476. Rudolf z Bünu na Wesensteinu a Plankensteinu žádá Kristiána 11.. kurfiršta Saského, za přímluvu Je císaři, aby jemu dovoleno bylo dokončiti stavbu luteránského kostela v Březnici u Ústí n. Z., císařským nařízením zakázanou, a zjednati sobě i čeledi své tamtéž kázání jenom soukromé.

[NA WESENŠTEJNĚ], 29. května 1604. — Orig. v arch. arcib. v Praze. (Registrata fase. Ili, 1597—1613.)

Durchleuclitigister, hochgeborner Fürst! Euer Kurfürstlich Gnaden seind meine pflichtschuldige, gehorsame und willige Dienst jeder Zeit treues Fleiss bevorn Gnädigister Herr! E. Kurfürstl. Gnd. gebe ich in Unterthänigkeit zu vernehmen, nachdem ich auf meinem Gut Pressnitz unter der hochloblichen Krön Behem, nahe bei der Stadt Aussig gelegen, ein Kirchen, ungefähr vor 3 oder 4 Jahren angefangen zu erbauen und dieselb nicht allein mehren Theils verfertigen lassen, sundern auch Geläute und anders mehr, so darein und darzu gehörig, geschafft, welches dann nicht mit geringen Unkosten erfolget und ins Werk gerichtet worden, und aber in endlicher Verfertigung von der Rom. Kais, und Kunigl. Mt, meinem allergnädigisten Herrn, durch derselben kaiserlich Mandat ferner daran zu bauen mir Inhibition geschehen, solch Gebäu bis auf derselben anderweit Vergünstigung ganz und gar einzustellen. Wann dann dieser angefangne Kirchbau dahin nicht gemeinet, dass meine Unterthanen oder andere Kirclifarten [sie], so in solcher Pfleg hierumb gelegen, die ohn das mit Kirchen und Seelsorgern vorsehen, dahin zur Predigt, Kirchenund andern Gottesdiensten zu kummen, dar-durch angeleitit oder verursachet werden sollen, oder aber Andere, so der katholischen und nicht der lutherischen Eeligion zugethan, hierdurch zu ärgern oder von ihrer, der katholischen Religion, abzuwenden, sundern allein zu dem Ende, dass, wann ich wesentlichen daselbst mich aufhalte oder sunsten dahin gelangen möchte, ich neben den Meinigen und meinem Hausgesind eine Predig hören, auch da der liebe Gott mich oder jemandes von den Meinen durch den zeitlichen Tod abfordern möchte, wir ein Begräbnusstelle darneben haben künnten. Zu dem so bin ich auch nicht gesinnet, hab mir auch niemals in Sinn genummen oder die Gedanken geschöpfet, einen sunderlichen Prädikanten wesentlichen des Orts zu enthalten, sundern es ist dies meine Meinung gewesen und noch, dass, wann ich der Ort gelange und bisweiln wegen Anstellung meiner Haushaltung etliche Wochen daselbsten verwarten muss, dass ich meinem Pfarrer und Seelsorger, so sunsten die Predigten in meiner Hauskirchen allhier zum Wesenstein verrichtet, etliche Predigten, nachdem es die Zeit gibt und die Noth erfordert, durch ihn verrichten lassen wollen. Weil dann auch vor etlich viel Jahren durch weilund Kaiser Maximilianum, christmildister und hochseligister Gedächtnus, sowohl auch durch die jetzige regierende Kais, und Künigl. Mt. auf den Landtagen, wie mir nicht änderst wissend, allergnädigist bewilliget, dass ein jeder Einwohner oder incorporierter des hochlobliehen Künigreiches Behem mit dem exer-citio seiner Eeligion frei gelassen sein sollt, aus welchem Fundament und Grunde dann ich berührten Kirchenbau anzufangen aus christlicher Andacht bewogen worden, und nicht zu dem Ende, dass hierdurch jemandes geärgert, oder der Rom. Kais, und Künigl. Mt. sowohl meinen und anderer meiner Benachbarten Kirchenlehen am Decem und andern Einkummen etwas entzogen werden solle: als ist an E. Kurfürstl. Gnd. mein unterthänigistes und hochfieissiges Bitten, dieselben geruhen gnädigist bei höchstermelter Rom. Kais. Mt. eine gnädigste Intercession und Vorbitt für mich einzuwenden, damit ich den angefangenen Kirchenbau vollends zu Werk richten und in derselben mir neben meinem Hausgesinde allein, wenn ich daselbsten sein würde, ein Hauspredig zugelassen werden möchte. Bin der tröstlichen und unterthänigisten Hoffnung, weil dieses mein Suchen zu Gottes Ehren und Erbauung seiner heil, christlichen Kirchen fürnehmblich gereicht, E. Kurfürstl. Gnd. werden sich hierinnen gnädigist erzeigen. Das bin umb E. Kurfürstl. Gnd. ich äusseristes Vermögen und schuldiges Gehorsambs treulichst zu vordienen willig. Datum den 29. Mai anno 1604. E. Kurfürstl. Gnd. unterthänigister, gehorsamister

Rudolf von Bünau auf Wesenstein und Plankenstein. [An Christian II. Herzog zu Sachsen]




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