276.

[V Praze], 4. května 1611.



Memoriál saských vyslanců slezským vyslaným k sněmu: Kurfirsti jednak vypravili a jednak vypraví své vyslance, aby přispěli císaři; vědí od něho, jak je tomu s proposicí sněmovní; podmínky císařovy nebyly dosud vyřízeny; jsou obavy z odcizení říše proti králi a těmto zemím; proto prosí, aby na to upozornili krále, české a lužické stavy, aby císař byl respektován a nebyl znepokojován korunováním.

Kopie (A) v Geršlorfské knihovně v Budyšíně: ms. 40, fol. 493; kopie (B) v státním archivu v Drážďanech: Passauischer Akten II. Buch 9167, fol. 378 - 379; kopie (C) v biskupském archivu ve Vratislavi: Fürstentagsbücher 1608 - 1612, fol. 723 - 725; kopie (D) v archivu ministerstva vnitra ve Vídni: cod. 78, fol. 66 - 67, celkem souhlasná s A, označená také: "nro 13."

Nro 13. - Der churfürstlichen sächsischen herrn gesandten memorial an die herrn gesandten aus Schlesien. [Nápis jinými slovy na konci v B; označen tam "nro 2"; "nro 13" chybí v B.]

Nachdem sich die Rom. kais. Mt anjetzo in hohem drangsal befindet, so haben sonderlichen die churfürsten des reichs dasselbige ganz mitleiJentlich vernomben, hierüber miteinander communication gehalten ["zue halten" A a C, "gehalten" B.] und vermöge ihrer pflicht sich schuldig erachtet, ihr kais. Mt die hand zue bieten und ihre gesandten annero zu verordnen, deren einesteils ankomben, teils aber täglich erwartet werden.

Wann nun die Sachen, wie etliche vorgeben, zwischen ihrer kais. und kgl. Mt schon dahin verglichen wären, dass ihr kais. Mt die krön Böhmen sampt den incorporierten ländern guetwillig cedieren wollte, würde sich niemands darumben ["darinnen A, "darinn B, "darumben" C.] ferner zue bemüehen haben. ["ursach", "Ursache haben" B a C.] Es hätten aber die abgesandten ["gesandten" A, "abgesandten" B a C.] von ihr kais. Mt selbst vernomben, wie es mit der proposition zuegangen; so wären auch von der kais. Mt viel vornembe conditiones proponiret, deren noch keine erlediget. Sollte nun darüber straks verfahren werden, so wäre wohl zu erwägen, was es vor kraft haben und wie es die stände, so alle in ihrer Mt pflichten stehen, verantworten können.

Es ist auch leicht zu erachten, wie hoch es die churfürsten und stände im heiligen reich empfinden würden, wann wieder ihren regierenden Römischen kaiser dergestalt sollte procediert werden, dahero nichts anders dan ["als" B, "denn" C.] eine alienatio animorum sowohl gegen ihr kgl. Mt als dieser lande hoch zue befahren. Werden demnach die herrn abgesandten des fürstentumbs Schlesien ersuechet, dass sie nicht alleine die kgl. Mt, sondern auch die böhmischen und Lausnitzer stände solicher gefahr erinnern und selbst wohl erwägen wollten, was ihnen an der conjunction dieser lande mit dem heiligen reiche gelegen und was aus vorhabender divulsion diesen landen vortreflich unheil der benachbarten potentaten halben - das Gott verhüete - erfolgen könnte, und allenthalben die Sachen dahin befördern, damit auch in dieser sach der Rom. kais. Mt als des haupts der Christenheit und siebenden churfürsten im reich, die sich umb diese lande, so viel ["so viel lange" B.] jähr löblichen und wohl verdient, reputation und majestät gebürlichen respektiret und in dero hohen alter die wenige zeit ihres lebens über diese bewilligte kronung nichts weiter verunruhiget werden. Das wird dieser krön jetzo und künftig zue unsterblichem ruehm und lob gedeien,die königliche maiestät noch ferner zue prosperieren befördern, das heilige reich dahin obligieren, dass sie diese land in keiner not verlassen, sondern sich deroselben bei allen vorfallenden occasionen nicht weniger als der ihrigen selbst treulich annemben werden; welches alles künftig noch pleiben möchte, wan jetzo der churfürsten des reichs treuherzige wohlmeinende consilia nicht in acht genomben werden solten.

Signatum ["Signatum" atd. jen v B.] 24. Aprilis 1611.

 

Churf. meinzische und säxische abgesandte.

 

["Churf. abgesandte" jen v B.]






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