Ètvrtek 12. øíjna 1848

Abendsitzung am 12. October 1858.

Vorsitzender: Präs. Smolka. Anfang um halb 7 Uhr Abends.

Abg. Schuselka. Ich glaube, einen Vorfall vor der hohen Kammer öffentlich besprechen zu müssen, im Interesse des Hauses, um irrigen Vorstellungen in dieser Beziehung vorzubeugen. Es wurde vor ungefähr anderthalb Stunden von einer Schaar bewaffneten Volkes eine gräßlich verstümmelte Leiche zum Reichstage hergebracht, offenbar wie ich mich überzeugte, nachdem ich zum Volke gesprochen, lediglich in der Absicht, um das Mitgefühl der Volksvertreter beim Anblicke dieser fürchterlich verstümmelten Leiche in Anspruch zu nehmen. Ich habe an das Volk einige Worte gerichtet und in Begleitung der Herren Abg. Prato und Bilinski haben wir mit einer Schaar Volkes die Leiche in das allgemeine Krankenhaus gebracht und dort Sorge getroffen, daß sie anständig Sonntags halb drei Uhr zu Grabe gebracht werde.

Präs. Auf den Gegenstand der heutigen unterbrochenen Verhandlung zurückkommend, ersuche ich den Herrn Abg. Pillersdorff in Betreff der Finanz-Angelegenheiten den Bericht zu erstatten.

Abg. Pillersdorff. Die hohe Versammlung hat den Finanz-Ausschuß mit der Erstattung eines Gutachtens über Einschreiten des Herrn Finanzministers beauftragt, daß wegen der gegenwärtigen außerordentlichen Umstände der Credit bei der Nationalbank ohne Beschränkung auf die Summe von sechs Millionen Gulden nach dem Maße des unumgänglichen Erfordernisses des öffentlichen Dienstes zur Aufbringung der mit Beschluß vom 21. August d. J. bewilligten Summe von zwanzig Millionen Gulden und die Vermittlung für die Hinausgabe der verzinslichen Central-Casse-Anweisungen in Anspruch genommen werden dürfte.

Als Ihr Finanz-Ausschuß in seinen früheren Anträgen sich für Beschränkung des Credites bei der Nationalbank auf die Summe von sechs Millionen ausgesprochen hatte, wurde er von dem Wunsche und von der Ueberzeugung geleitet, daß dieses Institut nur mit der größten Vorsicht und Mäßigung für die Bedürfnisse des Staates in Anspruch genommen werden darf, und daß der Credit der Bank es selbst fordere, diesen Grundsatz bei jeder Gelegenheit auszusprechen.

Es ist erfreulich und gibt einen ehrenden Beweis von der Bereitwilligkeit des Herrn Finanzministers, im Geiste der Beschlüsse des Reichstages zu handeln, daß er bisher nur wenig über die Hälfte des ihm eröffneten Credites auf diesem Wege benützt hat. Allein es ist eben so ein Beweis seiner Vorsicht, daß er zu gehöriger Zeit aufmerksam macht, daß jetzt nicht der Moment sei, um auf anderen Wegen die Mittel zu suchen, welche die Lage der Monarchie unerläßlich und dringend erheischt.

Der Erfolg von Credits-Maßregeln ist durch ruhige Verhältnisse, durch einen sicheren Blick in die Zukunft und durch einen Zustand der Gemüther bedingt, in welchem sich das Vertrauen der Besitzenden den Vorkehrungen des Staates anzuschließen geneigt und im Stande ist. In dieser Lage befindet sich gegenwärtig unser Vaterland nicht. Wir dürfen die Hoffnung nicht aufgeben, daß die Energie und erprobte Vaterlandsliebe seiner Söhne die Wolken zerstreuen wird, welche schwer über der Gegenwart lagern, allein man darf sich nicht darüber täuschen, daß der Moment ein sehr ernster ist, und daß es unverantwortlich wäre, unser solchen Umständen auf Resurcen zu zählen, zu welchen die haltbaren Grundlagen mangeln. Wäre es auch möglich, sie aufzubieten, so wäre es doch höchst unklug, dieses zu einer Zeit zu versuchen, wo die Bedingungen der so geschaffenen Hilfe die kostspieligsten und lästigsten sein müssen. Das Bank-Institut soll zunächst und vorzugsweise dem Verkehre und den daraus entspringenden Ausgleichungen zwischen Privaten Unterstützung und Vorschub geben; der Staat soll sich nur ausnahmsweise mit der größten Vorsicht jenes Credits bedienen. Diese Grundsätze müssen unter allen Umständen festgehalten werden, allein ihre Anwendung muß sich den gegebenen Verhältnissen unterordnen, welche der Gang großer Weltereignisse mit sich bringt. Der gegenwärtige Zustand ist ein so außerordentlicher, daß gewöhnliche Hilfsmittel für seine Bedürfnisse nicht ausreichen können. Ihr Finanz-Ausschuß konnte unter solchen Umständen über das schon vorzulegende Gutachten keinen Zweifel hegen, und trägt einstimmig darauf an: dem Einschreiten des Herrn Finanzministers ihre Zustimmung zu ertheilen. — Dieß kann nur mit dem lebhaftesten Wunsche begleitet werden, welchen die Einsicht des Finanzministers theilen wird, daß ein möglichst vorsichtiger, in seinem Umfange und in seiner Dauer beschränkter Gebrauch von der Benützung des Credites bei der Nationalbank gemacht werde. Der Antrag des Finanz-Ausschusses geht also dahin:

"Der hohe Reichstag möge den Finanzminister ermächtigen, den am 21. August d. J. eröffneten Credit vom zwanzig Millionen Gulden nach dem unumgänglichen Erfordernisse, entweder durch die unmittelbare Unterstützung der Nationalbank, oder durch die Vermittlung derselben bei der Hinausgabe verzinslicher Central-Casse-Anweisungen zu benützen."

Abg. Dylewski. Es ist die leidige Frage, in der ich zu sprechen pflege. Ich habe schon mehrere Tage das große Mißverhältniß erwogen, welches hinsichtlich der Barschaft und der umlaufenden Bankonoten in der österreichischen Bank gegenwärtig besteht. So viel glaube ich, daß der Betrag der umlaufenden Banknoten fast das Neunfache des baren Fondes erreicht. Das was der Herr Finanzminister uns heute früh vorgebracht hat beruhiget mich, und es freut mich, daß er den ihm vor anderthalb Monaten bewilligten Credit mit so großer Sparsamkeit in Anspruch nahm, und das was sich auf zwanzig Millionen erstreckte, bis jetzt bloß auf vier Millionen erschöpfte. Aber als wir damals den Credit für das Finanzministerium nur mit der Einschränkung bewilligten, die Hilfe der Bank nur bis auf den Betrag von sechs Millionen zu benützen, so geschah dieß nicht deßhalb, weil wir besorgten, der Herr Minister verdiene nicht ein größeres Vertrauen, sondern nur mit dieser Rücksicht, welche wir dem ganzen österreichischen Staate schuldig sind, nämlich daß der Barfond der Bank nicht in ein zu großes Mißverhältniß gegen die ungeheuere Zahl von Banknoten, welche im Umlaufe sind, gesetzt wird durch Hinausgabe von vierzehn Millionen, (denn es handelt sich jetzt um vierzehn Millionen) sollen wir den Finanzminister ermächtigen, auch in diesem Betrage von vierzehn Millionen die Hülfe der Bank in Anspruch zu nehmen. — Geben wir die Möglichkeit zu, daß die Banknoten um vierzehn Millionen vermehrt werden, wenn nicht das Schlimme eintreten soll, daß aus dem Barfonde ein bedeutender Theil weggenommen wird, so glaube ich, in dem ersten und zweiten Falle ist es ein Ereigniß, das wir beherzigen müssen, damit es nicht heiße, daß dieses Institut, dessen Credit ebenfalls erschüttert ist, von uns so leicht in dieser Hinsicht beurtheilt wird, und daß wir die Lage des Credites der im Publikum umlaufenden Bankoten sehr wenig beherzigen. Wenn ich also das, was früher auf sechs Millionen eingeschränkt war, auf weitere sechs Millionen ausdehne, daß heißt, wenn ich vorschlage, daß dem Finanzministerium bewilliget werde, die Hilfe der Bank von diesen sechzehn Millionen, welche ihm übrig bleiben, und auch noch jene zwei, welche er noch nicht erschöpft hat, auf weitere sechs Millionen in Anspruch zu nehmen, so kann nach meiner Ansicht der Herr Finanzminister nichts dagegen einzuwenden haben, weil erstens bei der Sparsamkeit, die er bewiesen, die noch vorräthigen zwei und zu bewilligenden sechs Millionen einen Fond von acht Millionen gewähren, welche nach dem Maße, wie er bisher gehandelt hat, für viel längere Zeit für die Bedürfnisse hinreichen können, und zweitens, well uns dieß vielleicht eine günstige Gelegenheit abwarten läßt, wo die Fonds der Bank in ein besseres Gleichgewicht gesetzt werden.

Indem wir aber dieses thun, indem wir diese Beschränkung aussprechen, leisten wir erstens überhaupt dem Credit der Banknoten einen Vorschub, zweitens beweisen wir, daß wir wirklich darum besorgt sind, warum wir besorgt sein sollen. Es bleiben dem Herrn Finanzminister dann nur noch acht Millionen aus andern Mitteln zu realisiren, nämlich mittelst Anlehen. Wird die Zeit sich während dieser mehreren Wochen, auf welche der in solchem Ausmaße bewilligte Fond hinreicht, wird die Zeit sich günstiger gestalten, so können wir dann ein Anlehen machen; sollte aber wider alles Erwarten sich die Zeit nicht günstiger gestalten, so werden wir weitere Gelegenheit finden, die Sparsamkeit des Herrn Finanzministers aus dem Grunde wieder anzuerkennen, sobald er uns berichtet, daß ihm ein Darlehen nicht möglich war, und daß diese acht Millionen nicht mehr zugereicht haben; und wir werden, nachdem wir seine Sparsamkeit kennen gelernt, nachdem wir das Unvermeidliche der Bedürfnisse kennen gelernt haben, daß nur mit Hilfe der Nationalbank eine weitere Unterstützung des Staatshaushaltes erzielt werden kann, werden wir das Nämliche wiederholen können, acht weitere Millionen mit Hilfe der Bank für den Staatshaushalt bewilligen. — Dieses sind die Gründe, welche mich bewegen, heute diesen Credit nicht weiter auszudehnen, als uns unumgänglich nothwendig ist. Es handelt sich nicht um den Credit für den Herrn Finanzminister, denn dieser besteht in den zwanzig Millionen; aber es handelt sich um die früher bewilligten sechs Millionen, es handelt sich um die pflichtschuldige Berücksichtigung des Verhältnisses zwischen den Banknoten und dem Barfond, welcher sich in der Bank befindet. Nach Allem muß ich entnehmen, daß die Bank wahrscheinlich diese Gelder in Banknoten geben wird, es ist also ein Zunehmen der Banknoten welche im Umlaufe sind, was also für uns, insoferne nicht eine unabweisliche Nothwendigkeit eintritt, geboten, strenge darüber zu wachen, daß dieses Mißverhältniß nicht mehr als unumgänglich nothwendig gesteigert werde. Deßhalb trage ich darauf an, damit heute, wo noch zwei Millionen von den früher bewilligten sechs Millionen dem Herrn Finanzminisier zu Gebote stehen, ihm das Recht zustehe, von der Bank noch sechs Millionen auf die bewilligten sechs Millionen in Anspruch zu nehmen, und daß bei der Dringlichkeit, welche der Herr Finanzminister geschildert hat, und die auch unverkennbar ist, derselbe hiezu ermächtiget werde. Die übrigen acht Millionen möge der Herr Finanzminister unterdessen auf irgend eine andere Art sich zu verschaffen suchen.

Präs. Wollen diesen Antrag schriftlich stellen. Verlangt noch jemand über diesen Gegenstand zu sprechen.

Abg. Ziemialkowski. Ich bitte um das Wort.

Präs. Der Abg. Ziemialkowski hat das Wort.

Abg. Ziemialkowski. Es gibt Verhältnisse, wo man sich über manches Bedenken, das sonst nicht unberücksichtiget bleiben dürfte, hinwegsetzen muß, um die kostbare Zeit nicht zu verlieren. Unter solchen Verhältnissen sind wir auch jetzt. Wir sollten handeln und nicht unnütz debattiren; allein es gibt andere Bedenken, die nicht unberücksichtiget bleiben sollen. Ein solches Bedenken glaube ich in dem Antrage des Herrn Finanzministers zu finden. Dieselben Rücksichten, welche damals den Finanz-Ausschuß und die hohe Kammer geleitet haben, warum dem Finanzminister bloß sechs Millionen bewilliget wurden, von der Nationalbank zu beheben, dieselben Rücksichten sind auch jetzt vorhanden. Der Herr Finanzminister hat auch selbst eingestanden, daß er nur etwas über die Hälfte von diesen sechs Millionen erhoben hat. Ich hoffe zu Gott, die Wirren werden nicht so lange dauern, daß diese übrig gebliebenen drei Millionen nicht ausreichen sollten, die Staatsmaschine weiter zu lenken. Werden dann diese Wirren, wie ich hoffe, aufhören, dann werden wir ruhig berathen. Sollte der Finanzminister nicht in der Lage sein können, sich auf anderen Wegen Credit zu verschaffen, dann werden wir, sage ich, ruhig berathen können, ob und welche Summe wir ihm bewilligen können, die er aus der Nationalbank behebt; sollten aber auch wider alles Erwarten diese Verhältnisse weiter fortdauern, so werde ich nie im Interesse meiner Committenten zugeben können, daß ihm die unumschränkte Bewilligung gegeben werde, auch den Rest aus der Nationalbank zu beheben, weil dadurch der Credit des ganzen Landes auf's Spiel gesetzt werden könnte.

Präs. Ich bitte den Antrag formulirt mir zu übergeben.

Abg. Ziemialkowski. Mein Antrag geht dahin: daß dem Herrn Finanzminister vor der Hand gar kein weiterer Credit von der Nationalbank bewilliget werde.

Präs. Wenn Niemand das Wort verlangt, so will ich die Debatte für geschlossen ansehen, und ersuche den Herrn Berichterstatter das Wort zu ergreifen.

Abg. Pillersdorff. Die Besorgnisse, welche der Herr Abgeordnete gegen die Vorlage des Herrn Finanzministers und gegen den Antrag des Finanz-Ausschusses ausgesprochen hat, sind vollkommen gegründet und sind auch von dem Finanz-Ausschusse gewürdiget worden; man ist eben so von der Rücksicht ausgegangen, wie sehr es wünschenswerth wäre, den Credit der Bank zu schonen, weil jede übermäßige Anstrengung unter solchen Verhältnissen für den Credit von unermeßlichen Folgen werden könnte. In der Beachtung dieser Rücksichten wurde der vorliegende Antrag gestellt, und vom Ausschusse begutachtet. Ich muß aber vor Allem zur Aufklärung bemerken, daß es sich nicht darum handelt, dem Finanzminister neue Geldmittel anzuweisen; er hatte bei seiner früheren Vorlage bemerkt, daß er für das gegenwärtige Verwaltungsjahr zwanzig Millionen bedürfe, von denen ihm vielleicht ein paar Millionen den Uebergang in das nächste Jahr erleichtern dürften. In Anerkennung dessen, hat ihm die hohe Versammlung einen Credit eröffnet, für das gegenwärtige Verwaltungsjahr. In achtzehn oder neunzehn Tagen ist das gegenwärtige Verwaltungsjahr geschlossen, folglich die Periode für welche die Hilfe ausreichen sollte abgelaufen. Als der Herr Finanzminister die Vorlage gemacht hat, war noch die Möglichkeit vorhanden, sich auf anderem Wege die Summe zu verschaffen, ohne den Credit der Bank übermäßig in Anspruch zu nehmen, allein dieses Verhältniß ist nicht mehr. Ich glaube, ein Jeder, der die Lage, in welcher wir uns gegenwärtig befinden, erwägt, muß bestätigen was der Finanzminister ausgesprochen hat: daß es unmöglich sein würde, auf anderem Wege sich die erforderlichen Geldmittel zu verschaffen.

Es könnte sich also nur um die Frage handeln: soll die Summe, die als unerläßliches Bedürfniß anerkannt worden ist, mit einem Male oder in Abtheilungen dem Finanzminister bei der Bank zu nehmen gestattet werden? Nun frage ich, was würde dabei für den Zustand der Bank, was würde dabei in der öffentlichen Meinung, selbst für die Stellung dieses Hauses gegenüber dem Publikum, in der Theilnng dieser Summe gewonnen sein? Die Lage der Umstände wie sie sich beim Schlusse des Monates ergeben werden, liegt bereits klar vor; daß es nicht möglich ist, auf anderem Wege sich die benöthigte Summe zu verschaffen, darüber dürfte kein Zweifel sein. Wenn nun dieß der Fall ist, warum sollte man jetzt sich der falschen Hoffnung hingeben und sich der Gefahr aussehen, in acht oder vierzehn Tagen neuerdings darüber zu berathen und doch nichts Anderes entscheiden zu können, als dem Finanzminister diese Hilfe zuzuweisen.

Ich bitte nur zu erwägen, daß im gegenwärtigem Augenblicke Alles daran liegt, der Executiv-Gewalt kein Mittel zu schwächen, welches sie in Stand setzt, mit Kraft und Energie aufzutreten, alle Maßregeln, die die wichtigsten sind, und von denen der Bestand und die Sicherheit der Monarchie abhängt, mit allem Nachdrucke betreiben zu können. Das war die Rücksicht, welche ihren Finanz-Ausschuß bestimmte, und welche ich mich verpflichtet fühle, neuerdings einer aufmerksamen Erwägung zu unterziehen, indem ich die Genehmigung des Antrages des Finanz-Ausschusses wiederholt beantrage.

Präs. Zum Antrage der Commission, welcher lautet: "Der hohe Reichstag möge das Finanzministerium ermächtigen, den am 21. August d. J. eröffneten Credit von zwanzig Millionen Gulden nach dem unumgänglichen Erfordernisse entweder durch unmittelbare Unterstützung der Nationalbank, oder Vermittlung derselben, bei der Hinausgabe verzinslicher Central-Casse-Anweisungen zu benützen." — liegt nur ein Verbesserungs-Antrag des Abg. Dylewski vor, welcher lautet: "Den Herrn Finanzminister zu ermächtigen, die Hilfe der österreichischen Nationalbank bei der Beischaffung des unterm 21. August 1848 bewilligten Credites von zwanzig Millionen außer der bereits damals eingeräumten Summe von sechs Millionen Gulden, lediglich in der weiteren Summe von sechs Millionen in Anspruch zu nehmen." Endlich ist hier noch der Antrag des Abg. Ziemialkowski, welchen ich für keinen Verbesserungs-Antrag Halte, sondern nur für einen verneinenden, den ich daher nicht zur Abstimmung bringe. Er heißt: "Dem Begehren des Finanzministers sei keine Folge zugeben". Ich glaube, daß dieser Antrag nicht zur Abstimmung gebracht zu werden braucht, weil über denselben mit dem Hauptantrage abgestimmt wird. Es liegt demnach eigentlich bloß ein Verbesserungs-Antrag des Abg. Dylewski vor, und muß als solcher zuerst zur Abstimmung kommen. Da der Sinn dieses Verbesserungs-Antrages hinlänglich bekannt ist, so werde ich ihn gleich zur Unterstützungs-Frage bringen.

Abg. Potocki. Ich bitte ihn nochmal zu lesen. (Präs. liest ihn nochmals.)

Präs. Wird der Antrag unterstützt? (Unterstützt.) Ich ersuche demnach die Herren, die sich für die Annahme des so eben gelesenen Verbesserungs-Antrages aussprechen, aufstehen zu wollen. (Majorität.) Somit glaube ich den Antrag der Finanzcommission nicht mehr zur Abstimmung zu bringen, nachdem er im Ganzen durch diesen Verbesserungs-Antrag modificirt ist, und es dann lauten müßte: (liest.) Ich glaube, ich bin in dieser Beziehung richtig, daß der Antrag der Finanzcommission nicht mehr zur Abstimmung zu bringen sei.

Abg. Pillersdorff. Allerdings; ich glaube es würde darauf ankommen, den Herrn Finanzminister zu ermächtigen, nach seiner zweiten Alternative die benöthigte Summe durch Vermittlung der Nationalbank aufzubringen; der Antrag lautet: (Wird formulirt).

Präs. Ich werde die hohe Versammlung ersuchen, noch zuzuwarten bis der Finanzminister, der anwesend zu sein wünschte, kommen wird, vielleicht wird er auch in dieser Beziehung das Wort verlangen.

Es hat der Abg. Schuselka Bericht zu erstatten über die Angelegenheiten des permanenten Ausschusses.

Abg. Schuselka. Vor dem permanenten Ausschusse erschien heute eine Deputation, bestehend aus zwei Mitgliedern des ungarischen Reichstages und einem ungarischen Courier, und überbrachten dem permanenten Ausschüsse zur Mitteilung an den österreichischen Reichstag folgende Adresse:

"An den constituirenden Reichstag in Wien!

"Die ungarische Nation, im heiligen Kampfe für ihre Freiheit und ihr gutes Recht gegen den in der Weltgeschichte unerhörten Verrath der reaktionären Camarilla und ihrer eidbrüchigen Söldlinge begriffen, ist von dem wärmsten Dankgefühle durchdrungen, für die heldenmüthige Aufopferung der edlen Bewohner Wien's, womit selbe die Verstärkung der Armee des Verräthers Jellaèiè zu verhindern sich so glorreich erhoben hat.

"Die ungarische Nation erklärt vor Gott und der Welt, daß sie die Freiheit Oesterreichs ihrer eigenen Freiheit gleichachten und zu deren Aufrechthaltung gemäß den Wünschen der österreichischen Nationen nach Kräften beizutragen stets zu ihrer heiligsten Pflicht rechnen wird.

"Die Gefahr ist gemeinschaftlich, die die Freiheit beider Nationen bedroht. Ungarn weiset entschieden von sich jeden Tractat mit der Camarilla und ihren eidbrüchigen Söldnern, bekennt sich aber vor Gott und der Welt zum tiefverpflichteten Freunde, treuen Bundesgenossen und Bruder der österreichischen Nationen, und erklärt sich unwandelbar geneigt, die gegenseitigen Interessen zu beiderseitiger Zufriedenheit auf der breitesten Basis des Rechtes, der Billigkeit und der treuen Bruderliebe regeln zu wollen, und bietet hiezu seine treue Bruderhand. Ungarn erklärt zugleich seinen wärmsten Dank der hohen Reichversammlung für die kräftigen Maßregeln zur Verhinderung des Anmarsches von einer reaktionären Soldateska, bestimmt, die räuberischen Horden des Jellaèiè zu unterstützen, findet sich aber zugleich veranlaßt, die hohe Reichs-Versammlung zu benachrichtigen, daß die ungarische Regierung Kunde bekommen habe, daß trotz der vorbemerkten Maßregeln dem Empörer Jellaèiè doch gelungen sei, gegen 13.000 Mann Verstärkung aus Oesterreich an sich zu ziehen, und daß unser armes verrathenes Vaterland auch von dem in Galizien stationirten Militär eine Invasion bedroht.

"Die ungarische Nation ersucht die edlen Vertreter Oesterreichs, hingegen kräftig einschreiten zu wollen, und so wie wir jeden Ungarn für einen Landesverräther erklären, der seine unheilige Hand gegen die Freiheit Oesterreichs erhebt, eben so jeden Unterthan der österreichischen Monarchie für einen Landesverräther zu erklären, der dem Empörer Jellaèiè, dem eidbrüchigen Werkzeuge, das sich die Camarilla zur Unterdrückung der Freiheit Oesterreichs und Ungarns auserlesen, die mindeste Unterstützung gewähren würde. Der Empörer Jellaèiè treibt seine Horden mit Kartätschen in den Kampf gegen die Freiheit. Es ist höchst wahrscheinlich, daß er von unseren tapferen Truppen gedrängt, seine räuberischen Horden auf das Gebiet Oesterreichs wirft, und wo möglich selbst Wien zu bedrohen beabsichtiget. Die ungarische Nation ist fest überzeugt, daß er in diesem Falle unter dem Racheschwerte der Freiheitssöhne Oesterreichs unrettbar fallen wird; doch erachtet es die ungarische Nation für ihre heiligste Pflicht der Dankbarkeit gegen Wien und Oesterreich, in diesem Falle Jellaèiè nachzujagen, und in dem Werke seiner wohl verdienten Vernichtung das edle Volk Oesterreichs zu unterstützen.

"Darum haben die Repräsentanten der ungarischen Nation den Befehl an die ungarische Armee ertheilt: Jellaèiè zu verfolgen, wohin er sich auch wenden möge.

"Doch betheuert die ungarische Nation vor Gott und der Welt, daß, wenn ihre Truppen den fliehenden Feind nach Oesterreich zu verfolgen bemüßiget wären, hiemit nicht nur keine Gebietsverletzung Oesterreichs beabsichtiget würde, sondern daß in diesem Falle die ungarische Nation auch dem Triebe der Dankbarkeit folgt, welcher ihr es zur Ehrenpflicht macht, die edlen Bewohner Wiens nicht ohne Unterstützung zu lassen, gegen den gemeinsamen Feind.

"Möge die hohe Reichsversammlung diese aufrichtig gemeinte Erklärung mit gleicher Bruderliebe entgegen nehmen.

"Die ungarische Nation erklärt, daß ihre Truppen in dem nämlichen Augenblicke Halt machen und sich nach Ungarn zurück wenden werden, wo die edlen Vertreter des tapferen Oesterreichs dem Commandirenden Generale der ungarischen Armee die Weisung zukommen lassen, daß die Entwaffnung des gemeinsamen Feindes durch eigene Kräfte bewirkt und die Mitwirkung unserer Truppen zum Siege der gemeinschaftlichen Freiheit nicht mehr nöthig sei.

"Ungarns Regierung hat die strengsten Befehle erlassen, daß im Falle die ungarische Armee vorrückt, ihre Verpflegung selbst auf dem uns heiligen österreichischen Boden von Ungarn aus verabfolgt, und dem edlen Volke Oesterreichs nicht die mindeste Last aufgebürdet werde.

"Gruß, Hochachtung und Bruderliebe.

"Pest den 10. October 1848.

Des ungarischen Reichstages Oberhauses Vice-Präsident

B. Sigmund v. Pereny m. p.

Unterhauses erster Vice-Präsident

Johann Palffy m. p."

Vom Abg. Löhner ist uns eine telegraphische Depesche zugekommen, in welcher angezeigt wird, daß der Abg. Löhner gestern Nachts um 10 Uhr eine Audienz beim Erzherzog — bei welchem ist nicht genannt, wahrscheinlich beim Erzherzog Franz Carl — nach vielen Hindernissen erhalten, ihm die volle Wahrheit gesagt hat, und daß ein Adjutant nach Wien in der Nacht gesendet worden sei. Zu gleicher Zeit hat der Minister Krauß in einem ämtlichen Schreiben eine Procklamation Seiner Majestät des Kaisers erhalten, welche in Herzogenburg am 8. October 1848 erschienen ist, und in allen Bezirken, durch welche Seine Majestät reist, bereits vertheilt wurde. Ich bin beauftragt sie vorzulesen. (Liest:)

"An die Völker meiner deutsch-erbländischen Provinzen!

"Gleichzeitig mit meiner Abreise von Schönbrunn habe ich ein Manifest zur Contrasignatur und Veröffentlichung nach Wien geschickt, in welchem Ich Meine höchste Entrüstung und Betrübniß über die traurigen und grauenvollen Ereignisse aussprach, welche durch die kecken Uebergriffe einer, jede Freiheit erdrückenden, zwar kleinen Partei neuerlich dort stattfanden, ungeachtet Ich Mich entschlossen hatte, ohne andere Garantien, als die Liebe der Einwohner, dahin zurück zu kehren. Zugleich habe ich in selben den vorzugsweisen Zweck meiner Reise erklärt: nämlich einen für den Augenblick geeigneten Standpunct in der Monarchie zu gewinnen, von welchem aus Ich die constitutionelle Freiheit zu einem wirklichen und dauernden Gemeingute, für alle gleich wohlthätig wirkend, begründen könne, ohne die Vortheile, welche bereits Meine Sanction erhalten haben, irgend zu schmälern. — Da durch die dortigen Wirren dieses Manifest vielleicht nicht an seine Bestimmung kam, und somit auch nicht zur allgemeinen Kenntniß gelangen könnte, wollte Ich dieß denen Provinzen, und insbesondere denen Gegenden welche ich durchziehe, zur Beruhigung bekannt geben.

"Herzogenburg den 8. October 1848.

Ferdinand m. p."

Zugleich ist in diesem Schreiben die Anzeige gegeben, daß das Entlassungsgesuch der beiden Minister Doblhoff und Bach von Seiner Majestät angenommen worden ist. (Ruf: und Hornbostl.) Vom Minister Hornbostl ist noch nichts bekannt geworden.

Präs. Der Herr Finanzminister ist erschienen und wird in dieser Finanz-Angelegenheit noch etwas zu erinnern haben.

Finanzminister Krauß. Ich muß sehr bedauern, daß ich nicht zugegen war, als diese Verhandlung begonnen hat. Ich war in dem Ausschusse dringend beschäftiget. Nun ist ein Amendement gestellt worden, welches dahin lautet, daß ich ermächtiget werde, die Hilfe der österreichischen Bank bei der Beischaffung des bewilligten Credits von zwanzig Millionen außer der bereits damals eingeräumten Summe von sechs Millionen, lediglich in der weiteren Summe von sechs Millionen in Anspruch zu nehmen.

Ist noch etwas außer diesem Amendement gestellt worden?

Präs. Nein, das ist das angenommene Amendement.

Finanzminisier Krauß. Ich kenne die Beweggründe dieses Amendementes nicht, ich kann mir aber vorstellen, daß vielleicht das berücksichtiget worden ist, was ich wiederholt erklärte: es sei wünschenswerth, den Credit der Nationalbank so wenig als möglich anzugreifen. Ich habe das ausgesprochen, ich habe den Beweis gegeben, daß es mir Ernst damit ist. Nun wenn die Beschränkung von sechs Millionen wieder beigefügt wird, so ist darin nichts Anderes gelegen, als daß das hohe Haus mir nicht mehr jenen Grad von Vertrauen schenkt, der darin gelegen wäre, wenn es meiner Beurtheilung überlassen würde, ob man mit sechs, acht oder zehn Millionen auslangt.

Ich muß bemerken, daß sechs Millionen jetzt geben eben so viel heißt, als wie beinahe nichts geben, denn im nächsten Monate ist der Credit nothwendig; für den laufenden Monat hoffe ich noch mit den vorigen sechs Millionen auszulangen, im nächsten Monate aber finden die stärkeren Zahlungen Statt. Es ist bloß an Zinsen für die Staatsschulden eine Zahlung von mehr als vier Millionen zu entrichten. Was hilft mir nun ein Credit von sechs Millionen, wenn in dem nächsten Monate allein über zehn Millionen zu entrichten sein werden? Wenn eine hohe Kammer die Ordnung des Dienstes wünscht, so muß ich bitten mich auch in die Lage zu versetzen, den Dienst fortführen zu können, im entgegengesetzten Falle müßte ein Anderer versuchen, ob es möglich ist auf diese Art auszulangen. Ich habe Alles angewendet, damit der Credit der Bank nicht in Anspruch genommen werde. Ich habe bis


Související odkazy



Pøihlásit/registrovat se do ISP