihr Kais. Mt. mit denen Herren obristen Landofficierern zu communi eieren und dero Gutachten zu vernehmen gnädigist befohlen.

Erstlichen weil die jungst dreijährige Bewilligung der 6 weiss Groschen von jedem Fass Bier sich auf Filippi Jacobi dieses 604. Jahrs endet, so vermeinen Ihr Kais. Mt. solche 6 weiss Groschen wiederumben an die loblichen Stände auf 3 Jahr lang zu begehren, doch mit diesem Anhang, wie bishero davon allein die 4 Groschen zu Ihrer Mt. Hofs Unterhalt und die übrigen zvveen zu Bezahlung der Schulden und Interesse gebraucht, dass die Stand alle 6 Groschen Ihr Mt. Hofs Nothdurft erfolgen lassen wollten, aus Ursach nnd in Ansehen der grossen Theurung in Wein, Habern und allen Victualien, auch denen gesteigerten Hofbesoldungen, Provisionen und Gnaden, so aus dem Hofzahlambt geschehen müssen; sonderlich auch, weil wegen des theuren Weiz das Bier dies Jahr im Künigreicli ohne das nit so fast abgehen und also die vier Biergroschen wenig anstragen werden, und weil das Biergeld je länger je weniger erträgt zu Ihr Kais. Mt. sondern Entgelt, so begehren Ihre Kais. Mt. ferndiger Andeutung nach zu Erlangung Grunds und Machung einer Gewissheit die Bräuhäuser im Künigreich bereiten und beschreiben zu lassen.

2. Entgegen damit den Schulden und Interessen auch recht geschehe, so wäre dies ein Mittel zu einer andern Schuldenhilf, nämblich:

3. Ein Taz oder Zapfenmassgeld auf allen Wein, so im Künigreich umb das Geld getrunken wird, zu schlagen. Das kunnt also geschehen, wie jetzo der beheimbisch Eimer Wein 32 Pint oder Mass hat, dass man soliche Mass oder Pint umb so viel kliener machete, dass aus einem Eimer 36 Pint und also umb 4 Pint mehr werden, weliche 4 Pint oder das Geld darfür Ihrer Kais. Mt. zu den Schulden gebührete, oder da 4 Pint zu viel sein sollten, dass man den Eimer nur umb 3 Pint mehr machete, dann einer, der Wein umbs Geld trinkt, wurde nit merken, dass ihine an der kliener gemachten Mass oder Pint was abgieng, der den Wein kauft, baut oder einfährt, hätte auch kein Schaden oder Verlust dabei, sondern es zahlts allein der, so trinkt, und auch allein auf die, so leigeben, zu verstehen, die die Wein nach dem Seitl oder Mass verkaufen. Und wäre auf ein Jahr zuversuchen: wurd im ganzen Künigreich; wo man Wein trinkt, ein gleiches Werk.

4. Zu Continuierung des Kriegs und Feldzugs begehren Ihr Kais. Mt. 2000 Pferd und 6000 Knecht, wie ferten, und dieselben zu Ihr Mt. Disposition auf Ihr Mt. Bestallung, item..die.Oboisten und Rittmeister zu Ihr Kais. Mt. Wohlgefallen zu benenen und dass die Stand die Wérbund Bezahlung solchen Volks uber sich nehmen, allein dass Ihre Kais. Mt. Ihre Musterpersonen darin haben mügen, dass es den ersten Juni gemustert, sechs Monat im Feld ohne Anund Abzug gehalten werd.

5. Und damit man mit der Unterhalt und und Zahlung des Volks desto besser gelange, dass keine Muster, Durchzug, Wetter oder Brandschäden abzogen werden von den Mitteln, so die Stand ferten hiezu fürgenumben oder noch weiter fürzunehmben erachten.

6. Die Zahltermin unterschiedlicher Bewilligungen und die Execution zu deren Einbringung möchte bleiben allermassen, wie ferten beschlossen worden.

7. Die Abzählung der Häuser und Rauchfänge, wie im fertigen Landtag beschlossen worden, wurde wieder zu begehren sein, es sei nun, dass die Stand das Kriegsvolk selbst werben, unterhalten und zahlen, oder dass ihr Mt, dieselben werben sollen.

8. Den Elbogener Kreis auch in diese neue Hilf zu ziehen, wie ferten begehrt und beschlossen worden.

9. Auf des Feinds Fürbrechen ein Nachzug oder Aufbot in Bereitschaft zu richten, Obriste, Hauptund Befehlsleut in Bestallung zu haben, damit man in Eil gefasst sei.

10. Sowohl auch die lang gesuchte Defensionordnung nit allein mit des Königreichs incorporierten, sondern auch Ihr Mt. Oesterreichischen und Steyrischen Erblanden und dem Künigreich Hungern in das Werk zu richten.

11. Zwainzig Tausend Thaler Bauhilf auf Gran, Comorn und Uywar zu begehren mit Vermelden, ob wohl die Stand hievor geschlossen, dass Ihr Mt. ein Bauhilf von der Kriegsbewiüigung nehmen mügen, so hat doch die Hilf (wie die Raitungen ausweisen), zu des Kriegsvolks Unterhalt bei donon so hohen Bestallungen und Zubussgeldern nit erklecken, geschweigen dass man davon eine Bauhilf hätte ersparen künnen, und ist doch die höchste Nothdurft, obbenannte Granitzhäuser zu bauen.

12. Die Haussteuer zu der bergstädterischen Granitz Erhaltund Bezahlung hat Nicolai 603. Jahr sein Endschaft erreicht, derowegen wäre dieselb nach Ausgang voriger drei, jetzo abermaln auf 3 Jahr zu denen hievor gesetzten zweien Terminen, nämlich Bartholomaei und Nicolai zu begehren.

13. Zu Einbringung der alten und neuen Restanten bleibt es bei der in ferdigem Landtag beschlossenen Execution und Ordnung, die war zu erneuern.

14. Die Vergleichung der neuen Bergwerks und der Münzordnung ist bishero wider den Landtagsschluss verblieben, dieweil es aber zwei hoch nutzund nöthige Werk sein, so möchten Ihre Kais. Mt. begehren, dass die Stand derselben soliche zwo Sachen übergeben, die wollen ehist aus all drei Ständen taugliche [Personen] neben bergverständigen Leuten auf ein gewisse Zeit hieher zusamb fordern, die Nothdurft berathschlagen und verfassen lassen und zu künftigem Landtag den Ständen fürtragen, damit dem Künigreich nit wenig geholfen sein wurde. (Diesen Artikel hat der Herr Obrist Münzmeister noch zum Ersehen. Alsdann kann dies zustanden gerichtet werden).

15. Der von den Ständen Ihr. Mt. bewilligte Aufschlag auf die golden und silbern Waaren, Edelgestein, Zobel, Perl, Schmelzwerk und dergleichen ist in das Werk nit gerichtet worden. Möchten Ihr Mt. wieder begehren.

16. Wegen der Elbschiffung aufund abwärts, wie jederzeit davon tractiert worden, und wie man zu einer Contribution und auch mit den Reichschurfürsten, Fürsten und Städten zu einer Vergleichung kummen möchte, wäre von den Ständen Gutachten zu begehren, sonderlich, weil ohne das man an der Elb herauf und hinab bis auf Leitmeritz unverhindert der Wehren und Mühlen fahren kann, und wird ein Schlechtes sein, dass die Kaufmannsgüter von Leitmeritz zu Land allher und in andere Stadt geführt wurden.

17. Wegen Vergleichung der Stadtrechten mit der Landsordnung.

18. Also auch Machung einer Ordnung und Satzung in allerlei Handwerksgattungen, item in. den Zehrungen, Fürkaufsabstellung, Gutschilohn, Hauszinsen.

19. Item der Polizeiordnung und endlich 20. der Bereitung der Landgranitzen würdet die behemische Hofexpedition die Nothdurft zu bedenken wissen. 19. Januari anno 604.

[Auf einem beigelegten Blatte]: Betreffend die Bergwerch, so von vielen Jahren aus allerhand erstandenen Unordnungen und Vorhindernus an vielen der Krön Beheimb unterschiedlich gelegenen Orten zu merklichen Schaden und Abgang derselben Gefäll erliegen bleiben, wie auch allerlei böser Sorten falscher und verbotnen Münz halber, weil dieser hoch nothwendigen zweier Artikel halber noch niemals keine Zusammenkunft gehalten worden, auch unter dessen aus der von den Ständen darzu deputierten Personen etliche mit Tod abgangen, wäre zu endlicher Fortstellung und Befurderung der nägste Weg, damit der Kais. Mt. derselben gnädigistem Gefallen nach selber die Wahl von den Ständen zugelassen, taugliche und bergverständige Leut aus ihrer aller drei Stände Mittel zu wählen, hieher citieren und neben den Ihrigen, so allbereit darzu deputiert, die Wiedererhebung der Bergwerk und Abschaffung der bösen Münz halber berathschlagen und bei künftigem Landtag solch Gutachten den Ständen furbringen Hessen.

 




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