512. Čtyři měšťané Kadanští pod obojí prosí Adama ml. z Valdštejna na Novém Zámku a Lovosicích sa přímluvu k presidentu komory české, aby z vězení v Bílé věži na hradě Pražském, v němé od 20. srpna se nacházejí, byli propuštěni.

NA HRADĚ PEAŽSKÉM, v Bílé věži, 5. září 1604. — Orig. v arch. místodrž. král. Česk. R. 109—14.

Rom. Kais. Mt. wohlverordneter Kammerer, auch bei deroselbten löblichen beheinischen Kammer hochangesetzter Rath etc. Hochund wohlgeborner, gnädiger und hochgebietender Herr! Was unser Beschwerd und Anliegen und wie auch schlechter, aus dieser im Königreich Beheimb wohlverfasster Landesordnung, sowohln per consequens deren von anno 84 allen dreien Ständen der Rom. Kais. Mt. übergebenen wiederholten Confession zuwider wir in kaiserlichen Verhaft gezogen worden, werden E. Gnd. sonders Zweifels aus dieser dem Herrn behemischen Präsidenten Seiner Gnd. von uns zukommenen Beschwerd mit mehrerm der Nothdurft nach gnädiglichen verstanden haben. Machen uns also keinen Zweifel, höchstgedachte Ihr Mt. werde uns bei dieser Bekanntnus, über welche wir dahero steif und fest gehalten, gnädiglichen schützen und handhaben und unsere Gewissen mit dergleichen zuvorn niemaln Kirchenceremonien (die wir in seinen hohen Bewerth beruhen) nicht beschweren lassen. Hierumben E. Gnd. wir umb Gottes und seiner Barmherzigkeit willen flehentlich anrufen mit fernerem gehorsambsten Bitten und Suchen, die wollen aus christlicher zu uns tragender Affection solches nicht allein gnädiglich vormitteln helfen, sondern die geruhen auch hochermelten Herrn Präsidenten, zu dero Kammer und Ihren Gnd. als vorgesatztem Haupt wir Städte von Altercherò jederzeit in Nöthen und vorfallenden Beschwerungen unsern anbefohlnen Respect in vigore erhalten und den Regress und Zugang zu deroselbten im wenigsten uns nicht vorschrenken lassen, dahin vorbittlich in Gnaden zu bewegen, sich unser als das Haupt in diesen Beschwerungen gnädig anzunehmen und, wie des Herrn obristen Kanzlers Seiner Gnd. aus missgönstiger Leute Anklag wider uns gefasste Ungnad gemildert und gesänftiget werden möchte, auf gnädige Mittel und Wege bedacht sein, damit wir dieser nun von sechs Wochen hero einstheils mit Stillliegen, anderstheils aber durch continuierte Haft der mit Schaden zugebrachten Zeit benommen, in Gnaden auch ohne weitere Beschwer dimittiert und erledigt werden möchten. An diesem befördern E. Gnd. (weiln wir vier Gefangene vor uns Selbsten nichts wider Ihr Mt. verwirket, sondern vielmehr vor die ganze Gemein mit Verlassung häuslicher Nahrung auch Weib und Kinder in diese Beschwerd und Ungelegenheit unschuldiger Weis kommen und gerathen sein) die höchste Billigkeit. Vor solche hohe Gnade wollen wir unsers Theils E. Gnd. wirklich dankbar zu sein schuldig erfunden werden, deren wir uns zu gnädigen Bescheid hiermit gehorsamblich befehlen thun. Actum ufn Präger Schloss aus unser scharfen Haft in dem weissen Thorme den 5. Septembris anno 1604.

E. Gnd. gehorsame jederzeit Wolf Tröltzsch, Ferdinand Stierba, Sebastian Schiwarz,

Zacharias Freynger, alle Mitbürger zum Cadan.

[In tergo:] Demüthige Supplication von uns vier elenden, vom 20. Augusti an allhier verstrickten Personen aus Cadan.

 




Přihlásit/registrovat se do ISP