Ètvrtek 27. srpna 1868

Stenografická zpráva

o

IV. sezení druhého roèního zasedání snìmu

èeského od roku 1867, dne 27. srpna

1868.

Stenographischer Bericht

über die

IV. Sitzung der zweiten Jahres- Session des

böhmischen Landtages vom Jahre 1867; am

27. August 1868.

Pøedseda: Nejvyšší maršálek zemský J. Jasnost kníže Adolf z Auerspergù.

Pøítomní: Námìstek nejvyššího maršálka Dr. pr. Antonín Banhans a poslancové v poètu dostateèném k uzavírání platnému.

Zástupcové vlády: C. kr. místodržitel svobodný pán z Kellerspergù a místodržitelský rada rytíø z Neubauerù.

Poèátek zasedání o 10. hod. 45 min.

Vorsitzender: Oberstlandmarschall Seint Durchlaucht Adolf Fürst von Auersperg.

Gegenwärtig: Oberstlandmarschall-Stellvertreter JUDr. Anton Bauhans und die beschlußfähige Anzahl von Abgeordneten.

Am Regierungstische: Der k. k. Statthalter Freiherr von Kellersperg und der k. k. Statthaltereirath Ritter v. Neubauer.

Beginn der Sitzung 10 Uhr 45 Min.

O b e r s t l a n d m a r s ch a 11. (Nach Auszählung des Hauses) (läutet): Das Haus ist beschlußfähig, ich eröffne die Sitzung. Ich erlaube mir dem hohen Hause folgende Präsidialmittheilungen zu machen: Die Budgetkommission hat sich in folgender Weise konstituirt: Es wurde gewählt zum Obmann Se. Exc. Herr Graf Hartig, zum Obmannsstellvertreter Herr Freiherr Riese - Stallburg, zu Schriftführern Herr Dr. Pickert und Herr Dr. Uchatzy. Bei der Konstituirung der Kommission für die Angelegenheit der Theilbarkeit der Gründe wurde gewählt zum Obmann Se. Exc. Herr Graf Morzin, zum Ob-mannsstesllvertreter Freiherr v. Wenisch,, zum Schriftführer Herr Dr. Knoll. In die Kommission für die Regierungsvorlage, betreffend Aenderungen der Gemeinde-Wahlordnung wurden gewählt:

a) Durch die Kurie des Großgrundbesitzes bei Abgabe von 56 Stimmzetteln Herr August Müller, Herr Dr. Fischer mit 53 Stimmen, Herr Louis Graf Salm mit 42 Stimmen; durch die Kurie der Städte bei Abgabe von 48 Stimmzetteln Herr Hosrath Junek, Herr Dr. Uchatzy, Herr Dr. Wiener einstimmig; durch die Kurie der Landgemeinden bei Abgabe von 22 Stimmzetteln Herr Claudi, Herr Stöhr, Herr Schubert mit je 20 Stimmen.

Ich ersuche die gewählten Herren nach der Sitzung zur Konstituirung zu schreiten und mir das Resultat bekannt zu geben; als Kommissionslokale weise ich das Bureau des Herrn L. -A. -B. Dr. Görner zu, 2. Stock, Departement Nr. IV. an.

In den Petizionsausschuß wurden gewählt: Von der Kurie des Großgrundbesitzes bei Abgabe von 56 Stimmzetteln Graf Quido Thun mit 53, Ritter von Kallina mit 51, Abt Freiherr v. Zeidler mit 47 Stimmen; von der Kurie der Städte bei Abgabe von 48 Stimmzetteln Herr Ritter v. Wenisch, Herr Dr. Czyhlarz mit 44, Herr Dr. Kiemann mit 42 Stimmen; von der Kurie der Landgemeinden bei Abgabe von 22 Stimmzetteln Herr Dr. Weber und Herr Kardasch mit 22 Stimmen, und Herr Dr. Hanisch mit 17 Stimmen.

Ich ersuche gleichfalls die gewählten Herren nach der Sitzung zur Konstituirung zu schreiten. Als Sitzungslokale weise ich der Kommission das Zimmer der Verifikatoren zu.

In die Kommission für den Gesetzentwurf betreffend die Administrazion der Landesflüsse wurden gewählt: Bon der Kurie des Großgrundbesitzes bei Abgabe von 54 Stimmzetteln Herr Baron Riese Friedrich mit. 50 Stimmen, Se. Exc. Herr Graf Morzin mit 48 Stimmen, und Herr Bachofen von Echt mit 36 Stimmen; von der Kurie der Städte bei Abgabe von 48 Stimmzetteln Herr Dr. Klier, Dr. Weber mit 44 Stimmen, Schier mit 43 Stimmen; von der Kurie der Landgemeinden bei Abgabe von 22 Stimmzetteln Herr Rößler, Herr Steffens, Dr. Hanisch einstimmig.

Als Sitzungslokale weise ich dieser Kommission das Borstandsbureau Depart. Nr. V. 2. Stock zu, und ersuche die gewählten Herren nach der Sitzung zur Konstituirung zu schreiten, und mir das Resultat bekannt zu geben.

Von den an den Landtag gelangten Eingaben habe ich Nr. 85 das durch den Bezirksausschuß Böhmisch-Brod eingebrachte Gesuch der Gemeindevertretungen von Døewohostic und Doubec um Bewilligung von Gemeindeumlagen für das Jahr 1868, dann Nr. 86 das Ansuchen der Gemeindevertretung von Rostoklat um Bewilligung einer Gemeindeumlage für das Jahr 1868 dem Landesausschuße zur Amtshandlung und Berichterstattung zugestellt

Nr. 84. Die Eingabe des Landesausschußes mit der Petizion der Gemeindevertretung Friedberg und Rosenberg um Verlegung der Bezirksämter von Gratzen, Kaplitz und Hohenfurth nach Rosenberg, Friedberg und Beneschau ist an die PetizionsKommission gewiesen worden. Nachstehende Landtagseingaben habe ich an die Budget-Kommission gewiesen:

Exh. Nr. Erhöhung des Ertrages aus den Landesgütern in Verbindung mit Nr. 43.

Nr. 14. Erziehungsbeitrag für Johann Žlab s Waisen.

Nr. 17. Rechnungsabschluß des Leopoldinischen Fondes für das Jahr 1866.

Nr. 19. Zimmerportiers Kral Josef Pensionirung.

Nr. 21. Bau der Gassenmauer am Windberge.

Nr. 22. Abzugsfreie Auszahlung der Ausspeisungsvergütung an Johanna Homolka, Pächterin in der Irrenanstalt.

Nr. 23. Peche Eufrosine, Gnadengabe.

Nr. 24. Gebahrungsausweis des Polakischen Stiftungsfondes für Techniker für das Jahr 1866.

Nr. 25. In Gleichem des Gerstnerischen Stiftungsfondes.

Nr. 27. Rechnungsabschluß des freiwilligen Korps im Jahre 1866.

Nr. 28. Im Gleichen des Straka'schen Stiftungsfondes und der Stiftungsdomainen für das Jahr 1866.

Nr. 30. Bertheilung der bewilligten Strassenbandotazion pr. 100. 000 fl. für das Jahr 1867.

Nr. 31. Rechnungsabschluß der einzelnen Fonde.

Nr. 33. Rechnungsabschluß des Grundentlastungsfondes für das Jahr 1866.

Nr. 36. Viehaufschlags-Aequivalent.

Nr. 37. Systemisirung eines Amtsdieners bei der Güterdirekzion.

Nr. 38. v. Neckersberg Maria, KreiskassiersWaise, erhöhte Gnadengabe.

Nr. 42. Taschek Theresia, Diurnistenwaise, Gnadengabe.

Nr. 43. Verkauf von Landesgüterobjekten.

Nr. 44. Maier Joseph, Amtsdiener (Landesgüter) dessen Gebühren.

Nr. 45. Regelung der Pensionsbezüge der Landesgüterbeamte.

Nr. 46. Subvention zur Anschaffung des Universalmeßapparates für das Polytechnikum.

Nr. 47. Gebahrungsausweis des Franz Josef und des Gerstner-Stiftungsfondes 1867.

Nr. 48. Erhöhung der Bezüge des Landesfechtmeisters.

Nr. 49. Preißler Josefine, Kreiskassierswaise, Gnadengabebemessung.

Nr. 50. Rechnungsabschluß des Fondes für's Freiwilligenkorps.

Nr. 51. Ballings Waisen, Gnadengaben.

Nr. 52. Schwarz Anna, Amtsdienerswaise, Erhöhung der Gnadengabe.

Nr. 53. Rechnungsabschluß des Leopold'schen Stiftungsfondes 1867.

Nr. 54. Subvenzionserhöhung für den Tonkunstverein.

Nr. 58. Rechnung der einzelnen Fonde pro 1867.

Nr. 60. Wasserleitungsanlegung für Landeshumanitätsanstalten.

Nr. 62. Rechnungsabschluß des Strak'schen Stiftungssondes 1867.

Nr. 68. Subvenzion für den Seidenbauverein pro 1868.

Nr. 69. Subvenzion für das statistische Bureau.

Nr. 72. Pensionsbemessung für die ProfessorsWitwe Johanna Stanìk.

Nr. 75. Rechnungsabschluß des Grundentlastungsfondes 1867.

Nr. 78. Subvenzienserhöhung für die Ackerbauschule in Hracholusk.

Nr. 80. Gehaltserhöhung für den ZwangsArbeitshaus-Verwalter und Kanzellisten.

Nr. 82. Subvenzion für Zeichnen' und Modelirschule in Steinschönau.

Nr. 90. Pyro Franziska, Diurnistenswitwe, Erhöhung der Gnadengabe.

Nr. 92. Schimak, Amtsdiener, Personalzulage.

Nr. 94. Subvenzion für den Verein zum Wohle entlassener Züchtlinge.

Nr. 99. Kuchinka Regina, Erhöhung der Gnadengabe.

Nr. 2. Rechnungsabschlüße des Grundentlastungsfondes und des Stiftungsfondes pro 1865.

Nr. 6. Rechnungsabschlüsse der einzelnen Fonde pro 1865.

Nr. 57. Müller, Rechnungsrath, PersonalZulage.

Nr. 67. Hausportiers-Systemisirung für's Polytechnikum.

In Druck wurden vertheilt:

Nr. 91, Bericht des Landesausschußes, betreffend die Regelung des Propinationsrechtes, Nr. 107, Antrag des Abg. Hrn. Dr. Hofier und 89 Genossen, betreffend die Revision des Statutes des technischen Landesinstitutes nach dem Grundsatze der sprachlichen Trennung;

Nr. 108, der Antrag des Hrn. Abg. Franz Freiherrn Korb von. Weidenheim und 70 Genossen, wegen Abhilfe gegen die Unsicherheit der Person und des Eigenthumes auf dem flachen Lande.

Ich ersuche den (Skilauf an Petizionen bekannt zu geben.

Snìm. sekretáø Schm id t (ète): Poslanec p. rytíø Kopetz podal žádost obce Padaøova za rozhodnutí v záležitosti zavírání silnice MilevskoSedlecké v Jistebnici.

Nejvyšší maršálek: Tato petice bude odkázána zemskému výboru.

Landtagssekretär Schmidt (liest): Abg. Hr. Dr. Hanisch überreicht ein Gesuch der Gemeinde Herrnsdorf um Ausscheidung aus dem Auschaer Gerichts- und Leitmeritzer politischen Bezirke und Zuweisung zum Böhmisch-Leipaer Gerichts- und politischen Bezirke.

Oberstlandmarschall: Alle derlei Petizionen werden der Petizionskommission zugewiesen.

Landtagssekretär Schmidt (liest): Abg. Hr. Ritter von Liedig überreichte ein Gesuch des Magistrates Reichenberg. um Trennung des Polytechnikums in eine deutsche und eine böhmische Anstalt. Ein gleiches Gesuch überreicht Abg. Hr. Dr. Webe

und zwar der Stadtvertretung von Lobositz. Abg. Hr. W. Seifert überreicht das Gesuch der Dobøaner, ingleichen der Staaber Stadtvertretung um Trennung der Polytechnik. Abg. Hr. Dr. Pickert überreicht ein gleiches Gesuch mehrerer Techniker, sowie der Falkenauer Stadtvertretung.

Oberstlandmarschall: Diese Petizionen werden so behandelt werden, wie ich mir erlaubt habe, in der gestrigen Sitzung anzugeben.

Landtagssekretär Schmidt: Abg. Herr Dr. Vickert überreicht ein Gesuch der Gemeindevertretung Theusing um Aufhebung des Propinationsrechtes.

Oberstlandmarschall: Wird mit dem bezüglichen Berichte des Landesausschußes in Verbindung gebracht werden.

Landtagssekretär Schmidt: Abg. Herr W. Seifert überreicht ein Gesuch der Volksschullehrer der Bezirke Staab, Tuschkau und Pilsen um Abhilfe der Mängel in Betreff der Volksschule und der Stellung der Lehrer.

Oberstlandmarschall: Wird der Petizionskommission zugewiesen.

Landtagssekretär Schmidt: Abg. Freiherr v. Wenisch überreicht ein Gesuch des Georg Reiter, Wirthschaftsbesitzers in Großkropitzreuth um Ablösung der Abgaben an die Dechantei in Tachau.

Oberstlandmarschall: Wird ebenfalls der Petizionskommission zugewiesen.

Wir kommen nun zum ersten Punkte der Tagesordnung und zwar:

Regierungsvorlage Nr. 88 a) Gesetzentwurf, wodurch die Bestimmungen der Landtagswahlordnung für Böhmen über die Ausschließung von dem Wahlrechte und der Wählbarkeit zum Landtagsabgeordneten abgeändert werden; b. Gesetzentwurf mit den Bestimmungen für die Fälle, wenn ein Landtagsabgeordneter zu einer Strafe verurtheilt wird, oder in strafgerichtlicher Untersuchung sich befindet.

Wünscht Jemand von den Herren das Wort? Herr Dr. Ezyhlarz hat das Wort.

Dr. C z y h l a r z: Ich erlaube mir den Antrag zu stellen: der hohe Landtag möge beschließen, daß die genannten Regierungsvorlagen, und zwar die Regierungsvorlage, betreffend die Ausschließung von dem Wahlrechte und der Wählbarkeitzum Landtage, ferner die Regierungsvorlage, betreffend die Bestimmungen über die strafgerichtliche Verurtheilung von Landtagsabgeordneten an die bereits bestehende Kommission für die Abänderung der Gemeindewahlordnungen von Böhmen, Prag und Reichenberg gewiesen werden. Zur Begründung dieses Antrages erlaube ich mir darauf hinzuweisen, daß der Gegenstand der Regierungsvorlagen tritt dem Verhandlungsgegenstande der betreffenden Kommission im Zusammenhange steht, und daß die Kommission ferner in ihrer Zusammensetzung ganz geeignet ist, diesen Gegenstand zu behandeln, und daß endlich durch Einsetzung einer besonderen Kommission die Zahl derselben übermäßig vermehrt würde.

Oberstlandmarschall: Darf ich um den Antrag bitten? (Derselbe wird schriftlich überreicht. ) Wünscht noch Jemand das Wort? (Niemand meldet sich. ) Ich werde die Unterstützungsfrage stellen. Der Antrag lautet. Ich stelle den Antrag t Das hohe Haus wolle beschließen, es feien die Regierungsvorlagen

a)    betreffend die Ausschließung von dem Wahlrechte und Wählbarkeit zum Landtage,

b)   betreffend die Bestimmungen über die strafgerichtliche Verurtheilung von Landtagsabgeördneten der bereits bestehenden Kommission zur Abänderung der Gemeindewahlordnungen für Böhmen, Prag und Reichenberg zuzuweisen.

Sn. sek. Schmidt: Dr. Czyhlarz navrhuje, aby dotèené dvì vládní pøedlohy byly odkázány stávající již komisí, která se radí o zmìnì volebního øádu pro království èeské, mìsta Prahu a Liberec.

Oberstlandmarschall: Wird dieser Antrag unterstützt? (Es geschieht. ) Er ist hinreichend unterstützt.

Ich bitte jene Herren, die für den Antrag stimmen, sich erheben zu wollen. (Es geschieht. )

Der Antrag ist angenommen. Wir kommen nun zum zweiten Punkte der Tagesordnung Nr. 89, Vorlage des Gesetzentwurfes, betreffend die Aufhebung derjenigen in dem Gesetze vom 18. Jäner 1866, über die Durchführung der Gleichberechtigung der beiden Landessprachen.

Wünscht Jemand das Wort? Dr. Pickert hat das Wort.

Dr. Pickert: Ich erlaube mir den Antrag zu stellen, die Regierungsvorlagen, betreffend die Aufhebung derjenigen in dem Gesetze vom 18. Jäner 1866 über die Durchführung der Gleichberechtigung der beiden Landessprachen an eine Kommission von 9 Mitgliedern zu verweisen, von denen je drei durch jede Kurie aus dem ganzen Hause zu wählen sind.

Oberstlandmarschall: Ich werde die Unterstützungsfrage stellen. Dr. Pickert stellt den Antrag: Die Regierungsvorlage, betreffend die Aufhebung der Gesetze vom 18. Jäner 1866 enthaltend die Bestimmung, welche die Verpflichtung zur Erlernung der zweiten Landessprache ausspricht, sei zur Vorberathung an eine aus 9 Mitgliedern bestehende Kommission zu verweisen, von welchen je 3 durch jede Kurie aus dem ganzen Hause zu wählen sind.

Snìmovní sekretáø Schmidt (ète): P. Dr. Pickert navrhuje, aby vládní pøedloha zákona, jíž se zrušuje zákon ode dne 18. ledna 1866 o provedení rovného práva obou jazykù zemských, pokud se za povinnost ukládá uèení se druhému zemskému jazyku, byla odevzdána komisi 9 èlenù po 3 z každé kurie, volených z celého snìmu.

Oberstlandmarschall: Wird dieser An trag unterstützt? Er ist hinreichend unterstützt. Ich ersuche jene Herren, welche für den Antrag

stimmen, sich zu erheben. (Es geschieht. ) Der Antrag ist angenommen.

Wir kommen zum 3. Punkte der Tagesordnung Nro. 97: Der Bericht des Landesausschusses mit dem Gesetzentwurfe über Abänderung des §. 74 des Gesetzes über die Bezirksvertretungen vom 25. Juli 1864. Ich ersuche den Herrn Berichterstatter Dr. Schmeykal, die Berichterstattung zu übernehmen.

Berichterstatter Dr. Schmeykal: Der §. 77 des Gesetzes vom 25. Juli 1864, betreffend die Bezirksvertretungen, enthält die Bestimmungen, daß zur Entscheidung über die Beschwerden gegen die Beschlüsse der Bezirksvertretungen der hohe Landtag kompetent fei, dringende Fälle ausgenommen, welche der Landesausschuß zu entscheiden hätte.

Regel ist die Kompetenz des Landtages zur Entscheidung über die Berufung gegen die Beschlüsse der Bezirksvertretung und des Bezirksausschusses.

Es hat sich aber durch die Erfahrung die Unzweckmäßigkeit dieser gesetzlichen Bestimmungen herausgestellt, und insbesondere wurde fühlbar, daß es kaum zu rechtfertigen fei, die Agenda des Landtages zu vermehren durch Judikatur in Administrationsangelegenheiten, die häufig geringfügiger Natur und oft ganz persönlichen Charakters sind. In Folge dessen wurde in der 38ten Sitzung, der IV. Jahressession des böhmischen Landtages am 1. März 1866 in dritter Lesung nach vorangehender eingehender Berathung des Gesetzes der Beschluß gefaßt, nachstehenden Inhalts:

"Uiber Antrag des Landtages meines Königreiches Böhmen finde ich anzuordnen, wie folgt:

,, Der §. 77 des Gesetzes vom 25. Juli 1864 betreffend die Bezirksvertretung wird in nachstehender Weise geändert:

"Der Landesausschuß entscheidet über Berufungen gegen Beschlüsse der Bezirksvertretung und des Bezirksausschusses, insofern nicht der Fall des § 79 eintritt.

Die Berufung ist binnen der vom Tage der Kundmachung des Beschlusses oder der Verständigung hievon lausenden 14tägigen Fallfrist bei dem Bezirksausschusse zur weiteren Vorlage einzubringen.

Die Verhandlungen des Landesausschusses in dieser Angelegenheit sind öffentlich. -

Es erfreute sich jedoch dieser Gesetzentwurf der Bestätigung der hohen Regierung nicht, weil der Schlußsatz, nämlich: Daß die dießfälligen Verhandlungen des Landesausschusses öffentlich sein sollen, eine Abänderung der Landesordnung enthalte, und nicht jene Majorität von Landtagsmitgliedern für diesen Schlußsatz stimmte, welche nach den Bestimmungen der Landesordnung selbst zu jeder Abänderung der Landesordnung erfordert wird.

Nachdem jedoch die Sache selbst eine, ich möchte sagen, dringliche ist, und jedenfalls durch die vorangegangenen Landtagsverhandlungen der Beweis geliefert wird, daß die Abänderung des §. 77 im Sinne des bereits vorgelegten Gesetzentwurfes wirklich wünschenswerth und zweckmäßig ist, so hat sich

der Landesausschuß für verpflichtet gehalten, diese Angelegenheit neuerlich der Berathung des hohen Landtages zu unterbreiten, und dem hohen Landtage einen Gesetzentwurf vorzulegen, welcher wörtlich gleichlautend ist mit den die meritorischen Bestimmungen enthaltenden Absätzen des in Jahre 1866 angenommenen Gesetzentwurfes und nur den Schlußsatz ausläßt, welcher die Oeffentlichkeit der Verhandlungen des Landesausschusses in dieser Angelegenheit wünscht.

An diesen Bericht glaube ich den Antrag auknüpfen zu dürfen, daß dieser Gesetzentwurf jener Commission zugewiesen werde, welche rücksichtlich der Regierungsvorlage über die Aenderungen der Gemeinordnung für das Königreich Böhmen, der Städte Prag und Reichenberg niedergesetzt ist.

Dieß dürste sich durch die Analogie des zu behandelnden Gegenstandes empfehlen, so wie es weiters in der Rücksicht zweckmäßig ist, daß die Anzahl der Commissionen nicht durch überslüßige erhöht werde.

Ich erlaube mir daher, den Antrag zu stellen: Es wolle der vorliegende Gesetzentwurf dieser von mir bereits erwähnten Commission zur Berathung Zugewiesen werden.

Sekretáø zemského snìmu Schmidt (ète: ) Èiní se návrh, aby pøedloha zemského výboru s návrhem zákona byla odkázána té komisi, která jest zvolena pro vládní pøedlohu týkající se zmìn §. 1. øádu volení do obci a obecních øádù pro mìsta Prahu a Liberec.

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand von den Herren das Wort? (Niemand meldet sich. )

Wird dieser Antrag hinreichend unterstützt? Er ist hinreichend unterstützt.

Ich bitte jene Herren, welche für den Antrag stimmen, sich erheben zu wollen. (Geschieht. ) Er ist angenommen.

Wir kommen nun zu Punkt 4. Nro. 41. Bericht des Landesausschusses über die Erhöhung der Gehalte der außerordentlichen Professoren am polytechnischen Institute. Ich bitte Herrn Berichterstatter Dr. Görner.

Berichterstatter Dr. Görner: Bei der Reorganisirung des polytechnischen Landesinstitutes wurden die Lehrkräfte namentlich die Professoren in zwei Abheilungen gestellt, und zwar als ordentliche und außerordentliche. Die Gehalte und Bezüge der Professoren wurden mit 2000, 2500 und 3000 fl. festgesetzt, nämlich für die erste Anstellung 2000, für weitere 10 Jahre Dienstzeit 2500, und bei zwanzigjähriger Dienstzeit 3000 fl, während für die außerordentlichen Professoren die Gehalte blos mit 1000 fl., 1200 fl. und 1400 fl. in gleicher Weife der Decennalabstufungen festgesetzt wurden.

Dieser Umstand nun hat die außerordentlichen Professoren, welche sich in Bezug auf ihre wissenschaftliche Bildung nicht so weit von den ordentlichen Professoren entfernen, und welche auch nach der Einrichtung des Statutes nicht in der Lage waren, für die Zukunft eine ordentliche Professur in ihrem Fache zu erhalten, bewogen, dem Landesausschusse die Bitte vorzulegen, ihre Gehalte angemessen zu erhöhen. Sie führen in ihrem Gesuche hauptsächlich den Umstand an, daß in Bezug auf ihre wissenschaftliche Bildung dieselben Vorstudien verlangt werden. In Bezug auf ihre literarische Thätigkeit wird von den außerordentlichen Professoren ebenfalls dasjenige erwartet, wie von den ordentlichen Professoren, und was endlich ihre wissenschaftlichen Befähigungen anbelangt, sie ziemlich in gleichem Maße gegenüber den ordentlichen Professoren stehen. Sie führen ferner auch den Umstand an, daß es im Interesse des Institutes und der Wissenschaft gerathen sei, daß man auch für die außerordentlichen Professuren tüchtige, wissenschaftlich gebildete Kapacitäten erlangen sollte, und motiviren dadurch ihr Ansuchen.

Der Lehrkörper des polytechnischen Institutes unterstützt dieses Gesuch, indem er noch darauf hinweist, daß die Gehalte der außerordentlichen Professoren an andern Instituten, insbesondere am Wiener Institute, hoher bemessen seien. In Wien ist z. B. der geringste Gehalt eines außerordentlichen Professors auf 1500 fl. festgesetzt. Der Lehrkörper befürwortet daher das Ansuchen der außerordentlichen Professoren und schlägt insbesondere vor, gestützt auf die Berathung seines Comités, die Gehalte der außerordentlichen Professoren unter Aufrechthaltung der, bezüglich der Vorrückung bestehenden Modalitäten mit 1500 fl., 1700 fl. und 1900 fl. zu fixiren.

Im Schoße des Landesausschußes wurde per majora beschlossen, eine Erhöhung der Gehalte von 1000 fl. auf 1200, 1400 fl. und 1600 fl. unter Aufrechthaltung der bestehenden Decenual-Zulagen bei dem hohen Landtage zu befürworten. - Am polytechnischen Institute sind dermalen 4 außerordentliche Professoren bestellt, welche insgesammt in der niedrigsten Gehaltsstufe von 1000 fl. sich befinden. - Die beantragte Erhöhung wurde daher einen Mehraufwand von 800 fl. erheischen, wobei jedoch bemerkt wird, daß sie erst mit Beginn des Schuljahres 1868-69 ins Leben treten soll. Daher das Budget pro 1868 bloß um 200 fl. mehr belastet würde. Der Landesausschuß stellt daher den Antrag, "der hohe Landtag wolle unter Ausrechthaltung der bezüglich der Vorrückung in die höheren Gehaltsstufen bestehenden Modalitäten die Erhöhung der Gehalte der außerordentlichen Professoren auf 1200 fl., 1400 fl. und 1600 fl geneigtest bewilligen, und die Einbeziehung der hiedurch pro 1868 bedingten Mehrausgabe pr. 200 fl. ö. W. in das Präliminare gestatten. "

Snìmovní sekretáø Schmidt (ète): Slavný snìme raèiž, zùstaviv posavadní spùsob postupování do vyšších tøíd služného v platnosti, povoliti aby roèní platy mimoøádných professorù na polytechnickém ústavu zemském zvýšeny byly na 1200 zl., 1400 zl. a 1600 zl. a k tomu svoliti, aby do výdajù v rozpoètu na rok 1868 200 zl. r. è. k vyplacení zvýšeného služného potøebných položeno bylo.

Oberstlandmarschall: Herr Dr. Wickert hat das Wort.

Dr. Wickert: Ich erlaube mir den Antrag zu stellen, der hohe Landtag wolle beschließen, den so eben vom Referenten des Landesausschußes vorgetragenen Bericht über Anstellung von vier außerordentlichen Professoren am polytechnischen Institute und Erhöhung ihrer Gehalte der Budgetcommission zu überweisen.

Oberstlandmarschall: Es wird angetragen, diesen Beericht der Budgetcommission zuzuweisen.

Snìm. sekr, Schmidt: Pan poslanec Dr. Pickert navrhuje, aby se ta zpráva odevzdala budžetní komisi.

Oberstlandmarschall: Wird dieser Antrag unterstützt ? - Er ist hinreichend unterstützt. Ich ersuche jene Herren, welche für den Antrag stimmen, sich erheben zu wollen. (Geschieht). Der Antrag ist angenommen.

Nun kommen wir zum Punkt fünf, Nr. 83. Bericht des Landesausschußes betreffend die Systemisirung von vier neuen ordentlichen Professoren für Chemie am polytechnischen Institute; ebenfalls Berichterstatter Herr Dr. Görner.

Dr. Görner: Ebenfalls bei Reorganisirung des polytechnischen Institutes wurden für das Lehrfach der Chemie in beiden Landessprachen 2 ordentliche Professoren, Ein außerordentlicher Professor und 3 Adjunkten, respektive Assistenten festgesetzt. Diese vertheilten den Lehrstoff in der Weise unter sich, daß der ordentliche Professor mit deutscher Unterrichtssprache die allgemeine Chemie und chemische Technologie, der ordentliche Professor mit böhmischer Unterrichtssprache ebenfalls allgemeine Chemie und Technologie, und der außerordentliche Professor analytische Chemie in deutscher Sprache vortrug. Diese Organisation zeigte sich sehr bald als nicht ganz dem Zwecke entsprechend und es stellte sich heraus; daß bei der ursprünglichen Organisation mehr auf die bereits am Institute bestehenden Verhältnisse Rücksicht genommen worden war, als auf das wisenschaftliche Interesse. Man nahm zu sehr auf die bekannte und auch durch ihre Tüchtigkeit berühmte Persönlichkeit des Professors Balling Rücksicht, welcher allgemeine und technologische Chemie bereits vortrug, während die Wissenschaft verlangte, daß eine Verbindung der allgemeinen Chemie mit der analytischen Chemie zweckmäßiger sei, und daß für die technologische Chemie in Verbindung mit der Encyklopädie ein eigener Professor bestellt werde.

Im heuerigen Jahre verlor nun das polytechnische Institut sowohl den ordentlichen Professor mit deutscher Unterrichtssprache - Prof. Balling als auch den mit böhmischer Unterrichtssprache Prof. Stanìk. - Dadurch war nun dem Landesausschuße Gelegenheit geboten, ohne Verletzung irgend einer Persönlichkeit mit der Organistrung in der Weise vorzugehen, wie es die Wissenschaft verlangt. -

In Folge dessen wurde vom Landesausschuße beim Professorenkollegium die Anregung gepflogen, daß sich das Professorenkollegium ebenfalls über diese Frage im Prinzipe ausspreche, um dann auf Grund dieser von Sachverständigen abgegebenen Äußerung einen Antrag dem hohen Landtag stellen zu können. Das geschah nun: das ProfessorenCollegium sprach sich unbedingt für die zweckmäßige Verbindung der einzelnen Lehrfächer aus, und der Landesausschuß acceptirte diese, und auf Grund dieser Vorauserhebungen gründen sich diese Anträge, welche der Landesausschuß nun dem hohen Landtage vorlegt.

Der Lehrkörper war allerdings nicht ganz einig über die Art und Weise, wie die Bestellung Der neuen Lehrkräfte für diese chemisch-technologischen Fächer zu beantragen wäre. - Derselbe glaubte dem Lande Kosten zu ersparen, wenn er eine verschiedenartige Kombination vorschluge; allein der Landesausschuß glaubte vor Allem das Interesse der Wissenschaft ins Auge fassen zu sollen, und den Kostenpunkt erst nach der wissenschaftlichen Berücksichtigung nur dann gelten zu lassen, wenn derselbe eben den wissenschaftlichen Zwecken entspricht. Während nun der Lehrkörper der Ansicht war, es genüge ein ordentlicher Professor in jeder Sprache und die übrigen Fächer können von außerordentlichen Professoren versehen werden, hat derselbe jedoch, durch seine Anschauungen in wissenschaftlicher Beziehung geleitet, sich in Widersprüche verwickelt, indem er anführte, daß insbesondere das technischchemische Fach am polytechnischen Institute das vorzüglichere sei, daher dafür ein ordentlicher Professor zu bestellen wäre. - Diese Anschauung beruht allerdings auf vollständig richtiger Auffassung, allein in der Durchführung hat der Lehrkörper, eben wie schon erwähnt, sich in Widersprüche verwickelt, indem er beantragte, man solle einen ordentlichen Professor mit deutscher Unterrichtssprache für chemische Technologie bestellen, in böhmischer Sprache aber den Professor für allgemeine Chemie als außerordentlichen belassen, und diese Professur als ordentliche Professur besetzen; daher für allgemeine Chemie und analytische Chemie in deutscher Sprache einen außerordentlichen Professor und in böhmischer Sprache einen ordentlichen, und umgekehrt.

Der Lehrkörper fügte ferner bei, man möge aus Rücksicht für den in deutscher Sprache bestellten Professor für analytische Chemie, der auch die allgemeine zu übernehmen hätte, und der dermalen eine außerordentliche Professur bekleidet, denselben ad personam zum ordentlichen Professor ernennen und ihm zugleich die Bezüge eines ordentlichen Professors ertheilen.

Wie schon erwähnt, schien es dem Landesausschuße im Interesse der Wissenschaft wichtig, daß beide Professuren, sowohl mit deutscher als böhmischer Unterrichtssprache (nämlich die Professur für allgemeine und analytische Chemie und die Professur für technologische Chemie) als ordentliche Professuren systemisirt werden mögen, indem der Landesausschuß von der Ansicht ausgieng, daß sowohl die allgemeine Chemie mit der analytischen eine eben solche Wichtigkeit hat als die Technologie, indem dieselbe auf der ersten und die letztere am Fortgang in der ersteren offenbar beruht

In Folge dieser Gründe hat der Landesausschuß den Antrag gestellt:

Hoher Landtag wolle beschließen:

1.   Am polytechnischen Landesinstitute sind die Vorträge über allgemeine und analytische Chemie, dann über chemische Technologie und Encyklopädie der Chemie zu vereinigen.

2.    Diese beiden Lehrgegenstände der Fachabtheilungen für Chemie sind sowohl in deutscher als böhmischer Sprache vorzutragen.

3.   Zur Abhaltung dieser Vorträge sind 4 ordentliche Professoren (für jede Sprachabtheilung zwei) zu systemisiren und jedem derselben ein Assistent zur Aushilfe zuzuweisen.

Snìmovní sekretáø Schmidt (ète): Slavný snìme raèiž se usnésti takto:

1) na polytechnickém ústavu zemském buïtež pøednášky o luèbì všeobecné i analytické, pak pøednášky o luèební technologii a o encyklopedii luèby spojeny.

2.    Tyto oba uèební pøedmìty odborového oddìlení pro luèbu buïtež v jazyku nìmeckém i èeském pøednášeny.

3.   V odbývání tìchto pøednášek buïtež systemisováni 4 profesoøi øádní (pro každé jazykové oddìlení dva) a ku každému z tìchto profesorù budiž k výpomoci pøidìlen assistent.

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand von den Herren das Wort?

Abgeordnete Dr. Pickert: Ich bitte um's Wort.

Oberstlandmarschall: Herr Dr. Pickert hat das Wort.

Abgeordnete Dr. Pickert: Da wir hier vor einem Antrag stehen, welcher eine Aenderung des organischen Statuts des polytechnischen Landesinstitutes bezweckt, so erlaube ich mir darauf hinzuweisen, daß noch ein anderer Antrag an das hohe Haus eingebracht worden ist, der dieselbe Tendenz hat.

Es ist der Antrag des Herrn Dr. Hofier und Genossen. Derselbe sieht noch nicht aus der Tagesordnung, aber er ist heute in Druck vertheilt worden und wir dürfen voraussetzen, daß er bald auf die Tagesordnung gesetzt werden wird. Deshalb erlaube ich mir an Se. Durchlaucht nicht einen Antrag, sondern die Bitte zu stellen, er möge den Bericht des Landesausschußes wegen Systemisirung von vier ordentlichen Professuren für dos Lehrfach der Chemie am Landespolytechnikum heute von der Tagesordnung absetzen und dann erst zur formalen Behandlung vor das hohe Haus bringen, bis der Antrag des Abgeordneten Dr. Höfler und Genossen


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