Úterý 29. srpna 1848

stammt allen Nebenantragen ein außerordentlicher Fall, auf den diese Bestimmung wenigstens nach meiner Meinung keine Anwendung leidet, indem sich die Verbesserungsantrage in einzelnen Puncten dein Urantrage nahern, in andern entfernen. Sollte daher die logische Verwandtschaft oder Entfernung möglichst dargestellt werden, war dieß nicht anders möglich, als diese Antrage nach Gegenständen und Grundsatzen zu ordnen. Dieser Vorgang, für welchen in der Geschäftsordnung nichts vorgesehen ist, wurde schon in der hohen Kammer beobachtet (ich erinnere an die Berathung des §. 78 der Geschäftsordnung, wo gleichfalls eine Abstimmung nach Grundsätzen eintrat und dann erst die Abstimmung über Textirung statt fand. ) Ich fasste die Antrage daher nach Gegenständen zusammen. Was die Art der Stellung der Anträge zu einander anbelangt, habe ich die allgemeinsten Grundsätze vorangeschickt und die speziellern folgen lassen. Die Bejahung der allgemeineren Fragen wurde die Abstimmung über viele der nachtsfolgenden spezielleren Grundsatze entbehrlich machen. Die Verneinung solcher allgemeineren Fragen würde bloß den Übergang zur Abstimmung über die nächsten spezielleren Fragen zur Folge haben.

Präs. Ich habe aber leider bei der Zusammenstellung dieser Antrage die Überzeugung gewonnen, daß es in der That eine schwere, wo nicht eine unmögliche Aufgabe sei, über den Antrag des Abg. Kudlich in der Art abzustimmen, wie ich es in Antrag brachte. Ich sehe einen andern Ausweg nicht vor, es wäre denn, daß hier Vorkehrungen wegen Vereinbarung über die einzelnen Anträge statt fänden. Übrigens habe ich mich der Arbeit unterzogen, weil es meine Verpflichtung war, als Präsident die Abstimmungsfrage zu stellen. Wenn Niemand in dieser Beziehung einen Antrag vorzubringen wünscht, so dürften die Abstimmungsfragen vorlausig durchzulesen sein, und dann zur Abstimmung geschritten werden, weil die Stellung der Fragen selbst einen Gegen stand der Debatte bildet.

Nagele. Ich mache den Antrag, daß mein Antrag abgesondert zur Abstimmung gebracht werde, so. wie ich ihn gemacht habe Präs. Sie wünschen, daß Ihr ganzer Antrag ohne Zertheilung zur Abstimmung komme? (Nagelbejaht es. )

Laßer. Es scheint, daß die Bemerkung des Herrn Vorsprechers sich auf die erste Frage bezieht, die in der Ausarbeitung vorkommt, welche bezüglich der Fragestellung vom Herrn Präsidenten vorgelegt wurde, diese Frage heißt:,, Soll abgestimmt werden durch Namensaufruf?" ich bemerke im Vorhinein, daß ich mich mit dieser Frage nicht einverstanden erkläre, denn ich glaube, daß sie so allgemein wie sie hier vor uns hingestellt worden ist, von der ganzen Versammlung weder bejaht noch verneint werden kann.

Nach der Geschäftsordnung und zwar §. 79 findet die Abstimmung durch Namensaufruf mit Ja oder Nein oder Abstimmung durch Kugelung, ohne Motivirung Statt, wenn sie am Schlusse der Debatte beantragt und gehörig unterstützt worden ist. Nach meinem Ermessen hätte daher die Frage, ob durch Namensaufruf abgestimmt werden soll, nicht mehr der Abstimmung unterzogen, sondern nur die eine Thatsache constatirt werden sollen, ob vor dem Schlusse der Debatte Geschäftsordnungsmäßig das Begehren um und die Unterstützung für die Abstimmungsart durch Namensaufruf Platz gegriffen habe. Wenn wir annehmen wollen, daß die Debatte bereits geschlossen ist, und daß die Erörterung über die Fragestellung nicht mehr zur Verhandlungge höre, so müssen wir die Thatsache festhalten, daß nur die Abg. Nagele und W ei g l vor dein Schlusse der Debatte die Abstimmung durch Namensaufruf begehrt haben.

Ich will nicht in die Vorfragen eingehen, ob damals, als dieses Begehren gestellt wurde, die gehörige Unterstutzung vorhanden gewesen sei, denn ich will mich nicht hinter einen §. der Geschäftsordnung verschanzen, und mochte lieber einen allgemeinen Antrag in dieser Beziehung stellen und erlaube mir denselben vor die hohe Versammlung zu bringen. Ich will durchaus nicht, daß über alle Fragen, weiche uns zur Abstimmung vorliegen werden, durch Namensaufruf votiert werde. Nach meinem Ermessen wäre das zu viel zeitraubend und auch nicht zweckmäßig. Ich will auch keineswegs, daß die Abstimmung durch Namensaufruf ganz beseitigt werde, denn ich scheue mich nicht nur nicht, meine Überzeugung und Anficht in dieser horchst wichtigen Sache auszusprechen, sondern wünsche sogar laut und offen, es thun zu können. Gestützt nun auf diese Bemerkungen stelle ich folgenden Antrag: Die hohe Versammlung möge beschließen darüber, ob durch Namensaufruf oder durch Kugelung abgestimmt werden soll, nicht in Vorhinein sich allgemein auszusprechen, sondern es bei jeder einzelnen Frage, die dann zur Abstimmung kommen wird, jedem einzelnen Abg. freizustellen, den Namensaufruf oder die Kugelung zu heghehren, wird ein solches Verlangen dann die geschäftsordnungsmassige Unterstutzung finden, so möge nach dem unterstützten Abstimmungsmodus votiert werden, findet dieses Verlangen die gehörige Unterstützung nicht, so möge die in der Regel stehende Abstimmung durch Aufstehen oder Sitzen bleiben stattfinden.

Präs. Ich bitte wir den Antrag schriftlich zu übergeben  Wird dieser Antrag unterstutzt? (Zahlreich unterstutzt ) Kudlich. Wir müssen den Herrn Präsidenten für die Illustrierung der Amendements gewiß sehr dankbar sein, denn er hat darauf gewiß sehr viele Muhe verwendet, ich bedaure aber sagen zu müssen, daß ich glaube, daß diese große Muhe umsonst verwendet worden sei, ich sehe nicht ein, wie wir da aus dem Labyrinth hinauskommen sollen, wir kommen vielmehr in ein neues und viel größeres Labyrinth. Ich glaube also, wenn wir erklären, daß durch diese Fragestellung uns von der Abstimmung nicht geholfen worden ist, die Meinung eines großen Theiles der Versammlung auszusprechen, und wenn wir nicht einen einfachen Weg entdecken, um einmal zu einem Ende zu kommen, so glaube ich werden wir nicht einen kurzen, sondern einen sehr langen Weg machen müssen. Ich glaube der ganzen Versammlung hat sich eine doppelte Gefahr gezeigt; die eine Gefahr ist die eines Mißverständnisses. Wir sehen die ganze Versammlung hauptsächlich in 2 Fraktionen zerfallen, die erste bleibt vor Allem auf dem Grundsatze der Entschädigung stehen und fürchtet, daß die andere Fraction ganz allgemein und im voraus schon gegen jede Entschädigung eingenommen sei. Die andere Fraction bleibt vor Allem ändern auf dem Grundsatze der Befreiung stehen, und vermeint, die andere Fraction würde verlangen, daß jedes Recht und jede Forderung entschädigt werden soll.

Allein wer von allem Anfang an die Versammlung beobachtet hat, der muß im Allgemeinen doch gleich weggehabt haben, daß die Majorität für eine Entschädigung, für eine billige Entschädigung durch den Staat gestimmt sei; das wurde mir schon lange klar, ich bin überzeugt, wenn heute abgestimmt wird über die Entschädigungsfrage, so wird sich die Majorität für die Entschädigung durch den Staat aussprechen; ich kann also nicht begreifen, wie es noch ferner eine Fraction geben kann, welche fürchtet, daß die Entschädigung ganz von vornherein verworfen werden könnte. Ich glaube, zu dieser extremen Meinung bekennen sich sehr wenige in der ganzen Kammer. Wenn nun das Ministerium die Sache sogar zur Cabinetsfrage gemacht hat, so glaube ich, daß das Ministerium, das ohnehin der ganzen Verhandlung wenig Aufmerksamkeit geschenkt hat (Zischen im Zentrum), sich wenig um die Meinung der Majorität bekümmert hat; wer dieses gethan hat, mußte wissen, daß die Gefahr nicht so groß ist, daß die Entschädigungsfrage nicht von vornherein verworfen werden würde; es war also gar keine Gefahr da, und ich kann darin, daß das Ministerium die Sache zur Cabinetsfrage gemacht hat, nichts anderes sehen, als nicht die Darlegung eines Grundes für die Entschädigung, der noch gar nicht in der Rede war, sondern nur eine Art Drohung gegen die Versammlung  (Zischen rechts und im Zentrum; Beifall links) (Ruf: zur Sache. )

Präs. Ich glaube es handelt sich hier um eine formelle Debatte.

Abg. Kudlich. Ich glaube noch immer das Recht auf mein Schlusswort zu haben, und spreche jetzt nur über den formellen Theil, denn ich habe noch immer mein Schlusswort nicht gehabt.

Präs. Ich bitte, diese Frage dürfte vor der Hand als erledigt anzusehen sein.

Abg. Kudlich. Ich habe schon früher gesagt, wenn wir keinen einfacheren Weg finden, so kommen wir aus dem Labyrinth nicht heraus. Diejenigen, welche glauben, wir ändern wollten jede Entschädigung von vornherein verwerfen, haben sich vereinigt, und haben gesagt, sie würden es für das Beste halten, wenn von jeder Partei einige (drei von jeder Partei) zusammenkommen würden, um über die Vereinigung zu sprechen. Diese Vereinigung ist allerdings möglich; ich habe also beschlossen, im Namen meiner Partei auf diesen Antrag einzugehen und den Versuch einer Annäherung zu machen. Ich trage also darauf an, daß erstens diese Illustrierung der Amendements als unpraktisch bei Seite gelegt, und daß die Versammlung bis morgen vertagt werde, damit wir inzwischen über diese wichtige Frage uns noch mehr besprechen; vielleicht können wir dann morgen mit einem vollkommenen, allen Parteien konvenierenden Antrage vor das Haus kommen und dann in der Sache entscheiden.

Das war meine Meinung; ich trage also darauf an, daß die Versammlung diese Abstimmungsfrageordnung bei Seite legen, und daß die Versammlung die Sitzung auf morgen vertagen möge, wobei ich mir noch immer mein letztes Wort vorbehalte. (Beifall und Gelächter. ) (Wird allgemein mit Beifall unterstützt. )

Bebar. Ich gehöre zwar keiner dieser Parteien an, möchte aber die hohe Versammlung vor einem Rückfalle, das ist vor der Gefahr sich neuerdings in so viele Amendements zu verlieren verwahrt wissen. Ich möchte daher etwas vorschlagen, diese Sache einfach zu bewerkstelligen. Ich bin so frei, dieß im Nachstehenden zur Kenntnis der hohen Kammer zu bringen. Es lassen sich alle diese Fragen in vier Punkte zusammen fassen.

Die erste Frage:

Sollen die aus dem Untertänigkeitsverbände entspringenden Lasten und Giebligkeiten, welchen Namen sie immer haben mögen, aufgehoben werden? Ich glaube hierüber ist kein Zweifel eingebracht worden. Wir brauchen keine Namensabstimmung.

Zweitens. Soll für alle diese aufgehobenen Lasten eine Entschädigung geleistet werden?

Drittens. Soll nur für einige derselben eine Entschädigung geleistet werden, und Viertens. Von wem wäre diese Entschädigung zu leisten? Über diese einzelnen Fragepunkte wäre abzustimmen, und ich glaube es wäre einzig und allein über die Namen abzustimmen, wo es sich darum handelt: soll überhaupt eine Entschädigung geleistet werden, oder soll für einige eine Entschädigung geleistet werden. Damit wären wir zu Ende, ich überlasse es der hohen Kammer sich darüber auszusprechen. (Wird nicht unterstützt. )

Lubomirski. Ich unterstütze den Antrag des Abg. Kudlich, und zwar aus dem Grunde, weil ich die Überzeugung habe, daß über diese Abstimmungsfragen, welche nur jetzt erst vollständig vor einer halben oder anderthalb Stunden mitgetheilt wurden, offenbar nur dann abgestimmt werden könnte, wenn wir sie durchgelesen und zwar steinig durchgelesen haben.

Ich glaube dieses ist aber nicht der Fall; ich glaube, es ist rein unmöglich, über eine so wichtige Angelegenheit, und selbst die hohe Versammlung hat dieß anerkannt, gleich abzustimmen, ohne daß wir Zeit gehabt hätten, genau diese Fragen durchzulesen Die Vorarbeiten sind gemacht, und ich glaube, daß der Herr Präsident seine Pflicht vollkommen ausgeübt hat, indem er uns diese Fragen so vorgelegt hat. Nach meiner Ansicht hat er nur ein zweifaches zu thun, entweder alle 73 Amendements der Reihe nach zur Abstimmung zu bringen, oder sie in diese 150 Fragen zusammenzufassen.

Nun glaube ich, daß er, indem er sie den Grundsätzen nach sortierte, uns wirklich dadurch eine Erleichterung verschafft hat, denn wie er sich selbst ausdrückt, gibt es so viele Zwillingsamenzements, welche einander so ähnlich sehen und doch verschieden sind, von denen einige in dem einen Theile mehr sich dem ursprünglichen Antrage des Abg. K u d l i c h nähern, im anderen Theile entfernter sind; so daß über jedes einzelne Amendement eine Debatte entstehen müßte über die Fragestellung; selbst dadurch würden wir aber nicht an Zeit gewinnen; ich glaube daß wir uns irren, wenn wir sagen, daß das was wir Verschiebung nennen, uns schaden wird, es ist glaube ich hier ebenso wie bei den Eisenbahnen der Fall, wo nicht immer der gerade Weg der kürzeste und schnellste ist. Ich glaube dadurch, daß wir das Fragensystem aufmerksam durchlesen, und dann eine Vereinbarung versuchen, werden wir mehr Zeit gewinnen. Es handelt sich nicht um die schnelle Debatte, sondern um den schnellsten Beschluß. Ich unterstütze daher den Antrag des Abg. Kudlich, daß die Abstimmung verschoben und eine Vereinbarung versucht werde.

Abg. Borrosch. Ich meines Theils würde hier einen Vermittelungsweg vorschlagen; ich muß mich vorerst dem Antrage des Abg. Kudlich anschließen, und dann etwas weiteres über die Abstimmung, betreffend die Principienfrage, vorausschicken. Es ist dieß die allgemeine Grundidee über die alle einig sind; es sind die leitenden Hauptgrundsätze bezüglich der Modalitäten. Ich werde bedauern, wenn diese Vorarbeiten unbenützt bleiben, weil wir dadurch Gefahr laufen, im Interesse der Volksrechte irgend ein Amendement gänzlich zu übersehen. Bei der Prinzipienfrage, vorläufig würde ich mir nur einen andern Modum erlauben; es wird hier nur auf den sächlichen Inhalt sämtlicher Amendements eingegangen, keineswegs aber auf die mir unerläßlich scheinende Scheidung des bisherigen Untertänigkeitsverhältnisses der Person, den Besitzern gegenüber, gegenüber der Gemeinde, gegenüber dem Staate, insofern er die Justiz dem Besitzer der Patrimonialgerichte übertragen hat, auf die wir doch das allergrößte Gewicht legen müssen, damit nicht ein Mißverständniß und ein Zustand entstehe, der die größte Gesetzlosigkeit auf dem Lande herbeiführen muß.

Präs. Wünscht Jemand das Wort?

B a c h. Ich fühle mich verpflichtet, das Wort zu ergreifen, erstens um einen persönlichen Angriff gegen mich und das Ministerium abzulehnen, und dann, um in der Formfrage selbst einige Bemerkungen der hohen Kammer vorzulegen. Das Ministerium hat weder beabsichtigt, einen Terrorismus auf die hohe Versammlung zu äußern, ich glaube seine bisherige Haltung gibt Bürgschaft genug dafür, eben sowenig hat aber das Ministerium geglaubt, sich in einer zweideutigen Haltung gegenüber dieser so wichtigen, tiefstes in das Staatsleben eingreifenden Antrage halten zu dürfen. Ich glaube fest, daß, nachdem so viele Redner sich gegen jede Entschädigung ausgesprochen haben, und der Antragsteller selbst noch in seiner Schlussrede die Frage der Entschädigung höchst zweifelhaft hingestellt hatte, und sie den Eventualitäten der Abstimmung überlassen wollte, es die Pflicht des Ministeriums war, sich in dieser Frage völlig klar auszusprechen; und ich wiederhole es noch einmal, daß wir es für völlig unvereinbar mit unserer verantwortlichen Stellung als Räthe der Krone erachteten, wenn wir in dieser so wichtigen Sache nicht die Sache des Rechtes, der wahren Freiheit ergriffen hätten. Ich will dadurch keinen Vorwurf denjenigen machen, welche gegen Entschädigung gesprochen haben, denn es scheint hier wirklich ein Mißverständniß obgewaltet zu haben, und ich zweifle nicht, daß, wenn der Herr Antragsteller nicht gleich von vorne hinein auf Vollberathung bestanden hätte, sondern der Gegenstand einer Commission übergeben worden wäre, die Kammer über die Hauptgrundsätze, die in dieser Beziehung die Mehrheit der Versammlung leiten (ich setze dieß voraus), ich kann mir nicht anmaßen, die Ansicht der Mehrzahl als Einzelner ausdrücken zu wollen, allein sich sehr bald vereiniget hätte. Meine Herren, die dreiwöchentliche Debatte, die wir hinter uns haben, dürfte zur Genüge bewiesen haben, daß die Verweisung dieser Verhandlung in die Vollberathung damals, wo es sich um den Ausspruch eines in wenig Zeilen zusammengefassten Grundsatzes handelte, am Platze war, ob es am Platze war, als statt dieses Grundsatzes ein artikulierter alle Verhältnisse umfassender Antrag in die Kammer kam, und von allen Seiten auf die mannigfaltigste Weise amendirt wurde, ob es dann noch am Platze war, überlasse ich Ihrer Beurtheilung. Ich glaube mich nicht zu irren, wenn ich, hinweisend auf die Verhandlungen aller übrigen Parlamente, die Meinung ausspreche, daß Vollberathungen nur dann ihrem Zwecke entsprechen, wenn es sich um Verfügungen des Augenblicks oder um transitdorische Gesetze handelt; nur solche sind geeignet, in die Kategorie von Urgensdecreten gereichet, und ohne Commissionsberathung in Verhandlung gezogen zu werden. Daß aber ein solcher Gegenstand, wie er uns hier vorliegt, als ein Urgensdecret erledigt werde, dürfte in der Geschichte der parlamentarischen Verhandlungen kaum ein Beispiel finden. Meine Herren, ich bin weit entfernt, einen Tadel aussprechen zu wollen, denn die Beschlüsse, die wir gefaßt haben, sind unser Gesetz. Allein hier, wo wir an der Schwelle der endlichen Entscheidung stehen, mögen wir uns gegenwärtig halten, daß wir es der Wichtigkeit der Sache, der Verantwortlichkeit gegenüber unseren Committenten und dem ganzen Volke schuldig sind, ja nicht den Schein auf uns zu laden, als feien wir uns bei der Abstimmung über die vorliegende Frage nicht völlig klar gewesen, und als hätten wir dieselbe auf irgend eine Weise überstürzt. Wir werden dadurch einen Zweifel in unsere eigene Majorität an den Tag legen, der das Vertrauen in unsere Beschlüsse  und nur dieses kann unser wirksamstes Mandat sein  zweifellos erschüttern müßte.

Meine Herren, ich erlaube mir daher, einen vermittelnden Antrag zu stellen; er stimmt im wesentlichen mit den Gedanken des Hrn. Antragstellers überein; nur geht er einen Schritt weiter. Der Antragsteller erkennt die Nothwendigkeit, sich noch vor der endlichen Abstimmung über die dabei zu Grunde zu legenden Hauptprinzipien zu verständigen. Ich frage Sie, meine Herren, welche Verständigung kann eine Privatverständigung sein? Eine Verständigung außer der Kammer würde keine Kammerverständigung sein, sondern lediglich einen Privathieven Charakter haben. Ich würde daher glauben, es sollte eine Vereinbarung durch die Kammer selbst angestrebt und zu dem Ende noch heute eine Redaktionscommission niedergesetzt werden, welche die vorliegenden Elaborate über die Abstimmung zu prüfen, und in wenig Punkten die zur Abstimmung zu bringenden Hauptgrundsätze festzustellen und in der kürzesten Frist der Kammer vorzulegen hätte. Diese Kommission hätte sich in die Einzelheiten nicht weiter einzulassen, sondern lediglich die Hauptgrundsätze zusammenzustellen, welche während der Abstimmung der Kammer zu unterziehen wären, wogegen alles Detail, der sohin nach dem Antrage des Herrn

Abg. Kudlich zu bestellenden Reichscommission überlassen bleibe.

Auf diese Weise würde die Sache sehr vereinfacht und zugleich beschleuniget. Es handelt sich überhaupt hier nicht um ein oder zwei Tage, sondern darum, daß unser definitiver Beschluß mit aller Besonnenheit und Ruhe und mit dem Ausdrucke des vollkommenen Vertrauens in unsere Majorität gefaßt wird. (Beifall von der Rechten, Zischen von der Linken. )

Abg. Meier. Ich muß mich dem Antrage der Abg. Kudlich und Lubomirski vollkommen anschließen, da es unmöglich ist, über die Abstimmungsfragen, wie sie jetzt vorliegen, auch in längerer Zeit als 14 Tagen zu einem Resultate zu gelangen. Meine Herren, versuchen Sie. schreiben Sie zu jeder Frage ja oder nein, und wenn Sie fertig sind, versuchen Sie das, was Sie mit ja bezeichnet, zusammenzufassen. Es liegen Beweise vor, dass wir hier nicht bloß in zwei Parteien getheilt waren, sondern die vielen Anträge und Amendements zeigen, daß sie zerfallen sind in einzelne Trümmer. Sie haben gesehen, jedes Amendement hat eine Bestimmung ausgenommen, welches in den ändern vermißt wird, und jeder von uns findet seine Gesinnung in dem Einen theilweise und in dem Zweiten theilweise ausgesprochen.

Die Schwierigkeit hier liegt nicht in der Frage der Entschädigung im Prinzipe; darüber stimme ich mit dem Abg. Kudlich überein, daß wir eine große Majorität dafür haben, aber die Schwierigkeit ist: diesen Schluß der Entschädigung, der kein absolut bejahender ist, in jene Grenzen hinein zu zwängen, die er haben muß; wir theilen uns wesentlich darin, daß wir sagen, ein Theil sei nicht zu entschädigen, während ein anderer Theil zu entschädigen sei, wie groß der erste und wie groß der zweite Theil sei. Diese Abstufungen gehen ins Unendliche, dieß beweiset die Fragestellung. Wenn es nicht möglich ist, sich über das eine oder das andere Amendement zu vereinbaren, wenn es nicht möglich ist, die Frage der Entschädigung in einen Schluß zu fassen, der über die Theilung desjenigen, was ja, und was nicht zu entschädigen fei, der Majorität entspricht, dann müssen wir zu dem zweiten Auskunftsmittel schreiten, jedes einzelne Amendement abstimmen zu lassen.

Borrosch. Ich glaube, daß wir jetzt hinreichend uns instruiert haben, um jedenfalls alles Hauptsächliche hier zur Abstimmung bringen zu können. Werden wir in einzelne konkrete Fälle kommen, wo notwendig noch eine weitere Instruktion vorhergehen muß, so mögen wir dieß dann der Kommission überantworten, die dieß auch bezüglich der mehreren Modalitäten versieht.  Daß wir das Ganze jetzt sofort fallen lassen, daß wir eine Kommission auf so unbestimmte Zeit hin ernennen, das glaube ich, könnten wir dem Volke gegenüber durchaus nicht verantworten (Beifall), und ich meine, daß die Reichsversammlung dadurch ihre feste Grundlage, auf der sie selber beruht, das Vertrauen des Volkes verlieren könnte. (Beifall auf der Linken. )

Goldmark. Schon der Herr Präsident hat darauf hingewiesen, daß hier nur ein zweifacher Weg bei der Abstimmung einzuschlagen wäre, entweder die Art und Weise, wie die Fragen hier vorgelegt sind, nämlich berücksichtigend jedes einzelne Amendement, denn jedes einzelne Amendement muß wörtlich zur Abstimmung gebracht werden, wenn keine Verständigung zwischen den einzelnen Antragstellern erzielt wird, oder man versucht durch Kompromisse der Parteien viele Amendements zu beseitigen, und dadurch eine Vereinfachung bei der Abstimmung hervorzubringen. Dieser zweite Weg wird beantragt vom Abg. Kudlich, und hat seine Unterstützung gefunden.

Ich glaube, daß keine Commission, sie möge wie immer gewählt sein, eine andere Abstimmung, eine kürzere Fragestellung zu Stande bringen wird, als die des Herrn Präsidenten. Gewiss war die Mühe des Herrn Präsidenten dahin gerichtet, einen kürzeren Weg dabei aufzufinden. Ich muß daher in Bezug auf die Abstimmung dem Abg. Kudlich beistimmen; es sind aber hier heute noch einige andere, meiner Meinung nach, eben so wichtige Fragen angeregt und vertheidigt worden, als der Antrag des Abg. K u d l i c h selbst  wichtig für die Zukunft aller unserer Verhandlungen. Ich muß auf diese Fragen zurückkommen. Allerdings war der erste ursprüngliche Antrag des Abg. Kudlich derart gefaßt, daß man ihn in Vollberathung nehmen konnte, weil es sich bloß um das Aussprechen eines Principes handelte; die vielen Amendements jedoch, welche von den Herren Antragstellern eingebracht wurden, hatten zur Folge, daß Kudlich unter den Amendements selbst eine Vereinbarung zu Stande zu bringen dadurch gesucht hat, daß er eine Menge Amendements zusammengestellt hat.

In Bezug auf einen wichtigen Paragraph der Geschäftsordnung, auf §. 64, zurückkommend will ich nur einfach darauf erinnern, daß, wenn in der nun geschlossenen Debatte nur 50 Redner gesprochen hatten, es dem Ministerium frei gestanden wäre, nach dem Wortlaute der Geschäftsordnung dreihundert Mal zu sprechen, denn jeder Minister hat das Recht, das Wort so oft zu ergreifen, als er will; wenn nun nach jedem Redner jeder Minister einmal spricht, so wäre dieß dreihundert Mal. Meine Herren! während der Zeit der Verhandlung konnte also die Ansicht des Ministeriums hinlänglich entwickelt werden. Daß es nicht geschah, darüber wollen wir keinen Vorwurf machen, das Ministerium kann den Zeitpunct, seine Meinung abzugeben, frei wählen, daß es jedoch sein Schweigen in einem Momente bricht, wo die Verhandlung bereits geschlossen, und der Antragsteller als letzter Redner bereits gesprochen hatte, daß es dadurch den klaren Sinn der in Bezug auf die Redefreiheit des Ministeriums gewiß liberalen Gefchäftsordnung, wenn auch ohne alle Absicht verletzt, das kann ich durchaus nicht billigen, um so weniger vom Herrn Justizminister, dem Minister der G e r e c h t i g k e i t, daß derselbe dem Antragsteller das gewiß unbestreitbare Recht auf das letzte Wort genommen hat. Ich muß bedauern, daß gerade vom Herrn Minister der Gerechtigkeit nicht selbst das Recht beachtet worden ist. Meine Herren, ich will sie erinnern auf ein analoges Beispiel in der französischen Kammer. (Rufe: zur Sache. )

Meine Herren, das gehört zur Sache.  (Eine Stimme jetzt nicht. )

Ich muß darauf zurückkommen, dort ist eine Finanzfrage zur Cabinetsfrage gemacht worden, im Interesse der freien und unbeirrten Abstimmung jedoch bat ein französischer Deputirter den Minister gefragt, ob er noch diese Frage zur Cabinetsfrage mache oder nicht. Ich habe gehört, und wenn auch nicht als zuverlässig gehört, man habe einigen, und sie wissen, meine Herren, bei unserer Zusammensetzung gibt es noch Schwankende in dieser Frage (Bewegung Oh! Oh!), man hat einigen Bauern gesagt, wenn das Ministerium abdankt, wird man uns wegjagen, und eine Revolution wird entstehen, und dann habt ihr (Oh! Oh!) gar nichts zu erwarten! Im Interesse der freien und unbeirrten Abstimmung, muß ich daher das Ministerium fragen, ob diese Frage noch zur Cabinetsfrage gemacht werde, oder nicht?

Minister Bach. Wenn ich bitten darf, ist das eine Interpellation?

Goldmark. Aus der Verhandlung hat sich nur die Frage ergeben, ob das Ministerium noch gesonnen sei. 

Minister Bach. Ich kann nur bemerken, daß seit Samstag sich nichts geändert hat, und keine Umstände eingetreten sind, welche das Ministerium bestimmen könnten, einen andern Beschluß zu fassen. als es Samstag angegeben hat. Übrigens steht die Auslegung und Handhabung der Geschäftsordnung nicht mir, sondern dem Herrn Präsidenten zu. Brestel. Auch ich kann nur den Antrag des Abg. Kudlich unterstützen, daß die Abstimmung für heute vertagt, und erst morgen vorgenommen werde, um bis dahin ein Einvernehmen zwischen den einzelnen Parteien zu erzielen, daß die Abstimmung nicht in der Weise vorgehen könne, daß über jedes der 73 Amendements abgestimmt werde. Denn es ist allgemein anerkannt worden, und auch der Herr Präsident hat dieses anerkannt, da er sich diese große Mühe gegeben hat, die einzelnen Amendements zusammen zu stellen; aber daß man auch auf die so eben vom Präsidium beantragte Weise nicht abstimmen könne, zeigt die unmittelbare Betrachtung selbst. Es sind 159 Fragen, in welcher Zeit würde man fertig werden? Ich glaube, es ist absolut nothwendig, daß eine andere Abstimmungsweise vorgenommen werde. Ich glaube, die Nothwendigkeit, eine andere Abstimmungsweise vorzunehmen, liegt im Wesentlichen darin, daß in unserer Geschäftsordnung nicht für den Fall vorgesorgt würde, daß zu einem Antrage 76 Amendements eingebracht werden, denn sonst wäre nicht die Bestimmung getroffen worden, daß die Amendements vor dem Antrage zur Abstimmung gebracht werden. Ich glaube, wir müssen die Sache umkehren, da wir eine so große Anzahl von Amendements haben; stimmen wir zuerst über den Antrag ab, und insofern sich die einzelnen Amendements nicht erledigen, über die später überbleibenden Amendements abzustimmen. Mein Antrag wäre daher, über dasjenige, was durch diese Abstimmung nicht erledigt wird, abzustimmen. Da der Antragsteller selbst darauf angetragen hat, eine neue Fassung des Kollektivantrages, mit mehreren der Gegenpartei zu versuchen, so versteht es sich von selbst, daß ich mich für diesen Antrag ausspreche. Mein Antrag geht dahin, die Kammer möge sich vertagen, und morgen die Abstimmung über den neuen Kollektivantrag beginnen, welcher von dein Antragsteller morgen vorgelegt werden wird. Daß das neue Amendement, wenn es auch auf Vereinbarung beruht, nicht allen Mitgliedern der Kammer genügen wird, läßt sich voraussehen. Damit wir morgen nicht da stehen, wo wir heute stehen, müssen wir uns dahin erklären, daß wir die neu vorzubringende Fassung zuerst zur Abstimmung bringen, dann dasjenige, was mit dem Antrage des Antragstellers nicht erledigt wird. Die Verweisung an eine von der Kammer gewählte Kommission wäre allerdings regelmäßig, wir würden aber durchaus nicht den Vortheil erreichen, den man von einem von den Parteien zu machenden Vorschlage zu erwarten hat. Ein Hauptamenzements der zusammenzusetzenden Kommission würde nur ein Majoritätsantrag sein, gegen den sich die Minorität, und vielleicht der Antragsteller selbst aussprechen dürfte, und nur neue Gelegenheit zu Amendements gegeben würde, während bei einem Privativvergleiche zu hoffen steht, daß er der großen Mehrzahl zusagen wird. Ich schließe daher einfach mit dem Antrage, die Sitzung zu vertagen, und zu gleicher Zeit sich dahin auszusprechen, daß das Erste, über das abzustimmen sein wird, derjenige Antrag sein wird, wie er uns morgen von dein Antragsteller vorgelegt werden wird. Wenn wir über die Sache morgen abstimmen, so wird uns nicht der Vorwurf der Übereilung treffen können, denn wir haben so lange Zeit darüber debattiert, daß wohl in keinem Parlamente einem Gegenstande so viele Sitzungen werden gewidmet worden sein, wie wir diesem Antrage gewidmet haben.

Lasser. Ich will einigen Rednern, welche heute gesprochen haben, nicht auf dem Wege folgen, den sie gefolgt sind, ich will mich nicht in die respective Erörterung über Vorgänge einlassen, die beim Schlüsse der letzten Versammlung stattgefunden haben, ich will mich nicht aussprechen über die Art und Weise, wie das Ministerium in dieser Debatte aufgetreten ist: ich will nur die Bemerkung machen, daß man nicht nur auf §. 64 der Geschäftsordnung, sondern auch auf den §. 31 hätte Rücksicht nehmen sollen. Allein ich lasse diese Frage fallen im Interesse der Versöhnlichkeit und Ausgleichung. Es sind von dem Herrn Abgeordneten Kudlich und vom Minister der Justiz zweierlei Anträge zu unserer Kenntniß gebracht worden, welche im Wesentlichen dieselbe Tendenz verfolgen. Beide wollen, daß ein Comités zusammentrete, das sich die Aufgabe stellen wird, eine Vereinbarung zwischen den Amendements und allen Anträgen, welche sich unter einen Hut bringen lassen, zu Stande zu bringen, damit diese ganze Angelegenheit durch das Comités vereinbaret, spruchreif zur Kenntniß der Kammer gebracht werde. Das ist die Aufgabe des Comités, so weit ich die Herren Antragsteller aufgefaßt habe, es ist nicht ein Hinausschieben der ganzen Angelegenheit, sondern ein Befördern derselben. Ein Befördern liegt aber darin, wenn wir die Sitzung vertagen, und versuchen eine Vereinbarung zu Stande zu bringen. Der Abgeordnete Kudlich meint, es soll ein Comités durch eine Wahl außer dem Hause zusammentreten, B a c h aber, es soll das Haus selbst das Comités zusammensetzen. Wenn es richtig ist, meine Herren, daß zwei große Fraktionen auf das Ziel dieser Vereinbarung hinsteuern; so haben sie sich ohne Zweifel über die Namen geeint, welche sie in dieses Comités schicken wollen. Der Antrag des Justiz  Ministers Bach, die Wahl durch die Kammer eintreten zu lassen, würde unter dieser Voraussetzung etwas illusorisches an sich haben, da wenn jene Fraktionen sich über die Namen schon vereint haben, sie eben diese Namen auch aus der freien Wahl der Kammer werden hervorgehen lassen. Wir werden dann 2 bis 3 Stunden verloren haben, welche das Comités besser benützen würde. Ich erlaube mir daher den Antrag des Abgeordneten Kudlich, wie er ihn heute gestellt zu unterstützen. Polaczek. Wir stimmen alle überein, daß die Abstimmungsfragen so fleißig sie zusammengestellt sind, nicht genügen, daß wir mit solchen über den Kudlich´schen Antrag abstimmen können. Der Justizminister Bach hat den Vorschlag gemacht, daß eine Kommission zusammengesetzt werde, um diese Abstimmungsfragen neuerdings zu entwerfen. Kudlich hat uns einen kürzern Weg angedeutet, nämlich, daß er eine Vereinbarung zu Stande zu bringen glaubt, wodurch die Stellung sämtlicher Abstimmungsfragen beseitigt werden soll. Ich bin der Meinung, nachdem in dein Hauptprincipe die meisten Antragsteller übereinstimmen, nachdem es sich bloß handelt, bezüglich der Entschädigung, wie sie zu leisten sei, nach welcher Art und Weise, und für welche Gegenstände und Lasten sie zu leisten sei, daß es zweckmäßig wäre, wenn sämmtliche Amendementisteller zusammen kämen und unter dem Vorsitze des Präsidenten ihre Amendements zusammenstellen. Ich bin überzeugt, daß dann viele Amendements ganz fallen, viele mit andern verschmelzen werden, wo dann ein weit kürzeres Resultat zu Stande kommen wird, während wir nicht wissen, ob die von Kudlich beabsichtigte Vereinbarung zu Stande kommt. Ich trage daher an, daß die Amendementisteller unter dem Vorsitze des Präsidenten zusammentreten, ihre Amendements ordnen, und sich darüber verständigen, über welche Verständigung sodann die Abstimmungsfragen zu entwerfen wären.


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