343.

V Praze, 11. května 1611.



Vyslaní hornolužičtí [stavům českým]: Žádají, aby jejich privilegia byla potvrzena před korunováním, aby byli dosazováni na úřady v Čechách, propuštěni z povinnosti k císaři a zabezpečeni od ztrát pro císařovy dluhy; navrhují svolání schůze zástupců zemí, na níž by se jednalo o vzájemné defensi a spojení s Uhry a Rakušany; žádají, aby se jim oznámilo, až se bude obnovovati sjednocení s Falckém, Saskem a Braniborskem; doufají, že nebudou oslyšeny jejich stížnosti, až budou kancelář, apelace a komora znova osazovány; žádají za příslušné místo při korunování; schvalují odpověď císaři o terminu korunování; žádají, aby byli přijati do konfederace česko-slezské z 1609 a slibují vzájemnou pomoc; žádají za prostředkování, aby ještě před uzavřením sněmu byl jim dán majestát na náboženství; připojují důvody této své žádosti.

Kopie v archivu ministerstva vnitra v Praze: L 31, dříve v místodrž. archivu, nenalezena, novější opis v zemském archivu.

Nachdem die löblichen herrn stende des königreichs Behaimben gestriges tages ezliche artikel der herrn fürsten und stände in Schlesien herrn abgesandten, ihr fürstl. Gn. Gn. etc., übergeben lassen, welche den oberlausizischen abgesandten communiciret. als seind dieselben von ihnen erwogen und haben sich hierauf volgender erklärung entschlossen:

Erstlichen, soviel den revers ihr kgl. Mt, ihres gnädigisten herrn, wegen bestetigung aller freiheiten, rechten, landesordnungen, gebreüche, maestätbrief, union und, was denselben mehr anhengig, betreffen tuet, achten sie solches vor eine sonderbare notturf, auch des königreichs und incorporirtefr] lände[r] besondere vohlfart und bitten anstatt der oberlausizischen stände, darmit sie dergleichen revers vor der crönung erlangen möchten, auch zu befördern.

Zum andern kömbt den abgesandten was bedenklichen für, das die officia in königreich Behaimb allein durch eingeborne wollen ersezet werden. Weiln dan exempla vorhanden, das auch oberlausizische landsassen, welche sich in Behaimben sesshaftig gemachet und hierzue qualificiret, solche ämbter bedienet, als werden die herrn stände in Beheimben ersucht, auch dieses hinfürder in gebürliche acht zu nemben.

Fürs dritte. Nachdem die herrn stände in Behaimben der loslassung der pflichten gegen der kais. Mt, ihren allergnädigisten herrn, erwähnung getan, als ist kein zweifei, es werden darinnen auch die stände des marggraftumbs Oberlausiz und andere incorporirte länder, auch alle darinnen constituirte ambtleüte begriffen sein, inmassen sie dann in ihrem abgegebenen voto ihnen diesen artikel ausdrucklichen reserviret.

Zum vierten würde die notturft erfordern, das den ständen ["die stände" rk.] in Oberlausiz wegen der begnadungen und bezahlungen der schulden, hiermit die kais. Mt vielen landsassen und Städten in Oberlausiz verhaftet, auch derowegen sie sich in bürgschaft eingelassen, inhalts des anstatt ihrer im abgegebenen voto beschehenen reservats vor allen dingen gnugsambe assecuration erfolge.

Fürs fünfte. Was die continuation der traetaten wegen des defensionwerks, sowohl Vereinigung mit der croň Ungarn und erzherzogtumb östereich anreichen tuet, erachten abgesandten am zutreglichsten [zu]sein, das auf eine geraumbe zeit ein[e] ausschuessversamblungmit gnugsamber vohlmacht aus der cron Behaimb und incorporirten landen ausgeschrieben und bei derselben die angefangene und vorgeschlagene traetaten wegen obgedachter beider artikel zu gebührlicher erledigung gebracht, inmassen den abgesandten sich in diese punct etwas zu dieser zeit einzulassen kein mandátům. Djs aber bei den ungerischen und österreichischen hülfen ohne der oberlausizischen stände einwilligung eine gewisse hülf zue ross und fuess determiniret, können abgesandte anstatt ihrer prinzipaln. als eines freien Standes, ohne derselben einwilligung, wie auch, was wegen derer wieder den erbfeind den Türken darbei angeheften defension vorgebracht, zue diesemmal nicht aeeeptiren, sondern wollen solches ad referendum annehmen und versehen sich, wan die oberlausizische stände requiriret, sie würden sich anderer länder exempel nach in einen und anderm gebürlichen erzeigen.

Zum sechsten. Wann die erbeinigung mit der Churpfalz, Sachsen und Brandenburg renoviret, das den oberlausizischen ständen, als negst anreinenden lande, sintemal die commercia hinc inde aus einem lande ins andere getrieben, obgedachte vorhabende renovation auch angedeutet und, soviel ihr interesse betrifft, in billiche acht genomben, vor allen dingen aber, das ihnen die vorige Vereinigungen zuvorn zu ihrem ersehen communiciret.

Was zum siebenden die ersezung der ämbter bei der behmischen hofcanzle", behmischen appellation und cammer betrifft, weiln abgesandten von ihren principalen aufgetragen, etzliche underschiedliche gravamina, darbei diese artigel auch verlaufen werden, an gehörigen ort zu übergeben, als würd alsdan ihre meinung und guetachten hieraus zu vernemben sein und nicht gezweifelt, es werde der oberlausizischen stände suechen statt getan, auch den beschwerungen zu verhüetung ferner landverderblichen Schadens abgeholfen werden.

Weiln auch zum achten die stände aus dem marggraftumb Oberlausiz zur crönung eines beheimischen königs vor dieser zeit erfordert, als bitten abgesandte, das sie anstatt ihrer principalen bei vorstehenden actu der königlichen crönung wegen assignation eines gewissen loci in gebührliche acht genomben, inmassen dan abgesandte ihnen die on die kais. Mt auf derselben gnedigistes decretum wegen anderweit der crönung halber angestelten termin verfertigte und in publico abgelesene antwort [Srovn. č. 342.] gefallen lassen.

Zum neynten. Nachdem die oberlausizischen stende vernomben, das zwischen den löblichen evangelischen drei ständen der cron Behaimb und den herrn fürsten und ständen in Schlesien sub dato 25. Junii 1609 jahrs ein union und verbundnus in etzlichen artigeln aufgerichtet [Srovn. předcházející svazek, úvod.], und obgedachte oberlausizische stände nichts weniger gemeinet, guete vertreuliche correspondenz und einigkeit mit wohlgemelten herrn ständen der cron Behaimb und hern fürsten und stenden in Schlesien nachbarlichen zu continuiren, als haben sie den abgesandten aufgetragen, bei diesem gegenwertigen generallandtag dienstund freundlichen anzuhalten, damit die oberlausizisch enstende in angezogenes vorbündnues und union zugleich aufgenommen werden möchten. Wann dan abgesandte sich gänzlichen versehen, es werde den herrn stenden des königreichs Behaimben diesfalls kein bedenken vorfallen, sie auch bei der herrn fürsten und stende in Schlesien abgesandten sich dieserhalber anzugeben in Vorhabens, auch dieses ihr intent zu beförderung gottes ehren, zu erhaltung gebührendes respects gegen der hohen obrigkeit, auch des löblichen königreichs und incorporirten landen erspriesslichen aufnehmen und Wohlfahrt, nichtesweniger zue continuirung gueten vortreulichen vornehmbens. lieb und einigkeit gemeinet ist, als bitten abgesandte, die herrn stände der cron Behaimben wolten ihrer principalen Vorschlag und ansuechen gebührlichen unabschlagenlich deferiren, dargegen werden sich oberlausizische stände wie hiebevorn also auch hienfierder aller nachbarlichen correspondenz, asistenz, hülf und beistandes ihrem vermögen und quota nach befleissigen, hierauf sie dan der herrn stende des königreichs Beheimben zuvorlessigen erklerung und antwort, damit man alsdan in diesem artikel zue gebürlichen beschlues vor ausgang dieses generallandtags gelangen möge, dienstlich gewertig.

Schliesslichen ist den herrn ständen des königreichs Behaimben nicht unbewusst, wasmassen die oberlausizischen stände nun mehr uber anderthalb jähr mit aufwendung grosser Unkosten und zehrung umb erteilung des maiestatbriefs der herrn fürsten und stände in Schlesien, als mit denen sie sich einerlei glaubensbekentnues, kirchen, ceremonien, sprachen und recht gebrauchen, erteilten notel gemess wegen des freien exercitii der religion augspurgischer confession bei höchstgedächtister ihr kais. Mt allerundertenigist angehalten, hierauf sie auch vielfaltig vertröstet worden, bis anhero aber sonder zweifei aus Verhinderung ihrer misgünstigen darmit verzogen. Wan dan aus denen hierbei gelegten vüchtigen, kristlichen, erheblichen, billichen Ursachen die stände in Oberlausiz umb Verfertigung obgedachten maiestetbriefs anzuhalten bewogen werden, als ist an die herrn stände der cron Behaimben der abgesandten dienstlich und hochfleissig bitten, sie wolten ihre principalen intercedendo dahin befördern helfen, damit ihnen solcher maiestatbrief förderlichst und vor ausgang dieses generallandtags volnzogen, eingestalt, und sie sich neben andern herrn ständen der cron Behaimben und incorporirten landen, sowohl ihre posteritet, dieses benefica zu erfreien und zu geniessen haben mögen. Hierin befürdern die löblichen herrn stände der cron Behaimben ein christliches, gottangenembes werk und werden es die oberlausizischen stände neben den abgesandten mit gebührlicher dankbarkeit umb sie zu verschulden nicht underlassen.

Signatum

Prag den 11. Mai anno 1611.

 

Rationes, welche die stände in Oberlausiz zu suechung des maiestatbriefs und assecuration in puncto religionis bewegen.



1. Das sich die catolische geistligkeit in lande allerlei attentaten understanden, Ordnung in prohibitis gradibus zu machen, darwieder Selbsten zu dispensiren, auch über die augspurgischen coníession verwandten priester in diesem und andern, sonderlich super iura patronatus et deeimas, iurisdiction zu haben vermeinet.

2. Weil die stände der cron Behaimb, herrn fürsten und stände in Schlesien den maiestatbrief und freistellung der religion erlanget, wurde die catholische geistligkeit das freie exercitium nur für eine convenientiam halten, also anlass nehmen, die der augspurgischen confession verwandte zue turbiren.

3. Pro tertio. Weiln Behaimb und Schlesien in maiestatbrief in religionsfrieden ein geschlossen, würde es gedachte geistligkeit dafür achten, als weren wir darvon ausgeschlossen und gehörten nicht in religionsfrieden und dahero allerlei Uneinigkeit, miessverstand und zerritung zu besorgen sein.

4. [Da] viel dörfer aus der cron Behaimb, Schlesien und Meissen in das marggraftumb ein gewähr ["gefahr" rk.] hete[n], were billich, das eine gleichheit gehalten, sonsten würden sich dieselben dörfer die deeimas abzugeben werweigern.

5. Zum fünften. Damit man eine guete disciplin under den predicanten augspurgischer confession erhalten könte, sintemal der catholischen geistligkeit man bis anhero die inspection nicht eingeraumbet, würden auch bei den priestern augspurgischer confession kein gehör haben.

6. Ist diesfals auf ihre posteritet zue sehen und dieselbe in acht zu nehmen.

7. Weil die oberlausizischen stände so hohe contributiones gereicht, auch in Hungern etlichmal kriegsvolk geschikt, ihre freunde aldar zu beschizung ihr Mt und gemeines Vater landes ihr bluet vergossen, achteten sie, das es billich, auch ein recompens dargegen zu haben, sonderlich, weil sie gleiche onera anderer lande getragen, derowegen auch gleicher begnadung würdig zu sein erachten.

8. Seind sie in der anno 1608 erteilten resolution herrn fürsten und stenden in Schlesien in puneto religionis gleichgemacht, were billich, das sie auch mit gleichmessigen begnadungen versehen werden.

9. Würde ihnen bei ausländischen ein aufruck sein, als hetten sie sich nit sowohl als andere lande umb ihre Mt verdienet, da sie auch dergleichen begnadungen nicht würdig geachtet.

10. Weil auch der maiestetbrif zu Sicherung derer in lande in kleiner anzahl wohnenden catholischen geistligkeit sowohl der augspurgischen confession verwandten, wie auch ohne abbruech und soviel desto mehr erhaltung der catholischen intraden gemeinet, als were derselbe auch aus diesen Ursachen ihnen desto billicher zu erteilen.




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