475. Rudolf II. žádá presidenta komory české, aby na srážku válečné pomoci, minulým sněmem povolené, mimo již napřed vybranou sumu 200.000 zlatých opatřil půjčkou ještě 80.000 až 100.000 zlatých měny německé.

V PRAZE, 29. května 1604. — Konc. v c. a k. spol. financ, arch. ve Vídni. (Böhmen 1604 Mai.)

Rudolf etc. Nachdem unsere, des gemeinen und Kriegswesens sonderbare hohe Nothdurft erfordert, alsobald und in müglichster Eil ein Summa Gelds aus unsers Künigreichs Beheimb heuer zu ermelten Kriegswesen gethanen Bewilligung zu haben, des Versehens, dass du über das, so erst jungstlich mit Anticipierung 200.000 fl. beschehen, auch nochmaln dein Bestes zu thun nit unterlassen werdest: als ersuchen wir dich hiemit gnädiglich begehrend, du wollest dich, uns zu unterthänigisten Ehren, fürnehmblich aber ermeltem bedrängten gemeinen Wesen zu Gutem nochmaln gutherzig und willfährig erzeigen, auf dass äusserist bemühen und sehen, wie du ihme thust, damit du an jetzo gleich des nägsten, wo je nit mehr, doch zum wenigisten ein 80.000 oder gar 100.000 fl. in teutscher Währung aufbringen und erlangen mügest, welche hernach den Darleihern aus ermelter behmischen heurigen Kriegscontribution, wann die einkombt, sambt dem landgebräuchigen Interesse wiederumb gewiss und unfehlbarlich erstattet und bezahlt werden sollen. Inmassen wir dir dann hiemit Gewalt und Befehlen geben, ist auch also unser endlicher Will, dass du solche Erstattung obstehunder Summa in gehörter Währung sambt der dabei erwähnten Verzinsung, soviel sich pro rata der Zeit bis zur Bezahlung des Haubtguts verfallen und gebühren wirdet, unerwartet einiches andern Befehlchs oder Verordnung, sondern allein Kraft dieses unsers kaiserlichen Schreibens, ungehindert männiglichs, aus allen und jeden Terminen mehrermelter des Künigreichs Beheimb heurigen Kriegsbewilligung thun und fürnehmben mügest. Wie nun solches gemeinem bedrängten Wesen zu sondern Trost und Gutem gereicht, also wollen wir auch unvergessen sein, es umb dich zu künftiger fürfallenden Gelegenheit mit kaiserlichen und königlichen Gnaden, damit [wir dir] ohne das wohl gewogen, zu erkennen und zu bedenken. Geben Prag den 29. Mai anno 1604.




Přihlásit/registrovat se do ISP