463. Purkmistr a rada mìsta Chebu prosí císaøe, aby se zøetelem na škody, které pøedešlými èastými pøehlídkami a prùchody vojska utrpìli, v roce 1604 od mustruòku byli ušetøeni.

V CHEBU, 20. dubna 1604. — Zápis v kopiáøi 39 è. 78 fol 173 v arch. mìsta Chebu.

Allerdurchlauchtigist oc. Allergnädigister Kaiser, König und Herr! Dass in Zeit E. Kais. Mt. des nun viel Jahr hero wider den Erbfeind der Christenheit offenen geführtund continuierten Kriegswesen wir jährlich eine, auch zu etzlich Malen zwen Musterung in ein Jahr bei uns erdulden müssen und allein darrait vor ein Jahr uf unsere unterthänigist eingewandte Beschwer vorschont gelassen, und bei denselben wir und die Unsern ein ansehenliches, so uns nit mehr erträglich, ausstehen, hergeben und zusetzen, nichtsminders auch jährlich unsere Hilf zugleich weit in grösser Quantität, dann vorige Jahr beschehen, leisten und reichen müssen, das dann wir zwar, do es bei den Hilfen allein vorblieben, weil von dergleichen Werk niemand exempt, unterthänigist willig, ungeachtet es uber unser Vermögen geloffen, vollstreckt, allein die Musterungen, wie auch der Wallonen Durchzug betreffend, ist uns und den Unsern dermassen beschwerlich zutroffen, dass wir weit uber zehen Tausend Gulden in Schaden und Einbuss gerathen, wie dann vor diesem E. Kais. Mt. wir unterthänigist ausfuhrlich klagt, uber das aber wir des erduldten Schadens und Einbuss bishero keine Ergötzligkeit, noch aber hierzu fernere Hoffnung erlangen mögen, dass dann wir derzeit darumben unterthänigist zu melden gedrungen, dass der öffentliche Ruf, wie auch die Beschaffenheit an ihr Selbsten bezeigt dieser nun etzlich Jahr offen gewesene Türkenkrieg anheuer wie vorige Jahr nichts minders continuiert werden müssen, daraus dann leicht zu schliessen, dass es bei solchem Kriegswesen ohne Musterplatz nit werde ablaufen, und wir uns die Gedanken bald zu machen, do vorige Obriste und Rittmeister, so allhier ihre Musterplatz gehalten, in E. Kais. Mt. Bestallung ferner sollten eintreten oder angenommen werden, sich hiesiger Ort feiner gelüsten lassen und bei E. Kais. Mf. umb dero gnädigiste Einwilligung unterthänigist bitten möchten, dass dann E. Kais. Mt, do Sie unser Ungelegenheit und zuvor hierin überflüssig getragenen Beschwer, erduldten Schaden und Unkosten nit erindert, gnädigist bald consentieren und dardurch unsere Schäden nit allein mehren und häufen, sondern auch darbei uns eine solche Ungelegenheit Ursachen könnten, dardurch wir uber vorige Schäden noch in äusserst und höchste Ungemach gebracht, sintemal wir E. Kais. Mt. mit Gott bezeugend unterthänigist in höchster Wahrheit dies berichten sollen, dass wegen hievor ausgestanden Musterungen und vor ein Jahr zugleich mit eingefallenen Misswachs an Heu und Gestroh, wie auch an Habern bei uns der Mangel so gross, dass wir und die Unsern den vorgangenen Winter uber vor unser (salva venia) Vieh die Nothdurft nit erbaut, bei unsern Benachbarten uns des Abgangs (weil bei ihnen alles gesperrt) nit erholen können, daraus diese Ungelegenheit itzo an der Hand, wann nämlich das Vieh aus Mangel der Fütterung im Winter die Nothdurft nit haben mögen und itzo gar nichts hat, und also übel gehalten, dass dieser Zeit, do man sich der Nutzung freuen soll und der Summer innen steht, dasselbe dermassen vorschmacht, dass es den Leuten aus den Händen geht und zu nicht wird, darumben wir auch vor uns und unsere Inwohner die Nothdurft an Fleisch, weil uns ander Orten nichts gefolgt, nit haben mögen, so war uns auch unmöglich, do wir 30 oder mehr Thaler für ein Fuder Heu und fünf oder sechs Thaler vor ein Schock Stroh, wie auch vor ein Mass Haber, wie allhier gewöhnlich, 4 fl. oder mehr geben wollten, die Nothdurft, dass 100 Pferd, zu geschweigen mehr, könnten gefüttert werden, möchten zur Hand bringen; wie es aber nun bei solchem grossen Mangel an Victualien ergehen sollt, do in dergleichen Ort eine Musterung mit 1000 weniger oder mehr Pferd und Volk sollt gelegt werden, und was Unheil man sich zugleich bei den Inwohnern und Reitern müsse besorgen und wie gefährlich es möchte ausschlagen, geben E. Kais. Mt. allergnädigist wir unterthänigist zu erwägen. Zwar wollen wir geschweigen, do bei vorigen Musterungen den Reitern die Nothdurft und ein Uberfluss an Victualien mit unsern Schaden geschafft, wir dennoch allerlei Gefahr und Beschwer neben den unsern müssen erwarten und ausstehen, ist, wohin es itzo bei anzogenen, vorgehenden Mangeln möcht ausschlagen, leicht zu praesumieren, also dass wir änderst nichts, dann grosser Gefahr, Unvornehmens und Unheils zu gewarten. Nun aber das Unvormögen an ihme selbst nit allein entschuldigt, sondern wir auch bei voriger Musterung ein Unwiederbringlichs zugesetzt und E. Kais. Mt. nit gemeint, jemand uber sein Vermögen etwas ufzutragen, noch zu unmöglichen Dingen zu vorbinden, viel minder dero Unterthanen, so überflüssige Beschwer (wie bei uns in vergangenen vielfältigen Musterungen beschenen) ausgestanden und keine Ergötzung erlangt, fernere Beschwer ufzutragen: ist an E. Kais. Mt. unser unterthänigist Flehen und Bitten, die geruhen gnädigist unser und gemeiner Stadt obliegende Beschwerden gnädigist zu erwägen und uns heuriges Jahrs mit fernem Musterungen zu verschonen, damit nit allein aus Mangel der Victualien allerhand besorgend Unheil und Gefihr vormieden und abgestrickt, sondern auch uns unmögliche Sachen nit mögen uftragen und darbei unser endlich Vorderben geursacht werden. Das in schuldiger Treu gegen E. Kais. Mt. gehorsamist zu vordienen, seind wir unterthänigist willig, uns zu dero kaiserund königlichen Gnaden unterthänigist befehlend. Datum den 20. Aprilis anno 1604.

 

    1. Euer Rom. Kais, und Königl. Mt allerunterthänigist uud gehorsamiste

Burgermeister und Rath der Stadt Eger.




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