Pátek 12. prosince 1873

Kohlenfrächter in vorzüglicher Weise interessirt sind, so ergibt sich aus dem anderen Umstande, daß die Straßen Kladno's gewissermaßen als Fragmente der im Berichte genannten Bezirksstraßenzüge an= zusehen sind und in dieser Eigenschaft eine mehrere Benützung erfahren. Diese Bezirksstraßenzüge sind aber bemauthet.

Die Erhaltung der Bezirksstraßen läßt sich also der Bezirk theilweise ersetzen, ohne daß die Stadtgemeinde hieran participiren würde. Konnte man zu Gunsten des Bezirkes eine Ausnahme von dem im Berichte hervorgehobenen Prinzipe machen, so glaube ich, kann man auch eine derartige Aus= nahme zu Gunsten der Stadtgemeinde machen.

Schließlich würde ich mir erlauben auf den Umstand hinzuweisen, daß in allen Gesetzen und Staatsverträgen, in welchen in Anwendung des Prinzips des nicht behinderten freien Verkehres die Einführung derartiger Abgaben perhorreszirt wird, dies doch nur in dem Maße geschieht, als die Höhe derselben die erweislichen Erhaltungskosten, die Verzinsungs und Amortisirungsquoten für das Anlagekapital übersteigen würde. Nun betrug aber das Anlagekapital für die Herstellung der Pflasterung in der Gemeinde Kladno circa 7200 st. Den Renten der Stadtgemeinde Kladno ist aber durch die Bewilligung der Pflastermauth für die frühere Zeit, also durch 3 Jahre ein Betrag von circa 600 Gulden zugeflossen. Daß mit Rücksicht auf diesen Ertrag heute die Herstellungskosten weder amortisirt noch verzinst sind, daß die Erhaltungs= kosten mit Rücklicht auf die früher genannten Ziffern eben auch nicht gedeckt sind, scheint mir auf= liegend zu sein, und mit Rücksicht auf alle diese Verhältnisse glaube ich, daß man nicht sagen kann, daß die Stattgebung des Gesuches irgendwie un= gerecht oder unbillig wäre.

Aus diesen Gründen erlaube ich mir den Antrag zu stellen, der hohe Landtag wolle beschließen: Der Stadtgemeinde Kladno werde die Einhebung der Pflastermauth in der Höhe von 2 kr. für jedes Stück Zugvieh auf die Dauer von 6 Jahren bewilligt.

Snìm. sekr. Schmidt: Pan Dr. Alter èiní návrh, aby žádosti mìstské obce Kladenské za povolení dlažebního mýta 2 kr. z jednoho každého kusu potažného na dobu 6 let bylo vyhovìno.

Oberstlandmarschall: Bitte jene Herren, welche diesen Antrag unterstützen, wollen sich er= heben. (Geschieht).

Er ist unterstützt, steht also in Verhandlung.

Wünscht noch Jemand zu dem Antrage das Wort?

Abg. Wolfrum: Bitte um's Wort.

Es scheint mir doch einigermaßen bedenklich, daß ein Antrag, der vom Landesausschuße im h. Hause gestellt wird, von einem Mitgliede des Landesausschußes bekämpft und das Gegentheil hervorgehoben werden soll. (Unruhe. )

Der Landesausschuß beantragt, daß auf das Gesuch der Stadtgemeinde Kladno um Bewilligung der Pflastermauth auf 6 Jahre in der Hohe von 2 kr. per Zugvieh nicht eingegangen werde; der Landesausschußbeisitzer hat das Wort ergriffen und beantragt das Gegentheil, daß der h. Landtag darauf eingehen solle.

Nun ist seit vielen Jahren und zwar einmal sogar kraft eines Staatsvertrages in unserem Lande üblich und gesetzgemäß, daß die Pflastermauth nach und nach abgeschafft werde, und da, wo sie besteht, oder neu eingeführt werden soll, war kraft des Staatsvertrages mit den Zollvereinstaaten sogar ausdrücklich bestimmt, daß dies nicht mehr stattfin= den dürfe, und zwar aus der Ursache, weil dadurch der Verkehr ungemein leidet; denn es läßt sich nicht verkennen, daß, wenn jetzt der Stadtgemeinde Kladno die Pflastermauth bewilligt wird, auch an= dere Städte kommen werden und die nämlichen Gründe werden geltend machen können, wenn sie auch nicht so giltig sind; und wir werden dahin kommen, wo wir vor 20 und 30 Jahren gewesen sind, daß, wenn wir durch eine Stadt kommen, überall eine Pflastermant den Verkehr belästigt.

Wenn in der Stadt Kladno der Bezirksstraßen mehrere einmünden und diese Bezirksstraßen zum Verkehre mit Kohlen dienen, so kann man ja Weg= gelder für die Bezirksstraßen einheben und der Stadt Kladno eine entsprechende Entschädigung für die Durchzugsstraße geben, aber deswegen extra der Stadt Kladno eine Berechtigung ertheilen zu wol= len, damit diese wirklich sehr drückenden Pflister= mautgelder wieder nach und nach im ganzen Lande eingeführt werden sollen, das halte ich für bedenklich und namentlich für bedenklich ohne Vorbe= rathung. Nachdem ich aber glaube, daß im Landes= ausschuße selbst diese Frage mit Rücksicht auf unser Mautgesetz, mit Rücksicht aus die Administra= zion der Straßen und mit Rücksicht auch aus den neu abgeschlossenen Staatsvertrag mit dem deutschen Reiche erwogen worden ist und daß mit Rücksicht auf alle Diese Umstände der Landesausschuß in seiner Majorität zu dem Antrage gekommen ist, daß man diese Pflastermauteiuhebung nicht bewilligen soll, so meine ich, daß der hohe Landtag sich der Majorität des Landesansschußes anschließen und nicht darauf eingehen möge, die Pflastermauth, jetzt durch die der Stadt Kladno ertheilte Bewilligung nach und nach im ganzen Lande einzuführen.

Oberstlandmarschall: Se. Excellenz Dr. Herbst hat das Wort.

Dr. Herbst: Aus dem Umstande, daß der Hr. Abgeordnete Dr. Alter sich gegen den ge= stellten Antrag ausgesprochen hat, scheint mir nicht die Folgerung gezogen werden zu können, welche der geehrte Hr. Vorredner eben daraus ableitet, sondern die Folgerung, daß höchst wahrscheinlich im Landesausschuße die Sache als eine zweiselhafte erschienen ist und es geht daraus hervor, daß keine Einmüthigkeit in den Anschauungen im Lan-

desausschuße überhaupt bestand. Wenn das aber das Fall ist, so ergibt sich mir daraus die weitere Konsequenz, daß der Landtag die Sache auch als eine zweifelhafte ansehen soll, d. h. daß er nicht sofort darüber schlüßig werden soll, und mir scheint das um so begründeter, weil es sich hier nicht um die Einführung einer neuen Pflastermaut handelt; denn aus der Darstellung des Hrn. Vorredners ging hervor, daß diese Pflastermaut vor 3 Jahren bereits doch eingeführt wurde und daß es sich hier nur um die Fortdauer derselben handelt. Allein, wenn man diese Frage gründlich prüft, so folgt ans der Be= willigung dieser Maut der Stadt Kladno noch gar nicht, daß man überall in gewohnlichen Verhält= nissen daraus einzugehen geneigt wäre, wohl aber folgt daraus, daß man über den Fortbestand oder Nichtfortbestand eines Bezuges, der bisher stattfand, nicht so ohne weiters bei der Zweifelhaftigkeit der Sache absprechen und entscheiden kann. Ich erlaube mir daher den positiven Antrag zu stellen, daß der Bericht des Landesausschußes einer Kommission übergeben werde, welche in gewöhnlicher Weise zu je 3 Mitgliedern von jeder Kurie aus dem ganzen Landtage zu wählen wäre.

Oberstlandmarschall: Herr Dr. Alter hat das Wort.

Dr. Alter: Ich mochte mir noch Einiges zur Beleuchtung des Eingangs der Rede des Hrn. Abgeordneten Wolfrum zu sagen erlauben. Es ist allerdings wahr, daß ich hier, obschon Landesausschußbeisitzer, gegen den Beschluß des Landesausschußes ausgetreten bin. Allein ich glaubte durch meine diesfällige Eigenschaft als Landesausschußbeisitzer mich um so weniger daran hindern lassen zu sollen, als gerade der Vertreter von Kladno im hohen Hause nicht anwesend ist.

Meine Überzeugung ist die, daß die Inter= essen dieser Stadt dadurch gefordert werden, wenn man ihr den Fortbezug dieser Umlage gestattet und ich habe auf Grundlage eines genauen Studiums der Akten mich darum berufen und berechtigt ge= fühlt, den Antrag vor das hohe Haus zu bringen.

Was aber den Antrag Sr. Exc. des Hrn. Dr. Herbst anbelangt, muß ich mich natürlich damit einverstanden erklären, nachdem es mir nur erwünscht sein kann, daß die Sache soweit als möglich gründlich behandelt werde.

Oberstlandmarschall: Der Hr. Berichterstatter hat das Wort.

Dr. Fürstel: Indem diese Frage von verschie= denen Seiten beleuchtet worden ist und namentlich die Aufstellung einer Kommission von höchster Wichtigkeit auch mir erscheint, schließe ich mich dem An= trage Sr. Exc. des Hrn. Professors Herbst an und werde mir meine weiteren Gegenanträge vorbehal= ten, bis es zur Austragung kommt.

Dr. Ruß: Ich würde mir den Antrag erlau= ben, daß dieser Bericht des Landesausschußes resp. der Antrag des Landesausschußes über die Ange= legenheit der Pflastermant in Kladno dem bereits

gewählten Ausschuß zur Behandlung des Be= richtes über die Zufahrtsstraßen zu den Bahnhöfen zugewiesen werde.

Mir scheint denn doch diese Angelegenheit zu unwichtig, als daß eine ganze Kommission seitens des Landtages niedergesetzt werde.

Auch glaube ich, daß der Gegenstand ein so verwandter ist, daß keine Einwendung erhoben wird, wenn dieser Antrag zur Abstimmung kommt.

Oberstlandmarschall: Wünscht noch Jemand zu dem Antrage das Wort? (Niemand meldet sich). Da dies nicht der Fall ist, erkläre ich die Debatte für geschlossen und werde den Antrag, welcher der weitergehendere ist, den Sr. Exc. des Dr. Herbst, "eine eigene Kommission zu bestellen", vorerst zur Abstimmung bringen, lind wenn dieser nicht beliebt, jenen Antrag, welchen Hr. Dr. Ruß gestellt.

Ich bitte diejenigen Herren, welche dafür sind, daß eine eigene Kommission bestellt werde, die Hand zu erheben. (Geschieht. Das Resultat zweifelhaft).

Ich bitte diejenigen Herren, welche dafür sind, daß eine eigene Kommission bestellt werde, gefälligst aufzustehen. (Geschieht).

Es ist die Majorität.

Oberstlandmarschall: Wir kommen nun zum Landesausschußberichte, betreffend die Ablehnung der von der Gemeinde Königsberg angesuchten Bewilligung des Bierkreuzers für die Jahre 18801895.

Berichterstatter Dr. Alter. Ich ersuche den Bericht vorzutragen.

Dr. Alter: Hoher Landtag!

Die Vertretung der Stadtgemeinde Königsberg mit Dobrassen, welcher mit dem Landesgesetze vom 16. August 1864 die Bewilligung des Bierkreuzers auf die Dauer von 15 Jahren ertheilt wurde, hat in dem am 26. November 1873 Z. 3034 eilngelangten Gesuche das neuerliche Ansuchen um Be= willigung einer solchen Umlage auf die Dauer wei= terer 15 Jahre gestellt.

Dieses von der Bezirksvertretung befürwortete Gesuch wird damit motivirt, daß die Errichtung eines Spitals, die Kreirung eines Armenarztes, die Anschaffung von Feuerlöschapparaten, die Instand= setzung der Wasserleitung und der Straßen dringend nothwendig sei, daß aber die Gemeinde die hiemit verbundenen Kosten aus den ordentlichen Einkünften nicht bestreiten könne; weshalb der Ertrag dieses Bierkreuzers zur Deckung obiger Gemeindebedürf= nisse, beziehungsweise zur Rückzahlung eines aufzu= nehmenden Darlehens verwendet werden soll

In Erwägung jedoch, daß die mit dem Landesgesetze vom 16. August 1864 bewilligte Einhebung des Bierkreuzers noch durch 6 Jahre fortdauern wird, daß sonach das neuzuerlassende Landesgesetz erst mit dem Jahre 1880 in Wirksamkeit treten könnte und es nicht ausgeschlossen erscheint, daß bis

zu diesem Zeitpunkte die finanziellen Verhältnisse der genannten Stadtgemeinde eine Verbesserung erfahren konnten, welche die Einhebung dieser neuen Umlage überhaupt oder durch eine so lange Zeit entbehrlich machen würden, stellt der Landesausschuß den Antrag:

Der hohe Landtag wolle beschließen: Das Gesuch der Gemeinde Königsberg um Bewilligung der Einhebung eines Bierkreuzers für die Dauer von 15 Jahren, vom Jahre 1880 angefangen, werde abgewiesen.

Slavný snìme raèiž uzavøíti: Žádost mìstské obce Kinšperku za povolení k vybírání pivního krejcaru pro dobu 15 rokù rokem 1880 poèínajíc zamítá se.

Oberstlandmarschall: Hr. Abg. Lenk hat das Wort.

Abg. Lenk: Die Gemeinde Königsberg, die ich zu vertreten die Ehre habe, besteht aus 5000 Seelen, nahe 3/4 der Einwohnerzahl beschäftigt sich mit Lohnweberei. Es ist allgemein bekannt, daß solche Orte immer arm, sehr arm sind; daß aber die Königsberger Gemeinde eine der ärmsten von diesen Armen ist, geht daraus hervor, daß sie nicht das mindeste Gemeindevermögen besitzt; alle Geld= mittel müssen durch Umlagen auf die Steuerquote eingebracht werden.

In der Neuzeit treten an die Gemeinde undedingte Bedürfnisse, heran, ein Gemeindespital zu errichten, einen Armenarzt zu solariren, eine Feuer= spritze zu kaufen, Löschrequisiten und andere Utensilieu anzuschaffen, eine Röhrenleitung von ziemlich weiter Ferne mit ziemlich hohen Kosten in die Ge= meinde zu führen, alle Wege und Stege einer Hauptreparatur zu unterziehen, weil dieselbe durch lauge Zeit - wegen Mangel an Mitteln unterbleiben mußte.

Es ist eine Sache der Unmöglichkeit, daß alle diese Kosten durch eine Umlage auf die Steuerquote hereingebracht werden könnten. In dieser Roth wendet sich die Gemeinde an den h. Landtag mit der Bitte, derselbe möge die durch das Landesgesetz vom 16. August 1864 bis zum Jahre 1879 beste= hende Bewilligung zur Einhebung des Bierkreuzers auf neue 15 Jahre verlängern.

Nur auf diese Weise, wenn der hohe Landtag diese Bitte bewilligt, kommt die Gemeinde in die Lage, sich jetzt schon ein Kapital zu verschaffen, um alle die Kosten decken zu können. Es unterliegt wohl keinem Zweifel, daß diese Bitte etwas abnormes in sich faßt; denn jetzt schon eine Bitte, die erst im Jahre 1880 sich realisiren soll, zu machen, ist nicht ganz gewöhnlich. Jedoch die höchst ungewöhnlichen Umstände und die große Armuth dieser Gemeinde müssen diese Bitte entschuldigen. Bei dieser Gele= genheit kommt der hohe Landtag in die Lage, ohne baß das Interesse irgend Eines im geringsten berührt wäre, diese ganze Gemeinde zum ewigen Dank zu verpflichten, im entgegengesetzten Falle aber, durch Verneinung dieser Bitte kommt ste in die

trostloseste Lage, ihren Verpsflichtungen, die sie als autonome Gemeinde erfüllen muß, nicht nachkommen zu können.

Aus das Gesagte fußend bin ich so frei die Bitte und den Antrag zu stellen. Ein hohes Haus wolle beschließen: Die mit dem Landesgesetze vom 16. August 1864 der Stadtgemeinde Königsberg bewilligte Erhebung des Bierkreuzers zu Schul= zwecken bis Ende 1879 wird auf die Dauer weiterer 15 Jahre u. z. zu Gemendezwecken bis Ende d. J. 1894 ausgedehnt.

Oberstlandmarschall: Der Antrag lautet: Der hohe Landtag wolle beschließen, die mit Lau= desgesetz vom 16. August 1864 der Stadtgemeinde Königsberg bewilligte Erhebung des Bierkreuzers zu Schulzwecken bis Ende 1879 wird auf die Dauer weiterer 15 Jahre u. zw. zu Gemeindezwecken bis Ende 1894 ausgedehnt.

Sn. sekr. Schmidt: Pan poslanec Lenk èiní návrh: Slavný snìme raèiž se usnésti na tom: povolení dané obci Kinšperku zákonem ze dne 16. srpna 1864 na vybírání pivního krejcaru až do konce roku 1879 budiž prodlouženo dále na 15 let a sice od roku 1880 poèínaje až do konce 1894.

Oberstlandmarschall: Bitte diejenigen Herren, welche den Antrag unterstützen, wollen sich erheben. (Geschieht). Er ist unterstützt und er steht in Verhandlung. Se. Exc. Herr Dr. Herbst hat das Wort.

Dr. Herbst: Ich mochte mir erlauben, den Antrag, welchen der Herr Abgeordnete aus Königsberg gestellt hat, mit einigen Worten zu unterstützen und glaube, daß hier doch wohl solche aus= nahmsweise Gründe vorhanden sind, welche für das Eingehen auf das Gesuch der Gemeinde Königs= berg sprechen. Ich mochte einmal darauf aufmerksam machen, daß es sich hier nicht etwa um die Einführung einer neuen Umlage oder um eine Er= höhung einer schon bestehenden handelt, daß auch die Bewilligung aus 15 Jahre hinaus nichts Be= sonderes ist; eben auch in dem Jahre 1864 wurde bereits der nämlichen Gemeinde die Einhebung des Bierkreuzers auf 15 Jahre bewilligt; daß aber endlich, wenn die Gemeinde jetzt darum ansucht, daß ihr vom Jahre 1880-1894 die fragliche Ein= hebung bewilligt werde, sie dies ja offenbar nicht gethan hat, um sich zunächst mehr Geld zu ver= schaffen, sondern es soll ihr nur die Fortsetzung im J. 1880 bewilligt werden, also in einer ziemlich fernen Zeit, daß sie es auch nicht aus der Besorgniß gethan haben kann, daß es ihr im J. 1880 ab= geschlagen werden würde; denn wenn sie von dieser Besorgniß geleitet worden wäre, so hätte sie noch Zeit genug gehabt, später um die Fortsetzung der Bewilligung anzusuchen.

Also es muß, daß ergibt sich aus der Natur der Sache, ein anderer Grund sein, welcher die Gemeinde bestimmt, jetzt schon um die Bewilligung der fraglichen Verlängerung anzusuchen und es kann

nur Ein Grund sein und diesen Grund hat der alehrte Redner deutlich angegeben. Es soll nämlich die Stadt ein Schulhaus bauen. Die Mittel dazu kann sie im Wege der Umlagen nicht ausbringen, denn jedem, dem die Gegend bekannt ist, ist auch bekannt, daß Königsberg zwar eine Stadt mit zahlreicher Bevölkerung, aber mit sehr armer, größten= theis aus Lohnwebern bestehender Bevölkerung ist. Im Wege der Umlagen kann nichts aufgebracht werden, es muß also ausgebracht werden durch Kreditoperationen.

Die Kreditoperation kann aber nur gedeckt werben durch Annuitaten, welche auf längere Zeit hinaus wieder ihre Deckung sinden in einer Ge= meindeumlage, wie es der Bierkreuzer ist. Es ist also ganz nahe liegend, weshalb die Gemeinde an= sucht und ansuchen muß, nämlich um eine solche Kreditoperation zum Behuse des Schulbaues machen zu können. Wenn also das der Grund ist, wenn es sich durchaus nicht handelt um neue Umlagen oder um die Erhebung einer schon bestehenden, dann auch das lange Zutrauen, für welchen die Umlage erbeten wird, nichts besonderes ist; denn im Jahre 1864 hat der Landtag dasselbe auch auf 15 Jahre bewilligt; und wenn durch die Bewilli= gung in der That gar Niemandem Schaden zuge= fügt wird, daß auch nichts präjudizirt wird, denn wenn die Gemeinde im Jahre 1879 gebeten haben würde, wäre es ihr auch bewilligt worden.

Wenn endlich die Möglichkeit einer Kreditoperation nur dadurch geschaffen wird und der Schul= bau einer so armen Gemeinde nur dadurch möglich ist, so möchte ich wohl glauben, daß gar kein Grund vorhanden sein soll, weshalb dem Ansuchen der Stadt, welche mit voller Sachkenntniß durch den Hrn. Abgeordneten begründet wurde, nicht sollte Folge gegeben weiden und ich glaube, durch diese Uiberzeugung und ohne der Vorsicht des geehrten Landesausschußes irgendwie nahe zu treten, den Antrag des Hrn. Abgeordneten von Königsberg auf's Wärmste zu befürworten. (Bravo, Bravo!)

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand zu diesem Antrage das Wort?

Dr. S ch m e y k a l: Ich will gegen die meritori= schen Gründe, welche zur Unterstützung des An= trages des Herrn Abgeordneten Lenk vorgebracht worden sind, mich nicht auflehnen und gestehe offen, Daß ich das Gewicht dieser Gründe in keiner Weise verkenne und daß ich dafür stimmen werde, daß das Ansuchen der Gemeinde Königsberg, betreffend die Verlängerung des bisher von ihr bezogenen Bierkreuzers, gewährt werde.

Nur glaube ich, daß ein formeller Anstand besteht, der vorläufig beseitigt werden müßte.

Dieser Anstand besteht in der Fassung, welche dem Lenkischen Antrage gegeben wurde. Die Be= willigung zur Einhebung des Bierkreuzers kann ja doch nur im Wege eines Landesgesetzes erfolgen und dieser legislativen Form entspricht nun die

Fassung, welche der Herr Abgeordnete Lenk seinem Antrage gegeben hat, nicht. Ich glaube, daß es zweckmäßiger wäre, den Antrag des Herrn Ab= geordneten Lenk an den Landesausschuß zurück= zuweisen mit dem Auftrage, die Bewilligung im Wege eines Entwurfes eines Landesgesetzes bei dem hohen Landtage neuerdings zu beantragen.

Oberstlandmarschall: Wünscht noch Je= mand das Wort zu dem Antrage?

Dr. Herbst: Ich muß nur bemerken, daß in den Auseinandersetzungen über den Antrag des Ab= geordneten Hrn. Lenk ein kleiner Irrthum in den thatsächlichen Verhältnissen unterlaufen ist. Der Zweck, zu dem die Kreditoperation der Gemeinde Königsberg unternommen werden soll und zu welchem der Bierkreuzer bewilligt werben soll, ist der Bau eines Spitals. An der Sache wird da= durch jedoch Nichts geändert, denn die Erhaltung des Schulgebäudes wurde bisher aus der Umlage bestritten und wird es auch weiter werden. Das wollte ich blos nachtragen.

Oberstlandmarschall: Wünscht noch Je=, mand das Wort? (Niemand).

Die Debatte ist geschlossen, der Herr Berichterstatter hat das Wort.

Res. Dr. Alter: Was das Meritorische dieser Angelegenheit betrifft, so ist dies so erschöpfend behandelt worden, daß ich glaube in eine weitere Ausführung der Gründe pro contra nicht ein= gehen zu müssen.

Ich will blos bemerken, baß es allerdings mehr ein formaler Grund war, welcher den Landes= ausschuß zu dem von mir gestellten Antrage ver= mocht hat, nämlich der formale Grund, daß nach dem Petitum, wie man es gestellt hat, die Wirk= samkeit des Landesgesetzes 6 Jahre in suspenso geblieben wäre.

Dieser formale Grund ist theilweise durch den Antrag des Abgeordneten Lenk nun beseitigt.

Nur müßte, das muß ich eben auch aner= kennen, die Stylisirung des Antrages, resp. der Gesetzvorlage jedenfalls eine Umänderung erfahren, nachdem es nicht angeht, die speziellen Zwecke, wie es in dem Antrage hier geschieht, in die Gesetz= vorlage selbst hinüberzunehmen.

Diesfalls glaube ich, empsiehlt sich der An= trag des Hrn. Dr. Schmeykal, daß, sofern der Antrag des Hrn. Abgeordneten Lenk von dem hohen Hause angenommen würde, derselbe an den Landesausschuß zu überweisen wäre und zwar darum, weil der Landesausschuß im Laufe der Session vor den hohen Landtag noch mit einer Reihe ähnlicher Gesuche treten wird, welche dann kumulativ verhandelt und in Form eines Landesgesetzes durch den hohen Landtag erledigt würden. Ich würde mich also mit Rücksicht auf die formelle Behandlung dieses Antrages für den Antrag des Herrn Dr. Schmeykal aussprechen, daß, die Annahme des An= trages des Hrn. Abgeordneten Lenk vorausgesetzt,

derselbe an den Landesausschuß bezüglich weiterer Behandlung überwiesen werde.

Oberstlandmarschall: Ich schreite nun= mehr zur Abstimmung des Antrages des Hrn. Dr. Lenk in seiner prinzipiellen Eigenschaft, daß die Verlängerung des Bierkreuzers in der von der Ge= meinde beanspruchten Weise zugestanden werde; die Fassung in Gesetzesform wird dann nach Annahme des Antrages des Hrn Dr. Schmeykal dem Landes= ausschuße zu überlassen sein.

Ich bitte jene Herren, welche prinzipiell für die Verlängerung des Bierkreuzers sind, sich zu erheben. (Geschieht). Es ist die Majorität. Ich bitte nunmehr jene Herren, welche dafür find, daß dem Antrage des Hrn. Dr. Schmeykal Folge ge= geben werde, daß der Landesausschuß die prinzipiell angenommenen Beschlüsse in Gesetzessorm wieder vorzulegen haben wird, die Hand zu erheben. (Ge= schieht). Ist angenommen.

Wir kommen nun zum Landesausschußberichte, betreffend die Abänderung des Statutes des polytechnischen Institutes.

Berichterstatter ist Landesausschußbeisitzer Herr Dr. Graße.

Dr. Grasse (liest): Hoher Landtag:

Mit der im Landesgesetzblatte des Königreiches Böhmen (Nr. 50 ai. 1872). kundgemachten Ver= ordnung des k. k. Ministeriums für Kultus und Untereicht vom 9. Mai 1872 wurde eine Vorschrift für Abhaltung der Maturitätsprüfungen erlassen und bestimmt, daß die Berechtigung zum Besuche einer technischen Hochschule für jene absolv. Realschüler, welche ihr? Studien als ord. Hörer fortsetzen wollen, vom günstigen Erfolge der Maturitätsprüfung abhängig fei und die Aufnahmsprüfungen an den polytechnischen Landes=Instituten mit Beginn des Schuljahres 1873-74 aufzuhören haben.

Nachdem diese Verordnung des k. k. Ministe= riums mit einem Specialgesetze, nämlich dem organischen Statute der beiden polytechnischen Landes= institute zu Prag (§. 10) im direkten Widerspruche steht, überdies aber die legislative Regelung des Realschulwesens in Böhmen bisher nicht erfolgt ist, hielt es der Landesausschuß für seine Pflicht, gegen die Austastung der Aufnahmsprüsungen mit dem angeführten Zeitpunkte eine motivirte Vorstellung einzubringen, erklärte sich aber gleichzeitig bereit, beim hohen Landtage in der nächsten Session den Antrag auf Änderung der Aufnahmsbestimmungen einzubringen. Im Hinblicke auf diese vom LandesAusschuße geleistete Zusage fand sich auch das k. k. Ministerium zu Folge Erlasses vom 2. Juli 1873, Z. 31900, bestimmt, die Abhaltung von Aufnahmsprüfungen an den polytechn. Landesinstituten noch für das laufende Schuljahr zu gestatten und wurden vom "Landesausschuße beide Lehrkörper aufgefordert, die Änderung der Aufnahmsbestimmungen in Be= rathung zu ziehen und hierüber Bericht zu erstatten.

Nachdem seit Erlassung des org. Statutes für die polytechn. Landesinstitute in Prag eine Reor=

ganisation der technischen Hochschulen in Wien und Brünn stattgefunden hat, auch mittlerweile Erfahrungen über die mindere Zweckmäßigkeit einzelner bestehenden Bestimmungen gewonnen wurden, einig= ten sich die beiden Lehrkörper in dem Beschluße, die Anträge auf Abänderung des organischen Sta= tutes nicht blos auf die Aufnahmsbestimmungen einzuschränken, sondern hiebet auch anderweitigen, im Interesse der Anstalten und der an denselben thätigen Lehrkräfte gelegenen Wünschen Ausdruck zu geben.

Die auf Abänderung des dermal giltigen or= ganischen Statutes gerichteten, von beiden Lehr= körpern gleichlautend erstatteten Anträge beziehen sich auf die §§. 1, 4, 6, 7, 10, 13, 18, 22 u. 23 und sind in der Beilage % enthalten.

Der gefertigte Landesausschuß beehrt sich, diese. Anträge sammt dem dazu gehörigen, die nähre Mo-' tivirung enthaltenden Berichte dem hohen Landtage zur Prüfung und Beschlußfassung mit dem Antrage vorzulegen:

Der hohe Landtag wolle den vorstehenden Be= richt des Landesausschußes einer Kommission von 9 Mitgliedern zur Vorberathung und Berichterstattung zuweisen, in welche Kommission von den Kurien je drei Mitglieder aus dem ganzen Landtage zu wäh= len sind.

Sekr. Schmidt: Zemský výbor navrhuje, aby tato zpráva zemského výboru zvláštní komisi 9tièlenné po 3 každou kurií z celého snìmu zvolené odevzdána byla.

O b e r s t l a n d m a r s ch a l l: Wünscht Jemand zu dem formellen Antrage das Wort?

(Niemand meldet sich. )

Da dies nicht der Fall ist, bitte ich um die Abstimmung. Bitte jene Herren, welche dem Antrage beistimmen, die Hand zu erheben. (Geschieht: ) Der Antrag ist angenommen.

Ich bitte nunmehr zur Wahl zu schreiten der Kommission für die Berathung des Berichtes über die Hypothekenbank.

Ich werde die Sitzung unterbrechen und wenn kein Widerspruch dagegen erhoben wird, die Wahlen der beiden anderen Kommissionen, nämlich zur Be= rathung dieses Mautanstrebens von Kladno und des Berichtes über die Abänderung des Statutes der polytechn. Institute auf die morgige Sitzung verlegen.

Nunmehr bitte ich aber, die Wahl der Kommission für die Hypothekenbank vorzunehmen.

Ich werde die Sitzung unterbrechen.

(Die Sitzung wurde hierauf auf 12 Minuten unterbrochen. )

Oberstlandmarfchall: Das Ergebniß der Wahl ist Folgendes:

In der Kurie des Großgrundbesitzes wurden für die Wahl einer Kommission zur Berathung des Berichtes über die Hypothekenbank 50 Stimmzettel abgegeben und es erhielt Herr Ritter von Oppen=

Heimer 50, Herr Graf von Zediwitz Kall Moriz 50 und Freiher von Mallowetz 47 Stimmen.

In der Kurie der Städte und Industrialorte wurden bei der Wahl für dieselbe Kommission abgegeben 41 Stimmzettel und es erhielten Herr Aller, Hr. Ritter von Dotzauer und Hr. Freiherr von Leitenberger je 40 Stimmen.

Die Kurie der Landgemeinden hat abgegeben 26 Stimmzettel, es erscheint gewählt mit 24 Stim= men Herr Dr. Schier; Hr. Kobinger und Hr. Dr. Bareuther erhielten je 22 Stimmen.

Die Wahl ist somit vollbracht und ersuche ich die Herren, sich zu konstituiren, mich von dem Re= sultate in Kenniniß zu setzen und als Sitzungs= lokale das Department Nr. 2 zu benützen.

Der Ausschuß zur Berathung der Regierungs= vorlage, die Realschulen betreffend, hält morgen den 13. Dezember nacb der Sitzung des Landtages eine Sitzung; und der Obmannsteltvertreter der Budgetkommission ladet dieselbe für heute Abends 6 Uhr zur Sitzung ein.

Die heutige Tagesordnung ist erschöpft.

Die nächste Sitzung findet morgen um 10 Uhr statt und auf der Tagesordnung erscheinen:

1. Die Regierungsvorlage und Gesetzentwurf, berteffend die Einbeziehung der Ortsgemeinde Dejwic in den Prager Polizeirayon, die Regierungsvorlage, Gedetzentwurf, betreffend die Beitragspflicht der in den Prager Polizeirayon einbezogenen Vorortegemeinden zu den Kosten der landesfürstlichen Sicherheitswache.

Landesausschußbericht, betreffend die Uibernahme des Vernögens der aufgelösten k. k. patriotischökonomischen Gesellschaft.

Landesausschußbericht, betreffend das pomologische Institut in Troja.

Landesansschußbericht über den Zustand der aus dem Landesfonde dotirten landwirthschafflichen Lehranstalten für das Schuljahr 1872-1873.

Landesausschußbericht zur Eingabe des Prager Stadtrathes um Erwirkung eines Landesgesetzes zur Abtretung eines Baugrundes an die böhmische Sparkassa zur Errichtung eines Künstlerhauses in Prag.

Bericht der Budgetkommission über die Rechnungsabschlüße des Grundentlastungsfondes für das Jahr 1872.

Bericht der Budgetkommission zum Rechnungs= abschlusse über das Landesvermögen für das J. 1872.

Kommissionsbericht für den Gesetzentwurf pcto. Abänderung der Punkte 62, 67, 70 und 71 des §. 7 der Landtagswahlordnung.

Kommissionsbericht für den Gesetzentwurf, be= treffend die Abänderung der §§. 7 und 8 der Landtagswahlordnung.

Landesausschußbericht, betreffend die Organi= sirung der Landeskorrektionsanstalt und endlich Wahl der heute beschlossenen Kommissionen, nämlich der für die Berathung des Mantanspruches der Ge= meinde Kladno und der Prüfung des Landesaus= schußberichtes über das polytechnische Landesinstitut.

Ich werde beide Wahlen bei Beginn der Sitzung vornehmen und ersuche die Herren, sich dafür vorbereitet zu halten.

Die heutige Sitzung ist geschlossen. Nám. nejv. m. z.: Sezení je skonèeno. Schluß der Sitzung um 1 Uhr 38 Minuten.

Ritter v. Leiner, Verifikator. Dr. Aschenbrenner, Verifikator. Gr. Kardasch, Verifikator.


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