462. Rudolf II žádá od presidentů komory dvorské a české, aby na účet pomoci válečné, kterou sněm 1. 1604 byl povolil, opatřili zálohou al-spoň 200.000 zlatých na napravení výloh při najímání lidu vojenského a žoldu za první měsíc.

V PRAZE, 11. dubna 1604. — Konc. v c. a k. společ. financ, arch. ve Vídni. (Böhmen, 1604 April.)

Rudolf etc. Demnach wir euch abermaln aujetzo für dies 1604. Jahr zu Directoren der behmischen extraordinari Kriegshilf gnädigist fürgenomben, des Versehens, ihr werdet euch hierzu nit weniger, als bisher besuheheu, uns zu unterthänigisteu Ehren, fürnehmblich aber dem gemeinen Wesen zu Gutem gehorsamblichen gutwillig gebrauchen lassen: als begehren wir hiernit gnädiglich, ihr wollet diese Verrichtung unter Händen nehmben und nämlich alles getreuen Fleisses dahin sehen und euch angelegen sein lassen, damit diese des Königreichs Beheimb heurige Kriegshilf nit allein der Bewilligung gemäss zeitlich einkomme, sondern auch an gehöriges Ort, dahin sie irewidrnet, der Nothdurft nach abgegeben werde, wie ihr gehorsamlich zu thun auch allen müglichen Fleiss fürzukehren wisst, damit anjet/o alsbald zu Bezahlung des Anritt-, Laufgelds und Werbkosten, item ersten Monatssolds für das Kriegsvolk, so auf diese Bewilligung heuer geworben werden solle, wo nit ein mehrers, doch zum wenigsten ein 200.000 fi. in teutschef Währung anticipieret werden, welche hernach aus dieser Contribution, (welcher wegen, damit nämlich dieselb zu euren Händen gelange, wie bereit bei dem Christofen Popi als hierzu von unsern getreuen Ständen dieses Künigreichs Beheimb vermüg jüngsten Landtagsbeschluss verordneten Directorn, sowohl den verordneten obristen Steuereinnehmbern beiverwahrten Abschriften gemäss jetzo durch Schreiben nothwendige Verordnung gethan), wann die einkombt, den Darleihern sambt dem Interesse wiederumb erstattet werden kann. Daran handlet ihr neben Beförderung des gemeinen Wesens Wohlfahrt und Besten zu unserm angenehmben Gefallen, mit kaiserlichen Gnaden, damit wir euch ohne das gewogen, hinwieder zu erkennen haben [sie] und zu bedenken. Geben Prag den 11 Aprilis anno 1604.




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