Ètvrtek 30. listopadu 1848

sei" durch Nichtunterstützung gefallen, und so das hohe Haus eine authentische Interpretation gegeben hat, was unter einer neuen Wahl zu verstehen sei, eine Interpretation, welche mit unserem bisherigen Usus in Übereinstimmung steht, so habe ich darüber nichts mehr zu bemerken. Dem logischen Ideengange des Herrn Abg. für Werfen folgend, glaube ich nur das Hauptprinzip besprechen zu müssen; erstens: die angeblich rückwirkende Kraft des Gesetzes und zweitens: die Sanktionsfrage. Ich bin auch Jurist, und habe zur Fahne geschworen, daß es keine rückwirkenden Gesetze geben solle, und ich schwöre um so mehr jetzt, da der österreichische Reichstag nicht mit einem Gesetze anfangen will, welches eine rückwirkende Kraft haben soll. Es wäre das ein trauriger Anfang, ich muß aber bemerken, daß der Antrag des Ausschusses gar kein Gesetz enthält, welches eine rückwirkende Kraft haben könnte. Der Satz lautet (wird gelesen:)

Meine Herren! Es sind 2 Theile, und ich stelle die Frage: Sind denn durch beide Textirrungen, ist denn jetzt in dem gegenwärtigen Augenblicke die Handlung in der Willkür eines jeden, in den freien Entschluß eines jeden gelegt? Wird Jemanden für etwas eine Sanction aufgebürdet, von der er früher nichts gewußt hat, so wie derjenige, der gegenwärtig ein Staatsamt annimmt, weiß, welche Consequenzen ihn nach der Vorlage treffen. Ebenso ist auch derjenige, welcher den Consequenzen entgehen will, und gegenwärtig schon ein Staatsamt hat, in der Lage durch Resignation den Consequenzen zu entgehen. Es ist ein actus mera facultatis im gegenwärtigen Augenblicke, und ich glaube daher, daß darin von einer rückwirkenden Kraft keine Rede sein könne. (Beifall.) Meine Herren! Ich glaube mir gebührt dießfalls ein Wort, denn ich bin der Einzige in der Kammer, der eben sein Amt niedergelegt und sich doch einer neuen Wahl unterzog, nachdem er sein Amt schon niedergelegt hatte. (Beifall.)

Dieß über die rückwirkende Kraft. Etwas, erlauben Sie mir, meine Herren, Ihnen noch zu bemerken. Ich will nicht über Principien streiten, ob es in allgemeinen Grundsätzen gegründet sei, daß jene, die aus einer gesetzgebenden, und um so mehr aus einer constituirenden Versammlung in ein Staatsamt treten sich einer neuen Wahl unterziehen müssen oder nicht. Gründe der Politik sind alle diejenigen, welche eine dielfällige Entscheidung diktieren könnten, ehe wir hierher kamen und ehe wir gewählt würden, hat jeder die octroirte Constitution vom 25. April gelesen, und die Wähler haben sich sehr gut gemerkt, wenigstens meine Wähler, die auf die ihnen durch diese Constitution zugestandenen und eingeräumten Rechte eifersüchtig waren, und haben auf Grund dieser Constitution die Wiederwahl gefordert; gleiches Recht haben alle anderen Wähler. Ich glaube, wir müssen die octroirte Constitution in sofern als begraben betrachten, da sie das Minimum der Rechte und Freiheiten gibt, wir können aber unter das, was darin schon ausgesprochen war, was darin vom Monarchen ausgesprochen war, nicht zurückgehen; wir können nicht weniger annehmen, meine Herren, und damit glaube ich, ist ein großer Theil der schwierigen Sanktionsfrage entschieden; in der octroirten Constitution hat bereits der Thron ausgesprochen, daß er dem Grundsätze jener const. Staaten huldige, wo ein Mitglied der Versammlung, wenn es ein Staatsamt annimmt, sich einer neuen Wahl unterziehen muß. Wir gehören alle in eine bestimmte Kategorie dieser Staaten. Wir können dabei uns nicht auf den allgemeinen parlamentarischen Usus beziehen, sondern auf eine vom Throne ausgegangene Willensmeinung, die wir, wie ich glaube, auch adoptieren werden.

Die Grenzlinie zwischen den innern Angelegenheiten des Hauses, und zwischen Rechten und Pflichten zu ziehen, dürfte etwas sehr schweres sein, wir haben nicht bloß etwa gesagt, wie wir debattiren und beschlossen wollen, wir haben auch von den Obliegenheiten, den Rechten, und Pflichten der Abgeordneten in unserer Geschäftsordnung gehandelt, wir haben uns das ausschließende Recht zuerkannt, eine Wahl für gültig oder ungültig anzuerkennen, das Recht ist in seiner Anwendung der Art gehandhabt worden, daß wir nicht bei dem starren Buchstaben des Wahlgesetzes stehen blieben, wir gingen über den Buchstaben hinaus, wir interpretierten das Wahlgesetz bei der Beurtheilung der Wahlen nach seinem Geiste, nach dem Geiste, der vielleicht nicht darinnen lag, den wir aber darinnen fanden; wir waren autonom; haben wir Jemanden das Recht des Zutrittes in das Haus gegeben, wer, meine Herren, wird uns das Recht nehmen, Jemanden aus dem Haufe auszuschließen? Können wir nicht die Bedingungen des Ausschließens festsetzen, dann meine Herren, sind wir nicht vollkommen autonom und wir haben ein Recht geübt, welches wir nicht ausüben hätten sollen. Haben wir das Erste gethan, so ersuche ich auch die Consequenz des Zweiten zuzugeben, Jemanden den Eintritt in das Haus u nehmen. Haben wir ausgesprochen, ob Jemand gültig stimmen könne oder nicht, so haben wir das Recht zu sagen, wenn er nicht mehr gültig stimmen dürfe. Was nun den Schlußsatz anbelangt: Er habe so lange Sitz und Stimme, bis das Ergebnis der neuen Wahl dem hohen Reichstagbekannt ist, so hat der Abg. Wieznicki seinen dießfallsigen Antrag bereits zurückgenommen. Schließlich bitte ich das hohe Haus u berücksichtigen, daß durch den neuen Antrag des Ausschusses der frühere Beschluß des ConstitutionsAusschusses aller jener Details entkleidet wurde, die m Entferntesten eine Parteifarbe haben könnten. Wir stellten uns auf einen anderen Standpunct und ich bitte, daß in dem gegebenen Fall der gegenwärtige Antrag des Ausschusses angenommen wird, da er das allein Bestimmte über alles das sein soll, was in dieser Angelegenheit früher angeregt, beredet oder sogar beschlossen worden sein mag.

Präs. Nachdem der Berichterstatter gesprochen hat, so werde ich mir erlauben, den Gegenstand zur Abstimmung zu bringen.

Ein Abgeordneter. Ich bitte um 10 Minuten Bedenkzeit. (Nein! Nein!)

Präs. Wird der Antrag auf 10 Minuten Bedenkzeit unterstützt? (Geschieht.) Er ist unterstützt. Ich bitte nach 10 Minuten wie er zu erscheinen.

(Nach Ablauf der 10 Minuten).

Präs. Der Antrag der Commission lautet. (Der Präsident liest den betreffenden Paragraph vor.) Zu diesem Antrag liegen mehrere Verbesserungsanträge und einige Zusatzanträge vor. Als erster erscheint der Verbesserungsantrag des Abg. Gredler; damit die Worte: "oder ein während der Dauer des Reichstages angenommenes, bekleidet"; weggelassen werden. Ferner der Verbesserungsantrag des Abg. Paul, welcher wünscht, daß nach den Worten:, muß sich" und statt deren bis zu Ende die Worte eingeschaltet werden: "verliert damit Sitz und Stimme in der Kammer; und kann seine Stelle nur durch eine neue Wahl erhalten";  ferner liegen noch einige Zusatzanträge vor, die jedoch später zur Abstimmung kommen können; so der Zusatzantrag des Abg. Heimerl, welcher wünscht, damit auch die Worte "oder eine Personalzulage erhält" eingeschaltet werden; ferner der Zusatzantrag des Abg. Paul: "Jeder in einer der vorgenannten Kategorien stehender Abg. hat unverzüglich die Anzeige von der Bezugnahme dieses Paragraphes, an die hohe Reichsversammlung zu machen; dann liegen noch zwei selbstständige Anträge der Herren Abg. Sadil und Helfert vor, damit der Antrag der Commission, so wie er angenommen und verbessert werden wird, als Gesetzesantrag behandelt werde. Der Herr Abg. Helfert wünscht überdies noch, damit dieser anzunehmende Paragraph nicht in die Geschäftsordnung aufgenommen werde.  Ich werde mir erlauben, zuerst die Verbesserungsanträge der Abg. Gredler und Paul zur Abstimmung zu bringen, denn es wird gleichgültig sein, welcher zuerst zur Abstimmung kommt, nachdem sie neben einander bestehen können.

Placek. Ich glaube, daß der Antrag des Abg. Helfert zuerst zur Abstimmung zu bringen sei; er ist der formale; denn mit der Beantwortung der Frage, daß diese Bestimmung wegen der neuen Wahl nicht in die Geschäftsordnung gehöre, entfällt hier die weitere Abstimmung in merito.

Präs. Ich glaube, daß über diesen Gegenstand immer gesprochen werden könnte, und es würde nur die Frage entstehen, als welche Lesang die heutige zu betrachten sei,  ferner ob das zu Beschließende in die Geschäftsordnung eingeschaltet werden solle oder nicht.

Helfert. Ich bitte, wenn mein Antrag in der Beziehung einen Stürm hervorruft, so habe ich mich in meiner Rede schon dahin ausgesprochen, daß ich über diesen Punct hinausgehen aber den Punct zur Abstimmung gebracht wissen will, ob er als ein besonderes Gesetz, oder als Geschäftsordnung behandelt werden soll, indem es mir sehr wichtig zu sein scheint.

Präs. Wünscht noch Jemand über diese Fragestellung zu sprechen? (Niemand.) Der Herr Abg. Placek wünschen demnach, daß darüber zuerst abgestimmt werde, ob der besprochene Gegenstand als ein Gesetz zu betrachten sei?

Abg. Placek. Weil ich glaube, daß, wenn der Antrag angenommen wird, jeder weitere Antrag wegfällt. (Ruf: "Nein")

Abg. Helfert. Ich stimme ganz der Ansicht des verehrten Herrn Vorredners bei. Wenn aber der Beschluß dahin ausfällt, daß der Gegenstand als besonderes Gesetz behandelt werde, so kann es hier, da die dritte Lesung der Geschäftsordnung an der Tagesordnung ist, nicht weiter behandelt werden.

Abg. Borrosch. Mein Namensaufruf war gestellt auf das Gredler'sche Amendement, und das könnte keineswegs durch bloße Abstimmung einer vermeintlichen Formalfrage behoben werden, ausgenommen der Herr Unterstaatssekretär (Tumult, Ruf: "Abgeordneter^) meine Herren, sie brauchen sich deßhalb nicht so zu ereifern! also, der Herr Abg. Helfert, würde hier bloß die dritte Lesung nebst der Sanction beabsichtigen. Sollte jedoch abermals eine Debatte über das eben Debattierte erhoben werden, so ist es keine formelle Frage mehr, sondern nur eine Wiederholung des pro und contra Gesagten über das Gredler'sche Amendement, bezüglich dessen ich den Namensaufruf gestellt habe, der jeder andern Abstimmungsart vorangeht.

Abg. Helfert. Ich will mich keiner solchen Verletzung der Geschäftsordnung schuldig machen, wie der Abg. für den letzten Wahlbezirk von Prag; aber erwähnen muß ich, daß sein Antrag über namentliche Abstimmung über den Gredler'schen Antrag, doch erst voraussetzt, daß der Gredler'sche Antrag überhaupt zur Abstimmung komme. Die Formalfrage, ob durch Namensruf, oder auf eine andere Weise abgestimmt werde, wird doch keineswegs als Diktat gelten können, daß überhaupt dieser Antrag zur Abstimmung kommen müsse. Ich glaube, diese Sache ist sehr einfach.

Gredler. Ich glaube, daß in jedem Falle nach unserer Geschäftsordnung schon, nach der wir uns allein zu richten haben, bei der Fragestellung und Rangesordnung, nach welcher Anträge zur Abstimmung kommen sollen, der Helfert^sche meinem voraus gehen müsse, weil er sich am weitesten von der eigentlichen Frage entfernt, indem er, wenn sein Antrag durchgesetzt wird, die ganze Frage, die formale Frage sowohl, als das Meritum derselben aus der Geschäftsordnung ausgemerzt, sie somit gänzlich aus dem Bereiche der zu berathenden Geschäftsordnung entfernt; darum ist Helferts Antrag am weitesten entfernt, und muß zuerst zur Abstimmung gebracht werden. Der meine behandelt die Frage vom Gesichtspuncte der Geschäftsordnung, als einen integrirenden Theil derselben, daher ist mein Antrag viel näher mit der Geschäftsordnung verbunden, als der Helfert'sche, welcher den Paragraph ganz ausmerzt.

Waccano. Ich bitte, Herr Präsident, die heutige Tagesordnung ablesen zu lassen, woraus hervorgehen wird, daß, wenn auch der Helfert'sche Antrag angenommen wird, darüber dennoch in merito abgestimmt wird. (Ruf: Nein, ja.)

Präs. Liest den betreffenden fünften Punct der heutigen Tagesordnung.

(Trojan. Trägt an, auf den Schluß der Normaldebatte, welcher Antrag unterstützt und angenommen wird.)

Demel. Ich könnte auf mein Wort verzichten, weil bereits der Herr Vorredner vor mir dieselbe Bemerkung machte, dessen ungeachtet will ich bemerken, daß in jedem Fall, mag bestimmt werden, daß der Antrag der Commission einen Theil eines selbstständigen Gesetzes bilde, oder aber in die Geschäftsordnung gehöre, heute darüber abgestimmt werden muß, indem er bereits zweimal in der Reichsversammlung, einmal vor dem 6. October, und einmal nach dem 6 October verhandelt, und zweimal zum Vortrage gebracht worden ist, heute aber die dritte Lesung des Gesetzes an der Tagesordnung ist.

Präs. Wünscht der Herr Berichterstatter das Wort zu ergreifen?

Mayer. Ich fungiere als Berichterstatter eines Ausschusses und als solcher habe ich meine Pflicht gethan. Über die Art und Weise wie abgestimmt werden wolle, habe ich gar nichts zu bemerken, als daß ich mir erlaube, die Bitte zu wiederholen, es möge durch einen einfachen und bald zu fassenden Beschluß eine Brücke geschlagen werden über viele Schwierigkeiten, die sich aus dieser Veranlassung wieder aufzutürmen scheinen.

Präs. Ich habe den Antrag gestellt, daß der Antrag des Abg. Gredler zuerst zur Abstimmung komme. In dieser Beziehung hat der Abg. Placek den Verbesserungsantrag gestellt, damit der Antrag des Abg. Sadil und Helfert vor allem andern zur Abstimmung komme. Wird der Antrag unterstützt? (Unterstützt.) Diejenigen Herren, welche dafür sind, daß der Antrag der Abg. Sadil und Helfert vor allem zur Abstimmung gelange, mögen es durch Aufstehen kund geben. (Geschieht, es ist die Minorität.) Einige Stimmen aus dem Centrum: (Es war bloß die Unterstützung, es war zu schnell.)

Erlauben sie, ich habe gesagt, diejenigen Herren, welche dafür sind, daß der Antrag der Abg. Sadil und Helfert vor allem anderen zur Abstimmung komme, mögen es durch Aufstehen kund geben. (Die Zahl der für den Antrag stimmenden vermehrt sich und es wird von dem Präsidenten für die Majorität und somit der Antrag, daß die Anträge des Abg. Sadil und Helfert zuerst zur Abstimmung kommen sollen für angenommen erklärt.) Der Antrag des Abg. Sadil lautet:,, den Antrag des ConstitutionsAusschusses, als Gesetzantrag zu behandeln", und der Antrag des Abg. Helfert lautet: "den Antrag als ein besonderes Gesetz zu behandeln, und in die Geschäftsordnung nicht aufzunehmen. " Ich werde demnach vor Allem die Frage stellen, ob dieser Antrag des ConstitutionsAusschusses als Gesetzantrag zu behandeln sei? Diejenigen Herren, welche der Ansicht sind, daß dieser Antrag als Gesetzantrag zu behandeln sei, wollen es durch Aufstehen zu erkennen geben. (Geschieht.) Es ist die Minorität, folglich fällt auch hinweg die Frage, ob er in die Geschäftsordnung aufzunehmen fei oder nicht. Ich werde demnach zurückkehren zu der von mir vorgeschlagenen Fragestellung, und in dieser Beziehung vor Allem den Antrag des Abg. Gredler zur Abstimmung bringen, sodann den Verbesserung  Antrag des Abg. Paul, die nebeneinander bestehen können, und endlich die Zusatzanträge des Abg. Heimerl und Paul. Der Antrag des Abg. Gredler lautet: (liest ihn) Es folgt die Abstimmung mit Namensaufruf; diejenigen Herren, welche für die Annahme dieses Antrages sind, wollen mit "Ja" diejenigen, welche für die Verwerfung sind mit,, Nein" stimmen. (Es wird der Antrag auf Übersetzung der Frage gestellt und unterstützt.) Ich ersuche die Herren Translatoren den Antrag zu übersetzen. (Der Antrag wird in's Polnische, Ruthenische, Böhmische und Italienische übersetzt, hierauf wird zur Abstimmung durch Namensaufruf geschritten)

Mit Ja haben gestimmt:

Andrusiak Hier., Blónski Cyrill, Boese Ferdinand, Bogdas Thomas, Brauner Franz, Call Alois Freiherr von, Cejka Joseph, Cepiel Sebastian, Doblhoff Anton Freiherr von, Drauß Nikolaus, Duschek Franz, Dziwakowski Jedrzej, Eckl Andreas, Engelhofer Carl, Feifalik Johann, Fluck Moritz, Frantzl Franz, Frost Wenzel, Gabrys Bartholomäus, Ganzwohl Franz, Geier Georg, Geißler Georg, Gleispach Carl Graf von, Gobbi Ferdinand, Grabovaz Anton, Gredler Andreas, Guidkowski Michael, Hagenauer Johann, Haimerl Franz, Harmacij Basilius, Hamernik Joseph, Harmani, Haschek Franz, Haßlwanter Johann, Hauschild Ignaz, Hawliczek Carl, Hein Franz, Hellriegl Alois von, Herzig Carl, Holzknecht Ignaz, Hrehoruk Joseph, Hübner Anton v., Jachimowicz Gregor, Ingram Johann Freiherr v., Jonak Eberhart, Kapußczak Iwan, Kaubeck Johann, Kirsti Basilius, Klebelsberg Hieronimus v., Königshofer Carl, Kowarz Dominik, Krainz Joseph, Král Anton, Kratochwill Johann, Krail, Kruchowski Johann, Lanner Thaddäus, Lasser Joseph Ritter v, Lejczak Macini, Lessiuk Stephan, Lewiczki Gregor, Lhotta Johann, Lomnicki Johann, Loos Joseph, Mazurkiewicz Mathias, MicheIi Vitturi Simon, Mokry Anton, Morgotz Basil, Mucha Johann, Müller Joseph Hermann, Nebesky Wenzel, Neuberg, Neuwall Albert Ritter v., Nyczyporuk Gregor, Palacky Franz, Pawlikowski Stanislaus, Petranovich Theodor, Petrijsein Hryn, Pinkas Adolph Maria, Plicker Franz, Posacki Constantin, Presl Johann, Prybil Ant., Pulpán Wenzel, Quitenski Joseph, Rab Jacob, Rack Joseph, Rahn Anton, Ratz Caspar, Reichert Georg, Reiß Franz, Richter Carl Friedrich, Richter Franz, Rieger Franz, Riegl Johann Ottokar, Ryszko Iwán, Sadil Ligor, Schantl Johann, Schediwi Leopold, Schembera Vincenz v., Scherl Felix, Schmitt Franz, Schoenhanfel Joseph, Scholl Joseph, Schuster Wilhelm, Schützenberger, Sitka Jacob, Stanek Wenzel, Stark Anton Edler v., Stasiowski Johann, Stiebitz Carl, Store Johann, Stradal Augustin, Szaszkiewicz Gregor, Tomek Wenzel, Tomjcek Carl, Trojan Alois, Till Cajetan, Vlach Joseph, Walczyk Casimir, Weiß Joseph, Wiesenauer Franz, Wieser Carl, Wiezenski Johann, Wildner, Woitowicz Albert, Zwickle Lucas.

Mit Nein haben gestimmt: 

Bauer Georg, Beck Anton, Beinhauer Anton, Betkowski Nicodemus, Bielecki Adam, Bilinski Severin v., Binninger Joseph, Bittner Johann, Bodnar Michael, Borkowski Alexander Graf, Borrosch Alois, Brandl Mathias, Brazdil Victor, Brestel Rudolph, Buszek Michael, Cerne Anton, Demel Joseph, Dobrzánski Alexander v., Dolanski Ludwig v., Dotzauer Adolph, Duniewicz Eduard v., Durbasiewicz Johann, Dworzak Johann, Dzieduszycki Alex Graf, Eichler Johann, Faschank Johann, Filippi Joseph Johann, Fischer Joseph, Fischhof Adolph, Fritsch Egid, Fußl Ferdinand, Füster Anton, Goldmark Joseph, Goriup Anton, Graschitsch Matthäus, Halm Joseph, Hawelka Mathias, Heigl Andreas, Herndl Mathias, Hodurek Carl, Hönig Johann, Hubicki Carl, Huemer Johann, Huscher Georg, Hyciek Adalbert, Jakubowski Joseph, Janko Heinrich, Jaruntowski Johann, Ivichievich Stephan, Kaim Johann, Kanski Nicolaus, Klaudy Carl Leopold, Klausner Michael, Kobuczowsky Ceslaus v., Konopka Joseph v., Krainski Eduard, Kral Joseph, Krause Johann, Krause Carl, Kudlich Johann, Kutschera Joseph, Kutschera Anton, Langie Carl, Latzel Joseph, Laufenstein Anton, Leberl Joseph, Leithner Johann, Leithner Michael, Leszczynski Julian, Lindinger Georg, Longchamps Georg, Macher Michael, Macieszkiewicz Franz, Mahalski Johann, Makuch Johann, Mannheimer Isak Noah, Marin Johann, Mathis Maximilian Edler v. Treustadt, Meyer Michael, Mickl Joseph, Mitterndorfer Joseph, Motyka Joseph, Musil Franz, Mycewski Johann v., Mynarczyk Joseph, Nadler Franz, Nagele Cajetan, Nesweda Joseph, Neumann Leopold, Noskowski Carl, Oheral Johann, Paitoni Friedrich v., Pawek Ignaz, Peitler Franz, Peyr Anton, Petrovich Spiridion, Pitteri Johann Baptist, Placek Franz, Plaß Johann, Pokorny Eduard, Popiel Michael, Praschak Alois, Prato Joh., Pretis Joh., Prohaska Wenzel, Purker Jos., Purtscher Ad., Rauscher Ferd., ReichlFickl Joseph, Reimershoffer Johann, Scherzer Johann Georg, Schneider Carl, Schuselka Franz, Scibala Joseph, Sidon Johann, Sever Joh., Sieber Ignaz, Skoda Franz, Skrzynski Ignaz Ritter v., Smarzewpki Severin Ritter v., Sontag Leopold, Staffa Franz, Stamm, Sterle Franz, Sterzin Valentin, Stieber Vincenz, Stobnicki Felix, Streit Ignaz, Strobach Anton, Sturm Carl, Supanz Mathias, Szábel Balthasar, Szeleszczinski Bonaventura v, Tarnowsky Johann B. Graf, Teltschik Heinrich, Teufel Franz, Thar Michael, Ullepitsch Carl, Umlauft Johann, Vacano Emil, Vidullich Franz, Violand Ernst, Wagner Carl, Watzel Franz, Weigl Anton, Wierzchlejski Franz Xaver Ritter v., Wiesbauer Caspar, Wieznicki Conrad, Winariczky Carl, Wittek Martin, Wocel Erasmus, Wojtech Franz, Zajaczkowski Joseph v., Zapletal Johann, Ziemialkowsky Florian, Zimmer Carl, Zöpfl Franz.

Abwesend waren:

Ambrosch Michael, Androvich Nicolaus, Bach Alex. Bebar Johann, Beck Joseph, Bernardelli Peter, Cavalcabó Eduard Baroni di, Clementi Carl, Czuperkowicz Miron, Defranceschi Carl, Doliak Joseph, Dolinczuk Iwan, Dollschein Mathias, Dominkusch Andreas, Dylewski Marian, Dyniec Joseph, Dzieduszicki Titus Graf, Facchinetti Michael, Fedorovicz Johann, Festi Joseph Graf, Firnkranz Heinrich, Fischer Alois, Fleischer Wenzel Alexander, Galler Gottlieb, Goj Stephan, Gschnitzer Mathias, Halpern Abraham, Hankiewicz, Hofer Anton, Jelen Alois, Kaulich Wenzel, Kautschitsch Mathias, Kiemann Johann, Kobylica Lucian, Koßakiewicz Simon, Kozar Panko, Kromer Fedor, Kudler Joseph, Leeb Joseph, Löhner Ludwig Edler v., Lubomirski Georg Fürst, Madonizza Anton, Maffei Johann Ritter v., Martini Johann, Mayer Cajetan, Meindl Georg, Meyer Georg, Miklositsch Franz, Paul Ignaz, Pfretschner Robert, Pienczykowsky Meliton, Pillersdorff Franz Freiherr v., Plenkovich Paul, Podlewski Valerian Ritter v, Polaczek Wilhelm, Potocki Adam, Radmilli Johann, Redl Franz, Riegler Joseph, Robert Florentin, Ryll Joseph Thadhäus, Schlegel Joseph, Schmiderer Joseph, Schopf Wenzel Gustav, Schwarzer Ernst v., Selinger Engelbert Maxim, Sierakowski Ladislaus Ritter von, Slawik Frz, Smreker Alois, Stadion Frz. Graf, Sterz Max., Stöckl Ferdinand v., Sträßer Alois, Thiemann Friedrich, Thinnfeld Ferdinand Edler Herr v., Times Georg, Trecieski Franz Ritter v, Trummer Peter, Turco von Trent Turcati Simon Freiherr, Uchatzy Carl, Wessenberg Freiherr, Wienkowski Cyrill, Wörz Johann Georg. Zamojski Zdriszlaw, Zbyzzewski Celestin, Zeiser Johann.

N i ch t gestimmt haben:

 Forster Ferdinand, Helfert Joseph, Hölzl, Prokopczyc Eustach.

Das Resultat der Abstimmung ist folgendes:

 Mit,, Ja'' stimmten 126 Mitglieder, mit "Nein. 157; des Stimmens enthielten sich 5; der Antrag des Abg. Gredler ist somit verworfen.

Es folgt nun ein weiterer Verbesserungsantrag des Abg. Paul. Der Herr Abg. Paul trägt an, damit von dem Worte angefangen: "muß sich einer neuen Wahl", daß diese Stelle ausgelassen werde, und statt derselben gesetzt werde:,, verliert damit Sitz und Stimme in der Kammer, kann aber seine Stelle nur durch eine neue Wahl wieder erlangend Diejenigen Herren, welche für diesen Antrag sind, wollen aufstehen.  Es ist die Minorität. Der Antrag wird daher verworfen. Das waren die Ver besserungsanträge. Nun kommt ein Zusatzantrag, und zwar, der des Herrn Abg. Heimerl, welcher wünscht, damit nach den Worten:,, höheren Gehalt", die Worte eingeschaltet werden: "oder eine Personalzulage. " Diejenigen Herren, welche für die Annahme dieses Verbesserungsantrages sind, wollen aufstehen (Majorität), der Zusatzantrag des Abg. Heimerl ist demnach angenommen.  Ein weiterer Zusatzantrag ist der des Herrn Abgeordneten Paul, welcher wünscht, damit noch beigesetzt werde, nach dem Schlusse des Commissions  Antrages:,, jeder in eine der vorgenannten Cathegorien gehörige Abgeordnete hat daher unverzüglich die Annahme von der ihn betreffenden Bezugnahme des Paragraphes an die Reichsversammlung zu erstatten. " Ungeachtet der Verwerfung des Verbesserungsantrages des Abg. Paul kann dieser Zusatzantrag immerhin bestehen, und ich ersuche diejenigen Herren, welche für die Annahme dieses Zusatzantrages sind, aufzustehen. (Minorität.) Der Zusatzantrag des Abg. Paul ist demnach auch verworfen. Alle Anträge sind demnach erledigt. Der Antrag der Commission mit Hinzusetzung des Verbesserungsantrages des Abg. Heimerl lautet: "Jeder Reichstagsabgeordnete, der ein Staatsamt annimmt, oder ein, während der Dauer des Reichstages angenommenes bekleidet, so wie jeder zum Abgeordneten gewählter Staatsbeamte, der in eine höhere Dienstescathegorie tritt, oder außer der graduellen Vorrückung einen höheren Gehalt, oder eine Personalzulage erhält, muß sich einer neuen, von den frühern Wahlmännern vorzunehmenden Wahl unterziehen, hat aber so lange Sitz und Stimme, bis das Ergebniß der Wahl dem Reichstage bekannt ist. "

Abg. Mayer. Ich erlaube mir noch zu bemerken, ehe der Paragraph in seiner Allgemeinheit zur Abstimmung gebracht wird, dürfte zu berücksichtigen sein, daß der Zusatz: "Von den früheren Wahlmännern vorzunehmenden Wahl", wohl eine authentische Interpretation, wie neue Wahlen vorgenommen werden sollen, vielleicht eine bessere Stelle im §. 8 der Geschäftsordnung finden dürfte, wo es heißt: "Nach erfolgter Ungiftigkeitserklärung einer Wähl, so wie nach jedem Ausscheiden eines Abg., ist der Minister des Innern um die schleunigste Ausschreibung einer neuen Wahl von dem Präsidenten des Reichstages anzugehen. " (Ruf: Ja.)

Abg. Streit. Ich bin nicht der Meinung, denn die Ungültigkeitserklärung kann darin ihren Grund haben, daß bei der Wahl der Wahlmänner schlecht vorgegangen wurde.

Abg. Mayer. Dessen ungeachtet kann ich meinen Antrag nicht zurückziehen, denn, wenn man die Wahl der Wahlmänner für ungültig erklärt, sind sie keine Wahlmänner mehr.

Präs. Wünscht noch Jemand das Wort?

Prato. Ich wollte bloß beantragen, daß dieser Zusatzantrag beim §. 8 sehr gut eingeschaltet werden kann, und es kann über den §. 7 in der beantragten Weise berathen werden, und es bleiben die Wahlmänner bei beiden Paragraphen 

Präs Wenn Niemand mehr das Wort verlangt, so werde ich den Antrag des Berichterstatters zur Abstimmung bringen. Der Berichterstatter trägt darauf an, damit die Stelle: "von den früheren Wahlmännern vorzunehmenden Wahlen " hier ausgelassen werde, und in der bezeichneten Stelle des §. 8 eingeschaltet werde.

Prato. Es kann nicht zur Abstimmung kommen, denn ein Antrag oder ein Amendement, das nach dem Schlusse der Debatte gemacht worden ist, kann nicht zur Abstimmung kommen, darum muß dieser Paragraph früher zur Abstimmung gebracht werden, wie er verlesen würde, und dann kann der Berichterstatter seinen Zusatzantrag stellen, aber hier nicht.

M a i e r. Wenn das hohe Haus diese Ansicht des Vorredners theilt, so muß ich meinen Antrag zurückgehen, ich berufe mich aber aus die bisherige Gepflogenheit des Hauses, die eine stylirische Abänderung jederzeit zuließ.

Ich will nur, daß die authentische Interpretation, daß eine neue Wahl für den constituirenden Reichstag durch die früheren Wahlmänner vorgenommen werde, nicht beschränkt werde, bloß auf diejenigen, welche ein Staatsamt angenommen haben, und in Folge dessen aus der Reichskammer ausscheiden, sondern auch auf jene Wahlbezirke, wo ein Abgeordneter freiwillig sein Mandat zurücklegt; denn dafür hätten wir dann keine Bestimmung.

Präs. Ich werde mir erlauben, den Antrag des Herrn Berichterstatters zur Abstimmung zu bringen, weil ich nicht glaube, daß er in der Wesenheit ein besonderer Antrag, sondern nur eine stylirische Verbesserung ist, weil der Antrag derselbe verbleibt, und nur eine Stelle anderswo eingeschaltet wird, der Sinn aber durchaus nicht verändert wird. (Der Antrag des Berichterstatters wird unterstützt und angenommen. Der so amendirte Antrag der Commission wird hierauf angenommen.)

§. 8. Nunmehr 9. "Nach erfolgter Ungültigkeitserklärung einer Wahl, sowie nach jedem Ausscheiden eines Abgeordneten ist der Minister des Innern um die Ausschreibung einer neuen von den früheren Wahlmännern vorzunehmenden Wahl von dem Präsidenten des Reichstages anzugehen. "

Präs. Diejenigen Herren, welche für die Annahme des so amendirten Antrages sind, wollen es durch Aufstehen zu erkennen geben. (Angenommen.)

H e i m e r l. Ich trage auf den Schluß der Sitzung an.

Präs. Ich wollte es eben auch beantragen, es ist schon 2 Uhr Erlauben Sie, meine Herren! ich würde beantragen die nächste Sitzung auf Montag um 9 Uhr früh, indessen bitte ich zeitlich zu erscheinen (Ruf: 10 Uhr, andere: 9 Uhr) mit Rücksicht auf die kurzen Wintertage bin ich der Meinung, um 9 Uhr anzufangen. Ich bitte noch wegen der Tagesordnung sich zu vereinen. (Ruf: nichts mehr, als die Geschäftsordnung!)

Präs. Ich mache Sie aufmerksam aus einen Kammerbeschuß, zufolge welchem der erste Tag der Woche zum Vortrage der Petitionen bestimmt war. Ich frage also, ob ich die Berichte des Petitionsausschusses auf die Tagesordnung nehmen darf.

(Abg. Brestel und Mehrere.) Nach der Geschäftsordnung, oder ob nur die Geschäftsordnung. (M e h e r e: die Geschäftsordnung.) Ich werde also beantragen: vor Allem Verlesung des Protokolles, sodann Vorträge über Wahlen, sodann die Geschäftsordnung, (Ja! Ja!) endlich, wenn die erledigt sein sollte, Petitionen. (Ja! Ja!) Das wird hinlänglich sein. Es haben einige Herren Vorstände der Sectionen, namentlich die Vorstände der 8ten und der 1ten Abtheilung mich ersucht, die Herren einzuladen, Morgen um 9 Uhr in den Sectionen sich einzubinden; ich bitte um zeitliches Erscheinen. Ich erkläre die Sitzung für geschlossen.

Schluß der Sitzung um 2 Uhr.

Resignationsgesuch des Abg. Pillersdorff.

Hochgeehrtester Herr Präsident!

Durch eine Privatmitteilung ist mir die Nachricht zugekommen, daß gegen meine Wähler der Zweifel angeregt worden sei, ob ich mich noch in dem Besitze ihres Vertrauens befinde. Wiewohl ich das Ergebniß dieses Schrittes nicht kenne, so ist doch schon jener Zweifel für mich hinreichend, um mein Mandat in die Hände meiner Wähler zurückzulegen, und dem Ehrenplatze zu entsagen, welchen ich bisher am Reichstage eingenommen habe.

Ich bitte Euer Hochwohlgeboren, diesen Entschluß zur Kenntniß der hohen Reichsversammlung und im geeigneten Wege zur Kenntniß des ersten Wahlbezirkes der Stadt Wien zu bringen, und ich erlaube mir zugleich für die erstere einige aufklärende Bemerkungen beizufügen.

Als ich meine frühere amtliche Stellung verließ, war es mein Wunsch, mich ganz von dem öffentlichen Leben zurückzuziehen, allein ich hielt mich durch die Betrachtung nicht dazu berechtigt, daß der Mann, welcher in einer schwierigen Periode eine einflussreiche Stellung eingenommen hat, auch verpflichtet sei, sich gegen die Anklagen und Beschuldigungen zu rechtfertigen, welche über sein Wirken vielleicht erhoben werden. Ich habe durch vier Monate an den Verhandlungen des Reichstages Theil genommen,  und keine solche Beschuldigungen vernommen, da ich auch die bald nach dem Beginne des Reichstages angekündigte Anklage gegen das frühere Ministerium als stillschweigend zurückgenommen ersehen muß, ich glaube daher meiner Pflicht, jeder Beschwerde Rede zu stehen, durch mein Ausharren während vier Monate Genüge geleistet zu haben.

Wenn ich auch die Vorwürfe und die Beurtheilung nicht kenne, welchen mein Wirken auf dem Reichstage anheimfallt, so will ich doch meinen Wählern keinen Augenblick die Mittel entziehen, ihr Mandat in Hände zu legen, welche ihres Vertrauens vollkommen würdig sind und sich der vollen Übereinstimmung mit ihren Gesinnungen erfreuen. Die Eigentümlichkeit meiner Stellung und Mißtrauen in die Zulängigkeit meiner Kräfte haben mich abgehalten, mich an den wichtigeren Fragen, welche die hohe Versammlung bisher beschäftiget haben, auf eine entschiedenere Weise zu betheiligen, allein ich hoffe, dieselbe wird mir das Zeugniß nicht versagen, daß ich meine geringen Kräfte der Förderung der Gesamtinteressen der Monarchie und jener der Stadt, welche mich mit ihrem Vertrauen beehrte, nicht entzogen habe. In einer an so großen Ereignissen reichen Zeit, in welcher sich die Ansichten und Interessen oft feindlich durchkreuzen, erkannte ich vorzugsweise das Bedürfniß einer verföhnenden und vermittelnden Einwirkung, um die gegründeten Ansprüche auf gesetzliche Freiheit zu beruhigen, und die von ihrer Befriedigung unzertrennlichen Sympathien für den Thron zu bewahren. Dieser Handlungsweise getreu hielt ich es auch für meine Pflicht, so lange an den Verhandlungen des Reichstages Theil zu nehmen, bis ihre legale Fortsetzung gehemmt war. Es wird mir unter den schmerzlichen Erinnerungen an die harten Schläge, welche mein Vaterland in der letzten Periode getroffen haben, zu einigem Troste gereichen, mir auch die Merkmale von Wohlwollen zurückzurufen, womit mich diese hohe Versammlung bei verschiedenen Gelegenheiten beehrt hat, und ich bitte Euer Hochwohlgeboren, derselben eben so meinen tiefgefühlten Dank dafür auszudrücken, wie ich mit der ausgezeichnetsten Hochachtung zu verharren die Ehre habe 

Euer Hochwohlgeboren ergebenster Diener Pillersdorff.

Kremsier am 26. Nov. 1848.

Kremster. Aus der k. k. Hof und Staatsdruckerei.


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