Ètvrtek 7. prosince 1848

Officielle stenographische Berichte über die Verhandlungen des österr. Reichstages.

Achtundfünfzigste (VI.) Sitzung des österreichischen constituirenden Reichstages in Kremsier am 7. December 1848.

Tagesordnung.

I. Ablesung der Sitzungsprotokolle.

II. Berichte über Wahlacte.

III. Fortsetzung der dritten Lesung der Geschäftsordnung, und 

IV. Berichte des Petition Ausschusses. Anfang um 9  3/4 Uhr. 

Vorsitzender: Präsident Smolka.

Auf der Ministerbank: Stadion, Thinnfeld, Bach, Krauß.

Präs. Nach vorgenommener Zählung ist die zur Eröffnung der Sitzung nothwendige Anzahl Abgeordneter anwesend, ich erkläre daher die Sitzung für eröffnet. Vor Allem sehe ich mich veranlaßt, der hohen Kammer Rechenschaft abzugeben über die Ausführung des Kammerbeschlusses vom 2. December, wegen Absendung einer Deputation an Se. Majestät den jetzt regierenden Kaiser, und an Se. Majestät den abgetretenen Kaiser. Zufolge des Kammerbeschlusses versammelten sich die Abgeordneten der verschiedenen Gouvernements am 2. December Nachmittags in den verschiedenen Localitäten wegen Vornahme der Wahl der Mitglieder für die abzusendende Deputation, und es wurden gewählt: für die Provinz Böhmen Palatzki, Stark, Strobach; für Niederösterreich Brestel, Schmitt, Schuselka; für Galizien Wierzchlejski, Jachimovicz, Smolka; für Ober         Österreich Wiser, Vacano, Lasser; für Steiermark Wiesenauer, Engelhofer, Gleispach; für Mähren Hain, Szabel, Mayer; für Illirien Rack, Ullepitsch und Scholl; für das Küstenland Pitteri, Vlach und Spangher; für Dalmatien Ivichievich, Filippi, Micheli Vitturi; für Tirol Klebelsberg, Zwickle und Gredler. Die zur Abfassung der Adressen bestimmte Commission hat dieselben verfaßt; diese Adressen sind bekannt, nachdem sie bereits gedruckt ausgetheilt wurden. Die Deputation begab sich am 3. December nach Olmütz; um 3 Uhr daselbst angelangt, wurde dieselbe von Sr. Majestät dem Kaiser sogleich empfangen. Die Deputation hat sich dahin geeinigt, daß die Adresse Sr. Majestät vorgelesen werde. Nach einigen einleitenden Worten habe ich die Adresse Sr. Majestät dem Kaiser Franz Joseph vorgelesen und übergeben. Seine Majestät der Kaiser ertheilte der Deputation eine Antwort, welche mir schriftlich nicht mitgetheilt würde, und in welcher Beziehung ich mich daher noch an den Herrn Ministerpräsidenten zu wenden gedenke. So viel mir dem Gedächtnisse nach erinnerlich ist, hat Se. Majestät die Ausdrücke der Loyalität des constituirenden Reichstages mit Wohlwollen aufgenommen, dabei den Wunsch und die Hoffnung ausgesprochen, daß das Constitutionswerk bald demselben vorgelegt werde, welches er prüfen, und sodann demselben die kaiserliche Sanction ertheilen wird.

Am 24. November reiste die Deputation nach Prag, und wir vernahmen bereits in Olmütz und sodann auch in Prag, daß Se. Majestät der abgetretene Kaiser keine Deputation mehr empfangen wolle, und mit Rücksicht auf seinen Gesundheitszustand auch nicht empfangen könne. Wir erfuhren auch, daß Se. Majestät einzelne Corporationen, die daselbst bereits ihre Aufwartung machen wollten, nicht empfangen habe, sondern nur einzelne Personen; dessen ungeachtet haben Se. Majestät in dieser Beziehung eine Ausnahme machen zu müssen geglaubt, und wir erhielten am 6. December eine Audienz bei Sr. Majestät, bei welcher Gelegenheit ich Sr. Majestät die Adresse eingehändigt habe. Ich habe die Adresse Sr. Majestät nicht vorgelesen, nachdem man uns ersucht hat, Rücksicht zu nehmen auf den geschwächten Gesundheitszustand und auf die Länge der Adresse, sondern ich habe in kurzen Worten den Inhalt der Adresse Sr. Majestät vorgetragen, sodann nach der Audienz, so viel mir erinnerlich war, das von mir Gesagte so ziemlich wörtlich zu Papier gebraut, und ich werde der hohen Kammer vorlesen, nebst dein auch, was Se. Majestät darauf geantwortet hat, welche Antwort mir auch schriftlich mitgeteilt wurde.  Ich sprach:

Eure Majestät!

,, Der konstituierende Reichstag war tief ergriffen von der Kunde, betreffend den Entschluß, den Eure Majestat fassen zu müssen geglaubt haben. Die Mitglieder des konstituierenden Reichstages fühlten einmütig das Bedürfniß, auch bei dieser Gelegenheit Euerer Majestät den Ausdruck des nie erlöschenden Dankes darzubringen für die unschätzbaren Freiheiten, die Eure Majestät den unter Österreichs Scepter vereinigten Volkern zugestanden, welche Freiheiten dauernd und unerschütterlich durch das Konstitutionswerk zu befestigen, die heiligste Aufgabe des von Euerer Majestät ins Leben gerufenen konstituierenden Reichstages sein wird Mir wurde die hohe Auszeichnung zu Teil, an der Spitze einer Deputation des konstituierenden Reichstages und uns Namen desselben die diese Gefühle ausdrückende, ehrerbietige Adresse, welche auch den Ausdruck der besten Wunsche für das Wohlsein Eurer Majestät und Allerhöchst Ihrer erlauchten Lebensgefährtin ausspricht, Euerer Majestät überreichen zu dürfen. Geruhen Eure Majestat diese Adresse huldvollst entgegenzunehmen 

Darauf verlas Se. Majestät nachfolgende Antwort.

"Mit Befriedigung genehmige Ich die Gefühle, welche Sie, Meine Herren, Mir im Namen des konstituierenden Reichstages auszudrucken gekommen sind. Den Einschluß, welchen Ich gefaßt habe, habe Ich in gewissenhafter Erwägung des Wohles der Volker Österreichs gefaßt Diesen Volkern war Meine Liebe stets gewidmet, und wird ihnen stets gehören Dieselbe Liebe und Sorge für ihr Wohl werden Sie in Sr. Majestät Meinem erlauchten Nachfolger finden. In dieser Gewißheit sehe Ich der Zukunft mit voller Beruhigung entgegen."

Nach diesem Akte fand sich die Deputation ihres, derselben von der hohen Kammer zu Teil gewordenen Auftrages erledigt, und trat am Abend desselben Tages ihre Ruckreise an. Auch finde ich mich verpflichtet, hier mit einigen Worten zu erwähnen der ehrenvollen und freundschaftlichen Aufnahme, welche die Deputation als solche von Seite der Präger Bürgerschaft erfahren hat (Bravo!)

Ich erlaube mir anzuzeigen, daß einige neu gewählte Herren Abgeordnete hier angekommen sind, als Der Herr Abg. Johann Stawarski für Winicki in Galizien statt Pietrowski, er wurde der ersten Abteilung zugelost, der Herr Abg. Franz Hawliczek für Neugedein in Böhmen statt Slavik, er wurde der dritten Abteilung zugelost, der Herr Abg. Thomas Steininger für den Bezirk Waitra in Österreich statt, er wurde der sechsten Abteilung zugelost, der Abg Joseph Steidler für Neunkirchen statt des Abg. Staudenheim, der Abg. Joseph Janesch für den Wahlbezirk Spital in Illirien, statt des Abg. Heiß; letzterer wurde der vierten Abteilung zugelost, die Verlosung des Abg. Steidler wird erst vorgenommen werden. Sämmtliche Neugewählte haben sich mit ihren Legitimationen ausgewiesen, und können bereits an der heutigen Beratung Teil nehmen. Es liegen mehrere Urlaubsgesuche vor. Ich ersuche den Herrn Schriftführer U l l e p i t s c h, diese Urlaubsgesuche vorzutragen. 

Schriftf.  Ullepitsch Der Stand der bis nun anwesenden Herren Deputierten könnte bisher noch nicht mit Bestimmtheit in Evidenz gestellt werden, er durfte sich jedoch auf beiläufig 334 belaufen, und vom Urlaube mittlerweile eingerückt sind die Herren Abg. Kromer, Dolinczuk, Dilewsky, Herndl und Tiemann. Es liegen weiteres mehrere neuerliche Urlaubsgesuche vor. Ich werde nach dem bereits zum wiederholten Male ausgesprochenen Wunsche der hohen Kammer bloß die Namen der Urlaubspätenten nebst der Dauer des angesuchten Urlaubes dem hohen Hause bekannt geben Vorerst bittet der Herr Abg. Alexander Dzieduszycki aus Krankheitsrücksichten um einen vierwöchentlichen Urlaub. 

Präs. Nachdem die Urlaubsgesuche, betreffend die Zeitdauer, verschieden sind, so werde ich mir erlauben, vor allem Andern das des Abg. Dzieduszycki um einen vierwöchentlichen Urlaub zur Abstimmung zu bringen. (Wird bewilligt)

 Schriftf Ullepitsch Weiteres bittet der Herr Abg. Wessenberg um einen Urlaub von 6 bis 8 Wochen. Nachdem dieses Gesuch bezüglich der Urlaubsdauer nicht bestimmt gestellt ist, so stelle ich den Antrag, daß dieser Urlaub vor der Hand auf die Dauer von 6 Wochen als Minimum der gebetenen Urlaubsdauer zu bewilligen wäre.

Präs. Diejenigen Herren, welche den Antrag auf sechswöchentlichen Urlaub für den Abg Wessenberg genehmigen wollen, mögen aufstehen. Es ist die Majorität. (Ruf: nein, nein, Minorität.) Ich habe es für die Majorität gehalten, der Urlaub ist bewilligt.

Schriftf. Ullepitsch Der Herr Abg. Maffei zeigt an, daß er auf der Reise bei Gelegenheit eines Sturzes aus dem Wagen den Fuß gebrochen hat, und dadurch verhindert sei, in der hohen Kammer zu erscheinen, stellt jedoch in Aussicht, baldmöglichst in der hohen Kammer erscheinen zu können Nachdem in diesem Gesuche ebenfalls kein bestimmtes Ansuchen bezüglich der Urlaubsdauer gestellt wurde, und der Herr Abgeordnete, im Falle er einen längeren Urlaub benötigen sollte, später ein neues Gesuch einbringen kann: so stelle ich den Antrag, dem Abg. Maffei vor der Hand einen Urlaub von 3 Wochen zu bewilligen. 

Präs. Wünscht Jemand das Wort?

Abg. Hagenauer. Ich erlaube mir das Amendement da, wenn der Fuß gebrochen ist, der Abg. Maffei unmöglich in 3 Wochen kommen kann, so möge der Urlaub auf 6 Wochen verlängert werden. 

Schriftf. Ullepitsch. Ich erlaube mir zu bemerken, daß dem Gesuche ausdrücklich beigefügt ist, daß sich der Herr Abg. bereits im Stadium der Besserung befindet, und derselbe baldigst die Reise hierher antreten zu können hofft.

Präs. Wünscht noch Jemand das Wort zunehmen? 

Abg. Hauschild. Ich erlaube mir zu bemerken, daß, sobald er auf der Herreise den Fuß gebrochen, und er krank ist, dieß bloß zur Kenntniß zu nehmen sei; wir sind nicht in der Lage, den Urlaub zu bewilligen noch zu verweigern, weil er krank und an der Herreise verhindert ist.

Schriftf. U l l e p i t s c h. Auf diese Bemerkung muß ich erwiedert, daß in Annahme ihrer Richtigkeit dann eine Überwachung der bewilligten Urlaube unmöglich ist. Wenn derlei Gesuche bloß zur Wissenschaft zu nehmen sind, ohne daß eine Zeitdauer bezüglich der Abwesenheit der betreffenden Herren Abg. zu berücksichtigen oder zu überwachen wäre, so werden derlei Gesuche dann lediglich ad acta gelegt, und dem Vorstandsbureau wird die ihm obliegende Evidenzhaltung aller aus was immer für einem Gründe abwesenden Herren Abg. unthunlich gemacht. Urlaubsgesuche, sie mögen aus was immer für einem Grunde nachgesucht werden, müssen aber nach meiner Ansicht eine bestimmte Zeitdauer enthalten, und benöthiget ein Herr Abg. einer Verlängerung der Urlaubsdauer, so steht es ihm ja immer frei, um Verlängerung des Urlaubes anzusuchen: wonach ich mit Rücksicht auf bereits vorgekommene ähnliche Fälle meinen Antrag für begründet erachte.

Abg. Hauschild. Ich erlaube mir nur zu bemerken: gesetzt, seine Krankheit dauert mehrere Wochen, und wird diese Zeitdauer als Urlaub betrachtet, so wird er die Diäten nicht bekommen, als Krankheit aber betrachtet, beruht es auf Recht und Billigkeit, ihm die Diäten zu zahlen.

Präs. Wünscht noch Jemand darüber zu sprechen?  Nachdem der Antrag des Abg. Hauschild ein Verbesserungsantrag ist, lautend: daß die Eingabe des Abg. Maffei als Anzeige seiner Krankheit angesehen werde, werde ich ihn zuerst zur Abstimmung bringen. Diejenigen Herren, die der Ansicht sind, daß die fragliche Eingabe als bloße Anzeige der Krankheit anzusehen sei, wollen ausstehen. (Majorität). Es ist in der Art genehmigt.

Abg. Die Provinz Dalmatien ist im Finanzausschusse nicht vertreten, indem der Abg. Androvich noch immer nicht anwesend ist. Ich bitte daher den Herrn Präsidenten, das Nöthige zu verfügen, wegen der Wahl des Substituten.

Präs. Ich werde demnach die Herren aus Dalmatien ersuche, um 4 Uhr in einer der hiesigen Localitäten, allenfalls hier im Saale zusammenzutreten, und einen Substituten für den Finanzausschuß statt des Abg. Androvich zu wählen.

Schriftf. Streit. Es sind Wählerin den Ausschüssen vorgenommen worden, und zwar: In den Ausschuß für das Recrutirungsgesetz hat gewählt: Die 1. Abtheilung den Abg. Johann Müller statt des Abg. Thinnfeld; die 2. Abheilung den Abg. Duniewicz statt des Abg. Stadion; die 7. Abtheilung den Abg. Reichl Fickl als Stellvertreter für Abg. Kautschitsch; in den Ausschuß zur Begutachtung der Gesetzentwürfe wegen des Schutzes der Reichsversammlung und ihrer Glieder hat gewählt: Die 4. Abtheilung den Abgeordneten Thiemann statt des Abg. Doliak; die 7. Abtheilung den Abg. Hawelka statt des Abg. Pillersdorff; in den Finanzausschuß hat gewählt: Die 1. Abtheilung den Abg. Neuberg statt des Abg Zamojsky; die 4. Abtheilung den Abg. und Vicepräsidenten Caj. Mayer statt des Abg. Schlegel; die 7. Abtheilung den Abg. Dylewski statt des Abg. Pillersdorff. In den Ausschuß zur Prüfung der Reichstagsrechnungen ist anstatt des Abg. Jelen noch Niemand gewählt.

Präs Ich ersuche demnach die 3. Abtheilung, diese Wahl vorzunehmen.

Schriftf. Streit. In den Volks und staatswirtschaftlichen Ausschluß hat die Provinz Illirien den Abg. Lanner statt des Abg. Schlegel gewählt; dagegen hat die Provinz Galizien statt des Abg. Potocki noch Niemanden gewählt.

Präs. Ich ersuche demnach, für Galizien diese Wahl vorzunehmen. (Ruf: der Abg. Borkowski ist gewählt.) Ferner sind noch Wahlen vorzunehmen, in den volkswirtschaftlichen Ausschuß für Dalmatien anstatt des Abg. Androvich; auch das Küstenland hat noch zu wählen in den Finanzausschuß, anstatt des Abg. Catinelli, und Steiermark statt Des Abg. Thinnfeld. (Ruf: der Abg. Königshofer ist gewählt.) Die Abgeordneten des Küstenlandes ersuche ich, zusammenzutreten Nachmittag im ersten Abtheilungszimmer, um die Wahl vorzunehmen. Es wird das Protokoll der letzten Sitzung verlesen werden, der Herr Schriftführer Motyka wird die Verlesung vornehmen (Geschieht.) Ist in Bezug auf die Fassung des Protokolles etwas zu bemerken? (Pause.) Nachdem gegen die Fassung dieses Protokolles nichts eingewendet wird, so erkläre ich dasselbe als richtig ausgenommen, und es wird die Drucklegung desselben veranlaßt werden. Es sind einige Interpellationen angemeldet, nachdem aber die betreffenden Herren Minister nicht anwesend sind, o können dieselben vielleicht später vorgenommen werden. Als nächster Gegenstand der Tagesordnung erscheinen die Berichte über Wahlacte. Ich ersuche den Herrn Berichterstatter der ersten Abheilung, zum Vortrage zu schreiten.

Berichterstatter der I. Abtheilung, Abg. Pribyl. (Bringt den Wahlact des Abg. Johann Sever für Lack in Illirien zum Vortrage; er wurde am 28. Sept. l. J. mit absoluter Majorität gewählt, daher die Abtheilung einstimmig auf die Gültigkeitserklärung eintrat.  (Der Antrag wird angenommen.) 

Präs. Berichterstatter der 2. Abtheilung. 

Berichterst. Abg. D u s c h e k. (Bringt den Wahlact des Abg. Johann Spangher für den Wahlbezirk Görz in Illirien, statt des zurückgetretenen Catinelli zum Vortrage, und trägt im Namen der Abtheilung auf die Genehmigung derselben an. Dieselbe wird als gültig anerkannt.)

Berichterst. Abg. D u s c h e k. Maximilian Berger hat sein Mandat als Reichstagsdeputierter für den Wahlbezirk Beraun in Böhmen zurückgelegt, und es wurde auf den 15. November eine neue Wahl festgesetzt. 116 Wahlmänner sind für diesen Bezirk gewählt, von welchen die im Protokolle namentlich Aufgeführten zur Wahlvornahme erschienen sind, und an der Wahl Theil genommen haben. Da die Wahl vorschriftsmäßig vor sich ging, und da hierbei Ritter von Neuberg 77 Stimmen erhielt, also die absolute Majorität, so trägt die 2. Abtheilung einstimmig an, diese Wahl als gültig zu erklären. (Die Wahl des Johann Ritter von Neuberg wurde anstandslos angenommen.)

Präs. Referent der 3. Abtheilung.

Berichterst. Abg. W i e s e n a u e r. Die 3. Abtheilung hat den Wahlact des Ignaz Wildner für Krems in Niederösterreich, statt des Abg. Fürnkranz, der Prüfung unterzogen. Auf diesen Wahlbezirk fielen 104 Wahlmänner. Von diesen erschienen 98, also mehr als drei Viertheile. Die Wahlcommission war vorschriftsmäßig zusammengesetzt. Das Resultat der Abstimmung ergab für Ignaz Wildner 72 Stimmen, also mehr als die absolute Majorität. Das Protokoll ist vorschriftsmäßig von der Commission gefertigt, und die 3. Abtheilung trägt auf die Bestätigung der Wahl des, Herrn Abg. Ignaz Wildner an. (Die Wahl wird anstandslos angenommen.) 

Präs. Referent der 4. Abtheilung.

Abg. In der 4. Abtheilung wurden keine Wahlacte geprüft.

Präs. Berichterstatter der 5. Abtheilung.

Berichterstatter der 5. Abtheilung, Abg. P r a z a k. Wegen Ernennung des Abgeordneten für den 1. Wahlbezirk der Stadt Brünn, Cajetan Mayer, zum Unterstaatssecretär wurde in Erledigung der Petition eines Theils der Brünner Wählerschaft für den genannten Wahlbezirk eine neuerliche Wahl angeordnet, und sofort am 11. October 1848 durch die früheren Wahlmänner vorgenommen. Von den ursprünglich gewählten 90 Wahlmännern erschienen zur Wahl 68. Zur absoluten Majorität waren daher 35 Stimmen nothwendig. Der frühere Abgeordnete Dr. Cajetan Mayer erhielt gleich bei dem ersten Scrutinium 67 Stimmen. Bei dem Wahlacte wurden alle Förmlichkeiten der Wahlordnung beobachtet. Der Antrag der 5. Abtheilung ergeht daher einstimmig dahin: die Wiederwahl des Dr. Cajetan Mayer für den 1. Wahlbezirk der Stadt Brünn für unbeanständet zu erkennen.

Präs. Wünscht Jemand das Wort? (Niemand.) Diejenigen Herren, welche dem Antrage der 5. Abtheilung beistimmen, wollen aufstehen. (Majorität.) Die Wahl ist für unbeanstandet erklärt.

Berichterst. Abg. Prazak. Durch die Niederlegung des Mandats von Seite des Anton Hofer wurde die Stelle eines Abgeordneten für den Wahlbezirk Freistadt in Oberösterreich erledigt. Es wurde zuvörderst eine neue Wahl von Wahlmännern aus Urwählern vorgenommen. Zur Vornahme der Wahl des Abgeordneten am 16. Nov. 1848 erschienen sämmtliche 95 Wahlmänner. Bei dem 2. Scrutinium erhielt Franz Kastner die absolute Majorität mit 49 Stimmen. Nachdem aber Franz Kastner erklärte, daß er seiner Verhältnisse wegen die Wahl durchaus nicht annehmen könne, sondern zurücklege, wurde die Wahl neuerlich fortgesetzt, woran noch 90 Wahlmänner Antheil nahmen. Die absolute Majorität mit 50 Stimmen erhielt bei dem nächsten Scrutinium Franz Kreil, Kreishauptmann in Linz. Bei der Wahl wurden alle Formen der Wahlordnung beobachtet. Der Umstand, daß die Wahl nicht durch die früheren, sondern durch neu gewählte Wahlmänner vorgenommen wurde, kann auf die Gültigkeit der Wahl keinen nachtheiligen Einfluß äußern, da vor dem Kammerbeschlusse am 30. November jede gesetzliche Bestimmung darüber mangelte, ob bei dem Austritte eines Abgeordneten die neuerliche Wahl durch die früheren oder durch neu gewählte Wahlmänner Statt finden solle. Die 5. Abtheilung trägt einstimmig an, die Wahl des Franz Kreil für den Wahlbezirk Freistadt in Oberösterreich unbeanständet zu erklären.

Präs. Wünscht Jemand darüber zu sprechen? (Niemand.) Diejenigen Herren, welche mit dem Antrage der Abtheilung einverstanden sind, wollen dieß durch Aufstehen zu erkennen geben. (Majorität.) Die Wahl des Abg. Kreil ist für anstandslos erklärt.

Der Herr Berichterstatter der 6. Abtheilung.

Berichterst. Abg. Kl a u d i. Die 6. Abtheilung des constituirenden Reichstages hat die Wahl des Johann Fedorovicz, welche am 3. August vorgenommen wurde, geprüft. Es erhielt von den für diese Stadt gewählten 56 Wahlmännern, von welchen bei der Wahl 51 erschienen, Johann Fedorovicz 19 Stimmen, Piwocki 22 Stimmen, daher keine absolute Majorität; bei der zweiten Wahl erhielt der Abg. Fedorovicz von 51 Stimmen 33, daher die absolute Stimmen Majorität, weshalb die Wahl nach den Bestimmungen des Wahlgesetzes gültig ist. Die Wablzettel, Gegenlisten und Protokolle sind in Ordnung und gehörig geführt, und die 6. Abtheilung trägt einstimmig darauf an, die Wahl des Abg. Fedorovicz als gültig zu erklären.

Präs. Wünscht Jemand darüber das Wort zu ergreifen? Diejenigen Herren, welche dem Antrage der Abteilung wegen Gültigkeitserklärung der Wahl des Abg. Fedorovicz beistimmen, wollen es durch Aufstehen kund geben. (Majorität) Die Wahl des Abg. Fedorovicz ist als anstandslos erklärt.

Berichtest Abg. Klaudi Ferner hat die 6. Abteilung die Wahlakte über die Wahl des Abg. Johann Prato für den Wahlbezirk Roveredo in Südtirolgeprüft Nachdem der am 17. Juni für den Wahlbezirk Roveredo in Südtirol gewählte Abg. Kajetan Eberle seine Wahl ausgeschlagen hat, so würde am 5 September eine neue Wahl vorgenommen, wobei von den 112 Wahlmännern dieses Bezirks 92 erschienen, Der Abg. Prato erhielt 64 Stimmen. Die Protokolle und Gegenlisten sind ordentlich geführt und gehörig gefertigt Die 6 Abteilung tragt demnach an, die Wahl des Abg Prato durch Reichstagsbeschluß als genehmigt zu erklären.

P r ä s. Wünscht Jemand über diesen Gegenstand zu sprechen? Diejenigen Herren, die dem Antrage der 6. Abteilung beipflichten, wollen aufstehen (Majorität.) Die Wahl des Abg. Prato ist als anstandslos erklärt  Der Berichterstatter der 7. Abteilung.

Abg. Bei der 7 Abteilung liegen keine geprüften Wahlakte vor.

Präs. Der Berichterstatter der 8 Abteilung

 Berichterstatter der 8 Abtheilung, Abg. Jonak (Tragt die Wahlakte des Joseph Steidler für den Wahlbezirk Neunkirchen in Österreich unter der Eins vor) Die 8 Abteilung trägt in Erwägung, daß 9 Wahlmänner zu dem Wahlakte gar nicht vorgeladen, daher an der Ausübung ihres konstitutionellen Rechtes gehindert wurden, ferner, daß dadurch das Resultat der Wahl als zweifelhaft erscheint, mit überwiegender Stimmenmehrheit an, diese Wahl als ungültig zu erklären. 

P r ä s. Wünscht Jemand darüber zu sprechen? Der Herr Abg. Kutschera la das Wort 

Abg. K u t sch e r a Ich bin der Ansicht, daß diese Wahl nicht als ungültig, sondern nur als beanständet zu erklären sei, und daß demnach diese beanstandeten Wahlakten dem betreffenden Ausschüsse für beanstandete Wahlen zur weiteren Amtshandlung zugewiesen werden, und zwar aus folgenden Gründen:

Bei dieser Wahl ist der Formfehler unterlaufen, daß zwar 9 Wahlmänner nicht ordnungsmäßig zur Wahl vorgeladen worden sind, allein es sind dagegen wieder 124 gehörig Vorgeladen worden, daher mehr als 3 Vierteile der Wahlmänner. Von diesen gehörig Vorgeladenen sind wirklich bei der Wahl das erstemal 99, das zweitenmal 100 erschienen, daher dem Gesetze entsprochen worden Aus diesem Grunde bin ich dafür, daß diese Wahl nur als beanständet zu erklären sei. 

P r ä s. Wünscht noch Jemand über diesen Gegenstand zu sprechen?

Schriftf G l e i s p a c h Ich erlaube mir zu bemerken, daß das hohe Haus sich allerdings darüber hinausgesetzt hat, wenn eine Anzahl von Wahlmännern freiwillig sich des Stimmens enthalten hat, und in diesem Falle waren allerdings zwei Dritteile der Wahlmänner als genügend angenommen; wenn jedoch ein Teil der Wahlmänner nicht in der Möglichkeit war, das ihnen übertragene Mandat auszuüben, so glaube ich, daß von einer Gültigkeit der Wahl nicht die Rede sein kann, denn sonst lagt es in der Willkür einzelner Obrigkeiten, welchen die Grundwahlen anvertraut sind, gewisse Wahlgegenden, von denen sie wissen, daß sie für den oder jenen stimmen würden, an der Wahl zu verhindern, und so konnten sie in dem Resultate namhafte Änderungen machen Ich glaube, dieß wäre um so mehr berücksichtigungswert bei einer Wahl, wo sowohl die Anzahl der Wahlmänner, als die Anzahl der Stimmen, welche der Abgeordnete hatte, so nahe an die absolute Majorität streifen, daß ein Paar Stimmen ein anderes Resultat der Wahl ergeben wurden. Ich musste mich daher unbedingt gegen die Gültigkeitserklärung der Wahl aussprechen.

 Schriftf. Streit Ich erlaube mir, den Antrag des Abg. Kutschera zu unterstützen und zwar nur aus formellen Gründen. Die Abteilungen haben nach §. 5 der Geschäftsordnung nur das Recht, anzutragen, ob eine Wahl zu beanstanden sei oder nicht, beanstandete Wahlen sind behufs der Gültigkeit oder Ungültigkeitserklärung einem besonderen Ausschüsse zuzuweisen Ich vereinige mich daher aus formellen Gründen mit dem Antrage des Abg. Kutschera, die hohe Kammer möge beschließen, die Wahl als beanständet zu erklären, und sie dein Ausschüsse für beanstandete Wahlen zum Endvortrage übergehen.

Abg. Neuwall. Ich möchte den eben angeführten Argumenten des Herrn Sprechers vor mir gerade aus der Textierung dieses Paragraphes widersprechen; es heißt hier:

Wahlen, deren Gültigkeit die Reichsversammlung beanstandet u s w., das heißt, wenn man Bedenken tragt, ob die Wahl gültig sei oder nicht, wenn aber kein solches Bedenken da ist, wenn aus der Sache selbst klar hervorgeht, daß eine Wahl als gültig oder ungültig anzusehen sei, kann die Wahl nicht beanständet, sie kann nur bestätiget oder annulirt werden.

 In dem vorliegenden Falle muß ich aber den Gründen des Abg. Gleispach beitreten, welcher nachgewiesen hat, daß die Wahl ungültig sein müsse, weil die Wahlmänner nicht verständigt waren. Wozu wenden Wahlmänner gewählt, wozu werden sie aufgestellt, wenn sie von der Wahl nicht verständiget werden? Es hieße dieses, den einfachen Formen, den Grundbedingungen zur Gültigkeit einer Wahl von vorne herein widersprechen. Wenn wir eine solche Wahl als gültig anerkennen, so würde der Willkürlichkeit, die Anzahl der Wahlmänner zu vermindern, würde nur der Intrige Thür und Thor geöffnet. Ich muß mich daher durchaus und unbedingt der Meinung derjenigen anschließen, welche die Wahl für ungültig erklären.

Präs. Wünscht Jemand noch zu sprechen? Wenn Niemand mehr das Wort wünscht, so werde ich den Herrn Berichterstatter auffordern, allenfalls das letzte Wort zu ergreifen.

Berichterst. Abg. J o n á k. Ich muß mich principiell gegen den Antrag des Herrn Abg. Kutschera aussprechen. Ich sehe eine Wahl nur dann als beanständet an, wenn sich in dem Wahlacte zweifelhafte Umstände ergeben, die in Folge nachträglicher Erhebung ins klare Licht gesetzt werden können. Klarer, als hier die Umstände sind, können dieselben nicht erlitt werden.

Neun Wahlmänner wurden nicht vorgeladen, neun Wahlmänner haben nicht stimmen können. Geben wir auch dieses Actenstück der Commission zur Prüfung beanstandeter Wahlen, sie kann bei der Prüfung kein anderes Resultat bieten, als dasjenige ist, was sich der Abtheilung kund gegeben hat. Übrigens stelle ich zu den Gründen des Abg. Neuwall noch den weiteren Grund, daß es sich hier nicht um eine Form, sondern um das Recht handelt, und wenn ein einiger berechtigter Wahlmann an der Ausübung seines Wahlrechtes gehindert wird, so ist das ein so gewichtiger Grund, als wenn 10 oder 20 gehindert worden wären. Die Zahl allein entscheidet nicht, es ist eine Verletzung des constitutionellen Rechtes, welches jedem Wahlmanne zusteht. Ich muß daher bei dem Antrage der Abteilung beharren.

Präs. Zu dem Antrage der Abtheilung, damit diese Wahl als ungültig erklärt werde, liegt ein Verbesserungsantrag des Abg. Kutschera vor, welcher dahin geht: "damit die Wahl bloß als beanständet erklärt, und der Commission zur Prüfung beanstandeter Wahlen zugewiesen werdet Wird dieser Verbesserungsantrag des Abg. Kutschera unterstützt? (Wird zureichend unterstützt.) Ich werde diesen Antrag als einen Verbesserungsantrag zuerst zur Abstimmung bringen. Diejenigen Herren, welche einverstanden sind, daß der so eben vorgetragene Wahlact der Commission zur Prüfung beanstandeter Wahlen zugewiesen werde, wollen aufstehen. (Minorität.)

Präs. Ich werde demnach den Antrag der Abtheilung selbst zur Abstimmung bringen. Diejenigen Herren, welche dafür sind, daß die Wahl des Abg. Steidler als ungültig anzusehen, und das Ministerium des Innern anzugehen sei, eine neue Wahl auszuschreiben, wollen dieß durch Aufstehen kund geben. (Majorität.) Der Antrag der achten Abtheilung ist angenommen.

Der Berichterstatter der neunten Abteilung. (Hat keine Wahlacten.)

Der Berichterstatter der Commission zur Prüfung beanstandeter Wahlen.

Berichterst Abg. Eckl. Der Berichterstatter des Ausschusses zur Prüfung beanstandeter Wahlen erstattet einen Vortrag wegen angeblicher Verletzung des gesetzlichen Stimmenrechtes. Die Insassen von Goderschach des Bezirkes Kotschach in Kärnthen Villacher Kreises beschweren sich wegen angeblicher Verletzung des gesetzlichen Stimmrechtes. Weil dieser Protest gegen eine bei Vornahme der Urwahl angebliche Unregelmäßigkeit gerichtet ist, welche nach gepflogenen Erhebungen auf die Wahl des Reichstags Abg.. Mathis nicht den geringsten Einfluß hatte, sondern nur eine Rüge für ein solches Verfahren der Localbehörden für die Zukunft enthält, trägt die Commission darauf an, diese Beschwerde einfach zu den Acten zu legen.

Präs. Wünscht Jemand über diesen Gegenstand zu sprechen? (Mehrere Abg.: Wir haben ihn nicht verstanden, er sollte noch mal gelesen werden. Schriftf.. Streit liest das Ganze noch mal.)

Wünscht Jemand über den vorgetragenen Gegenstand zu sprechen? Diejenigen Herren, welche mit dein Antrage der Commission, damit diese Beschwerde einfach ad acta gelegt werde, einverstanden sind, wollen aufstehen. (Majorität) Der Antrag der Commission ist genehmiget.

Berichterst. Abg. Eckl. Das Ministerium des Innern mittelt mit Note vom 19. September 1848 einen au dasselbe gelangten Protest mehrerer galizischer Gemeinden gegen den Deputirten Podlewski. In diesem Proteste gaben die Gemeinden an, daß sie in der Absicht, einen Bauer zum ReichstagsAbgeordneten zu wählen, von dem Wahlcommissär mit dein Bedeuten gehindert wurden, ein Bauer würde ihnen Schande machen, hiezu gehöre nur ein Geistlicher, ein Herr, ein Jude oder ein Mandatar. Da nun dieser Protest einer genügenden Bescheinigung ermangelt, so trägt der Ausschuß einstimmig darauf an, diesen Protest zu verwerfen. (Dieser Antrag der Commission wird genehmiget.)

Angeblich 33 Gemeinden des Wahlbezirkes Krzywce protestiren gegen die Wahl des Abg. Pienczikowski. Der Ausschuß trägt einstimmig darauf an, diesen Protest zu verwerfen. (Dieser Antrag wird angenommen.)

Präs. Als weiterer Gegenstand der heutigen Tagesordnung erscheint die Fortsetzung der 3. Lesung der Geschäftsordnung. Ich ersuche den Hrn. Vizepräsidenten Mayer, als Berichterstatter zum Vortrag zu schreiten.

Abg. M a y e r (liest.),, 2. Abschnitt. Constituirung des Reichstages und Wahl des Vorstandes. §. 9 nunmehr 10. Sobald 192 Wahlen anerkannt worden sind, er lärmt der Alterspräsident den Reichstag für constituirt."

Der Ausschuß hat nichts zu bemerken.

Präs. Wünscht Jemand über diesen Paragraph zu sprechen?


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