Úterý 3. øíjna 1848

des Antrages des Abg. Feifalik, zuerst zur Abstimmung bringen, weil er den Antrag des Abg. Feifalik, der zuerst gestellt wurde, gänzlich behebt, so muß daher dieser Antrag des Abg. Borrosch zuerst zur Abstimmung gelangen.

Der Antrag des Abg. Borrosch lautet: daß die Vollberathung über die Grundrechte mit Verzichtleistung auf die Circulirung in den Abtheilungen unverweilt vorzunehmen fei. Zu diesem Antrag wurde ein Verbesserungsantrag in formeller Beziehung vom Abg. Feifalik gestellt; und dieser wird zuerst zur Abstimmung gelangen (liest): Der Antrag des Herrn Mitgliedes für die Kleinseite auf eine Abänderung der Geschäftsordnung sei nach §. 47 derselben zu behandeln; daher nach Ordnung der bereits vorhandenen Anträge seiner Zeit zur Berathung des hohen Reichstages zu bringen! Diejenigen Herren.

B o r r o s c h. Ich erlaube mir die Anfrage wegen der Reiheordnung der Fragen: Sollte nicht der Dylewski'sche Antrag ein Amendement zu dem Meinigen sein? Dann liegt wieder ein Vernichtungsantrag vor, wogegen ich letzthin ausdrücklich protestirt habe; freilich sind die Vernichtungsanträge unserer Geschäftsordnung gemäß, der zu Folge ein Totschlag nichts anderes heißt, als eine Abänderung des Lebens. (Gelächter.)

P r ä s. Ich glaube, daß eben hier diese Abänderung in dem Sinne der Geschäftsordnung aufgefaßt wurde, und wie mir der Herr Abg. für die Kleinseite eben gesagt hat, denn die Geschäftsordnung bestimmt die Reihenfolge, in welcher die Anträge zur Abstimmung kommen, und da heißt es auch: "Vor dein Antrage sind die Abänderungsvorschlage und zwar unter mehreren, diejenigen früher zur Abstimmung zu bringen, die den Antrag gänzlich aufheben; ich glaube das ist hier der Fall oder die ihn in größerem Maße einschränken.

Der Antrag des Abg. Dylewski ist nur einschränkend, während der Antrag des Abg. Borrosch eigentlich vernichtend für den ursprünglichen Antrag des Abg. Feifalik ist. Das ist meine Ansicht.

 Abg. Borrosch. Dagegen protestire ich eben. Es sollte im englischen Unterhaus ein Mitglied es wagen, einen Vernichtungsantrag als Verbesserungsantrag einzubringen. Ich protestire und ich habe erklärt, daß ich bei solchen Anlassen wiederholt gegen die Geschäftsordnung protestiren werde.

P r ä s. Ich bitte also den Protest gegen den Paragraph der Geschäftsordnung zu richten, und nicht gegen mich. (Beifall auch von der Journalisteneloge links.) (Präsident gegen die Journalisteneloge links gewendet) Ich glaube von hier aus werde ich kein Mißfallen gegen mein Benehmen zu empfangen haben. (Großer Beifall.) Ich bringe daher noch einmal den Antrag des Abg. Feifalik zur Sprache? Er lautet: (liest ihn.)

Abg. Borrosch. Ich verlange namentliche Abstimmung.

Präs. Wird der Antrag auf namentlichen Aufruf unterstützt. (Mehrere stehen auf.)

Abg. Podlewski. Ich bitte um 10 Minuten Bedenkzeit.

Präs. Ich muß die Herren zählen, ich bitte stehen zu bleiben  (zahlt.) 40 Herren habe ich gezählt, es gehen noch 10 zur Unterstützung ab. (Bravo.) Es wird der Antrag auf 10 Minuten Bedenkzeit gestellt vom Abg. Podlewski.

Abg. Podlewski. Nachdem der Antrag auf Namensaufruf gefallen ist, so ziehe ich ihn zurück.

Präs. Auch ohne Namensaufruf kann die Bedenkzeit stattfinden.

Abg. Podlewski. Ich nehme ihn dennoch zurück.

P r ä s. Ich glaube es durfte nicht mehr nothig sein den Antrag des Abg. Feifalik zu lesen 

Diejenigen Herren, welche für den Antrag des Abg. Feifalik stimmen, daß der Antrag des Abg. Borrosch nach den Bestimmungen der Geschäftsordnung zu behandeln sei, wollen es durch Aufstehen kund geben. (Geschieht.) 

Ich halte es für die Majorität. (Beifall und Zischen.) 

Über diesen Beschluß muß ich den Abg Borrosch bitten seinen Antrag nach den Bestimmungen der Geschäftsordnung zu behandeln.

Abg. Borrosch. Nein! Ich vernichte ihn.

P r ä s. Ich gehe nun über auf den Antrag des Abg. Dylewski.

 Der Antrag des Abg. Dylewski lautet: Den Entwurf der Grundrechte in Vollberathung zu nehmen, demnach in einer nahen heute zu bestimmenden Sitzung der Kammer zum erstenmal zu lesen, jedoch in der Zwischenzeit, zwischen der ersten und zweiten Lesung, zu welchen Letzterer ein zu bestimmender Tag anzuberaumen ist, über diese Grundrechte die Beratungen zu pflegen.

 L o h n e r. Ich bitte um Namensaufruf. Wird unterstützt?

Hel f e r t. Ich glaube, wenn die Grundlage weggefallen ist, so fällt auch dasjenige weg, was darauf gebaut ist.

Präs. Nein, es ist ein ganz abweichender Antrag nach meiner Ansicht. Ich bitte wird der Antrag des Abg. für Saaz auf namentliche Abstimmung unterstützt? (Wird zureichend unterstützt.)

 K l a u d y. Ich bitte um zehn Minuten Bedenkzeit. (Wird unterstutzt und die Sitzung um drei Viertel auf ein Uhr unterbrochen.) 

Es handelt sich um die Abstimmung über den Antrag des Abg. Dylewski:

"Der Entwurf der Grundrechte ist in Vollberathung zu nehmen; demnach in einer nahen heute zu bestimmenden Sitzung der Kammer zum ersten Male zu lesen; jedoch in der Zwischenzeit zwischen der ersten und zweiten Lesung, zu welcher letzteren ein bestimmter Tag anzuberaumen ist, über diese Grundrechte in den Abtheilungen die Berathung zu pflegen."  Es wäre erst am Schlusse der heutigen Sitzung der Tag zur ersten Lesung festzustellen; das dürfte der Sinn sein, der im Antrage des Abg. Dylewski liegt. Ich ersuche daher diejenigen Herren, die für den Antrag stimmen, dieß durch "Ja", die gegen den Antrag stimmen, durch "Nein" andeuten zu wollen.

Es wird durch Namensaufruf abgestimmt. 

Mit "Ja" haben gestimmt:

 Ambrosch Michael, Androvich Nikolaus, Bauer Georg, Beinhauer Anton, Bernardelli Peter, Betkowski Nicodemus, Bielecki Adam, Bilinski Severin von, Bittner Johann, Borkowski Alexander Gras, Borrosch Alois, Brandl Mathias, Brestel Rudolph, Cavalcabo Eduard Baroni di, Cejka Joseph, Cepiel Sebastian, Clementi Carl, Czuperkowicz Miron, Dobrzánski Alexander von, Dolanski Ludwig von, Dollschein Mathias, Dotzauer Adolph, Duniewicz Eduard von, Durbasiewicz Johann, Dylewski Marian, Eichler Johann, Faschank Johann, Festi Joseph Graf, Firnkranz Heinrich, Fischhof Adolph, Forster Ferdinand, Fritsch Egid, Fußl Ferdinand, Füster Anton, Galler Gottlieb, Geier Georg, Geißler Georg, Goldmark Joseph, Goriup Anton, Halm Joseph, Haukiewicz Michael, Haschek Franz, Hein Franz, Herzig Carl, Hodurek Carl, Hofer Anton, Honig Johann, Hubicki Carl, Huscher Georg, Hyciek Adalbert, Jakubowsky Joseph, Janko Heinrich, Jaruntowski Johann, Kaim Johann, Klausner Michael, Krainz Joseph, Král Anton, Kral Joseph, Kratochwill Johann, Krause Johann, Krause Carl, Kromer Fedor, Krzizanowski Joseph, Kudlich Johann, Kutschera Joseph, Langie Carl, Latzel Joseph, Laufenstein Anton von, Leithner Michael, Lindinger Georg, Löhner Ludwig Edler von, Longchamps Georg, Loos Joseph, Macher Michael,Macieszkiewicz Franz, Madonizza Anton, Maffei Johann Ritter von, Mahalski Johann, Makuch Johann, Manheimer Isaak Noah, Marin Johann, Mathis Maximilian Edler von Treustadt, Meindl Georg, Mickl Joseph, Musil Franz, Mycewski Johann von, Mynarczyk Joseph, Nadler Franz, Noskowski Carl, Paitoni Friedrich von, Peitler Franz, Pfretschner Nobert, Plaß Johann, Podlewski Valerian Ritter von, Pokorny Eduard, Peyer, Pulpán Wenzel, Purker Joseph, Purtscher Adolph, Radmilli Johann, Redl Franz, ReichlFickl Joseph, Riegler Joseph, Schantl Johann, Scherzer Johann Georg, Schlegel Joseph, Schneider Carl, Schneider Adolph, Schuselka Franz, Schwarzer Ernst von, Sierakowski Ladislaus Ritter von, Smolka Franz, Smreker Alois, Sontag Leopold, Stassa Franz, Stasiowski Johann, Sterle Franz, Stieber Vincenz, Stobnicki Felix, Stradal Augustin, Tarnowsky Johann B. Graf, Teufel Franz, Times Georg, Umlauft Johann, Violand Ernst, Wagner Carl, Watzel Franz, Wienkowski Cyrill, Wiesbauer Caspar, Wojtech Franz, Zbigewski Cölestin, Zimmer Carl, Zöpfl Franz.

 Mit ,,Nein" haben gestimmt.

 Andrusiak Hier., Bach Alexander, Beck Anton, Beck Joseph, Berger Maximilian, Binninger Joseph, Blónski Cyrill, Boese Ferdinand, Bogdas Thomas, Brauner Franz, Brazdil Victor, Call Alois Freiherr von, Catinelli Carl, Doliak Joseph, Dolinczuk Iwan, Drauß Nicolaus, Duschek Franz, Dworzak Johann, Dzieduszycki Titus Graf, Dziwakowski Jedrzej, Eckl Andreas, Engelhofer Carl, Feifalik Johann, Fluck Moriz, Forcher Nicolaus, Frantzl Franz, Gabrys Bartholomäus, Ganzwohl Franz, Gleispach Carl Graf von, Gobbi Ferdinand, Goj Stephan, Gredler Andreas, Gschnitzer Mathias, Guidkowski Michael, Hagenauer Johann, Haimerl Franz, Harmacij Basilius, Haßlwanter Johann, Hauschild Ignaz, Hawelka Mathias, Hawliczek Carl, Heigl Andreas, Heiß Franz, Helfert Joseph, Hellrigl Alois von, Holzknecht Ignaz, Hrehoruk Joseph, Hübner Anton von, Jachimowicz Gregor, Jelen Alois, Ingram Johann Freiherr von, Jonak Eberhart, Ivichievich Stephan, Kanski Nicolaus, Kanbeck Johann, Kieman Johann, Kirsti Basilius, Klaudy Carl Leopold, KlebeIsberg Hieronymus von, Kobylica Lucian, Königshofer Carl, Koßakiewicz Simon, Kowarz Dominik, Kozar Panko, Krainski Eduard, Kruchowski Johann, Kudler Joseph, Lasser Joseph Ritter von, Leeb Joseph, Leberl Joseph, Lejczak Macinj, Lewiczki Gregor, Lhotta Johann, Lomnicki Johann, Lubomirski Georg Fürst, Martini Johann, Mayer Cajetan, Mazurkiewicz Mathias,Meier Georg, Meier Michael, Michel Vitturi Simon, Miklositsch Franz, Mokry Anton, Morgotz Basil, Mucha Johann, Müller Joseph Hermann, Nebesky Wenzel, Neumann Leopold, Neuwall Albert Ritter von, Niczyporuk Gregor, Palacki Franz, Pawek Ignaz, Petranovich Theodor, Petrijscyn Hryn, Petrovich Spiridion, Pienczykowsky Militon, Pietrowski Bartholomäus, Placek Franz, Plenkovich Paul, Plicker Franz, Posacki Constantin, Potocki Adam, Presl Johann, Pribil Anton, Prohaska Wenzel, Ouitenski Joseph, Rack Joseph, Rahn Anton, Ratz Caspar, Reimershoffer Johann, Reiß Franz, Richter Carl Friedrich, Richter Franz, Riegl Johann Ottokar, Robert Florentin, Ryll Joseph Thaddäus, Ryszko Iwán, Sadil Ligor, Schediwi Leopold, Schembera Vincenz von, Scherl Felix, Schoenhansel Jos, Scholl Jos, Schopf WenzeI Gustav, Schuster Wilhelm, Selinger Engelb. Maxim., Sieber Ignaz, Sittka Jacob, Skoda Franz, Skrzynsti Ignaz Ritter von, Slawik Franz, Stadion Franz Graf, Stanek Wenzel, Staudenheim Ferdinand Ritter von, Stibitz Carl, Stückl Ferdinand von, Store Johann, Streit Ignaz, Szábel Balthasar, Szaszkiewicz Gregor, Thinnfeld Ferd. Edler Herr von, Tomek Wenzel, Tomjcek Carl, Trojan Alois, Trummer Peter, Turco von Trent Turcati Simon Freiherr, Uchatzy Carl, Ullepitsch Carl, Vacano Emil, Vlach Joseph, Walczyk Casimir, Weiß Joseph, Wierzchljski Franz Xaver Ritter von, Wiesenauer Franz, Wieser Carl, Wiezenski Johann, Wicznicky Konrad, Winariczky Carl, Wittek Martin, Wocel Erasmus, Woitowicz Albert, Wörz Johann Georg, Zamojski Zdriszlaw, Zapletal Johann, Zeifer Johann, Zwickle Lucas.

Präs. Ich erlaube mir eine Angelegenheit zur Kenntniß der hohen Kammer zu bringen. Es wurden die Namen sämtlicher Herren Deputierten abgelesen; nun nach der Verlesung kommen noch mehrere, die früher abwesend waren, um ihre Stimmen abzugeben. Ich glaube, daß, sobald der letzte Name gelesen ist, keine weiteren Stimmen mehr angenommen werden dürfen; weil aber darüber nichts bestimmt ist, so ersuche ich diejenigen Herren, welche meines Erachtens sind, daß nach der Vorlesung des letzten Namens keine weitere Stimme mehr angenommen werden soll, dieß durch Aufstehen kund zu geben. (Majorität.)

Die Abstimmung hat zum nachstehenden Resultat geführt. Mit "Nein" stimmten 166, mit "Ja" 134. Daher stellt sich für die Verwerfung dieses Antrages eine Majorität von 32 Stimmen heraus. Zwei Herren haben sich der Stimme enthalten. Es ist daher der Antrag des Abg. Dilewsky für abgelehnt anzusehen. 

Ich erlaube mir daher die weiteren Anträge zur Abstimmung zu bringen. Es ist der Antrag des Abgeordneten Feifalik und Pribil und endlich der Antrag des Abg. Fedorowitsch. Ich glaube, daß der Antrag des Fedorowitsch nur ein Zusatzantrag zum Antrage des Abgeordneten Pribil, indem er die Frist festsetzt, binnen welcher die Beratungen in den Abteilungen geschlossen sein müssen; ich werde daher den Verbesserungsantrag vor dein Urantrage zur Abstimmung bringen, er lautet: "Die hohe Kammer beschließe, die Abteilungen haben ihre Beratungen über die Gründrechte binnen 14 Tagen zu beendigen, wonach selbe mit den Bemerkungen der Abteilungen dem Konstitutionsausschüsse übergeben, von demselben aber mit tunlichster Beschleunigung beraten und der Kammer zur Vollberatung übergeben werden. " Diejenigen Herren, welche für den Antrag sind, wollen es durch Aufstehen kund geben. Der Antrag ist angenommen, es ist die Majorität. Es sind nur noch die Anträge des Abgeordneten der 7. Abteilung und des Vorstandes des Konstitutionsausschusses.

Feifalik. Ich ziehe meinen Antrag zurück.

Präs. Ich bringe daher den Antrag des Abgeordneten der 6. Abteilung zur Abstimmung Er besteht aus drei Punkten, und ich muß ihn daher auch in drei Punkten zur Abstimmung bringen. Der erste lautet: "Die constituierende Reichsversammlung hält, in so lange die Konstitutionsgrundrechte nicht zur Vollberatung kommen, nur zweimal in der Woche öffentliche Vormittagssitzungen, welche jedes Mal um 9 Uhr Früh zu beginnen habend. " Diejenigen Herren, welche sich für diesen Antrag aufzusprechen wünschen, wollen es durch Aufstehen kund geben. (Majorität.)

Der zweite Absatz des Antrages lautet: "Sämmtliche Abteilungen der constituierenden Reichsversammlung werden an den übrigen 4 Tagen der Woche zu gleicher Zeit, nämlich jedes Mal um 9 Uhr Früh, die Sitzungen beginnen, und vor allem über die Grundrechte beraten." Diejenigen, die für den Antrag sind, wollen es durch Aufstehen kund geben. (Majorität.)

Dritter Punkt: "Alle besondern Ausschüsse der constituierenden Reichsversammlung werden sich täglich nur Nachmittags um 5 Uhr zur Beratung versammeln." (Majorität.)

Ich erlaube mir zu fragen, da der Antrag aus mehreren Punkten besteht, ob derselbe auch im Ganzen als angenommen erscheint. Ich glaube, daß eine nochmalige Verlesung nicht nötig ist, und daß diese Herren, welche dafür sind, daß der Antrag auch als Ganzes angenommen erscheine, aufstehen wollen.

Und nun erübrigt noch der Antrag über die Einsicht in die Kommissionsprotokolle, daß die Protokolle des Konstitutionsausschusses, welche die Grundlage des grundrechtlichen Entwurfes bilden, in dem Kommissionszimmer des Konstitutionsausschusses zur Einsicht jedes Deputierten aufzuliegen haben. Diejenigen Herren, welche für Genehmigung dieses Antrages sind, wollen es durch Aufstehen kund geben. (Minorität.)

Ich bitte nunmehr, da dieser Gegenstand erledigt ist, die Funktionäre des volkswirtschaftlichen Ausschusses bekannt zu geben, wir sind noch nicht mit den Formalien in dem Volks und staatswirtschaftlichen Ausschusse fertig.

Schriftführer Streit. Als Präs. Abg. Herzig, Stellvertreter Abg. Robert; als erster Schriftführer Forcher, zweiter Schriftführer Jonak. Berichterstatter ist noch keiner gewählt worden.

Präs. Ferner muß ich darauf aufmerksam machen, daß die Zeit, für welche die Herren Verificatoren der stenographischen Protokolle gewählt wurden, verstrichen ist, und fordere daher die Abteilungen auf, daß die Herrn Verifikatoren aus jeder Abteilung gewählt würden, auch mögen sich die Herren gleich nach ihrer Wahl um 6 Uhr Nachmittags im gewöhnlichen Zimmer (Bureau) versammeln, um über die Einteilung des Dienstes zu beraten, und einen Beschluß darüber zu fassen. Ferner erlaube ich mir noch eine Eingabe vorzulesen von dem Deputierten Pokorny, sie lautet: "Der Unterfertigte bittet die hohe Reichsversammlung, um böswillige Gerüchte durch die klare Wahrheit niederzuschlagen, mit voller Bestimmtheit zu erklären: Auf wie lange und zu welchem Zweck der Abg. Hawliczek seinen Urlaub erhalten habe und ob der hohen Reichsversammlung nicht bekannt sei, wo sich der genannte Abgeordnete gegenwärtig befinde (Heiterkeit) und womit er sich während seiner Abwesenheit vom Reichstag befasse.

Ich erlaube mir nur die Bemerkung, was den Grund des Urlaubes und die Zeit anbelangt, so ist die Einsicht der Urlaubsgesuche in die Registratur der Reichstagskanzlei gestattet, was den Punct anbelangt, wo sich der Abg. Hawliczek während seines Urlaubet befindet, so muß ich beklagen, daß der Reichstagsvorstand nicht in der Lage sei, dießfalls eine Auskunft zu ertheilen, weil demselben eine Polizei nicht übertragen worden ist. (Beifall.)

Ich glaube, daß in dieser Beziehung so ziemlich auch das Übrige in der Eingabe erledigt fei. Es wäre nunmehr das Eingabeverzeichniß vorzulesen, es liegt aber ein Antrag vor, der vielleicht auf eine ähnliche Art behandelt werden müßte, wie die Präjudiz in Betreff des Antrages des Abg. Borrosch heute stattfand. Der Antrag geht dahin: "Daß Betreff der Eingaben die Geschäftsordnung dahin geändert werde, daß das Eingabenverzeichnis nicht vorzulesen fei, als eine Formalitätsfache, die unnütz Zeit in Anspruch nehme." Nun ist der Antrag des Abg. Borrosch verwiesen worden auf die Geschäftsordnung als ein selbstständiger Antrag und ich glaube, der Antrag des Abg. Anton Kral wäre nach der Analogie des heute gefaßten Beschlusses dahin zu verweisen, ihn als einen selbständigen Antrag zu behandeln.

Es sind hier noch Urlaubsgesuche vorliegend. In Betreff der Urlaubsgesuche hat der Abg. Borrosch auch einen allgemeinen Antrag gestellt; er betrifft nämlich die Feststellung eines Maximum von Urlaubsbewilligungen, doch glaube ich, dürfte dieser Antrag auch dasselbe Schicksal theilen, des eben hier früher eingebrachten Antrages, denn es ist offenbar ein Zusatzparagraph zur Geschäftsordnung, und muß nach dem heute früher gefaßten Beschlüsse als ein selbstständiger Antrag oder in Verbindung mit andern Verbesserungsanträgen zur Geschäftsordnung hier vorgelegt werden.

Borrosch. Ich glaube ihn letzthin genug begründet zu haben, und daß hier wirklich Gefahr im Verzuge ist, kann nicht bezweifelt werden; ich will nur erinnern, daß Tags darauf, als ich meinen Antrag eingebracht hatte, die Augsburger allg. Zeitung von der Frankfurter Nationalversammlung den Bericht brachte, wie man auch dort sich genöthigt gesehen hat, endlich diese Willkür in Urlaubsbewilligungen einzustellen und anzuordnen, daß jedermann, der ferner einen Urlaub nehme, ohne die dringendste Veranlassung, die als solche auch nachgewiesen sein muß, gehalten werden soll, sich neu wählen zu lassen.

Präs. Ich glaube, in dieser Beziehung kann dieser Antrag nur das bewirken, daß er vor allem anderen anzukünden und zu begründen wäre. Ist das dein Herrn Antragsteller genehm? übrigens müßte ich das Haus darüber befragen.

Borrosch. Ich werde bitten, das Haus darüber zu befragen, ob das Haus darüber entscheiden will.

Präs. Der Abg. Borrosch beantragt die Feststellung eines Maximums von Urlaubsbewilligungen, dessen Überschreitung nicht ohne erwiesene höchste Dringlichkeit gestattet sein soll. Wird dieser Antrag unterstützt? (Geschieht.) 

Wünscht die hohe Kammer, daß dieser Antrag sogleich in Vollberathung komme?

Diejenigen Herren, welche dafür sind, wollen es durch Aufstehen kund geben. (Geschieht.) Es ist offenbar die Minorität.

Es liegen hier mehrere Urlaubsgesuche vor. Ich habe einen dreitägigen Urlaub nachfolgenden Hrn. Deputirten bewilligt, nämlich: Leszezynski, Hamernik und Demel.

Sie dürften auch schon bereits verstrichen sein. (Zum Schriftführer Ullepitsch gewendet.) Ich bitte die übrigen vorzutragen.

Secretär Ullepitsch. Der Vorlesung der Urlaubsgesuche schicke ich die Bemerkung voraus, daß sich neuerlich der Abgeordnete Johann Prato, für den Wahlbezirk Roveredo in Tirol, angemeldet hat. Die Gesamtzahl der bis nun angemeldeten Herren Abgeordneten erhöht sich daher auf 377, wovon 30 auf Urlaub abwesend find. Es liegen neuerlich 9 Urlaubsgesuche vor, nämlich:

Das Gesuch des Abg. Johann Rahn, um einen zehntägigen Urlaub; das des Abg. Polaczek, um einen vierzehntägigen Urlaub; das des Abg. Straffer um einen vierzehntägigen Urlaub; das des Abg. Edmund Krainski, um einen vierzehntägigen Urlaub; das des Abg. Florian Robert, um einen zehntägigen Urlaub; das des Abg. Gregor Andrusiak, um einen vierzehntägigen Urlaub; das des Abg. Eduard Duniewicz, um einen vierzehntägigen Urlaub; das des Abg. Johann Leithner, um einen vierzehntägigen, und das des Abg. Franz Hafchek, um einen vierzehntägigen Urlaub.

(Sämmtliche Gesuche werden vorgelesen und bewilligt.)

Weiters habe ich der hohen Kammer auch noch die Mittheilung zu machen, daß sich im Vorstandsbureau noch mehrere Wahlacten befinden, welche von den vorbestandenen Abtheilungen noch nicht geprüft worden sind. Da nun die Abtheilungen der hohen Kammer in diesen Tagen neu zusammengesetzt und constituirt wurden, so ist die erforderliche neue Zutheilung dieser Wahlacten von dem Vorstandsbureau vorgenommen worden, und dieselben wollen daher von der 2., 3., 5. und 7. Abtheilung, behufs ihrer Erledigung, gefälligst in Empfang genommen werden, sowie auch für die zur Prüfung beanstandeter Wahlen eingesetzte Commission mehrere Acten neuerlich eingelangt sind, welche ebenfalls im Vorstandsbureau in Empfang genommen werden können.

Kudlich. Ich habe eine Frage zu stellen an den Vorstand des Petitionsausschusses. Es ist vor mehreren Tagen der Bericht des Petitionsausschusses an der Tagesordnung gewesen Der Berichterstatter Gschnitzer hat Vormittags die Tribune bestiegen, konnte aber sein Referat nicht beginnen, weil ein anderer Gegenstand vorgenommen wurde, und konnte erst Nachmittag damit anfangen. Er erstattete Bericht über einen Antrag der Majorität des Petitionsausschusses; es kam aber nachher auch ein Minoritätsantrag zum Vorschein; schon damals war ich neugierig zu wissen, was das für ein Minoritätsantrag sein sollte; ich wollte damals, um Zeit zusparen, meine Neugierde nicht befriedigen. Ich wendete mich an einzelne Mitglieder des Konstitutions Ausschusses; ich fragte, desto undeutlicher wurde mir die ganze Angelegenheit. Der Herr Sekretär Wojtech wüßte nichts von einem Minoritätsantrag, und ich erfuhr, daß der Antrag sogar einstimmig angenommen wurde; im Protokolle war von diesem Minoritätsgutachten nichtseingetragen; Herr Gschnitzer erklärte, als er schon auf der Tribune stand, von einem Minoritätsantrag nichts gewußt zu haben. Aus allen dem schließe ich, daß hier etwas vorliegt, was im Stande ist, einen Schluß zu ziehen, daß entweder die Würde der hohen Kammer verletzt worden sei, durch ein Falsum, das gar nicht vorhanden ist, oder daß wenigstens nicht in regelmäßiger parlamentarischer Form ins Protokoll eingetragen wurde, oder daß gar Tatsachen vorliegen, welche auf ein Mitglied der Kammer einen Verdacht wälzen könnten. Um nun dem Petitionsausschüsse sowohl, als den Vorsitzenden Gelegenheit zu geben, diesen Verdacht zu beseitigen, und die parlamentarische Ordnungsliebe, durch welche sich sowohl der Präsident des Ausschusses, als auch der Ausschuß selbst so sehr ausgezeichnet haben, in das hellste Licht zustellen, erlaube ich mir, gestützt auf diese vorhandenen Tatsachen, einige Anfragen zu stellen, und zwar:

1. Ist es wahr, daß jenes Majoritätsvotum im Petitionsausschüsse einstimmig gefaßt wurde; ich frage, alles das, was ich nach den hier vorliegenden Umständen fragen zu müssen glaube.

2. Ist es wahr, daß von jenem Minoritätsvotum im Protokolle jener Sitzung des Ausschusses nichts enthalten fei.

3. Ist es wahr, daß der Berichterstatter Gschnitzer am Vormittage, da er schon zum Referate bereit auf der Tribune stand, von diesem Minoritätsvotum gar nichts wüßte? Ist es wahr, daß es ihm erst nach der Sitzung zugestellt wurde? Ist es wahr, daß jenes Minoritätsvotum, da es im Protokolle nicht enthalten ist, als Privatarbeit ein Falsum sei, und endlich, wer ist der Unternehmer dieser Privatarbeit, wer hat den Bericht erstattet, jenes Falsum zu gestehen?

Lasser. Ich muß mich vorerst vor Allem verwahren gegen diese Anzüglichkeiten, die hier ausgesprochen worden sind, als ob von einem Falsum irgend die Rede sein könnte. Ich errate die Angelegenheit, um die es sich handelt. Wenn mich mein Gedächtniß nicht trügt, so betreffen die gestellten Fragen jene Angelegenheit, die neulich hier zu einer längeren Debatte führte, nämlich die Ausschreibung neuer Wahlen für Staatsbeamte. Ich war damals im Ausschüsse anwesend, es haben sich während der Debatte verschiedene Meinungen in verschiedener Richtung geäußert, und ich berufe mich auf Alle, welche damals zugegen waren, daß ich am Schlüsse die Meinungen der Mehreren zu vereinen suchte, dadurch, daß ich selbst die Punkte, die als Majoritätsvotum vorgetragen worden sind, aufgesetzt, und ich glaube,  dem Berichterstatter in die Feder diktiert habe.

Scherzer. Als Mitglied des Ausschusses kann ich es bestätigen.

Lasser. Es haben sich die Nächststehenden damit einverstanden erklärt; es war aber diese Verhandlung auch die letzte, die in jener Ausschußsitzung zur Sprache kam, und am Schlüsse unserer dießfälligen Verhandlung haben 3 oder 4 Herren (ich weiß nicht mehr die Zahl derselben, es war aber jedenfalls eine Zahl, welche nach der Geschäftsordnung zu einem Minoritätsvotum berechtiget ist), von mir begehrt, daß ihre divergierende Ansicht als Minoritätsvotum dem Berichterstatter zum Vortrage überreicht werde. Ich kann mich der einzelnen Herrn nicht mehr genau entsinnen; vielleicht sind sie selbst erbötig, sich zu nennen; jedenfalls kann aber die Äußerung, daß das Majoritätsvotum einstimmig gefaßt wurde, offenbar nur auf einer irrtümlichen Voraussetzung beruhen.

Es wurde weiteres gefragt, ob der Berichterstatter am Vormittag, als er die Rednerbühne bestiegen hat, bereits das Minoritätsvotum gehabt habe. Ich kann mit meinem Worte verbürgen, daß es ihm nicht erst in der Zeit vom Vormittag auf den Nachmittag zugestellt, sondern schon früher, nämlich beim Schüsse der Ausschußsitzung übergeben worden sei. Von einer Privatarbeit kann hier keine Rede sein, und jede Anklage, als ob ein Falsum vorgefallen wäre, muß ich mit Entschiedenheit und aufrichtig gesagt, mit Entrüstung zurückweisen. (Beifall.)

K u d l i c h. Ich muß mich dagegen verwahren, als hätte ich die Absicht gehabt, auf irgend eine Weise den Herrn Präsidenten des Petitionsausschusses zugverdächtigen, im Gegenteile, ich habe diese Interpellation gewählt, damit er diesen Vorgang rechtfertige, muß aber gestehen, daß das, was er nun gesagt hat, mit der Erklärung des Berichterstatters Gschnitzer und des Schriftführers Wojtech geradezu im Gegensatze stehe, und ich fordere deswegen die beiden Herren auf, sich zu erklären.

Präs. Ich glaube, daß dieses nicht zulässig wäre, denn so viel bekannt ist, können Interpellationen nur an den Präsidenten des Hauses und den Vorstand der einzelnen Sectionen eintreten, das übrige kann nur der Gegenstand eines eigenen Antrages sein.

Lasser. Ich bitte ganz einfach dem Herrn Gschnitzer die Antwort gestatten zu wollen, ob er nicht schon Vormittags, als er die Tribune bestieg, den Bericht des Minoritätsvotums gehabt habe, welches ihm zur Berücksichtigung bei der Berichtserstattung überreicht worden war.

Wojtech (spricht unter großer Bewegung).

P r ä s. Ich glaube ich kann das wenigstens nicht zulassen, infolange nicht ein Beschluß der Kammer vorliegt, denn solche Conversationen gehören offenbar nicht vor die Kammer.

L ö h n e r. Ich stelle den Antrag auf Untersuchung.

Präs. Ich bitte diesen Antrag vorzulegen, und er wird behandelt werden, wie jeder andere Antrag, und so glaube ich, dürfte die Sache ins Geleis kommen, wie es der Herr Abg. für Saaz in Absicht hat.

 Wojtech. Aber Herr Präs. ich bitte ums Wort. Diese Interpellation sollte nicht an den Abg. Lasser, sondern an den Abg. Pienczykowski gestellt werden, weil er damals Präsident des Ausschusses war.

Lasser. Ich berufe mich auf die damals zugegen Gewesenen, daß ich damals präsidiert habe.

(Es wird mehrseitig der Antrag auf Tagesordnung gestellt. Abg. Doliak bestätigt, daß der Abg. Lasser damals präsidiert hat.)

Lasser. Ich ersuche die hohe Versammlung nur, nachdem der Herr Secretär sich selbst in seinem Gedächtnisse geirrt und nicht einmal gewußt hat, daß ich damals präsidiert habe, wenigstens dem Herrn Abg. Gschnitzer das Wort zu gestatten, damit er erkläre, ob er, wie behauptet wird, erst Nachmittags das Minoritätsvotum erhalten habe.

Präs. Es ist der Antrag gestellt worden, auf Übergang zur Tagesordnung. Wird er unterstützt? (Zahlreich unterstützt.) Diejenigen Herren, welche sich Kudlich. Ich bitte namentliche Abstimmung. (Aufregung.)

Kudlich. Ich weiß, wie kostbar die Zeit ist, aber die Würde und Ehre der Kammer ist noch kostbarer, und hier sind Scandalien.

Abg. Lasser. Ich bitte vor Allem als Präsidierender des Ausschusses, der hier so schmählich angegriffen wird, dem Herrn, der von einem Skandale gesprochen hat, der dem Ausschusse oder dessen einzelnen Mitgliedern ein Falsum zugemuthet hat, in die gehörigen Schranken zu verweisen. (Beifall, Zischen.) Wenn die Ehre des Ausschusses angegriffen ist, so ist meine Ehre und die Ehre der einzelnen Mitglieder auch angegriffen.

Präs. In wie fern der Abg. Kudlich es beabsichtigte, von einem wirklich verübten Falsum durch den Petitionsausschuß zu sprechen, rufe ich ihn zur Ordnung.

Abg. K u d l i c h. Davon war ja keine Rede, ich wollte ja nur wissen, ob es ein Falsum war oder nicht.

 Abg. Jelen. Ich stelle den Antrag auf Tagesordnung.

Präs. (Zu Kudlich.) Sie haben den Antrag auf Namensaufruf gestellt.

Abg. Kudlich. Ich ziehe ihn zurück. (Tagesordnung!) (Abstimmen!)

Präs. Der Antrag auf Tagesordnung ist bereits unterstützt. Diejenigen Herren, welche den Übergang auf Tagesordnung wünschen, belieben aufzustehen. (Geschieht.) 

Es ist die Majorität.

Abg. Kudlich. Ich erkläre, daß ich im Interesse der Würde der Kammer Protest einlegen werde.

Lasser. Auch ich.

Präs. Ich bitte die Anmeldung dieses Protestes zu Protokoll zu nehmen, und der Antrag des Abgeordneten für Saaz, rücksichtlich der Untersuchung. wird auf die gehörige Art behandelt werden.

Der zweite Gegenstand der heutigen Tagesordnung ist die zweite Lesung des Berichtes des Finanzausschusses über die Steuern für das Verwaltungsjahr 1849.

Es sind noch mehrere Redner vom Platze aus vorgemerkt; die Reihe trifft den Abg. Krause. Wie mir gesagt wurde, wurde das Wort dem Abg. Brestel abgetreten.

Abg. Löhner. Ich bitte, mir noch ein Wort zu gestatten.

B r es t e l. Ich glaube, es ist schon so spät an der Zeit, es ist schon lange discutirt worden, ich verzichte aufs Wort, und behalte es mir vor bei den einzelnen Paragraphen.

Löhner. Ich habe eine Interpellation angemeldet.

Präs. Es ist kein bestimmter Moment festgestellt worden. (Ruf: Tagesordnung.)

Löhner. Ich bedauere, daß von den Herren Ministern, die ich interpelliren wollte, Niemand anwesend ist (Gelächter); ich werde also meine Interpellation Nachmittags, wenn die Herren Minister anwesend sind, vornehmen, übrigens werde ich an den Herrn Präsidenten die Bitte stellen, falls die Herren Minister wieder nicht anwesend sein sollten, eine Vorkehrung zu treffen, daß es den Abgeordneten doch möglich wäre, zu interpelliren. (Heiterkeit.)

Präs. Ich muß bemerken, daß so eine Vorkehrung nicht in meinem Wirkungskreise liegt, es waren die Herren Minister da, und die Interpellation hätte vorgenommen werden können. (Ruf. Schluß der Sitzung.) Einige Herren haben den Wunsch


Související odkazy



Pøihlásit/registrovat se do ISP