Pátek 22. záøí 1848

wirtschaftlichen Ausschuß sein dürfte, diejenigen Kräfte, die immer wechselnd hier anwesend sind, beizuziehen, aber ich würde nicht anrathen, einen außerhalb der Kammer sich befindlichen Gewerbscongreß nach Wien zu laden.

P r ä s. Es ist der Antrag gestellt worden, auf den Schluß der Debatte. Wird er unterstützt? (Zahlreich unterstützt.)

Diejenigen Herren, die sich für den Schluß der Debatte aussprechen, wollen sich erheben. (Majorität.)

Es sind bei mir noch eingeschrieben als Redner: Peitler, Polaczek, Goldmark, Brestel, Demel, Lasser, (Neuwall meldet sich als schon vorgemerkt.)

Präs. Abg. Peitler hat das Wort.

Peitler. Es ist eine unbestreitbare Thatsache, und wird gewiß von allen Praktikern anerkannt, daß die Gewerbsgesetze in jeder Provinz verschieden find. Es ist also nothwendig, daß Sachverständige von jeder Provinz in den Gewerbsausschuß gewählt werden. Ich stelle also den Antrag, daß dieser Ausschuß aus einem Mitgliede von jedem Gouvernement, und aus einem Mitgliede von jeder Abtheilung gebildet werde. Wenn der Abg. Brestel behauptet, daß, wenn dieser Ausschuß aus zu vielen Mitgliedern besteht, große Verwirrung zu befürchten fei, so dürfte diese Besorgniß nicht ganz begründet, vielmehr zu berücksichtigen sein daß dieser Ausschuß berufen ist, eine der schwierigsten Aufgaben zu lösen, daher derselbe aus einer größeren Anzahl von Mitgliedern bestehen muß, da er alle unsere Kräfte in Anspruch nehmen wird; es dürften daher 20 Mitglieder kaum zu viel sein.

Präs. Der Abg. Polaczek hat das Wort.

Abg. Polaczek. Da Handel und Industrie Hand an Hand gehen, mit einander in den engsten Beziehungen stehen, ohne Handel keine blühende Industrie gedacht werden kann, und ebenso der Handel sich mit der Verwerthung der durch Industrie producirten Gegenstände beschäftigt, so halte ich dafür, daß beide von einander nicht getrennt werden können, und ebenso ein Ausschuß für beide bestehen möge; ich stimme daher ebenfalls gegen den Antrag des Abg. Borrosch. daß ein eigener Ausschuß für Gewerbe und ein zweiter für Handel abgesondert bestehen solle. Nachdem der Herr Handelsminister erklärt hat, daß er ein Gesetz, betreffs der Gewerbes und Handelsindustrie vorbereite und es der Kammer demnächst vorlegen werde, so bin ich der Meinung, daß wir uns genau nach den Anordnungen der Geschäftsordnung bei Bildung des Ausschusses halten sollen, vermöge welcher aus jeder Abtheilung ein Mitglied zu wählen ist. Wir müssen um so mehr darauf sehen, daß wir nicht so starke Ausschüsse bilden, als bereits schon sehr viele Ausschüsse bestehen. und als bereits der Fall eintritt, daß ein und dasselbe Mitglied in drei Ausschüsse gewählt ist, so daß er nicht weiß, in welchem er eigentlich früher erscheinen soll. Ich schließe mich daher dem Antrage des Abg. Brestel an, daß dieser Ausschuß aus einem Mitgliede von jeder Abtheilung zusammengesetzt werden. und daß er sich nicht nur mit der Berathung des Gesetzes für Gewerbe und Handel, dessen Vorlage der Handelsminister versprochen hat, und welches dann ohnehin auch in die Kammer zur Berathung kommen wird, beschäftigen, sondern auch sämmtliche auf diesen Gegenstand Bezug nehmenden Eingaben zur Erledigung entgegen nehmen soll.

Präsident. Der Abg. Goldmark hat das Wort.

Abg. Goldmark. Ich glaube wir werden alle einverstanden sein, daß ein solcher Ausschuß niedergesetzt werde, nur über die Anzahl der Mitglieder will ich mich hier aussprechen. So sehr ich auch zugebe die Richtigkeit der Behauptung, daß viele Mitglieder den Beratungen in einem Ausschüsse nicht förderlich sind, so muß ich doch auf der ändern Seite bemerkbar machen, daß dieser Ausschuß von solcher Wichtigkeit ist, daß ihm eine solche Masse vorliegt, daß er bei 5 oder 10 Mitgliedern nicht hinlängliche Kräfte zur Berathung haben dürfte. Ich bin daher der Meinung, daß dieser Ausschuß, der alle gewerblichen Verhältnisse beurtheilen, und darüber sein Gutachten erstatten. und der sich noch dazu in Sektionen theilen soll, was unbedingt nothwendig ist, wenigstens 30 Mitglieder haben muß. Ich bin daher mit der Zusammensetzung, wie sie vom Abg. Brestel beantragt wurde, nicht einverstanden, und muß mich gegen dieselbe erklären.

Brestel. Meine Herren! Ich glaube ich muß darauf beharren, daß der Ausschuß aus einer kleineren Anzahl Mitglieder gewählt werde, und ich berufe mich auf das Zeugniß derjenigen, die in Ausschüssen gearbeitet haben. Wenn die Arbeiten viel sind, so wird dadurch, daß der Ausschuß vielköpfig ist, die Arbeit nicht erleichtert, sondern um so mehr erschwert; ich sage sie wird um so mehr erschwert, weil das ein specieller Ausschuß ist, und weil also hiezu auch specielle Kenntnisse erforderlich sind, und ich glaube, daß wir schwerlich eine so große Anzahl von Mitgliedern finden würden, welche durch ihre speciellen Kenntnisse dem Ausschusse wahrhaft nützen werden, sondern sie werden nur durch Diskussion die Arbeit des Ausschusses verlängern, keineswegs aber verkürzen. Ich muß ferner bemerken, daß in verschiedenen Provinzen gegenwärtig verschiedene Gesetze vorhanden sind, und deßhalb sei es nothwendig, daß aus jeder Provinz Ausschußmitglieder gewählt werden, ich möchte aber die Herren darauf aufmerksam machen: Es handelt sich nicht um die bereits bestehende Gesetzgebung, es handelt sich vielmehr um die Schaffung eines neuen Gesetzes, und es steht jedem Ausschusse ohnehin das in der Geschäftsordnung bewahrte Recht zu, Sachverständige zu wählen, welche bei diesem neuen Ausschusse absolut nöthig sein werden. Es wurde mir auch die Einwendung gemacht, daß wenn aus Abtheilungen gewählt wurde, da die Abteilungen verloset find, der Fall eintreten könnte, daß in einer Abtheilung 2 oder 3 Individuen vorhanden sind, welche die zu diesem Zwecke erforderlichen Specialkenntnisse besitzen, während es bei den anderen Abteilungen an solchen Individuen mangeln würde; durch die Wahl der Abtheilungen können mehrere tüchtige und darum besonders erwünschte Mitglieder aus dem Ausschusse ausgeschlossen werden. Ich habe daher in Rücksicht dessen meinen früheren Antrag dahin modificirt, der Ausschuß möge aus 10 Mitgliedern bestehen, und aus der Kammer mit relativer Stimmenmehrheit gewählt werden.

Ich beantrage "aus der Kammer", damit man ohne Rucksicht auf Zufällige ten in den Abtheilungen 10 Mitglieder, welche die Geignisten und sachverständigsten sind, wählen könne. Die relative Mehrheit beantrage ich deshalb, damit das Scrutinium nicht zu lange dauert, und ich muß darauf aufmerksam machen, daß dazu nicht viel Zeit nöthig sei, denn wir können am Ende der Sitzung unsere Zettel abgeben, und kann sodann von Seite des Bureaus das Scrutinium vorgenommen werden. Dadurch wird keine Zeit verloren gehen. Mein Antrag geht daher dahin, es wäre ein Ausschuß von zehn Mitgliedern aus der ganzen Kammer mit relativer Majorität zu wählen.

L a s s e r. Ich mache darauf aufmerksam, daß die Absicht des Petitionsausschusses keineswegs bei seinem Antrage dahin gegangen ist, einen Ausschuß zu bilden, bloß allein für die Erledigung der vorliegenden Petitionen; er wollte vielmehr diese Eingaben benutzen, um einen stabilen Ausschuß für solche Handels und industrielle Fragen zu creiren. In so weit stimmen wir mir den Ansichten des Abg. Borrosch, Peitler und Jonak überein, denn auch wir wollen einen stabilen Ausschuß haben, welcher sich mit den großen Aufgaben, welche hier in Erwähnung gebracht worden sind, zu beschäftigen haben wird. Auf den Namen lege ich weniger Gewicht. Wir haben ihn Industrie und Handelsausschuß genannt, weil wir speciell aus diesen Petitionen den Anlaß zu unserem Antrage fanden und darin von Handels und Gewerbsgegenständen die Sprache ist. Ob wir ihn nur so, oder einen volkswirtschaftlichen, oder einen Staats und volkswirtschaftlichen nennen, ist mir weniger bedeutend; nur fürchte ich, daß wir durch Benennung eines staatswirtschaftlichen Ausschusses hie und da eine Collision mit dem Finanzausschuss herbeiführen wurden. Indessen auch darauf lege ich wenig Gewicht, weil in jenen Fällen Gegenstände vorkommen, die in beide Ausschusse gehören, ohnedies das Einvernehmen beider Ausschüsse Platz greifen muß. Daß ausdrücklich bestimmt wird, der Ausschuß solle das Recht haben, einzelne Sectionen aus sich zu bilden, glaube ich ist nicht nöthig; weil wie es auch bereits im Constitutionsausschusse geschah, jeder Ausschuß berechtigt ist, die Geschäfte unter seine Mitglieder oder in Sectionen zu vertheilen, und dann aus den Sectionen oder Comités wieder nach Erfordernis der Umstände in eine Plenarberathung zusammen zu treten. Betreffend die Anzahl der Mitglieder theile ich die Ansicht derjenigen Herren, welche glauben, daß eine große Anzahl der Glieder für die Geschäfte nicht förderlich sei. Wir haben gegenwärtig den Petitionsausschuß mit 20, den Finanzausschuß mit 28,den Constitutionsausschuß mit 30, den Urbarialentschädigungsausschuß mit 50 Mitgliedern, abgesehen von den verschiedenenen andern kleinen Ausschüssen. Da sind nun mehrere Mitglieder in den einzelnen Ausschüssen mehrfach und zwar so sehr beschäftigt, daß es fast unmöglich ist. wieder einen größeren Ausschuß zu bilden, der viele solche Mitglieder enthalten soll, welche ihre ganze Thätigkeit demselben widmen können. Es ist außerdem gewiß, daß jeder größere Ausschuß schwerfällig arbeite. Diese Erfahrung haben wir bereits alle gemacht. Daß man sich auf die Zahl neun beschränken soll, möchte ich nicht antragen; denn es würde bei dem großen Materiale, welches einem nationalökonomischen Ausschuß zugewiesen werden wird, eine zu kleine Anzahl für die Verkeilung der Arbeiten vorhanden sein, und es wäre unmöglich aus diesem Ausschüsse zwei oder mehrere Sectionen zu bilden. Ich spreche mich daher für den Antrag jenes Herrn Abg. aus  ich weiß nicht wer es war  der meinte, daß aus jedem Gouvernement ein und aus jeder Abtheilung auch ein Mitglied gewählt werde, so daß der ganze Ausschuß 19 Mitglieder zähle.

Ich wäre aber keineswegs dafür, daß eine Wahl aus der Kammer heute schon vorgenommen werde. Meine Überzeugung wenigstens geht dahin, daß ich selbst vor der Hand in Verlegenheit käme, diejenigen neun oder zehn aus der ganzen Versammlung herauszufinden, denen ich ohne weitere Überlegung oder Beratung mein besonderes Vertrauen, bezüglich dieser Wahl zuwenden könnte. Sollte es beliebt werden, aus dem Gremium der Versammlung zu wählen, so würde ich den Antrag stellen, die Wahl auf einen folgenden Tag zu verschieben.

Neuwall. Ich muß gestehen, das wichtigste was ich sagen wollte, haben mir bereits die Herren Abg. Brestel und Lasser weggenommen, und ich möchte nur noch bemerken, daß das Gewerbswesen, welches, wir müssen es gestehen, schlecht geregelt und eingerichtet ist, in allen Provinzen ein verschiedenes ist. Aber eben durch diese Verschiedenheit wird dieser schlechte Zustand der Gewerbe nicht verbessert, sondern verschlimmert.

Wollen wir die Gewerbe in freier Bewegung und harmonischer Übereinstimmung haben, so müssen wir die Gesetzgebung im Allgemeinen ändern. Die Gesetze müssen gleich und einförmig sein, wir können die alten, aus der finstern Zeit herrührenden Gewerbsgesetze unmöglich fortbestehen lassen, wir müssen einen neuen Bau aufführen. Es ist diese Verschiedenheit in den einzelnen Provinzen um so weniger zu billigen, als es vielmehr nothwendig ist, sie aufzuheben und Gleichförmigkeit herzustellen, als die erste Bedingung des Gewerbes der neueren Zeit, namentlich wo Freizügigkeit der Gewerbe in Aussicht gestellt ist und schwerlich zurückgewiesen werden kann. Diese Frage aber ist noch minder schwierig, als jene des Handels und Zollgesetzes. Die Handels und Zollgesetzgebung kann sich nicht auf enge Grenzen beschränken, nicht innerhalb enger Schranken sich bewegen. Je größer der Umfang, desto einfacher, zweckmäßiger und fruchtbarer muß eine solche Gesetzgebung sein. Ich brauche gar nicht erst hinzuweisen auf die Beispiele, auf das Bestreben aller deutschen Einzelstaaten, sich zum gemeinsamen Ganzen, zum Zollvereine zu constituiren, und daß eben dadurch, wenn ein System, wenn eine Zollgesetzgebung über große Gebiete waltet, alle kleinen Plackereien beseitigt werden müssen. Also, wenn wir diesen Theil der Gesetzgebung auf möglichst breiter Grundlage stellen, mit möglichst breiten Strichen skizziren, haben wir das Zweckdienstlichste gethan.

Diese Handels und Zollgesetzgebung ist eine überaus schwierige, sie fordert eine überaus sorgfältige, eindringende und sehr vorsichtige Behandlung; die geringste Unvorsichtigkeit, die geringste Übereilung, der Mangel an Sachkenntniß, kann einen unendlich großen, nie zu vergütenden Schaden hervorrufen Die Industrie entsteht schwer, langsam, eine Industrie, die einmal ruinirt ist, kann in zehnfacher Zeit nicht aufkommen, da die Capitalien verloren sind. Es ist also gewiß und unleugbar, daß mit diesen wichtigen, so erfolgreichen Zweigen die Gesetzgebung sich erfolgreich und zweckmäßig beschäftigen muß, aber eine genaue Kenntniß der Dinge, und eine längere Bekanntschaft damit nothwendig ist.

Wenn Jemand krank ist und will genesen, wird er gewiß nicht seine guten Freunde allein herbeirufen, um ihn zu heilen; er wird sich an die wenden, die vom Fache sind, an Ärzte, denn die Freunde können ihm zunächst ihren guten Willen bieten, mehr aber nicht; so ist es auch in diesem Fache. Der gute Wille, der redlichste selbst, wird hier nichts nützen, es gehört specielle Fachkenntniß dazu; diese speciellen Fachkenntnisse aber können unmöglich gehörig gewürdigt werden, wie der Abg. Brestel geäußert hat, wenn die Wahl nach den Provinzen oder nach den Abtheilungen vor sich geht. Ich glaube, es werden nicht zu viel sein, die diese speciellen Kenntnisse haben, und es werden just in einer Abtheilung mehrere zusammen fallen, und andere Abtheilungen werden derselben gänzlich entbehren. Ich muß mich daher dem modificirten Antrage des Abg. Brestel anschließen und ihn vollkommen unterstützen, daß aus der gesamten Versammlung gewählt werde. Die Modalitäten, wie dieß geschieht, sind ziemlich gleichgültig, mögen es zehn oder zwölf sein. Ich glaube, wenn aus der ganzen Versammlung mit relativer Stimmenmehrheit gewählt wird, daß es nur dann möglich ist, daß diejenigen hineinkommen, welche diese umfangreiche, schwere und heimliche Arbeit vollkommen oder wenigstens möglichst entsprechend zu Stande bringen und fördern können.

Jonak. Nach den in diesem Hause geäußerten Ansichten stellt sich der Antrag rücksichtlich der Modalitäten der Wahl, den das verehrte Mitglied für Zell am See gestellt hat, noch als der practischste heraus; es wird allen Interessen die gebührende Rechnung getragen; die weitere Begründung hat Ohnedieß mein verehrter Freund von Werfen vor Kurzem dem Hause vorgetragen, und ich will mich nicht mehr in Wiederholung einlassen. Ich muß mich aber entschieden gegen den Antrag des verehrten Mitgliedes für die Roßau aussprechen; ebenso wie gegen die weitere Motivirung des verehrten Mitgliedes aus der Josephstadt. Wenn wir Specialitäten bei diesem volkswirtschaftlichen Ausschusse brauchen, so haben wir diese um so mehr bei dem Finanzausschuß gebraucht. Meine Herren, eine Einsicht in das Gewerbswesen, in die Arbeiterverhältnisse, zwar nicht vielleicht in die ganze Höhe der Theorie, kann man sich leicht verschaffen, aber eine Einsicht in die Geldgebarung, in das Finanzwesen, kann man sich außerordentlich schwer verschaffen. Haben wir bei dem Finanzausschuß nicht jene Specialitäten gesucht, (nach meiner Überzeugung waren da die Spezialitäten überaus nothwendig) so können wir jetzt nicht erst in unserm Verein Specialitäten durch eine ziemlich ungewöhnliche, wo nicht zu sagen abnorme Art der Wahl hier suchen. Ich muß gestehen, daß ich, wie ich schon im Anbeginne zu bemerken die Ehre hatte, nur als das zweckmäßigste Mittel für den Ausschuß anerkenne, und daß als die zweckmäßigste Art zu wählen, diejenige vorgeschlagen würde, die schon beim Finanzausschusse, beim Petitionsausschusse angenommen worden ist, nämlich, daß ein Mitglied aus jeder Abtheilung und ein Mitglied aus jeder Provinz gewählt werde.

Meine Herren, ich bin derselben Ansicht, wie mein verehrter Freund von Werfen. Ich gestehe aufrichtig, wenn ich heute wählen sollte, daß ich nicht fünf Mitglieder fände, die ich als Specialität, als Capacität  doch es gibt ja keine Capacität anerkennen könnte, während ich in der Abteilung und ganz gewiß in der Provinz, der anzugehören ich die Ehre habe, bestimmt weiß, wem ich meine Stimme geben, wem ich als am tüchtigsten zur Beurtheilung dieser Verhältnisse ansehen sollte.

Ich glaube in diesem Falle werden sich alle Mitglieder dieses Hauses befinden, und ich wurde mir die Bitte erlauben, daß sich die Meinung des verehrten Hauses auch diesem Antrage des Mitgliedes von Zell am See zuwende.

Präs. Wünscht der Berichterstatter das Wort?

Berichterst. Geschnitzter. Nachdem eigentlich der Zweck, den der Petitionsausschuß im Auge hatte, bei seinem Antrage erreicht ist, indem von vielen Mitgliedern wenigstens die Zustimmung erklärt worden ist, zur Creirung eines Ausschusses, der sich vorzüglich mit der Würdigung dieser Petitionen zu befassen habe, so habe ich eigentlich im Namen des Ausschusses nicht mehr viel zu erwidern. Die Art und Weise der Zusammensetzung hat der Ausschuß in keiner Weise vorgreifend beantragen wollen, und ich für meine specielle Meinung glaube mich vollkommen dem Antrage des Herrn Peitler, Abg. für Zell am See, anschließen zu sollen, welcher auch vom Abg. Jonak aufgenommen wurde, nämlich daß je ein Abgeordneter aus einem Gouvernement und einer aus den Abtheilungen, die beste Zusammensetzung dieses Ausschusses geben würde. Der Titel, "Staats und volkswirtschaftlicher Ausschuß, " ist mir vollkommen genehm, wie auch schon der Vorsitzende des Petitionsausschusses im Namen desselben gesagt hat, und ich weiß weiter nichts Besonderes zu erinnern.

Präs. Es liegt der Antrag des Abg. Jonak mit der vom Abg. Borrosch angetragenen Modification vor, dieser Antrag lautet:

" Statt des von der Commission beantragten Anschlusses soll ein eigener Staats und volkswirtschaftlicher Ausschuß, nach einem später zu beantragenden Modus ernannt und an ihn die Petition gewiesen werden. "

Wird dieser Antrag unterstützt? (Geschieht.)

Die Unterstützung ist zureichend.

Zu ihm kam ein Verbesserungsantrag des Abg. Brestel, er lautet:

"Es ist ein Ausschuß von 10 Mitgliedern aus der ganzen Kammer mit relativer Stimmenmehrheit zu wählend (Unterstützt.) Ebenso hat der Abgeordnete Krommer einen Antrag über die Zusammensetzung, die vom Abg. Jonak beantragt war, gestellt; er lautet: "Die hohe Kammer beschließe, daß zu dem in Rede stehenden Ausschüsse, die Bildung in nachstehender Art erfolge, daß in denselben aus jeder Abtheilung und aus jedem Gouvernement ein Abg. gewählt werdet (Wird zahlreich unterstützt.) Ich bringe die Anträge über die Zusammenstellung des Ausschusses, welche eigentlich Ergänzungsanträge zu dem des Abg. Jonak sind, zur Abstimmung, und zwar: die Anträge des Abg. Brestel und Krommer sind nach meiner Ansicht parallel laufend, so daß es gleichgültig sein wird, welchen Antrag ich früher zur Sprache bringen soll, ich bringe daher den Antrag des Abg. Krommer zur Abstimmung. Er lautet: "Die hohe Kammer wolle beschließen, daß der in Rede stehende Ausschuß in der Art gebildet werde, daß in demselben aus jeder Abtheilung und aus jedem Gouvernement ein Abg. gewählt werde. (Wird angenommen.)

Dadurch entfällt der Antrag des Abg. Brestel von selbst. Es erübriget nur noch weiter die Abstimmung über den Antrag des Abg. Jonak, er lautet: "Statt des von der Commission beantragten Ausschusses soll ein eigener Staats und volkswirtschaftlicher Ausschuß aus jeder Abtheilung und jedem Gouvernement gewählt, und an demselben alle diesen Gegenstand betreffenden Petitionen gewiesen werden. (Wird durch Majorität angenommen.)

Dadurch entfällt der Antrag der Commission. Nun erlaube ich mir noch zu bemerken, daß der Herr Handelsminister im Laufe der Debatte erklärt hat, daß es wünschenswerth wäre, wenn ihm die Petitionen mitgetheilt würden, behufs der Rücksichtsnahme auf dieselben, bei der Entwerfung des Gewerbegesetzes. Ich glaube, es kann dieß durch einfache Mittheilung des Bureaus geschehen, ohne daß ein Beschluß der Kammer erforderlich wäre.

Schriftführer Streit. Ich glaube es kann nicht geschehen, da alle Petitionen dem neuen Ausschusse zugewiesen werden sollen.

Präs. Ich glaube, daß das Begehren des Herrn Ministers bloß eine einfache Mittheilung zur Kenntnißnahme, ohne die Erledigung in sich schließe.

Minist. Hornbostel. Ich habe sie bloß zur Einsichtnahme gewünscht, und werde Jemanden beauftragen mit der Extrahirung.

Borrosch. Ich muß mir doch das Wort hierüber erlauben. Es ist nöthig, daß ein Ausschuß immer im Besitze aller Actenstücke bleibe; ich glaube daher, daß beide Wünsche zwar auf eine sehr zweckmäßige Art erreicht würden, wenn das Ministerium durch einen geeigneten Bevollmächtigten Einsicht nehmen ließe, und dann das ihm einer weiteren Benützung werth Scheinende copiren ließe.

Präs. Ich glaube, daß die Actenstücke nach und nach dem Ministerium mitgetheilt werden sollen. daß die Commission in ihren Arbeiten nicht unterbrochen werde.

Minist. Hornbostel. Ich bitte, es hat gar keinen Anstand, daß Jemand aus meinem Bureau in die Acten Einsicht nehme.

Präs. Somit behebt sich die Sache von selbst.

Es ist von mehreren Herren die Anfrage an mich gestellt, ob nicht allenfalls jetzt die Sitzung zu schließen und Nachmittag fortzusetzen wäre.

Ich glaube, es dürfte bis 3 Uhr mit dem Vortrage des Petitionsausschusses fortzusetzen und dann die Sitzung zu schließen sein. (Viele Stimmen: Gleich jetzt. Andere: Petitionen zu Ende.)

Präs. Ich erlaube mir dieß zur Abstimmung zu bringen; diejenigen Herren. welche damit einverstanden sind, daß die Sitzung unterbrochen und Nachmittags um 5 Uhr wieder fortgesetzt werde, wollen dieß durch Aufstehen kundgeben. (Angenommen.)

Ich erlaube mir ferner zu bemerken, daß ich des Erachtens bin, daß Nachmittags die Anträge des Finanzausschusses vor Allen zur Sprache kommen sollen.

Mehrere Stimmen, Petitionen zu Ende führen.

Präs. Ich glaube, darüber könnten wir uns Nachmittags aussprechen. Für jetzt ist die Sitzung aufgehoben. Halb 2 Uhr.

Nachmittagssitzung.

Anfang halb 6 Uhr.

P r ä s. Die zur Eröffnung der Sitzung nöthige Anzahl der Mitglieder ist anwesend, ich erkläre die Sitzung für eröffnet. Bevor wir weiter schreiten, wird eine kleine Eröffnung von Seite des Herrn Schriftführer Ullepitsch und Streit geschehen.

Streit. Soeben ist dem Vorstands  Bureau das Gesuch des Abg. Depil sorgenden Inhaltes, in Bezug auf die Interpellation des Abg. von Saaz zugekommen:

Hohe Reichsversammlung! Der Unterzeichnete hat als Reichstagsabgeordneter aus Böhmen den Verhandlungen des Wiener Reichstages beigewohnt; nachdem ihn jedoch laut beiliegendem ärztlichen Zeugnisse sein geschwächter Gesundheitszustand, wie auch andere Familien und häusliche Rucksichten zur Abreise in seine Heimat bemüßigen, so zeigt er hiermit seinen Austritt mit dem Bemerken an, daß im Interesse seiner Committenten, eine neue Wahl für den von ihm bisher vertretenen Bezirk wünschenswerth erscheint.

Ignaz Depil. Der Vorstand wird in Folge dieser Anzeige das Ministerium angehen, eine neue Wahl auszuschreiben.

Präs. Ich glaube es wird eine Abstimmung darüber nicht nothwendig sein, falls Niemand eine Einwendung macht, so wird nach dem Antrage des Schriftführers vom Vorstande aus die Eröffnung an das Ministerium, mit dem Bedeuten eine neue Wahl vornehmen zu lassen, ergehen.

UIlepitsch. Bezüglich der vom Abg. für Saaz in der heutigen vormittägigen Sitzung gemachten Anfrage, hinsichtlich des dem Abg. Ignaz Depil bewilligten Urlaubes, mache ich die Mittheilung, daß dem Abg. Depil laut Vormerkung in der Urlaubstabelle ein 14 tätiger Urlaub von der hohen Kammer bewilliget wurde, welchen derselbe am 4. dieses Monats antrat. Dieser Urlaub erscheint somit nicht wie es der Abg. für Saaz angab um 12 Tage, sondern erst um 5 Tage überschritten.

Ich erlaube mir über die Bemerkung des Abg. von Saaz zu bemerken, daß es vielleicht dem Vorstandsbureau überlassen bleiben kann, daß es die Fristen des Urlaubs überwache, und sobald die Frist eingeht, und der Herr Deputirte nicht erscheint, er vom Vorstandsbureau angegangen werde, binnen einer bestimmten Frist zu erscheinen, widriges vom Vorstandsbureau aus der Antrag gestellt werden würde, an seine Stelle eine neue Wahl vorzunehmen. Dieß wird auch dem Interesse der Herren Abgeordneten entsprechen, daß ihre Namen nicht an den Pranger gestellt werden, bevor man nicht Gewißheit erhalten hat, daß sie nicht erscheinen werden. Dieses ist auch im Interesse der hohen Kammer, daß man in Kürze eine neue Wahl vornehme. In der Geschäftsordnung ist darüber keine Bestimmung enthalten. Was die weiteren Gegenstände betrifft, so erlaube ich mir den Antrag zu stellen, damit vor der Hand die Berichte des Finanzausschusses erstattet würden. Mich bestimmt dazu, daß es sich vorzüglich darum handelt, über den Antrag des Finanzministeriums, die Steuern für das nächste Jahr auszuschreiben, und der Staat nicht ohne Deckung bleibe, weil wie bekannt die Steuern nach dem Militärjahre am 1. November ausgeschrieben werden.

Sie müssen jedenfalls mittelst eines Gesetzes bewilligt werden, und dazu dürfte wohl eine dreimalige Lesung nothwendig sein, und wenn wir berücksichtigen, daß die Lesung auch in der kürzesten Frist von einer Sitzung zur andern geschehen wird, so dürfte, wenn der heutige Antrag des Finanzministers wirklich gebilligt würde, die Erledigung erst in der künftigen Woche gegen Ende geschehen; die Dringlichkeit des Gegenstandes macht es nothwendig, daß wir heute schon zur Berathung über den Bericht des Finanzausschusses schreiten. Wenn Jemand eine Einwendung oder einen gegentheiligen Antrag zu stellen gesonnen wäre, so müßte es von meinem Antrage abkommen.

Abg. Brestel. Ich glaube, daß das Votum der Steuern durchaus nicht als ein Gesetz in dem Sinne zu betrachten sei, daß eine dreimalige Lesung erfordert wird; denn wir würden dadurch nur unnöthiger Weise Zeit verlieren.

Die Gründe, welche bei Fassung eines Gesetzes für doppelte Discussion sprechen, fallen da weg; in dieser Beziehung berufe ich mich auf ein Präcedenz, auf den Fall der Bewilligung der 20 Millionen. Bei dieser Gelegenheit wurde von der hohen Kammer ausdrücklich erklärt und angenommen, daß das nicht als Gesetz zu betrachten sei, das eine dreimalige Lesung erfordere, und ich glaube. daß das auch jetzt von der Bewilligung der Steuern gelten kann. Ich glaube daher, es dürfte am einfachsten sein, wenn der Bericht des Finanzausschusses gedruckt den einzelnen Mitgliedern übergeben und in nächster Sitzung zur Discussion gebracht würde. Ich glaube nicht, daß es so wichtig und so dringend ist, und in der nächsten oder zweiten nächsten Sitzung erst zu Ende gebracht werden könnte.

Doliak. Ich halte auch den Gegenstand für so wichtig und dringlich, daß er bereits heute zur Sprache kommen muß, und schon darum, weil er an der Tagesordnung ist; es handelt sich um nichts weniger, als um den geregelten Gang der Staatsgeschäfte und überhaupt der ganzen Staatsmaschine zu erhalten; wenn wir die Sache hinausschieben, so könnte es geschehen, daß die Ausschreibung der Steuern zu spät vor sich gehe.  Ich bin aber mit der Meinung des Abg. Brestel durchaus nicht einverstanden, daß wir diesen Gesetzentwurf der Votirung des Credites von zwanzig Millionen gleich stellen können; denn hier heißt es ausdrücklich "Gesetzentwurf. " Aber abgesehen von dem Titel, der nichts beweisen dürfte, handelt es sich um die Aufhebung einer Steuer, nämlich der Judensteuer, und eine Steuer, welche bis jetzt auf Grundlage eines Gesetzes bestand, kann auch nur wieder durch ein Gesetz aufgehoben werden.  Ferner handelt es sich darum, die Urbarial und Zehensteuer aufzuheben, oder wenigstens neu umzulegen; auch dieses kann nur durch ein Gesetz geschehen, eben weil sie bis jetzt auf Grundlage eines Gesetzes bestand. Wenn wir daher von dem Grundsatze ausgeben, daß der Gesetzentwurf, welcher von dem Herrn Finanzminister vorgelegt und von der Finanzcommission geprüft wurde, wirklich als ein Gesetz zu behandeln und zu betrachten ist, so müßte der Gegenstand drei Mal zur Lesung kommen, und dann dürste er, wenn er nicht heute zur Sprache kömmt, zu sehr in die Länge geschoben werden.

Ich bin daher der Meinung, daß die erste Lesung des Gesetzentwurfes heute vor sich gehe, und in den zwei nächstfolgenden Sitzungen die zweite und dritte Lesung und beziehungsweise Berathung Statt habe, weil sonst der Gesetzentwurf selbst zu spät angenommen werden dürfte, um die Steuern recht zeitig ausschreiben und eintreiben zu können.

Präs. Abg. Löhner hat das Wort.

Löhner. Ich muß auf den Umstand zurückkommen, daß nach den Beschlüssen dieses Hauses ausdrücklich, so wie nach der Tagesordnung, dem Petitionsausschusse, die von ihm schon dringend geforderte Gelegenheit gegeben werde, einen Theil der Referate zu erledigen, welche bereits fertig lesen. Es ist der heutige Tag anberaumt worden, es ist an die Tagesordnung gesetzt worden, daß wir uns heute mit den Petitionen beschäftigen werden; ich muß also bitten, daß diesen Petitionen wirklich Raum gegeben werde, namentlich muß ich hier bemerken, daß nach den Mittheilungen des Herrn Vorstandes der Petitionscommission, der leider gegenwärtig nicht hier ist, heute gerade die Petitionen einiger Wahlbezirke zum Referate kommen sollen, welche schon zu lange auf eine Erledigung gewartet habend nämlich die Petitionen für diejenigen Wahlbezirke, deren Deputirte irgend ein Amt als Minister oder Ministersecretär angenommen haben, und welche deshalb eine neue Wahl verlangen. Ich kann es durchaus nicht mit den Grundsätzen des constitutionellen Lebens zusammenreimen, nicht mit der Würde des hoben Kaufes, nicht mit dem ersten Athemzuge des constitutionellen Lebens zusammenreimen, wenn man ganze Communitäten auf diese Art nach ihrer eigenen Überzeugung ohne Vertretung läßt. Den Grund, warum sie eine neue Wahl verlangen, ist offenbar der, daß sie sich in diesem Augenblicke nicht vertreten fühlen.

Präs Wenn noch Jemand das Wort wünscht?

Ein Abgeordneter. Wenn wir die Zeit wieder mit Debatten verlieren sollen, so trage ich auf den Schluß der Debatte an, mir ist es gleichgültig, was geschieht, aber debattiren wir nicht den ganzen Abend, ob wir das eine oder das andere beginnen sollen.

Präs. Wird der Antrag auf den Schluß der Debatte unterstützt? (Geschieht.)

Diejenigen Herren, welche für den Schluß der Debatte sind, wollen es durch Aufstehen kund geben. (Majorität.)

Es sind daher noch als Redner eingeschrieben: Polaczek, Brestel, Goldmark, Hein, Doliak, Der Abg. Polaczek hat das Wort.

Abg. Polaczek. Ich muß bemerken, daß vor allem, für die heutige Tagesordnung die Berichte über die erledigten Petitionen bestimmt waren, daher wir auch diese Erledigungen vorerst an die Tagesordnung gebracht, und beendigt haben wollen. Dann erst kommen die übrigen Gegenstände. Wir haben Sitzungen gehabt, wo ausdrücklich festgesetzt war, bloß die Erledigungen von Petitionen in Vortrag zu nehmen und wir sind gar nicht dazu gekommen, weil über ganz andere, zur Tagesordnung nicht angesagt gewesene Anträge berathen wurde. Es werden uns von allen Seiten Vorwürfe gemacht, daß diese Petitionen liegen bleiben, die meisten derselben sind aber längst erledigt und ungeachtet vielfältiger Erinnerungen können wir doch nicht zum Vortrage derselben kommen. Was sollen wir mit diesen Massen von Acten anfangen? Was den Bericht des Finanzausschusses anbelangt, so muß derselbe vorerst, da er einen Gesetzentwurf enthält, in Druck gelegt und der Versammlung mitgetheilt werden, dann erst werden wir darüber discutiren können, ich halte es daher für dringend nothwendig, mit dem Vortrage der Petitionen die heute an der Tagesordnung waren, fort zu fahren.

Präs. Der Abg. Brestel hat das Wort.

Brestel. Ich wollte gegen die Rede des Abg. Doliak bemerken, daß es sich überhaupt darum handle, ob wir die Bewilligung eines Creditvotums, und die Bewilligung einer Steuer, nach den formalen Grundsätzen behandeln wollen oder nicht. Ich glaube aber, wir haben uns damals bei dem Creditvotum dafür entschieden, daß ein einiges Scrutinium, daß eine einzige Abstimmung genüge, und ich glaube, wir sollten diesen Grundsatz in allen finanziellen Fragen festhalten, da der Grund, der uns bei der Annahme der Geschäftsordnung zu einer dreifachen


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