Ètvrtek 7. listopadu 1872

Stenografická zpráva

o

XI. sezení prvního výroèního zasedání snìmu èeského od roku 1872, odbývaném dne 7. listopadu 1872.

Stenographischer Bericht

über die

XI. Sitzung der ersten Jahres=Session des

böhmischen Landtages vom Jahre 1872

am 7. November 1872.

Pøedseda: Jeho Jasnost nejvyšší maršálek zemský kníže Karel Auersperg.

Pøítomní: Námìstek nejvyššího maršálka Edvard Klaudi a poslancové v poètu k platnému uzavírám dostateèném.

Co zástupce vlády: Jeho Exc. c. kr. místodržitel svob. pán Koller a místopøedseda místodržitelství rytíø z Riegershofen.

Sezení poèalo o 10 hod. 58 min. dopoledne.

Vorsitzender: Se. Durchlaucht Oberstlandmarschall Fürst Karl Auersperg.

Gegenwärtige: Oberstlandmarschall=Stellvertreter Eduard Claudi und die beschlußfähige Anzahl von Landtags=Abgeordneten.

Am Regierungstische: Se. Erc. der Statthalter Freiherr von Koller und der Statthatterei=Vicepräsident Ritter von Riegershofen.

Beginn der Sitzung: 10 Uhr 58 Min. Vormittags.

Oberstlandmarschall: Ich erkläre die Sitzung für eröffnet

Ich bringe der hohen Versammlung die Konstituirung der gestern gewählten Kommissionen zur Kenntniß. Die Bungetkommission hat Se. Ercellenz den Herrn Minister Edlen von Plener zum Obmann, den Freiherrn von Riefe zum Obmannstellvertreter und zu Schriftführern die Herren Sobotka und Heinrich Seidemann gewählt.

Die Komission für den Antrag auf Reform der Landtagswahlordnung hat zum Obmann Se. Excellenz den Herrn Dr. Herbst, zum Obmannstellvertreter Herrn Dr. Schmeykal, zum Schriftführer Herrn Dr. Bareuther gewählt. Die Kommission für die Regierungsvorlage betreffend die Vermittlungsämter, hat zum Obmann Herrn Schlöcht, zum Obmannstellvertreter Herrn Ritter v. Brechler, zum Schriftführer Herrn Janota gewählt Die Kommission betreffs der Reogarnisirung der Korrektionsanstalt hat zum Obmann Herrn Prior Jaresch, zum Obmannstellvertreter Herrn Baron Mallowetz, zum Schriftführer Herrn Dr. Zintl gewählt. Die Kommission für die Berathung des Gesetzes über Schubwesen hat zum Obmann Freiherrn Adolf Riefe, zum Obmannstellvertreter Dr, Hassmann, zum Schriftführer Herrn Leo Theumer gewählt. Die Kommission für die Angelegenheit der Irrenanstalten hat zum Obmann Hrn. Dr, Karl Lumbe, zum Obmannstellvertreter Hrn. Dr. Görner und zu Schriftführern Herrn Dr. Roser und Herrn Ritter von Leitenberger gewählt. Ferner habe ich die Mittheilung zu machen, daß Herr Dr. Schlesinger fein Ausbleiben durch Unwohlsein entschuldigt hat.

Wir gehen zur Tagesordnung über. Erster Punkt ist: Landesausschußbericht mit Anträgen in Bezug auf die neuen Volksschulgesetze, Berichterstatter ist Herr Landesausschußbeisitzer Dr. Grasse. Ehe wir damit beginnen, habe ich dem hohen Hause die Mittheilung zu machen, daß dieser Bericht in

Druck gelegt wird und demnächst zur Vertheilung kommt zur Instruirung der verehrten Herren Mitglieder.

Dr. G r a s s e: Hoher Landtag! Die für das Königreich Böhmen erlassenen neuen Volksschulgesetze haben seit dem Beginne ihrer Wirksamkeit zu mehrfachen Beschwerden Anlaß geboten, welche, wenn auch aus verschiedenen Beweggründen hervorgegangen und in Ziel und Richtung wesentlich von einander abweichend, bei vorurtheilsfreier Beurtheilung des fachlichen Inhaltes es dringlich erscheinen lassen, die bestehenden Volksschuleinrichtungen einer Revision zuzuführen. Die eingebrachten zahlreichen Petitionen um Abänderung der neuen Schulgesetze bildeten wiederholt den Gegenstand eingehender Berathungen bei der von der k. k. Regierung einberufenen Enquetekommission. Diese Beratungen sind aber bisher nur theilweise ihrem Abschluße zugeführt, indem für die laufende Landtagssession lediglich eine Regierungsvorlage bezüglich des Schulaufsichtsgesetzes vorbereitet sein soll, während die übrigen Landesschulgesetze unverändert zu bleiben hätten. Es hat aber keine neue gesetzliche Bestimmung so direkt die vitalen Interessen der Bevölkerung berührt, keine So tief und entschieden in das Volksleben, hergebrachte Gewohnheiten und ererbte Anschauungen eingegriffen, wie das Gesetz vom 19. Februar 1870 betreffend die Errichtung, Erhaltung und den Besuch der öffentlichen Volksschulen, daher auch die Anordnungen dieses Konkurrenzgesetzes die meisten Beschwerden und Gesuche um Abänderung hervorriefen.

Der Landesausschuß ist zwar weder berufen, noch in der Lage, alle gegen die neuen Volksschulgesetze und gegen deren Durchführung erhobeneu Einwendungen einer näheren Erörterung zu unterziehen, allein die rücksichtlich der Bestreitung des Aufwandes für Volksschulen zu Tage getretenen Ubelstände sind geeignet, auch auf die finanziellen

Interessen des Landes eine nachtheilige Rückwirkung auszuüben, und hält sich der gefertigte Landesansschuß für verpflichtet, seine in dieser Beziehung gemachten Wahrnehmungen der hohen Landesvertretung zur Kenntniß zu bringen.

Nach den im 3, Abschnitte des Gesetzes vom 19. Februar 1870 enthaltenen Bestimmungen ist die Sorge für Errichtung und Erhaltung der öffentlichen Volksschulen, so wie die Bestreitung aller Schulersorderuisse und der Lehter=Dotationen dem Schulbezirke und in weiterer Linie dem Lande Zugewiesen.                                                  

Durch diese Verfügungen fühlten sich insbesondere jene Gemeinden beschwert, welche schon vor dem Erscheinen der neuen Schulgesetze im wohlverstandenen eigenen Interesse und in richtiger Würdigung der hohen Bedeutung eines gedeihlichen Volksunterrichtes mit namhaften Opfern eigene Schulen errichtet und dotirt haben, und nunmehr ohne Rücksicht auf den Seltenen Fall, daß Solche Gemeinden noch restliche Schulbaukosten zu bedecken haben, verhalten sind, nach einem ganz, gleichen Maßstabe zu den Schulausgaben jener Gemeinden beizutragen, welche nur zu oft ihre Schulen gänzlich vernachlässigt haben, ohne ihre Indolenz mit geringerer Leistungsfähigkeit entschuldigen zu können.

Die nicht immer mit gehöriger Umsicht von den Schulbehörden verfügte Errichtung neuer Schulen, die Vermehrung von Schulklassen und die hiedurch eingetretene rapide Steigerung der Schulauslagen hat eine ganz ungeahute Erhöhung der Schulauslage zur Folge, welche um so Schwerer getragen wird, als sich den einzelnen Gemeinden die unmittelbare Wahrnehmung verbesserter Schulzustände entzieht, indem es bei dem herrschenden Lehrermangel häusig geschieht, daß eine tüchtige Lehrkraft auf eine besser dotirte Schule berufen wird, der Gemeinde aber als Ersatz bei erhöhter Beitragsleistung ein minder befähigter, ja vielleicht gar nicht geprüfter Lehrer zugewiesen wird.

Die für den hohen Landtag vorbereiteten Zusammenstellungen des Erfordernisses der einzelnen Schulbezirke werden den Beleg dafür bieten, daß die Beschweiden über unverhältnißmäßige Erhöhung der Schulumlagen keinesfalls der sachlichen Begründung entbehren.

Allgemein wurde von den Gemeinden darüber Klage erhoben, daß ihnen durch die neuen Schulgesetze die bis dahin ausgeübte Einflußuahme auf die Schulangelegenheiten ganz entzogen wurde.

Als ein geeignetes Mittel der Abhilfe gegen die angedeuteten Uebelstände wird empfohlen, die Sorge für die sachlichen Bedürfnisse der Schule den Gemeinden zu überlassen, weil, abgesehen davon, daß sich bei unmittelbarer Besorgung dieser Angelegenheiten durch die Gemeinden namhafte Ersparnisse erzielen lassen, und hiemit eine größere Bereitwilligkeit zu freiwilligen Beiträgen zu gewärtigen steht, durch eine solche Ueberweisung der komplicirte Apparat des k. k. Bezirksschulrathes eine

Vereinfachung erfährt, und die Landesschulgesetze mit den grundsätzlichen Bestimmungen des Reichsvolksschulgesetzes vom 14. Mai 1869 und den allgemeinen Bestimmungen der Gemeindeordnung in Einklang gebracht werden, wozu noch kömmt, daß von mehreren anderen Landtagen das hier empfohlene. Prinzip festgehalten und gesetzlich durchgeführt wurde. Selbstverständlich soll dadurch eine Sublevirung der Gemeinden im Falle nachgewiesener Unzureichenheit eigener Mittel durch weitere Konkurrenzkreise (Bezirk, Land, ) nicht ausgeschlossen werden.

Als ein weiterer nicht minder begründeter Uebelstand des Schulkonkurrenzgesetzes muß es bezeichnet werden, daß einerseits in dasselbe keine Bestimmungen über die Revision der Voranschläge und Rechnungen aufgenommen wurden, anderseits aber den k. k. Bezirksschulräthen im Widerspruche mit fast allen übrigen Landesgesetzen, das Befugniß zur Ausschreibung und Einhebung von Steuerumlagen in unbeschränkter Höhe eingeräumt ist, ja denselben sogar das Recht zugesprochen werden will, die Beitragsleistung des. Landes im Vorhinein zu normiren.

Die bisher geltenden Bestimmungen über Vorschreibung und Einhebung der Schulgelder haben sich als minder zweckentsprechend erwiesen, und erscheint eine Abänderung derselben dringend geboten. Sollte sich der hohe Landtag für die Aufrechterhaltung des Schulgeldes als der einzigen ausgiebigen Einnahmsquelle entscheiden, so dürfte es sich empfehlen, den Gemeinden die Einhebung und Abfuhr der Schulgelder in einem Pauschalbetrage oder unter Zugeständniß gewisser Abstriche zur Pflicht zu machen, wobei es dann der Gemeinde zukäme, einzelne Zahlungspflichtige zu befreien, und das Schulgeld ganz oder theilweise aus Gemeindemitteln zu bestreiten. Im §. 56 des Gesetzes vom 19. Feber 1870 wird angeordnet, daß, wenn die Umlage im Schulbezirke 10% der direkten Steuern übersteigen müßte, die Hälfte des Mehrbedarfes aus Landesmitteln zu bedecken sei. Die bei Berathung des bezogenen Gesetzes gehegte Voraussetzung, daß das Land nur in ganz wenigen Fällen ausnahmsweise zur Beitragsleistung für Volksschulauslagen wird herangezogen werden, hat sich als ganz irrig erwiesen, indem nicht mir pro 1873 voraussichtlich alle Schulbezirke Ansprüche auf Beiträge vom Lande erheben werden, sondern auch nach den bisherigen Wahrnehmungen eine namhafte Erhöhung der gestellten Anfofderungen zu gewärtigen ist, worüber die dein hohen Landtage demnächst zukommenden Ausweise den nöthigen Aufschluß geben werden. Bei Durchführung des mehr erwähnten Gesetzes ergab sich zwischen dem k. k. Landesschulrathe und dem Landesausschuße über die Auffassung und Auslegung des §. 56 eine prinzipielle Meinungsverschiedenheit, welche eine unzweideutige Interpretation von Seite des hiezu nach Ansicht des Landesausschußes allein berufenen hohen Landtages höchst

wünschenswerth, ja zur Vermeidung unliebsamer Konstikte nothwendig erscheinen läßt. Die hier einschlägigen Anschauungen des k. k. Landesschulrathes einerseits und des Landesausschußes andererseits, sind in dem beigeschlossenen Landtagsberichte ddo. 11. September 1871, Z. 17906, sowie in der allegirten auf Grund gemachter Wahrnehmungen bei Prüfung der Präliminarien pro 1872 verfaßten Darstellung ausführlich erörtert, und es erlaubt sich der gefertigte Landesausschuß daher auf den Inhalt dieser Schriftstücke zu verweisen. Nachdem im administrativen Wege eine Lösung der zu Tage getretenen Differenzen nicht angehofft werden konnte, wurden vom Landesausschuße gemeinschaftliche Beratungen durch Delegirte des k. k. Landesschulrathes und des Landesausschußes in Antrag gebracht, um Anträge über die Regelung der Beitragspsticht des Landes für Volksschulzwecke zu vereinbaren.

Das Ergebniß dieser Enqueteberathungen ist der Entwurf, für welchen der Landesausschuß die Fassung 2/2 empfehlen würde, um Wenigstens den empfindlichsten Mißständen abzuhelfen.

Soll dem Lande auch in Hinkunft die Beitragsleistung für Volksschulzwecke gesetzlich zur Pflicht gemacht werden, so dürste sich im Sinne der Reichsgesetzgebung die Kreirung eines Landesschulfondes empfehlen, welchem auch der in die Verwaltung des Landes übergegangene Normalschulfond nach feiner im §. 66 des Reichsvolksschulgesetzes vom 14. Mai 1869 ausgesprochenen Widmung zuzuweisen wäre.

Nachdem jedoch die Einnahmen dieses Fondes, wie das dem hohen Landtage vorzulegende Präliminare nachweiset, zur Bestreitung größerer Erigenzen keineswegs hinreichen und eine Erhöhung der Landesumlage auf die direkten Steuern möglichst zu vermeiden wäre, so erübrigt kein anderes Auskunftsmittel als für Eröffnung neuer Einnahmsquellen Vorsorge zu treffen, um die Lasten der Steuerträger wenigstens teilweise zu vermindern, beziehungsweise die Erfüllung der Zahlungspsticht weniger empfindlich zn machen.

Die Schaffung neuer Einnahmen für Schulzwecke erscheint um so notwendiger, als der Aufwand von Jahr zu Jahr im Steigen begriffen ist, und nach Ausweis des dem Landesausschuße übergebenen Voranschlages im Jahre 1873 das Land zum Lehrerpensionsfonde mehr als 7600 st. beizutragen haben wird.

Als eine minderempfindliche. Weil nicht oft wiederkehrende Abgabe wird vom Landesausschuße die Einhebung von Verlasfenschaftsgebühren zu Schulzwecken angesehen und läßt sich bei den Zeitverhältnissen entsprechender Erhöhung dieser bereits gesetzlich bestehenden Beiträge ein namhaftes Einkommen für den Landesschnlfond erzielen.

Der gefertigte Landesausfchuß hat, bieden Erwägungen Raum gebend, beschlossen, eine diesbezügliche Vorlage einzubringen, welche noch im Laufe

dieser Seffion, dem hohen Landtage zur weiteren verfassungsmäßigen Behandlung unterbreitet werden wird.

Mit Berufung auf die vorstehenden gedrängten Auseinandersetzungen, glaubt der gefertigte Landesausschuß annehmen zu dürfen, daß ein hoher Landtag in Erwägung des Umftandes, daß einerseits die über Bestreitung des Aufwandes für öffentliche Volksschulen dermal bestehenden gesetzlichen Bestimmungen dringend und wo chunlich, ohne jede weitere Verzögerung der Revision und Abänderung bedürfen, andererseits aber eine dahin abzielende Regierungsvorlage nicht zu gewärtigen ist, sich geneigt finden lassen werde, aus eigener Initiative in eine Prüfung und Revision der diesfälligen Bestimmungen einzugehen und eine zu wählende Kommission mit Erstattung geeigneter Anträge zu betrauen.

Sollten jedoch überwiegende Gründe den hohen Landtag bestimmen, dermalen eine prinzipielle Abänderung der bestehenden Schulkonkurrenzvorschriften abzulehnen, so erlaubt sich der gefertigte Landesansschuß für diesen eventuellen Fall das dringende Anluchen zu stellen, wenigstens in die Beratung des vorliegenden Gesetzentwurfes, betreffend die Regelung der Beitragsleiftung des Landes zu dem unbedeckten Aufwande für Volksschulen einzugehen, weil bei weiterer Anfrechterhaltung der jetzigen unklaren gesetzlichen Bestimmungen eine Gefährdung der Landesinteressen zu befürchten steht, da dem Landesausschuße keine ausgiebigen Mittel zu Gebote stehen, um ungerechtfertigten Anforderungen wirksam entgegentreten zu können, ohne neuerliche bedauerliche Kollisionen mit den Schulbehorden herbeizuführen.

Die Gebahrungen der k. k. Bezirksschulräthe in den Verwaltungsjahren 1871 und 1872 sind dem Landesausschuße bisher nur ganz vereinzelt zur Kenntniß gebracht worden, da die Rechnungen der meisten Bezirke noch nicht dem Abschluße zugeführt sind.

Diese beiden Verwaltnngsperioden müssen als ein Uebergangsstadium angesehen werden und leidet die Gebahrung in denselben bei der Neuheit des Gegenstandes und dem Maugel rechtzeitig erstossener Durchführungsvorschriften und Instruktionen im Mehrfachen Mängel, daher es angezeigt erscheint, dieie Gebahrungen abzuschließen.

In der sicheren Voraussicht, daß mit Beginne des Jahres 1873 geänderte Bestimmungen bezüglich der Konkurrenz zu Schulauslagen ins Leben treten werden, beehrt sich der Landesausschuß den Antrag zu stellen: Hoher Landtag wolle beschließen:

Die Gebahrungen für die Jahre 1870-1871 dann 1872 haben mit Ablauf des letzteren Verwaltungsjahres ihren Abschluß zu sinden und sind die nach der Rechnung sich ergebenden gegenseitigen Guthabungen unter Berücksichtigung der Aktiv- und Passiv-Reste vom k. k. Landesschulrathe im Ein-

vernehmen mit dem Landesausschuße ziffermäßig festzustellen und zu realisiren.

Indem der Landesausschuß wiederholt auf die Dringlichkeit der Regelung der Schulgesetze bezüglich der Konkurrenzbestimmungen hinweist, beehrt er sich betreffend die formelle Behandlung den Schlußantrag zu stellen.

Hoher Landtag wolle beschließen:,, Der Bericht des Landesausschußes, das Volksschulwesen betreffend, wird einer Kommission von 15 Mitgliedern zugewiesen, welche zu je 5 durch die Kurien ans dem ganzen Landtage gewählt werden.

Die Kommission hat die im III. Abschnitte des Gesetzes vom 19. Februar 1870 enthaltenen Bestimmungen über die Bestreitung des Aufwandes für öffentliche Volksschulen einer eingehenden Prüfung zu unterziehen und mit aller Beschleunigung Anträge über deren Abänderung zu erstatten. " Vom Landesausschuße des Königreiches Böhmen.

Prag, am 2. November 1872. Der Oberstlandmarschall: Auersperg.

Dr. Grasse.

Zemský sekretáø (ète): Zemský výbor èiní návrh, slavný snìme raèiž se usnésti na tom: zpráva zemského výboru o národním školství budiž pøikázána komisi 15 èlenù, kuriemi po pìti z celého snìmu zvolených; komisi této se ukládá, aby ustanovení o uhražení nákladu pro národní školy obsažená v III. èásti zákona daného dne 19. února 1870 v podrobnou poradu vzala a pøimìøené návrhy stran jich zmìny co nejdøív plnému snìmovnímu shromáždìní podala.

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand zu den Anträgen des Landesausschußes das Wort?

Abgeordneter Dr. Knoll: Ich erlaube mir den Antrag zu stellen, daß dieser Bericht des hoh. Landesausschußes der bereits stehenden Kommission für Schulangelegenheiten zugewiesen werde und erlaube mir, diesen Antrag ganz kurz zu begründen. Nach §. 29 der Geschäftsordnung steht es dem Landtage frei, "für bestimmte Gattungen der Geschäfte für die Sessionsdauer ständige Kommissionen zu ernenuen" u. s. w. Es wurde nun in der 5. Sitzung der gegenwärtigen Session der Antrag gestellt, einen damaligen Bericht des Landesausschußes in Volksschulangelegenheiten einer 9gliedrigen Kommission zuzuweisen, dagegen wurde von anderer Seite der Gegenantrag gestellt auf eine 15gliedrige Kommission und wurde vom Abgeordn. Herrn Dr. Schmeykal in nachstehender Weife motivirt. Wenn es gestattet ist werde ich diese ganz kurze Motivirung vorlesen. Es wurde damals gesagt, daß,, die Kommission, welche seinerzeit bereits die Gesetze über Schulsachen berieth, ebenfalls aus 15 Mitgliedern bestand, ferner wurde gesagt, daß

nicht zu zweifeln fei, daß die Kommission, welche jetzt eingesetzt wurde, mit der vollständigen Erledigung dieser Frage kaum fertig werden würde, daß dieselbe vielmehr in den künftigen Landtagssitzungen auch wieder reaktivirt werden müße, da scheint mir doch nothwendig, sprach der Antragsteller, daß die Kommission aus 15 Mitgliedern bestehe, welche Gelegenheit hätten, in der Zwischenzeit der Vertagung über manche grundsätzliche Veränderungen betreffs der Volksschulgesetze sich schlüßig zu machen, dieselben anzunehmen oder zu verwefen. " In diesem Sinne wurde der Antrag auf Etnfetzung einer 9gliedrigen Kommission zurückgezogen und eine 15gliedrige Kommission gewählt, welche in der nächsten Sitzung von Sr. Durchlaucht dem Oberstlandmarschall in nachstehender Weife verkündet worden ist. "In die Kommission für Angelegenheiten betreffs der Volksschulgesetze wurden gewählt: Von der Kurie des Großgrundbesitzes die Herren: P. Probst Czeschik, Karl Gras Zedwitz, Ritter von Scharschmid, Kan. Ginzel, Dr. Jos v. Lumbe; von der Kurie der Städte und Industrialorte und Handelskammern die Herren: Dr. Zintl, Dr. Pickert, Dr. Ruß, Excellenz Dr. Hasner, Erz. Dr. Herbst; von der Kurie der Landgemeinden Wenzel Neumann, Leo Theumer, Ritter v. Streeruwitz, Dr. Klepsch und Dr. Knoll. "

Ich glaube also nach dem, wie damals vorgegangen worden ist und nach den Ausweisen der stenografischen Protokolle, ist eine Kommission für die Reform der Landesschulgesetze überhaupt gewählt worden, und es ist sogar motivirt worden dadurch, daß dieselbe in der Zwischenzeit der Vertagung sich den weiteren Arbeiten zn unterziehenhat. Es wurde auch in der Kommission Selbst von einem Mitgliede derselben der Antrag gestellt, daß die Gesetzentwürfe während der Zeit der Vertagung von der hohen Landesregierung den einzelnen Kommissions=Mitgliedern zugesandt werden, damit dieselben beim Wiederzulammentritt des Landtages bereits darüber informirt sein mögen. Nun sind dergleichen zusendungen nicht erfolgt, nachdem die Regierungsvorlagen im letzten Augenblicke erst fertig geworden sind. Allein der anderen Aufgabe, welche der Kommission gestellt wurde, daß sich nämlich die einzelnen Kommissionsmitglieder während der Vertagung mit der Reform der Schulgesetze beschäftigen und informiren, der, glaube ich, dürften wohl alle Mitglieder der bestehenden Kommission entsprochen haben.

Ich glaube daher, es ist kein Grund vorhanden, eine neue Kommission zu wählen und ich könnte für eine solche Neuwahl keinen anderen Zweck absehen, als, gewisse Mitglieder, welche in diese ständige Kommission damals gewählt wurden, zu eliminiren, was gewiß für diese Mitglieder kein Zeichen des Vertrauens wäre, welches ihnen damals vom hohen Landtage entgegengebracht wurde.

Ich würde daher beantragen, daß keine neue Kommission zu wählen ist, sondern daß die An-

träge des Landesausschußes der bestehenden Kommission zugewiesen werden.

Oberstlandmarschall: Ich bitte diejenigen Herren, welche diesen soeden vernommenen Antrag unterstützen, die Hand zu erheben.

Oberstlandmarschall: Er ist nicht unterstützt und kommt nicht weiter in Verhandlung.

Wünscht noch Jemand über den Antrag des Landesansschußes das Wort? Da dies nicht der Fall ist, so bitte ich um die Abstimmung.

Ich bitte diejenigen Herren, welche dem Antrage zustimmen, daß eine Kommission von 15 Mitgliedern, ans jeder Kurie zu 5 Mitgliedern gewählt werde, die Hand zu erheben.

Der Antrag ist angenommen.

Ich werde die Versammlung ersuchen, die Wahl sogleich vorzunehmen, und es wird wohl angezeigt sein, gleichzeitig die Wahl der Petitionskommission vorzunehmen. Ich werde die Sitzung unterbrechen.

Dr. Schmeykal: Ich möchte beantragen, daß die Petitionskommission aus 9 Mitgliedern bestehe, und in üblicher Weise so gewählt werde, daß jede Kurie 3 aus dem ganzen Landtage wähle.

Oberstlandmarschall: Ich glaube, dies ist ganz geschäftsordnungsmäßig, und ist nicht zu umgehen, benöthigt daher gar keinen eigenen Antrag.

Herr Dr. Schmeykal stellt den Antrag, daß die Petitionskommission aus 9 Mitgliedern zu bestehen habe; bitte diejenigen Herren, die dem Antrage zustimmen, die Hand zu erheben.

Ich bitte also, 15 Mitglieder für die Schulkommission und 9 Mitglieder für die Petitionskommission zu wählen.

(Die Sitzung wird unterbrochen. )

Oberstlandmarschall: (Nach Wiederaufnahme der Sitzung) Das Wahlergebniß für die nenen Kommissionen ist folgendes: Für die Kommission zur Berathnng der Vorschläge über das Schulwesen sind aus der Kurie des Großgrundbesitzes abgegeben 56 Stimmzettel. Als gewählt erscheinen Baron Franz Weidenheim, Herr Posselt, Freiherr Franz Mladota, Karl Unger mit 55 Stimmen, Dr. Johann Ritter von Limbek mit 49 Stimmen. Ans der Kurie der Städte und Industrialorte wurden 39 Stimmzettel abgegeben und es erscheinen als gewählt Dr. Zintel, Dr. Herbst, Dr. Hasner, Herr Streernwitz und Dr. Waldert mit je 39 Stimmen. Ans der Kurie der Landgemeinden wurden abgegeben 26 Stimmen und es erscheinen als gewählt Herr Leo Thenmer, Dr. Habermann, Dr. Klebsch, Herr Meisler und Herr Dr. Ruß mit 26 Stimmen. Die Wahl ist volzogen und ich ersuche die Herren sich zur Kommission zu konstituiren..

In die Petitionskommission wurden abgegeben aus der Großgrundbesitzkurie 56 Stimmzettel. Als gewählt erscheinen Herr Gras Oswald Thun-Hohenstein, Herr Abt Liebsch, Herr Weinrich mit 55 Stimmen.

Aus der Kurie der Städte und industriellen Orte wurden 38 Stimmzettel abgegeben. Es wurden gewählt Herr Jahnel, Herr Kardasch, Herr loses Thenmer mit je 38 Stimmen. Ans der Kurie der Landgemeinden wurden abgegeben 26 Stimmzettel. Als gewählt erscheinen Herr Dr. Randnitz Herr Dr. Weeber, Herr Dr. Alter. Auch diese Wahl ist vollzogen.

Ich ersuche daher die Kommission sich zu konstitniren.

Ich habe die Mittheilung zu machen, daß, nachdem die Schulkommission mehr Mitglieder zählt, als jene für das Irrenhans, ich eine Abänderung habe eintreten lassen müssen, und für die Kommission über das Schulwesen als Sitzungslokale das Vorstandsbureau des Landesansschnßes Departement Nr. 7. bezeichnet habe; dagegen für die Kommission für die Irrenhansangelegenheit als Sitzungslokal das Vorstandsbnrean des LandesausSchußes Departement Nr. 5. und für die Petitumskommission das Vorstandsburean des Landesausschußes Nr. 2.

Wir gehen in der Tagesordnung weiter und zwar zur Behandlung der Regierungsvorlage mit dem Gesetzentwurfe betreffend die Beitragsleistung der aus einem anderen Lande übertretenden Lehrer der öffentlichen Volksschulen zur Pensionskassa.

Ich bitte die Zuschrift vorzulesen.

Landtags - Sekretär liest:

Durchlaucht, hochgeb. Fürst!

"In Folge des mir von Se. Ercellenz, dem Herrn Minister für Kultns und Unterricht mit hohem Erlaß vom 24. Oktober l. I., Z. 13318. gewordenen Auftrages beehre ich mich Eurer Durchlaucht den Entwurf eines Gesetzes betreffend die Beitragsleistung der ans einem anderen Lande übertretenden Lehrer der öffentlichen Volksschulen zur Penstonskassa mit dem Ersuchen zu übermitteln, diesen Entwurf als Regierungsvorlage dem hohen Landtag zur verfassungsmäßigen Behandlung vorlegen zn wollen.

Genehmigen Euer Durchlaucht den Ausdruck der ausgezeichnetesten Hochachtung.

Prag am 2. November 1872.

Für den Statthalter: Riegershofen. "

Oberstlandmarschall: Der Gesetzentwurf ist bereits veriheilt, ich werde von der Vorlesung Umgang nehmen. Wünscht Jemand über die formelle Behandlung das Wort?

Jahnl: Ich bitte ums Wort.

Oberstlandmarschall: Herr Jahnl hat das Wort.

Jahnl: Ich beantrage, das hohe Haus Wolle deschließen, es sei die von der hohen Regierung eingebrachte Vorlage demselben Ausschuße zur Berathung zuzuweisen, welchem die Anträge des Landesausschußes zur Berathung zugewiesen worden sind.

Oberstlandmarschall: Ich bitte diejenigen Herren, welche den Antrag unterstützen, die Hand zu erheben. Er ist unterstützt.

Wünscht Jemand zu diesem Antrage das Wort?

Da dies nicht der Fall ist, bitte ich zur Abstimmung zu schreiten, und ersuche diejenigen Herren, die dem Antrage zustimmen, die Hand zu erheben.

(Geschieht. ) Angenommen.

Wir kommen nun zu dem Berichte des Landesausschußes, welcher die Pensionirung der Professoren an den höheren landwirthschaftlichen Lehranstalten zu Tetschen=Liebwerd und Tabor zum Gegenstande hat. Berichterstatter ist Herr Landesausschußbeisitzer Hr. Theumer, und ich ersuche denselben den Bericht vorzulesen.

Abgeordneter Theumer (liest):

Hoher Landtag!

In Folge der vom hohen Landtage bei Erledigung des Landesvoranschlages für das Jahr 1872 gefaßten Schlußresolution 1 ist auch der in derselben sub Nr. 189 angeführte Landesausschußbericht ddto. 20. April 1872, Z. 8852, mit welchem dem hohen Landtage die Anträge des Landesausschußes vom 6. Juli 1870, Z. 3431, betreffend die Pensionirung der an den höhern landwirtschaftlichen und landwirthschaftlich-industriellen Landeslehranstalten Tetschen-Liebwerd und Tabor bleibend angestellten Lehrer und Adjunkten als Landesbeamten wieder vorgelegt worden waren, an den Landesausschuß zur Behandlung im Sinne der odzitirten Resolution gelangt.

Nachdem der gefertigte Landesausschuß auf Grund einer eingehenden Prüfung den in diesem Berichte entwickelten Motiven und gestellten Anträgen in ihrer Gänze beizutreten erachtet, beehrt er sich diesen Bericht des Landesausschußes vom 6. Juli 1870, Z. 3431, unter Anschluß eines nach dem gegenwärtigen Stande verfaßten Spezialausweises der an beiden Lehranstalten definitiv angestellten Lehrer (Professoren) und Adjunkten und ihre Gehalte dem hohen Landtage mit dem Antrage vorzulegen, hoher Landtag wolle beschließen, diesen Bericht des Landesausschußes einer ans 9 Mitgliedern bestehenden Kommission zur Vorberathung und Antragstellung zuzuweisen. " Vom Landesausschuße des Königreiches Böhmen.

Prag, am 18. Oktober 1872.

Zemský sekretáø (ète): Zemský výbor navrhuje:

Slavný snìm raèiž tuto zprávu zemského

výboru k pøedbìžné poradì a ku podání návrhù pøikázati komisi z 9 èlenù, do které by každá kurie volila 3 èleny.

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand* zu diesem Antrage das Wort?

Abg. Theumer: Ich weiß nicht, ob der hohe Landtag will, daß der Bericht verlesen werde?

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand die Verlesung des Berichts?

Abg. Wolfrum: Ich bitte um's Wort.

Oberstlandmarschall: Hr. Abg. Wolfrum hat das Wort. -

Abg. Wolfrum: Ich erlaube mir den Antrag zu stellen, daß diese Vorlage einer Kommission von 9 Mitgliedern, die ans den drei Kurien zu je dreien zu wählen sind, zugewiesen werde.

Oberstlandmarschall: Dies ist der Antrag des Landesausschußes. Es hat sich darum gehandelt, ob Jemand dafür eintritt, daß der gedruckte Bericht vorgelesen werde.

Nachdem dies Niemand wünscht, werden wir zur Abstimmung schreiten, und ich bitte diejenigen Herren, welche den Antrag des Landesausschußes, welcher mit dem Antrage des Abgeordneten Wolfrum idendisch ist, daß nämlich eine Kommission von 9 Mitgliedern zur Vorberathung und Antragstellung der Vorlage, betreffend "die Pensionirung der an den höheren landwirtschaftlichen Lehranstalten Tetschen= Liebwerd und Tabor bleibend angestellten Lehrer und Adjunkten als Landesbeamten" zustimmen, die Hand zu erheben.

Angenommen.

Ich bitte nun zur Wahl dieser Kommission zu schreiten.

(Die Sitzung wird unterbrochen. )

(Bei Wiederaufnahme der Sitzung. )

Oberstlandmarschall: Das Wahlergebniß für die Kommission bezüglich der Berathung der Pension der Professoren an höheren landwirthschaftlichen Lehranstalten ist folgendes:

Aus der Kurie des Großgrundbesitzes wurden 56 Stimmzetteln abgegeben und erscheinen Graf Althann, Herr Domkapitular Ginzl, Herr Abgeordnete Steffens mit 56 Stimmen gewählt.

Die Kurie der Städte und Industrialorte hat 38 Stimmzetteln abgegeben und wurde Dr. Hasner Ritter von Artha, Hecke, Habermann mit 38 Stimmen gewählt.

Aus der Kurie der Landgemeinden wurden bei Abgabe von 26 Stimmen gewählt: Knödtgen, Löffler, Ferdinand Lehmann, mit je 25 Stimmen.

Die Wahl ist daher vollzogen und ich ersuche die Kommission sich zn konstituiren, und ersuche bezüglich der Verifikation des heutigen Protokolls den Hrn. Grafen Wallis, Hrn. Dr. Woratschka und

Hrn. Dr. Aschenbrenner das Amt zu übernehmen. Die heutige Tagesordnung ist erschöpft.

Die nächste Sitzung findet Dienstag statt um 10 Uhr.

Die Tagesordnung werde ich im Schriftlichen Wege zugehen lassen.

Die heutige Sitzung ist geschlossen. Schluß der Sitzung um 12 Uhr 16 M.

Carl Gs. Wallis, Verifikator. Dr. Woratschka, Verifikator. Dr. Aschenbrenner, Verifikator.


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