465. Komora dvorská připomíná nejvyššímu kancléři království Českého, aby před nebezpečenstvím od Turku hrozícím urychlil poradu o veřejné hotovosti, defensí a plavbě po Labi. jak o tom sněm byl se usnesl.

3. května 1604. — Konc. v c. a k. společ. financ, arch. ve Vídní. (Böhmen, 1604 Mai.)

Der Rom. Kais, auch zu Hungern und Beheimb Künigl. Mt., unsers allergnädigisten Herrn, Rath und obristen Kanzlern dieses Künigreichs Beheimb, Herrn Zdenko Adalbert Popln Herrn von Lobkowic auf Chlumec und Gistebnic, hat die Hofkammer auf den jüngsten behemischen Landtagsbeschluss hiemit freundlich erindern wollen, weil sich heuer für dies Jahr einer grossen türkischen Macht, ja des Sultani selbst Herauskunft zu besorgen, ob er, der Herr obriste Kanzler, ihme ohne Beschwer und Massgeben umb soviel mehr der hohen Nothdurft nach angelegen sein lassen wollte, die Sach wegen des Aufbots im Land, die in ermeltem Landtagsbeschluss verabschiedte Berathschlagung, (wofer es nit bereit besehenen oder angestellt wäre) darauf man alsdann die Musterungen und andere Notwendigkeiten im Land furnehmben und also auf den Fall des Feinds Furbruch (welchen aber der Allmächtig lang gnädiglich verhüten wolle), desto besser gefasst sein, widerstehen und das Land vor feindlichem Einfall schützen und erhalten inüge, inmassen dann auch die wirkliche Fortstellung der Defensionordnung, wie auch die Berathschlagung der Eibschiffahrtsachen, weil an einem und dem andern viel gelegen ist, zu befürdern vonnöthen sein wollte, deme aber wohlgedachter Herr obrister Kanzler, wie gemelt, ohne Massgeben wohl zu thun wirdet wissen.

Hat die Hofkammer allein ihres Theils, wie obberiihrt, hiemit freundlich erindern wollen, die mehr wohlgedachten Herrn obristen Kanzler zu angenehniben Diensten willig ist. Actum den 3. Mai. anno 1604.




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