498. Rudolf II. poroučí správci úřadu a sekretáři v Kladsku, aby vyhostili luteránské predikanty z far, na kterých se ještě zdržují, a dosadili na ně kněze katolické, od arcibiskupa pražského tam vyslané.

V PRAZE, 30. července 1604. — Opis. souč. v arcib. arch. v Praze fase. I. lit. A (1500—1579).

Rudolf etc. Ehrenfester und ehrsamer, liebe Getreue! Euch ist beeden ohne weitläufiges Erzählen in Gehorsamb wohl bewusst, was wir unserer in der Grafschaft Glatz und in Städten und in Dörfern daselbst zugehörigen Kirchen und Pfarrlehen wegen vor wenig Jahren hero vor eine nothwendige Änderung vorzunehmen geursacht worden und wasmassen wir gnädigist verordnet haben, dass die lutherischund sektischen Prädikanten von den Pfarren abgeschafft, die Stellen wiederumb mit katholischen Priestern ersetzt und also dardurch der Orten herumb der wahre Gottesdienst fortgepflanzet werden möchte. Ob nun wohl der übrig allda verbliebenen Prädikanten halben du AmbtsSecretari, abwesend unsers Raths und Hauptmann der Grafschaft Glatz, den 10. Decembris jüngst abgewichenen 1603 Jahr dieselben vor dich erfordert und sich nämblichen Abraham Zankfrei, Prädikant zu Habelswerth, Johann Richter zu Landeck, Michael Seuberlich zu Cunratswald, Mathias Mutter zu Neuwaldersdorf und Simon Sartor zu Ruckers vor dich gestellet, dieselbe auch nach Fürhaltung unsers Kais, und Kunigl. ernsten Befehls mit Hand und Mund zugesagt, auch sich freiwillig erboten haben, von ihren Pfarren itzo vermelter Orten abzuziehen und sich gleichwohl an andere Ort zu begeben; so werden wir jedoch von dem Erzbischofen zu Prag in Unterthänigkeit soviel berichtet, als er unlängst nach Georgi an deren Stell andere katholische Priester alldahin geschickt und introducieren lassen wollen, dass ermelten Hauptmanns ihres Abzugs halber vor seinem Verreisen beschehenen Verwarnung ungehindert ausser des Habelschwerdt die Pfarren noch nit geraumbt, sondern bis auf dato bei denselben verharren und wie gleichsam unser Aufkündigung vor ein Spiegelfechten und für keinen Ernst halten.

Wann dann solcher Gestalt besagter unser Erzbischof an der Installation der alldort hingeschickten Priester merklichen verhindert, neben deme auch dieselben mit schweren Unkosten zu Glatz verwarten müssen; demnach so befehlen wir euch noch einist gnädigist und endlichen, dass ihr bemelte unabgezogene Prädikanten nachmals vor euch erfordert und denselben, fürnehmblich aber dem zu Winschelburg, so einkombenen Bericht nach keineswegs zu weichen Willens sein soll, unsern ernsten Willen und Meinung aufs neue vorhaltet und stracks, hintangesetzt all weiterer ungültigen Behelf, von den Pfarren abschaffet, in alle Weg aber die Kirchenund Pfarrurbaria, Inventaria, Register und andere Zugehörungen von ihnen abfordert und, wannn solches beschehen, diejenigen alldorthin verordneten Priester gewöhnlichem ordentlichem Brauch nach installieret und die Unterthanen dahin vermahnet, dass sie solche bei Vermeidung unserer schweren Straf und Ungnad für ihre Pfarrer und Seelsorger annehmen, gebührlichen respectieren und ehren und diesem unsern endlichen ernsten Willen keineswegs widerstreben sollen. An deme oc. Prag den 30. Julii anno 1604.

(An Ambtsverwalter und Secretari zu Glatz.)




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