453. Cyriak Lampl, císaøský výbìrèí cla v Krumlovì, hájí.se u èeské komory proti naøknutí svých protivníku, jako by bouiil evangelické mìšanstvo v Krumlovì, kteréž brání se, aby nebylo vyluèováno ze spoleèného høbitova a žádá za ochranu.

V ÈESKÉM KRUMLOVÌ, 1. bøezna 1604. — Orig. v arch. místodrž. král. Èesk. E. 109—15.

Wohlgeboren, edel nnd gestreng, gnädig und gebietund Herren! Denselben sein mein gehorsamb untertbänige Dienst jederzeit zuvor. Nagst vergangen Sambstag den 28. Februarii bin ich neben andern evangelischen Burgern und Gemein in Beisein des allhieigen Herrn Dechants und etzlichen Kathsfreunden durch Herrn Hauptmann Simeon Tänzl von Traczperg ins Gesehloss hinauf erfordert worden, und erstlich ohne furgelegten habenden kaiserlichen Befehlch, wie lange Zeit her bescheheu, in Religionssachen wider unser Gewissen, zuwider Ihr Kais. Mt., unsers allergnädigisten Herrn Befehlch, zwingen will, uns mit höchster Unbillichkeit verketzert, für Calvinisten und Aufrührer halten thut, und wanns darzu kumben sollt, ihme Herrn Hauptmann, unmüglich sein [sie], unter uns evangelischen Verwandten einiche sectische Person mit Grund der Wahrheit anzeigen oder fürstellen künnt [sie], wie sich dann die anwesend Gemein deren Bezichtigung gegen ihme hoch beschwert hat.

Fürs ander, gnädige Herren, ist ein Beschwerschrift, von Ihr hochfürstl. Gnd. Herrn Erzbischofen zu Prag an die hochlöblich behmisch Kammer E. Gnd. gestellt, öffentlich verlesen worden, wie E. Gnd. aus Abschriften derselben hiebei gnädig zu vernehmben haben werden, in deren etliche aus der evangelischen Burgerschaft für sectisch, die gern eine Aufruhr anzurichten gelüsten zu lassen, darunter ich mit Namen der fürnehmbist Rädlführer und Aufwiegler benennt sein solle.

Hierauf bericht E. Gnd. ich gehorsamblichen, dass wir Evangelische mit Gott und höchster Wahrheit bezeugen künnen, auch, ob Gott will, in recht gehaltener unparteiischen Inquisition nit änderst erfunden werden sollen, Ihr Kais. Mt., unsers allergnädigisten Herrn, Befehlch, der uns in Veränderung der Herrschaft Krumau durch den wohlgebornen Herrn Herrn Stefan von Sternberg, höchstgedachter Kais. Mt. Rath und Präsident bei der behmischen Kammer, Ihren Gnd. angezeigt worden, immerher wohl bedachtlich für Augen gehalten und noch thain, und also demselben gemäss, wie unter den hochgebornen Herren von Rosenberg Ihren Fürstl. Gnd. wir uns einig und friedlich verhalten haben, und noch gern thain wollten, des uns hoffentlich niemands, wer der sein mag, mit beständigem gutem Grund und Wahrheit änderst wird beschuldigen künnen.

Der allhieig Dechant aber, dem ebenfalls solch Ihr Kais. Mt. allergnädigister Befehlch durch ermelten Herrn Präsidenten Sein Gnaden eingebildt worden, dass er den Evangelischen allhie, sowohl als den Katholischen alle christliche Lieb mit der Sepultur, Kindertaufen, Copulation, bei Vermeidung Ihr. Mt. höchster Ungnad und Straf erweisen solle, hat alsbald Ihr. Mt. allergnädigiste Befehlch schimpfund verächtlich beiseits gesetzt und vergessen und in dem darwider gehandelt, dass [er] den Evangelischen ohn alle fügliche Recht ihren und den katholischen Burgern und Gemein von deren erkauften Geld angehörigen Gottsacker will entziehen und den Geistlichen für ein Collatur zueignen, davontwegen bloss der Widerwill und sonst keiner andern Ursach halber bei den Evangelischen entstanden.

Herr Hauptmann Simeou Tänzl soll Ihr Kais. Mt. allergnädigisten Befehlch, den die Evangelischen zu mehrmalen mit höchster Bescheidenheit und Diemut angemelt, und umb Schutz des Gottsackers gebeten, gleichwohl in mehrern Bedacht genumbeu und die arm Gemein mit gebührlichen Anbringen bei E. Gnd. auf gnädige Resolution nit also mit spöttlicher Abfertigung, wie besehenen, von sich gestossen und unsern Widersachern ohne gehabten kaiserlichen Befehlch, darauf man sich jederzeit referiert, solch unbefugten starken Rücken gehalten haben.

Dann auch E. Gnd. in Gehorsamb nit zu verhalten, dass fast den ganzen Sommer, Herbst und Winter uber die Gemein entweder für ein ehrsainben Rath oder furn Herrn Hauptmann sein beschickt worden, und ein redlicher Mann des Namens Hans Heinrich Kobenhaupt, Ihr Mt. Diener, der evangelischen Burgerschaft und Gemein auf derselben Ansprechen er angezeigte Nothsartikel gehandelt und fürgebracht hat, dabei aber ich niemalen, sonder meiner Geschäft halber auser Lands in der Freistadt gewesen. Als hernach, da man den Evangelischen ihre abgestorbne Personen weder in Gottsacker noch sonsten nirgend hin uber Feld führen und begraben lassen wollen, zu Erkaufung eines künftigen Gottsackers einen Burgergartén mit starkem Ernst benöthigen wollen, derwegen die Evangelischen mit Bewilligung eines Raths bei mir das einigmal am Pfinztag nach Trium Regum dits Jahr, sich davontwegen zu berathen, ein Zusambenkunft gehalten und zugelassen worden, und das, was mir dieselben vor einem Rath des andern Tags hernach in Namen ihr furbringen und melden sollt [sie], umb Gottes Willen gebeten worden. Weiln ich dann sowohl als andere ein Burgermitglied allhie bin und ich je bei so geschaffnen billichen Sachen von ihnen nit weichen sollen, hab ich ihnens auf so hohes Bitten nit abschlagen künnen, und alles das, was geredt worden, und nichts wider Ihr Kais. Mt. noch einen ehrsamben Rath, ausser zweier oder dreier gemailigter [sie] Personen und Ursachen solcher Uneinigkeit furgangen, kann leichtlich dargethan und erwiesen werden. Sollt darumben folgen dass einer oder der andere Burger in gütigen Sachen die Nothdurft fürbringt und redt, für einen Aufruhrer und Rädelführer, wie ich dorfur unbillich vom Gegentheil benennt wird, gehalten werden, das woll der liebe Gott nit, will mich derwegen, dass dem nit änderst, auf alle die anwesenden evangelischen Burger und Gemein zur stattlichen Zeugnus gänzlich referiert haben, wie sie mich danu sammentlich und einhelliglichen neben dem vermeldten Kobenhaupt vor dem Herrn Hauptmann stark entschuldigt und beredt haben, und sie es noch zum Nothfall hoffentlich thain werden.

Hieraus künnen E. Gnd. als die Hochverständigen gnädig abnehmben, mit was ungebührlichen Wegen wider Ihr Kais. Mt., unsers allergnädigisten Herrn, Befehlch, Wissen und Willen uns Evangelischen, wo nit allen, doch etlichen aus denselben, bei Ihr Mt. und Euern Gnaden in höchste Straf und Ungnad zu bringen, zugesetzt wirdet, der tröstlichen gehorsambisten Zuversicht aber, E. Gnd werden mich für ein solche angemasste Person nit erkennen, sondern mich als Ihr Mt. langwierigen Diener vor meinen Angebern gnädig schützen und entschuldigt halten. Dann mir zweifelt nit, E. Gnd. werden in unserer Beschwerschriften klar befinden, ob sich ein ehrsambe Burgerschaft ihres Gottsackers halber unbillich beschwert habe, und wer die Principalursachen ermeldten Uneinigkeit, wider Ihr Kais. Mt. allergnädigiste Eefehlch gehandelt, sein thain [sie], mich hierüber in E. Gnd. Schutz gehorsamblichen befohlen habe. Datum Behmischen Krumau den ersten Martii anno 1604.

E. Gnd. gehorsamb unterthänigister Ciriac Lampi, Ihr Mt. Granitszoll-Einnehniber

daselbst.




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