Pátek 4. srpna 1848

Officielle stenographische Berichte über die Verhandlungen des österr. Reichstages.

Dreizehnte Sitzung des constituirenden Reichstages am 4. August 1848.

Tagesordnung.

I. Ablesung des Sitzungsprotokolles vom 3. August 1848.

II. Berichte Über Wahlacte. 

III. Verhandlung Über die Geschäftsordnung.

Vorsitzender: Vicepräs. Strobach. Anwesende Minister: Doblhoff, Krauß, Latour, Bach, Schwarzer.

Anfang um 10  14 Uhr.

Vicepräs. Die zur Eröffnung der Sitzung erforderliche Anzahl der Mitglieder ist vorhanden, es wird daher zur Ablesung des Sitzungsprotokolles vom 3. August geschritten. Ich bitte den Herrn Secretär, das Protokoll zu verlesen.

(Secr. Cavalcabo liest es.)

Ein Abg. Wenn ich recht gehört habe, so ist im Protokoll ausgenommen, daß der Abg. Friedrich Thieman um einen Urlaub angesucht habe; das ist aber unrichtig, sondern es hat vielmehr der Abg. Johann Kieman, Advocat, um einen Urlaub angesucht. Ich bitte daher, dieses zu berichtigen.

Abg. Forster. Ich habe aus dem Protokoll entnommen, daß ich für den Wahlbezirk Eger gewählt fei, das ist aber nicht ganz richtig; denn ich bin nicht im Wahlbezirke Eger, sondern für die Stadt Eger gewählt worden, welche das Recht hat, einen eigenen Abgeordneten zu wählen. (Die Berichtigung wird vorgenommen.)

V i c e p r ä s. Ich bitte, hat Jemand gegen die Richtigkeit des Protokolles noch etwas einzuwenden?  Ich bitte, die Annahme des Protokolles durch Aufstehen kund geben zu wollen. (Angenommen.) Ich bitte, die Ankündigung der Functionäre des Ausschusses zur Prüfung beanstandeter Wahlen vorzunehmen.

Schriftf. Streit (liest sie:) Krainski, Borstand; Löhner, Vorstandstellvertreter Eckl, Schriftführer.

Vicepräs. Die vierte und neunte Abtheilung hat den Ausschußmann für den Gesetzentwurf zu wählen.

Ein Abg. Die Wahl würde heute vorgenommen, und es ist gewählt worden Joseph Doliak.

Schriftf. Streit. In der vierten Abtheilung Joseph Doliak, und in der neunten Abtheilung Dylewski.

Vicepräs. Ich bitte den Ausschuß, sich zur Gonstituirung heute Abends um 6 Uhr im Commissionszimmer im 2. Stock zu versammeln. Es liegt hier eine Mittheilung des Kriegsministers vor.

Schriftf. Streit (verliest dieselbe:)

"Die glänzenden Erfolge, die unsere tapfere Armee vom 23. bis 27. Juli für Österreichs Ruhm und Ehre, für seinen Bestand und seine Macht im harmonischen Verein aller Nationalitäten erkämpft, und ihre rasche Verfolgung des Sein des geben dem Kriegsministerium den freudigen Anlaß, unter Ausrückung der hiesigen Garnison ein Te Deum abhalten zu lassen, um dem Allmächtigen, dem Lenker der Geschicke Österreichs, für die unseren Waffen verliehenen Siege zu danken.""Die religiöse Feiern wird morgen den 5. August um 8 Uhr Früh, auf dem Glacis, zwischen dem Burg und Schottenchore stattfinden."

"Der unterzeichnete Kriegsminister gibt sich die Ehre, die hohe Reichsversammlung, von welch« dessen Mittheilung der Siegesnachrichten vom 25. und 27. Juli mit so lebhafter patriotischer Theilnahme vernommen wurde, hiezu feierlichst einzuladen."

Wien am 4. August 1848.

Graf Latour m. p.

F. Z. M.

Vicepräs. Es handelt sich darum, in welcher Art dieser Einladung stattgegeben werden soll. Wenn die hohe Kammer wünscht, daß wir uns hier versammeln, und von da aus in corpore  (Ruf: Ja, ja!) Für den Fall, als die hohe Kammer den so eben ausgesprochenen Antrag anzunehmen wünscht, daß wir uns hier versammeln sollen, so bitte ich, es durch Aufstehen kund zu geben. (Angenommen.) Da diese Feierlichkeit um 8 Uhr vor sich geht, so durfte es angemessen sein, sich um halb 8 Uhr vollständig zu versammeln, um so mehr, da eine halbe Stunde nöthig sein wird, um an Ort und Stelle zu gelangen. Ich fordere daher die hohe Versammlung auf, sich hier zu versammeln. Aus Anlaß dieser Einladung und Betwohnung dieser Feierlichkeit wird es nicht möglich sein, daß das Vorstandsbureau und die Commission zur Redaction der stenographischen Protokolle morgen Früh zusammentrete. Ich bitte daher die betreffenden Herren, morgen Abends um 6 Uhr im Vorstandsbureau erscheinen zu wollen. Ein Abg. Ich erlaube mir an den Vicepräsidenten die Anfrage, wann denn endlich die stenographischen Berichte in Druck gelegt werden? Ich glaube, in ganz Europa ist keine Kammer, wo man eine so schlechte Anwendung von der Schnellschreiberei macht! Wir sind schon seit 10. Juli hier versammelt, und haben noch nicht das erste Protokoll gesehen.

Vicepräs. Der Grund, warum bisher diese Protokolle nicht veröffentlicht worden sind, liegt theils in der Natur der Sache, und vorzugsweise darin, weil erst unlängst der betreffende Paragraph definitiv beschlossen wurde, nach welchem ein Redactionsbureau zu creiren ist. Der Vorstand hat die Nothwendigkeit und Dringlichkeit eingesehen, und macht alle erforderlichen Schritte, um demnächst dieses Institut zu organisiren, so daß er die Hoffnung auszusprechen vermag, daß nächstens dem Wunsche der hohen Kammer in dieser Beziehung entsprochen werden wird.

Es liegen hier zwei Urlaubsgesuche vor. (Bewegung.)

Schriftf. Ullepitsch (liest das Gesuch des Abg. Franz Heiß um einen dreiwöchentlichen Urlaub, und in Beantwortung einer gestern vom Abg. Violand gestellten Anfrage wird mitgetheilt, daß sich bis nun 346 Abgeordnete in Wien gemeldet haben, wovon 6 auf Urlaub abwesend sind).

Vicepräs. Es wird daher die Anfrage an die hohe Kammer gestellt, ob sie das Urlaubsgesuch des Abgeordneten Heiß zu genehmigen geruht.

Diejenigen Herren, welche sich für die Genehmigung des angesuchten dreiwöchentlichen Urlaubs auszusprechen wünschen, wollen dieß durch Aufstehen kund geben. (Bewilligt.)

Schriftf. U l l e p i t s c h (liest das Urlaubsgesuch des Abg. Dworzak um einen zehntägigen Urlaub).

Vicepräs. Jene Herren, die den angesuchten Urlaub zu bewilligen wünschen, wollen dieß durch Aufstehen kund geben. (Bewilligt.)

Es wurden zwei Interpellationen angemeldet, und zwar an den Minister des Innern. Da eben der Herr Minister des Innern zugegen ist, so bitte ich, zu diesen Interpellationen zu schreiten. Die erste ist vom Abg. Thieman.

Abg. Thieman. Ich erlaube mir eine Anfrage an den Herrn Minister des Innern. Das Amtsblatt zur Prager Zeitung vom 1. August enthält einen Haupt, Granz und Territorialreceß vom 5. März 1848 bestätigt und ratificirt. (Liest diesen Zeitungsartikel vor.) Da sich diese Gemeinden: Niederleitersdorf, Neuleitersdorf, Josephsdorf und Neuwaldegg an der Wahl hierher betheiligt haben; da ich die Ehre habe, diesen Bezirk zu vertreten, und die Bewohner dieser Ortschaften flehentlichst gebeten haben, daß das Verhältniß, in welchem sie zur österreichischen Monarchie gestanden, nicht aufgelöst werden möchte: so erlaube ich mir an den Herrn Minister des Innern die Anfrage, ob dieser von Sr. Majestät unter dem 30. März 1848 ratificirte Haupt, Grenz und Territorialreceß ohne weiteres vollzogen, oder ob und wann dieser Staatsvertrag dem Reichstage zur Bestätigung vorliegen werde?

Minister Doblhoff. Diese Verhandlung geht so weit zurück, daß ich in diesem Augenblicke wirklich gar keine Auskunft geben kann. Es müssen natürlich weitläufige Vorverhandlungen über Granzberichtigungen mit dem Königreiche Sachsen Statt gefunden haben, und tractatenmäßig muß dießfalls eine Entscheidung vorgenommen worden sein. Ich erkenne allerdings die Wichtigkeit dieses Gegenstandes an, und bin vollkommen bereit, darüber alle Acten, die darauf Bezug haben, einer genauen Prüfung zu unterziehen; ich werde mir die Freiheit nehmen, den Herrn Abgeordneten selbst zu ersuchen, mit dießfalls seinen Beistand zu leisten, damit wir der Sache vollkommen auf den Grund kommen können. Indessen glaube ich, daß ein solcher Act auf einer Grundlage beruhen muß, gegen die sich wohl vor der Hand nichts mehr einwenden läßt, und ich zweifle auch, daß darüber eine Vorlage an den Reichstag gemacht werden muß; indessen ich kann da nicht vorgreifen, ich muß den Gegenstand erst kennen lernen. Ich bitte daher vor der Hand, sich mit dieser ungenügenden Auskunft befriedigen zu wollen, und ersuche den Herrn Abgeordneten nochmals, mir dießfalls seinen Beistand schenken zu wollen.

Abg. Thieman. Mir ist nur darum zu thun, daß die wirkliche Übergabe der Unterthanen, wie es im Artikel 9 heißt, nicht wirklich sechs Wochen nach Auswechslung der Ratificationen stattfinde, auch hat sie bis jetzt nicht Statt gefunden. Am 8. Juli 1848 haben die betreffenden Ortschaften gewählt, und den 5. März d. J. ist der Hauptvertrag geschlossen worden, und sechs Wochen nach der Auswechslung der Ratificationen hätte die Übergabe geschehen sollen, sie ist aber nicht geschehen, und wahrscheinlich noch in diesem Augenblicke nicht geschehen. Diese Ortschaften sind hier vertreten, und es liegt mir im Interesse dieser Wähler sowohl, als auch der gesamten Monarchie viel daran, daß vorläufig diese Übergabe der Unterthanen, wie es im Artikel 9 heißt, nicht erfolgen möge.

Minister Doblhoff. Das hängt wohl von den Vertrags und Grenzbestimmungen ab; indessen kann ich darüber wirklich keine Auskunft geben. Ich wiederhole noch einmal, daß ich den Herrn Abgeordneten ersuche, mit mir diesen Gegenstand genau zu untersuchen.

Vicepräs. Es liegt noch eine weitere Anmeldung einer Interpellation an den Minister des Innern vor, und zwar vom Abgeordneten Violand.

Abg. V i o l a n d. Auch ich erlaube mir an den Herrn Minister des Innern eine Frage zu richten über einen Gegenstand, welcher mir von höchster (Bedeutung und Wichtigkeit scheint. Ich ersuche um die gütige Beantwortung dieser Frage, nicht heute, erst in einigen Tagen, indem ich im voraus weiß, daß das gegenwärtige Ministerium noch z« sehr zu tragen hat an den Überkommenheiten des frühern Ministeriums. Es ist bekannt, daß Graf Montecuccoli nach der allgemeinen Meinung den 26. Mai d. J. sich in Pläne wirksam eingelassen hat, welche mit den Plänen der Reactionspartei in Verbindung stehen und welche nach der allgemeinen Ansicht (ich sage ausdrücklich nach der allgemeinen Ansicht, um zu keinem Mißverständnisse Anlaß zu geben) gerade dahin zielten, um die freudigen Errungenschaften des 15. Mai aufzuheben. Graf  Montecuccoli entfloh, wie bekannt, von Wien und er dürfte sich wohl nur der größten Gefahr aussetzen, wenn er, der Bannerträger der Reaktionspartei, wieder hierher zurückkehren wurde. Es mußte daher mich und jeden ehrlichen Mann meiner Partei in das größte Erstaunen versetzen, gestern in mehreren Blättern eine Proclamation abgedruckt zu finden, welche in Italien erschienen sein soll, und wo er als Staatsminister unterfertigt ist, und wo er beauftragt wurde, die politische Administration des Landes zu leiten.

Ich erlaube mir nun an den Herrn Minister folgende Fragen zu stellen: Erstens. Ist Graf Montecuccoli Staatsminister? und wenn er es ist, ist er ein verantwortlicher, oder ein unverantwortlicher?

Zweitens. Wenn er es ist, hat ihn Se. Majestät unter Contrasignatur eines hier orteigen Ministers dazu ernannt?

Drittens. Wurde er nicht unter der Contra Signatur eines hier orteigen Ministers hierzu ernannt, so geht daraus klar hervor, daß seine Majestät dem lombardischen. Königreiche gegenüber, sich als absoluter Fürst geriert, und dadurch factisch eine politische Trennung dieser Provinzen von der Gesamt Monarchie anerkennt. Würbe er aber unter der Contra Signatur eines hier orteigen Ministers ernannt, so frage ich, wie konnte er nach den ihn brandmarkenden Vorgängen vom 26. Mai zu einem solchen Posten von einem hiesigen Minister vorgeschlagen, oder, wenn sich seine Ernennung schon von früherer Zeit her datirt. in diesem Posten belassen werden? Viertens. Wenn die politische Trennung derbitalienischen Provinzen von der Gesamt  Monarchie aber wirklich besteht, und wenn das lombardische. Königreich nach seiner Wiedereroberung der Freiheit gar nicht oder nun im scheinbar constitutionellen Sinne teilhaftig werden soll, so frage ich, wie es kommt, daß die Provinzen, deren Vertreter hier versammelt sind, ihren letzten Silbergulden und Ströme von Blut ihrer Vaterlandskinder verschwenden müssen, um mit so ungeheuren Opfern eine Provinz wieder zu erobern, die weder in politischer noch administrativer Hinsicht in einem innigen und fruchtbaren Zusammenhange mit der Gesamt Monarchie stehen soll?

(Beifall im Hause und von den Gallerien.)

Vicepräs. Ich ersuche die Gallerien keinen Beifall zu zollen, das ist wider die Geschäftsordnung. (Beifall des Hauses.)

Minister Doblhoff. Ich könnte Ihnen wohl im Kursen Aufklärungen geben, ohne in die Ansicht rücksichtlich der zuletzt ausgedruckten Bemerkungen eingehen zu können. Das glaube ich wenigstens jetzt schon bemerken zu müssen, daß Graf Montecuccoli im Monate Februar zum Staatsminister ernannt worden ist, und die Mission erhalten hatte, nach Italien, wo er längere Zeit gedient hatte und wo er sich vielleicht mehr oder weniger Vertrauen bei der dortigen Bevölkerung erworben hatte, zum damaligen Vicekönig von Italien zu reisen, um zur Schlichtung der dortigen Zerwürfnisse und zur Beseitigung der dortigen Klagen und I. Beschwerden beizutragen. Er ist also als Staatsminister in einer Kategorie, die wir gegenwärtig nicht mehr anerkennen, sie ist gewissermaßen nur ein Titel. Ich habe daher auch mit Erstaunen die Unterschrift in dem Proclam gelesen, welches mir nicht auf amtlichem Wege zugekommen ist, und woran das gegenwärtige wie das frühere Ministerium keinen Antheil hat. Ich kann es auch gar nicht billigen (Beifall); denn jedenfalls muß es zu Auslegungen Anlaß geben, die unrichtig sind, und die die Fragen angeregt haben, die ganz richtig gestellt worden sind. Es kann also von einer solchen Stellung, die wie die bemerkte ist, daß nämlich für sich ein Staatsministerium in Italien bestellt würde, mit Rücksicht auf eine politische Trennung des lombardische. Königreichs keine Rede sein. Ich kann nur vermuthen, daß er, um seiner Stellung ein höheres Gewicht zu geben, diese Unterschrift gewählt hat, zu welcher gar keine Ermächtigung und kein Grund vorhanden ist, indem seine Stellung lediglich die eines Armeeintendanten, eines Commissärs ist. In dieser Beziehung erlaube ich mir bloß einige ganz kurze Andeutungen zu geben. Es wird Ihnen bekannt sein, daß Graf Montecuccoli seine Mission ursprünglich nicht angetreten hat, indem die Wahl eines neuen Landmarschalls damals mit Schwierigkeiten verbunden war. Die Ereignisse des März haben ihn verhindert nach Italien abzureisen, die weiteren Vorfälle haben es gleichfalls unmöglich gemacht, daß er in der Stellung, die ihm ursprünglich zugedacht war, hatte seine Wirksamkeit antreten können. Statt seiner hat man den Grafen Hartig gewählt, damit er theils die Civilverwaltung in denjenigen Theilen von Italien, welche wieder von der österreichischen Armee occupirt worden sind, leite, theils für die Bedürfnisse der Armee sorge. Zwischen ihm und dem Feldmarschall Radetzky haben sich Differenzen ergeben, Differenzen, welche endlich zur Folge hatten, daß Graf H a r t i g seine Abberufung selbst verlangte und daß Feldmarschall Radetzky hinwies, man möchte ihm den Grafen Montecuccoli zusenden, indem ihm kein Mann bekannt wäre, der in Folge des noch dort vorhandenen Vertrauens für ihn im Stande wäre, diese Sendung besser zu erfüllen. Diesen Schwierigkeiten hat das frühere Ministerium nachgegeben, und in Folge einer allerhöchsten Entschließung vom 27. Juni d. J. ist er berufen worden, die Geschäfte des Grafen Hartig zu übernehmen. Über diese Geschäftsführung sind die eingegangenen Berichte sehr günstig; wir erfahren, daß man dort mit derselben zufrieden ist, besonders deßhalb, weil er bewirkt hat, daß die frühere gemeinschaftliche (Civil und Militär  Verwaltung sich reducirt hat auf die Civil  Verwaltung, und ihm dießfalls die Vollmacht von Seite der Militär Behörde übergeben Worden ist. Dieses nur im Kurzen; und ich kann, nachdem ich nicht auf diese Interpellation vorbereitet war, diese factischen Bemerkungen schließen, daß ich Sie aufmerksam mache, daß es sich lediglich um eine provisorische und zwar nur um eine solche provisorische Verfügung handelt, welche sich auf die Zeit der Occupation und des gegenwärtigen Krieges beschränken soll. Eine weitere Dauer kann dieß nicht haben, denn Sie werden sich erinnern, was die Eröffnungsrede dießfalls gesagt hat. Mit diesen Grundsätzen, die in der Eröffnungsrede ausgesprochen find, sind auch die Zusicherungen an jene Höfe in inniger Verbindung, welche an dieser Angelegenheit Theil nehmen, und sind Sie überzeugt, meine Herren, daß wenigstens wir dieselben gewissenhaft und treu halten werden. (Beifall.) Abg. Violand. Ich erlaube mir noch die Anfrage, ob diese Ernennung des Grafen Montecuccoli zum Staatsminister von einem Minister unterfertigt ist.

Minister D o b l h o f f. Es ist über das Einrathen des früheren Ministeriums geschehen, es ist nicht mittelst Handbillet, oder k. Rescript, sondern in Folge einer Zuschrift des Ministeriums des Innern geschehen. Abg. Pillersdorf. Ich glaube aus diesem Anlasse, als an das gegenwärtige Ministerium die Frage in Betreff des Grafen Montecuccoli dahin gestellt worden ist, ob das gegenwärtige oder das frühere Ministerium dabei betheiligt war, einige Ausschlüsse geben zu müssen. Da der Minister die Antwort ertheilt hat, daß das gegenwärtige Ministerium keinen Antheil genommen hat, so glaube ich zur Aufklärung bemerken zu müssen, daß auch das frühere Ministerium keinen Antheil daran genommen hat, weil die Anstellung des Grafen Montecuccoli in eine frühere Periode hinausfällt, wo noch kein constitutionelles Ministerium, also auch die gegenwärtige Einrichtung gar nicht bestanden hat, und ich glaube daher, auch eine weitere Aufklärung geben zu müssen, daß dieser Titel und Charakter des Grafen Montecuccoli mit seiner gegenwärtigen Stellung nicht in irgend einer Beziehung steht, sondern daß dieser Titel kein anderer als ein bloßer Ehrentitel war. Die Ernennung des Grafen Montecuccoli zum Staatsminister fällt in eine Zeit, als Seine k. Hoheit der Erzherzog Vicekönig einen größeren Wirkungskreis in Italien erhalten sollte, uns daher auch wohl vorauszusehen war, daß, um traurigen Ereignissen dadurch Einhalt zu thun, der Erzherzog Vicekönig das Bedürfnis fühlte, einen Geschäftsmann an der Seite zu haben, welcher das Vertrauen des Landes besitzt, und dadurch mit den Wünschen und Erwartungen des Volkes bekannt war. Bei diesem Umstande hat die Wahl den Grafen Montecuccoli getroffen; auch hier muß ich bemerken, daß hier kein constitutionelles Ministerium betheiliget war. Die Ereignisse haben sich seit dieser Zeit so gedrängt, daß der Vicekönig vor dem Ausbruche der Revolution, vor dem 18. März, Mailand und nachher das lombardische Königreich verließ, einige Zeit seinen Aufenthalt in Verona und später in Botzen nahm, wo in der Folge sein Einfluß und Wirkungskreis erlosch. Dieß hatte zur Folge, daß der Graf Montecuccoli seine Bestimmung nach Italien erhielt. Es ist aber hier die Frage, ob und wie fern das frühere Ministerium bei der spätern Absendung des Grafen Montecuccoli betheiliget war? Darauf muß ich antworten, daß das frühere Ministerium auf einige Art dabei betheiligt war, und zwar aus diesem Grunde, daß Graf Harzig, welcher die doppelte Bestimmung hatte, nämlich erstens: die Pacificirung des losbardischen Königreiches mit den übrigen Staaten zu vermitteln, zweitens um die Administration der im Besitze der österreichischen Armee befindlichen Theile des Königreiches, und derjenigen, welche noch besetzt werden dürften, zu übernehmen, und deren Angelegenheiten zu leiten. Graf Hartig hatte diese beiden Bestimmungen aufgegeben, und gebeten, von diesen Verpflichtungen enthoben zu werben; es mußte dabei der commandirende General vernommen, werden. Diese Aufgabe tritt daher mit dieser Anstellung in eine unmittelbare Verbindung, mit der Verpflichtung Jemand zu bezeichnen, welcher das Versrauen der Bevölkerung genießt, und dazu hat der commandirende General Graf R a d e tz k y den Grafen Montecuccoli, und zwar ausschließlich ihn bezeichnet, da er nicht bloß mit den Verhältnissen des Landes vertraut ist, sondern auch das Vertrauen des ganzen Landes besitzt, und eben so auch sein vollkommenes Vertrauen genießt. Ein entsprechendes Zusammenwirken in dieser Angelegenheit war daher unierlässig, und das war die Veranlassung und der Beweggrund, an Seine Majestät die Bitte zu stellen, dem Grafen Montecuccoli diese Mission zu übertragen. Minister Doblhoff. Ich muß noch eine Aufklärung in Beziehung auf den Zusammenhang und die Ansichten des jetzigen Ministeriums mit der gegenwärtigen Stellung des Grafen Montecuccoli geben. Das gegenwärtige Ministerium hat diese Verhältnisse ins Auge gefaßt, und allerdings Bedenken getragen, das zu übernehmen, was es überkommen hat; und nur allein in der Voraussicht, daß der Graf Montecuccoli, wie er es auch mehreren seiner Freunde geschrieben hat, der hohen Versammlung seine Rechtfertigung über sein Benehmen am 26. Mai vorlegen, und der hohen Versammlung zur Beurtheilung überlassen wolle, unter dieser Voraussetzung hat das gegenwärtige Ministerium sich für seine vorläufige Belassung entschieden.

Vicepräs. Der Gegenstand, der auf der heutigen Tagesordnung vorkommt, ist die Berichterstattung über die Wahlacten, ich ersuche daher den Herrn Berichterstatter der 1. Abtheilung, seinen Vortrag zu beginnen. (Bei dieser Abtheilung sind keine Wahlacte geprüft worden.)

Ich ersuche daher den Berichterstatter der 2.Abtheilung.Berichterst. der 2. Abtheil.: In der 2. Abtheilung der constituirten Reichsversammlung wurden die Wahlen:

1) des Abg. Georg Reichert aus dem Wahlbezirk Königsgrätz in Böhmen; 

2) des Abg. Graf Adam P o t o c k i, aus dem 4. Wahlbezirk Krakauer Gebietes, geprüft, dieselben der Wahlordnung gemäß befunden und für unbeanständet erkannt, weshalb die 2. Abtheilung einstimmig darauf anträgt, die hohe Reichsversammlung möge diese Wahlen unbeanständet erklären.

Vicepräs. Wünscht Jemand das Wort zu ergreifen?Sofern die hohe Versammlung den Antrag der Abtheilung annimmt, möge sie dieß durch Aufstehen kund geben. (In der 3. Abtheilung sind keine Wahlen geprüft worden.)

Berichterst. der 4. Abtheil.: Die 4. Abtheilung prüfte die Wahl des Abg. Graf  T i t u s Dzieduszycki, Wahlbezirk Kopeczince, Czortkower Kreises in Galizien. Alle vorgeschriebenen Formalitäten waren vorhanden, deßhalb trägt die 4. Abtheilung darauf an, daß die Wahl als unbeanständet erklärt werde. (Die hohe Versammlung nimmt diesen Antrag an.) Die 4. Abtheilung prüfte ferner die Wahl des Abg. Julian Leszczynski, Wahlbezirk Krosno in Galizien. Von den Wahlmännern dieses Bezirks wurden drei Wahlen vorgenommen. Bei der 3. Wahl erhielt dieser Abgeordnete 20 Stimmen. Da alle Urkunden regelmäßig vorliegen, so trägt die 4. Abtheilung darauf an, daß die Wahl als gültig erklärt werde. (Angenommen.) Bei dieser Wahl liegt noch als Beilage eine Bittschrift der Bauern, deren kurzer Inhalt ist: Es mögen dem Adel die überflüssigen Grundstücke abgenommen und unter die Bauern vertheilt werden. (Heiterkeit.) Berichterst. der 5. Abtheil.: Die 5. Abtheilung prüfte die Wahlacten des Abg. Fedor Kromer aus Prag, für den Böhmisch Kamnitzer Wahlbezirk, Leitmeritzer Kreis, in Böhmen, und fand dieselben anstandslos und ordnungsmäßig, weshalb sie darauf anträgt, daß diese Wahl von der hohen Reichsversammlung als gültig erklärt werde. (Wirtgenehmigt.) Ferner wurden geprüft die Wahlacten des Abg. Joh. Zeiser, Maidaner Wahlbezirk in Galizien. Die Wahlacten waren ganz ordnungsmäßig, weshalb die 5. Abtheilung darauf anträgt, daß diese Wahl von der hohen Reichsversammlung als gültig erklärt werde. (Die hohe Reichsversammlung genehmigt diesen Antrag.) Berichterst. der 6. Abtheil, (liest den Bericht über die Prüfung der Wahl des Dr. Ladislaus Rieger für Eisenbrod, Bydzower Kreises, und des Carl Hawlicek, Redacteur der "Narodni Nowiny" für den Wahlbezirk Humpolec, Czaslauer Kreis in Böhmen. Obwohl bei der ersten Wahl nicht alle, aber doch mehr als 3/4 der berechtigten Wahlmänner erschienen, die den Dr. Rieger mit absoluter Majorität wählten, und der Abg. Hawlicek unter 157, 109 Stimmen, also eine eminente Majorität erhielt, so trägt die Abtheilung einhellig auf die Gültigkeitserklärung dieser Wahlen an, die auch aus diesem Anlasse von der hohen Versammlung als gültig angenommen werden.) B e r i c h t e r s t. der 7. Abtheil, (liest den Bericht über die Prüfung der Wahlen des Abg. Joseph Rack für den Wahlbezirk St. Andre in Illyrien, der unter 92 mit 56 Stimmen, also mit absoluter Majorität gewählt wurde, daher trägt die Abtheilung auf die Gültigkeitserklärung an, die auch von der hohen Versammlung angenommen wirb.) Berichterst. der 8 Abtheil, (liest den Bericht der 8. Abtheilung über die Prüfung der Wahl des Abgeordneten aus dem Galiz. Wahlbezirk Sfawina: Joseph Konopka. Obwohl in diesem Kreise 2 Wahlen vorgenommen werden mußten, bei der ersten Wahl aber Joseph Konopka von 38 Stimmenden 32 Stimmen erhielt, bei der zweiten Wähl aber nur unter 30 Wahlmännern 26 einen gewissen Kaspar Kumala wählten, so erklärt die hohe Versammlung über den Antrag der 8. Abtheilung die erste Wahl des Abg. Konopka für angenommen.) Berichterst, der 9. Section (liest den Bericht über die Prüfung der Wahl des Abg. Johann Hamernik, für den Wahlbezirk Neuhaus in Böhmen, der mit 69 unter 125 Stimmen gewählt wurde, daher die hohe Versammlung diese Wahl über Antrag der Abtheilung als angenommen erklärt).

Vicepräs. Ich erlaube mir die Schriftführer der Abtheilungen zu ersuchen, die geprüften und unbeanstandet befundenen Wahlacten dem Vorstandsbureau versiegelt zu übergeben, damit sie der Registratur übergeben werden können. Der dritte Gegenstand, welcher heute an die Tagesordnung kommt, ist die Fortsetzung der Verhandlungen über die Geschäftsordnung. Berichterst. Mayer (liest die §§. 72, 73, 74 und 75 vor, welche einstimmig angenommen werden). Die Commission erlaubt sich zwischen §. 75 und 76 einen Zusatz Paragraph zu beantragen, des Inhaltes:"Jeder Abgeordnete kann auf Berichtigung der vom Präsidium ausgesprochenen Fassung und Ordnung der Fragen, so wie auf die Trennung einer Frage in mehrere, den Antrag stellen, welcher, falls er hinreichend unterstützt wird, zur Abstimmung gebracht werden muß. "Die Commission will dadurch die Möglichkeit einräumen, daß, wenn eine unrechte Reihenfolge der einzelnen aufgestellten Fragen sich erheben sollte oder falls es nöthig wäre, eine Frage in mehrere zu theilen, der hohen Versammlung und jedem einzelnen Abgeordneten das Recht vorbehalten bleibt, über die Reihenfolge oder die Trennung der Frage, seine Erinnerungen anzubringen. Es wird dies von der Commission als Amendement angesehen, welches, wenn es unterstützt wird, zur Abstimmung gebracht werden kann.

Abg. Hein. Ich stelle die Frage, ob dieser Antrag über eine andere Fassung oder Ordnung der Fragen, oder über Trennung einer Frage in mehrere, ohne vorläufige Debatte zur Abstimmung kommen soll, oder ob darüber wieder eine neue Debatte anzufangen habe. Berichterst. Mayer, Ich glaube, es ist darüber nichts bestimmt, und läßt sich auch nicht vorgreifen, denn jeder Antrag muß doch möglicher Weise von dem Präsidenten aufgeklärt, oder auch einem zweiten Mitgliede das Recht eingeräumt werden, einen gegentheiligen Antrag geltend zu machen.

Abg. Hein. Da könnte der Fall eintreten, daß wir gar nie fertig würden.

Abg. Hagenauer. Ich finde die Bemerkung des Abgeordneten Hein gerecht, insofern durch diesen Antrag die Debatte wieder erneuert werden könnte, andererseits ist es gut diesen Vorbehalt zu machen. Ich glaube aber, wir hätten ihn in einen frühern Paragraph einschalten können, und zwar im §. 72, wo gesagt wird: "Nach geschlossener Berathung verkündet der Vorsitzende, in welcher Reihenfolge über die Frage abgestimmt werden soll. "Berichterst. Mayer. Ich erlaube mir zu bemerken, daß die Einwendungen über die Reihenfolge, oder die Stellung der Frage dann möglich und zulässig sind, wenn der Vorsitzende sie schon verkündet hat, denn so lange man nicht weiß, wie er die Fragen reihen will, ist es schwer eine Einwendung zu machen.

Abg. Haßlwanter. Der neu beantragte §. 76 wird um so mehr von meiner Seite als nöthig unterstützt, als die Verhandlung über die Fragestellung sich aus dem Entwurfe des bisherigen §. 76 indirect ergibt, da die Abstimmung nur dann angeordnet erscheint, wenn gegen die Ordnung und Fassung der Fragen von der Versammlung nichts erinnert wird. Die Debatte über die Fragestellung ist oft nöthig und wichtig; denn nur davon hängt es ab, eine große Majorität für einen oder den anderen Antrag zu erlangen. Eine neuerliche Wiederholung der früheren Debatte ist nicht zu besorgen, denn nicht über das Meritum wird hier verhandelt, sondern nur, ob in der Stellung der Fragen die Vorschriften der §§. 73 und 74 beobachtet worden seien.

V i c e p  r ä s. Falls Niemand mehr das Wort ergreifen will, so ersuche ich den Herrn Berichterstatter den Zusatz Paragraph nochmals vorzulesen. Berichterst. Mayer liest ihn vor. (Wird einstimmig angenommen.) Mayer. Der §. 76, nunmehr 77, lautet:"Wenn gegen die Ordnung und Fassung der Fragen nichts erinnert wird, hat der Präsident, ehe er zur Abstimmung auffordert, nach jeder Frage, wenn wenigstens 10 Mitglieder es verlangen, durch 10 Minuten inne zu halten, und erst nach deren Verlauf kann zur wirklichen Abstimmung geschritten werden. "Vicepräs. Wünscht Jemand das Wort? Falls die hohe Versammlung sich für die Annahme dieses Paragraphes ausspricht, so möge sie es durch Aufstehen zu erkennen gehen. (Angenommen.) Berichterst. Mayer. Der §. 77, nunmehr 78, lautet:"Die Abstimmung findet in der Regel durch Aufstehen und Sitzen bleiben Statt. Ist das Ergebniß nach der Ansicht des Präsidenten zweifelhaft, so wird die Gegenprobe gemacht. Gibt auch diese nach der Ansicht der Mehrzahl des Gesamt Vorstandes kein sicheres Ergebniß, so wird von den Schriftführern die Zählung vorgenommen. Vicepräs. Wünscht Jemand das Wort? D u n i e w i c z. Mir scheint, daß es gut wäre, wenn sich 10 oder 20 für die Gegenprobe aussprechen


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