Støeda 7. února 1849

Idee hat, und welche unendliche Bewegung sie in allen Sphären der bürgerlichen Gesellschaft hervorzurufen im Stande ist. Und gerade die neueste Zeit ist es wieder, in der diese Idee mit noch bedeutenderer Macht hervortritt. Wir sahen und sehen es noch, daß selbst in Osterreich neue Selten sich bilden, daß sie mit Recht auf die Anerkennung des Staates Anspruch machen, und wir dürfen daher nicht vorschnell hinausgehen, sondern wir müssen, weil wir hier theilweise Richter in eigener Sache sind, wir müssen alles berücksichtigen, was uns in dieser Angelegenheit vorgelegt wurde. Übrigens glaube ich mich allerdings auch gegen die Ansicht aussprechen zu müssen, als seien die Paragraphe, die uns jetzt vorliegen, in einem so innigen Zusammenhange, daß sie alle zusammen behandelt werden sollen. Mir scheint es, daß der §. 13 die Religionsfreiheit, die Freiheit der Überzeugung des Glaubens behandle, die Freiheit der Religionsübung für die Einzelnen;  der §. 14 behandelt das Verhältniß der Religionsgesellschaften zu einander, und das Verhältniß der Einzelnen zu ihren Gesellschaften. Der §. 15 behandelt das Verhältniß der Religionsgesellschaften zum Staate; es sind demnach diese §§. einander vollkommen koordiniert und nicht in solcher Verbindung, daß sie nur zusammengenommen verhandelt werden könnten; deßhalb kann mich das nicht veranlassen, jenem Amendement beizustimmen, welches die gemeinschaftliche Verhandlung der §§. vorgeschlagen, wegen der Wichtigkeit des Gegenstandes. Als wir die Drucklegung der Petitionen beschlossen haben, mußten wir doch einen Grund dafür eingesehen haben. Wir haben damals die Drucklegung nicht beschlossen, damit diese Petitionen bloß unter die Kammerglieder vertheilt würden, sondern wir haben sie beschlossen, weil die Dinge, die in diesen Petitionen vorkommen, uns so wichtig erscheinen, daß jeder Einzelne, der hier seine Stimmen abzugeben hat, sich genau in ihren Inhalt einweihen soll. Wenn man den Antrag gestellt hat, man möge heute debattiren und in der nächsten Sitzung den Beschluß fassen, so muß ich nur bemerken, daß diejenigen Abgeordneten, die heute sprächen, rein umsonst gesprochen haben würden, denn sie könnten darauf nicht Rücksicht nehmen, was uns nachher vorliegt; sie sind daher nicht in der Lage, gründlich die von ihnen allenfalls nicht geteilten Ansichten, wie sie in jenen Petitionen ausgesprochen sind, zu widerlegen. Sie sind nicht in der Lage, ihre Reden und Begründungen für diesen §. so einzurichten, daß auch das Volk, für welches die Constitution gegeben ist, und dessen Vertrauen wir besitzen müssen, einsehe, daß diese §§ wirklich zu seinem Interesse förderlich, zu seinem Besten sind; deßhalb bin ich für das Amendement Strobach.

Präs. Der Abg. Dylewski hat das Wort. 

Abg. Dylewski. Ich bin verurtheilt, für der Antrag zu sprechen; ja ich habe dafür zu reden, weil ich allerdings Manches finde, was für die Fortsetzung der Debatte am heutigen Tage spricht. Es ist gesagt worden, daß alle diese Petitionen Wahrheiten enthalten, die seit Jahrhunderten besprochen worden und bekannt sind. Es gibt wohl Wahrheiten, die seit Jahrhunderten besprochen worden, und bekannt und uns nicht fremd sind. Dieses aber mit Bestimmtheit auszudrücken, daß es hier mit diesen Petitionen sich so verhalte, wage ich für meine Person nicht zu behaupten. Es ist also in der Ordnung, entweder schon heute gleich die Debatte zu beginnen, oder sie aufzuschieben. Ich würdige vollkommen die Gründe, welche dafür sprechen, und ich glaube, man wird ja ohnehin ebenso urtheilen, als wenn ich nicht gesprochen hätte; aber ich sehe, es finden sich Herren, die bereit sind, in dieser Debatte zu sprechen, ohne diese Petitionen zur Kenntniß genommen, ohne sich überzeugt zu haben, ob darin wirklich die Wahrheiten stecken, welche seit Jahrhunderten besprochen wurden. Ich finde also nichts Unnatürliches darin, daß diese Herren heute auch über die Kirchenfrage reden, vorausgesetzt, daß die Kammer es gelten lassen wird, daß diejenigen, welche dieß nicht zu unternehmen wagen, und zu denen auch ich gehöre, sich für später das Wort vorbehalten.

Präs. Die vorliegenden Anträge sind hauptsächlich zweierlei Art, nämlich vertagende, und solche, welche beantragen, daß die Debatte gleich heute beginne. Es müssen die vertagenden Anträge vor Allem zur Abstimmung gebracht werden, und zwar zuerst derjenige, welcher auf die weiteste Vertagung antragt. In dieser Beziehung reicht der Antrag des Abg. Ullepitsch am weitesten, und ist eigentlich ein Unterantrag des Abg. Strobach. Der Antrag des Abg. Strobach geht dahin, damit die Debatte über die §§ 13, 14, 15 Samstag eröffnet werden. Nach dem Antrage des Abg. Ullepitsch soll die Debatte auf Montag verlegt werden. Diejenigen Herren, welche für die Vertagung der Debatte bis Montag sind, wollen aufstehen. (Geschieht.) Ich muß die Gegenprobe vornehmen lassen. Diejenigen Herren, welche gegen die Vertagung bis Montag sind, wollen ausstehen. (Geschieht.) Ich bitte die Herren Vizepräsidenten, zur Beurtheilung der Majorität sich herzubemühen; es ist die Abstimmung zweifelhaft. (Geschieht.) Es würde die jetzige Abstimmung für die Minorität gehalten, demnach ist der Antrag angenommen. Es wird also die Debatte vertagt bis Montag. (Bravo rechts, Zischen links.) Es kommt nun der übrige Theil des Antrages des Abg. Strobach zur Abstimmung; mit Rücksicht auf den eben angenommenen Verbesserungsantrag wird derselbe lauten: "die heutige und die morgige Sitzung wären zu vertagen, die Sitzung am Freitag gemischten Gegenständen zu widmen, dann die Debatte über die §§. 13, 14 und 15 bis zum Montag zu eröffnen. Das Vorstandsbureau hat dafür Sorge zu tragen, damit die Vorlagen der Episkopate rechtzeitig dem Drucke übergeben, und an die Kammer vertheilt werden. " (Wird durch Majorität angenommen.) Demzufolge wird heute und morgen keine Sitzung, am Freitage die Sitzung für gemischte Gegenstände stattfinden. Das Vorstandsbureau wird sich angelegen sein lassen, daß bis Freitag so viel als möglich in Druck gelegt und vertheilt werde. Ich glaube nicht, daß durch die eben geschehene Abstimmung auch zugleich über die Frage abgesprochen worden, daß über die §§. 13, 14, 15 Collectiv, oder über welche §§. überhaupt zusammen verhandelt werden solle; ich würde glauben, daß darüber die Debatte noch eröffnet werden müßte, weil auch dann bezüglich der Redeordnung eine Vorkehrung getroffen werden müßte. Es haben sich nämlich zu jedem der §§. 13, 14 und 15 verschiedene Redner besonders einschreiben lassen. Es wird dann, falls es beliebt werden sollte, daß über diese Paragraphe zugleich verhandelt und zugleich über alle drei abgestimmt werde, eine Revision dieser Einzeichnung vorgenommen werden müssen, damit dann keine Widersprüche bezüglich der Redeordnung vorkommen.

Abg. Rieger. Ich schlage vor, daß eine neue Einschreibung eingeleitet werde (Bewegung), nachdem jetzt beschlossen worden ist, daß über alle 3 Paragraphe  (Ruf: nein!)

Präs. Ich glaube, es ist dieß nicht beschlossen worden, denn es ist bis nun zu nur festgestellt, daß die Debatte über diese Paragraphe am Montag beginnen solle,  aber ob über alle 3 Paragraphe zugleich, oder über jeden Paragraph abgesondert, wurde nicht entschieden. Es liegt hier in dieser Beziehung ein Antrag des Herrn Abg. Leop. Neumann vor, welcher auch zur Abstimmung gebracht werden muß. Ich ersuche sich darüber auszusprechen, ob über diese Paragraphe zusammen debattirt und abgestimmt werden soll, oder über jeden Paragraph abgesondert, oder endlich in der Art und Reihenfolge, wie es der Abg. Leop. Neumann vorschlägt;  der Abg. Neumann wünscht nämlich, zuerst die §§. 13, 16 und 17 nacheinander vorzunehmen und dann erst über die §§. 14 und 15 zu debattiren.

Abg. Rieger. Ich habe, was die Sache selbst betrifft, bereits früher meine Ansicht dahin ausgesprochen, daß es am zweckmäßigsten wäre, über die §§. 13, 14, 15 die Debatte unter Einem zu eröffnen. Ich glaube, das ist schon in dem Beschlüsse, welcher über den Antrag Strobach's gefaßt worden ist, enthalten; es heißt ausdrücklich: es sei die Debatte über die §§. 13, 14, 15 Montag zu eröffnen, folglich über Alle unter Einem; das versteht sich wohl, daß über alle diese Paragraphe debattirt werden wird, aber nicht bloß über diese, sondern über alle ändern, die in den Grundrechten vorkommen. Wenn es aber heißt, daß am Montag die Debatte über die §§. 13, 14 und 15 zu eröffnen ist, so kann es doch nichts anderes heißen, als über alle diese Paragraphe auf einmal (Unruhe); es können unmöglich alle Redner für und gegen diese Paragraphe an einem Tage gehört werden, und über alle diese Paragraphe an einem Tage die Abstimmung erfolgen. Es ist also nicht anders möglich, als daß in dem Antrage des Abg. Strobach schon auch die Bestimmung enthalten ist, daß die Debatte über alle Paragraphe zugleich eröffnet werden muß.

Präs. Der Abg. Hawelka hat das Wort.

Abg. Hawelka. Ich wollte ungefähr dasselbe sagen. In dem Antrage Strobach's steht ausdrücklich über: " die §§. 13, 14 und 15"; hätte er im Sinne gehabt, die Debatte soll bloß über den §. 13 abgesondert beginnen, dann hätte er allenfalls bloß den §. 13 und nicht auch die ferneren citiren müssen; nachdem er aber ausdrücklich die 3 Paragraphe angesetzt hat, so muß er einen besondern Sinn damit verbinden. Dieser kann also nicht anders gedeutet werden, als daß die Debatte über die §§. 13. 14, 15 auf einmal zu eröffnen wäre, weil, wenn die Debatte über den §. 13 stattfindet, sie nicht über den §. 15 zugleich beginnt, was doch geschehen soll.

Präs. Der Abg. Kautschitsch hat das Wort.

Abg. Kautschitsch. Die Paragraphe 13, 14, 15 enthalten drei wesentlich von einander verschiedene Principe und Verhältnisse. Im ersten Paragraphe ist der Grundsatz über die Religionsgesellschaften, im zweiten Paragraphe ist der Grundsatz über das Verhältniß der Religionsgesellschaften zu einander, und im dritten Paragraph das Verhältniß der Religionsgesellschaften zum Staate. Diese drei wesentlich verschiedenen Principien können nicht unter Einem zusammen verhandelt werden, ohne eine Vermischung der Principien herbeizuführen. Ich muß auch entschieden protestieren gegen die Einbeziehung des §. 16 zu den §§. 13, 14, 15, wie der Abgeordnete für die Leopoldstadt vorgeschlagen hat. Der §. 16 enthält Corollaarien, die aus den drei früheren Principien genommen werden müssen, nämlich: die Religionsfreiheit, das Verhältniß der Religionsgesellschaften gegeneinander und das Verhältniß der Religionsgesellschaften zum Staate. Diese Corollaarien werden erst gezogen aus diesen Principien. Wenn wir aber bei den Corollaarien anfangen, so fangen wir ohne ein Princip an. Es muß früher das Princip festgesetzt werden, in welchem Verhältnisse die Kirchen zu einander und zum Staate sind, und inwiefern Jemand in der Wahl der Religion frei ist. Wenn wir das nicht bestimmen, so werden wir am Ende anfangen, und werden täuschende Corollaarien bei dem §. 16 aufstellen, welche den Prinzipen, die wir nachher aufstellen werden, widersprechen werden. Insbesondere bemerke ich, daß in dem §. 16 die wichtige Frage über die Judenemanzipation enthalten ist. 

Diese Frage kann nur ein Corollarium sein der früher in den drei Paragraphen aufzustellenden Principien, und ich warne vor dieser Verhandlung vor der Hand, bevor wir nicht das Verhältniß der Religionen zu einander und zum Staate festgestellt haben.

Präs. Der Abg. Leopold Neumann hat das Wort.

Abg. Neumann Leop. In Beziehung auf das, was der Herr Abgeordnete für Laibach gesagt hat, erlaube ich mir zu bemerken, daß allerdings die Paragraphe 13, 16, 17 in einem wesentlichen Zusammenhange stehen, weil sie die Rechte jedes Einzelnen, insofern er Mitglied einer religiösen Gesellschaft ist, enthalten; nichts destoweniger würde ich auf die Diskussion in der Ordnung, wie ich die Ehre hatte anzugeben, keinen so besondern Nachdruck legen, weil allerdings die §§. 16 und 17 in der Stellung, wie sie jetzt sind, vollkommen ausreichend diskutiert werden können; was aber die Bemerkung des Abgeordneten für Eisenbord anbelangt, kann ich ihm nicht beipflichten. Es ist möglich, er und der Herr Abgeordnete für Czaslau haben den Antrag des Abgeordneten für Prag interpretiert. Diese Interpretation erlaube ich mir als eine rein subjektive und für das hohe Haus nicht obligatorische ansehen zu dürfen, so lange das hohe Haus nicht seine Willensmeinung in anderer Richtung ausgesprochen hat. Daß der Abgeordnete für Prag seinen Antrag auf Discussion der drei §§. 13, 14, 15 gestellt hat, ist allerdings wahr, daß aber daraus notwendigerweise eine cumulative Diskussion dieser drei Paragraphe hervorgehe, das, meine Herren, finde ich bei aller Verehrung für den logischen Scharfsinn des Abgeordneten für Eifenbrod noch nicht unbedingt. Ich selbst hatte die Ehre einen Antrag zu stellen, und mit Rücksicht auf das, was der ehrenwerthe Abgeordnete für Laibach bemerkte, anzudeuten, daß die §§. 13, 16, 17 nacheinander discutirt werden sollen. Ich bin vollkommen der Ansicht, die der ehrenwerthe Abgeordnete für Laibach aussprach, daß es sehr präjudicirlich, daß es in dieser Discussion sehr hindernd wäre, wenn wir bei Paragraphen, von denen jeder für sich ein Lebensaxiom enthält für die Bürger, den Staat, die Kirche, wenn wir die Discussion darüber so zu sagen in einen Haufen zusammenwürfen. Der. §. 13 spricht einen Grundsatz aus, nämlich die Glaubensfreiheit. Der. §. 14 spricht einen Grundsatz aus: es gibt keine Staatskirche; der §. 15 spricht sich auf eine ähnliche Weise über den Grundsatz rücksichtlich der künftigen Gesetzgebung aus; solche hochwichtige Axiome müssen in ihrer ganzen Klarheit herausgestellt, nicht aber unter einander geworfen werden, und ich glaube, wenn ich die Stimmung des Hauses bemerke, daß Sie auch in dieser Richtung und in keiner anderen den Antrag des Herrn Abgeordneten für Prag aufgefaßt haben, vorbehaltlich der Entscheidung. (Beifall.)

P r ä s. Der Abg. Borrosch hat das Wort. (Ruf: Schluß der Debatte.) Es wird der Antrag auf den Schluß der Debatte gestellt, wird er unterstützt? (Unterstützt und angenommen.) Die Debatte ist demnach geschlossen.

Als Redner sind noch eingeschrieben die Herren Abg. Borrosch, Lasser und Strobach. Ich bitte die Herren, sich zu erklären, ob sie für die cumulative Behandlung der in Frage stehenden Paragraphe sind, oder dagegen? (Borrosch ist gegen, Strobach und Lasser für.)

Abg. Strobach. Ich könnte mit ein paar Worten die Sache abmachen. Es wurde sich auf die Interpretation dieses Antrages, der sodann zum Beschlüsse erwachsen ist, berufen. Bisher war es Usus, daß man Gesetze immer nach der Absicht des Gesetzgebers erläutert hat, daher dürfte vielleicht hier eine analoge Anwendung auch auf die Erklärung eines Antrages eintreten. Ich war der Antragsteller, und hatte wirklich die Absicht, daß diese Paragraphe cumulativ behandelt würden, wie meine Freunde, die Abgeordneten für Czaslan, Eisenbord und Kuttenberg es wirklich ausgesprochen haben; das ist das Einzige, was ich mittheilen wollte. Ich glaube übrigens, der Gegenstand ist schon erledigt durch den gefaßten Beschluß. Ich glaube nicht, daß nach dem gefaßten Beschlusse noch eine Debatte eröffnet werden kann.

Abg. Borrosch. Ich kann nicht glauben, daß diese Interpretation in dem früheren Beschlusse des Hauses gelegen habe. Der Gegenbeweis liegt schon in der Zulassung der Debatte. Ich muß mich auf das Entschiedenste gegen ein accumulatives Verfahren erklären. Das führt offenbar nur zur Überstürzung, indem dann den einzelnen, wenn auch nicht in geniere, so doch in speie verschiedenen Paragraphen nicht die genügende Aufmerksamkeit und Detaillierung gewidmet wird, nach diesem Vorschlage hätten wir schon früher das Hausrecht, wobei die Untersuchung von Papieren mit inbegriffen ist, also auch das Hausrecht des Briefgeheimnisses unter Einem abthun müssen, ebenso die Paragraphe über Volksversammlung und Vereine, und ebenso müßten wir noch mehrere spätere inhaltsverwandte Paragraphe behandeln. Ich kann mich also nur auf das allerbestimmteste dagegen, unter Berufung auf das von früheren Herren Rednern hierüber bereits Gesagte erklären. (Bravo.)

Präs. Der Antrag des Abg. Strobach geht dahin, daß die Debatte über die §§. 13, 14 und 15 cumulativ vorgenommen werde. Dieser Antrag ist von der gewöhnlichen Behandlung des Gegenstandes abweichend, demnach wird er vor Allem zur Abstimmung kommen müssen, sodann der Antrag des Abg. Neumann, welcher  (Ruf: Er wurde zurückgezogen!) Hat der Herr Abgeordnete den Antrag zurückgezogen?

Abg. L e o p. N e u m a n n. In Rücksicht der Reihenfolge der Paragraphe habe ich ihn zurückgezogen.

P r ä s. Es käme sodann der Antrag des Abg. Kautschitsch, welcher lautet: "Die §§. 13, 14, 15 sind als ein Ganzes zu betrachten, und eine allgemeine Debatte darüber zu eröffnen; ist diese erledigt, dann übergehe man zu der Debatte über die einzelnen Paragraphen 

Abg. Hawelka. Ich bitte, die Frage zu stellen, ob dieser Antrag durch den bereits gefaßten Beschluß erledigt sei, es handelt sich um die Deutlichkeit; es wäre nicht in der Ordnung, wenn wir jetzt einen widersprechenden Beschluß fassen würden. Es möge sich das hohe Haus darüber aussprechen, ob er schon erledigt ist.

Präs. Ich bin nicht der Ansicht, daß die vorliegende Frage durch den bereits gefaßten Beschluß dahin erledigt sei, daß über die §§. 13, 14, 15 zugleich als ein Ganzes zu verhandeln sein, doch weil der Antrag gestellt wurde, so werde ich ihn zur Abstimmung bringen. Diejenigen Herren, welche der Ansicht sind, daß die vorliegende Frage durch die gefaßten Beschlüsse dahin erledigt fei, daß über die §§. 13, 14, 15 cumulativ zu verhandeln sei, wollen aufstehen. (Einige Mitglieder erheben sich.) Es ist nicht anerkannt worden. Ich werde nun die Anträge selbst zur Abstimmung bringen. Der Antrag des Abg. Strobach geht dahin, damit die §§. 13, 14, 15 cumulativ behandelt werden, der Antrag des Abg. Kautschitsch geht dahin, damit allerdings eine allgemeine Debatte über die §§. 13, 14, 15 eröffnet werde, daß aber dann zur Specialdebatte übergegangen werde. Ich glaube, daß der Antrag des Abg. Kautschusch, der immerhin eine Specialdebatte zulässt, näher liegt der gewöhnlichen Behandlung, entfernter aber ist der Antrag des Abg. Strobach, der nur eine cumulative Debatte wünscht, daher dieser Antrag früher zur Abstimmung kommen muß. Ich werde noch vorläufig über diese Anträge die Unterstützungsfrage stellen. Wird der Antrag des Abg. Strobach unterstützt? (Bewegung.)

Abg. H a w e l k a. Über den Antrag Strobach's können wir nicht abstimmen, denn wir haben schon hierüber abgestimmt. (Ruf: Nein, nein!)

Präs. Es ist von der Kammer die Erklärung, daß über die Frage bereits abgestimmt wurde, abgelehnt worden. Ich muß demnach die Anträge zur Abstimmung bringen, und ersuche, mich weiter nicht zu stören. Wird der Antrag des Abg. Strobach unterstützt? (Geschieht.) Er ist nicht unterstützt, und kommt deßhalb nicht zur Abstimmung. Nun kommt der Antrag des Abg. Kautschitsch. Dieser lautet: "Die §§. 13, 14, 15 und 19 sind als Ganzes zu behandeln, und eine allgemeine Debatte darüber zu eröffnen. Ist die erledigt, dann übergehe man zur Debatte über die einzelnen Paragraphen Wird dieser Antrag unterstützt?

Abg. H e i n. Ich trage auf die Trennung dieser Frage an, und zwar für den §. 19.

Abg. Kantschietsch. Ich ziehe den Antrag rücksichtlich des §. 19 zurück.

Präs. Der Antrag wird demnach lauten: "Die §§.. 13, 14, und 15 sind als Ganzes zu behandeln, und eine allgemeine Debatte darüber zu eröffnen. Ist die erledigt, dann übergehe man zur Debatte über die einzelnen Paragraphe. " Wird dieser Antrag unterstützt? (Geschieht.) Er ist unterstützt, und kommt demnach zur Abstimmung. Diejenigen Herren, welche für die Annahme dieses Antrages sind, wollen aufstehen. (Geschieht.) Es ist die Majorität. Der Antrag ist angenommen.  Erlauben Sie, meine Herren, noch Eines;  damit diese Angelegenheit heute gänzlich in Ordnung gebracht werde, nämlich auch bezüglich der Redeordnung, bemerke ich, daß viele Herren Abgeordnete sich besonders für jeden der §§. 13, 14 und 15 einschreiben ließen. Es könnte demnach in Bezug auf die Redeordnung ein Streit entstehen. Da eine allgemeine Debatte über diese Paragraphe, sodann eine Specialdebatte über die einzelnen Paragraphe beschlossen wurde, so glaube ich, daß die Herren für die Specialdebatte in der Ordnung verbleiben, in welcher sich dieselben bereits vormerken ließen; für die allgemeine Debatte aber wird eine Einschreibung an dem Tage der Sitzung stattfinden, nämlich künftigen Montag. Sind die Herren damit einverstanden? (Ja.)

Es wäre nun die Tagesordnung für Freitag festzusetzen. Vor dem Übergange zu dieser Frage fordere ich die Mitglieder des Finanz Ausschusses auf, sich im gewöhnlichen Locale zur Wahl eines Vorsitzenden statt des ausgeschiedenen Abg. Hagenauer einzufinden. Die Mitglieder der ersten Abtheilung werden nochmals ersucht, sich um 9 Uhr morgen zu versammeln. Ebenso die neunte Abtheilung, zur Vornahme der Wahl eines Residenten der stenographischen Berichte.

Abg. Strobach. Auch die sechste Abtheilung.

Präs Ebenso wird die sechste und auch die zweite Abtheilung zur Sitzung folgenden Tages 9 Uhr eingeladen.

Die Tagesordnung für die nächste Sitzung würde also sein:

I. Vorlesung des Sitzungsprotokolls. 

II. Prüfung der Wahlacten und beanstandeten Wahlen.

III. Verhandlung über den Antrag des Abg. Kapuszczak  was schon gestern beschlossen wurde.

IV. Verhandlung über die Angelegenheit des Abg. Kaim.

Abg. Pražak. Und der Bericht des Finanzausschusses wegen der Depositengelder, es sind ja schon 14 Tage.

Präs. Es ist die Drucklegung dieses Berichtes veranlaßt worden, wird aber erst morgen fertig werden. Ich würde daher die Herren Abg. ersuchen, im stenographischen. Bureau morgen sich diesen Bericht  abzuholen. Und er könnte allenfalls vor der Angelegenheit des Herrn Abg. Keim an die Tagesordnung kommen. Die Sitzung wird Freitag um 10 Uhr stattfinden.

Die Herren Abgeordneten der achten Abtheilung werden noch ersucht, morgen 8 Uhr zusammen zu kommen. (Ruf: Nein.) Also Freitag um 9 Uhr.

Der Vorstand des Ausschusses für Schul- und Unterrichtswesen ersucht die Mitglieder dieses Ausschusses, am 9. Februar um 4 Uhr Nachmittags sich versammeln zu wollen.  Das ist übermorgen. Die heutige Sitzung ist geschlossen.

Schluß der Sitzung 12 Uhr Mittags.

Kremsier. Aus der k. k. Hof und Staatsdruckerei.


Související odkazy



Pøihlásit/registrovat se do ISP