Pátek 25. srpna 1848

 nicht mehr seines Eigenthums sicher, nicht mehr des Rockes, den man an sich trägt, ich behaupte das Gegentheil; denn, wenn man schließen will, daß das Eigenthum, welches man hat, wirklich sein Eigenthum ist, daß der Rock sein Rod ist, daß es dem Stärkeren nicht mehr möglich sein wird, auf sein Eigenthum Ansprüche und Bezüge geltend zu machen, da glaube ich meine Herren, wird das Eigenthum gesicherter sein, als es jetzt ist. (Bravo. )Ich sehe mich veranlaßt, das Wort des ehrenwerthen Herrn Schmitt, unseres gewesenen würdigen Präsidenten zu wiederholen. Diese heißen: "Was Du willst, das Dir ein Anderer nicht thue, das thue auch einem Anderen nicht. Ich muß aber bemerken, meine Herren, daß diese Worte schon vor 1848 gesprochen worden sind. (Unruhe. ) Dieses gehört zur Sache. Ich werde meine Folgerung daraus ziehen. (Beifall. ) Ich werde die Frage stellen, ob sie die Classe der bis jetzt Berechtigten auch geübt haben, nämlich diese Worte oder eigentlich den Sinn dieser Worte. Ich frage, was Jenen jetzt zu thun obliegt, wenn sie diese Worte in Wirksamkeit treten lassen wollen. Ich sage meine Herren, daß, wenn wir überhaupt eine Entschädigung aussprechen, so müssen wir zugleich aussprechen, daß der bisherige Zustand der Abhängigkeit der indirecten, wenn nicht directen Sclaverei ein schändlicher gewesen ist. Ich sage meine Herren, wenn wir eine Entschädigung gestatten, wir auch aussprechen müssen, daß dieser Zustand immer noch ein gerechter ist, und wir werden zugleich aussprechen, daß er für alle zukünftigen Zeiten ein gerechter sein wird. Denn das Interesse des Ablösungskapitales wird ewig den Beweis dazu liefern. Die menschenfreundlichen Worte, welche, ich glaube der Herr Abg. Weiser gesprochen hat, muß ich, da es sich um die Verarmung so vieler Familien handelt, anerkennen; allein ich muß entgegnen, daß es sich, wenn man das Ding nicht durchführt, um das Elend und die Verarmung von Hunderttaufenden, von Millionen Familien handelt, welche z. B. jetzt bei ihren materiellen Gütern einen Nachtheil erfahren werden, indem es sich um die materiellen Güter, um die heiligsten Güter handelt, und zwar bei Millionen von Familien. Ich werde den ganzen Inhalt meiner Rede in zwei Sätze zusammenfassen, und werde sagen, daß es uns obliegt, die Wunde zuzustopfen, aus der bis jetzt das Blut des Unterthanen gemslosesten ist. Ich muß sagen, daß dieser Grundsatz allgemein ausgesprochen worden ist. Ich muß aber zugleich meine Verwunderung aussprechen, wie man dem Landmanne zumuthen kann, daß er jetzt sein eigenes Blut zahlen sollte, welches jetzt ans dieser Wunde nicht mehr stießen soll. (Beifall. ) Ich muß noch sagen, meine Herren, daß, wenn wir diese alten Gebrechlichkeiten und Baufälligkeiten an unserem neuen Staatsgebäude, daß, wenn wir ein neues Staatsgebäude auffuhren, daß wir uns dann sicher einen Tag der Ruhe gönnen werden, allein, nicht wie der ehrenwerthe Abg. Herr Helfert gefragt hat, einen Tag der Ruhe, wie Marius aus den Trümmern von Karthago, sondern ich sage vielmehr, einen Tag der Ruhe, wie derjenige war, den Hermann gefeiert hat, nach der Schlacht im Teutoburger Walde, wo er die Freiheit für alle Männer des Vaterlandes erkämpft hat. (Anhaltender Beifall. ) Präs. Nun ist die Reihe an den Abg. Herrn Fischhoff. Fischhoff. Meine Herren, die hohe Kammer hat im Verlaufe der Discussion über den Kudlich´schen Antrag so viele Gründe und Widergründe in den Kauf genommen, daß sie dadurch eine recht stattliche Grundbesitzerin geworden ist, belastet mit der Robot einer dreiwöchentlichen Debatte, und dem Zehent einer kostbaren Zeit, die selbst die feurigsten Redner für unersetzbar erklären werden. Als ein Feind von Robot und Zehent, will ich auf das Wort Verzicht leisten, und bloß einfach sagen, daß ich für den Kudlisch´schen Antrag stimme. (Bravo. )

Präs Nun ist die Reihe an den Herrn Abg Mayer.

M a y e r. Meine Herren ! Unter die schönsten Errungenschaften unserer jungen Freiheit, rechne ich das Recht des freien Mannes zum freien Worte Für den Volksvertreter wird aber dieses Recht zur Pflicht; mit diesem doppelten Bewußtsein betrete ich diese Rednerbühne, denn ich glaube vorausschicken zu müssen, ich spreche für die Entschädigung. Es handelt sich hier um Aufhebung des Unterthänigkeit  Verhältnisses. Unterthänigkeit, meine Herren, bezeichnet im wahren Begriffe bloß ein persönliches Verhältniß. Der Mensch ist dein Menschen zunächst Unterthan gewesen. Diese Unterthänigkeit ist in dem Sinne, den sie in den alt  österreichischen Provinzen hatte, keine Tochter des Faustrechtes, sie ist viel jünger, das Faustrecht hat die Sclaverei, die allfällig sich heranbildende Leibeigenschaft erzeugt. Die Unterthänigkeit ist ein Werk des großen, genialen Kaisers Joseph, er hat zuerst durch das Leibeigenschaftsaufhebungspatent vom Jahre 1781 die Fesseln der Leibeigenschaft aufgehoben, und an deren Stelle die gemäße Unterthänigkeit treten lassen. Sie sehen daher, daß die Unterthänigkeit höchstens ein Greis von 70 Jahren ist, der den Hauch von Freiheit nicht vertrug und er gehört unter die Gefallenen des 13., 14., 15. März. Ich glaube, unser Beruf als souveräne Volksversammlung ist, ihm die letzte Ehre zu erweisen, und seine irdischen Überreste zur Ruhe zu bestatten. Nachdem ich nun den heraldischen Stammbaum der Unterthänigkeit entwickelt habe, erlaube ich mir, anzutragen, daß wir ihr auch in der Familiengrüfte unserer Ahnen ein Plätzchen anweisen neben der Leibeigenschaft und Sclaverei, und eine solche Familiengruft dürfte für diesen Zweck nicht mit Unrecht im §. 16 unseres bürgerl. Gesetzbuches sein. Im Eingange enthält er die Überschrift, die dahin lautet: Jeder Mensch hat ein angebornes, durch die Vernunft erworbenes Recht, und sei als eine Person anzusehen, und in seinem Innern enthält er die Bannungsformel: Sclaverei, Leibeigenschaft und die Ausübung einer sich darauf beziehenden Gewalt, wird in Österreich nicht geduldet. Setzen wir unter die Bannungsformel: Sclaverei, Leibeigenschaft, auch noch das Wort: Unterthänigkeit und die Ausübung einer sich darauf beziehenden Gewalt wird in Österreich nicht geduldet, so haben sie im Principe das ausgesprochen, was sie wollten, und der Unterthänigkeit einen Platz angewiesen, den sie verdient, nämlich hinter der Sclaverei und Leibeigenschaft. Ich würde, nachdem wir jetzt nach Grundsätzen forschen müssen, vorschlagen: Die Unterthänigkeit wird stammt der Ausübung aller sich darauf beziehenden Gesetze aufgehoben. Daß die nächsten Folgen der Unterthänigkeit, eine Gewalt als gleichbedeutend mit Willkür waren, ist nicht abzuleugnen. Um aber diese Gewalt auszuüben, war die Gerichtsbarkeit nothwendig, und wenn sie das im Principe ausgesprochen haben, so haben sie viele Übelstände beseitiget. Ich erinnere nun an die Bestimmungen des Unterthanenstraspatentes, welches damit fällt. Es fällt damit das Recht zu Stockschlägen, zur Anlegung der Ketten, zur Anhaltung zu öffentlichen Arbeiten, das Recht zu Waisendiensten, das Recht dem Ausspruche eines Dritten, ohne früher an einen höheren Richter appellieren zu können, gehorchen zu müssen. Daß für diese Rechte keine Entschädigung gefordert werden könne, liegt schon im Vernunftrechte, sie sielen mit dem Absolutismus, und da kann von einer Entschädigung keine Rede sein, und ich wüßte nicht, ob man Jemanden für das Vergnügen, einen zweiten auf die Bank legen zu dürfen, eine Entschädigung geben könne. Ich glaube auch, daß sie nicht gefordert wird, denn diese speciellen Vergnügungen waren in den meisten Fällen nicht unmittelbar in der Hand des Grundbesitzers, sondern sie waren auf andere Personen übertragen, die davon Gebrauch und Mißbrauch gemacht haben. Ich glaube, dem Grundbesitzer entfällt sogar manche Last. Er wird keine Rüstkammern der Ketten erhalten, keine Gefängnisse bauen dürfen; es werden auch andere dergleichen Recsuisiten, die aus der Theresianischen Halsgerichtsordnung stammen, zur Seite gesetzt werden können. Ich glaube, der Grundbesitzer hat daraus einen materiellen Vortheil und keinen Nachtheil, und da läßt sich nicht entschädigen. Ein unmittelbarer Folgesatz aus diesem Grundsatze ist daher, daß die Patrimonialgerichte, die Gerichtsbarkeit über die im Bezirke der Jurisdiktion liegenden Staatsbürger  denn Unterthanen gibt es keine mehr  aufhören müssen, daß dieselben aber als Provisorium bis zur Einführung der landesfürstlichen Behörden im Namen und auf Kosten des Staates beizubehalten sind; denn ein Provisorium müssen wir schassen, da wir noch keine Gemeindeordnung haben, und die Gerichtsbarkeit leider durch Staatsorgane noch nicht ausgeübt werden könne. Wenn aber die Unterthänigkeit in ihrer persönlichen Beziehung fällt, wenn das Mandat des Staates zur Ausübung der Gerechtigkeit zurückgenommen wird, hat die Willkürherrschaft ein Ende; dann muß Alles ohne Entgelt fallen, was ein Ausfluss des Schutzes, was ein Ausfluss der Gerechtigkeit war. Schutz, meine Herren, fordert in einem democratischen Staate der Staatsbürger von Niemanden, außer von dem Staatsoberhaupte und der Gesammtheit; kein Staatsbürger kann über einen anderen Staatsbürger stehen, er steht bloß neben ihm; eine Unterordnung gibt es nicht mehr. Geben sie nun durch diesen Grundsatz, in seinen Folgerungen auch seinen Schutz auf, so heben sie die Jurisdiktion auf, und so fallen mehrere der Dinge, die bisher entfallen, als Privatbelastungen ebenfalls ohne Entschädigung weg. Ich weise hin auf die 13tägige Robot des Inmannes, die er dafür zahlen mußte, weil er auf einem grundherrlichen Grunde wohnte, ich weise hin auf die 13 und die 26tägige Robot, die die Rustikalhäusler dafür entrichten mußten, daß ihr Häuschen auf einem rustikalen, von der Gemeinde erworbenen Boden stand, weil man ihnen Schütz angedeihen ließ, ihr Häuschen dastehen zu haben. Ich weise hin auf das Mortuarium, auf die Gerichtstaren und viele andere; denn das muß ich bestätigen, daß wir alle provinziellen Verhältnisse berücksichtigend und alle Namen der verschiedenen Unterethansleistungen zusammenfassend, erst ein neues Lexikon verfassen lassen müßten, denn in wenigen Worten läßt er sich nicht ausdrücken. Ein weiterer Folgesatz meines Grundsatzes wäre, für alle aus persönlichen Schutzverhältnissen, aus dem Jurisdiktionsrechte entspringenden Bezüge, kann keine Entschädigung gefordert werden. Ich komme jetzt zum zweiten Theil, nämlich zu dem, was man gewöhnlich dingliche Unterthänigkeit nennt, nämlich jene Untertänigkeitslasten, die an Grund und Boden ankleben. Meine Herren, ich glaube, es liegt in der Entwickelungsgeschichte der Menschheit, daß die Standesunterschiede der Personen in einer Staatsgesellschaft sich auch auf den Grund übertragen, wenigstens wir haben so vielerlei Gründe, als wir Stände gehabt haben, wir haben einen herrschaftlichen Grund, einen städtischen Grund, wir haben einen untertänigen Grund, und meine Herren, wenn Sie aus den Registraturen alle Faszikel über die Unterthätigkeitsprocesse zusammenbringen, auch vielleicht noch einen bureaukratischen Grund, aber der letzte Grund gehört noch, glaube ich, unter die unproduktiven. Wenn wir nun die Gleichheit und eine darauf gegründete constitutionelle demokratische Verfassung haben wollen, dann, meine Herren, müssen die Ständeunterschiede des Grundes auch fallen, es darf keinen Grund mehr geben, der allenfalls noch den Schatten ehemaliger Wappenschilder zeigt. Ich glaube, dieses am allernotwendigsten sei, das Princip höher zu stellen: der Grund und Boden sei zu entlasten, und aller Unterschied zwischen Dominical und Rustikalgründe wird aufgehoben. Dieser Ausspruch ist nicht etwa bloß formell, oder gut gemeint, sondern er greift tief in unser ganzes soziales Leben ein. Der Dominical Grund in unseren Provinzen Böhmen und Mähren, wenn er sich auch in den Händen eines Dritten, Nichtgutsbesitzers, in Folge eines abgeschlossenen Einphiteutisirungs  Vertrages bestand, hatte noch immer gewisse bedeutende Vorrechte. Er dürfte keine Einquartierung übernehmen, er war von Vorspann frei, er würde anders bei Straßenbauträgen behandelt, er würde anders behandelt bei der Concurrenz zur Schule, er wurde anders behandelt bei der Concurrenz zur Kirche. Das sind Überbleibsel einer ungerechten Verkeilung der Steuer, die auf Grund und Boden lastet, und diese ungerechte Vertheilung der Steuer, die in keinem Staatsbudget vorkommt, ist diejenige, welche einen großen, ich möchte sagen, den grüßten Theil vom Schweiße des Unterthanen weggenommen hat. Wenn wir an die ungerechte Vertheilung der Straßenbauträge in Mähren denken, wo die Unterthanen vom Steuergülden oft 4 und 5 Groschen C. M. zahlen, allen Schotter noch unentgeltlich herbeiführen, und unzweckmäßig und lang angelegte Communicationswege erhalten müßten, da blieb ihm keine Zeit übrig, nebst der Robot auch noch sein Feld gehörig bestellen zu können. Diese Lasten sind nicht minder drückend, und müssen fallen; sie müssen fallen durch ein anderes Steuerfeistem, durch ein gleiches Steuersystem, und deßwegen müssen wir aussprechen, daß es in Zukunft keinen Unterschied zwischen Grund und Boden gebe, deßwegen müssen wir aussprechen, daß der Grund und Boden gleich entlastet werde. Die Lasten, die auf den untertänigen Boden unter dem Titel des sogenannten Urbarballasten hasteten, sind keine persönlichen. Es war erlaubt, ausnahmsweise, daß auch ein damals noch sreigeborner, d. h. im Gegenfratze von Unterthan, ein Stadtbewohner auch einen untertänigen Grund kaufen konnte. Er unterstand dadurch nicht der Jurisdiktion, er übernahm die Lasten nicht als Unterthan, sondern dadurch, weil er sie durch den Besitz als dinglich erworben hatte. Mit der Gleichstellung des Grundes und Bodens werden aber auch eine Menge anderer Gesetze fallen, denn man war nicht bloß besorgt im bürgerlichen Leben die Standesunterschiede gegen jede Vermischung sorgsamst zu wahren, wir hatten auch sehr viele Gesetze, die es aus Grund und Boden thaten. Ich erlaube mir hinzuweisen auf die Habilitierungsgesetze, welche den Besitz von Grund und Boden bloß als ein Privilegium des Adels erklären, man mußte das Incolat haben, um großen Grundbesitz erwerben zu dürfen. Dem Städter war verboten einen untertänigen Grund zu kaufen, dem Unterthan war verboten einen städtischen Grund zu kaufen, dem Unterthan war sogar verboten zwei Gründe zu besitzen. Diese Gesetze müssen fallen ! Aber mit der Entlastung des Grundes und Bodens im Allgemeinen, mit der Aufhebung alles Unterschiedes zwischen Grund und Boden, da, meine Herren, erheben wir uns auf ein höheres Feld, nämlich auf das der totalen Umgestaltung der agraren Verhältnisse. Sind wir ein ackerbauender Staat, so wird man mir zugestehen, daß eine solche Umgestaltung der agrarischen Gesetzgebung tief in unser materielles und soziales Leben eingreife, und daß wir da aber mit der größten Überlegung und mit Rücksicht auf die Zukunft und auf das Gute, welches wir wollen, mit der größten Nüchternheit vorgehen müssen. Gestatten Sie mir, daß ich in Berücksichtigung der Wichtigkeit des Gegenstandes denselben von mehreren Gesichtspunkten beleuchte. Vom nationalökonomischen, vom sozialen, vom rechtlichen und vom politischen. Das erste Erfordernis, welches die Nationalökonomie stellt, ist speie Arbeit, freier Boden. Robot war keine freie Arbeit, sie war doppelt nachtheilig für das große Ganze des Staates, indem die vorhandene Arbeitskraft sich nicht mit dem Boden vereinigt, und nicht jenes Produkt liefert, welches sie hätte liefern können. Sie ist noch nachtheiliger, denn sie war die große Pflanzschule, wo der angehende Landmann, der sie gewöhnlich leistet, die Faulheit lernt. Man muß es gesehen haben, wie der Robotblauer im sogenannten Robotschritt auf die Robot gefahren ist (heiteres Lachen), und ich versichere Sie, meine Herren, es war eine Robot, geduldig zuzusehen. (Heiterkeit. ) Man muß es gesehen haben, wenn aus einem Felde der freie Arbeiter, der bezahlte Arbeiter neben dem Roboter arbeitete. Die Kräfte beider waren gleich, der Nutzungseffet aber war bei den Roboten ein sehr geringer aliquoter Theil desjenigen, was der freie Arbeiter leistete, vielleicht kein 5tel, 6tel, vielleicht kein 10tel Theil. Es wird wohl leicht ersichtlich sein, daß dieses kein Nutzen sondern ein Verlust für unser Nationalwohl war. Denn dadurch, daß das Zugtier ernährt wurde, und ernährt werden mußte und durch 3 Tage Robot gar nichts leistete, entstand ein nicht geringer Verlust für unseren Nationalwohlstand. Wir sind ein ackerbauender Staat; unsere ökonomischen Kenntnisse stehen denen von Deutschland nicht nach, und betrachten sie unsere Landwirtschaft, mit der von Deutschland, wo die Urbarballasten schon längst abgeschafft sind, und wir werden einsehen, daß wir tief darunter stehen, wir werden sehen, daß wir dem Grund und Boden nicht die Hälfte dessen abgewinnen, was wir abgewinnen könnten. Es ist traurig, wenn wir bei unseren bleibenden Ackerbau von Hungersnot ergriffen werden, wovon jene Länder, die eine bedeutende Übervölkerung haben nicht heimgesucht werden. Wir hörten in Deutschland nicht von jenen Scenen, die ein Herr Vorredner aus Schlesien oder vielmehr aus einem Theile Schlesiens mit so lebhaften Farben geschildert hat. Es ist Pflicht des Staates diesen Nachtheil zu beseitigen es ist Pflicht des Staates, den Boden, die Arbeit frei zu machen, dadurch nur sind wir im Stande, daß der wichtigste Stand nämlich der, der Ackerbauer gehoben werde. Dadurch werden wir Millionen und dein Vaterlande Reichtum verschaffen; dadurch werden wir eine neue Quelle des Einkommens verschaffen, denn mit dem Steigen des Bodenertrages, mit dem Steigen der Produkte wird auch natürlicher Weise das Einkommen steigen und da in einem gleichen Staate bloß das Einkommen der Gegenstand der Besteuerung sein kann, so wird auch die Steuergute bedeutend steigen, und ich muß daher, wenn ich jetzt schon auf die Pflicht des Staates hinweise, bei der Entlastung des Grund und Bodens, bei der Aufhebung zu concurriren, mich gegen alle Vollgesetze verwahren, welche diese Concurrenz des Staates als Ungerechtigkeit erscheinen lassen. Meine Herren nicht jener, der schon früher seine Robot abolirt hat, wird für jenen zahlen, der sie jetzt gegen eine billige Entschädigung erhält, die nicht unmittelbar von ihm ausgeht, nicht der Städter wird für den Bauer eine Entschädigung zahlen; nicht der Consument allein, nein meine Herren, das gesteigerte Gesammteigenthum wird zur Entschädigung concurriren. Es ist eine Maßregel, wodurch wir ein Capitals herbeiführen, welches bisher noch nicht existirt hat, und wenn wir dieses Capital, und die Interessen dieses Capitals hingeben als Mittel, um das Capital ins Leben treten zu lassen, so wird gegen einander eine Ungerechtigkeit ausgeübt werden. (Beifall. Wie war unser bisheriges agrarisches System. Der bäuerliche Grund stand tief im Werthe, denn so oft einer von den Herren einen Bauerngrund kaufte, oder erblich erworben hat, hat er nicht unterlassen, den Gewährschein und das Grundbuch einzusehen und genau nachzusehen, welche Lasten sich darauf befinden, und diese Lasten zu Capital berechnet, wird dasjenige herausstellen, welches den wahren Werth des Grundes und Bodens herabgedrückt hat. Bei dem obrigkeitlichen Grund und Boden drückte etwas anderes den Werth herab, nämlich die Verpflichtung in der Verwaltung die unfreie Arbeit, die Robot zu verwenden. Man mußte mit Robot arbeiten, und man konnte dem Grund und Boden nicht in dem Maße die Frucht abgewinnen, die er hätte geben können. Bei dem bäuerlichen Grunde war der Nachtheil des herabgedrückten Werthes der Nachtheil der mindern Produktion der Frucht. Werden diese beiden Nachtheile gehoben, so wird auf beiden Seiten ein größerer Capitalswerth entstehen und bäuerliche und herrschaftliche gründe in einem ziemlich gleichen Verhältnisse in der kürzesten Zeit bei Freiheit des Eigenthums im Preise steigen. Auch das ist ein individueller Gewinn des Besitzes bäuerlicher, des Besitzes herrschaftlicher Gründe, ein Gewinn, für den auch jeder Theil sein Schärestein zur großen Lösung der Frage der Entlastung des Grund und Bodens gleichmäßig beantragen hätte. Wir werden auch dann eine ganz andere Bewirtschaftung sehen, denn ich glaube, wir müssen hier auch darauf Rücksicht nehmen, daß unser Wirtschaftssystem auch als veraltet in die Grube sinken wird. Wenn der Unterthan den zehnten Theil seiner Früchte stammt Stroh an den Zehenherrn abgeben mußte, so konnte er der ersten Regel der Ökonomie nicht genügen, dem Boden das zurückzugeben, was er aus ihm genommen hat, und wenn anderseits der Gutsherr kein Zugvieh hielt, und doch Arbeit bekam, so konnte er den Boden nicht in jene Düngkraft fetzen, welche das Bewirtschaftungssystem erfordert. Er hat das Zehentstroh verwenden können, und auf ein künstliches, aber in praktischer Durchführung kostspieliges Landwirtschaftssystem gebaut. Dann werden wir die Möglichkeit bekommen, dieses erkünstelte nachtheilige Bewirtschaftungssystem ans unserm Boden fallen zu lassen, und zur Cinsachheit der rationellen Wirtschaft übergehen zu können. Denn bisher waren wir doch nicht dabei. Damit werden wir aber auch jene Schranken umwerfen, welche den Aufschwung der Ökonomie des wichtigsten Zweiges unserer Gewerbe hinderte, wir schaffen ein größeres Bodenkapital, wir schassen ein größeres Arbeitskapital, wir schaffen mehr Produkte, größere Ertragsfähigkeit, mehr Früchte, höheren Werth der Gründe, kurz wir schaffen einen großen, vor der Hand unberechenbaren Nationalwohlstand. Auch die Konsumenten werden die Rückwirkung finden. Ohne mich in die Theorie des Marktes einzulassen, ist es gewiß, daß je mehr Früchte geliefert werden, der Preis sinkt, und je größer die Concurrenz der ausgebotenen Früchte ist, desto eher wird es möglich sein, um billigen Preis seine Lebensbedürfnisse befriedigen zu können. Es sind aber auch bei den Rückwirkungen. die im organischen Ganzen des Staates zu betrachten. Dann werden wir dadurch einen wohlhabenden Bauernstand schaffen, er wird nicht mehr unter den Mühseligkeiten der bisherigen Verhältnisse, noch weniger produzieren, von dem ihm noch weniger blieb; er wird der alleinige Eigentümer der Früchte seines Bodens bleiben, er wird nebst den Bedürfnissen der Notwendigkeit auch die Bedürfnisse Bestemlichkeit kennen lernen. Er wird in der Lage sein, seine Bedürfnisse besser als bisher befördern zu können, und wenn ein wohlhabender Bauernstand vorhanden ist, dann überlassen Sie mir es, die Rückwirkungen ans die Industrie zu schildern. Der Industrielle wird nicht nur billige Rohstoffe, sondern auch mehr Absatz bekommen, und zwar Absatz, der allein von keinen Schwankungen abhängt, den keine politischen Konjunkturen in jene Stockung bringen können, wie dieß bisher der Fall war, Absatz im Innern des Landes, Absatz an seines Gleichen, an dieselbe Staatsgesellschaft, in der er lebt. (Beifall. ) Nicht nur keine Classe darf es im Staate geben; der Staat ist ein organisches Ganze, wie der menschliche Körper. Ich will nicht die Fabel durchführen, daß der Mund bloß für sich esse, das Auge nur für sich sehe; aber ebenso ist es im Staate. Die Arbeit eines jeden einzelnen kommt allen andern zu Nutzen, die Faulheit eines jeden einzelnen schadet der ganzen Gesellschaft; denn sie ist ein successives Aufzehren eines Nationalkapitals. Ich glaube daher, daß der von mir generell ausgesprochene Grundsatz: "Der Grund und Boden ist zu entlasten, alle Unterschied zwischen Domestical und Rustikalgründen werden ausgehoben vom nationalökonomischen Standpuncte, hinlänglich begründet sei, daß er aber auch durchgeführt und angenommen werden muß wenn wir auf democratischen Boden gelangen, und ein demokratisches Staatsgebäude darauf aufführen wollen. (Beifall. ) Ich glaube auch, nachgewiesen zu haben, daß zu dieser großen Operation der Berechtigte, der Verpflichtete und der Staat, kurz wir alle jeder sein Schärslein beizutragen verpflichtet sind weil wir alle daraus Nutzen ziehen werden, wenn ein Nationalwohlstand erzielt wird; denn wenn Nationalwohlstand ist, werben alle demokratisch untereinander lebenden Brüder auch wohlhabend sein, und wir werden nicht mehr die traurigen Folgen erleben wie wir sie im schlesischen Gebirge haben. Die Frage ist auch vom sozialen Standpuncte zu beleuchten. Meine Herren, ich hörte hier sehr viel von Sklavenketten reden, so daß manchmal das Geklirre der Ketten den Ohren unwohl that, im praktischen Leben habe ich dieß nicht gesehen, ich habe lange unter dem vierten Stande gelebt, ich muß aber darauf hinweisen, daß der vierte Stand auch dieselben Unterschiede unter sich trage, wie der dritte Stand, nämlich der Stand der Städter. Gehen sie die Stufenleiter vom reichen Bankier bis zum armen Holzspalter durch, so finden sie auch zwei Unterschiede, wie in dem vierten Stande. Man spricht von der Aristokratie, welche diese Sclavenkette geschmiedet. Ich muß zuvor unterscheiden, daß gegenwärtig nicht alle Aristokraten Grundherren sind, und anderseits, daß nicht alle Gutsherren Aristokraten sind. Erlauben sie daher, daß ich an die Stelle des Begriffes der Aristokratie den Begriff großer Grundbesitzer setze; dann werden wir, glaube ich, das Verhältniß richtig bezeichnet haben. Was ist der große Grundbesitzer anders, als ein Kapitalist, der sein Capital an eine Herrschest, nämlich durch den Ankauf oder das Erwerben einer Herrschest gelegt hat. Dasselbe hat auch der kleine Grundbesitzer, der ein Bauerngut besitzt, er mag es ererbt oder angekauft haben. Neben dem Capital steht aber etwas anderes meine Herren, und das ist die Arbeit. Das ist jene Arbeit jener Menschen, denen der Himmel nur zwei Talente gegeben, um damit zu wuchern, nämlich zwei gesunde Hände und einen Kopf, denen das dritte Talent der volle Beutel vom Himmel nicht geschenkt worden ist. Betrachten wir unsere sozialen Verhältnisse, so werden wir finden, daß am Ende das Geld der Stockaristokrat ist, der seine Sklavenketten um die freie Arbeit geschlungen, und das ist das Grundübel aller unserer sozialen Zustände, das ist auch das Rätsel des Sphinx, welches bisher noch Niemand gelost hat. Wo Capital und Arbeit sich in derselben Person vereinigen, da gibt es kein Proletariat. Denken wir nur 20 oder 30 Jahre zurück an unsern wohlhabenden und zufriedenen mittleren Gewerbstand, in ihm war das kleine Capital vereinigt mit der freien Arbeit, der Meister faß noch an den Tisch, wo seine Gesellen arbeiteten und arbeitete auch. Wie ist es jetzt geworden? das Capital, das große Capital hat sich von der Arbeit getrennt, wir sahen Fabriken entstehen und anderseits die Arbeit in Pacht genommen, und ich glaube, meine Herren, das ist der 1. Theil der Sclavenketten. Gehen wir zurück auf den Fabrikarbeiter, betrachten wir dessen Existenzcapital und Arbeit, wo sie nicht demokratisch, brüderlich Hand in Hand gehen, erzeugen sie das Proletariat, als natürliches Kind, dessen Vater aber gleich bei der Geburt seine Theilnahme an der Zeugung desavouiert. Ein solches Proletariat finden sie auch aus dem Lände; der kleine Grundbesitzer vereinigt in seinem Besitze das Capital, vereinigt auch die Arbeit, und zwar eine intelligente Arbeit. Unser Bauernstand scheut nicht zurück, vor den Mühen des Tages und sie sehen den emsigen Landmann sich unter sein Gesinde mischen, und mit ihm die ganz gleiche Arbeit verrichten, das meine Herren ist der wohlhabende Mittelstand des 4. Standes, der zum großen Glücke in unseren sozialen Verhältnissen noch nicht aufgegangen ist, wie der Mittelstand des 3. Standes, nämlich der Städter. Steigen wir aber eine Stufe tiefer hinunter, auf diejenigen, denen auch Gott die Gabe eines Geldbeutels versagt, denen er keine Hufe Landes gelassen hat, auch der ist bloß ein Arbeiter, seine Arbeit ist nicht so prekär, es treffen ihn nicht die Nachtheile, die den städtischen Proletarier treffen, aber ein Proletarier bleibt er denn doch. Ich glaube daher auch daran hinzuweisen, wenn wir die Gleichberechtigung für Alle wünschen. Nehmen Sie den Fall an, meine Herrn, wir heben alle diese, den Grund und Boden anklebenden Lasten ohne Entschädigung auf, so würde ich folgendes ergeben. Die Lasten meine Herren, waren bemessen nach der Größe, nach dem Umfange, nach der Bonität des Gutes, dem man es aufgelegt hat. Derjenige, der einen sehr großen Bauernhof befass, bekäme das größte Geschenk, der Ganzzehner; der Halbzehner, der die Hälfte dessen befass, Bekäme die Hälfte des Geschenkes, der Viertelzehner 1/4; der Gärtner schon sehr wenig, der Kleingurt der oder der Caluppner noch weniger, der Häusler, würde denn doch wenigstens die 13 Tage, die er früher seinem Tagelohn entnehmen mußte, um der Herrschaft zu arbeiten, gewinnen und im Schweiße seines Angesichtes für sich, ein paar Groschen zu erarbeiten, und der Inwohner, wenn er ein Schuster ist, könnte die ganze Zeit bei seinem Leisten sitzen. Glauben Sie mein Herren, daß eine solche Vertheilung des Geschenkes einen guten Eindruck auf die menschliche Gesellschaft machen würde. Ich glaube, nein. Alle Geschenke werden beneidet, besonders, wenn sie ungleich vertheilt sind. Glauben Sie meine Herren, daß das einen guten Erfolg haben wird? Alle Geschenke werden beneidet, besonders wenn sie ungleich vertheilt sind, und ich glaube, daß wir alles vermeiden müssen, wodurch die einzelnen Schichten, der bürgerlichen Gesellschaft untereinander in eine gereizte Stimmung kommen könnten. (Bravo, von der Rechten. ) Ich komme zum Standpuncte des Rechtes. Darüber beziehe ich mich auf das Viele, was alle Herren Vorredner vor mir gesagt haben, ich will nicht länger die Frage damit aufhalten, bloß einige Bemerkungen. Wenn jemand eine Herrschaft kaufte, so wurden ihm, im Kaufschilling bei Abschätzung, in allen öffentlichen Büchern wurden ihm alle Bezüge zum Capital angeschlagen, und zwar mit Wucherinteresse zu Capital angeschlagen, denn ich weise hin, daß man die Herrschasten zu drei Procent gekauft hat. Sind drei Procent Wucher? Wenn jemand ein Bauerngut kaufte, wurden auch alle darauf haftenden Lasten ebenfalls zu Capital angeschlagen; der Fall ist nicht so verschieden, als wenn ich ein Stadthaus kaufe, wo die hypothecirten Lasten mir als Theil desselben abgerechnet wurden. Meine Herren, auf Grund dieser Verhandlungen wurden auch die Erbabteilungen gepflogen, darnach auch die Geschwisterheile berechnet. Wenn nun jetzt auf einem Grunde, dessen Lasten in Capital angeschlagen, nach der Schätzung, bei einer Verlassenschuft 2, 34000 Gulden betragen, diese 4000 Gulden ohne alle Concurrenz des Verpflichteten wegfielen, so erlaube ich mir die Frage, muß er seinen Geschwistern nicht nachzahlen, oder will er den Gewinn für sich allein behalten? Man redete hier so viel vom historischen und vom positiven Rechte. All unser Eigenthum, meine Herren, stützt sich in der gegenwärtigen Zeit, in der Zeit der Civilisation auf Urkunden. Wenn sie weiter in der Stufenleiter der Erwerbung des Eigenthums hinauf schreiten, so werden sie bei jedem Objekte des Eigenthums an einen Endpunkt kommen, wo der Erwerbungstitel schwankend ist, wo sie denselben nicht mehr nachweisen können, und wo dieser Endpunkt gefunden ist, da möchte ich sagen, ist die Vereinigung des historischen mit dem geschriebenen Rechte. Ich glaube nicht, daß wir in Österreich noch eine Hufe Landes haben, die Niemand gehörte, die unmittelbare Erwerbung ist daher für uns, die wir ein Bienenvolk sind, wohl geschrieben aber nicht mehr praktisch, und alle unsere Eigenthums, Erwerbungsharten sind mittelbare Erwerbungsharten, und wenn wir die mittelbare Erwerbung aufheben, dann weiß ich schwer, wie wir das Eigentumsrecht auf einen Rock, den wir am Leibe oder auch den letzten Zwanziger, den wir in der Tasche haben, werden nachweisen können. Ich erlaube mir zu bemerken, meine Herren, es gibt ein Recht, welches vor dem historischen, und welches vor dem geschriebenen Rechte waltet; das ist, man nennt es das Recht der Vernunft. Ich würde es aber anders bezeichnen; man nennt es das Recht des Gewissens. Der Rechtstrieb und der Begriff des Rechtes ist uns Menschen angeboren. Jeder trägt ihn in seinem Busen, und alle meine Herren! wie Sie hier sind, sind hierher gekommen, mit dem Bewußtsein des Rechtes, und glauben Sie ja nicht, daß die römischen und deutschen Rechtslehrer an der Schule uns ein besseres Recht gelernt haben, als das in den Herzen eines jeden Menschen wohnt, die Entscheidung dieser richtigen sozialen Frage behandeln wir, nicht aber ob es ein geschriebenes oder historisches Recht gebe? Wir müssen ein Recht haben, wenn wir ein Recht nehmen wollen, und zwar ein Recht für Alle gleich. Wenn wir ohne Entschädigung, von wessen Seite immer diese gegenwärtig rechtlich mittelbar erworbene Lasten des Bodes aufheben würden? Erlauben Sie mir, meine Herren ! in einem Beispiele, die Folgen anschaulich zu machen.  Gesetzt am 12. März hätten 3 Brüder jeder ein Stammkapital von 50. 000 fl. gehabt, der eine davon war minderjährig, alle ändern waren aus dem Stande der Proletarier, das heißt aus dem Stande der nicht privilegierten Classen entsprossen und suchten ihr Vermögen in Grund und Boden anzulegen. Der erste wollte nun einen Besitz kaufen, und diesen wollte er in einer Herrschest finden, weil aber in Böhmen Diplome gefordert werden, so mußte er sich, wenn er eine Herrschaft besitzen wollte, nach Steiermark oder Österreich wenden, weil hier bezüglich dieses mehr Freiheit herrschte. In Folge dessen kaufte er eine Herrschaft um 100. 000 fl. und mithin auch alle Rechte. Der andere, um in dessen Nähe zu wohnen, kaufte um 50. 000 fl. 10 Bauerngüter. Jetzt nachdem die Lasten aufgehoben werden, sind die Folgen in ein einfaches Rechnungsexempel zu bringen. Der, der den Bauerngrund kauft, wird statt 50. 000, 6070. 000 Gulden haben, und der andere, der alles verliert, würde einen restlichen Werth von 30 höchstens 40. 000 Gülden erhalten; so würde einer gar nichts, der andere Theil der Pupille bloß durch eine Maßregel gewonnen haben; dieß wäre aber keine gleiche Verkeilung, keine Gerechtigkeit, wir würden vom Boden der Gleichheit immer mehr abweichen, als zu ihm hinstreben. Ich erlaube mir auf die Ungerechtigkeit der Vorwürfe, die man dem


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