Støeda 17. ledna 1849

die nöthige Freiheit zu lassen, und dieses scheint im Amendement Brestel's ausgedrückt zu sein. 

Wohl möchte ich noch ein kleines Amendement zum zweiten Punkte stellen. Es heißt nämlich: "Öffentliche Ämter und Staatsdienste sind für alle dazu Befähigten gleich zugänglich." Es ist das Wort "befähigt" vielleicht sehr deutlich, man wird mir vielleicht den Vorwurf machen, ich sei zu   ä n g s t l i c h; allein ich weiß eine Zeit, wo das Wort "befähigt"  eine sehr vielfache Auslegung erlitt, und wo man das Wort Befähigung so verstanden hätte, um Leute auszuschließen, die nach dem Sinne des Paragraphen nicht ausgeschlossen werden sollen. Ich meine, daß vor" Befähigte" gesetzt werde: "persönlich," um auszudrücken, daß die persönliche Tüchtigkeit der Complex der persönlichen Eigenschaften im Verhältnisse zu einem bestimmten Amte den Ausschlag geben soll, ob er das Amt zu erlangen berechtiget sei oder nicht. Es ist sonst, wenn der Adel nicht abgeschafft wird  und das habe ich selbst nicht angetragen, ich trage nur an, daß er vom Staate nicht anerkannt werde  doch noch eine kleine Hinterthüre gegeben, um für gewisse Stellen Männer von 16 Ahnen für befähigter zu halten als andere, da die Ernennung zu solchen Ämtern immer wieder von der Persönlichkeit des Ministers abhängig wird. Nun könnte es sein, daß ein Minister, der das Staatsruder führt, Einen mit 16 Ahnen für besser befähigt halten könnte, als einen Anderen, der keine 16 Ahnen hat!!!  Wenn es aber heißt: bloß die persönliche Befähigung, so fällt auch diese Befürchtung, wenn Sie wollen, hinweg.

Ich schließe, indem ich Ihnen nochmals das Amendement Schuselka's empfehle, aus jenen Gründen, welche ich Ihnen in Wien schon einmal zu geben die Ehre hatte. Der Herr Abg. für Tachau hat uns mit entweder oder, ich möchte sagen, logisch terrorisirt.

Ich muß gestehen, in der Gesetzgebung mag dieß  namentlich in der Auslegung von bürgerlichen und Criminalgesetzen sehr zweckmäßig sein, scharf rechts und links zu scheiden, und immer sagen: entweder oder, taugt für den Professor, den Advokaten, den Richter. Allein Grundrechte sind kein vade mecum von Civil und Criminalgesetzen. Grundgesetze müssen einen positiven Inhalt haben, als Besitztitel eines Volkes, denn das ist es ja eben, was wir dem Volke geben wollen, einen bestimmten Rechtsanspruch in Bezug auf bestimmte Gegenstände, also das Recht auf bestimmte Rechte. Wenn Sie aber mit e n t w e d e r und oder kommen, und sagen, ihr mußt entweder das, oder jenes, ihr mußt ganz oder gar nicht  mußt Euch zur Reaktion treiben lassen, oder zur Absurdität, einen Mittelweg gibt es nicht; so antworte ich, das Wirkliche kennt selten ein entweder  oder, es ist kein Extrem, sondern in der Regel eine bloße Vermittlung von zwei sich bekämpfenden Kräften, von zwei sich bekämpfenden Richtungen. Und so empfehle ich Ihnen weder den Rath, den Adel abzuschassen, noch den, ihn beizubehalten, wie Ihnen die Herren Lasser und Selinger gerathen haben; namentlich der Letztere in dem schönen Bild, indem er den Staat mit einer Landschaft voll hoher Gipfel und tiefer Thäler vergleicht, wo freilich Kriechpflanzen und Schlingkraut auch ihr Plätzchen finden. Der Geschmack des Abgeordneten für Sternberg ist an und für sich nicht zu tadeln, allein er wünscht was er bereits hat: die Unterschiede der Menschen untereinander. Nur, meine Herren, ist die Gesellschaft nichts Starres, und kann nichts Starres sein, die Ungleichheit der Gesellschaft kann immer nur ein Wellenschlag sein, in friedlichen Zeiten eine sanft wogende und zitternde Oberfläche, in stürmischen Zeiten ein gepeitschtes Meer. Allein sie kann und soll nie still stehen, darum kann der Adel nicht so bleiben, wie er bisher war. Wir können und sollen aber auch den Adel nicht abschaffen, abschaffen können wir ihn nicht, darum sollen wir ihn auch nicht abschassen wollen, darin stimme ich vollkommen überein. Der Adel ist, wenn Sie ihm die paar Ehrenvorrechte nehmen, die er bei uns genuß, ein socialer Übelstand; sociale Übelstände können aber nicht wegdecretirt, sondern sie müssen weggelebt werden, wir aber müssen dafür sorgen, daß er an der Stelle, wo er noch immer neue Kräfte und Mittel zieht, gelöst werde vom Staate, auf dem er wie eine Mispel sitzt auf einer alten Eiche. Wir müssen dafür sorgen, daß er, der ein Aberglaube ist, nicht durch das Wort des Staates geheiligt, und dadurch zu einer Art Glauben gemacht werde. Der Staat darf den Adel nicht mehr schützen, er darf von ihm keine Kenntniß nehmen, er darf ihn nicht aufs neue verleihen; denn sonst kann der Adel nicht für falsche, werthlose Münze gehalten werden, weil der Staat sie selber prägt, und vom Staate kann man nicht glauben, daß er ein Falschmünzer ist. Darum soll sich der Staat enthalten, dem Adel durch seine Gewalt noch einen Werth zu geben, den er innerlich nicht mehr hat, und darum müssen wir den Adel auf den Platz stellen, wo er ganz für sich hin der Zeit gegenüber steht, und die Probe zu bestehen hat. Er unterziehe sich der Probe, und es wird sich zeigen, was von ihm in 30 Jahren übrig geblieben ist. Fürchten wir uns nicht, meine Herren, vor jenen drohenden Stimmen, welche uns sagen: Sehet auf Frankreich, dort ist der Adel wieder gekommen. Meine Herren, der Staat ist ein Organismus, und es gibt keine absolute Gesundheit des Organismus, allein schon ein großer Vortheil ist es, wenn wir das augenblicklich drohende Übel geschwächt, wenn auch nicht zerstört haben, es kehrt jedes Mal schwächer wieder; und, meine Herren, wer Ihnen einreden wollte, daß der Adel in Frankreich auch nur ein Schatten von jenem Adel ist, den die Revolution im Jahre 1789 mit eiserner Hand zerschlug, würde auf eine Leichtgläubigkeit rechnen, die ich Ihnen nicht zutraue. Wissen Sie nicht, wie viel falscher Adel in Frankreich cirkulirt, der den Preis des Vollblutadels heruntergedrückt hat, weil von gerichtlicher Seite gar keine Strafe darauf gesetzt ist? Darum ist es auch in Belgien ein unschuldiges Vergnügen, das man dem Könige gelassen hat, zu baronisiren, denn mir ist auch von Belgien nicht bekannt, daß eine Strafe darauf stünde, wenn sich Jemand den Adel anmaßt. Darum thun Sie das, was Sie können, und was Sie darum in einer Frage des Principes sollen. Bedenken Sie, meine Herren, es ist dieses ein anderer Paragraph von ganz anderer Bedeutung, von ganz anderen Folgen, als jener folgenschwere §. 1. Ich gestehe, daß die vielen Schutzredner für den Adel, die ich heute hören mußte, mich in eine mittelalterliche Stimmung versetzten; mir schien, als sähe ich den Herrn Abgeordneten für Tachau auf einem Pferde aus der Heraldik vorreiten als letzter Ritter  nicht doch!

 Knappe des Adels  als Knappe, der selbst bürgerlich, und dessen Opfer daher um so mehr werth ist, um die letzte Lanze für den Adel zu brechen. In dieser Phantasie erlauben Sie mir fortzufahren, und Sie daran zu erinnern, daß es im Mittelälter nicht für unehrenhaft galt, seine Lanze vor einem königlichen Schild zu beugen. Nun, meine Herren, Ihr erster Paragraph war auch so ein königlicher Schild, und ich will es dieser Kammer nicht für unedel anrechnen, daß sie von jenem königlichen Schild ablenkte, und ihre Lanze weiter richtete. Allein, meine Herren, hier ist der königliche Schild nicht mehr, hier sind Schilder, die halb verkostet ans der Armatur des Mittelalters vor uns stehen Da können, da müssen wir ruhig den Kämpf bieten; denn, wenn wir es auch an diesem Orte nicht wagen, den Kampf kühn und redlich anzunehmen, so wäre dieß für die Kammer mehr als ein Unglück, es wäre eine Lächerlichkeit.  (Der Redner verläßt unter anhaltendem Beifalle von beiden Seiten, und unter Zischen aus dem Centrum des Hauses die Tribüne.)

Präs. Der Abg. Löhner hat mir drei Verbesserungsanträge überreicht 

Abg. Kauski. Herr Präsident, ich verlange den Schluß der Debatte.

Präs. Ich bitte, mich in Mitte dieser Unterstützungsfrage nicht zu unterbrechen. Der eine Verbesserungsantrag zum zweiten Satze lautet: daß vor dem Worte: "befähigte" gefetzt werde: "persönlich" wonach der zweite Absatz lauten würde: 

"Die öffentlichen Ämter und Staatsdienste sind für alle dazu persönlich befähigten Staatsbürger gleich zugänglich."

Wird dieser Antrag unterstützt? (Unterstützt.)

Der zweite Verbesserungsantrag betrifft einen Zusatz zum 2. Absätze des §. 3 alter Fassung, dieser Zusatz lautet: "Ausnahmen (nämlich, daß Ausländer in Staatsdienste eintreten dürfen), sind in Folge eines besonderen, für jeden Fall eigens zu erlassenden speciellen Gesetzes gestattet."

Abg. Löhner. Ich ziehe diesen Antrag zurück.

Präs. Der Antrag ist zurückgezogen. Endlich ist ein dritter Antrag da, der einen weiteren Zusatz beabsichtiget. Er lautet: "Amtstitel dürfen nicht als bloße Ehrentitel verliehen werden." Wird dieser Antrag unterstützt? (Es geschieht.)

Es ist vom Herrn Abg. Kanski der Antrag auf den Schluß der Debatte gestellt worden. Ich erlaube mir, zu bemerken, daß jetzt als Redner nur noch eingeschrieben ist, der Herr Abg. Trzecieski (wenn ich mich nicht irre), dann hat mir der Herr Abg. Schmitt einen Antrag überreicht, der auch noch zu begründen wäre. Wünschen der Herr Abg. Schmitt vom Rechte der Begründung des mir gegebenen Antrages Gebrauch zu machen?

(Abg. Schmitt besteigt die Tribüne.)

Abg. Schmitt. Hohe Versammlung!  Ich habe den Antrag gestellt, den §. 3 nunmehr §. 2 auf folgende Sätze zu beschränken, nämlich: "Vor dem Gesetze sind alle Staatsbürger gleich. Standesvorrechte finden nicht Statt."  Die Geschäftsordnung schreibt mir als nicht eingetragenen Redner eine kürze Begründung vor. Mein Antrag ist ein kürzer Satz, ich werde also aus beiden Rücksichten meiner Pflicht entsprechen.

Die beiden, hier ausgesprochenen Sätze sind, wie es bereits von mehreren Herren Vorrednern geschehen ist, auf hinreichende Weise begründet worden als solche, die von der ganzen Kammer als Wahrheiten anerkannt werden, die in den Gründrechten enthalten sein sollen. Sie sind aber auch, wie es von mehreren Herren Vorrednern geschah, als so weitreichend bezeichnet worden, daß ich darin Alles gesagt finde, was außerdem noch in ändern Sätzen des Paragraphes enthalten ist. Ich habe bei dem zweiten Satze die Worte: "auch jene des Adels" ausgelassen. Es ist ein Antrag, der auch von andern Seiten gestellt worden ist, zu diesem erlaube ich mir einige Worte beizufügen. Es ist ziemlich viel theils für, theils gegen den Antrag gesprochen worden, und ich muß beifügen, daß sich noch sehr viel darüber sprechen lasse, und doch scheint mir, daß über diesen Antrag hätte nicht so viel gesprochen werden sollen; durch den Grundsatz: "Standesvorrechte finden nicht Statt", halte ich alles dasjenige gesagt, was den Eingriff in die fremde Sphäre enthält. Mit dieser Beschränkung auf den Eingriff in fremde Rechtsphären halte ich alles abgeschlossen, was sich in der Sache thun läßt; was außer diesem Bereiche fällt, gehört der Opinion, es gehört dein Vorurtheile an. Meine Herren, die Beseitigung von Vorurteilen, die Beseitigung von Opinionen ist nicht unsere Sache, die gehört nicht der Zeit, sondern dein in der Zeit reifenden Geiste an; wenn die in den beiden Sätzen, die ich als allein in den Paragraph gehörig vorgeschlagen  habe, enthaltenen Wahrheiten beim Volke zum Leben werden, dann, meine Herren, wird nebst allen übrigen Consequenzen auch die Consequenz, daß der Adel als besonderer Stand ganz aufzuhören habe, ins Leben treten. Es würde insbesondere bezüglich des Adels bemerkt, daß der gegenwärtige Zeitpunkt ein gefährlicher sei. Ich will nicht in die Untersuchung, wie weit dieses wahr sei, eingehen, ich will aber annehmen, daß es so sei; dann, meine Herren, glaube ich, daß auch dießfalls das Schweigen angezeigt wäre. In den Schweizerbergen gibt es Plätze, wo große Schneemassen, Lawinen genannt, leicht beweglich sind, sie bilden eine große Gefahr für den Reisenden  was thut der Reisende? Er verbindet die Schellen an den Pferden, der Fuhrmann, unterläßt es, von der Peitsche Gebrauch zu machen  ist er deßhalb feig, weil er das thut?  Nein, er ist klug; er ist aber auch nicht unehrlich, wenn er klug ist, denn man kann klug sein, ohne unehrlich zu sein. Es kommt der Frühling, die warme Sonne  die Lawinen schmelzen, und Niemand ist dabei beschädigt. Das ist das Princip der Humanität, welches ich vor Augen habe.

 Ich habe den weiteren Satz: "Die öffentlichen Ämter und Staatsdienste sind für alle dazu befähigten Staatsbürger gleich zugänglich"  sowie jenen ändern: "Ausländer find vom Eintritte in Zivildienste und die Volkswehr ausgeschlossen"  ganz hinweggelassen, theils weil ich glaube, daß sie in diese Stelle der Grundrechte nicht hineingehören, und theils weil sie bloße Folgerungen sind, die hier vereinzelt stehen, während noch viele andere, ich möchte sagen, eben so wichtige Rechte auch auf die Gleichberechtigung aller Staatsbürger Bezug haben. Daß alle dazu befähigten Staatsbürger gleichen Zutritt zu den Staatsämtern haben, und zwar nach dem Mäße ihrer Tauglichkeit, ist ein von sich selbst verstandener Satz, der erst nicht vorgeschrieben zu werden braucht, und sollte von Seite der Regierung und ihrer Organe ein Mißbrauch dießfalls gemacht werden, so glaube ich, daß jede künftige Kammer deshalb das Ministerium zur Verantwortung ziehen werde, sei der Satz hier oder nicht; es ist ein von selbst verstandener Satz. Im ändern Theile bezüglich der Ausscheidung der Ausländer bin ich geradezu vom entgegengesetzten Systeme, so bin ich der Lehre des Cosmopolitismus zugethan. Ich werde nicht sagen; daß Ausländer einen Vorzug vor uns haben sollen; ich werde aber auch das anerkennen, daß sowohl die Wissenschaft, als technische Gegenstände ein Gemeingut der Menschheit sind. Sollte es aber in der Folge noch belieben, eine Porzellanfabrik als eine Staatsfabrik beizubehalten, so glaube ich, würde es sehr angemessen sein, einen Chinesen als Vorstand zu erwerben, um für den Fall, da das Porzellan so viel Geld ins Ausland zieht, die Fabrikation im Lande zu heben. Die Beschränkung, es nicht als Sinecure, es nicht als Protection gelten zu lassen, die, glaube ich, wurde vorzugsweise als der Grund angeführt, warum man diesen speciellen Satz als eine Unterabteilung unter den obersten Grundsatz aufgenommen hat; dann hätte man aber den Satz selbst aus sprechen und sagen müssen, Sinecuren und Protectionen sollen nicht stattfinden. Ich glaube, dieser Satz ist kein notwendiger in den Grundrechten, denn auch dieser Satz ist ein sich von selbst verstehender bei jeder gehörigen Handhabung einer bürgerlichen Regierung. Den letzten Satz beantrage ich in das Capitel von der Staatsgewalt, und zwar von den Rechten der Krone aufzunehmen.

Ich will jedoch dießfalls des Vorwurfes mich entschlagen, als ob ich über diesen Satz meine Meinung nicht äußern wollte, im Gegentheile, ich werde den Grundsatz, der darin ausgesprochen ist, und werde also auch an jener Stelle, wenn sie kommt, mich für diesen Grundsatz aussprechen. Ich glaube daher, daß mit der Festhaltung dieser beiden Grundsätze Alles gewahrt ist, was für uns zu wahren wäre, daß auf Grundlage dessen, was ich beantragte, weder etwas gefährdet, im Gegentheile manche Gefahr verhindert wird. (Beifall aus dem Centrum. Zischen von der Linken.)

Präs. Der mir übergebene Antrag lautet: "Alle Staatsbürger sind vor dem Gesetze gleich. Standesvorrechte finden nicht statt."  Wird dieser Antrag unterstützt? Er ist hinreichend unterstützt. Der Schlug der Debatte hat sich von selbst ergeben. da keine weiteren Redner mehr eingeschrieben sind. Ich ersuche den Herrn Berichterstatter, die Tribüne zu betreten, falls er von seinem Rechte Gebrauch machen will.

Abg. Hein. Meine Herren! Ich habe als Berichterstatter zu sprechen, und zwar als Berichterstatter des ConstitutionsAusschusses, folglich theilweise gegen die von mir unterzeichneten Amendements. Ich bitte also meine Person mit der Person des Berichterstatters nicht zu verwechseln. Ich habe den Constitutionsausschuß zu vertreten, ich kann also den poetischen Bildern, die meine Vorredner entwickelt haben, nicht folgen, denn unser Constitutionsausschuß besteht aus gar nüchternen Männern. Es ist dem vorliegenden Paragraphe von dem Abgeordneten für Tachau ein sehr bedeutender und, wie ich glaube, unverdienter Vorwurf gemacht worden. Er hat gesagt, dieser Paragraph sei eine principienlose Mosaik; es seien Sätze zusammengewürfelt und geweht, die ihm vorkommen wie Liebe und Wind, von denen man nicht weiß, woher sie kommen und wohin sie gehen.

Nun, meine Herren, folgen Sie mir in dem Ideengange, den der Constitutionsausschuß bei Verfassung dieses Paragraphes verfolgt hat.

Warum der erste Satz hier stehe, hat nur ein Redner gefragt, ein Redner vor ihm hat ihm die Antwort ertheilt: "Weil wir den Rechtsstaat wollen, folglich alle Consequenzen desselben wollen müssen." Der Herr Abg. für Tachau hat selbst zugegeben, daß der zweite und dritte Satz reine Consequenzen aus dem ersten Satze, folglich hier am rechten Orte sind. Der vierte Satz: "Ausländer sind vom Eintritte in Civildienste und in die Volkswehr ausgeschlossen", mußte hier ausgesprochen werden. Es gab keinen andern Platz in den Grundrechten für denselben. Wenn man die Wahrheit, daß Österreich für seinen Bestand und für seine Dienste nicht nöthig hat, sich Köpfe und Herzen aus dem Auslande zu verschreiben, aussprechen, und dem Inländer das Recht wahren wollte, vor jedem Ausländer seinen Kopf und sein Herz dem Vaterlande zu weihen, so war nur hier der Ort dazu.  "Zu öffentlichen Auszeichnungen oder Belohnungen berechtiget nur das persönliche Verdienst." Dieser Satz ist wieder eine reine Consequenz des ersten Satzes, und kann also füglich hier nicht entbehrt werden, wenn man in vorhinein dem vielen Mißbrauche, der mit dem Institute der Auszeichnungen und Belohnungen getrieben wurde, wenn man, sage ich, diesem Mißbrauche in vorhinein vorbeugen, und nicht wieder die öffentlichen Belohnungen und Auszeichnungen als Beute einer einzigen Kaste im Staate hingeben wollte.  "Keine Auszeichnung ist vererblich", das ist der letzte Satz. Er ist direct und indirect sehr angefacht n worden. Ich werde zu diesem Satze bei den Bemerkungen über die Adelsfrage zurückkommen, im Voraus bemerke ich nur, daß der Constitutionsausschuß diesen Satz hinstellte, um das ganze historische Unrecht der Erblichkeit der Adelswürde für die Zukunft nicht mehr zu fanctioniren. Sie sehen, meine Herren, alle diese Sätze hängen zusammen, sie sind nicht zufällig zusammengeweht, sie sind nicht wie Liebe und Wind, von denen man nicht weiß, woher sie kommen und wohin sie gehen, aber sie sind von der Liebe für das Volk und seine Rechte dictirt. (Beifall)

Ich komme zur Beantwortung einzelner Angriffe auf einzelne Sätze, und bemerke, daß ich zunächst die Angriffe auf den zweiten Absatz des Paragraphes beantworten werde, um dann die Reden, insoweit ich es für nothwendig finde, über die Adelsfrage im Zusammenhange zwischen dem ersten und dritten Absatze zu behandeln.

Eben der Herr Abgeordnete für Tachau hat behauptet, das Wort "Staatsbürger" hinter dem Worte "befähigten" bilde eine Kakophonie, es sei also auszulassen und es müsse dieser Satz also lauten: "Die öffentlichen Ämter und Staatsdienste sind für alle dazu Befähigten gleich zugänglich." Nun, meine Herren, wenn Sie die Tendenz berücksichtigen, warum wir hier das Wort "Staatsbürger" gebraucht haben, so glaube ich, wird Ihnen das Wort nicht mißtönend erscheinen, und Sie werden eine Kakophonie vielleicht eher darin erblicken, wenn durch die Stylisirung "sind für alle dazu Befähigten gleich zugänglich" am Ende der Staatsbürger wieder von dem Ausländer verdrängt werden könnte. Rücksichtlich der Angriffe auf den Satz: "Ausländer sind vom Eintritte in Civildienste und in die Volkswehr ausgeschlossen", bemerke ich, daß im Ganzen genommen keine ernstlich gegen das Princip gerichteten Angrinse vorgekommen sind, sondern daß man eigentlich nur aus Utilitätsrücksichten hier eine Änderung gewünscht hat; ich widersetze mich diesen Abänderungen im Namen des Ausschusses gar nicht, ich fühle es, nach den früheren Institutionen, nach der Vernachlässigung, die gewisse Administrationszweige so wie die Universitäten erlitten haben, dürfte es im ersten Augenblicke gerathen sein, vielleicht hervorragende Capacitäten des Auslandes in solche einzelne Zweige aufzunehmen. Ich werde mich also mit jedem Amendement einverstanden erklären, welches das Princip wahrt, aber Ausnahmen in den Fällen, wo es das Beste des Staates erheischt, zuläßt.

Ein weiterer Angriff ging eben auch vom Herrn Abgeordneten für Tachau aus, als er sagte: Die Grundrechte müssen sich nach den Verhältnissen, und nicht die Verhältnisse nach den Grundrechten richten. Er sprach diesen Satz bei der Verteidigung des Adels aus, aber diese Behauptung ist zu allgemein, als daß ich die Frage unterdrücken könnte Glauben Sie wohl, meine Herren, daß sich die Grundrechte nach den Verhältnissen richten müssen? oder ist es nicht vielmehr nöthig, daß unsere Verhältnisse ganz nach den Grundrechten umgestaltet werden müssen, und daß sie deswegen wahre Grundrechte sein sollen? (Bravo)

Ich gehe nun, um kurz zu werden, zur Adelefrage über. Es ist mir wenig zu sagen geblieben, weil so viele Herren pro und contra mit so viel Geist, mit so viel Schärfe über diese Frage gesprochen haben: ich hätte nur gewünscht, es wäre mit weniger Leidenschaftlichkeit gesprochen worden. Alle Herren Redner gehen nach meiner Ansicht zu weit, ihre Argumente, die in divergirenden Richtungen sich bewegen, beweisen in der Regel für jeden zu viel und darum für ihre Sache zu wenig. Ich habe da zunächst die Herren Abg. Sierakowski und Lasser im Auge. Wollte man das, was der Abg. Sierakowski hier auf dieser Tribune gesprochen hat, als unbedingt richtig annehmen, meine Herren, dann müßten wir nicht bloß den Adel, sondern wir müßten auch alle Personen abschassen, die adeligen Namens sind, denn nicht die Titel, sondern die Träger des Titels sind nach seinen Argumenten gefährlich, und ich bedauere, daß er selbst zu dieser Classe gehört, deren Abschaffung er so eifrig beantragt hat. (Heiterkeit) Herr Abg. Lässer ist in seinen Argumenten auch zu weit gegangen, insbesondere als er den Satz aussprach: die Idee des Adels sei eine vorzügliche Belohnung der Verdienste des Vaters im Sohne und Aufmunterung zur Erwerbung gleichen Verdienstes. Ich rechne es dem Adelsinstitut eben zum gegründersten Vorwurf, daß das Verdienst im Sohne belohnt werden soll, also an Einem, der das Verdienst nicht gehabt hat; ich rechne es dem Adelsinstitut zum Vorwurf, daß es sich erblich gemacht und den Satz aufgestellt hat: Der Adel sei um so viel werthvoller, je weiter der Träger des Adels von Demjenigen und seinem Verdienste entfernt ist, der der erste das Verdienst hatte, den Adel erworben zu haben Die Aufmunterung für die Nachkommen des Adelserwerbes liegt eben nicht darin, weil sie den Adel durch Geburt bekommen haben; im Gegentheil, sie brauchen sich nicht zu bemühen, sie sind schon ausgezeichnet; es ist dieß also keine Aufmunterung, neue Verdienste zu erwerben. (Bravo.) Wenn Herr Lasser sagt: heben wir den Adel auf, so wird sich der Adel wenig darum kümmern, sondern er wird sich einhüllen in die Blätter seiner Ruhmesgeschichte. Meine Herren! Ich bin keiner von denen, welche da dem Adel alles Schlechte in die Schuhe schieben wollen, ich stelle nicht in Abrede die so vielen Ruhmesblätter des Adels, die in der Geschichte stehen, allein ich befürchte doch sehr, daß manche Familien, wenn sie lauter Ruhmesblätter gebrauchen sollen, in dieselbe Verlegenheit kommen werden, wie die Mütter Eva, und daß sie nur sehr vereinzelte Blätter finden werden, die kaum hinreichen werden, ihre Blößen zu bedecken (Sensation)  Indessen ich habe als Berichterstatter des ConstitutionsAusschusses zu sprechen. Nach dieser Abschweifung, erlaube ich mir zum Paragraph zurückzugehen. Es lag nicht in der Absicht des ConstitutionsAusschusses, den Adel aufzuheben, Sie erlauben mir also, in dieser Richtung das Wort zu ergreifen, damit ich den Adel wenigstens gegen die Aufhebung, gegen die Abschaffung schütze oder zu schützen versuche. Der zweite Satz des 3. §. ist eine Consequenz des ersten. In dieser Consequenz, meine Herren, verlangt es aber auch wieder die Gerechtigkeit, daß wir nicht weiter gehen, als eben nothwendig ist, um diese Consequenz ganz rein hinzustellen. Diese Consequenz verlangt, daß die Vorrechte des Adels abgeschafft werden. Zu den Vorrechten haben bei uns mancherlei Rechte gehört, die drückend waren für das gleiche natürliche Recht der Übrigen. Diese Vorrechte haben zum Theile aufgehört, und müssen, so weit sie noch bestehen, aufhören in Folge dieses Paragraphes. Der Titel, der Name, ich glaube, die gehören nicht zu den Vorrechten, welche der Rechtsgleichheit der Übrigen so hindernd im Wege stehen. Wenn vor dem Gesetze alle gleich sind, so wird eben für jene, welche betitelt, bebändert oder mit Ordenssternen versehen vor das Gesetz treten, auch keine Ausnahme gemacht werden. (Bravo.) Titel und Orden können also bestehen, denn sie werden mit Kraft, mit Wirkung in der öffentlichen Meinung eben nur so lange bestehen, als sie von der öffentlichen Meinung getragen werden. Wenn dieser Satz richtig ist, meine Herren, so brauchen wir den Adel nicht abzuschaffen. Wird er von der öffentlichen Meinung getragen, wird ihm irgend eine Auszeichnung von den Bürgern erwiesen, so hilft unser Gesetz nichts, denn Meinungen lassen sich nicht wegdecretiren. Wird er nicht mehr getragen von der öffentlichen Meinung, dann brauchen wir ihn nicht wegzudecretiren, er stirbt von selber. Eines bleibt dabei ewig wahr: schaffen Sie freie Institutionen, schassen Sie Institutionen, in welchen alle Bürger gleich berechtiget, und gleich frei sich bewegen können, mögen sie lauter adelige oder lauter bürgerliche oder adelige und bürgerliche durcheinander sein, dann werden Sie das gethan haben, was Ihres Amtes war, und Sie brauchen sich dann nicht um leere Titel zu bekümmern. Sie haben ein Haus zu bauen, in welchem alle Theile der Gesellschaft sich gleich frei bewegen können; überlassen Sie es der Volkserziehung, der politischen Bildung des Volkes, insbesondere des Heeres, ich wiederhole  insbesondere des Heeres, die öffentliche Meinung für die Aufhebung des Adels vorzubereiten.  Wenn die vielen Vorurtheile, an welchen der Adel selbst, und an welchen jener große Theil des Volkes, welcher den Adel verehrt, noch leidet, wenn erst diese vielen Vorurtheile und ihre Nebel verschwunden sein werden vor der allgemeinen Bildung, dann, meine Herren, haben wir nicht mehr nöthig, den Adel abzuschaffen, sondern er stirbt dann von selbst; aber mir müssen nicht versuchen, ein Gesetz zu geben, welches der Meinung oder der Stufe der Volksbildung noch nicht angepaßt ist. Der Adel hat noch sehr viele Anhänger bei uns, er ist nicht allein durch sich, er ist durch seine Anhänger stark. Ich fürchte nicht die Reaction, aber ich möchte auch nicht das Volk, wohin ich auch den Adel zähle, in zwei feindliche Lager gespalten sehen; diese zwei feindlichen Lager aber, meine Herren, werden Sie hervorrufen durch den Beschluß, der den Adel vernichten soll. Der Adel hat so viel an materiellen Gütern eingebüßt, er wird die hervorragendsten Standesvorrechte, welche der Gleichberechtigung der übrigen entgegen stehen, willig aufgeben, aber, meine Herren, er besitzt ein Vorurtheil, das er nicht so schnell und gutwillig aufgeben wird. Vorurtheile können nur durch die Zeit und Bildung beseitiget werden. Es ist ein Vorurtheil, aber an dem hängt der Adel eisern fest, das Vorurtheil, daß der adelige Titel und sein Wappen sein Eigenthum geworden sind durch den Lauf der Jahrhunderte. Rühren Sie an diesem Wappen, an diesem leerem Titel, meine Herren, so werden Sie den Adel viel feindseliger gegen die neue Freiheit gemacht haben, als durch Entziehung der materiellen Rechte, die wir, ich möchte sagen, mit dem Patente von 7. September bereits ausgesprochen haben. Glauben Sie ja nicht den Rednern, welche da sagen, dem Adel in dem einen oder dem anderen Theile Österreichs ist es gleichgültig, was Sie hier aussprechen, er hat schon alle seine Rechte verloren. Man muß da zwischen den Zeilen lesen. Ein Herr Redner hat es namentlich von dem polnischen Adel behauptet, er hat aber auch zu gleicher Zeit gesagt, der polnische Adel habe nie etwas auf die Adelsernennungen oder Gradationen Österreichs gehalten. Darin, meine Herren, liegt auch ein stillschweigendes Bekenntniß, daß der polnische Adel sich nicht für aufgehoben erachtet oder für abgeschafft hält, wenn wir es hier decretiren, und so wird es auch der übrige Adel nicht; er glaubt nicht daran, daß wir das Recht haben, und wenn wir es decretiren, so werden wir gerade die Masse Adels, welche wir mit der neuen Freiheit versöhnen könnten und sollten, um so erbitterter dagegen machen.

 Ich komme auf die Behauptung eines Herrn Redners, es fei vom politischen Standpunkte nothwendig, den Adel aufzuheben, damit eben nicht eine Kaste, die sich an ihren Titeln erkennt, sich zusammenschare, um gegen die junge Freiheit vereinigt zu Felde zu ziehen, und jene Vorrechte, welche wir abschaffen wollen, im Sturme zurück zu erobern. Meine Herren, diese Schaar wird nicht dadurch zerstreut, wenn wir ihr den Namen nehmen, sie wird sich immer erkennen, wenn wir auch ihr die Titel und Wappen genommen haben; sie werden gereizt durch vermeintlich erlittenes Unrecht ihre Wappen und Vorrechte wieder zu erobern suchen, und vielleicht mit diesem auch manche Vorrechte, die sich mit §. 3 der Grundrechte nicht vertragen. Eine Bevorzugung, meine Herren, endlich können wir ja, so gerne wir wollten, doch nicht Aufheben; es ist dieß kein eigentliches Vorrecht, es ist eine Bevorzugung, die leider in Österreich bisher den Adel zum Gegenstande des Neides, der Mißgunst, des Mißtrauens im Volke gemacht hat die Bevorzugung, daß die persönliche Umgebung des Monarchen meistens nur aus dem Adelsstande, ja beinahe ausschließlich nur aus dem Adelsstande gewählt würde, in früherer Zeit sowie vielleicht auch jetzt. Mögen meine Worte bis in die kaiserlichen Gemächer dringen, laut spreche ich sie aus, die unleugbare Wahrheit, daß es ein Unglück ist für Fürst und Volk, wenn der Fürst nur von einer Kaste umgeben ist, und nur aus einer Kaste seine nächsten Rathgeber wählt. (Lange anhaltender Beifall.) Es ist nothwendig, und ich habe das Vertrauen, daß es geschehen wird, es ist nothwendig, daß sich dieß ändere. Wir, meine Herren, wir können nicht vorschreiben, wir können dem Monarchen nicht vorzeichnen, woher er seine Umgebung zu wählen habe; aber wenn der Monarch sein Volk liebt, wenn er seines Volkes Wünsche kennen, und seine Bedürfnisse verstehen lernen will, dann darf er sein Ohr nicht nur einer Umgebung aus einer gewissen Kaste öffnen, er muß sich auch mit gebildeten Männern aus den weit zahlreichern übrigen Klassen umgeben. Das Mißtrauen, die Mißgunst, mit welcher das Volk wegen dieses ungerechten Vorzuges den Adel betrachtet hat und betrachten muß, weil das Volk eben in dem Adel den Rathgeber der Krone sieht, und den Urheber so vieler verkehrter Maßregeln und volksfeindlicher Schritte erblickt, wird erst dann schwinden, wenn der Monarch seine Umgebung nicht allein aus dem Adel wählt.

 Sie sehen also, meine Herren, aus allen dem, wir allein können mit dem besten Willen nicht alles aufheben, was den Adel bisher gehässig gemacht, und was er als Bevorzugung genossen hat; wir können nur dahin streben, den Adel mit den neuen Institutionen zu versöhnen, damit die Bevölkerung nicht in zwei feindliche Lager gespalten sei, damit nicht unter diesen sich feindlich gegenüberstehenden zweien Theilen des Volkes unsere junge Freiheit in ihrem ersten Erblühen von einem erkältenden, tötenden Reise befallen werde. Sind Sie also versöhnlich in Ihren Maßregeln, und darum kann ich Ihnen nur empfehlen, den Paragraph, wie er ist, anzunehmen. Eines finde ich noch besonders zu würdigen, was gegen die vier Worte: "auch die des Adels" im zweiten Satze des 3. §. vorgebracht wurde; man sagte, es zeige eine besondere Gehässigkeit gegen einen Stand, wenn diese 4 Worte hier stehen. Ich bin schuldig, Ihnen die Betrachtungen des Constitutionsausschusses vorzutragen, warum diese vier Worte hier beliebt wurden. Erstens waren die Vorrechte des Adels die allerhervorragendsten und die für das Volk drückendsten, und dann wollte man auch dem Einwurfe begegnen, daß, wenn es bloß hieße: "Alle Standesvorrechte sind abgeschafft" man später sagen könnte: der Adel sei kein besonderer Stand, sondern figurire in allen Ständen, und sei im Civilstande, im Militärstande, im Wehr, im Lehr und im Nährstande repräsentirt, bilde also keinen besonderen Stand, und deßwegen beanspruche er, daß die Vorrechte, die er gehabt hatte, nicht als Standesvorrechte behandelt werden. Superflua non nocent. Man entschied sich also für die Textirung, wie sie hier steht, damit man dem Adelsstande jede Ausflucht, als sei er im §. 3 nicht begriffen, nehme. Ein anderes Bedenken aber ist nun aufgetaucht, daß man durch diese vier Worte dem Adel eine Bedeutung beilege, woraus eine Folge deducirt werden könnte, die wir nicht beabsichtigen, nämlich daß der Adel nach dieser Textirung noch als Stand fortbestehen soll, als ein Stand, der gewisse Sonderinteressen im Staate zu vertreten hat. Wenn diese Consequenz aus jenen vier Worten gezogen wird, so wird allerdings eine Idee herbeigeführt, die nicht in unserer Absicht gelegen hat; ich habe daher im Namen des ConstitutionsAusschusses nichts einzuwenden, wenn diese vier Worte ausgelassen werden. Im übrigen aber wünschte ich, daß der Paragraph im Ganzen unverändert, höchstens mit Beseitigung des Wortes "abgeschafft" und Substitution


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