Ètvrtek 7. záøí 1848

vom Abg. Trojan ein Unterverbesserungsantrag gestellt worden, der dahin geht, daß: für Böhmen 4, für Galizien und Krakau 5, für Oberösterreich 2, für Salzburg 1 Mitglied gewählt werde.

Wird der Antrag des Abg. Trojan unterstützt? (Zureichend unterstützt.)

Ich glaube, daß sich an diesen Antrag der des Abg. Peitler anreiht; er lautet: Aus dem oberrheinischen Regierungsbezirke sind 4 Commissionsmitglieder zu wählen, und zwar 3 aus dem Lande oder Eins  aus dem Herzogthume Salzburg.

Diejenigen Herren, welche diesen Antrag unterstützen, wollen aufstehen.

(Wird genügend unterstützt.)

Der Abg. Ziemialkowski hat nachstehenden Antrag vorgelegt: ,,daß die hohe Reichsversammlung beschließe, daß zu der in Frage stehenden Comission für jedes Gouvernement 3 Mitglieder gewählt werden."

(Wird unterstützt.)

Der Antrag des Abg. Jonak lautet: "Es soll die Commission nach Gouvernements und zu je 5 Mitgliedern aus jedem Gouvernement gewählt werden. "

(Wird unterstützt.)

Der Abg. Brauner hat folgenden Verbesserungsantrag hier niedergelegt:

"Die Commission zur Ausarbeitung des Gesetzentwurfes über die Aufhebung des Unterthansverbandes, des Bier und Branntweinzwanges, und der Entlastung des Grundbesitzes, soll aus 4 Mitgliedern, jedes im Reichstage vertretenen Gouvernementbezirkes bestehen, und mit Berücksichtigung derjenigen Landestheile, deren Verhältnisse hierin von denen. des Hauptlandes wesentlich abweichen, in Abtheilungen nach Gouvernementbezirken gewählt werden. " (Wird unterstützt.)

Präs. Der Antrag des Abg. Potocki lautet: daß bei der Wahl der Commission zwischen dem Worte Provinz und Gouvernement kein Unterschied angenommen werde. (Wird unterstützt.)

Borrosch. Ich bitte, Herr Präsident, eine Anfrage, sind Subamendements schon jetzt nothwendig, oder werden sie erst gestattet vor der Abstimmung.

Präs. Ich erlaube mir zu bemerken, daß jetzt Verbesserungsanträge nicht mehr angenommen werden, weil der Schluß der Debatte schon ausgesprochen ist.

B o r r o s c h. Auch keine Subamendements?

Präs. Ich glaube auch diese nicht mehr, ich lege den Beschluß der Kammer so aus; sollte er nicht so sein, als ich ihn verstanden, bitte ich den Antrag dagegen zu stellen. Ich erlaube mir nachstehenden Antrag rücksichtlich der Art der Abstimmung über die mir vorgelegten Anträge zu machen. Diese Anträge zerfallen vorzugsweise in zwei Hauptslassen. Die einen nehmen die Provinz als etwas verschiedenes von Gouvernements zur Basis der Wahl, die anderen nehmen das Gouvernement zur Basis.

Ein von allen diesen Anträgen abweichender An trag ist der des Abg. P o t o c k i, daß zwischen den Worten "Provinz und Gouvernement" kein Unterschied zu machen wäre.  Wenn ich diesen Antrag zuerst zur Abstimmung bringe, dann dürfte es sich nur um die Zahl der Glieder aus den Provinzen oder Gouvernements, was als identisch anzusehen wäre, handeln, und in der Art würde dann die Abstimmung vor sich gehen müssen. Ich erlaube mir daher, den Antrag des Abg. P o t o c k i zuerst zur Abstimmung zu bringen; er lautet: daß bei der Wahl der Commission zwischen den Worten "Provinz und Gouvernement" kein Unterschied angenommen werde. Diejenigen Herren, welche für diesem Antrag stimmen, wollen es durch Aufstehen kund geben. (Geschieht.)

Ich halte es für zweifelhaft, und werde die Gegenprobe vornehmen; ich ersuche diejenigen Herren,. welche gegen den Antrag des Abg. Potocki stimmen, durch Aufstehen es kund zu geben. (Geschieht.) Ich finde es ebenfalls zweifelhaft, und ersuche den Gesamtvorstand zusammen zu treten. (Geschieht.) Es wurde mit vier Stimmen gegen zwei Stimmen des Vorstandes entschieden, daß jetzt die Minorität aufgestanden sei, daher ist der Antrag des Abg. P o t o c k i angenommen. Nun glaube ich, daß es Folge dieses Antrages ist, daß nunmehr nur über die Anzahl der in die Commission aufzunehmenden Glieder zu stimmen wäre, das scheint mir eine Folge zu sein;  in dieser Beziehung dürfte es gleichgültig sein, mit welcher Zahl man anfängt. Der Antrag des Abg. Ziemialkowski geht dahin, daß drei Mitglieder ans jedem Gouvernement oder nach Beschluß aus jeder Provinz gewählt würden.

Borrosch. Da dürfte doch die höhere Zahl jetzt eher kommen, um der Gerechtigkeit jedenfalls zu genügen.

Präs. Erlauben mir, da muß ich erst eine Rechnung vornehmen; es sind noch viele Anträge. nach den Provinzen.

Der Antrag des Abg. Jonak geht dahin, daß aus jedem Gouvernement 5 Mitglieder gewählt würden. Diejenigen Herren, die dafür sind, daß in diese Commission 5 Mitglieder zu wählen sind, wollen es durch Aufstehen kund geben. (Majorität.)

Ich glaube, die Sache ist nunmehr erledigt. Ich erlaube mir daher zu ersuchen, diese Wahlen allenfalls am Montag vor der Sitzung hier vornehmen zu wollen.

Brauner. Herr Präsident, ich erlaube mir zu bemerken, daß über einen Satz von meinem Amendement noch nicht abgestimmt ist, nämlich, daß bei der Wahl nach Gouvernementbezirken Rücksicht genommen werden soll, auf jene Landestheile, deren Verhältnisse anders sind, als die des Hauptlandes. (Ja, ja.)

Borrosch. Das wollte ich eben durch mein Subamendement bezwecken.

Präs. Ich erlaube mir diesen Antrag zu lesen und bringe ihn dann zur Abstimmung, daß die Wahlen mit dieser und dieser Anzahl von Mitgliedern stattfinden, und zwar mit Berücksichtigung jener Landestheile, deren Verhältnisse hierin, von denen des Hauptlandes abweichen,  in den Abtheilungen nach Gouvernementbezirken.

Diejenigen Herren, die für diesen Antrag sind, wollen es durch Aufstehen kund geben. (Zahlreiche Majorität.)

Ich bitte die Wahlen vor der Sitzung am Montag vornehmen zu wollen.

Brestl. Ich bitte ums Wort. Ich wollte nur an die Kammer das Ersuchen stellen, wenn sie mir am Montag in der nächsten Sitzung erlauben würde, einen bereits von mir gestellten Antrag motiviren zu dürfen, aus Rücksicht der Dringlichkeit.

Mein Antrag beabsichtigt keine Debatte, keinen Kammerbeschluß, er beabsichtigt einfach die Niedersetzung einer Commission und ich glaube auf diese Weise könnte die Kammer mir erlauben, diesen Antrag zu motiviren, weil eben dadurch eine Arbeit der Commission zugewiesen wird, wodurch wir nichts an Zeit verlieren, wodurch aber sehr wohl der Kammer ein Material zur Berathung vorgelegt wird.

Präs. Ich werde mir erlauben, diesen Antrag gleich vorlesen zu lassen.

Secret. Streit. Das Bureau hat der Dringlichkeit wegen diesen Antrag heute mitgenommen, und wollte ihn der hohen Kammer mittheilen, damit er auf die Tagesordnung gefetzt werde. (Liest.)

Antrag des Abg. Brestel.

Die hohe Kammer wolle die Niedersetzung einer Kommission beschließen, welche sich mit den Beziehungen, zwischen den auf diesem Reichstage vertretenen Ländern und den übrigen Theilen der österreichischen Monarchie zu befassen, und zur Regelung derselben, dein Hause geeignete Vorschläge zu machen haben wird; diese Commission soll aus 5 durch relative Majorität vom Hause gewählten Mitgliedern gebildet werden.

Wegen Dringlichkeit und beim Umstande, daß der Antrag keine lange Debatte hervorrufen kann, möge mir das Haus die Motivirung in einer der nächsten Sitzung gestatten.

Abg. Sierakowski. Herr Präsident, ich bitte um das Wort. Ich bitte die hohe Versammlung zu befragen und mir eine Stunde anzuberaumen, wo ich meine Anklage gegen das vorige Ministerium begründen könnte.

Präs. Ich bitte nur, den Antrag selbst zustellen, weil ich eine Interpellation an die Kammer nicht stellen kann.

Abg. Hein. Weil der Constitutions Ausschuß heute noch zusammentreten muß, und es wichtig ist, daß seine Arbeiten gefördert werden; so erlaube ich mir auf den Schluß der Sitzung anzutragen.

Abg. Goldmark. Ich werde um Erlaubniß bitten, die Interpellation, die ich schon angemeldet habe, in der nächsten Sitzung anzubringen, sie bezieht sich auf die Verhältnisse Italiens.

Präs. Ich glaube, dazu bedarf es keiner besonderen Bewilligung. Die Interpellationen können nach der Geschäftsordnung vorgebracht werden, so lange kein Beschluß vorliegt, daß zur Tagesordnung übergegangen wird.

(R u f. Tagesordnung.)

Abg. Jonak. Zunächst erbitte ich mir die Priorität für meine Interpellation, welche ebenfalls die italienische Angelegenheit betrifft, weil ich sie nicht anbringen konnte, da zur Tagesordnung übergegangen worden ist. Zweitens wende ich mich mit einer ähnlichen Bitte, wie das verehrte Mitglied für die Roßau, an das Hans, nämlich um die Vergünstigung, daß ich einen kurzen Antrag eben so kurz begründen darf, welcher ebenfalls den Zweck hat, eine Commission im Hause nieder zu setzen.

(Ruf. Über was?)

Einen volkswirtschaftlichen Ausschuß nieder zu setzen.

Drittens erlaube ich mir eine kleine Interpellation an den Präsidenten. Bereits feit vier Wochen war ich bemüht, eine Lüftung der Fenster zu erlangen, welches von der äußersten Notwendigkeit ist. Ich habe die Ehre, das Haus zu versichern, daß es wirklich eine höchst bedenkliche Situation ist (Lachen), in der kaum zu existiren ist, sich hier in Mitte dieses Dunstkreises befinden zu müssen, wie er der Gesundheit nicht zuträglich ist. (Bewegung, Unruhe.)

Ich bitte, ich habe durch vier Wochen immer von den Ordnern die Antwort bekommen, daß sie alles Mögliche thun werden, um meinein Wunsche zu entsprechen. Ich habe mich heute neuerdings an einen der Herren Ordner gewendet, und habe die Ehre, die Kammer aufmerksam zu machen, daß wir es nicht aushalten können, in dem Dunst, der hier existirt. (Ruf: die Fenster sind ja offen.) Das kümmert mich gar nichts. Ich frage den Herrn Präsidenten, ob er vermöge seiner Gewalt die Veranlassung treffen wolle, daß hierin etwas geschehe, sonst können wir hier nicht existiren. (Unruhe.)

Präs. Meine Herren! ich bitte, es liegen hier eine Menge Anträge vor, die gestellt worden sind.

Secr. Streit. Um einem Mißverständnisse vorzubeugen, bringe ich zur Kenntniß der hohen Kammer, daß mehrere Herren dem Proteste des Abg. Borrosch beigetreten sind, und mir ihre Zetteln übergeben haben.

S t r a s s e r. Ich behalte mir jedenfalls die Priorität wegen des wieder aufgenommenen Selinger´schen Antrages vor. Er steht auf der Tagesordnung. (Unruhe.)

P r ä s. Ich bitte, meine Herren, darüber scheinen wir ziemlich einig zu sein, daß die Sitzung für heute zu schließen fei; ich erlaube mir den Antrag zu stellen, damit die nächste Sitzung am Montage abgehalten werde. (Einverstanden.) Was endlich die Stunde anbelangt, so dürfte 10 Uhr die zweckmäßigste Stünde sein, weil um 9 Uhr noch die

Wahlen sind. Nun handelt es sich um die Tagesordnung.

Ich glaube sie so zusammenzustellen:

1. Lesung des Protokolles;

2. Bericht des Petitionsausschusses.

3. Berathung des SeelingerStrasser´schen Antrages; dann glaube ich die Motivirung des Antrages des Abg. Brestel, und wenn dann noch Zeit erübrigt, so glaube ich noch eine Stunde zur Begründung und Vorbringung der Anklage des Abg. Sierakowski gegen das vorige Ministerium zu verwenden.

J o n a k. Ich bitte auch das Haus zu befragen, ob es mir die Begünstigung ertheilen wolle, einen Antrag über Niedersetzung eines volkswirtschaftlichen Ausschusses zu stellen.

Präs. Das dürfte wohl der Gegenstand der nächsten Tagesordnung sein; und ich erkläre somit die Sitzung für geschlossen.

Ende der Sitzung um 2 Uhr.

Tagesordnung der Reichstagssitzung am 11. September 1848.

I. Ablesen des Protokolles vom 7. September.

II. Bericht des Petitionsausschusses.

III. Berathung des SelingerStrasser'schen Antrages.

IV. Motivirung des Antrages des Abg. Brettel.

V. Begründung und Vorbringung der Anklage des Abg. Sierakowski gegen das vorige Ministerium.

Aus der k. k. Hof  und Staatsdrucken.


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