Úterý 1. srpna 1848

Officielle stenographische Berichte

über die

 Verhandlungen des österr. Reichstages.

Zehnte Sitzung des constituirenden Reichstages 

am 1. August 1848.

Tagesordnung.

 I. Ablesung des Sitzungsprotokolls vom 31, Juli 1848.

II. Verhandlung über die Geschäftsordnung.

Vorsitzender: Vicepräs. Strobach.

 Anwesende Minister: Doblhoff, Krauß, Latour, Bach, Schwarzer.

Anfang Um halb 11 Uhr.

Vicepräs. Die Anzahl der Abgeordneten, die zum Beginne der Sitzung nöthig ist, ist vorhanden. Es wird daher die Sitzung begonnen mit Ablesung des Sitzungsprotokolls vom 31. Juli. (Secretär Wifer liest das Protokoll.) Ich bitte, hat Jemand gegen den Inhalt oder die Form dieses Protokolls etwas einzuwenden?

Abg. Potocki. Ich vermisse in dem Protokolle den Beschluß der hohen Versammlung, vermöge welchen Krakau als integrierender Theil vom Königreiche Galizien anerkannt worden ist. Es war zwar nur ein verneinender Beschluß, aber in der ändern Richtung war es natürlich eine Bejahung. Und wenn das Gebiet von Krakau nicht als separates Gouvernement anerkannt worden ist, so ist es eine natürliche Folge, daß es als ein integrierender Theil des Königreiches Galizien angesehen worden ist. Ich fordere demnach, daß dieser Beschluß als eine Bejahung in dem Protokolle sich vorfinde. Zweitens vermisse ich auch meine Protestaktion gegen die Art und Weise, in welcher gestern die ganze Debatte geführt worden ist, und in Folge der wir als Antragsteller nicht einmal das Recht hatten, unsere Anträge zu begründen.

Schriftf. C a v a l c a d o. Ich stelle den Antrag, daß zur Tagesordnung übergegangen werde; die Bemerkung, die der Herr Abgeordnete vor mir gemacht hat, ist offenbar dahin gerichtet, die Debatte auf den Gegenstand von Krakau zu leiten; das kann aber nicht aus Veranlassung der Verlesung des Protokolls geschehen, daher erlaube ich mir den Antrag zu stellen, daß zur Tagesordnung übergegangen werde. (Wird unterstützt.)

Abg. Bilinski. Hier gilt es keinen Antrag, sondern das, was ein Abgeordneter fordert, daß es im Protokolle aufgenommen werde, muß aufgenommen werden, so ist es überall; es gibt da keinen Gegenstand, von dem dürfen wir nicht abgehen. Was ein Abgeordneter anträgt, muß ins Protokoll aufgenommen werden.

Ein Abg. Es ist dies nicht als Antrag genommen, sondern als eine Berichtigung des Protokolls.

Vicepräs. Ich erlaube mir in Betreff der ersten Bemerkung des Hrn. Abg. Potocki zu eröffnen, daß im Protokolle auch die Thatsache aufgenommen ist, daß der Verbesserungsantrag des Abg. Potocki mit 162 schwarzen Kugeln gegen 100 weiße verworfen wurde; es ist daher das Resultat der Abstimmung über den Verbesserungsantrag des Abg. Potocki hier aufgenommen; die Wahrheit der Aufnahme kann nicht bestritten werden, denn die Zahlung der Kugeln gab das Resultat. Was den zweiten Antrag betrifft, so ist mir von einer ausdrücklichen Protestation mit dem Begehren, daß sie zu Protokoll genommen würde, vor der Hand nichts bekannt.

Abg. Potocki, Ich glaube, alle Herren haben sie gehört.

Ein Abg. Wenn es früher kein Protest war, so legen Sie ihn jetzt ein.

Abg. Potocki, Nein, nein! die Protestation ist von mir eingelegt worden.

Vicepräs. Wenn Protest jetzt eingelegt wird, so bleibt es ein Gegenstand des heutigen Protokolls und keineswegs als Berichtigung des gestrigen.

Abg. Potocki. Herr Präsident, erlauben Sie mir nur ein Wort. Ich kann der hohen Kammer diese Inkonsequenz nicht zumuthen, daß, wenn Krakau nicht als Gouvernement angesehen worden ist, es doch natürlich zu einem Gouvernement gehören muß. Es kann doch Krakau für sich als Gouvernement und nicht als Gouvernement nicht bestehen; und wenn es kein Gouvernement, so weiß ich nicht, mit welchem Recht wir hier als Krakauer Abgeordnete sitzen; wir müssen doch von einem Gouvernement und von einem gewissen Lande sein; wenn Krakau gar nicht existiert, so können wir als Abgeordnete von Krakau hier nicht existiren. Diese Inkonsequenz kann ich doch der hohen Veitsammlung nicht zumuthen, und wenn ein verminender Beschluß gefaßt worden ist, daß Krakau nicht ein Gouvernement ist, so ist demnach auch die Bejahung, daß es einem gewissen Gouvernement angehört; nun frage ich, sollen wir zwischen Tirol oder Galizien wählen?

Vicepräs. Es ist der Antrag gestellt worden, daß zur Tagesordnung übergegangen werde; dieser Antrag muß, wie den Herren Abgeordneten bekannt ist, vor allen ändern zur Abstimmung gebracht werden. Daher bringe ich den Antrag des 9lbg. Cavalcabó zur Abstimmung, ob zur Tagesordnung übergegangen werden soll. Diejenigen Herren, die sich dafür aussprechen, wollen dies durch Aufstehen kundgeben.

Abg. L u b o m i r s k i. Die Frage von Krakau ist eine Berichtigung im Protokolle.

Vicepräs. Es wurde gerügt, daß dieser Beschluß über den Antrag des Abg. Potocki im Protokoll nicht aufgenommen sei; ich habe es gelesen, er befindet sich darin. Was die Frage anbelangt, ob Krakau als ein separates Gouvernement zu betrachten ist, so ist diese gestern erledigt worden, und kann heute nicht wieder zur Sprache kommen. Ich habe die Abstimmungsfrage gestellt und stelle sie nochmals, daß zur Tagesordnung übergegangen werde. Diejenigen Herren, welche sich dafür aussprechen, wollen dies durch Aufstehen kundgeben. (Die Majorität ist dafür.)

Abg. Potocki. Wegen meiner Protestation, das ist eine ganz andere Frage, die keinen separaten Antrag ausmacht.

Vicepräs. Ich erlaube mir, was die Protestation betrifft. Sie zu ersuchen, daß sie als heute gegeben zu Protokoll genommen werde; von einer Protestation ist mir nichts bekannt.

Abg. Lubomirski. Es sind viele Zeugen da, die sie gehört haben. (Häufiger Ruf: Nein! Nein!)

Vicepräs. Es wird derselbe Zweck erreicht, wenn das ins Protokoll des heutigen Tages hineingelegt wird.

Abg. Potocki. Ich werde es schriftlich abgeben.

Abg. Paul. In der sechsten Abtheilung sind die Wahlen nicht auf die Art angeführt, wie sie wirklich vollzogen worden sind. Die Berichterstatter sind Trojan und Langie, Schriftführer Trummer und Paul.

Vicepräs. Es wurde in den einzelnen Gouvernements die Wahl für den Verfassungsausschlüß heute früh vorgenommen; ich bitte die Herren Schriftführer, das Resultat vorzulesen, infoweit es schon bekannt ist; infoweit aber die Wahlen noch nicht abgefaßt worden sind, bitte ich sie hier anzuzeigen. Die Versammlung ist gegenwärtig beschlußfähig.

Schriftf. Streit liest:

Für den Gouvernementbezirk  Niederösterreich  die Abgeordneten: Fischhof, 

                               Violand,

                               Goldmark.

Für den Gouvernementbezirk Oberösterreich 

die Abgeordneten: Fischer Alois,

                               Lasser, 

                               Vacano.

Für den Gouvernementbezirk Galizien

 die Abgeordneten: Jachimowicz,

                               Ziemialkowski,

                               Smolka.

Für den Gouvernement  Bezirk Böhmen

 die Abgeordneten: Palacky, 

                               Pinkas,

                               R i e g e r.

Für den Gouvernementbezirk Mähren u. Schlesien 

die Abgeordneten: Hein,

                              Mayer Cajetan.

                              Feifalik.

Für den Gouvernementbezirk Steiermark 

die Abgeordneten: Miklositsch, 

                              Krainz,

                              Cavalcabo.

Für den Gouvernementbezirk Jüirien

 die Abgeordneten: Kautfchitfch, 

                               Scholl,

                               Ambrosch.

Für den Gouvernement  Bezirk Küstenland 

die Abgeordneten: G o b b i, 

                              Madonizza, 

                              Goriup.

Für den Gouvernement Bezirk Tirol 

 die Abgeordneten: Turco,

                               Pfretschner,

                                Ratz.

Vicepräs. Dalmatien hat noch nicht gewählt, weil es nicht repräsentirt ist. Ich lade die gewählten Ausschussmänner in das Bureau, und zwar auf die siebente Stunde Abends, um die Constituirung des Ausschusses vorzunehmen; ebenso muß ich diejenigen Herren bitten, welche zur Berathang über den Antrag des Herrn Abgeordneten S i e r a k o w s k i gewählt worden sind, heute um sechs Uhr im Präsidialbureau zu erscheinen, um sich zu constituiren, weil gestern nur die wenigsten Ausschussmänner erscheinen sind. Ich ersuche diejenigen Herren, denen es obliegt, daß die Prüfung und die Drucklegung der stenographischen Protokolle besorgt werde, morgen um neun Uhr ins Vorstandsbureau zu kommen, damit einmal über die definitive Aufnähme der Stenographen der Beschluß gefaßt werden könnte. Ich habe noch weiteres zu bemerken, daß dem Abg. Anton Rahn aus Mähren ein dreitägiger Urlaub erheilt wird, zu einer Reise in Familienangelegenheiten. Es liegt noch weiter ein Gesuch des Abg. Kudler vor, und zwar um einen Urlaub von drei Wochen zu einer Brunnenreise. Wünscht die Versammlung, daß das Gesuch abgelesen werde? (Wird vorgelesen.) Wünscht Jemand darüber das Wort zu ergreifen? Diejenige.! Herren, welche sich für die Bewilligung dieses Urlaubes aussprechen, mögen dieses durch Aufstehen kundgeben. (Majorität.) Es sind jedoch noch einige Interpellationen an das Ministerium angemeldet worden, namentlich jene des Abg. Wifenaüer.

Abg. Wifenaüer. Ich erlaube mir an das hohe Ministerium folgende Anfrage zu stellen: Ich habe in einem hier erscheinenden Journale, nämlich in der Wiener Allgemeinen Zeitung, in dem Blatte vom 28. Juni 1848, einen Aufsatz gelesen, welcher He bittersten Schmähungen gegen ein Mitglied des hohen Ministeriums en hält, und dieser Artikel enthält die Aufforderung, entweder dieses Mitglied aus dem hohen Ministerium auszuschließen, oder es möge selbst aus dem Ministerium austreten. Ich finde mich verpflichtet aus Rücksicht für das hohe Ministerium und die hohe Kammer, den Antrag zu stellen, den Verfasser beides Artikels entweder vor ein Preisgericht zu verweisen, oder dieser Aufforderung gemäß einzuschreiten. Ich finde mich gleichfalls zur Frage veranlaßt, ob dem Beleidigten oder einem andern Mitgliede des Reichstages der Aufsatz oder der Verfasser bekannt sei, oder ob dieser Ausforderung des Verfassers entsprochen worden ist.

Minister Schwarzer. Mir ist dieser Aufsatz sogleich bekannt gemacht worden, und ich habe deswegen die nöthigen Schritte gemacht, um den Verfasser dieses Artikels vor das Pressgericht zu stellen. Ich hätte nichts weiter zu erwidern, wenn mir nicht die Ehre zu Theil würbe, einem hohen Ministerium anzugehören, welches in seiner gegenwärtig so schwierigen Stellung in der Lage sein muß, daß eine Beschuldigung, welche entweder auf dasselbe oder ein Mitglied desselben geworfen oder gewälzt wird, sogleich von ihm abgewiesen werden kann. Es würde eine parlamentarische Unzukömmlichkeit und Unziemlichkeit sein, wenn ich hier an diesem Orte, ehe noch das hohe Ministerium die Anklage gestellt hat, selbst als Kläger auftreten wollte; denn ehe noch das Gericht einen Aussprach gethan bat, wird das hohe Ministerium gewiß eine solche Anklage auf sich nicht lasten lassen. Auf diese Weise bleibt wohl nichts Anderes übrig, als daß das Ministerium oder die Mitglieder desselben an die hohe Reichsversammlung das Ansuchen stellen, einige Worte über dieses Verhältnis fallen zu lassen, welches ich gehabt haben soll. Ich bitte daher den vormaligen Conseilspäsidenten, Herrn Pillersdorff, mit wenigen Werten zu erklären, in welchen Verhältnissen ich gestanden, und die ich zum vorigen Ministerium gehabt habe, daß ich nämlich dem hohen Ministerium nur als Publizist; au der Seite geständen sei.

Abg. Pillersdorff. Der angeführte Artikel in der Wiener Zeitung ist mir ganz unbekannt, ich bin daher auch nicht im Stande, auf die Einzelheiten desselben einzugehen. Aus der Erklärung des ehrenwerten Mitgliedes des jetzigen Ministeriums entnehme ich, daß die Berichtigung dahin gerichtet sei, all ob das Journal aufgefördert wäre, dem Ministerium seine Dienste anzubieten, und mit demselben in Verbindung zu treten, wofür ihm eine Vergütung geleistet werden solle. Wenn das allein der Inhalt der Beschuldigung ist, kann ich ganz einfach und kurz antworten, daß weder dem Herrn Sprecher noch einem anderen Literaten oder Organ der öffentlichen Meinung eine solche Erklärung gemacht wurde, daß wohl Erklärungen eingegangen sind, welche das Ministerium aufforderten, auf Beschuldigungen und unrichtige Thatsachen zu antworten, das Ministerium hat aber entgegnet: Was die Presse anführt, wird die Presse auch selbst erörtern. Wenn das Ministerium es nöthig findet, eine kategorische Antwort zu geben, so wird es dieses schon thun. Gegen dergleichen Beschuldigungen finde ich es aber nicht angemessen, sich in eine Polemik einzulassen, so lange nicht bestimmte Anklagen oder Interpellationen gestellt werden. Zu Interpellationen ist nur der Reichstag berechtigt; hier ist der Ort, wo die einzelnen Handlungen des hohen Ministeriums angegriffen und erörtert werden können. Indessen würde mich dieser Gegenstand von der Frage zu weit entfernen. Ich glaube damit entsprochen zu haben, daß andere dem verehrten Mitgliede noch irgend einem Redacteur eine Erklärung gemacht worden ist, in Folge dessen ihm die Selbständigkeit seiner Meinung aufzugeben, zugemuthet worden wäre; noch weniger ist eine Vergütung angeboten worden. Damit glaube ich, hat das Ministerium seine Pflicht erfüllt, alle Erklärungen widerlegt. Ich glaube nur noch bemerken zu sollen, daß, wenn ein solcher Fall vorgekommen wäre, Derjenige, welcher sich eine Bestechung zu Schulden kommen ließe, weit mehr Strafe würdig sei, als Derjenige, welcher die Bestechung angeboten hat.

Finanzminister Krauß. Auch ich bin ein Mitglied des vorigen Ministeriums gewesen und nachdem mir schon damals die Leitung der Finanzen anvertraut worden, so halte ich mich für verpflichtet zu erklären, daß vom Ministerium der Finanzen dem verehrten Mitgliede irgend eine Zusicherung oder ein Beitrag nicht geleistet worden ist. Das einzige, was das verehrte Mitglied gewünscht hat, ist, daß die Mittheilungen von Seite des Ministeriums zeitlich an die Redaction erfolgen. Dem ist auch entsprochen worden und die Haltung des Blattes, dem das verehrte Mitgliedvorstand, hat wenigstens in Bezug auf das Finanzministerium seine volle Unabhängigkeit bewährt, dasselbe öfter angegriffen und dasselbe nichts weniger als begünstigt. Es scheint mir also, daß in dieser Beziehung dem verehrten Mitglied nichts zur Last gelegt werden kann.

Abg. Pillersdorff. Ich erlaube mir, zur Ergänzung nur noch anzuführen, daß, wenn von dem Ministerium dem verehrten Mitglied auch solche Mittheilungen zugekommen sind, diese nicht in ein Blatt allein, sondern auch in andere Blätter gelangten, und dies auch nur in der Absicht, die möglichst schnelle Verbreitung solcher Nachrichten und Thatsachen, welche von allgemeinem Interesse find, zu befördern, und nicht um irgend einem einzelnen Blatte einen Vorzug oder einen Vortheil zuzuwenden.

Abg. Sierakowski. Ich habe eine Interpellationandenminister der Justiz. Ich glaube, nachdem von Sr. Majestät in der Eröffnungsrede versichert wurde, daß alle Nationalitäten in gleicher Weise geschont werden sollen, so wird das Ministerium der Justiz damit wohl einverstanden sein. Ich habe von der Provinz ein offizielles Actenstück erhalten, daß der Appellationspräsident Kronwald die Zeichen der Nationalgarde den Beamten bei Sperrung des Gehaltes untersagt habe. Ich bitte demnach den Hrn. Justizminister, zu antworten, ob das die Gesinnung des Justizministeriums sei?

Justizmini. Bach. Was die Gründsätze betrifft, welche in der Eröffnungsrede angesprochen würden, so muß ich antworten, daß das Justizministerium dieselben immer für die seinen betrachtet hat, und sie auch in jeder Angelegenheit und Stellung aufrecht erhalten wird. (Beifall.) Was die Thatsache betrifft, welche das verehrte Mitglied angeführt, muß ich erklären, daß der Appellationspräsident Kronwald nicht mehr in Lernberg und seine Pensionierung im Zuge ist. Es mußte daher dieser Vorfall in eine frühere Periode fallen. Ich werde mir Bericht darüber erstatten lassen, und werde sehr verbindlich sein, wenn das verehrte Mit glied mir von der erhaltenen Mittheilung Kenntniß gibt; und wenn sich das Factum bestätigt, werde ich die Verfügung treffen, daß es in Zukunft nicht mehr geschehe.

Abg. Sierakowski. Diese gefällige Nachricht freut mich sehr; ich mache aufmerksam, daß dieses Actenstück vom 29. Juni 1848 datirt ist, und ich bitte, dem gewesenen Appellationspräsidenten K r o n w a l d eine Rüge für diesen unbefugten Befehl zu geben.

Abg. Neuwall. Ich erlaube mir noch eine Interpellation an den Finanzminister zu richten: 1) Werden noch — und an wen — und in welchen Betragen Tafelgelder ausbezahlt? 2) Sind liest Tafelgeldern gleich den Besoldungen resp. der Beteuerung von 5 und 10 p. unterzogen worden! 3) Beabsichtigt das hohe Finanzministerium nicht mit dem ersten November als dem Eintritte des Verwaltungsjahres, wenn es noch bestehen soll, die Tafelgelber aufzuheben? 4) Endlich, welche Beamte beziehen noch Activ oder Ruhegehalte, welche die er verantwortlichen Minister von 8000 fl. jährlich übersteigen? Die Punkte 1) und 4) wünschte ich mittelst detaillierter Nachweisungen beantwortet zugehen.

Finanzminister Krauß. Es ist natürlich, daß auf alle diese Puncte keine erschöpfenden Nachweinungen jetzt gleich erfolgen können. Was die Tafelgelder betrifft, so beruht die Ertheilung von Tafelgeldern auch auf der alten Systemisierung und auf der Notwendigkeit, den Beamten, welche ein offenes Haus halten müssen, auch die Mittel hierzu zu geben. Die Form der Tafelgelder ist nicht nachtheilig für die Finanzen, sondern sie find vielmehr ihnen günstig, nachdem sie nicht ein Recht enthalten, von welchen die Pensionen zu berechnen und zu bemessen sind. Sie sind ein Dokument, indem jene Beamte, welche Tatfelder beziehen, die Verpflichtung haben, auch große Ausgaben zu bestreiten. Bei der Einführung der außerordentlichen Abgaben, welche auf Gehalte und Pensionen gelegt wurden, mußte man sich gegenwärtig  alten, daß diejenigen Bezüge, welche anders sind, nicht als ein reines Einkommen betrachtet werden können, diese Bezüge unterliegen nicht dieser Abgabe. Wer Tafelgelder noch jetzt bezieht, behalte ich mir vor sobald als möglich auszuweisen. Hier in Wien ist die Zahl solcher sehr beschränkt, in den Provinzen sind es die Gouverneure und bei denen wird wohl schwerlich Jemand die Notwendigkeit mißkennen, daß sie ein offenes Haus halten. Ich würde mich nicht für berechtigkalten, gegen die frühere Systemisierung die Tafelgelder einzuziehen. Bei denjenigen Beamten, welche Activ oder Ruhegehalte über 8000 fl. beziehen, werden wir in kurzer Zeit in der Lage sein, der hohen Versammlung die Staatsvoranschläge vorzulegen, und sie werden auch da das volle Detail von allen diesen Bezügen kennen lernen. Mir scheint, es dürfte angemessen sein, die Beantwortung der vierten Frage auf sich beruhen zu lassen; ich bin bereit, jederzeit Auskunft zu geben, mir scheint aber, daß es besser ist, wenn wir im Zusammenhange mit dem Gegenstande, der der entscheidende ist, sprechen, denn einzeln kann man solche..Bezüge nicht herausheben. Wenn das Ministerium das Ganze vorlegen wird, so wird die hohe Versammlung Gelegenheit haben, zu beurtheilen, ob und welche der Beamten solche hohe Bezüge beziehen, und dann wird es an der Zeit sein, ihre Ermäßigung und Herabsetzung zu beantragen.

Abg. Neuwall. Ich erkläre mich mit dieser Auskunft in so ferne befriedigt, indem ich mir vorbehalten muß, bis zu jener Gelegenheit, als der Staatsvoranschlag zur Prüfung vorgenommen wirb, einen geeigneten Antrag zu stellen, Ich erlaube mir gleichzeitig.

Abg. Pillersdorff. Ich bitte, wenn dieser Gegenstand noch nicht geschlossen ist, so würde ich ums Wort bitten. Obwohl der verehrte Interpellwant keine leere Begründung angeführt hat und mir die Tendenz nicht ganz deutlich ist, kann es doch für die hohe Versammlung nicht gleichgültig sein, die Beruhigung oder die Gewißheit zu haben, indem es als undelikat erscheinen könnte, wenn es einem seiner Mitglieder zur Last fällt. Indem ich bei dieser Frage betheiligt bin, so glaube ich einige Worte beifügen zu sollen. Mir waren als Minister des Innern Tafelgelder angewiesen, ich habe sie aber nicht behoben, aus dem einfachen Grunde, weil ich nicht in der Lage war, ein offenes Haus zu halten, und keine Befugnis erkannte, aus diesem Titel einen Bezug mir zuzueignen. (Beifall.) 

Abg. Neuwall. Ich muß vor allem Andern erklären, daß ich nie irgend mit einer Interpellation eine persönliche Beziehung verbunden habe. Ich erlaute mir ferner an den Arbeitsminister die Frage zu stellen, ob es wahr fei, daß der Palast in der Herrengaffer, der in den Jahren 1841 und 1842 glaube ich rein aus dem Staatsschatze ganz angekauft ward, oder theilweise als Eigenthum des allerhöchsten Hofes oder zu dessen Benützung vorbehalten wird. 2tens: ob und warum die Miethe für den fürstlich Bathyanischen Palast noch immer, nachdem keine ungarische Hofkammer besteht, von dem österr. Cameral, welches den Contract bis zum Jahre 1851 geschlossen hat, noch bis jetzt bestritten wird. 3tens endlich: ob das Ministerium nicht beabsichtigt, die Miethe für den fürstl. Lichtensteinäschen Palast in der Löwenstraße, welche jährlich 9200 fl. beträgt, dadurch in Erfahrung zu bringen, daß sobald als möglich die oberste Justizstelle in den modernischen Palast oder in das Liguorianerkloster oder in eine andere Localität, die dem Ärar nichts kostet, übertragen werde.

Minister Schwarzer. Da diese Frage meistenteils Gegenstände von sehr spezieller Natur betrifft, wo man nicht annehmen kann, daß ich in der kurzen Zeit meiner Wirksamkeit im Ministerium in diese tieferen Schichten habe eindringen können, so bitte ich diese Frage schriftlich zu überreichen, und Morgen werde ich darauf die Antwort ertheilen.

V i c e  P r ä s. Es sind noch weitere Interpellation angekündigt: zuerst über die Verzehrungssteuer in Krakau.

Abg. Langie. Bevor Krakau in den österreichischen Staat einverleibt wurde, bestand daselbst keine Verzehrungssteuer, denn die Einhebung derselben, war für die Bevölkerung drückend, daher hat die gesetzgebende Volksversammlung der gewesenen Republik, die Verzehrungssteuer in die persönliche und Gewerbslassensteuer umgestaltet, und daher ist die Verzehrungssteuer in diesen Steuern enthalten. Nach der Einverleibung von Krakau wurden alle früheren Steuern gelassen, und außerdem noch eine neue Verzehrungssteuer eingeführt. Diese Maßregel schien natürlich, da es nicht zugemuthet werden konnte, daß man einer Stadt eine doppelte Steuer zahlen lassen werde, und daß dies auf einem Irrtum beruhen sollte; daher hat eine Deputation von Krakauer Bürgern am 4. April beim Ministerium diese Frage angeregt, und um die Aufhebung dieser doppelten Verzehrungssteuer angesucht. Nun sind 4 Monate bereits verflossen und die Deputation der Krakauer Bürger hat noch keinen Bescheid bekommen, ob dieser Bestand der Verzehrungssteuer gesetzlich oder nicht gesetzlich fei. Ich erlaube mir die Frage an den Herrn Finanzminister, ob er gesonnen sei, dieser jedenfalls merkwürdigen Verzögerung auf den Grund zu gehen, und die unteren Behörden, die daran Schuld sind, zur Verantwortung zu ziehen.

Finanzminister Kraus. Ich kann über diese Frage, was das Janere der Angelegenheit betrifft, gegenwärtig keine Antwort ertheilen, nämlich über die Frage: ob die Verzehrungssteuer gesetzlich fortbestehen kann oder nicht. Zur Aufklärung muß ich aber bemerken, daß sogleich, nachdem dieser Gegenstand anhängig gemacht worden ist, sowohl die Cameralgefällenverwaltung in Lemberg als der Hofcommissär in Krakau aufgefordert worden sind, ihr Gutachten über diesen Gegenstand vorzulegen. Das Gutachten der Gefälltenverwaltung ist vor wenigen Tagen eingelangt, jenes vom Hofcommissär hastet im Ruckstand. Es ist nicht nur schriftlich, sondern mündlich betrieben, und ich kann nur versprechen, daß sobald die Äußerung angelangt sein wird, ich den Gegenstand vornehmen, und ihn zur Entscheidung führen werde. Aus der Vorlage wird sich ergeben, ob Anfachen vorhanden waren den Gegenstand länger aufzuschieben oder nicht; beim Ministerium ist die Ursache der Verzögerung nicht.

Abg. Langie. Ich erlaube mir noch eine Frage an das Ministerium des Innern: Am 26. April wurde Krakau bombardiert; in Folge dessen wurde den Bürgern eine Art Capitulation aufgedrungen und darin ist unter ändern der wesentliche Punct enthalten, daß Krakau gehalten fei, dein Staate jeden Schaden zu ersetzen, ferner wurde auch sowohl das Assoziationsrecht als auch die beflehende National  Garde aufgehoben.

Die Bürger, welche fühlten, keinen Anlaß zu diesem Benehmen der Militärbehörde gegeben zu haben, erschienen in einer Deputation vor Sr. Majestät, und erhielten am 17. Mai das feierliche Versprechen, daß dem Wunsche der Bürger gemäß, das Verhalten der Militärbehörde streng untersucht werden soll. Am 19. Mai erhielt dieselbe Deputation von dem damaligen Minister des Innern schriftlich die Verständigung, daß unter Einem der Hofcommissär von Krakau angewiesen sei, diese Untersuchung sofort einzuleiten, und die Untersuchungscommission dem Wunsche der Bürger gemäß einzurichten. Seit dem 19. Mai sind bereits 3 Monate vergossen, und Thatsache ist es, daß die Untersuchung noch nicht eingeleitet sei, wiewohl zum ersprießlichen Gedeihen für das Wohl und das Recht der Krakauer Burger sehr wichtigen Untersuchung jede Verzögerung von Beleg sein mußte. Um einen dießfalls beabsichtigten Antrag gehörig begründen zu können, erlaube ich mir die Bitte an das Ministerium, sämtliche auf diese Einsetzung der Commission bezügliche Actenstücke und Correspondenzen auf den Tisch des Hauses nieder zu legen.

Minister Doblhoff. Ich hoffe, daß alle diese Fragen vollkommen zusammenhängen, welche auch im Zusammenhange, wie ich glaube, zu lösen sind, Ich habe, wie ich schon einmal zu erinnern die Ehre hatte, bemerkt, daß ich alle diese Beschwerden auf einmal zu lösen gedenke. Ich kann Ihnen und der hohen Versammlung die Erfüllung dieses meines Versprechens bekannt geben. Es ist nämlich mit allerhöchster Entschließung vom 30. Juli von Seite Sr. Majestät mir die Bewilligung ertheilt worden, daß der Status quo vom Jahre 1817 in Krakau wieder eintrete, und daß zur Regulirung aller dieser Verhältnisse der von ihm an eben diesem Tage ernannte Gouverneur von Galizien, Ministerialrath Ritter von Zaleski, sich mit diesem Gegenstande beschäftigte.

Abg. Pillersdorff. Da bei der Anfrage an die gegenwärtigen Minister ich eben so betheiligt sein dürfte wie der geehrte Herr Vorredner, so erlande ich mir ein Paar Worte vorzubringen und diese beschränken sich darauf, daß über den ersten Antrag des Interpellanten er selbst die Antwort, und wie ich glaube, eine befriedigende Antwort gegeben hat. Er erkennt nämlich die Pflicht des Ministeriums, einer Beschwerde und einer so hohen über die Ungerechtigkeit und Gewalttätigkeit, die gegen eine Stadt verübt worden, schnelle Aufmerksamkeit und Genugtuung zuzuwenden. Der Herr Interpellant bemerkt, daß die Deputation am 17. Mai Sr. Majestät eine Beschwerde überreichte, und am 19. bereits der Bescheid ertheilt wurde, um dieser Beschwerde Geltung und Gerechtigkeit widerfahren zu lassen, indem der Bescheid dahin ging, daß eine unparteiische gründliche Untersuchung eingeleitet werde. Diese Zusicherung ist bereits geschehen, folglich dem Wunsche des Herrn Interpellanten entsprochen. Der Herr Interpellant bemerkt weiter, es seien seit diesem Bescheide bereits drei Monate verflossen und nichts weiter darüber erfolgt. Dieses scheint ein Irthum, denn es sind jetzt noch nicht drei Monate vom Mai verstrichen. Übrigens wenn die Untersuchung über einen so wichtigen Gegenstand, wo so viele Personen, Körperschaften und Parteien zu vernehmen sind, mehr als zwei Monat erfordert, ist dieß nicht so auffallend in dem Grabe daß dem Ministerium eine Vernachlässigung seiner Pflichten vorgeworfen werden könnte. Dieß habe ich bloß als Aufklärung beizufügen mir erlaubt.

Abg. Langie. Ich erkenne dieß vollkommen n, daß durch die Erledigung unserer Eingabe vom 9. Mai das Ministerium uns Gerechtigkeit zugerecht hat, allein Zusicherungen sind nicht hinreichend, deren hatten wir auch früher hinlänglich. Gelächter.)

Vicepräs. Zar Sache.

Abg. Langie. Dieß gehört zur Sache, Ich ebbsichtige nicht dem Ministerium einen Vorwurf zu machen, daß die Untersuchung bis nun nicht zu Stande gekommen ist; aber indem ich die..Bitte stelle, daß die Actenstücke auf den Tisch des Hauses niedergelegt werden und mir zur Begründung eines weitern Antrages die Einsicht gestattet werde, habe ich nur bewiesen, daß ich ohne hinlängliche Überzeugung durchaus keine Beschuldigung vorbringen will, und diesem Sinne eben durch die Einsprache es verehrten Herrn Redners vor mir, sehe ich mich veranlaßt, daß hohe Ministerium des Innern zu litten, die Vorlage dieser Actenstücke mir nicht vorenthalten zu wollen, indem dieses einen durchaus abgesonderten Gegenstand meines künftigen Antrages bildet, der unabhängig von dem anzuhoffenden geregelten Zustand Krakaus ist, und einen für die Zukunft festzustellenden Grundsatz beabsichtiget.

Minister Doblboff.Ich muß gestehen, ich habe diese Actenstücke noch nicht alle durchgehen können, folglich kann ich keine bestimmte Antwort geben, in wie fern ich in der Lage bin, diese vollständig vorzulegen.

Abg. Langie. Ich werde geduldig warten, mit meinem zu stellenden Antrage in Verbindung mit der Frage, die ich nicht als eine Frage meiner Heimathsstadt betrachten muß, sondern nur um über den Grundsatz Belehrung zu erhalten, mir eine geneigte Aufklärung erbitte. Im §. 3 der sogenannten Capitulation.  Urkunde heißt es: daß die Nationalgarde von Krakau vom Kreisamte und der Polizeibehörde purisicirt und reorganisiert werden soll. (Gelächter.) Mit einer hier vorliegenden ältlichen Kundmachung vorn 28. April wird zur Begründung dieses Befehls auf das Patent vom 15. März und die nachträgliche Ministerialverordnung hingewiesen. So viel mir bekannt ist, wurden Mitte März allerhand Purifikationen vorgenommen, s ist aber Nichts erschienen, wo der Polizeibehörde das Recht, die Nationalgarde zu organisiren oder zu purisiciren gegeben wurde (Gelächter), das kann nur ein Anachronismus sein. Eine weitere Kundmachung vom 25. April lautet: daß so lange nicht die Purifizierung und Reorganisirung der Nationalgarde zu Stande gekommen ist, die Dienste der Nationalgarde von der Polizei versehen werden. (Gelächter.) Es handelt sich nur um den Grundsatz, weil ich in Betreff der Nationalgarde mir einen Antrag zu stellen erlauben werde, und da nicht gegen die Ansicht des verehrten Ministeriums stoßen will; ich wollte nur über den Grundsatz Aufklärung


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