Støeda 4. øíjna 1848

habe das Finanzministerium ersucht, darauf Rücksicht zu nehmen und anzugeben, wie viel es schon eingeleitet hat, daß diese Reduzierung sogleich eintrete. Der Herr Finanzminister hat freilich in Betreff der vielen Verhandlungen darauf vergessen, ich wurde ihn aber doch bitten, Vorlagen zu machen, weil ich überzeugt bin, daß wir durch diese drei Sichtungen des Staatshaushaltes im Hofwesen, im diplomatischen Körper und in den Pensionen Millionen ersparen können, und daß wir dafür diese Millionen in dem nächsten halben Jahr, für welches ich auch nur die Steuer bewilligt sehen will, in der Hauszins und Verzehrungssteuer wesentliche Erleichterung gen eintreten lassen. Ich bitte also den Herrn Finanzminister, wenn er noch einmal das Wort ergreifen sollte, auf diesen Gegenstand Rücksicht nehmen zu wollen.

Finanzmine. Kranß. Ich will gleich auf diesen Punct antworten. Es sind wirklich Ersparungen in dem neuen Voranschläge angetragen und zwar, nebst einer namhaften Verminderung der Hofstaatsauslagen, beim Ministerium des Äußern 348. 000; dann beim Finanzministerium 1, 505. 000; bei den allgemeinen Verwaltungsauslagen 581. 051 fl., zusammen in den laufenden Erfordernissen 2, 899. 000 fl. Ersparungen, diese werden der hohen Versammlung noch klarer werden, wenn ich die Beilagen, wie ich hoffe, binnen wenigen Tagen werde vertheilen lassen können. Ich habe nämlich eine zergliederte Vergleichung zwischen dem Voranschlag für die Jahre 1849 und 1848 ausarbeiten lassen. Ich würde den Herrn Abgeordneten bitten, für heute sein Amendement zurück zu ziehen, weil das Ministerium in diesen Beziehungen selbst Anträge stellen wird, und insbesondere über die Befreiung der notwendigsten Lebensmittel von der Verzehrungssteuer. Es wird ein Schritt geschehen, und zwar sehr bald, um auch in dieser Beziehung den ärmsten Volksclassen eine Erleichterung zuzuwenden.

Abg. Sa d i l. Ich wollte bei der wiederholten Erklärung des Herrn Finanzministers, daß er sich mit der Aufhebung des Fictitium's einverstanden erkläre, auf das Wort verzichten; nachdem aber der Berichterstatter des Finanzausschusses dabei verharrt, daß der § 1 des Gesetzantrages unverändert angenommen werde, und nachdem mehrere Herren Redner sich auch in dieser Beziehung ausgesprochen haben, so muß ich doch einiges zur Aufklärung der Verhältnisse dieser Steuer beifügen. Wenn man vor etwa hundert Jahren die Industrie Böhmens höher besteuern zu müssen glaubte, um dein durch verheerenden Krieg beinahe wertlos gewordenen Grundbesitz einige Erleichterung zu schaffen, so haben sich seit dieser Zeit die Umstände gewaltig geändert.

Damals war der Gewerbstand ein selbstständiger, gesicherter, er war der Kern der städtischen Bevölkerung, und was ist er jetzt? Wo man sonst hundert von Meistern sah, die ein hinreichendes Einkommen hatten, finden sich jetzt kaum zehn, die sich mühsam und schwankend fortschleppen, die ändern sind genöthigt, als Hilfsarbeiter oder Bettler ihr Dasein zu fristen, und wenn nicht bald durch eine vernünftige Gewerbsgesetzgebung, welche die Klippen starren Zunftzwanges oder andererseits völliger Gewerbsfreiheit gleich geschickt zu umgehen weiß, Abhilfe verschafft, so ist ein kräftiger Mittelstand, die festeste Stütze des Staates, bei uns in kürzerster Frist bloß eine historische Erinnerung mehr und wir haben nur wenige Reiche, dagegen eine erdrückende Masse von Proletariern. Ungeachtet dieser, seit einer Reihe von Jahren fortschreitenden Verschlimmerung hat man das Fictitium altem, jeder Neuerung abholden, Gebrauche gemäß, fortbestehen lassen, ja es wurde durch Zuschläge mehr als verdoppelt. Weder die Josephinische Steuerregulierung, noch das Erwerbsteuerpatent nahm Rücksicht darauf, der Gewerbsmann in Böhmen zahlt also nicht nur alle Gaben, wie jeder andere Staatsbürger, sondern noch das Fictitium obendrein; der Gewerbsmann Böhmens, eines Landes, das ich mit Hinblick auf die zahlreichen Bewohner seiner ausgedehnten Grunzbezirke, was Noth und Elend betrifft, zum großen Theile, Osterreichs Irland nennen könnte, wenn ich nicht den traurigen Vorzug, es zu sein, Galizien einräumen müßte; der Gewerbsmann Böhmens zahlt mehr als jeder andere seiner Standesgenossen in den übrigen Ländern der Monarchie. Wenn ein Abgeordneter gesagt hat, daß diese Steuer den Einzelnen nur mit einigen Groschen belaste, so ist es nicht richtig,, infoferne er es im Allgemeinen genommen haben wollte. Diese Steuer ist für die gegenwärtigen Verhältnisse so ungleichartig vertheilt, daß es selbst Landstädte gibt, wo ein Gewerbsmann 23 Gulden, der Handelsmann 12  20 Gulden Conv. Münze jährlich zahlt. Ich nenne bloß die Stadt Polna, die den auf sie entfallenden Betrag von 980 Gulden nicht anders hereinzubringen vermag, weil ihre Bevölkerung früher wohlhabend, jetzt zum größten Theile aus tief verarmten Tuchmachern besteht. Daß der Ertrag im Ganzen den Mißmuth, den diese ausnahmsweise Steuer in den Städten Böhmens verursacht, und die auch zahlreichen aber eben so fruchtlosen Beschwerden veranlaßt hat, nicht lohne, haben wir schon aus den Äußerungen des Herrn Finanzministers gehört; sie trägt nur 160. 000 Gulden Conv. Münze, wahrlich eine Summe, zu deren Bedeckung sich bei dem Vorschlage des Finanzanschlages entweder eine Ersparnis, oder irgend eine andere Art wird finden lassen. Ich hoffe daher die hohe Versammlung werde in Anerkennung des Principes der Gleichbesteuerung, insoweit dieses schon jetzt, ohne in der Verwaltung Unordnungen nach sich zu ziehen, in Anwendung gebracht werden kann, den böhmischen Gewerbsmann von dem ausnahmsweise Drucke befreien. Ich hoffe es um so mehr, als es bekannt ist, daß die Gewerbsleute aller Länder ihre kummervollen Blicke nach dieser hohen Versammlung richten, schleunige und dauernde Abhilfe ihrer trostlosen Lage erwartend, und wir können unsere Bereitwilligkeit jetzt schon wenigstens dadurch an den Tag legen. daß wir sie von exceptionellen Lasten, unter denen sie schmachten, erlösen. (Beifall).

Präs. Der Abg. Wienkowski hat das Wort. 

Wienkowski. Ich glaube die hohe Kammer wird mir das Zeugniß gerne geben, daß ich ihre Geduld nicht zu oft mißbrauchte. Ich habe mir nämlich zum Grundsatze gemacht, nur dann das Wort zu ergreifen, wenn es gilt durch Anführung von Facten, zur Widerlegung oder zur Aufklärung von Ansichten beizutragen, oder um Bemerkungen vorzubringen, die dazu dienen, der Sache einen neuen Standpunct abzugewinnen, endlich wo es gilt, meine Meinung, mein Votum zu rechtfertigen. In dem vorliegenden Falle ergreife ich das Wort, um wirklich mein Votum zu rechtfertigen. Ich hatte die Hoffnung, man werde die dem Antrage der Finanzkommission entgegengesetzten Verbesserungsanträge zur Abstimmung gelangen lassen, wo ich dann dafür meine Meinung abgeben würde. Ich hatte die Hoffnung, daß der Antrag der Finanzcommission in der jetzigen Fassung hierdurch beseitiget würde. Allein da die Antragsteller ihre Verbesserungsanträge zurückgezogen haben, so bemerke ich, daß ich erstens, schon jetzt für die Steuerbewilligung nicht stimmen kann, und zweitens jedenfalls nicht für das bisherige Ausmaß.

Ich glaube nämlich und werde von dieser Überzeugung durchdrungen, daß die Steuerverwilligung oder eigentlich der Antrag für die Stenehrverwilligung, der an uns gestellt worden ist, nicht eine bloße Formalität werden solle, sondern daß wir erst dann die Steuer verwilligen dürfen, wenn wir uns auf das Genaueste von der Nothwendigkeit derselben überzeugt haben, diese Überzeugung ist uns aber nicht verschafft worden. Ich weiß in der That selbst nach Vorlegung des unbelegten suminarischen Leberschlages nicht, daß der Staat aller dieser Summen bedarf, die von uns gefordert werden, und daß die Nothwendigkeit eintreten wird, die Steuern nach dem bisherigen Ausmaße auszuschreiben. So lange ich dieses nicht weiß, kann ich auch nicht dafür stimmen. War es nun unmöglich, diesen Staatsvoranschlag bisher fertig zu machen, so wäre es ja besser gewesen, wenn die Staatsverwaltung diese Steuern im Ordonnanzwege ausgeschrieben hätte. Es wäre da höchstens vielleicht zu einer Interpellation gekommen, und das Finanzministerium hätte diese Ausschreibung leicht dadurch rechtfertigen können, daß die erforderliche Zeit nicht da war, den Staatsvoranschlag zu Stande zu bringen, und die Sache würde abgethan gewesen sein.

Wir wären dann wenigstens nicht in die Nothwendigkeit versetzt, zur unmotivierten Steuerausschreibung unsere Hand zu bieten, und so gleichsam die Zangen abzugeben, um gebratene Kastanien aus dem Feuer zu holen. Ich kann also in der Beziehung nach meinem Gewissen, so lange nicht für die Ausschreibung einer Steuer votieren, bis ich die volle Überzeugung erhalte, daß das Staatsbedürfnis unumgänglich die von uns verlangten Summen erheischt.

Ich kann aber auch nicht einmal zugeben, daß die gehörige Zeit nicht vorhanden war, einen solchen Staatsvoranschlag über die Staatsbedürfnisse vorzulegen; denn selbst unter dem alten Regime müßten doch Ausweise und Register über die Staatsbedürfnisse und deren Bedeckung geführt worden sein  und es handelt. sich ja für jetzt nur um solche Ausweise. Ich weiß wohl, daß in einem Staate wie der unserige, die Feststellung und Prüfung eines Staatsbudgets ein zu complicirter Gegenstand ist, daher viel Zeit und Mühe erfordert. Aber im vorliegenden Falle bei dieser Steuerbewilligung war nach meiner Ansicht ein solches complicirtes Budget nicht nothwendig. Es hätte genügt, das Staatsbedürfnis, aber nur approximativ mit Belegen auszuweisen, und diese Ausweise würden uns schon die Überzeugung verschaffen, daß diese oder jene Summe an Steuern nöthig ist, und das Volk, welches von uns mit Recht Erleichterungen in der Steuerzahlung erwartet, hätte in diesem Falle, wenn auch keine Erleichterung, so doch wenigstens die Überzeugung gewonnen, daß wir mit genauer vollkommener Prüfung der Staatsbedürfnisse, und nach gewonnener Überzeugung von der unabweislichen Nothwendigkeit dazu geschritten sind, dem Volke diese Last wieder aufzulegen,  die es bisher getragen hat. Ich mache die hohe Reichsversammlung nur aufmerksam auf den Zustand der Dinge in den Provinzen, welcher sich ergeben hat durch die Aufhebung des Unterthänigkeitsverhältnisses, welches ich übrigens als die höchste Errungenschaft betrachte, die der Reichstag vollendet hat. Es sind aber dadurch die ehemaligen Gutsbesitzer in die Notwendigkeit versetzt worden, sich einen Fundus instructus anzuschaffen, und die vielen Capitalien in die Wirtschaft zu stecken. Ferner ist. die Robot, die früher umsonst geleistet wurde, aufgehoben, und muß jetzt mit barem Gelde bezahlt werden. Ich muß darauf aufmerksam machen, daß bei den wenigsten Gutsbesitzern die gehörigen Capitalien zum Betriebe der Landwirtschaft vorhanden sind.

Wir müssen daher darauf sehen, daß wir ihnen eine Erleichterung in der Steuerzahlung verschassen können, auf daß sie die zum Wirtschaftsbetriebe notwendigen Gelder leichter aufbringen. Hätten wir nur einen genauen Ausweis über die Staatsbedürfnisse, so würde sich vielleicht auch eine Erleichterung in der Steuerausschreibung erzielen lassen, und die 

Gelder, welche sonst zu verwenden wären auf Zahlung der Steuern, könnten verwendet werden auf den Betrieb der Landwirtschaft, und wäre auch das nicht möglich, so hätten wir doch dem Volke in unserer gedrückten Lage die Aberzeugung verschaffen können, daß Erleichterung für jetzt noch unmöglich ist. Jetzt wie die Sachen stehen, wie der Antrag gestellt ist, kaum ich mit ruhigem Gewissen unmöglich dafür stimmen, um so weniger als uns der Herr Finanzminister so eben versprochen hat, daß schon in ein paar Tagen die Belege zu dem vorgelegten summarischen Staatsvoranschlage werde vorgelegt werden können. Meine Herren! Man hat uns geschreckt, daß wenn wir die Steuern nicht alsogleich pr. Pausch und Bogen bewilligen, alsogleich Reaction, Anarchie, Auflösung des Staates und dergleichen über uns hereinbrechen werden. Ich muß gestehen, ich theile diese Befürchtungen nicht, denn es handelt sich ja nur um einige Tage Verzug, und die Folge unserer jetzigen Steuerverweigerung könnte nur sein, daß die Belege zum Staatsvoranschlage schneller herbei geschafft werden. Hier handelt es sich wie gesagt nur um ein paar Tage, und nach diesen werden wir uns aus den vorzulegenden Behelfen überzeugen können, ob und nach welchem Ausmaße wir mit Beruhigung die Steuer bewilligen können. Es haben hier mehrere Redner und zwar sehr richtig und schön nachgewiesen, daß Erleichterungen an Steuern jetzt vorgenommen werden können. Der Herr Finanzminister hat so eben selber gezeigt, daß wirklich in der uns vorgelegten Zusammensetzung der Staatsbedürfnisse schon einige Herabsetzungen um mehrere Millionen eingetreten sind. Ist das der Fall, so weiß ich nicht, warum man die Steuern nach dem bisherigen Ausmaße wieder ausschreiben soll. Man bemerke mir nicht, daß es hier in dem Antrage der Finanzcommission heißt,  die Steuerbewilligung werde nur unter Vorbehalt der Änderungen beantragt, welche in der Steuer nach Prüfung des Staatsvoranschlages werden vorgenommen werden können, denn ich sage, die Zeit jetzt ist die kritischste für Landleute, und zumal für ehemalige Gutsbesitzer.

Sie müssen jetzt, wie ich früher bemerkte ein bedeutendes Capital in die Wirtschaft stecken, und wie werden sie es wieder heraus bekommen. Da die Urprodukte noch immer in dem Preise stehen, wie früher, wo die Arbeit umsonst war? Sie haben sehr oft die nöthigen Kapitalien nicht, sie müssen sie aufnehmen und hohe Procente dafür zahlen. Tritt nun eine Erleichterung in der Steuerzahlung ein, so ist sie eine bedeutende Abhilfe, besonders jetzt, wo die Preise der Feldfrüchte sich noch nicht festgestellt haben, wo sie noch dieselben sind, wie sie damals waren, als noch eine Robot bestand. Vielleicht werden die Grundbesitzer in der Folge mehr zu zahlen im Stande sein, als sie es bis jetzt gezahlt haben. Jetzt aber muß ihnen jede Erleichterung sehr willkommen, sehr erwünscht sein, und nur die äußerste nachgewiesene Notwendigkeit könnte das bisherige Ausmaß rechtfertigen. Da nun diese Notwendigkeit mit nichts dargethan wird, so kann ich bis zur Vorlegung der das Staatsbedürfnis nachweisenden Behelfe, für das bisherige Ausmaß der Steuern nicht stimmen. Übrigens behalte ich mir vor, noch zum § 3 des Antrages meine Bemerkungen zu machen.

Präs. Der Abg. Wienkowski war der letzte eingeschriebene Redner. Es dürften nun diese Anträge vorgelesen und wegen der Unterstützungsfrage die erforderliche Verfügung getroffen werden, weil davon abhängen wird, ob manche Antragsteller ihre Anträge zu begründen oder für sich das letzte Wort zu sprechen haben. Hierher gehört der Antrag des Abg. Herzig. Ich werde ihn vorlesen, um die Unterstützungsfrage stellen zu können. Er beabsichtiget einen Zusatz im Paragraphe eins: Es möge in der siebenten Zeile des ersten Punctes des Antrages der Finanzcommission nach dem Worte "beschlossen werden'' eingeschaltet werden.  Jetzt kommt der Antrag: "und der alsogleichen Vorlage des Ergebnisses des Staatshaushaltes vom Jahre 1847 in den genauesten Details! Wird dieser Antrag unterstützt? (Unterstützt.) Der Antrag des Abg. Lasser lautet.

"Die Amendements, welche die Aufhebung der Verzehrungssteuer, die Herabsetzung der Salzpreise und die sonstige mit der Budgetberatung im Zusammenhange zu bringende Reform des Steuerwesens betreffen, seien als selbständige Anträge zu behandeln und an den Finanzausschuß zur Berathung zu überweisen. " Wird dieser Antrag unterstützt? (Unterstützt.) Der zweite Antrag desselben lautet:

"Die directen Steuern seien auf ein halbes Jahr, und die indirecten Steuern und Gefälle auf das ganze nächste Verwaltungsjahr auszuschreiben. "

Wird der Antrag unterstützt? (Unterstützt.) Der Antrag des Abg. Szabel lautet:

"Es sind alle Anträge bis zur Berathung des Staatshaushaltes und der vom Ministerium oder dem Finanzausschusse vorzulegenden Steuerreform zu vertagen, und bei der vorliegenden Steuerbewilligung bloß jene Anträge, die auf die Bewilligungsperiode Bezug nehmen, in Berathung zu ziehen. " Wird der Antrag unterstützt? (Unterstützt.) Borrosch. Über den Antrag selbst ist dann doch die Debatte gestattet.

Präs. Ich glaube nicht, weil er ein Zusatzantrag oder ein Amendement zum §. 1 ist. (Borrosch. Es ist ein Vernichtungsantrag, und.) 

Präs. und die Debatte über die Debatte über den ersten Paragraph geschlossen ist.

Borrosch. Es ist ein reiner Vernichtungsantrag, und ich muß dann doch ums Wort bitten.

Präs. Ich fürchte, daß das Wort nicht zu gestatten sein wird, weil schon der Beschluß gefaßt wurde, daß die Detaildebatte für den ersten Paragraph schon geschlossen ist.

Löhner. Ich erlaube mir nur zu bemerken, daß durch diesen neuen Antrag des Herrn Abg. Szabel auch Anträge anderer Art ausgeschlossen werden sollen, nachdem ich aber das Recht gehabt habe, einen Antrag einzubringen, und diese Anträge zu Paragraph 3 eingebracht habe, so muß ich mich verwahren dagegen, daß beim Paragraph 1 diese Frage bereits zur Abstimmung gebracht werde, denn auf die Art wird über Anträge, die bei Paragraph 3 gar nicht vorkommen sollen, abgestimmt.

P r ä s. Ich bitte, ich stelle nun die Unterstutzungsfrage vor der Hand.

L ö h n e r. Also wird bis zum Paragraph 5 die Discussion fortgeführt.

Berichterstatter Szabel. Ich erlaube mir zur Beruhigung des Abg. für Saaz die Bemerkung zu machen, daß mein Antrag für den Paragraph 1 des Gesetzentwurfes lautet.

Abg. Borrosch. Da bitte ich auch mich zu beruhigen, die meinigen sind formal. (Heiterkeit.)

Szabel. Ich glaube dadurch dürfte der Abg. Borrosch, sobald seine formellen Anträge sich nicht auf den ersten Paragraph beziehen, sich ebenfalls beruhigt fühlen.

Borrosch. Sie könnten dem ungeachtet auf einem Umwege beseitigt werden.

 Szabel. Das ist nicht meine Sache.

Borrosch. Ich wahre sie.

 Szabel. In Beziehung auf die Todtschlagsamendements muß ich bemerken, daß es nicht diese Absicht war, welche mich geleitet hat, das Amendement zu stellen, denn nachdem ich erklärt habe, daß alle dießfälligen Anträge bloß vertagt werden sollen, so habe ich nicht auf Verwerfung hingezielt, sondern dahin, um diese Anträge auch praktisch möglich zu machen, denn ich habe erwähnt, daß, wenn alle diese Amendements jetzt auf entsprechende Art erledigt werden sollen, die Steuerbewilligung beinahe zur Unmöglichkeit wird, indem daraus eine Steuerreformfrage geworden ist, und wir werden nach meiner Ansicht, wie mehrere Gegenredner, in dem Verlaufe ihrer Rede oder doch in der zweiten, dritten Rede, die Notwendigkeit der Steuerbewilligung eingesehen haben, daß selbst wir dann nach Verlauf von einigen Tagen einer jetzt nicht zeitgemäßen Debatte, endlich zu dem Beschlusse gelangen werden, den Antrag des Finanzausschusses zu genehmigen.

Löhner. Ich erkläre mich feierlich gegen die eben vorgebrachte Begründung und mache die hohe Kammer aufmerksam, daß es sich hier nicht um die Vertagung handelt, sondern es handelt sich um ein Abschneiden, denn diese Anträge sind nicht gestellt worden für die Bewilligung eines Budgets, sondern von den Antragstellern, zu denen ich, im Vorbeigehen gesagt, nicht gehöre, nach ihrem besten Gewissen zu dem jetzigen vorliegenden Gesetzentwurfe, nämlich zum Gesetzentwurfe, der für die Bewilligung vorgelegt wurde. Die Antragsteller haben wohl gewußt, was sie damit wollten, sie wollten dadurch ihr Gewissen wahren, daß sie solche Anträge gestellt haben, worunter die Annahme des Gesetzentwurfes (unterbrochen durch).

Präs. Ich bitte darüber dürfte gegenwärtig kaum zu sprechen sein, denn was den Inhalt des Paragraph 5 über die Debatte anbelangt, so ist schon der Schluß der Debatte. erklärt worden, bis dieser Antrag durch die Unterstützungsfrage (wird unterbrochen.)

Ich bitte, ich werde dann diejenigen Herren, welche als Antragsteller das Wort zu ergreifen wünschen, falls ihr Antrag unterstützt wurde, ersuchen, dieses Wort zu ergreifen, und es würde sich nun darum handeln, in welcher Ordnung die Aufträge zur Abstimmung zu bringen sind.

L ö h n e r. Ich behalte mir das Wort vor.

Präs. Dann glaube ich, wird die Frage in Anregung gebracht werden, die der Abg. von Saaß (unterbrochen durch eine Stimme: Herr Präsident, es handelt sich jetzt eigentlich um) es handelt sich jetzt nur um die Unterstützung der Anträge.

Ich muß bitten, mich nicht zu unterbrechen. Umlauft. Habe ich also das Wort oder Präs. Vor der Hand nicht. (Bewegung auf der Linken.) 

Umlauft. Ich äppellire an die Kammer! (Mehrere Stimmen: Nein  Nein.) 

Ein Abgeordneter. Warum soll er nicht das Wort haben?  er soll es haben.

Violand (ruft.) Ich verlange namentliche Abstimmung.

Präs. Meine Herren! ich habe die Operation begonnen und glaube, daß Niemand das Recht hat mich zu unterbrechen. Ich werde mich dem Beschluß der Kammer unterziehen, aber vor der Hand lasse ich mich nicht unterbrechen.

Der Antrag des Abg. Doliak lautet: "Das Finanzministerium hat in kürzester Frist Gesetzentwürfe vorzulegen, welche zu enthalten haben:

a) Anträge wegen Herabsetzung der Salzpreise und der vorzüglich auf der ärmeren Classe lastenden Stempelgebühren.

b) Anträge wegen Ermäßigung, Regulirung oder gänzlicher Aufhebung der Verzehrungssteuer, der Personalsteuer und des Lottos.

c) Wegen gleichzeitiger Einführung anderer Steuern, z. B. der Einkommensteuer, um die durch die Anträge a und b entstehenden Ausfälle im Staats einkommen zu decken. (Dieser Antrag wird unterstutzt.) 

Der Antrag des Abg. Borkowski lautet

Am Ende des ersten Absatzes, nach dem Worte..

"auszuschreiben, " ist zu stellen: mit dem Bemerken aber, daß die Grundsteuer nur von solchen Gemeinden zu beheben fei, welche wirklich angebaut oder auf andere Weise benützt sind. (Der Antrag wird ebenfalls unterstützt.)

Der Antrag des Abg. Placek, Zusatz zum Antrage wegen Ausschreibung der directen Steuerntür das Verwaltungsjahr 1849: "Die in Böhmenphon mehreren industriellen Nutzungen als Beihilfe zur Grundsteuer entrichtete Fictitialsteuer wird am 1. November 1848 aufgehoben. "  Wird dieser Antrag unterstützt? (Ja.)

Der Antrag des Abg. Groman: Das sogenannte Fictitium oder Grundsteuer auf Gewerbe hat gleichfalls vom 1. November 1848 aufzuhören. Wird dieser Antrag unterstützt? (Unterstützt.) Ein ähnlicher Antrag wurde gestellt vom Abg. Sadil das Fictitium in Böhmen soll vom 1. November 1848 angefangen nicht mehr eingehoben werden. (Wird zurückgezogen.)

Antrag des Abg. Forster. Die Judensteuer ist so wie die in Böhmen bestehende Fictitiumsteuer aufgehoben. (Wird zurückgezogen.)

Vom Abg. Trummer liegen nachstehende Anträge vor. Im Paragraph 1 und 2 sollen die Worte: Für den ersten Semester des Verwaltungsjahres 1849in folgende: Für das Verwaltungsjahr 1849 abgeändert werden. Wird dieser Antrag unterstützt? (Die Unterstützung ist zureichend.)

Der zweite Antrag geht dahin, das Finanzministerium hat in kürzester Frist einen Gesetzesentwurf wegen Aufhebung der Verzehrungssteuer von den unentbehrlichsten Lebensmitteln vom 1. November 1849 an vorzulegen.

Der Abg. Peitler hat einen ähnlichen Antrag gestellt.,, Die Verzehrungssteuer wird bis längstens 1. November 1849 aufgehoben und dafür die Einkommensteuer eingeführt. "

Wird dieser Antrag unterstützt? (Unterstützt.)

Der Antrag des Abg. Podlewski lautet: Ich mache den Antrag zu der Aufhebung der Verzehrungs- und Erzeugungsteuer von Branntwein, damit aber das Einkommen des Staates nicht leide, die Einführung der Ausschanksteuer, wie sie früher bestanden. (Unterstützt.)

Der Antrag des Abg. Borkowski, in sofern er die Verzehrungssteuer betrifft, lautet: "Die Juden und die Verzehrungssteuer ist vom 1. November 1848 aufgehoben. Unter der Verzehrungssteuer darf die Produktionssteuer von Bier und Branntwein nicht mit verstanden werden?

Borrosch. Das sind aber wieder zwei §§. nämlich 4 und 1.

P r ä s. Ich habe schon die Bemerkung gemacht. In wiefern der Antrag die Vorzehrungssteuer betrifft. Nur in dieser Stellung stelle ich die Unterstützungsfrage. " (Unterstützt.)

Der Antrag des Abg. Brestel lautet: Am Schlusse des ersten Absatzes: "Jedoch hat bei Einhebung der Verzehrungssteuer das System der geschlossenen Städte sogleich aufzuhören, und es ist in diesen Städten die Verzehrungssteuer auf dieselbe Weise und im selben Maße einzuheben, wie auf dem stachen Lande. " (Unterstützt.)

Antrag des Abg. Popiel:

"Die Verzehrungssteuer von kleinem Vieh und zwar: Ziegen, allen Schassgattungen, Schweinen, Geflügel, der notwendigsten Lebensmittel als Brot, Butter, Käse, Eier, Milch wird aufgehoben. "

Wird dieser Antrag unterstutzt? (Unterstützt.)

Antrag des Abg. Schuselka, Zusatzantrag zu Nr. 1 des Commissionsantrages: "Jedoch ist sogleich in Betreff der Verzehrungs- und Hauszinssteuer billige Rücksicht auf die drückenden Zeitverhältnisse zu nehmen, und ein entsprechender Nachlas zu bewilligen, der hierdurch entstehende Ausfall ist durch sofortige Ersparung beim Hofstaate, diplomatischen Corps, wie bei den höhern Pensionen zu decken. "

Wird dieser Antrag unterstützt? (Zahlreich unterstützt.)

Präsident. Der Abg. Königshofes hat mir nachstehenden Antrag überreicht: "Die hohe Reichsversammlung wolle beschließen, daß, bei der Verzehrungssteuer schon dermalen, was die Verfügung betrifft, wodurch bei allen Ämtern die genaue Zwangsangabe in Maß und Gewicht der zu versteuernden Gegenstände von den einbringenden Parteien bei fünffacher Strafe im Falle, daß diese Angabe unrichtig befunden wird, geboten ist, so wie die beim Liniensamte gehörig angemeldete Durchfuhr von Wein, Obstmost, Bier und Branntwein durch Verkehrungssteuerpflichtige Ortschaften, das Öffnen der Gebinde bei den Auftrittslinienämtern auf der Stelle aufzuhören haben; endlich Daß sich bei der Biererzeugung die Controle nur auf den Kühlstock und bei dem Unterzeugbier auf die Gährbodungen mit Beseitigung aller Registereinführung und Kellerrevisionen zu geschehen habe. " (Unterstützt)

Der Antrag des Abg. Trecieski. "Die Verminderung der Salzsteuer durch Herabsetzung der Salzpreise. " (Unterstützt.)

Der Abg. Goldmark hat den Antrag gestellt: "In Betracht, daß die hohen Salzpreise auf der Landwirtschaft und Industrie am nachtheiligsten lasten, beantrage ich, daß das Salz zu den landwirtschaftlichen und industriellen Zwecken um den Erzeugungspreis hinkangegeben werde. " (Unterstützt.)

Der Abg. Umlauft hat den Antrag gestellt: "Die Zahlenlotterie hat vom 1. November 1848 für alle Zeiten aufzuhören. " (Unterstützt.)

Der Abg. Konopka hat den Antrag gestellt:

"Die Stempelgebühren von örtlichen blättern, Kalendern wird vom 1. November 1848 gänzlich aufgehoben, (Unterstützt.)

Der Antrag des Abg. Neuwall.

Neuwall. Ich ziehe ihn zurück, rücksichtlich des ersten Punctes.

Präs. Der Antrag des Abg. Brauner, in soweit er hierher gehört lautet: "Alle Weg, Brückenwund Wassermautchen haben im dermaligen Ausmaße für das ganze Verwaltungsjahr 1849 zu bestehen. " (Zahlreich unterstützt.)

Abg. Dilewski trug an: "Überhaupt alle Steuern bloß für 3 Monate zu bewilligen, die Bewilligung für die weitere Zeit hat sich zur Vorlage des Zahlenbudget für das Jahr 1849 zu verschieben. " (Unterstützt.)

Antrag des Abg. Borkowski lautet:

"Es soll vom 1. November 1848 an, eine Steuer von ausgeliehenen Capitalien eingeführt werden, mit dieser Verschärfung, daß die ausgeliehenen aber nicht ausgewiesenen und nicht besteuerten Capitalien zu verfallen haben. " (Bewegung.)

Die nähern Modalitäten dieser Steuer hat das Finanzministerium baldigst auszuarbeiten, und der hohen Kammer vorzulegen. " (Unterstützt.)

Die Anträge gehören nach meinem Erachten zum §. 1. Diejenigen Antrage, welche jetzt die Unterstützung erhalten haben und nicht zurückgenommen worden sind, in Betreff dieser Anträge haben die Antragsteller noch das Recht nach den bestehenden Grundsätzen das Wort zu ergreifen.

Abg. Löhner. Ich bitte nur zu erlauben, daß ich bemerke, ich behalte mir das Recht vor, bei einzelnen Anträgen den Namensaufruf zu verlangen. Ich kann sie aber nicht für alle fordern, weil das wirklich ins Unendliche ginge.

P r ä s. Wird der Antrag auf Namensaufruf unterstützt. (Für einzelne Fälle!) Der Antrag ist bei einzelnen Fällen zu erneuern, jetzt muß die Unterstützungsfrage gestellt werden. (Geschieht.)

Er ist unterstützt.

Borkowski. Ich habe den Antrag auf Aufhebung der Verzehrungsteuer gemacht und wollte ihn als Verbesserungsantrag mit dem vierten Abschnitte des Antrages der Finanzkommission vereinigt wissen, weil da von der Aufhebung der Judensteuer die Rede ist. Ich halte diese beiden Steuern für gleich ungerecht und gleich drückend mit dem einzigen Unterschiede, daß die eine nur einen Theil der Bevölkerung, die andere aber das ganze Volk drückt. Man hat vielen Rednern den Vorwurf gemacht, daß sie sich ins Besteuerungssystem eingelassen haben, während es sich lediglich um die provisorische Bewilligung einer Steuer nach dein alten System handle. Allein der Finanzausschuß trug schon selber auf Aufhebung der Judensteuer an.

Ich begreife also nicht, wie die Aushebung und Bewilligung einer Steuer gleichbedeutend sein kann; da in diesen Anträgen sowohl des Fi n a n z Ministers, als auch des Finanz  Ausschusses von Aufhebung einer Steuer die Rede ist. Ohne dem alten Steuersystem nahe treten zu wollen, so kann ein Amendement, welches gleichfalls die Aushebung einer Steuer verlangt, was wenigstens die Form betrifft nicht unpassend sein, ich muß gestehen, daß ich gegen das Bestreben den Status quo, sei es auch nur im Stenerwesen provisorisch zu erhalten, einen gewissen Verdacht hege. Die Verzehrungssteuer war ja auch vor 29 Jahren nur provisorisch eingeführt Es scheint mir, als wenn der böse Geist sich der Provisorien bedienen wollte, um seiner Zeit nicht viel wieder umändern zu brauchen, man nimmt unsere Unerfahrenheit mit in den Voranschlag in die Rechnung hinein, und will uns den Glauben aufdringen, daß die Reformen im Finanzwesen und Steuersystem ungeheuer schwierig sind, wer es nicht zu machen weiß, dem ist wohl alles schwierig, der es aber nicht machen will, der muß es als schwierig vorstellen. Der Abg. Borrosch hat sich entschieden gegen Aufhebung aller Steuern ausgesprochen, folglich auch nach meiner Ansicht gegen Aufhebung der Judensteuer, denn sonst würde er uns den Grund schuldig bleiben, warum erben der Judensteuer seinem Grundsatze untreu werden will. Ich begreife wirklich nicht, warum die Aufhebung der Verzehrungssteuer schwieriger sein sollte, wie die Aufhebung der Judensteuer. Die ganze Schwierigkeit könnte nur darin liegen, wie die Lücke, welche daraus in den Staatseinkünften entstehen würde, auszufüllen wäre. Ich habe daher den Vorschlag gemacht, um nicht die Capitalien, sondern die aufgekündeten Capitalien zu besteuern.

Was die Capitalien, welche die Staatsschuld ausmachen anbelangt, mit welcher allerdings anzufangen wäre, so ist wiederum die Ausführung ganz einfach und leicht, man zieht bei Auszahlung der Zinsen die Steuern ab, und hat dadurch einen Reinertrag von einigen Millionen ohne irgend welche kostspielige Verwaltungsämter und Beamten zu brauchen. Da sich nun auf eine solche Weise der Bedarf des Staates und die Forderungen der Gerechtigkeit und die Möglichkeit, ja sogar die Leichtigkeit der Ausführung vereinigen lassen, so beharre ich bei meinen Anträgen, bitte aber sie nicht zu unterstützen, wenn es der hohen Kammer scheinen sollte, daß die Sache für sich selbst nicht genügend spricht.

Umlauft. Ich erlaube mir nur wenige Worte zur Begründung meines Antrages in Betreff der Aufhebung der Zahlenlotterie zu sprechen. Was die allgemeine Zulässigkeit eines Antrages auf Aufhebung einer Steuer betrifft, so kann ich mich nur den Worten des verehrten Herrn Vorredners anschließen. Ich spreche also bloß von der Lotterie selbst.

Meine Herren! Es ist ihnen gestern von dem Abg. Brauner eine so markige Charakterisierung unseres gegenwärtigen Steuersystems, und aller einzelnen Steuern gegeben worden, daß ich nicht zweifle, diese Schilderung werde noch lange in ihrer Seele lebendig bleiben. Es sind darin auch


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