Støeda 17. ledna 1849

wünschenswerth gewesen, die Orden entweder gänzlich abzuschaffen, oder doch sehr zu beschränken, und weil ich schon im Verlaufe meiner Rede mehrmals meine Nachsicht mit menschlicher Schwäche bekannt habe, so will ich auch kein besonderes Amendement in dieser Hinsicht stellen, nur will ich einem Herrn Redner von gestern, der für die Beibehaltung der Adelsbezeichnungen einen Spruch des großen Goethe angeführt hat, welcher ungefähr lautet: "Erwirb dir durch eigenes Verdienst, was du ererbt hast,"  diesem Redner will ich eine Ansicht eben dieses großen Goethe über die Orden mittheilen. Als man ihm den Vorwurf machte, daß er auch Orden trüge, sagte er: Die Orden haben etwas sehr gutes, man kann, wenn man einen solchen Stern auf der Brust hat, durch ein Gedränge kommen, ohne die Ellbogen brauchen zu müssen. (Heiterkeit.) Dadurch glaube ich, ist von einem großen Geiste, der gestern hier als Autorität citirt worden, ein sehr treffendes Urtheil über das Wesen der Orden ausgesprochen worden, und so lange es nur noch Menschen geben wird, die vor einem solchen Orden soviel Respect haben, daß sie ihm aus dem Wege gehen, mehr als vor Rippenstößen, so lange mögen sie in Gottesnamen bestehen. (Großer anhaltender Beifall.)

Präs. Der Herr Abg. Borrosch hat das Wort.

Abg. B o r r o s c h. Es ist mir gemäß meiner unabhängigen Überzeugung dieselbe unangenehme Aufgabe bei §. 3 geworden, wie einst früher bei der Entschädigungsfrage, man macht es gewöhnlich, wenn man den vermittelnden, versöhnenden Weg einschlägt, keiner Partei Recht, darf aber dem keine Rechnung tragen. Es erwähnte gestern ein Redner, der Adel sei nicht mehr zeitgemäß, ich glaube, er war eigentlich nie zeitgemäß, sondern nur durch die Geistesverfinsterung in den barbarischen Jahrhunderten wurde damals die Zeit adelsgemäß. Er hat sich in der Vergangenheit entwickelt, und steht nun da als ein Gewordenes. Ich frage nun, müssen wir, um den Grundsätzen einer democratischen Monarchie getreu zu bleiben, ihnen allen in der schärfsten Consequenz Geltung verschaffen? Ich glaube, nein. Dagegen werde ich jedes Mal ein Princip, wenn es zugleich die Lebensbedingung dessen enthält, was es ausspricht, bis zum Äußersten vertheidigen. Ein solches Princip war mir und bleibt mir der 1. §. dieser Grundrechte, denn er ist der göttliche, vernunftrechtliche Urquell aller Volksfreiheit, den ich ausgesprochen wissen will, um ihn als lebendiges Bewußtsein in den Herzen der Regirten, und als mahnendes Gewissen in den Gemüthern der Regierenden immer wach zu erhalten. Bei der vorliegenden Frage finde ich, daß wir, wie in so vielem Andern, auf gegebene Verhältnisse Rücksicht nehmen müssen. Ich wünsche so viel edlen Freiheitsstolz, um auch nicht den Anschein einer kleinlichen Gehässigkeit auf uns zu laden, ich wünsche aber auch so viel edle Freiheit liebe, um in dieser Liebe Raum zu finden für weise Schonung und für Billigkeitsgefühl. Die Vorrechte sind aufgehoben, noch immer aber bestehen Rechte. Solche Rechte nun, die Niemanden beeinträchtigen, fühle ich mich nicht für verpflichtet, sofort für aufgehoben zu erklären, sondern überlasse ihr allmähiges Erlöschen der Zeit. Der Adel ist, seiner Entstehung nach, theils ein ursprünglich dynastischer, theils ein rein feudaler, theils ein Verdienstadel, welcher, obschon der jüngste, größtenteils verarmt ist, und ein Gunst und Geldadel; ein solches Recht besteht für die erst bezeichnete Kathegorie des Adels, welche sich jedoch von den übrigen Classen streng abgrenzte, in dem Ebenbürtigkeitsrechte mit souveränen Häusern, und zwar gewährleistet durch staatsrechtliche Verträge.

Aus dem Lande, welches ich hier vertrete, und das ich mein zweites Vaterland nennen zu dürfen, mir zur Ehre rechne, will ich nur einige Geschlechter in dieser Beziehung namhaft machen: Auersperg, Colloredo, Czernin, Lobkowitz, Schwarzenberg, Dietrichstein, Schönborn, Sternberg, Taxis u. s w. Nun hat man gesagt, wir haben die Reaction zu fürchten, wenn wir gegen die noch bestehenden materiellen Vorrechte ankämpften. Ich glaube jedoch, wir sind leider bereits so ziemlich in einer etwas stark reactionären Periode, nur schreibe ich jede Reaction, wie schon gestern bemerkt, nicht einem Stande allein zu, sondern ich betrachte sie bloß als die Verkörperung der alten Zeit, die in millionenfach verletzten Interessen sich geltend macht, und zum Theile aus blinder Selbstsucht, zum Theile aus verzeihlichen Vorurtheilen für jene Interessen gegen die neue Zeit ankämpft.

Es wurde uns gesagt: wenn Ihr glaubt, daß der Adel nicht streiten werde für seine materiellen Vorrechte, so werdet Ihr ihn sogar beleidigen, wenn Ihr ihm zutraut, er werde um bloßer überflüssiger Titel willen eine solche Reaction beginnen; das glaube ich nun nicht. Es adelt den Menschen, daß er oft weit eher für seine Ideen, für seine Gefühle, für Sympathien, ja für Vorurtheile mit aller Entschiedenheit den leidenschaftlichsten Kampf eingeht, und Alles dafür hinopfert, als gerade für bloß materielle Interessen, und es gilt dieß nicht minder für die Aristokratie, als auch für die Demokratie, die wahrlich nicht immer den wirklichen Interessen die gebührende Rechnung trug, sondern sich sehr oft verblutete für eine rein theoretische Consequenzliebhaberei.  Daß es nicht ganz gleichgültig sei, was an geschichtlichen Familienerinnerungen in äußeren Merkmalen ausgesprochen und dadurch einer alten Familie eigen ist, daß hierauf auch sogar Familien Rechte begründet sind, darüber, glaube ich, kann kein Streit obwalten, und wenn wir nun diese Erinnerungen, Merkmale und Rechte mit gebührender Schonung der Zeit selber überlassen, so bin ich überzeugt, wir werden erreichen, was endlich erreicht werden muß, ohne uns den Vorwurf machen zu müssen, vielleicht durch ein allzu schroffes Auftreten gegen minder Wesentliches den Widerstand der Erbitterung hervorgerufen zu haben. Ich bin überzeugt, es wird sich bei uns zufolge der nächsten Wirkung einer wahrhaft freisinnigen Verfassung bald auch zur Freiheitsliebe eine ihr entsprechende Gesinnung gesellen, wie sie freien Männern ziemt. Wird uns diese erst mehr durchdrungen haben, dann, meine Herren, wird ein großer Theil des Adels freiwillig seine noch übrigen Titel und Auszeichnungen, nicht eben als "ein Opfer auf dem Altare des Vaterlandes niederlegen," sondern sich ihrer entäußern als eines ihm entgegentretenden Hindernisses in der Erwerbung des Volksvertrauens und in dem freien Sichbetheiligen können an staatsbürgerlicher Thätigkeit, und Viele dürften es dann auch edler finden, ihre Achtung für die reine Menschenwürde zu bewähren, indem sie es vorziehen, als Freie unter Freien zu weilen mit Verzichtleistung auf jede sonstige Unterscheidung durch Unwesentliches.

Es hieß: "Wir erweisendem Adel dadurch einen großen Dienst;" den wenigen, etwa höchstens einigen hundert Familien, die ich früher bezeichnete, wahrlich keinen, sie werden in socialer Geltung jedenfalls fortbestehen; sie gewinnen nichts dadurch, sie verlieren auch nichts dabei, denn sie sind ohnehin scharf abgeändert von dem übrigen Adel; diesem jedoch erweisen wir allerdings, zufolge meines Amendements, einen Dienst und zwar einen sehr großen, während wir selbst durchaus nicht benachteiligt sind. Indem der Staat aufhört, eine Sinecure für den verarmten Adel zu sein, wird uns Allen Gerechtigkeit und diesem zugleich eine wahre Wohlthat erwiesen, denn es gibt kein bedauernswerteres Proletariat, als das Adelsproletariat. Bisher waren Taufende von ihnen verhindert, den Adelstitel als eine Last von sich weg zu werfen, weil sie es sich zu einem Gewissensvorwurfe hätten machen müssen, vielleicht ihren Söhnen oder Enkeln für den möglichen Glücksfall des Wiederemporkommens jene wichtigen materiellen Vorrechte vergeben zu haben, welche mit dem Adelstitel bisher durch unsere Staatsinstitutionen verknüpft waren. Fällt nun dieser Grund hinweg, so wird kein solcher Adeliger Anstand nehmen, unmittelbar sich zu verschmelzen mit der übrigen freien Staatsbürgerschaft.  Ich will nicht näher darauf eingehen, daß der Herr Abgeordnete für Tachau einen derartigen Versöhnungs und Vermittlungsweg als eine halbe und darum verwerfliche Maßregel tadelte. Es ist theilweise darauf schon von früheren Rednern erwiedert worden, aber auch mich hat jene Äußerung schmerzlich berührt; sie klingt wie eine Aufforderung an den Reichstag, entweder stillschweigend alle Consequenzen der Reaction zuzugeben, oder diese gleichsam herausfordern zu sollen, und ich möchte jenen Redner auf das Gefährliche einer solchen Behauptung bezüglich der in unserer Zeit neu erfundenen Vereinbarungstheorie aufmerksam machen. Als bleibende " Prärogative der Krone," worunter jener Herr Abgeordnete auch die Adelsverleihung zählt, kenne ich bloß jene principiellen, wie sie nur einer dem Begriffe nach rein aufgefaßten constitutionellen Monarchie eigen sein können, nämlich das Prärogativ der Krone zur Ernennung der obersten Befehlshaber in der Armee und zur Verleihung der höchsten Ämter in der Civilgewalt, mit Ausnahme der richterlichen Sphäre, ferner der freien Wahl der verantwortlichen Räthe der Krone, das schöne Vorrecht der Gnade und das Recht, Krieg zu erklären und Frieden zu schließen.

Alle anderen Prärogative sind rein zufällige, aber nicht principielle, und können selbst als Regalien, wie z. B. das Münzregale, nur gerechtfertigt werden aus dem Utilitätsprincipe, weil es aus politischen oder nationalökonomischen Rücksichten unratsam wäre, dergleichen Regalien freizugeben.

Auf die Abfassung meines Amendements übergehend, kann ich mich nicht einverstanden damit erklären, wie der Herr Abgeordnete für Tachau meint, daß die Textirung durchaus keine historischen Momente verewigen dürfe; er verwechselt hier offenbar die Paragraphe eines Gesetzbuches mit den Paragraphen eines Verfassungscodex; bei jenen gibt es nur generelle Bestimmungen, bei diesen werden immer concrete Fälle zur Berücksichtigung kommen, und der Herr Abgeordnete zeige mir jene Verfassungsurkunde, die in ihrem Ausdrucke nicht zugleich den Stempel der Zeit aufgeprägt hätte, jener Zeit, in welcher die Constitution geschaffen wurde. Wir könnten dann consequent gar nicht sagen: "neue Adelsbezeichnungen werden nicht mehr verliehen;" denn ist die Verfassungsurkunde auch nur 8 Tage alt so wäre das schon ein historisch gewordener Ausdruck. Ich bleibe daher bei der Fassung meines und der übrigen Amendements, insofern sie diesem entsprechen. Übereinstimmend mit demselben Herrn Abgeordneten, habe ich schon früher den Beisatz: "auch die des Adels" zu den Worten: "Alle Vorrechte sind aufgehoben" weggelassen, weil ich es in der That als einen Widerspruch erachte, wenn man "alle" sagt, und dennoch einen Stand exceptionell bezeichnet.

Mein zweites Amendement betrifft den Dienst der Ausländern unserem Civil und Militärwesen. Daß sie nicht immer das Staatsbürgerrecht erwerben können, daß da Gründe vorhanden sein mögen, die es ihnen bisweilen zum größten Nachtheile würden gereichen lassen, wenn sie bei einer Anstellung, vielleicht nur für wenige Jahre, ihr einheimisches Staatsbürgerrecht darüber verlieren sollten wurde bereits ausführlich erörtert; aber die Erfüllung einer Bedingung halte ich für unerläßlich, und zwar, daß Ausländer beim Eintritte in den Staatsdienst den Eid auf die Constitution sofort ablegen müssen, und wünsche überhaupt nicht, daß auch dieser Paragraph einem nachträglichen, in seinen Bestimmungen immer nur an concrete Fälle gebundenen, folglich willkürlichen Gesetze vorbehalten bleibe. Ich habe mich bereits in der Eingangsrede zu den Grundrechten dahin erklärt, daß die nachträglichen Gesetze möglichst auf jene Paragraphe beschränkt werden sollen, wo die gesunde Vernunft absolut diese immer gefährlichen, leicht zur nachträglichen Ruinierung der grundrechtlich verbürgten Freiheit führenden Auskunftsmittel gebaut.

Abg. Kutschera. Ich beantrage den Schluß der Debatte.

Präs. Ich glaube, daß der Schluß der Debatte dießmal kaum ausgesprochen werden dürfte, weil der frühere Beschluß auf den Schluß der Debatte zurückgenommen worden ist, mit Rücksicht auf den Umstand, daß mehrere Herren ihre Anträge zu begründen wünschen.  Der Abg. Borrosch hat mir zwei Anträge übergeben, der eine lautet: "Alle Standesvorrechte sind aufgehoben, neue Adelsbezeichnungen können nicht mehr verliehen werden, und die bisherigen begründen keine Begünstigung vor dem Gesetze." Wird dieser Antrag unterstützt? (Unterstützt.) Der zweite Antrag desselben Abgeordneten lautet:"Ausländer dürfen nur aus Rücksicht für das allgemeine Beste zum Civil und Militärdienste zugelassen werden, und müssen bei ihrem Eintritte in denselben jedenfalls den Eid auf die Constitution ablegen." Wird dieser Antrag unterstützt? (Es geschieht.) Ist hinreichend unterstützt. Der Herr Abg. Trojan hat das Wort. (Ruf: Ist abwesend.) Der Herr Abg. Brauner.

Abg. Szábel. Ich bitte um das Wort. Nachdem die Kammer kaum mehr beschlußfähig ist, nachdem mehrere Redner mit dem Schlüsse der Debatte, wenn er auch beliebt werden sollte, von Begründung der Amendements ausgeschlossen werden, nachdem noch der Herr Berichterstatter zu sprechen hat, und die Abstimmung durch Kugelung auch angenommen worden ist, so stelle ich den Antrag, die Sitzung auszusetzen, und um 4 Uhr wieder fortzusetzen.

Abg. Podlewski. Der Petitionsausschuß ist um 4 Uhr zusammenberufen.

(Ruf: Fortfahren! fortfahren!)

Präs. Ich erlaube mir die Bemerkung, daß

 1. schon mehrere Ausschusssitzungen angeordnet sind, 

2. daß zur Anhörung der Debatte und Fortsetzung derselben, nicht die Anzahl von 192 Mitgliedern nothwendig ist, sondern daß 150 Herren zureichen. Ich glaube, die Anzahl von 150 dürfte anwesend sein.

 3. Erlaube ich mir zu bemerken, daß noch drei Herren ihre Amendements zu begründen haben werden, dann wird es sich ergeben, ob es dießfalls wünschenswerth sein wird, den Schluß der Debatte oder den Schluß der Sitzung zu beantragen. Wünscht der Abg. Szábel, daß über seinen Antrag abgestimmt werde?

Abg. Szábel. Ich bitte, über meinen Antrag abstimmen zu lassen.

Abg. Löhner. Ich unterstütze den Antrag.

Präs. Ich lasse so eben die Kammer zählen.

Abg. Hein. Ich glaube, es ist dieß gar nicht nöthig, denn es ist ja kein Beschluß, wozu die Anzahl von 192 Mitgliedern nöthig wäre.

Präs. Es ist die nöthige Anzahl der Mitglieder vorhanden, daher werde ich zur Abstimmung schreiten.

Abg. Hein. Es soll die Sitzung auf zwei Stunden ausgesetzt werden. (Ruf: Nein, nein!)

Präs. Die Kammer wird darüber entscheiden. Wird der Antrag des Abg. Szábel unterstützt, der dahin geht, daß die Sitzung bis 4 Uhr auszusetzen sei? (Wird zureichend unterstützt.) Ich werde darüber abstimmen lassen.

Abg. Strasser. Ich wollte bloß bemerken, daß es genügend wäre, die Sitzung bis 3 Uhr zu vertagen.

Präs. Der Abg. Szábel hat den Antrag gestellt, daß die Sitzung bis 4 Uhr ausgesetzt werde. Der Abg. Strasser hat den Verbesserungsantrag gestellt, daß dieselbe bis 3 Uhr unterbrochen werde. Ich bringe zuerst das Princip zur Abstimmung. Diejenigen Herren, welche überhaupt dafür sind, daß eine Aussetzung stattfinde (die Stünde wird später bestimmt), wollen es durch Aufstehen zu erkennen geben. (Majorität.) Diejenigen Herren, welche dafür sind, daß die Sitzung bis 3 Uhr zu vertagen fei, wollen aufstehen. (Majorität.)

Schluß 1 1/2 Uhr Mittags. Wiederbeginn 3 1/2 Uhr Nachmittags.

Präs. Ich erkläre die Sitzung für eröffnet, und ersuche den Herrn Abg. Strasser, zur Begründung seines Amendements zu schreiten.

Abg. Strasser. Meine Herren, als ich mich für den §. 3 einschreiben ließ, geschah es vorzüglich in der Absicht, um mich über das demselben vorangestellte Princip:,, Vor dem Gesetze sind alle Staatsbürger gleich" zu erklären. Nachdem jedoch in der gestrigen Sitzung der verehrte Herr Abgeordnete für Werfen über diesen Gegenstand bereits in so ausgezeichneter Weise gesprochen hat, so wäre es wahrlich eine Anmaßung von meiner Seite, wenn ich über diesen Punkt noch weitere Worte verlieren würde, und ich mußte im voraus befürchten, durch Unaufmerksamkeit des hohen Hauses gestraft zu werden. Ein weiterer Grund, warum ich mich einschreiben ließ, war auch der, daß ich voraussah, es würden Einige aus dieser hohen Versammlung abweichend von den im §. 3, oder richtiger nunmehr 2 ausgedrückten Folgerungen, die aus dem vorangestellten Princip hervorgehen, weiter greifende Verbesserungsanträge einbringen. Der Herr Abgeordnete für Werfen hat, wie ich bereits bemerkte, seine Ansichten dahin ausgesprochen, daß er die Tragweite dieses allgemeinen Principes: "Vor dem Gesetze sind alle Staatsbürger gleich", andeutete, und darauf hinwies, daß es weder politisch, noch nothwendig sein dürfte, die Adelsbezeichnungen ausdrücklich abzuschaffen, oder für unzulässig zu erklären. Wir haben heute über diesen Punkt entgegengesetzte Ansichten vernommen, allein ich muß gestehen, daß mich das, was dagegen angeführt wurde, nicht überzeugen konnte, daß eine förmliche Abschaffung der Adelsbezeichnungen, der Titel und Wappen von Seite der Constitution nothwendig, noch daß sie klug und räthlich sei. Ich beschränke mich daher lediglich auf einige allgemeine Bemerkungen, und insbesondere erlaube ich mir, mit specieller Hinweisung auf die Verhältnisse, die in unserer Provinz, nämlich in Tirol obwalten, meine Meinung auseinander zu setzen. Es wurde geltend gemacht, daß diese Ehrenbezeichnungen, nämlich die Titel und Wappen und was damit zusammenhängt, als der übrig gebliebene Schutt des Feudalwesens aus dem neuen Gebäude des constitutionellen Österreichs nothwendiger Weise hinweggeschafft werden müsse, weil es das Volk verlange. Ich bezweifle es, und zwar aus dem Grunde, weil ich mich nicht überzeugen kann, daß die Mehrheit der österreichischen Staatsbürger eine solche Anforderung stellt. Man sagt immer, die Mehrheit der österreichischen Staatsbürger verlangt die Abschaffung dieser Ehrenauszeichnung. Meine Herren, wissen Sie, wer die Mehrheit der österreichischen Staatsbürger bildet? Nach den statistischen Tabellen das weibliche Geschlecht. (Gelächter.) Es ist richtig, denn mit Ausnahme der Provinz Österreich unter der Enns, des Küstenlandes und Dalmatiens. ist überall die weibliche Bevölkerung überwiegend. (Gelächter.) Ich glaube nicht, meine Herren, daß von Seite des weiblichen Geschlechtes oder der Frauenzimmer, wie man gewöhnlich zu sagen pflegt, eine solche Antipathie gegen die Titel und Wappen herrscht. (Schallendes Gelächter und Beifall) Ja, ich bin der Ansicht, daß, wenn wie das verehrte Mitglied für Perchtoldsdorf Vormittags bemerkte, der Adel eigentlich nur ein Zugeständniß der menschlichen Eitelkeit fei, in dieser Beziehung gerade das Gegentheil zu vermuthen sein dürfte, nämlich daß die Abschaffung des Adels nicht gewünscht wird. Nun, wenn dieses seine komische Seite hat, meine Herren, aber dennoch richtig und wahr ist, so muß ich auf der andern Seite bemerken, und im vollen Ernste meine Überzeugung dahin aussprechen, daß bei uns wenigstens in Tirol, und ich glaube nach dem, was ein verehrter Herr Vorredner vor mir bemerkte, auch in andern Provinzen und namentlich in Galizien die Abschaffung des Adels nicht zu den nothwendigen Erfordernissen einer freisinnigen Constitution in dem Sinne gehöre, daß man mit der unausweichlichen, dem Grundsatze der Gleichheit vor dem Gesetze entsprechenden Aufhebung der Standesvorrechte auch die Beseitigung der Adelstitel und Wappen in Verbindung bringen m ü s s e. Tirol, meine Herren, ist eine sehr adelsarme Provinz, und zwar in zweifacher Beziehung Wir haben sehr wenig adelige Familien, und unser Adel gehört auch nicht zu dem reichen Adel. Der dynastische Adel, wie er in andern Provinzen besteht, existirt in Tirol nicht; bei uns gilt auch vom Adel das, was das verehrte Mitglied für die Kleinseite von Prag vom italienischen Adel bemerkt hat, daß er in der Regel  ich will nicht sagen, allgemein, denn Ausnahmen gibt es überall  volksfreundlich gesinnt, und mit den geschichtlichen Erinnerungen des Volkes innigst verwachsen ist. Unser dynastischer Adel ist größtentheils zu Gründe gegangen; unter Friedrich mit der leeren Tasche würde die Kraft desselben mit dem Beistande des Volkes gebrochen. Eben durch dieses Ereigniß und den Aufschwung des Volkes, welches dazumal durch Abschassung der Leibeigenschaft und durch Vertretung der Gerichte und des Bauernstandes belohnt wurde, ist gleichzeitig eine eigene Art von Adel entstanden. Unsere alten Geschlechter, die Grafen von Rothenburg, die von Matsch und andere, sind lange ausgestorben, es lebt nur mehr die geschichtliche Erinnerung und zwar nicht immer auf die rühmlichste Weise, denn sie waren zuweilen auch Unterdrücker des Volkes; aber nehmen Sie dem Bewußtsein des Volkes die Erinnerungen an Geschlechter, welche gerade dazumal, als sich das Volk gegen den alten, zum Theil dynastischen Adel und für den Fürsten erhob, in den Adelstand erhoben wurden, so beleidigen Sie es. Ich könnte Ihnen mehrere Familien hernennen, welche diesen Grund ihrer Adelserwerbung als eine Auszeichnung betrachten, sich nicht Ritter, sondern lieber Freisassen nennen, weil sie nämlich als Führer des Volkes es waren, die durch die treue Hingebung an den vertriebenen Landesfürsten nach seiner Achterklärung auf dem Concilium zu Kostnitz, es ihm allein möglich machten, sich wieder in den Besitz seiner Rechte zu setzen gegen seine mächtigen Gegner. Zur Belohnung der Verdienste des Volkes hat er aus dem Volke selbst einen Adel geschaffen, und die treu gebliebenen Geschlechter belohnt, die zum Theil noch fortbestehen. Es wurde bemerkt, daß der italienische Adel, und bekanntlich ist der größere Theil von Süd  Tirol italienisch, daß dieser sich immer volksfreundlich benommen hat. Es ist wahr. Ich selbst habe 8 Jahre in Süd  Tirol zugebracht, und ich muß es den Herren aus dem Adelstande nachsagen, daß in dieser Beziehung selbst die vornehmsten Geschlechter eine rühmliche Ausnahme gegen andere Adelsfamilien bilden, und daß sie sich immer volksfreundlich gezeigt haben. Ich glaube daher, daß in dieser Beziehung eine ausdrückliche Abschaffung der Adelsbezeichnungen, der Titel und Wappen, die bei sonstiger Gleichstellung nur harmlose historische Erinnerungen sind, eine Grausamkeit wäre, allein in Bezug auf die Stylisirung des §. 2 früher §. 3 habe ich mich veranlaßt gefunden, einen Abänderungsantrag einzubringen.

Ich gehe nämlich von der Ansicht aus, daß der Adel in jeder Provinz nicht nur Standesvorrechte, als aus der Landesverfassung entspringend, habe, sondern auch solche Vorrechte, welche ihm überhaupt und ohne Rücksicht auf den Umstand zukommen, ob er die Landmannschaft oder Landslandschaft genieße oder nicht. Ich kann Sie versichern, daß in dieser Beziehung das Volk, so weit ich es kenne,  und ich glaube so ziemlich genau unterrichtet zu sein von der Stimme des Volkes  allerdings die Ansicht theilt, es haben alle Standesvorrechte und alle Begünstigungen der adeligen Geburt von Seite des Staates aufzuhören, und darüber kann kein Zweifel bestehen, es besteht auch bei uns keiner; allein gerade weil der Abgeordnete für die Roßau heute Vormittag bekannt hat, es sei ihm lieber, wenn im Grundgesetze mehr stehe als weniger, um es mehr deutlich zu machen, gerade aus dem Grunde würde ich eine Umstaltung des §. 2 zu beantragen mir erlauben. Deßhalb habe ich mich entschlossen folgendes Amendement zu stellen. Der erste Satz des Paragraphes bleibt derselbe, nämlich:" Vor dem Gesetze sind alle Staatsbürger gleich." Eine Bevorzugung einzelner Stände ist eben so wenig zulässig, als die Geltendmachung besonderer Ansprüche oder Vorrechte an den Staat aus dem Titel adeliger Geburt; daß der Adel als Stand, nämlich als eine nach der bisherigen Landesverfassung zu besonderer Vertretung auf dem Landtage privilegirte Corporation aufzuhören habe, und in Zukunft auch die Provinzvertretung nach dem Principe der Volksvertretung regulirt werden muß, unterliegt keinem Zweifel. Es gibt aber auch noch eine Classe von Adel, welche nicht landstandmäßig oder landtafelmassig ist, und diese Classe von Adel ist es, welche dem Volke gegenüber bei mancher Gelegenheit und auf Grund gewisser Bestimmungen vorzügliche Begünstigungen oder Vorrechte in Anspruch genommen hat. Ich erlaube mir, meine Herren, darauf hinzuweisen, daß in unserer Provinz mehrere Fonde bestehen, welche nicht unbedeutend sind, und die nur vom Adel, gleichviel ob er immatriculirt ist oder nicht, ausgebeutet werden. Es besteht z. B. der Fond des aufgelösten Haller Damenstiftes mit einem Fondscapitale von mehr als 800. 000 st., ein eben solcher Fond besteht rücksichtlich des adeligen Damenstiftes, ein gleicher Fond von mehr als 160. 000 st. besteht bezüglich der Theresianischen Ritteracademie. Ich frage Sie, meine Herren, ist es vereinbarlicht mit den Grundsätzen der Gleichheit und Gleichberechtigung, welche eine freisinnige constitutionelle Regierung in Österreich befolgen muß und befolgen wird, wenn diese Fonde, welche gewiß mit Rücksicht auf die Ausdehnung der Provinz nicht unbedeutend sind, ausschließlich zur Unterstützung adeliger Jünglinge oder adeliger Fräuleins verwendet werden? Keineswegs; ich glaube daher, daß der Beisatz, wenn man im Paragraphe sagt, daß auch eine Geltendmachung besonderer Ansprüche oder Vorrechte an den Staat aus dem Titel adeliger Geburt nicht zulässig ist, gewiß den besten Eindruck auf das Volk nicht verfehlen wird, so wenig als man leugnen wird, daß z. B. die Aufhebung der Militärbefreiung für den Adel von Seite des Volkes mit Willkommen aufgenommen worden ist. In dieser Beziehung, ohne etwas weiteres mehr zu bemerken, habe ich den Antrag bereits auf den Tisch des Hauses niedergelegt, dessen Annahme das Volk befriedigen, den Adel aber nicht unnöthigerweise kränken oder verletzen wird, und schließe meine Worte mit dem Satze: "Quidquis agis, prudenter agas, et respice einem."

Präs. Der mir übergebene Verbesserungsantrag des Abg. Strasser lautet: "Vor dem Gesetze sind alle Staatsbürger gleich, eine Bevorzugung einzelner Stände ist ebenso wenig zulässig, als die Geltendmachung besonderer Ansprüche oder Vorrechte an den Staat aus dem Titel adeliger Geburt." Diejenigen Herren, welche diesen Antrag zu unterstützen wünschen, wollen es durch Aufstehen kund geben. (Wird unterstützt.) Die Reihe trifft den Abg. Szábel.

Abg. Szábel. Meine Herren! Als ich hörte, daß die Majorität des österreichischen Volkes in der eben uns gegebenen Deutung gegen den § ist, da war ich wirklich im Zweifel, ob ich bei diesem §. gegen das schöne Geschlecht in die Schranken treten oll. (Heiterkeit.) Ich kann jedoch nicht umhin, doch dafür das Wort zu ergreifen, und werde mich dabei möglichst kurz fassen. Es wurde der Adel aus verschiedenen Standpunkten vertheidigt. Aus dem Standpunkte des historischen Rechtes. Ja, meine Herren, o abenteuerlich es auch klingt, aber es gibt gewandte Juristen, wir haben es beim ersten §. gesehen, die alles Mögliche zu vertheidigen im Stande sind. (Gelächter und anhaltender Beifall.) Der §. 3 wurde von seinen einzelnen Vertheidigern aus dem Standpunkte des Mitleids aufgefaßt. Nun, meine Herren, da muß ich gestehen, fällt mir das Sprichwort ein: "Vor meinen Feinden werde ich mich selbst bewahren, bewahrt mich nur vor solchen Freunden." Den Adel so herabzuwürdigen, um ihn zum Gegenstand des Mitleids vor den Gesetzgebern zu machen, das muß ich sagen, ist mir von den Vertheidigern eine unbegreifliche Taktik, man könnte nicht mit größerer Entschiedenheit gegen den Adel sprechen, als aus dem Standpunkte des Mitleids für den Adel. (Bravo.) Ihre höchste Kraft haben die Verheidiger entwickelt in der historischen Erinnerung, allein, meine Herren, auch diese Waffe ist, wenn wir  näher betrachten, nicht haltbar. Die historischen Erinnerungen sind Erinnerungen, welche Geschlechtern. welche Familien angehören, ich finde aber damit durchaus noch nicht die Idee des Adels verbunden; man müßte dann anerkennen, daß historische Erinnerungen für nicht adelige Geschlechter gar nicht vorhanden sein könnten, dann müßten Sie gar manche glänzende Namen aus der Geschichte streichen, die eben so viel Werth und Anspruch haben, als Erinnerungen in nicht adeligen Familien fortzuleben, wie die Thaten der adeligsten und urältesten Fürstengeschlechter.  Was ich mit Bedauern bei den meisten Rednern, die mit mir für den §. gesprochen haben, wahrgenommen habe, ist eine gewisse Gereiztheit; es tritt ein Rachegefühl für alle empfundenen Unbilden hervor, welche der Adel nach der Geschichte an den Völkern begangen hat. Nun, meine Herren, Unbilden mögen noch so groß sein, sie können den Gesetzgeber nie leiten; nicht das Rachegefühl, das Gefühl für die unbedingte Notwendigkeit, das Gefühl für Gleichheit, für die unbestreitbare Wahrheit sind jene Grundlagen, auf welche der Gesetzgeber seine Gesetze bauen muß. (Beifall.) Ich fasse daher die Frage von dem Standpunkte der politischen Notwendigkeit auf.

Es fällt mir auf, meine Herren, daß Diejenigen, welche die Ableitung der Herrschergewalt vom göttlichen Willen vertheidigt haben, nun auch die Titel des Adels vertheidigen. (Bravo.) Es scheint mir, daß die Vertheidiger des Reiches von Gottes Gnaden und die Vertheidiger dieser unschuldigen Titel in irgendeinem Brennpunkte mit einander zusammentreffen. (Bravo.) Die angestrebte Legitimität der Krone scheint dasjenige Ziel zu sein, wonach die Legimitats  Gelüste von unzähliger kleiner Herrlichkeit streben; ich befürchte, daß, nachdem der Adel alle Vortheile leichten Herzens, wenigstens scheinbar, aufgegeben hat, aber an dieses so unscheinbare, und gar keinen Vortheil biethende Eigenthum so fest sich klammert, daß es etwas viel weiter Zielendes, viel tiefer Greifendes im Sinne hatte. (Bravo.) Sie klammert sich an die Legitimität, welche in der Krone ihre Anerkennung anstrebt. Sie will noch vereint durch Titeln, die Schaar bilden um den Thron, jene Schaar, welche die Völker bis jetzt so ferne vom Throne gehalten hat (Bravo), und wenn mich irgend etwas veranlassen kann, gegen den Adel zu sprechen, so ist es nicht die Eitelkeit, so ist es nicht die Sucht, ein historisches Eigenthum zu zerstören, das ich nicht besitze, eine Eigenschaft Jemanden zu nehmen, welche im Grunde  scheinbar  Niemanden schadet; es ist die Sucht, das zu zerstören, was bis jetzt so viel Unheil gestiftet hat, nämlich jene privilegirte Mauer zu zerstören, an deren Aufbau man jetzt wieder die Hand angelegt hat. (Beifall.)

Der Abg. für Tachau hat wenigstens meiner Ansicht nach als triftigsten Grund, warum wir die Adelstitel unangetastet lassen sollen, die Meinung des Volkes angeführt. Diese Appellation, meine Herren, kommt mir sehr gefährlich vor. Es ist wahr, daß im Volke, sobald die Vorrechte des Adels fallen, kein eigentlicher Haß gegen den Adel vorhanden ist, allein dieser Haß ist, wie ich voraussetze, auch in uns nicht vorhanden; jedoch, meine Herren, das Volk, die Masse greift in ihrem Urtheile nicht so weit vor, als wie es die Aufgabe des Gesetzgebers ist, vorzugreifen. Die Masse betrachtet nur die ihm zunächst liegenden Gegenstände, es urtheilt nur darnach, ob es ihm Vortheil oder Gewinn bringt, es urtheilt nicht nach den tieferen Gründen, welche den Gesetzgeber leiten müssen.

Ich werde bei der Adelsfrage mich nicht länger aufhalten, es ist ein fruchtloses Bemühen. Wir sehen hinter jedem Paragraph entweder die October  Gespenster oder unübersteiglicht Rücksicht Barrikaden, ich sehe, daß wir von Paragraph zu Paragraph mit halben Maßregeln zu Werke gehen. Ich will in der Adelsfrage nicht zu dem Äußersten schreiten, und auch nicht ein Amendement stellen, was das Äußerste ausspricht, und schließe mich dem Antrage Schusella's an, weil ich diese Frage, so drohend sie mir für die Zukunft erscheint, doch nicht für wesentlich genug halte, um daran unser ganzes künftiges Verfassungswerk scheitern zu machen. Dieß, meine Herren, bestimmt mich, über die Adelsfrage hinwegzugehen, denn, wenn die Freiheit, wenn die Gleichheit in den nachfolgenden Paragraphen der Grundrechte von uns festgestellt werben kann, so will ich diese Möglichkeit an diesem Paragraph nicht scheitern sehen.

Bezüglich der weiter in dem § 3. enthaltenen Grundsätze habe ich ein Amendement eingebracht. Der zweite Satz lautet: "Die öffentlichen Ämter und Staatsdienste sind für alle dazu befähigten Staatsbürger gleich zugänglich." Nun, meine Herren, ich muß gestoben, daß mir dieser Ausdruck "zugänglich" nicht ganz gefällt, er ist mir zu wenig bestimmend, und spricht mir zu wenig das Princip der Gleichheit aus; ich glaube, daß, nachdem unsere Vergangenheit so viele Beispiele enthält, wo die Gleichheit mit Füssen getreten wurde, wir einen bestimmteren Ausdruck finden müssen, um die Gleichheit auch wirklich ins Leben einzuführen. Ich habe daher folgenden Abänderungsantrag gestellt: "Zu öffentlichen Ämtern und Staatsdiensten sind alle dazu befähigten Staatsbürger gleichberechtigt, es gibt keinen anderen V o r z u g, als den der höheren B e f ä h i g u n g."  Meine Herren, es hat den Anschein, als wenn durch eine solche Abänderung Rechte geschaffen würden, die vielleicht über unsere Intention über unsere Absicht hinausgehen, daß dadurch gewissermaßen jedem Befähigten sogleich eine Anstellung zugesichert würde; das drückt aber mein Abänderungsantrag nicht aus, er will nur ganz bestimmt und unzugänglich jeder Deutung aussprechen, daß alle Ämter wirklich jedem befähigten


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