Pátek 25. srpna 1848

Reimershophehr. Ich nehme meinen Antragzurück.

Secr. Streit. Nun folgt der Antrag des Abg. Heimerl, auf Einführung der Öffentlichkeit und Mündlichkeit im Verfahren bei der Strafjustiz. 

Heimerl. Ich habe vor ungefähr 4 Wochen vor der hohen Reichsversammlung folgenden Antrag gestellt: Die hohe Reichsversammlung wolle a) beschließen, daß derzeit schon, so weit es auf Grundlage des bisher bestehenden Gesetzbuches und der bestehen den Gerichtsverfassung möglich ist, die Öffentlichkeit und Mündlichkeit mit Schwurgerichten bei der Ausübung der Strafrechtspflege in Wirksamkeit und Anwendung gebracht werde, und b) daß das Ministerium provisorisch die notwendigen, zweckdienlichen Einleitungen treffen möge. Bei der Stellung dieses Antrages wurde ich von der Überzeugung geleitet, daß unsere Gerichtswege nach allen ihren Richtungen hin einer Verbesserung bedürfe. Wenn ich gleich wohl meinen Antrag vorläufig auf die Strafgerichtspflege beschränkt habe, so geschah es nicht in der Meinung, daß in der Civilrechtspflege keine Verbesserung nothwendig sei, sondern es geschah in der Absicht, weil ich meinte, es sei mein Antrag vor der Hand nur bei Ausübung der Strafgerichtsbarkeit auf Grundlage unseres noch bestehenden Strafgesetzbuches und auf Grundlage der bisher bestehenden Gerichtsorganisation leichter ausführbar, als bei der Zivilrechtspflege; und weiter meinte ich, daß sich die Übelstände bei der Zivilgerichtspflege nicht so auffallend herausstellen, als bei der Strafrechtspflege. Mit Vergnügen erfuhr ich aus der Vorlage des Ministeriums der Justiz vom 24. Juli, wodurch der hohen Kammer ein in das Bereich des Strafrechtes gehöriger Gesetzentwurf vorgelegt wurde, daß das Ministerium selbst von dieser Ansicht durchdrungen, bereits einen Gesetzentwurf vorbereitet, um denselben demnächst der hohen Kammer vorlegen zu können. Ich habe deßwegen meinen Antrag nicht zurückgenommen, weil ich glaubte, daß die Berathung eines auf einer ganz anderen Grundlage beruhenden Strafgesetzes immerhin eine sehr bedeutende Zeit in Anspruch nehme, wenn ich auch darauf nicht eingehen will, daß vielleicht nach der Meinung Vieler der gegenwärtige Reichstag nicht geeignet, nicht berechtigt ist, Gesetzbücher in Berathung zu nehmen. Ich meinte, daß, wie gesagt, die Berathung eines solchen Gesetzes, wenn es auch demnächst der Kammer vorgelegt werden soll, eine geraume Zeit in Anspruch nehmen werden, eine Zeit, die uns zum Notwendigsten, zum Verfassungswerke, nöthig ist. Auf der ändern Seite aber stellen sich die Bedürfnisse einer sofortigen schnellen Änderung der Strafrechtsstege dringend heraus. Wer einiger Massen Kenntniß dieser Angelegenheit hat, der wird nicht erst von mir Beispiele verlangen. Wir haben Beispiele bereits gehört und jeder Einzelne könnte sie vielleicht mit einer Menge ergänzen, welche zeugen, daß Hausiege Justizverzögerungen und Missbräuche aller Art eingetreten sind, Beispiele, die zeugen, daß die Strafgerichte ihr Vertrauen gänzlich verloren haben, daß viele Verbrecher der gerechten Strafe entgehen, während andere Jahre lang in der Untersuchung schmachten, und am Ende freigesprochen werden müssen; daß in vielen Theilen der Monarchie sogar schauerliche Beispiele einer bedauerlichen Linchjüstiz vorgekommen sind. Ich meine nun, es soll das hohe Justizministerium, so weit es mit der gegenwärtigen Verfassung der Strafgerichte möglich ist, schon vorläufig provisorisch dahin arbeiten, daß die Öffentlichkeit und Mündlichkeit mit Schwurgerichten bei der Ausübung der Kriminalgerichtspflege eingeführt werde. Dadurch werden wir zugleich eine Schule haben, denn nicht Jedem, der künftighin berufen sein wird, in unserem Staate die Kriminalgerichtspflege auszuüben, ist es gestattet, nach Frankreich, Belgien oder an den Rhein zu reifen, und dort seine Studien zu machen; und dann würde er dort doch nur ein Verfahren kennen lernen, welches vielleicht recht gut auf die dortigen Verhältnisse passt, aber nicht auch bei uns geeignet erscheint; wir wollen gewiß alle, wie wir hier beisammen sitzen, volksthümliche Gesetze haben; volkstümliche Gesetze aber müssen ans dem Volke selbst herauswachsen. Wenn wir nun Gelegenheit hätten, selbst Erfahrungen auf dem heimischen Boden zu machen, so werden wir, wenn uns in der Folge ein Gesetzbuch vorgelegt werden wird, auch im Stande sein, es gehörig zu berathen. Ich stelle daher den formellen Antrag, die hohe Reichsversammlung wolle sich in dieser Beziehung in keiner Debatte in materieller Beziehung einlassen, sondern im Sinne meines Antrages den Beschluß fassen, daß das Ministerium der Justiz ermächtigt werde, die dießfalls zweckdienliche provisorische Einrichtung zu treffen. Finanzminister B a c h. Ich würde mir zur Erläuterung des Beschlusses einige allgemeine Bemerkungen erlauben, um über den Stand dieser Angelegenheit Bericht zu geben. Ich habe bei der Übernahme des Ministeriums der Justiz es sogleich als die dringendste Nothwendigkeit erkannt, Vorsorge zu treffen, für die künftige volksthümliche Reorganisation der Gerichtsbarkeit, namentlich der Ersetzung, der ganz unhaltbar gewordenen Patrimonial Gerichte, sowie zur nächst baldigen provisorischen Einführung des öffentlichen mündlichen Verfahrens mit Schwurgerichten in allen politischen, in allen Pressvergehen und in allen übrigen Sphären. Ich bin beschäftiget mit der Ausarbeitung eines Entwurfes, nach welchem eine Commission niedergesetzt würde, zum Theil ans jenen Herren, welche vom frühern Minister zum Studium dieser Institutionen nach Deutschland und Belgien beordert wurden. Dieser Entwurf wird demnächst vollendet werden, und wo möglich bald in praktische Wirksamkeit treten. Ich habe geglaubt, daß das Ministerium schon jetzt ermächtiget ist, provisorische Verfügungen in diesem Geiste zu treffen; ich habe bereits von diesem Gesichtspuncte geleitet, für die Untersuchung in Prag das öffentliche Verfahren im Schwurgerichte beschlossen, und der Ministerrats ist eben damit beschäftigt, eine provisorische Verfügung über das Verfahren selbst festzustellen, und nach Prag ergehen zu lassen. Ich habe geglaubt, daß dem Ministerium zu diesem Behufe nicht erst die Einholung der Genehmigung der hohen Kammer erforderlich ist, welche durch diese in einem constitutionellen Staate getroffen werden muß, auf welchem das Verfassungswerk gegründet ist.  Ich erlaube mir noch ferner, der hohen Kammer zur Kenntniß zu bringen, daß in kürzester Frist, vielleicht schon in der nächsten Woche ein Entwurf über die künftige Organisation der Gerichte der hohen Kammer vorgelegt werden dürfte, (Beifall) mit der allgemeinen Feststellung des künftigen Wirkungskreises und der Grundsatze des Verfahrens bei den Gerichten, weil das Ministerium von der Ansicht ausgeht, daß namentlich diese Punkte zuerst die Genehmigung der hohen Kammer erhalten müssen, damit auch das dadurch sehr bedeutend gesteigerte Justizbudget seine definitive Regelung finden könne.  Die darauf Bezug nehmenden statistischen, finanziellen und sonstigen administrativen Daten werden bei dieser Gelegenheit der hohen Kammer im vollständigsten Umfange vorgelegt werden.  Was die materiellen Bestimmungen der Gesetzgebung betrifft, die aus diesem Anlasse nothwendig werden, so wird das Ministerium der Justiz, da es mich angeht, alle diese Entwürfe in kürzester Zeit der hohen Kammer vorzulegen, und sie zu einem definitiven Reichsgesetze vorzubereiten die Ehre haben. Es wird die Sache der Behörden in den Provinzen sein, die nöthigen Einleitungen zu treffen, damit sogleich bei diesen Gerichten selbst die nöthigen Erfahrungen gemacht werden, und mit zur Handnehmung dieser Erfahrungen und der definitiven Bestimmungen, welche nicht das Werk weniger Wochen sein können, einer künftigen gesetzgebenden Versammlung Vorgelegt und von dieser dann definitiv festgestellt, und zum Reichsgesetz erhoben werden. Ich habe geglaubt diese Aufklärung über diese Sache geben zu müssen, und würde den Antragsteller bitten, da ich in der kürzesten Frist in der Lage sein werde, diese Entwürfe selbst vorzulegen, den Antrag selbst bis dahin zu verschieben. Sie werden sich überzeugt finden, daß ihr Antrag mit dem Entwurfe des Ministeriums in Einklang stehen wird. Heimerl. Ich glaube mein Antrag hat seinen Zweck erreicht. Wenn das Justizministerium soweit gediehen ist, nehme ich ihn gerne zurück.

Präs. Nach der Ordnung trifft eben jetzt die Reihe die Gesetzentwürfe, welche das Justizministerium vorgelegt hat, betreffend die Unverletzlichkeit der Person des Abgeordneten. Die Commission hat auch schon die Entwürfe begutachtet, und den eigenen Entwurf mittelst Druck vervielfältigt und dem Vorstandsbureau übergeben. Ich werde mir erlauben, auf diesen Gegenstand bei Feststellung der Tagesordnung zurückzukommen. Ich erwähne das nur, weil die Ordnung diesen Gegenstand trifft. Weitere Anträge sind da vom Abgeordneten Pitteri. Aufhebung der Verzehrungssteuer auf Branntwein und Ermäßigung derselben auf Wein. (Nicht zugegen). Der Abgeordnete Hein hat einen Antrag gestellt, wegen Verweisung gewisser Anträge und Petitionen an eine Dringlichkeits-  Commission. So viel ich mich zu erinnern weiß, ist dieser Antrag als ein Verbesserungs- Antrag gestellt und damals begründet worden.

(Abg. Hein nimmt den Antrag zurück).

Der Abgeordnete Watzel überreichte einen Antrag auf Hebung des Leinenhandels, (abwesend. ) 

Der Abgeordnete Trzecieski (abwesend. )Der Abgeordnete Fernkranz (abwesend. )

Der Abgeordnete Dominkusch (abwesend. ) Der Abgeordnete Faschak.

Präs. Der Antrag des Abg. Faschang. 

(Ruf: Der Abg. Dominkusch ist ja zugegen). 

Wollen vielleicht den Antrag lesen. (Pause. ) 

Schriftführer Streit (liest),, Der hohe Reichstag wolle beschließen, daß das hohe Ministerium die Revision des stabilen Katasters in den Provinzen Steiermark und Krain sogleich veranlasse. " (Während der folgenden Begründungsrede des Abg. Dominkusch war es fortwährend so unruhig, daß dieselbe nur ganz unterbrochen verstanden werden konnte. )Abg. Dominkusch. In der Provinz Steiermark werden................... 1, 400. 000 Gulden Steuer bezahlt. Die Provinz war mit Steuern überbürdet, vom Jahre 20 bis gegen 28. 

Diese Steuern konnten nur durch die Pfändung eingebracht werden, und die meisten Bauern sind dadurch frei oder los geworden, deßwegen möge sehr gesehen werden auf die Errichtung des neuen Katasters. Allein durch einen neuen Kataster ist auch nicht ganz entsprochen worden, nämlich der Fehler. Geschah...................... durch Ausgleichung der Vertheilung hauptsächlich ist dadurch, daß die erste Veranschlagung in Steiermark nicht genehmigt wurde, und daher in Steiermark um 1, 200. 000 Gülden mehr erhoben wurde, als nach der ursprünglichen... vertheilt, und dadurch 1, 200. 000 Gulden eingetheilt wurden.

Daß die Preise vermindert wurden......daß manche Gemeinden, manche Bezirke die schon früher überbürdet waren, noch höher überbürdet wurden; so sind manche Bezirke um 100 Percent höher gestellt worden, als nach dem Josephinischen Kataster.....................und der Bezirk Fridau.......... 19. 000 Gulden Steuer. Auch das Verhältniß gegen die anderen Provinzen wird dadurch sehr verrückt, z. B. ist in Österreich der Ertrag der Äcker auf 5 Gulden gestellt, in Steiermark aber auf 6 und in Krain sogar auf 8 Gulden. Da Österreich viel fruchtbarer ist als Steiermark, so ist die Überbürdung ersichtlich. Wenn nun die Provinz Steiermark abwartet, bis der Kataster für alle Provinzen reguliert wird, so wird denjenigen, die Schaden leiden, nicht mehr viel geholfen sein, denn in Steiermark hat er 25 Jahre gedauert, in Polen hat er erst angefangen..............so werden diejenigen, die jetzt daran Schaden leiden also ich würde deßhalb, weil nach dem alten Kataster bezahlt....................darum bitten, daß das Ministerium ersucht werde, eine Revision dieses Katasters in Steiermark sogleich zu veranlassen, und dadurch eine Verminderung der Steuern, welche so drückend sind, besonders für Steiermark herbei geführt wird. Finanzminister Krauß. Ich muß darauf bemerken, daß in Krain die Verhandlungen wirklich im Zuge sind. Es sind Verhandlungen darüber anhängig, und ich glaube, es ist nicht nöthig, daß von der hohen Versammlung hierüber ein Beschluß gefaßt werde. Was Steiermark betrifft, so ist diese Sache schon wiederholt untersucht worden. Das Resultat war das nämliche, das jetzt besteht. Es liegt also kein neuer Anhaltspunct vor, wenn einerseits der erstere Bezirk höher besteuert ist, so ist dieß natürlich, weil die Basis verschieden ist. Ich bitte mir einen Anhaltspunct zu geben, und ich werde mich dann verpflichtet halten. näher einzudringen, denn das Finanzministerium interessirt dieser Gegenstand insofern, wenn diese Verkeilung ungleich ist, und ich glaube, die Besteuerung muß eine gerechte sein, (Beifall), und daß es im Interesse der Finanzen liegt, daß die einzelnen Provinzen nicht überbürdet werden; darum würde ich bitten, mir einen Anhaltspunct zu geben, damit ich in die Lage versetzt werde, die nöthigen Maßregeln zu treffen, oder wenn dieses meinen Wirkungskreis überschreitet, die Einleitung dießfalls an das übrige Ministerium zu treffen. Wenn der Antrag an das Ministerium gelenkt wird, so werde ich in Kürze diese Aufklärung geben. Abg. D o m i n k u s c h. Ich werde so frei sein, diese Anhaltspunkte zu verschaffen.

P r ä s. Soll ich daher diesen Antrag zur Abstimmung bringen.

B o r r o s c h. Zur Eingabe an das Ministerium.

Präs. Ich werde früher das Haus zählen lassen, es wird kaum mehr beschlußfähig sein. Ich bitte die Herren Secretäre, dieß zu thun. (Es geschieht. ) Das Haus ist noch beschlußfähig. Ich bitte den Antrag des Abg. T r z i e c k i zu lesen. (Secr. Streit liest ihn. )

P r ä s. Es ist von einigen Herren der Wunsch geäußert worden, damit die heutige Sitzung schon geschlossen werde.

J o n a k. So viel mir bekannt ist, wurde feit einigen Tagen eine Nachmittagssitzung festgefetzt, zum Behufe, damit endlich einmal die definitive Lesung der Geschäftsordnung Statt finde. Es ist mir auch bekannt, daß diese Nachmittagssitzung exzeptionell zur weiteren Berathung über den Finanzantrag bestimmt wurde und daß die hohe Versammlung sich dahin vereinigte: es solle in spätern Tagen eine Nachmittagssitzung zu diesem angegebenen Zwecke Statt finden. Ich wünsche daher, der Präsident möge sich mit der hohen Kammer ins Einvernehmen setzen, daß eine Nachmittagssitzung zur endlichen letzten Ablesung der Geschäftsordnung verwendet würde. Zweitens würde ich auch die Aufmerksamkeit des Präsidiums dahin lenken, daß es genügen könnte, lediglich eine halbe Stunde für die neuen Anträge zu verwenden, denn wie dieß die heutige Sitzung gezeigt hat, hat sich in dem Augenblicke, als die Anträge zur Sprache gebracht würden, eine große Anzahl Mitglieder aus dem Saale entfernt, so zwar, daß unsere gegenwärtige Sitzung faktisch nur zwei Stünden gedauert hat. (Oh! oh!) Also 2 1/2 Stünden. Endlich möchte ich die Aufmerksamkeit des Präsidiums dahin lenken, ob es denn nicht endlich an der Zeit wäre, die Sitzungstage so zu wählen, damit in den Sectionen etwas mehr gearbeitet werden könne als bisher, damit den Sectionen und zwar den allerwichtigsten und den Ausschüssen, zum Beispiele dem Verfassungausschusse, die nöthige Zeit gegönnt werde, um endlich das wichtige Werk, welches wir vorhaben, zu vollenden, anderestheils für die Sitzung eine solche Zeit zu bestimmen, daß die Sitzung wirklich den Namen Sitzung verdient; es wird Niemand dagegen sein, wenn die dazu verwendete Zeit etwas ausgedehnt wird, ich glaube die Sitzung könnte immerhin 68 Stunden dauern, in Frankreich und England dauern die Sitzungen manchmal auch 10  12 Stunden.

Präs. Ich erlaube mir auf diesen Antrag zu bemerken, daß ich Willens war, morgen einen Antrag wegen einer weitern Anordnung der Sitzungen zu stellen. Morgen, weil eben am morgigen Tage die Debatte über den Antrag des Abg. Kudlich geschlossen sein dürfte; dieses dürfte dann vielleicht zugleich den Anlaß geben, darüber sich zu besprechen, in wiefern eine neue Anordnung über die Sitzungen der nächsten Woche zu treffen sein wird. Daher glaube ich, dem Herrn Interpellanten die Antwort seiner Frage auf morgen vertagen zu müssen. Was die Tagesordnung anbelangt, so wird sie in derselben Ordnung bleiben wie bisher, es wird nur noch hinzukommen der Antrag der Commission über den Gesetzentwurf des Ministeriums, in Betreff der Unverletzbarkeit der Abgeordneten, weil ich nicht einsehen kann, um welche Zeit der Schluß der Debatte über den Antrag des Abg. Kudlich erfolgen wird.

P r ä s. Sind die Herren damit einverstanden? 

(Wird angenommen. )

Ich glaube die morgige Sitzung wird wie gewöhnlich um 10 Uhr Vormittags zu erfolgen haben. Ich erkläre die Sitzung für geschlossen.

Schluß der Sitzung um 1 3/4 Uhr.

Tagesordnung für den 25. August 1848. 

1. Ablesung des Sitzungsprotokolls vom 25. August.

2. Berichte der Abteilungen über Wahlacte.

3. Berichte des Ausschusses für die Prüfung beanstandeter Wahlen.

4. Fortsetzung der Verhandlung über den Kudlich'schen Antrag.

5. Verhandlung über den Selinger'schen, nun Strasser'schen Antrag.

6. Verhandlung über den Antrag der Commission über den Gesetzentwurf des Ministeriums in Betreff der Unverletzlichkeit der Abgeordneten.

7. Ankündigung von Anträgen.

Aus der k. k. Hof und Staats Druckerei.


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