468. Rudolf II. nařizuje komoře české, aby od duchovenstva, měst, špitálů, svobodníků v Čechách, obou Lužicích a v krajích Loketském, Chebském a Kladském vypraveno bylo co nejdříve 600 koní do císařské zbrojnice ve Vídni k dopravě hrubé střelby, z nichž polovice má býti s vozy, po dvou pacholcích při každém.

V PRAZE, 12. května. 1604. — Konc. v c. a kr. společ. financ, arch. ve Vídni. (Böhmen 1604 Mai.)

Rudolf etc. Demnach unsere und des gemeinen Wesens unumbgängliche Nothdurft erfordert, dass zu jetzt wieder angehunden offnen Feldzug in Hungern und Fortbringung der Artollerei und groben Geschütz eine starke Anzahl Ross und Wägen in Bereitschaft gebracht und zeitlich hinaus nach Wien verschafft werden, man aber uber die bereit anderwärts beschehene Bestellung damit nicht nach Nothdurft aufkommen mag und nun dies Künigreich Beheimb hiebevor bei diesem Werk gegen andern Ländern ein Schlechtes, auch im nagst verschienen Jahr gar nichts gethan, daher dann billich, dass es für dies Jahr, so viel desto mehr beschehe, zumal dass den andern Landen den Last allein zu tragen gar beschwerlich fallen will: als wollen demnach wir uns keines andern versehen, und befehlen euch hiemit gnädiglich, ihr wollet sowohl, als verschienen Jahr beschehen, bei denen Geistlichen, Städten, Hospitalen, Freibauern und Andern dieses Landes, sowohl in Oberund NiederLausnitz, wie auch bei den Elbognerischen, Glatzerischen und Egerischen Kreisen bis in 600 dergleichen Artollereiross, darunter der halbe Theil mit Wägen, auch allzeit 4 Ross mit zweien Knechten versehen, auf unsere Bezahlung und beiverwahrte Bestallung erhandlen und so forderlich, als immer müglich, in unser Zeughaus nach Wien verschaffen, so solle ihnen darauf das gebräuchige Anrittgeld alsbald auf eure Erinderung durch unsere Hofkammer verordnet und gereicht werden, wie ihr gehorsamblich zu thun, und was eigentlich erlangt, auch warauf man sich verlassen würdet mügen, uns zu Händen unserer kais. Hofkammer zu berichten, solches auch, weil es nunmehr hohe Zeit ist, als viel müglich zu befürdern wisst; dann da hierunter die vor zwei Jahren allhie in diesem Künigreich anstatt dieses unsers Begehrens semel pro semper eingewilligte 10 Zug dergleichen Ross und Wagen angezogen werden wollten, könnt ihr doch leicht erachten, was damit dem Wesen gedient, und demnach dies Einwenden desto leichter ableinen. Wollten wir euch benebens nit bergen, ihr erstattet auch hieran neben dem, dass solches allein umb des gemeinen Wesens Besten willen beschicht und einmal die höchste unvermeidliche Nothdurft erfordert, unsern gnädigen gefälligen Willen und Meinung. Geben Prag den 12. Maii anno 1604.




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