Støeda 4. øíjna 1848

Präs. Der Schluß der Debatte ist ausgesprochen worden. Als Redner sind noch vorgemerkt, die Herren Dylewski, Schneider, Lubomirski, Hein, Klaudy, Trojan, Feifalik, Rieger. Die Reibe trifft den Abg. Dylewski.

D y l e w s k i. Ich bitte wieder um Nachsicht meine Herren, daß ich wieder von Galizien rede, dort wo ich von Österreich reden soll. Das ist natürlich, ich kenne nur die Verhältnisse Galiziens, und habe die Gewissenhaftigkeit, nicht über Angelegenheiten anderer Provinzen zu sprechen, welche ich nicht vergehe; ich erwarte dasselbe von ihnen.

Ich glaube, daß, wenn ich von Galizien rede, ich von den Interessen Österreichs rede, und sollte ich diesen Glauben verlieren, dann werde ich glauben, daß die Interessen Galiziens nicht die von Österreich sind. Es ist also von Galiziens Domesticalfonden die Rede. Die galizischen Domesticalfond bestehen aus Beiträgen, welche Besitzer von Domesticalgrundstücken, mögen sie ständische Mitglieder sein oder nicht, nach dem bestimmten Verhältnisse zur Grundsteuer in die gemeinschaftliche Casse niederzulegen, und dort Bedürfnisse zu bestreiten haben, die sie im Interesse des Landes als nöthig erachtet haben, die aber im früheren Polizeistaate nicht im mindesten ohne die Bewilligung der hoben Regierung verwendet werden konnten.

Wenn der Polizeistaat noch weiter fortdauern soll, und das muß ich wirklich nach dem Vorschlage des Abg. Borrosch voraussetzen, wenn der Polizeistaat in der Zukunft noch strenger gestaltet werden soll, so hätte ich nichts einzuwenden, daß dieser Fond von Privatleuten, aus ihrem eigenen besondern Vermögen zusammengelegt, im Interesse von Gesammtoesterreich consiscirt werde, denn das wäre eine reine Consiscation. Ich habe in den Grundrechten gelesen, daß das Assoziationsrecht frei ist. Meine Herren war es früher nicht frei: so glaube ich müssen wir dieses Unrecht bessern und sagen, wir erklären es frei. Es ist währ, das ständische Institut hatte bis jetzt das Vorurteil für sich, daß es ständisch war, daß es auf besondere Stände und besondere Glieder des Staates Rücksicht nahm; das kann aufhören, aber es braucht nicht ausgesprochen zu werden, daß das, was das Eigenthum der Glieder der ständischen Vereine ist, ihr Eigenthum zu sein aufhört, sie haben es mit nichts verwirkt, und so lange es nicht bewiesen werden kann, daß sie es verwirkt haben, darf es ihnen auch nicht genommen werden.

Der Herr Abg. Hein hat sehr viele Anstalten berührt, welche in der That eine Last für die Regierung hätten sein sollen, aber den ständischen Mitgliedern zur Besorgung überlassen waren. Wird sich von heute an die Regierung zu dieser Pflicht bekennen, solche Institute aus ihren Mitteln zu bestreiten, wohlan, dann entsteht die Notwendigkeit das Geld, welches die ständischen Mitgliede zusammen gehegt haben, zu verwenden, aber es fließt doch nicht daraus, daß eben dieses Geld weggenommen werden soll. Wenn Sie also glauben, meine Herren, daß das Assoziationsrecht erlaubt ist, und daß in dem Associations Recht zugleich auch das Recht, Beiträge zu geben enthalten ist, und daß man dieses Recht, und auch das Recht auf das Eigenthum der Beiträge nicht verwirkt, ohne etwas wirklich schlechtes gethan zu haben, so können sie nicht dem beistimmen, was der Herr Abg Borrosch vorgeschlagen hat.

Präs. Abg. Borrosch hat das Wort.

Borrosch. Die beiden Redner vor mir kämpfen mit Windmühlen, ich habe gar nichts desorganisierendes beantragt und eben so wenig etwa dem Polizeistaate das Wort geredet. Ich frage was sind die Stände gewesen: Die Repräsentanten der Gesammtheit, wenn sie theilweise zu einer Körperschaft wurden, und als solche körperschaftliche Interessen mit zu versehen hatten, so mag ihnen das ferner frei gestellt bleiben; der größte Theil aber von diesen Empfängen wurde eben für öffentliche Ausgaben gewidmet, und kommt auch aus den Auflagen herein, welche der Staat erhebt.

Ich verweise nur auf die eigenen Worte, die also lauten: "Um nun auch diesem Übelstande (nämlich einer Aufliegendheit, die Aufliegendheiten, die finanziellen sind sehr häufig), zu begegnen, bedarf der verstärkte Landesausschuß der Ermächtigung, beziehungsweise eines Vertrauungsvotums des hohen Reichstages, und erbittet sich solches mit der von selbst verstandenen Verpflichtung, daß er dem nächsten böhmischen Landtage mit den nöthigen Vorlagen die Rechenschaft abzulegen nicht unterlassen wird, wobei und so weiter. " Also es wird ein Vertrauensvotum von uns gefordert und mit vollem Rechte, da ein Theil der Auflagen, welche der Staat als solcher ausschreibt, einer, wie die Herren sagen nicht mehr bestehenden, wie die Herren sagen, noch bestehenden Corporation übertragen werden soll. Von Gemeinden und ihrer Vermögensverwaltung kann hier nicht die Rede sein, und ich habe gar nichts beantragt weiter, darum gehört auch mein weggeschnittener §. 2 hierher, daß die Überwachung des Staates ausgesprochen werde und kein Präjudiz über diese Fonde abgeleitet werde, eben weil wir noch nicht wissen können, wie die Gliederung des Staates ausfallen wird; wir wollen aber, daß sie dem Staatshaushalte zufließen werden. Sind Privatensprüche da, so müssen sie erwiesen werden und der Staat wird sie gewiß nicht in Abrede stellen 

Schneider Ich erlaube mir dem Herrn Abg. für Troppau nur zu erwidern, daß er mich auch ganz mißverstanden hat: ich rede nicht gerade von Aufhebung dieser Domesticalfond und Status Officier Beiträge, sondern von Regulirung, auch nicht von Desorganisation, wir wollen ja organisiren, wir wollen aufbauen. Damit wir aber aufbauen können, müssen wir auch zusammenreißen, das Haus, wie der Troppauer Konvent zusammengekommen ist, war nicht sehr volkstümlich, unser Volk weiß nicht viel von Verdiensten, die sich der Troppauer Konvent erworben hat; woher, kann der arme Schlesier fragen, oder wie komme ich dazu, wer kann mir denn das verargen, daß ich zur Beleuchtung der Stadt Troppau oder respektive zur Beleuchtung der Gebäude, die den Ständen gehören, etwas beitrage, wie komme ich denn dazu, daß man die fauer erworbenen Kreuzer dazu verwende, daß einige Söhne privilegierter Stände aus adeligen Familien in gewissen Instituten gebildet und erzogen werden. Die Leute haben ja für einen jeden Kreuzer Sorge zu tragen, sie sind ja vor Hänger gestorben, und da soll man es ihnen auch verargen, wenn sie um jeden Groschen fragen.

Ich wünsche, daß das Ministerium den Troppauer Konvent beauftrage, Rechnung zu führen, und strenge Rechnung zu führen, wie dieses Alles verwendet worden ist, und die Angabe des Finanzausschusses wird es sein, zu sondern und zu unterscheiden. Was wesentlich nothwendig ist, mag bleiben; das Volk hat einen so gefunden Sinn, daß es einsieht, daß, um lebensfähig zu sein, im sozialen Verhältnisse, auch Steuern und Abgaben nothwendig sind. Was aber wegfallen kann, möge stürzen, und gegen das rede ich, und ich glaube, daß ich es dem Interesse meines armen Volkes schuldig bin.

 Lubomirski. Es erweist sich aus der Debatte, daß die Domesticalfond in den verschiedenen Provinzen auf verschiedene Art entstehen; namentlich in Galizien entsteht er nur durch Beiträge der früheren Dominicaalbesitzer. Ich will nur darauf hinweisen, daß schon auf Grund dieser Verschiedenheit ich dazu bestimmt wäre, gegen den Antrag des Abg. Borrosch zu stimmen, weil ich glaube, daß, sobald eine solche Verschiedenheit da ist, es nicht als Amendement, sondern als besonderer Antrag zu berücksichtigen wäre, und darüber zu verhandeln wäre. Was unsere Provinz anbelangt, so war ich einer derjenigen, welche gegen die Zusammenberufung des alten Landtages protestiert haben, weil ich der Ansicht bin, daß die Fonds, welche unter dem Namen der Domesticalfond noch existiren, ein Eigenthum der Provinz sind. Wir müssen die Sache nicht verhehlen, es wird zu einein Kampfe zwischen uns kommen, zwischen dem Föderalismus und Zentralismus. Ob diesen Kampf sogar meine Gegner umgangen wissen wollen, und hier auf irgend eine Weise durch ein solches Amendement man diese Frage umgehe, und uns auf eine oder die andere Weise binde, von der einen oder der andern Seite, hier wird es aber doch erforderlich sein, daß wir diesen Kampf offen bestehen, allein ihn auf ein ganz anderes Feld schieben, und nicht in einem solchen Amendement die Frage auf eine solche Weise präjudiciren das ist der Grund, daß ich gegen den Abg. Borrosch bin, obwohl ich die Ansicht theile, daß die Stände keine Association zu berücksichtigen hatten, sondern sie waren wirklich die Repräsentanten des Volkes. Also ist dieser Fond damals schon ein Eigenthum gewesen, und ist heute noch ihr Eigenthum, weil sie die Repräsentanten des Volkes waren. Aber ich glaube, daß die ständischen Fonds der verschiedenen Provinzen, Landesfonds sind und als Landesfonds will sie der Abg. Borrosch in seinem Antrage auch behandelt wissen; denn in seinem Antrage sagte er, daß es Landesfonds sind, und sollten nicht vermischt werden, und der Reichstag sollte über ihre Verwendung entscheiden können. Dazu ist aber nicht nöthig, daß auch entschieden werde, ob keine besondern Provinzialvolksvertreter existiren sollen, und jedenfalls würde ich, was meine Provinz anbelangt, gegen diese provisorische Entscheidung protestiren.

Abg. H ei n. Ich glaube mein College Schneider hat heute Früh nicht bloß von Regulieren, sondern auch von der Aufhebung der Domesticalfondsbeitrage und Status Officiibeiträge gesprochen, und da er so seine eigenen Worte amendirt hat, bin ich damit einverstanden, und verzichte weiter aufs Wort.

Abg. K l a u d y. Nachdem der Abg. Lubomirski bereits die Verhältnisse der einzelnen Länder, deren Völker wir hier repräsentiren, angedeutet hat, glaube ich nur noch bemerken zu können, daß ich mich entschieden gegen den Antrag des Abg. von der Kleinseite Prags aussprechen muß, weil die Frage, wie die Provinzialfonds verwendet werden sollen, offenbar später zur Sprache kommen muß, und wir sie dadurch, wenn wir den Antrag annehmen, heute schon das Princip der Centralifation in dein Puncte der Finanzen, der vielleicht einer der wichtigsten ist, geradezu annehmen würden; wir würden uns vielleicht mit Wissen, oder ohne Wissen selbst präjudiciren, und ich glaube auch noch darauf aufmerksam machen zu können, daß das Vermögen der Provinzialhandstände, wie es bis letzthin bestanden hat, in den einzelnen Provinzen zu verschiedenen Zwecken verwendet wird, die in anderen Provinzen vielleicht gar nicht vorkommen. Ich möchte den Herrn Abg. bloß darauf aufmerksam machen, daß die einzelnen Provinzen einen verschiedenen Organismus haben; so haben wir Provinzen, wo die Patrimonialgerichte aus den landesfürstlichen Cassen gezahlt sind, wir haben auch Provinzen, wie bei uns, Böhmen, wo die Patrimonial  Richter auch zugleich landesfürstliche Richter sind; in diesen Provinzen könnte das sogenannte ständische Vermögen, Güter oder Capitalien nicht zu diesen Fonds verwendet werden. Wollten wir das alles in einen Tiegel zusammengeben, so würden die anderen Provinzen, die solcher Ansagen nicht bedürfen, dadurch zu kurz kommen. Ich will aber nur noch auf einen andern Umstand aufmerksam machen, daß ist der, von dem Abg. Brauner angedeutete, der darauf hinausgeht, daß die Urbarialsteuer zur Hälfte aufgehoben, zur anderen Hälfte aber auf den obrigkeitlichen Grundbesitz umgelegt werden sollte.

P r ä s. Die Urbarialsteuer bildet den Gegenstand der Debatte für den 3. §. 

Klaudy. So behalte ich mir das Wort vor.

 Trojan. Auch ich muß mich auf das Entschiedenste gegen den Antrag des Kleinseltner Abg. für Prag aussprechen, und ich verwahre mich in vorhinein feierlichst dagegen, daß dieser Antrag zum Beschlüsse erwachsen sollte. Wir aus Böhmen sind hier in einer ganz eigentümlichen Stellung. Dem Königreiche Böhmen steht bisher selbst nach den alten schlechten Gesetzen, selbst nach der Landesordnung, die uns vom Ferdinand II. im Jahre 1627 aufgedrungen wurde, das Recht der Steuerbewilligung im Allgemeinen zu.

Wenn wir nun in diesem Hause mit ihnen uns darüber vereinigen, bevor noch über das Verhältniß des Reichstages zu den einzelnen Ländern entschieden ist, wenn wir uns mit ihnen hier vereinigen, den Staatshaushalt, dermal provisorisch, zu decken, und einigermaßen zu regeln, so wollen wir unserem Beschlusse über die künftige Verfassung des Gesamtvaterlandes und des speciellen Vaterlandes, nämlich der Constitution durchaus nicht präjudiciren, noch präjudiciren lassen. Das scheint aber offenbar in einem solchen Antrage, wie er vorliegt, beabsichtiget; denn es wird da nichts weniger in Vorschlag gebracht als, daß die Domesticalfond überhaupt zum Staatshaushalte gehören und dem allgemeinen Reichstage unterstehen sollen. Indem ich mich dagegen erkläre, trete ich den Bemerkungen, der Abg. Hein, Lubomirski und Dylewski bei. Was von den Ständen selbst angeführt und vom Antragsteller citiren wurde, ist an sich keinesfalls entscheidend, aber auch nur halb richtig citiren; die böhmischen Stände wollen allerdings, und das fügten sie offenbar zur Beruhigung bei, sie wollen und müssen darüber Rechenschaft legen, sie werden und müssen es insbesondere nach dem Patente vom 8. April dieses Jahres, aber nicht dem hohen Reichstage, zumal über den Landessend, sondern nur dem nächsten Landtage in Böhmen. Ich glaube, daß wir eine so wichtige ich möchte sagen die wichtigste Frage, d. i. das Verhältniß der einzelnen Länder zum Ganzen, und umgekehrt, unmöglich mittelst eines bloßen Amendements bei der Steuerbewilligungsfrage, ja nicht einmal bei der Steuerbewilligungsfrage, nur bei der dringenden Frage über das einstweilige Fortgeschehen lassen der bisherigen Steuereinhebung nur so nebenbei kurzweg abthun können, abthun dürfen; es ist ein Theil der Constitution und ist wie diese in den einzelnen Theilen und im Ganzen allseitig

 noch wohl zu erwägen. Fast scheint es, als ob der Herr Antragsteller es nicht abwarten könnte, unsere Landesrechte aufzugeben. Was den zweiten Absatz des Commissionsantrages anbelangt, so ist darin von Steuerzuschlägen für öffentliche Zwecke im Allgemeinen gesprochen; diese finden unter den indirecten Steuern, hauptsächlich bei der Verzehrungssteuer Statt.

Unter den indirecten Steuern ist die Grundsteuer die ausgiebigste, daher auch natürlich die für sie umgelegten Percentalzuschläge für den Domesticalfond. Das Urtheil über die Verzehrungssteuer, wie sie dermal bei uns besteht, lautete in allen bisherigen Reden, hier gleich,  über deren Unhaltbarkeit, wenigstens in der bisherigen Form, ist nur Eine Stimme, der sich auch die Meinige längst schon angeschlossen hat. Ich freue mich daher in Folge der neuerlichen Zusicherung des Herrn Finanzministers, uns der endlichen Lösung der Zusicherungen, welche uns Böhmen, und namentlich auch mir persönlich auf unser Andringen, schon im Monate März und April wiederholt, von dem damaligen, individuell, freilich verschiedenen, moralisch, jedoch identischen Ministerium gemacht wurden, der Zusicherungen nämlich, die wir doch nun bald erfüllt zu sehen,  hoffen können, daß demnächst das Steuersystem zeitgemäß geändert, und insbesondere die Verzehrungssteuer wenigstens gemildert wird. Bei der allgemeinen Gehässigkeit der Verzehrungssteuer, und bei der Anerkennung deren Unstattheftigkeit muß es nun auffallen, daß dabei sogar noch specielle Zuschläge bestehen. Allein sie bestehen in dieser Hinsicht, d. i. in Betreff der indirecten Steuern beziehungsweise der Verzehrungssteuer, nur bei geschlossenen Städten, und bilden da eine wichtige Einnahmequelle derselben, indem sie meist an die Stelle verschiedener älterer Einnahmen solcher Gemeinden traten, aus ihnen werden die Bedürfnisse mancher Städte, mindestens zum großen Theile gedeckt. Es erscheinen da die Zuschläge zur Verzehrungssteuer nur als ein Ausfluss des Selbstbesteuerungs-  Rechtes und das ist kaum zu bestreiten, wie wir denn gewiß in der Verfassung den Gemeinden die größtmögliche Autonomie einräumen wollen. In ihrem eigenen Interesse wird es gewiß liegen, alle Arten Zuschläge und Steuern, die für sie selbst die drückendsten sind, zuerst und jedenfalls, so bald als möglich zu entfernen. Daß es nicht schon geschehen, ist nur dadurch zu erklären, daß die politischen Angelegenheiten die Gemeindeausschüsse und überhaupt die Bevölkerung der Städte in jüngster Zeit zu sehr in Anspruch nahmen, als daß sie sich mit finanziellen Reformen schon hätten beschäftigen können, und dieß ist ein analoger Grund, welcher zum Theile auch das Ministerium berechtigen dürfte, eine gleiche Entschuldigung für sich in Anspruch zu nehmen. Was der Verzehrungssteuer  Zuschlag für die Städte, eben das ist der Domesticalfondsbeitrag bei der Grundsteuer für weit größere und höher stehende Gemeinden: ich meine für ganze Länder. Was wird alles aus diesem Domesticalfond, der eigentlich ein Landesfond ist, bestritten? Ich glaube, es wird kaum Jemand unter uns diese Frage im gegenwärtigen Augenblicke für alle Länder erschöpfend beantworten können. Ich erlaube mir als ein Mitglied des Landesausschusses von Böhmen für die böhmischen Fonds einige Erläuterungen vorzubringen, die es beurkunden, daß wenigstens bei uns der Domestical Fond nicht etwa bloß zur Beleuchtung einer Stadt oder zur Erziehung adeliger Familien, wofür wohl eigene Stiftungen bestehen, verwendet wird. Der Domesticalfond hat in Böhmen ein bedeutendes Vermögen, aber kein so großes Vermögen, daß er alle seine Obliegenheiten, das ist die Auslagen für alle speciellen Landesbedürfnisse zu bestreiten vermag. Es ist da namentlich das polytechnische Institut, die Realschule in Prag, und viele gemeinnützige Anstalten ähnlicher Art; es ist ein sehr ausgebreitetes Personale, welches aber nunmehr nicht als ein ständisches Personale erscheinen, sondern als Landesamtspersonale sich darstellt, indem es den Landeskataster, die vereinigte Buchhaltung, das Landeskreditswesen, das Rectificatorium, die Steuereinhebung und Abfuhr zu besorgen hat, nebst der Verwaltung der ständischen Fondsgüter. Der Betrag, welcher nach Berechnung der regelmäßigen Einkünfte und insbesondere nach dem Erträgnisse des eigenen Fondsvermögens zur Deckung aller Bedürfnisse des Landes abgeht, wird im Wege der Umlegung durch einen Zuschlag zur Grundsteuer ergänzt, ist aber für den Einzelnen immer unbedeutend. Wenn wir nun nicht im Stande sind, selbst die Bedürfnisse des Gesamtreiches, d. i. die im ersten Puncte des Gesetzvorschlages berührten allgemeinen Staatsbedürfnisse ihrem Umfange nach, obschon in nächster Nähe der Centralregierunggehörig zu würdigen, weil uns die nöthigen Vorlagen und Ausweise abgehen, um wie viel weniger kennen wir hier darüber absprechen, ob der Domesticalfond in dem einen oder anderen Lande hinreicht, ohne den Steuerzuschlag allen seinen Obliegenheiten nachzukommen, besonders da wir heute nicht einmal wissen, von allen Ländern nicht wissen, welche Obliegenheiten ihnen zukommen, wie groß diese, und die ihrer Spezialfonde anderweitigen Einkünfte sind. Ich bin daher des Erachtens, dieselben der Notwendigkeit, die uns bestimmten, heute für die provisorische Steuerbewilligung wenigstens auf ein halbes Jahr im Allgemeinen zu stimmen, dieselben Umstände und Gründe müssen um so mehr für einzelne Länder und deren eigentümliche Zwecke gelten, die wir doch auch achten und berücksichtigen sollen, und wobei wir nicht ergreifen dürfen, den bezüglichen Landtagen, denen die Obsorge für die Bedürfnisse der einzelnen Länder zunächst, und vorzugsweise zusteht, denen aber auch wenigstens diejenige Freiheit und Selbstständigkeit in der Bestimmung gebührt, welche wir den einzelnen Gemeinden zugestehen oder wenigstens bisher nicht absprachen. Deshalb muß ich in diesem Sinne auch gegen den Antrag des Abg. Brauner sprechen. Nach seinem Antrage fehlt es, zudem auch am Objecte; der Herr Abg. will nämlich den Domestical  Fondsbeitrag nur von dem Rustikalgrunde wegfallen lassen; wir kennen aber jetzt keinen Rustikalgrund mehr, der einstige Rustikalgrund ist mit dem ehemaligen Domesticalgrunde seit dem 7. vorigen Monats völlig gleich, identisch, jeder Unterschied ist behoben; ich glaube daher nicht, daß wir jetzt noch auf einen Unterschied eingehen, und selben im grellen Widerspruche zu unseren früheren Beschlüssen, gar zum Maßstabe oder zur Grundlage eines neuen Gesetzes nehmen können.

Übrigens bleiben natürlich in Hinsicht dieses Antrages auch die Gründe der Autonomie aufrecht, auf die anzudeuten ich mir zuvor erlaubte. Ich stimme also dafür, daß der vorliegende Antrag der Finanzkommission, im ganzen unverändert anzunehmen sei.

Abg. Feifalik. Der Abg. für den vierten Wahlbezirk Prags hat zwar erklärt, daß er durch seinen Antrag die Domesticalfondsverwaltung bloß unter die Controle des Reichstages gestellt wissen wolle; allein auch ich, wie der Herr Sprecher vor mir habe verstanden, daß der Antrag dieses Herrn Abgeordneten auch dahin geht, die Domesticalfond sollen als ein Theil des Staatshaushaltes erklärt werden. Dieß spricht nichts anders aus, als daß das Eigenthum dieses Fondes, von den Provinzen auf den Staat übergehen und ein Eigenthum des Staates werden soll. Der Herr Antragsteller hat diesen seinen Antrag begründet, durch die besondern Verhältnisse von Böhmen; in wie ferne diese Gründe stichhältig sind, ist bereits besprochen worden; ich glaube sie sind auf keinen Fall für die übrigen Provinzen anwendbar; denn was für die eine Provinz allenfalls gültig ist, davon versteht es sich noch nicht von selbst, daß es auch von allen Provinzen gelte, also schon aus diesem Grunde allein glaube ich, kann der Antrag des Herrn Abg. für den vierten Wahlbezirk Prags auf die Provinz Mähren, die ich zu vertreten habe, nicht angewendet werden. Die Provinz Mähren besitzt einen eigenen Domesticalfond, dessen Stammvermögen mehr als drei Millionen beträgt. Diese Stammkapitalien sind, nachdem die Provinz früher eigene Provinzialsteuern hatte, durch die Überschüsse dieser Steuer entstanden, es ist daher offenbar, daß dieser Domesticalfond ein Eigenthum der Provinz Mähren ist.

Die Interessen von diesem Fonde, der größtentheils in noch nicht verlosten Papieren besteht, reichen nicht hin, um die kurrenten Bedürfnisse des Fondes zu bestreiten, er wird jährlich noch weiter dotiert durch eine Aversalsumme von ungefähr jährlichen 100. 000 fl., die aus dem Concretum der Verzehrungssteuer der Provinz Mähren ausgeschieden und dem Domesticalfond überwiesen wird. Dieser jährliche Beitrag ist daher auch nur ein Eigenthum der Provinz Mähren selbst. Der Domesticalfond von Mähren hat ähnliche Bedürfnisse zu bestreiten wie der Abg. von Troppau rücksichtlich der Provinz Schlesien bemerkt hat. Außerdem aber bestreitet der Domesticalfond von Mähren die Auslagen für das Provinzial  Arbeitshaus, welche im Jahre 24. 000 Gulden betragen; ferner leistet er Beiträge für die Besoldungen einiger Professoren an der Universität zu Olmütz. In diesem Domesticalfond ist auch ein Beitrag von circa 300. 000 Gulden nominal begriffen, dessen Interessen für das allgemeine Krankenhaus zu Brunn verwendet werden. Endlich besteht noch ein besonderer Landesfond, nämlich der Landesbequartirungsfond. Dieser entstand durch Überbürdungen der Städte und Märkte in Mähren. Auch dieser Fond ist offenbar ein Eigenthum der betreffenden Kommunen in der Provinz Mähren. Ich muß mich durchaus dagegen erklären, daß diese Fonde durch einen Ausspruch des Reichstages als ein Eigenthum des Staates erklärt werden könnten, und das um so weniger, als schon darauf hingewiesen worden, daß die Provinzialfonde auch die Bestimmung erhalten dürften, um theilweise für die Entlastung des Grund und Bodens verwendet zu werden.

Eine solche Übertragung des Eigenthums der Domesticalfond auf den Staatsschatz käme im Grunde genommen einer Beraubung der Landesgemeinde gleich, und würde einem Grundsatze, den wir wenigstens von Seite des Constitution  Ausschusses bei den Grundrechten ausgesprochen haben, direct widersprechen, und der dahin lautet: Das Eigenthum steht unter dem Schutze des Staates. Ich ersuche sie meine Herren, diesen Satz bei dieser gegenwärtigen Frage querst in Anwendung zu bringen.

Rieger. Aus den Bemerkungen mehrerer sachkundigen Redner. vor mir, wird Jedermann einsehen, daß der Abg. des vierten Wahlbezirkes für Prag einen Antrag in die Debatte hineingeworfen hat, der noch lange nicht reif zur Entscheidung ist.

 Der Abg. selbst wird mit all seinen polyhistorischen Wissen nicht im Stande sein, seinen Antrag zu begründen, und sein Wesen, seine Ausgabst und Einnahmequellen genau zu bestimmen. Wie kann man über ein solches Institut so auf einmal absprechen? Wie kann man dieses thun, aus Veranlassung einer ändern Frage, die damit in keiner wesentlichen Verbindung steht? Ich finde es sehr erklärlich, daß man sich über die früheren Provinziallandtage energisch ausgesprochen hat, und bin gleichfalls überzeugt, daß dieses Institut des Feudalismus fallen müsse, es ist auch schon größtentheils gefallen, und die neuen Landtage, wenn sie auch nicht nach meiner Ansicht constituirt sind, sind doch nicht mehr so, daß man ihnen den exklusiven Kastengeist vorwerfen kann. Der mährische Landtag hat dieß durch den Beschluß bewiesen, wodurch er den Adel aufgehoben hat. In dieser Frage ist er uns sogar zuvor gekommen. Wenn wir über den Domesticalfond jetzt schon disponieren wollen, so müssen wir die Landtage und die von den Landtagen eingesetzten ständischen Ausschüsse aufheben. Dieß meine Herren, haben wir nicht gethan, dieß ist eine Sache der Verfassung, und wir sollten das nicht aus Gelegenheit einer anderen Frage abthun. Denn es ist dieß, wie der Herr Abg. Lubomirski bemerkt hat, eine Lebensfrage, die Hauptfrage unserer Verfassung und durch die Entscheidung würden wir jedenfalls der Frage entrückt. Wenn wir nun auf die Natur und den Charakter des ständischen Domesticalfondes zurückgehen, so sehen wir, daß sie sich auf das Selbstbesteuerungsrecht basierten. Die Domesticklisten, die auf den Landtagen vertreten waren, haben sich selbst eine Steuer aufgelegt; daraus ist dieser Domesticalfond entstanden, aus dem sehr viele und darunter sehr wichtige Bedürfnisse, denen der Herr Abg. hier mehrere angeführt hat, befriediget worden sind. Wollen wir diesen Zustand ändern, so müßten wir die Erhaltung aller dieser Institute, die aus diesem Domesticalfond bestritten wurden, dem Staate zur Last legen.

Und im Interesse der Armen, die ich hier vertrete, müßte ich mich dagegen verwahren; denn man würde ihnen durchaus keinen Dienst thun, wenn man für sie Steuern beschließen wollte, welche bisher aus dem Separatfonde, aus dem Landesfonde bestritten wurden. Ich glaube nicht, daß das Finanzministerium eine solche Änderung mit Freuden erblicken wird. Wir haben wichtige Anstalten, wie z. B. die polytechnische Lehranstalt u. a., welche alle aus diesem Fonde erhalten werden Dann sind auch noch verschiedene Prämien: als die Pferdprämien, Prämien für die Flachskultur, kurz eine Masse von Sachen, die ich nicht aufzählen kann.

Wichtig ist auch noch der Umstand, daß der Domesticalfond zugleich ein Hypothekfond für Landesschulen ist. Es sind also hier noch andere wichtige Interessen mit im Spiele, über die man gleichfalls nicht so absprechen kann. Dann ist bei unserem Domesticalfond zu bemerken, daß aus ihm in letzter Zeit viel für das öffentliche Wohl gethan wurde, es ist namentlich wie es dem Herrn Abg. von Prag selbst bekannt ist, der Notstand groß in Folge der Pfingsttage, es waren eine Masse brotloser Arbeiter, und da hat man auch den ständischen Domesticalfond in's Mitleid gezogen. Es ist ein bedeutender Betrag auch verwendet worden, um aus demselben Arbeiten zu unternehmen. Man sah sich gezwungen deßhalb ein Anlehen zu contrahären dem gewissermaßen die ständischen Obligationen, zu Grunde gelegt wurden. Wenn man nun darüber disponieren wollte, wäre man gezwungen, die Fondsscheine zu verkaufen, um dieß Geld heraus zu bringen, und es zu den Staatsinstituten verwenden zu können; das konnte man unmöglich so leicht thun. Es sind da so viele wichtige Sachen zu erwägen, und man kann das in einem Augenblicke nicht thun, was reifer Erwägung bedarf, und insbesondere glaube ich, ist der gegenwärtige Landes  Ausschuß nicht berufen, selbst in dem Antrage, welchen der Abgeordnete hier vorgelesen und auf den er sich berufen, derlei Concessionen rücksichtlich dieser Fonde zu machen. Der Landes.  Ausschuß ist vom vorigen Landtag gewählt, er ist betrauet worden mit Geschäften, die Landesangelegenheit immer zu versehen, er hat die einfache Verpflichtung, diese Geschäfte so lang fortzuführen, bis ein neuer zusammengetreten, daß ist seine Mission, seine Aufgabe und mehr kann er nicht thun.

Bis der neue Landtag zusammentritt, wird er ihm Rechnung zu legen haben und sich rechtfertigen müssen, über die Verwendung der ihm anvertrauten Güter. Wir können unmöglich solche Güter verwenden, worüber wir nicht zu disponieren haben, welche durch die Selbstbesteuerung der Stände entstanden sind.

Präs. Bevor der Herr Antragsteller zum letzten Worte gelangt, erlaube ich mir die Anträge, die mir inzwischen vorgelegt worden sind, zur Unterstützung zu bringen. Es ist der Antrag des Abg. Schneider, er basirt sich aus den Antrag des Abg. Borrosch, daher werde ich früher den Antrag des Abg. Borrosch vorlesen, bevor ich den Antrag des Abg. Schneider zur Unterstützung bringe.

Borrosch. Ich bitte die Hälfte dazu zu nehmen, ich habe ihn als ein Ganzes überreicht, und die Frage auf die Theilung wurde nicht im vorhinein gestellt, und das wäre in der That eine Theilung der Frage 

Präs. Ich muß beklagen, daß die Ansicht des Herrn Abg. Borrosch nicht mit der meinigen hier im Einklange steht, ich glaube, daß dieser Gesetzentwurf offenbar die Bewilligung der Steuer zum Gegenstande hat, und der Antrag des Abg. Borrosch zum §. 2 nur in sofern dazu fällt, als er wirklich Steuerbeträge zum Gegenstande hat. Dagegen die Anordnung, welche Behörde für landesfürstlich oder nicht landesfürstlich anzusehen sei, welche Behörde diese Steuerbeträge zu verwalten hat, dürfte doch wohl im §. 2 nicht gelegen sein, und auch mit dem §. 2 nicht in Verbindung stehen, daher wollte ich mir erlauben, den 2. Theil des Antrages des Herrn Borrosch erst dann zur Sprache zu bringen, bis das Materielle dieses Gesetzentwurfes erledigt sein wird, daß die Steuern einzuheben sind, dann wird die Frage kommen, welche Behörde hat sie einzuheben? So, glaube ich, dürfte der natürliche Gang dieser Sache sein. Irischen sollte das Haus anders bestimmen, so würde ich dem Beschlusse des Hauses unterworfen sein. Jedenfalls muß ich noch früher, bevor wir auf diesen Gegenstand übergehen, hier den Antrag des Abg. Borrosch im 1. Puncte lesen, damit dann die Unterstützungsfrage in Betreff des Antrages des Abg. Schneider gestellt werde, da der letzte Antrag sich auf den ersten basirt.

Abg. Borrosch trägt an: Einen jeden ständischen Domesticalfond ausdrücklich für einen in die Gesamtrechnung des Staatshaushaltes gehörenden, also den Reichstagsbeschlüssen unterliegenden Provinzialalandesfond zu erklären.

Abg. Schneider trägt an, daß dem Antrage des Herrn Abg. Borrosch bezüglich des Domesticalfondbeitrages auch der in Schlesien vorkommende Status Officier Beitrag eingezogen werde. Wird dieser zuletzt gelesene Antrag des Abg. Schneider unterstützt?

(Unterstützt.)

Ferner ist noch der Antrag des Abg. Trojan mir vorgelegt worden. Er lautet: "Die Verkeilung, Ausschreibung und Erhebung aller, also auch der directen Steuern, geschieht auf allgemeine Staatskosten. " Wird dieser Antrag unterstützt?

Trojan. Ich bitte ihn noch einmal zu lesen, (Geschieht. Viele erheben sich zur Unterstützung.)

Präs. Er ist unterstützt. Es dürfte vielleicht auffallen, daß dieser Antrag jetzt von mir zur Unterstützung gebracht wurde Ich that es nur mit Rücksicht auf die Debatte, weil der Domesticalfond als Fond bezeichnet wurde, der immer diese Kosten zu decken hatte.  Was nun den Antrag des Abg. Borrosch anbelangt, werde ich ihn jetzt ganz lesen, und es wird dann den Antragstellern freistehen, ihre Anträge zu begründen Der Antrag des Borrosch besteht aus zwei Theilen, nach meiner Ansicht soll nur der erste Theil jetzt behandelt werden. Borrosch trägt an: "Jeden ständischen Domesticalfond ausdrücklich für einen in die Gesamtverrechnung des Staatshaushaltes gehörenden, also den Reichstagsbeschlüssen unterliegenden Provinzialalandesfond zu erklären. Jetzt kommt der 2. Theil, der meines Erachtens nach nicht zum §. 2 gehört. Er lautet: Jeden ständischen Landesansschüß für ein den Reichstagsbeschlüssen, und nur vorbehaltlich dieser den noch in Frage gestellten Provinziallandtagen unterstehendes Verwaltungs- und Verrechnungs- Organ nebst dießfälliger Haftung gegen den Reichstag zu erklären. " Die Herren, deren Anträge unterstützt wurden, haben noch das Recht zu sprechen.

Borrosch Über den meinigen war die Unterstützungsfrage nicht gestellt worden.

Präs. Ja, rücksichtlich des zweiten Punctes muß ich versichern, daß dieses wider meine Ansicht ist, aber wird der 2. Theil unterstützt? (Ja.) Ein Abg. Ich trage an auf die Theilung dieser Frage.

Präs. Es ist jetzt noch nicht abgestimmt worden.


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