Úterý 3. øíjna 1848

Ich stelle meine Herren an Sie die Frage, wenn auch ein Voranschlag vorgelegt worden wäre, ob die physische Möglichkeit vorhanden war, diesen Voranschlag so zu prüfen, daß wir uns daraus eine Kenntniß, eine vollständige Kenntniß hätten verschaffen konnen, oder glauben Sie vielleicht, daß eine oberflächliche Prüfung unserem Berufe, unserer Verpflichtung besser entsprochen hatte? Ich glaube, daß, wenn wir im Gründe eines vorliegenden Voranschlages, uns mit einer oberflächlichen Prüfung begnügt, die Steuerbewilligung geleistet hatten, daß wir dann unsere Sendung mehr verkannt hätten, als wenn wir durch die Nothwendigkeit veranlaßt, die Steuerbewilligung vorgeschlagen haben, denn eine oberflächliche Prüfung heißt das Princip der Prüfung mißbrauchen.

Es wurde eingewendet, daß uns das Vertrauen unserer Committenten hier hergesendet hat, und daß wir zur Rechtfertigung dieses Vertrauens mit aller Strenge bei der Steuerbewilligung jetzt schon vorgehen sollen. Sobald es sich um dieses Princip für die Zukunft handelt, stimme ich jenem Herrn Abgeordneten ganz bei, allein für die Gegenwart kann ich es, aus den angeführten Gründen nicht thun Das Vertrauen desselben Volkes hat uns auch mit einer viel wichtigeren Aufgabe, nämlich mit dem Verfassungsacte hierher gesendet, diese Aufgabe, meine Herren, schweift über die materiellen Interessen hinan auf die ganze zukünftige Gestaltung Österreichs, nicht nur auf das Wohlergehen der Gegenwart, sondern auf Generationen über, damit wir uns jedoch dieser Aufgabe widmen konnen, muß der Staat auch aufrecht erhalten werden Es würde von dem Herrn Abg. Pürtscher erwählt, daß ihm die Steuerfrage derart vorkommt, als wenn jemand zu ihm ins Zimmer hineinkommt und sagt: Gib mir dein Geld, ich werde die Verwendung schon verantworten, er wurde sich auf seinen Koffer fetzen und sein Geld verwahren.

Das ist allerdings wahr, meine Herren, und das wurde jeder vernünftige Familienvater thun. Allein ich fasse die Sache von einer anderen Seite auf und sage: wenn ich eine Besitzung habe und der Verwalter meiner Besitzung kommt und sagt. Herr um deine Besitzung zu ordnen, um in deinem Hans halt die nöthigen Reformen vorzunehmen, bewillige mir diese oder jene Summe, ich werde damit redlich wirtschaften und bis du deine neue Ordnung getroffen hast, bewillige mir diese Summen, so werde ich mich nicht auf die Truhe fetzen, sondern meinem Verwalter die Summe geben, die zur Fortführung dieser Wirtschaft nothwendig ist Man hat uns auf die Gefahren aufmerksam gemacht, die wir bei der Bewilligung dieser Steuern laufen Ich, meine Herren, gehe von allen diesen Gefahren ab, und mache sie auf die einige, auf die wesentlichste Gefahr aufmerksam, nämlich, wir machen unsere ganze zukünftige Gestaltung mit der Steuerverweigerung unmöglich, wenn wir dem Staate nicht die nöthigen Mittel zum Bestande liefern, wenn wir diese Mittel jetzt verweigern, so gehen wir der wesentlichsten Gefahr entgegen, nämlich dem Zerfall des ganzen Staates Man wollte dieses als ein Vertrauensvotum gegenüber dein Ministerium bezeichnen Es hat der Minister der Finanzen diesem Vertrauensvotum selbst abgelehnt und ich glaube auch, daß die Steuerbewilligung im jetzigen Falle durchaus kein Vertrauen ist.

Ist aber diese gegenwärtige Bewilligung als eine ausnahmsweise Bewilligung ein Vertrauungsvotum, so ist es nur ein Vertrauungsvotum, welches die hohe Kammer sich selbst gibt, indem sie sich zugleich die Macht zumutet, seiner Zeit bei Vornahme der gesamt Steuerreform die Rechte des Volkes und das materielle Wohl desselben kräftig zu wahren Es wurde in den einzelnen Amendements, alle zu berühren, meine Herren, ist eine Sache der Unmöglichkeit, denn es sind 32 Amendements, auf die Aufhebung der Verzehrungssteuer hingewiesen, der Finanzausschuß theilt die Nothwendigkeit einer Reform Er ist der Ansicht, daß die Verzehrungssteuer reguliert werden muß Aber die Verzehrungssteuer, als auch über die Aufhebung des Lottos und bedeutende Herabsetzung des Salzpreises sind bereits in eigens dazu gebildeten Section die nöthigen Vorarbeiten vorgenommen worden, allein jetzt die Verzehrungssteuer auf zuheben oder auch nur zu vermindern, jetzt das Lotto aufzuheben, die Salzpreise herabzusetzen, daß heißt der Steuerreform auf eine schädliche Weise vorgreifen, denn, wenn jetzt einzelne Stellen dieser Steuerreform herausgerissen wurden, so wäre der Aufbau eines neuen Steuersystems gestört, andererseits wurde ein empfindlicher Ausfall den Staatshaus halt unvorbereitet treffen, und der Ausfall müßte am Ende entweder durch eine Umlegung auf die Grundsteuer, oder was noch schlimmer wäre, durch ein Anlehen, das am Ende doch aus dem Sacke des Volkes gezahlt werden muß, gedeckt werden.

Ich glaube daher, daß alle diese Maßregeln, die mit Recht gewünschte Regulierung der Verzehrungssteuer, die Verminderung des Salzpreises und die Aufhebung des Lotto einer allgemeinen Reform des ganzen Steuersystems vorbehalten werden müssen.

In Bezug auf die Judensteuer wird auch eine Einwendung gemacht, und insbesondere ist eine Interpellation an den Finanzausschuß gestellt worden, in welcher Art man den Ausfall decken wolle, der durch Aufhebung der Judensteuer entstehen würde. Ich glaube, meine Herren, daß, wenn eine Steuer so anerkannt nicht mehr zeitgemäß ist, als wie die Judensteuer, daß über deren Aufhebung kein Zweifel obwalten könne, es kann die Frage, ob, und in welcher Art dieser Ausfall gedeckt wird, der Aufhebung selbst nicht im Wege stehen.

Eben so wenig, als wie z. B. für die Ficticialsteuer, deren Aufhebung in Aussicht gestellt wurde, irgend eine andere Steuererhöhung gleich beantragt werden konnte. Ich glaube daher, wenn eine ungerechte nicht mehr haltbare Steuer aufgehoben wird, die Art und Weise der Deckung zu einer neuen Ausarbeitung an den Ausschuß zu weisen sei, denn speciell für eine als ungerecht anerkannte und als aufzugeben empfohlene Steuer speciell eine Entschädigung zuzuweisen, ist nicht die Aufgabe dieser Finanzcommission gewesen. Es wurde bezüglich des 2. §. wegen den Zuschlägen Einwendungen erhoben. Nach der Verfassung des Paragraphes selbst sind diese Zuschläge bestimmt, die Bedürfnisse der Provinzen und Gemeinden zu decken; denn eben die Entwickelungsperiode, in welcher Österreich begriffen ist, lastet insbesondere den Gemeinden unvorhergesehene Lasten auf, in der Gemeinde selbst ist schon bereits eine gewisse Autonomie eingetreten, und alles dieses Zusammenwirken legt der Gemeinde nicht erwartete, ungewöhnliche, die Gemeindekräfte sehr in Anspruch nehmende Auslagen auf, und es wäre wünschenswert hierin keine Beschränkung eintreten zu lassen, denn es würde manche der Gesamtgemeinden wohlthätige Verbesserung vielleicht unmöglich gemacht, wenn der Gemeinde durch den Zuschlag nicht die Mittel gegeben würden, die Auslagen zu decken.

Bezüglich des dritten Punctes, daß die Urbarial und Zehentsteuer auf den Gesamtbetrag der Grundsteuer in den verschiedenen Provinzen, umzulegen sei, ist eine Interpretation verlangt worden, und ich muß sagen, daß im Ausschüsse eine Änderung dießfalls nur wegen Kürze der Textirung gefaßt wurde, denn der Finanzausschuß ist ganz der Ansicht, daß in jenen Provinzen, wo Urbarial oder Zehentsteuer nicht bestanden, eine Umlegung von andern Provinzen durchaus nicht stattfinden kann Es ist auch deßhalb die Fassung so gestellt, daß ich der Ansicht bin, daß für diese Provinzen durchaus keine Belastung stattfindet.

Sollte jedoch zur weiteren Verständigung dieses Paragraphes die ursprüngliche Textirung, wie sie von Seite des Herrn Finanzministers vorgelegt wurde, beliebt werden, so glaube ich im Namen des Finanzausschusses diese Textirung unbedingt ohne weitere Vorberathung von Seite des Finanzausschusses annehmen zu können, um so mehr als nach der Aufklärung eines Abgeordneten von Böhmen dort ein eigentümliches Verhältniß der Urbarial und Zehentsteuer stattfindet, was z. B. bei uns in Mähren nicht der Fall ist, nämlich bezüglich des Bier und Branntweines

Ich werde daher im Namen des Ausschusses als Berichterstatter, da der Ausschuß hier durchaus nichts anders, als was der ursprüngliche Antrag war beabsichtigt hat, auf Änderung nach dem ursprünglichen Antrage mich einverstehend.

Übrigens behalte ich mir vor, bezüglich der sonstigen Amendements, die mit dem ursprünglichen Antrage in Widerspruch stehen, als Berichterstatter einer Zeit das Wort zu nehmen, und ich glaube meine Herren, zum Schlusse noch anführen zu müssen, daß wir den gegenwärtig vorliegenden Staatsvoranschlag doch in so weit berücksichtigen sollen, daß er ins dazu dienen soll, die Steuerbewilligung nicht vorzuenthalten, denn, wenn auch Ersparnisse in dem Staatshaushalte eintreten werden, wenn auch, durch die Aufstellung einer Einkommensteuer, durch die Aufstellung eines neuen Steuersystems, wie es der Finanzausschuß schon in der Ausarbeitung hat, theils bedeutende Ersparnisse, an Ausgaben und größere Zuflüsse an Einkommen erzielt werden, wir doch auf den Ausfall von 49 Millionen aufmerksam für die nächste Zukunft nicht vergessen dürfen, und darin einen hinlänglichen Spielraum für alle diese Ersparnisse und für alle diese größeren Zuflüsse finden. Wenn der vom Finanzausschuss wohl überlegte, schon im Eingange des Gesetzes nämlich im 1. §. gestellte Vorbehalt, uns alle die Mittel garantirt an dem Steuersysteme Hand anzulegen und in den Staatsvoranschlag die nöthigen Reductionen vorzunehmen, dann meine Herren sehe ich nicht ein, warum wir die Ausschreibung der Steuer nicht Vornehmen sollen.

P r ä s. Ich glaube, daß dadurch die Generaldebatte geschlossen ist. Ich ersuche den Herrn Berichterstatter behufs der Special Debatte den ersten Paragraph zu lesen.

Abg. Dotzauer. Ich trage auf den Schluß der Sitzung an.

Abg. Borrosch. Ah!

Abg. Brauner. Ich unterstütze diesen Antrag mit dem weitern Antrage, daß wegen Dringlichkeit des Gegenstandes, wegen seiner Unaufschiebbarkeit eine ausnahmsweise Sitzung morgen stattfinde zur Durchführung der Specialdebatte und Abstimmung über diesen Gegenstand mit Vermeidung jedes andern Gegenstandes, als Protokollverlesung, Interpellationen u. s. w. (Ja! ja!)

P r ä s. Wird dieser Antrag unterstützt. (Geschieht)

Diejenigen Herren, welche für den Schluß der Sitzung mit den Bestimmungen, wie sie der Abg. Brauner beantragt hat, stimmen, wollen es durch Aufstehen kund geben. (Geschieht.)

(Majorität.)

Was die Stunde anbelangt, so würde ich die neunte Stunde in Vorschlag bringen.

(Die Versammlung ist einverstanden.)

Die Tagesordnung ist daher die Fortsetzung der Debatte über den Bericht des Finanzausschusses

(Stimmen die dritte Lesung!)

P r ä s. Ich bitte mir zu sagen, wie eine dritte Lesung möglich, wenn noch kein Beschluß über die zweite gefaßt würde.  Also Fortsetzung dieses Gegenstandes mit Ausschluß eines jeden andern Gegenstandes. Die Sitzung ist um 9 Uhr.

Ich erkläre die heutige für geschlossen. 

Schluß der Sitzung 9 1/4 Uhr..

V e r z e i c h n i ß

der im Reichstagsbureau eingelangten, und in der Sitzung vom 2. October 1848 vorgelesenen Eingaben.

2013. Die ruthenische Versammlung zu Jaworow. Petition wegen Belassung des ruthenischen Basilianeerordens.

2014. Anton Pokorny in Wien, stellt die Anfrage auf wie lange und zu welchem Zwecke der Abg. Hawlicek Urlaub genommen habe, und ob es nicht bekannt sei, womit er sich während seiner Abwesenheit vom Reichstage befasse.

2015. Der Constitutionsausschuß theilt seinen Beschluß vom 27. September 1848 mit, betreffend jene Abgeordneten, welche ein Staatsamt angenommen.

2016. Gemeinde Janov im Taborer Kreise. Petition wegen ihren Leistungen.

2017. Die Emphiteuten der Herrschaft Reichenburg im Chrudimer Kreise. Beschwerde wegen ungebührlich abgeforderten Grundzinse.

2018. Johann Wimmer, Eisenhändler zu Eggenburg V. O. M. B. Beschwerde wegen Beschränkung der Ausübung seines Gewerbes.

2019. Abg. Beck überreicht die Petitionen der Häusler und Insassen der Gemeinde Rosetsch, Steureisch, Rechsonitz, Kmitz und Butsch, Mestrischka, Budischkowitz, Rackowitz, Littohora, Stepkowitz, Bittowanka, Wolfiesch, Teltsch, Jendeichowitz und Unter  Nemtschitsch wegen Verbesserung ihrer Lage.

2020. Abg. Panko Kozar überreicht die nachfolgenden 22 Petitionen seiner Committenten.

2021. Gemeinde Zorkiew in Galizien. Beschwerde wegen Grundentziehung.

2022. Iwan Kiczula aus Zubowemsty in Galizien. Beschwerde wie oben.

2023. Joachim und Mariana Korbec zu Doroszow in Galizien. Beschwerde wie oben.

2024. Gemeinde Wieczowa wie oben.

2025. Gemeinde Zubowemosty. Beschwerde wie oben.

2026. Marktgemeinde Kulikow wie oben.

2027. Gemeinde Bojance. Beschwerde wegen Grundentziehung.

2028. Danilo Batiuk zu Dworca. Beschwerde wie oben.

2029. Gemeinde Miczwica Beschwerde wie oben.

2030. Gem. Mostywielkie. Beschwerde wie oben, über die weitern durch Abgeordneten Panko Kozar überreichten Eingaben beginnen mit Nr. 2057. 

2031. Gemeinde Wieko Pole in Galizien durch Abgeordneten Mayer. Beschwerde wegen der drückenden Grundsteuer, wegen Vorenthalte des Baumaterials und wegen der Beiträge zum Lemberger Krankenhause.

2032. Gemeinde Becziezany in Galizien. Beschwerde wegen der unerschwinglichen Grundzinse, wegen Vorenthalte des ihnen gebührenden Holzes u. a. m.

2033. Die Wundärzte des Weitrauer Sanitätsdistriktes. Petition wegen des Fortbestandes des chirurgischen Studiums.

2034. Johann Scherpan zu Zahor im Taborer Kreise, Petition um Abhilfe wegen seines Prozesses.

2035. Häusler der Herrschaft Bistritz in Mähren, bitten um Ausmittelung der ihnen von der Gemeinde Entitäten gebührenden Antheile und wegen des Holzklaubens.

2036. Bürger von Ellbogen schließen sich der Petition des Carlsbader constitutionellen Vereines wegen baldiger Berathung der Verfassung an.

2037. Die Bürgerschaft von Ellbogen durch den Abgeordneten Haimerl, bittet um Berücksichtigung bei der Organisirung der neuen Distriktsbehörde.

2038. Abg. Sierakowski. Antrag des Abgeordneten Sierakowski. Die hohe Reichsversammlung beschließt: 1. Die Octave, dieses durch die frühern Gesetze primo Ioco auf jedem Gute haftende Recht, auf welches kein Gläubiger Anspruch machen durfte, erlischt durch die Aufhebung der Frohnen und sonstigen untertänigen Leistungen. 2. Der galizischen Creditanstalt wird aufgetragen, jeden Grundbesitzer auf sein Verlangen den vollen Nennwerth der Octava in Pfandbriefen gegen Cession, denselben an die Creditanstalt im kürzesten Wege auszuzahlen. 3. Die Hypothekar  Gläubiger sind nicht berechtigt, auf die Pfandbriefe der Octava ihr Recht auszudehnen.

2039. Acht Gemeinden des Steuerbezirkes Wartenburg in Österreich ob der Enns durch den Abgeordneten Peitler. Petition um Berücksichtigung ihrer vielen durch Hagelschlag erlittenen Unglücksfälle bei der Entschädigungsfrage. 

2040. Johann Nawratil zu Chielitz in Böhmen. Petition wegen der Zahlung vom Weinausschank. 

2041. Johann Zahoda zu Acigezd in Böhmen. Petition wie oben. 

2042. Amand und Clara Cypanek zu Mestek in Böhmen. Petition wegen ihren drückenden Verhältnissen.

2043. Math Topf zu Gfohl in Niederosterreich, durch Abg. Firnkranz Petition wegen eines Streites mit seinem Nachbar.

2044 Gemeinde des Pfarrbezirkes Reindorf, dann Neulerchenfeld, Hernals, Wahring, Dobling, durch Abg Schuselka. Petition wegen Herabsetzung der Hauszinssteuer

2045 Die Hutmacherhineisteer zu Brunn Petition wegen Abschaffung der in dieser Stadt bestehenden Niederlagen auswärtiger Hutfabrikanten

2046. Abgeordneter Strasser bittet um einen 14tägigen Urlaub

2047. 33 Gemeinden des Wahlbezirkes Krzywsce in Galizien protestiren gegen die Wahl des Abgeordneten Pienischikowsky

2048 Die galizischen Straßenbau  Beamten bitten um Erhöhung ihrer unzureichenden Besoldungen.

2049. Die Postexpeditionen des Täschner Kreises bitten um Einreihung in den Stand der Staatsbeamten wegen Anwartschaft auf definitive Anstellung.

2050 Gemeinde Zulice im Zloczower Kreise durch den Abgeordneten Lewiczki Beschwerde wegen Grundentziehung, Verletzung ihrer Nutzniessunds und sonstigen Rechte.

2051. Marktgemeinde Gablow im Buntlauer Kreise, durch Abg. Polaczek bittet, daß dieser Ort zum Sitze eines Bezirksgerichtes gewählt werde

2052 Die Wundarzte des Innkreises durch den Ab geordneten Meindl schließen sich dem Protest gegen den Ministerial Erlaß vom 19. August d. J den Wiener Wundärzten an. 

2053. Gemeinde Werbiaz im Kolomaer Kreise. Beschwerde wegen Grundentziehung und Verweigerung des gesetzlichen Schutzes von Seite der Behörde.

2054 Viele Bauerngrundbesitzer des Traumkreises. Petition wegen den Untertranigkeitslasten der Grundsteuer, Hauser, Verzehrungssteuer und sonstigen Steuern

2055 Der Reichstagsvorstand a) Aufforderung an die Abg. Alois Fischer, Kapußczak, Pulpan, Fischhof und Pfretschner wegen Urlaubsüberschreitung. b) Note an das Ministerium des Innern wegen Zustellung Am 1 October 1848.

2056. Abg. Demel bittet um einen dreitägigen Urlaub

2057. Johann und Gabriel Penkala, Muller zu Stanislowka durch den Abg. Panko Kozar Beschwerde gegen die Herrschaft wegen Bedrückungen.

2058. Die Ansiedler zu Zubowernosky durch denselben Abg., Beschwerde (wie oben)

2059 Gemeinde Smerekow durch denselben Abg. (wie oben).

2060 Maka Rot zu Zubormoste (wie oben)

2061 Gemeinde Groß Doronow in Galizien durch denselben Abg Beschwerde wegen unterlassenein Baue einer Kirche

2062 Gemeinde Kulikow durch denselben Abg., bittet um die Befreiung von der an die lateinische Pfarre zu leistenden Gaben

2063Dieselbe bittet um Entschädigung für ungebührliche Leistungen

2064. Dieselbe, Petition wegen eines von der ehemaligen Herrschaft zu leistenden Ersatzes.

2065. Dieselbe, Petition wegen Errichtung eines Magistrates.

2066. Dieselbe, Petition wegen Bewilligung zur Eingebung der Markt und Standgelder.

2067 Gemeinde Kulikow, Petition um Einstellung der Leistungen an die ehemalige Grundherrschaft

2068 Dieselbe, Beschwerde gegen den Herrschaften Mandatar wegen seinen Eigenmächtigkeiten

2069. Die zur Leibgedingestadt Trautenbau gehörigen Dörfer: Niederaltstadt, Hobenbruck, Weigelsdorf und andere durch den Abg Reiß, Petition um Befreiung von ihren Verpflichtungen.

2070 Tuchfabriken und Gewerbstreibende der Stadt Bielitz durch den Abg Schneider, Petition wegen einer möglichst schnellen und friedlichen Losung der ungarischkroatischen Wirrer, wegen des höchst nachteiligen Einflusses derselben aus ihren Erwerb

2071. Der Reichstag Cassier überreicht den Totalausweis und das documentirte Cassejournal für den Monat September 1848.

2072 Ministerium des Innern übergabt die Acten über die Wahl des Herrn Anton Payr zum Abg. für Vocklabruck

2073. Abg Hyciek überreicht die Petition von 10 Gemeinden des Zywiecer Kreises wegen Schmälerung ihres Holzungsrechtes.

2074. Der Constitutionsausschuß übergibt den Entwurf der Gründrechte zur Drucklegung.

2075. Der Kriegsminister übergibt die Berichte des commandirenden Generalen in Galizien Feldmarschall Leutnants von Haminerstein über einige Excesse und Vorfälle

2076. Gemeinde Ceszki in Galizien durch den Abg. Pietrowski, Beschwerde wegen der ihr auferlegten Lasten

2077 Insassen der Gemeinde Kowansko bitten um Berücksichtigung ihrer drückenden Lage

2078 Die Krackauer Judengemeinde bitten um Emancipation.

2079 Abg. Honig bittet um einen 2tagigen Urlaub

2080. Abg Pinkas bittet um einen 13tägigen Urlaub.

2081. Abg Huemer bittet um einen dreitägigen Urlaub.

2082. Abg. Trecieski bittet um einen 14tägigen Urlaub.

2083. Abg. Lomnicki bittet um einen 22tägigen Urlaub.

2084. Abg. Posacki bittet um einen 14tägigen Urlaub.

2085. Abg. Facchinetti bittet um einen 14tägigen Urlaub.

2086. Die Pfarrgemeinde Koszow in Kolomaerkreis Petition wegen Erbauung einer neuen Kirche.

2087. Die Militär  Invaliden auf der Herrschaft Internstein in Mähren durch den Abg. Dworzack, Petition wegen ihrer Versorgung nach der Entlassung vom Militär.

2088. Gemeinde Mollardt V. O. M. B. durch den Abg. Purker, Beschwerde wegen Zinsforderungen der Herrschaft nach dem Privatablösungsvertrag und wegen Verweigerung der Waldstreu.

2089. Die Hauptversammlung der Ruthener in Lemberg bittet zur Beilegung der realen Grundentziehungsklagen das Geeignete anzuordnen.

2090. Gemeinde Katzengrün durch den Abg. Dotzauer liefert die Nachweisung ihrer Abgaben und Arbeitsleistungen.

2091. Die Grundbesitzer der Gemeinde Kotigau durch den Abg. Dotzauer, Petition wegen Wiedererstattung des ihnen abgedrungenen Robotablösungsbetrages. 

2092. Gemeinde Pochlowitz und Leibnitsch durch denselben Abg., liefert die Nachweisung ihrer überspannten Leistungen.

2093. Franz Rötz im Namen der Hennesgreiner, Tothauer und Schliefnerhütten Müller durch denselben Abg., Petition um Erleichterung ihrer Lasten.

2094. Die Insassen der Gemeinde Telcice im Ehrudimer Kreise, Petition um Verbesserung ihrer drückenden Lage.

2095. Insassen und Häusler der Gemeinden Dolny Zellene und Rausinow, Petition wegen Überlassung herrschaftlicher Gründe gegen billige Bedingungen.

2096. Die Gemeinden Klimikowka, Konkowa und Leszczyny durch den Abg. Durbasiewicz, Beschwerde wegen Grundentziehung.

2097. Gemeinde Losie in Galizien durch den Abg. Durbasiewicz, Beschwerde wegen Schmälerung ihres Holzrechtes.

2098. Gemeinde Ober Horodnik durch den Abg.. Bodnar, Beschwerde wegen Grundentziehung.

2099. Dieselbe Gemeinde, Petition wegen des Holzungsrechtes und Benützung der Salzquellen.

2100. Gemeinden, Steier, Unterwalt, Garsten, Stengern und noch andere drei im Traunkreise durch den Abg. Mitterndorfer, Petition um Abhilfe wegen ihrer drückenden Lage.

2101. Die Bürger und Gewerbstreibende zu Hovic und Milatin durch den Abg. Lhotta, Petition um Regelung des Zunftwesens und Hebung der Industrie.

2102. Die Barakner und Inleute zu Podolibi durch denselben Abg., Petition um Befreiung von den Abgaben und wegen Mitbenützung der Gemeindegründe.


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