Støeda 23. srpna 1848

Verhandlungen des österreichischen Reichstageswach der stenographischen Aufnahme.

Zweiter Band.

Achtundzwanzigste bis einundfünfzigste Sitzung, Wien 23. August bis 5. Oktober 1848.Wien.

Aus der kaiserlichköniglichen Hof und Staatsdruckerei. 

Officielle stenographische Berichte über die Verhandlungen des österr. Reichstages.

Achtundzwanzigste Sitzung des constituirenden Reichstages am 23. August 1848.

Tagesordnung:

1. Ablesung des Sitzungsprotokolls vom 22. August.

2. Berichte der Abtheilungen über Wahlacte.

3. Berichte des Ausschusses für die Prüfung beanstandeter Wahlen.

4. Fortsetzung der Verhandlung über den Kudlich'schen Antrag.

5. Verhandlung über den Selinger´schen, nun Strasserbschen Antrag.

6. Ankündigung von Anträgen.

Vorsitzender: Präsident Strobach.

Auf der Ministerbank: Weissenberg, Doblhoff, Labour, Bach, Krauß, Schwarzer.

Anfang 10 1/4 Uhr.

Präs. Die zur Eröffnung der Sitzung erforderliche Anzahl der Glieder ist bereits anwesend, ich erkläre die Sitzung für eröffnet, und fordere den Schriftführer Zwickte auf, das Protokoll der gestrigen Sitzung vorzulesen.

Schriftführer Zwickte liest das Protokoll vom 22. August 1848.

Präs. Ich bitte etwas stiller werden zu wollen, damit die Ablesung des Protokolls vernommen werde, (Zwickte liest weiter).

Präs. Wünscht Jemand das Wort.

Abg. Borrosch. Es heißt darin, daß ich angefragt habe, ob es kein Rechtsmittel gegen Proteste gebe. Der Sinn meiner ganzen Interpellation, und ich glaube sie klar vorgetragen zu haben, war der: Ob es nicht ein in der Geschäftsordnung vorgesehenes Mittel gebe, zur nachträglichen Rückwirkung eines Protestes auf einen gefaßten Reichstagsbeschluß. Zwickte. In diesem Sinne habe ich es protokollirt, und der Herr Abg. hat zweimal interpellirt, ist dann unterbrochen worden, und hat die Interpellation wieder fortgesetzt.

Abg. Borrosch. Und wegen des Antrages des Herrn Dr. Löhner  ist das erste ganz richtig (Ruf: laut). Nun ich denke, ich spreche laut (Lachen). Und den zweiten Theil des Antrages an den Constitutionsentwurfe zu verweisen. Er wurde dann unterstützt von einem Herrn.

Abg. Hein. Die Sache ist so (Ruf: laut). Wenn sie ruhig sein werden, werden sie jedes Wort verstehen.  Ich habe den Antrag gemacht, daß der ganze Löhner'sche Antrag an den Constitutionsausschuß soll verwiesen werden; später hat Herr Borrosch den Antrag gemacht, daß der erste Theil des Löhnerbschen Antrages in Vollberathung zu nehmen sei, und der zweite Theil dem Constitutionenconstitution Ausschusse zugewiesen werde. Und das ist die einzige Berichtigung.

Abg. Borrosch. Wir sind ganz einig, so ist es ganz richtig; aber so steht es nicht im Protokolle, daß nämlich der Abgeordnete Hein zuerst für das Ganze den Antrag gemacht hat, und ich dann zur Theilung die erste Halste für die Vollberathung und die zweite zur Verweisung an den Constitutionsausschuß wünschte Schriftführer Zwickte liest die verbesserte Stelle vor, daß der vom Abg. Löhner gemachte Antrag nach seinen 2 Puncten getheilt behandelt, der erste in die Vollberathung gezogen und der zweite an den Commissionsausschuß übergeben werde, welcher Antrag durch die Abstimmung zum Beschlusse erhoben wurde.

Präs. Ich bitte die Berichtigung nochmahlslaut vorzulesen (es geschieht). Wünscht Jemand das Wort?

Abg. Borrosch. Die Stelle wegen der Proteste ist noch nicht berichtiget. Schriftführer Zwickte. Noch nicht.

Abg. Borrosch. Es soll heißen: Ob es kein Rechtsmittel in der Geschäftsordnung gebe, einem begründeten Proteste eine nachträgliche Rückwirkung auf einen gefaßten Reichstagsbeschluß zu verschaffen. Schriftführer Zwickte. corrigiren und liest diese Stelle nochmals vor Abg. Schuselka. Die Vorlesung des heutigen Protokolls veranlaßt mich zu einem Vorschlage in Betreff der Zeitersparnis. Es sind nämlich die langen Proteste, welche gegen den vorgestrigen Beschluß eingebracht wurden, der Geschäftsordnung gemäß gestern schon auf der linken Seite des Sekretariats vorgelesen worden, und heute sind sie abermals auf der rechten Seite zur Vorlesung gekommen. Ich glaube, es würde genügt haben, wenn der Herr Secretär bei Verlesung des Protokolls heute angeführt hätte: Es folgt jetzt der wörtliche Inhalt der schon gestern verlesenen Protestesschriftführer Cavalcabó. Ich glaube, daß überhaupt die Proteste nicht in ihrer vollen Ausdehnung im Protokolle vorkommen sollen; ich finde diese Verfügung in der Geschäftsordnung nicht, sondern ich bin der Meinung, daß es genügen würde, wenn sie ihrem kurzen Inhalte nach angeführt und dem Protokolle im Originale beigelegt würden. Es ist sehr zeitraubend, wenn lange Proteste ins Protokoll hineinbezogen werden, und wenn man, wie der Herr Vorredner bemerkt, ein und dieselbe Sache 2 Mal hintereinander hören soll.

Präs. Wünscht Jemand das Wort? (Niemand). Ich glaube, die Herren werden dieß als eine Bemerkung gelten lassen, und nicht als einen Antrag. Podlewski. Ich trage darauf an, daß die Herren Secretäre die Protokolle von der Tribüne verlesen, denn man würde sie besser vernehmen, als wenn von der einen oder andern Seite vorgelesen wird.

P r ä f. Was die Bemerkung wegen der Proteste betrifft, so ist sie in den Paragraphen über die Proteste schon zu finden; in eine Erläuterung dürfen wir uns nicht einlassen. Wünscht Jemand das Wort zu ergreifen über die Ablesung des Protokolls? Es meldet sich Niemand, daher bitte ich durch Aufstehen zu erkennen zu geben, daß das Protokoll angenommen sei. (Wird angenommen. )

Präs. Ich ersuche um Bekanntgebung der in den Abtheilungen vorgenommenen Wahlen für die Finanzcommission. Ein Schriftführer macht bekannt, daß in der 1. Abtheilung Johann Hagenauer und Zamoiski, 2. Abtheilung Löhner und Schmitt,

3. Abtheilung Robert und Billinski, 4. Abtheilung Schlegl Joseph und Brestl Rudolph, 5. Abtheilung Stark Anton und Hein Franz, 6. Abtheilung Skoda und Clandy, 7. Abtheilung Pillersdorff und Kainsky, 8. Abtheilung Herzig und Lazel, 9. Abtheilung Laffer und Machalski gewählt wurden. Ich ersuche die Herren Abg. nun auch die Wahlen nach den Gouvernements vorzunehmen. Nach dem gestrigen Beschlösse ist aus jedem Gouvernementbezirke ein Abg. zu wählen. Die Herren wollen morgen die Wahlen in den betreffenden Localitäten vornehmen. Die Localitäten sind bekannt, es sind dieselben, wo für jedes Gouvernement die Wahlen vorgenommen wurden, woselbst die Wahlen auch morgen vorgenommen werden.

Präs. Ich ersuche den Herrn Schriftführer Streit, das Verzeichniß der Eingaben vorzulesen. (Schriftführer Streit liest sie vor. )

Präs. Der Abg. Beck hat um einen dreitägigen Urlaub angesucht, und er wurde aus den angeführten Gründen bewilliget; es wird hiermit zur Kenntniß der hohen Kammer gebracht. Ich ersuche den Herrn Schriftführer Ullepitsch ein weiteres Gesuch um einen 14tägigen Urlaub vorzulesen. Der Schriftführer Ullepitsch macht die Mittheilung, daß sich bisher 368 Abg. angemeldet haben, und davon 19 auf Urlaub abwesend sind. (Schriftführer

Ullepitsch liest das Urlaubsgesuch vor. ) Präs. Wünscht Jemand das Wort? Sollte

sich die hohe Kammer für die Bewilligung dieses Urlaubs aussprechen, so wolle sie es durch Aufstehen kund geben. Es liegt eine weitere Eingabe vor, die nach ihrem vollen Inhalte abzulesen sein dürfte.

(Wird vorgelesen, woraus sich ergibt, daß die Künstler Wiens die Herren Abg. des Reichstages vom 27. August bis 2. September zu einer Ausstellung ihrer Kunstwerke einladen. ) (Beifall. )

Präs. Die Eintrittskarten wurden den Herren Ordnern übergeben, damit sie von den Herren Abg. dort erhoben werden.

P r ä s. Ich habe noch eine weitere Mittheilung zu machen, sie betrifft das stenographische Institut. Wie bekannt, sind mehrere stenographische Protokolle im Rückstande verblieben, es mußte der Contract mit dem bisherigen Buchdrucker aufgelöst werden, weil er sich erklärte, daß er nicht im Stande fei, in den Zeiträumen die Protokolle abliefern zu können, wie es in dem Contract festgestellt wurde. Überdies ergab sich aus der Mittheilung des Buchdruckers, daß die Übergabe der Protokolle zu anderen Zeiträumen noch immer Zufälligkeiten ausgesetzt sein würde, weil die Drücker vor der Hand nicht immer verhalten werden könnten, zu arbeiten. Um solchen Übelständen vorzubeugen, hat sich das Vorstandsbureaus veranlaßt gesehen, die typographische Ausstattung, überhaupt die Drucklegung der Staatsdruckerei zu übergeben. Von nun an werden die Protokolle in der Staatsbuchdruckerei erscheinen, auch wird ein anderes Format in dieser Beziehung gewählt werden. Alle früheren Sitzungen, und zwar von der ersten vorberatenden bis zur gestrigen werden nachträglich den Deputirten übergeben werden, und die Protokolle werden immer den nächstfolgenden Tag ausgegeben, und dann ein Heft für einen bestimmten Zeitraum bilden, so daß sich daraus eine Bibliothek für die Herren Deputirten herausstellen würde. (Beifall. ) Es liegen hier einige Interpellationsanmeldungen vor. (Der Ordner P o d l e w s k y ersucht, die Herren Redner mögen zum Durchsehen der Protokolle in das Redactionsbureau sich verfügen, sie würden sonst mangelhaft ausgegeben werden können, besonders die Protokolle der früheren Sitzungen. )

Präs. Ich erlaube mir noch eine weitere Bemerkung, daß es mir nämlich unzulässig erscheint, daß die Herren Deputirten die stenographischen Protokolle nach Haufe nehmen  nach den Bestimmungen der Geschäftsordnung liegen immer 2 Stunden nach dem Schlusse der Sitzung die Protokolle im Redactionsbureau, um Verbesserungen vornehmen zu können  weil der Verlust eines solchen Protokolles unersetzlich wäre, und daher wir an diesem Grundsatze festhalten müssen, daß die Reden nicht nach Hanse genommen werden. Wenn sich ein Anstand bei der Korrektur der Reden durch die Redner selbst ergeben möchte, so wird dieser durch die Redakteurs, die den Dienst in dieser Woche zu versehen haben, zu lösen sein. Die Wahl der Redakteurs für die nächsten 4 Wochen dürfte wahrscheinlich am Freitage vorzunehmen sein, und ich werde dann so frei sein, der hohen Kammer die Eröffnung zu machen. Es liegen hier mehrere Interpellationsanmeldungen vor, und zwar: die des Abg. Kremer, sie kann aber noch nicht vor der Hand vorgenommen werden, weil weder der Herr Minister der öffentlichen Arbeiten, noch der des Handels gegenwärtig ist, bloß jene des Abg. Stradal dürfte jetzt erfolgen. (Minister Schwarzer tritt in den Saal. ) Ich bitte den Herrn Abg. Kremer, sind es separate Interpellationen, die sich theilen lassen, oder müssen wir noch die Ankunft des Herrn Handelsministers abwarten.

Kremer. Sie können getheilt werden.

Präs. Ich bitte daher ihre Interpellation zu stellen. Kremer (beginnt seine Interpellation sehr leise, weßhalb er durch den allgemeinen Ruf: "laut" unterbrochen wird). Jene Industriezweige, deren Betrieb der Natur nach allein auf die Holzfeuerung angewiesen ist, sehen mit großer Besorgniß die überaus starke Konsumtion dieses Brennmaterials auf unseren Eisenbahnen. Bereits oft und mehrseitig wurde der Wunsch ausgesprochen, die Beheizung der Lokomotive anstatt durch Holz, durch Steinkohlen erzielt zu sehen, ja, die öffentliche Meinung bezeichnet geradezu die bestehende Heizung als einen Übelstand, sowohl für die Industrie als wie für das Allgemeine. In dieser Richtung frage ich den Herrn Minister der öffentlichen Arbeiten, ob seinerseits die so eben ausgesprochene Ansicht getheilt wird, und wenn dem so ist, ob dießfalls durchgreifende Reformen im Eisenbahnbetriebswesend eingeleitet werden wollen, widriges ich mir einen Antrag deßhalb zu stellen vorbehalten werde. Minister Schwarzer. Ich kann dem Herrn Interpellanten erwidern, daß dieser Gegenstand feit längerer Zeit in reifliche Berathung genommen worden ist. Bis jetzt haben die Commissionen, welche mit der Prüfung und Abführung der Versuche betraut waren, immer behauptet, daß bis jetzt noch keine Ersparnis sich bei der Anwendung der Steinkohlen ergebe; sie behaupten, daß die Anwendung des Holzes noch immer mit Vorteilen verbunden fei. Auf diese Erklärung, wonach sich eine sehr geringe Differenz auf diesen behaupteten Nutzen herausgestellt hat, habe ich angeordnet, daß selbst dann, wenn auch im Anfange sich noch ein kleiner Schaden ergeben sollte, aus höheren, nationalökonomischen Rücksichten darauf nicht Bedacht genommen werden soll, und ich habe nicht nur im Norden der Monarchie, in Böhmen, eine neue Commission zusammensetzen lassen, wozu ich auch den böhmischen Gewerbsverein und einige Private eingeladen habe, sondern auch noch die Verfügung getroffen, daß einer Gewerkschaft im Süden der Monarchie, in Kärnthen, die verlangten Lokomotive zugestellt werden, die schon feit Jahren von ihr begehrt werden, um Versuche mit denselben auszuführen. Es wird sich dann herausstellen, wie ich die persönliche Überzeugung habe, daß sich doch kein Schaden bei der Anwendung der Kohlenfeuerung ergibt, wenn nämlich die nöthigen Veränderungen im Innern der Heizungsräume der Lokomotive vorgenommen sein werden. Es ist also der Grundsatz des Ministeriums der öffentlichen Arbeiten, diese Angelegenheit sobald als möglich zu einem befriedigenden Ende zu führen.

Präs. Der Abg. Stradal hat eine Interpellation, und zwar an den Justizminister angemeldet.

Abg. Stradal. Bei dem Criminalgerichten zu Leiteritz in Böhmen befindet sich dermalen ein des Verbrechens der Brandlegung Beschuldigter in Untersuchung. Im Beginne der Untersuchung ist er durch siebzehn Monate, sage siebzehn Monate gar nicht verhört worden, und jetzt ist abermals ein Zeitraum von dreizehn Monaten verflossen, seitdem in dieser Untersuchung nichts geschehen ist. Über diesen Richter hat die öffentliche Meinung bereits längst abgeurteilt. Ich würde über diese Thatsache auch nichts weiter hinzufügen, und würde sie nicht hier an diesem Orte zur Sprache bringen, wenn ich nicht die Überzeugung gewonnen hätte, daß der gewöhnliche Beschwerdeweg nichts gefruchtet hat, denn im Monate April haben die Inquisiten dieses Criminalgerichten einen Aufstand versucht, haben Fenster zerschlagen und durch Schreien die Aufmerksamkeit der Bevölkerung auf sich gezogen, und da ergab sich nun, daß das Gericht ihre wiederholten Beschwerden wegen Verzögerung der Criminaljustizpflege nicht beobachtet hat. Ich frage demnach den Herrn Justizminister, welche Abhilfe er hier angedeihen lassen will? Justizminister Bach. Ich bedaure, daß dieser Anlaß zum Gegenstande einer Interpellation wurde, weil ich glaube, daß es der geeignetere Weg wäre, wenn Thatsachen vorliegen, die den gesetzlichen Vorgang eines Gerichtes in Frage stellen, und wo in dem bisherigen gesetzlichen Wege keine Abhilfe bewirkt werden konnte, der verehrte Herr Interpellant das zum Gegenstande einer directen Verständigung an die competente Behörde, und wenn dort keine Abhilfe geworden wäre, an das Justizministerium gemacht hätte. Wenn diese Thatsachen dem Justizministerium vorliegen werden, so werde ich es für meine Pflicht erachten, der Sache auf den Grund zu sehen, und da Abhilfe zu schassen, wo es nach den Gesetzen erforderlich ist.

Präs. Die vom Abg. Löhner angemeldete Interpellation, so wie jene an den Herrn Finanzminister und die Interpellation an den Herrn Handelsminister kann vor der Hand nicht ausgeführt werden. Ich übergehe nunmehr zum 2. Puncte der heutigen Tagesordnung, denselben bildet die Berichterstattung über die Wahlacte; ich fordere daher den Berichterstatter der l. Abtheilung auf, zum Berichte zu schreiten. Berichterstatter Hubicki. Aus den Wahlacten des Wahlbezirkes Castellnuovo in Dalmatien erhellet, daß 106 Wahlmänner sich bei der Wahl betheiligten, und Anton Krabowatz mit absoluter Stimmenmehrheit gewählt wurde, die Abtheilung trägt daher darauf an, die Wahl des Abg. Anton Krabowatz als anstandslos zu erklären. (Welcher Antrag angenommen wird. ) (Von der 2. und 3. Abtheilung liegen keine Wahlen vor. )

Präs. Der 4. Abtheilung. Berichterstatter Hönig. Über die Wahl des Abg. Alois Jelen aus Böhmen, wobei 116 Wahlmänner erschienen und davon 66 den Libocher Herrschaftsbesatzer Anton Veit, 93 aber den obgenannten Alois Jellen wählten. Die Abtheilung trägt auf die Gültigkeitserklärung dieser Wahl an. (Angenommen. ) Präs. Aus der 5. Abtheilung. (Keine Wahl. )Rieger. Bei dieser Gelegenheit erlaube ich mir die Frage, wie es kommt, daß von den Deputaten Dalmatiens, von denen in jeder Section wenigstens ein Mitglied nach §. 2 der Geschäftsordnung zu verlosen ist, in der 5. Section noch kein Mitglied gekommen ist, und wie es weiteres kommt, daß von dem Mitgliede, welches der 4. Section zugewiesen worden ist, in der 5. Section die Acten zur Prüfung gekommen seien? Secr. Ullepitsch. Für Dalmatien sind 9 Deputirte hier, und von diesen sind nur 8 Wahlacte, der 9. stehlt noch. Minister Doblhoff. Auch kann ich zur Aufklärung bemerken, daß in Cattaro die Wahl erst Statt gefunden hat, oder eigentlich nicht hatte Statt finden können. (6. Abtheilung keine Wahl. ) Berichterstatter Scholl. Die 7. Abtheilung hat die Wahl des Friedrich Debaitoni für den Wahlbezirk Spalato in Dalmatien für unbeanständet gefunden und die 7. Abtheilung trägt daher auf Gultigskeitserklärung an. (Wird angenommen. ) Berichterstatter Lasser. Die 8. Abtheilung hat die Wahl der Abg. Johann Joseph Filippi mit absoluter Stimmenmehrheit von 15 Stimmen anstandslos erklärt. (Wird angenommen. ) (9. Abtheil lang keine. )

Präs. Nun wäre der Bericht des Ausschusses für die Prüfung der beanstandeten Wahlen an der Tagesordnung, ich ersuche den Berichterstatter zum Vortrage zu schreiben. Berichterstatter Wieznicki bringt: 1. den Protest gegen die Wahl des Abg. aus zum Vortrage, und trägt wegen dessen Unhaltbarkeit auf dessen Verwerfung an. (Für diesen Antrag wird die Majorität erzielt); 2. den Protest des Thomas Tritrusnanski gegen die Wahlen der Deputirten von Galizien auf dem flachen Lande, und auch dieser Protest wird auf Antrag des Ausschusses von der Versammlung verworfen; 3. den Protest des R i n o k Skarpitzki aus Czecze, gegen die Wahl des Abg. von Rohatin, Rzezsower Kreis in Galizien, welcher ebenfalls auf Antrag des Ausschusses von der Versammlung verworfen wird.

Präs. Nunmehr ist an der Tagesordnung die Fortsetzung der Verhandlung über den Antrag des Abg. Kudlich, die Reihe der Redner trifft den Abg. Brauner.

Abg. Brauner. Die Reihe der Redner, über, für und gegen den Antrag des Abg. Kudlich geht endlich zur Neige, und ich muß der guten Sache gelbst und der hohen Reichsversammlung Glück wünschen, daß der Zeitpunct heranzukommen scheint, wo ein Beschluß gefaßt werden soll, auf welchen Tausende und abermals Tausende der Interessenten in verschiedenen Ländern warten. Ich würde gerne die Reihe der Redner abgekürzt haben, wäre ich es nicht meinem Vaterlande schuldig, nachdem ich mich früher schon vielseitig der Öffentlichkeit gegenüber über die bäuerlichen Verhältnisse ausgesprochen habe, jetzt diejenigen Grundsätze freimütig auszusprechen, die ich in der hohen Versammlung zu vertreten bereit bin. Der Gegenstand der Befreiung der Person und des Grundbesitzes von Lasten, die sich mit den Anforderungen unsers Jahrhunderts nicht mehr vertragen, seine Emporhebung zur vollen Berechtigung eines freien Staatsbürgertums, bildete schon lange den Gegenstand meines reiflichen Nachdenkens, und meines, wenn auch erfolglos gebliebenen Bestrebens. So wie meine gute Absicht, scheiterte auch die vieler anderen guten Freunde des ruhigen gemäßigten Fortschrittes, an dem Dünkel und der Hartnäckigkeit der Kaste der Berechtigten; einer Kaste, welche gegen die Mahnungen der Neuzeit stets taub geblieben ist, einer Kaste, welche nicht einmal den Fingerzeig benützte, den ihr eine absolutistische Regierung gab, um Ehre und materiellen Vortheil aus einem Sturme zu retten, dessen endlicher Ausbruch Niemanden Unbefangenem zu früh kam. Die träge Masse dieser Saumseligen that nichts für das Bedürfniß der Zeit, sie that nichts für ihren eigenen Vortheil, sie drückte nur fort und fort die Feder des Geistes der Verbesserung, war aber nicht mächtig genug, deren Schwungkraft zu erdrücken; die Feder sprang ans dem Gehäuse, und schnellte weit weg von sich die Hand der verwegenen, ungeübten Meister. Vor wenigen Monaten noch würde das langmütige, dankbare und geduldige Volk so Manches als eine willkommene Gabe aus den Händen des Berechtigten angenommen haben, es würde die Geber gesegnet haben, für eine Gabe, welche jetzt dem Volke als nichts anderes erscheint, als ein geringer rückständiger Zins, von einer großen längst fälligen Schuld. Ehe ich in den Gegenstand der Fragen selbst eingehe, erlaube ich mir zu bemerken, daß ich weder dein Stande der Berechtigten, noch dem de Verpflichteten angehöre. Ich glaube bloß einer Versammlung anzugehören, welche berechtigt ist, de Willen der mündig gewordenen Völker Österreichs auszusprechen, aber auch verpflichtet ist, den gerechten Erwartungen dieser Völker nach jeder Richtung hin zu entsprechen. Nicht unbemerkt kann ich ferner lassen, daß ich über diesen Gegenstand, der mein Lieblingsgegenstand, so zu sagen, ist, vorbereitete würde die Rednerbühne betreten haben, daß ich manches zur Klarstellung dieses Gegenstandes hätte beitragen können, wäre es mir gegönnt gewesen mich, einen der letzt angekommenen Mitglieder der Versammlung, während einer sechswöchentlichen Gefangenschaft, über die Zusammensetzung des hohen Reichstages, über seine Tendenzen und seine Arbeiten zu unterrichten. Es war mir aber nicht gegönnt, denn leider, zuwider den ausdrücklichen Geboten des Gesetzes, wurde mir das Leset der Zeitungen, so wie der Gebrauch von Schreibmaterialien verweigert. Ich komme also unvorbereitet hierher, und kaum hatte ich so viel Zeit, dasjenige schnell zu lesen, was über diesen hochwichtigen Gegenstand hier verhandelt und gesprochen worden ist Ich will daher nur in das Princip der Frage eingehen, und nur dasjenige bemerken, was bisher meines Wissens wenigstens nicht so deutlich ausgesprochen wurde, als ich es um der Sache selbst willen auszusprechen gedenke. Wir müssen bei der Befreiung des Grundbesitzes, bei der Befreiung des ganzen Nährstandes von jenen Lasten, womit Barbarei und gelehrte Spitzfindigkeit seit Jahrhunderten seinen breiten geduldigen Nacken belastet haben, von einem obersten Grundsatz ausgehen. Ich glaube dieser Grundsatz dürfte folgender sein: "Person und Grundbesitz jedes österreichischen Staatsbürgers ist von nun an und für immer aller Verbindlichkeiten und Lasten frei, die nicht allgemeine, öffentliche Lasten, oder nicht mit dem Vernunftrechte verträgliche privatrechtliche Lasten find. " Schon der Umfang dieses obersten Grundsatzes führt uns auf die Aufhebung alles Unterschiedes in der Berechtigung der Personen, und auch die Aufhebung alles Unterschiedes in der Berechtigung und in der Freiheit alles Eigenthums; er enthält aber doch nicht die Frage in sich, ob und unter welchen Bedingungen, und unter welchen Modalitäten diese Aufhebung einzuführen sei. Er enthält zunächst die Aufhebung des Unterkhansverhältnisses, die Gleichstellung aller Staatsbürger in Rechten und Pflichten, die völlige Gleichstellung derselben in Rücksicht der Steuer und Militärpflichten in sich, aber bei seiner Anwendung aufs praktische Leben, bei der Verpflanzung dieses Baumes bürgerlicher Freiheit in einen zwar fruchtbaren, doch aber mit vielem Unkraut und schädlich wuchernden Pflanzen verwachsenen Boden, ergeben sich drei ein für allemal nicht zu übergehende Rücksichten. Die 1. Frage: was und wie viel kann von diesen den Forderungen der Neuzeit durchaus nicht entsprechenden Lasten sogleich und unbedingt ausgehoben werden. Die 2. Frage: was kann nur unter einer Bedingung aufgehoben werden. Die 3. Frage: wie ist diese Bedingung, und durch welche Organe, ins Leben zu setzen? Was die erste Frage betrifft, so will ich mich nur principiell aussprechen, und stelle den Grundsatz auf: Alle aus irgend einer andern Oberherrlichkeit, als jener des Staates, fließenden peinlichen Verbindlichkeiten, dann alle in Arbeiten, Geld oder Naturalleistungen bestehenden Grundlasten, in sofern sie nicht erweislich die Natur eines Entgeltes, für freiwillige Überlassung des Eigenthums oder Nutzgenusses von Grund und Boden an sich tragen, hören sogleich ohne alle Entschädigung und weitere Bedingung auf. (Beifall. )Dieser Grundsatz scheint die Mitte zwischen zwei bereits verflochtenen extremen Ansichten zu halten. Um sich bei der Sache zu recht zu finden, brauchen wir eine genaue Kenntnis des Terrains, welcher zu behandeln ist, und eine gewissenhafte ruhige Überlegung der Sache, ein Enthalten eben so sehr von Übereilung, als von einer kleinlichen, die Volker entmutigenden Distinktion bis ins Kleine hinein. Nach diesem Grundsätze stoßt man zuoberst aus diejenige Last, welche als die empfindlichste und ausfallendste sich darstellt, nämlich die Robot. Die Robot ist, wo sie bisher besteht, theils eine Personal, theils eine Reallast. Als eine Personallast will ich nur andeuten, die Robot der Inlaute und derjenigen Häusler, welche schon nach dein alten Gesetze den Inletten gleich zu halten sind. Als Reallast erscheint die andere Patent oder urbarmüßige Hand und Zugrobot. Daß die erste wegzufallen hat, darüber ist gar kein Zweitel, aber auch ein bedeutender Theil

der zweiten gehört in diese Kategorie, nämlich diejenigen, von denen es sich bei genauer Kenntnis der Sache nach den verschiedenen Provinzen mit ziemlicher Sicherheit und wenigstens mit einem sicheren Durchschnitte behaupten läßt, sie seien ein Superplus über diejenige Robotleistung, welche nach der ursprünglichen Aussetzung der häuerlichen Ansiedlung wirklich nichts anderes als ein Entgelt für die Überlassung des Nutzeigenthumes von Grund und Boden waren. In der Provinz Böhmen meine Herren können wir die Sache, so zu sagen von Dominium zu Dominium herausstellen, wie groß die Robot war als in solches Entgelt, bevor sich die Leibeigenschaft n Böhmen so breit gemacht hat, daß sie allen Rechtsunterschied verschlungen und nicht mehr aus dem Bertrage, sondern aus dem Princip einer Selaverei die Völker in das Joch der eigentlichen Frohne gespannt hat. Würden wir uns einige Mühe geben


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