Wer wollte da zweifeln, daß der hohe Land= tag die unabweisliche Pflicht hat, die gerechten Ansprüche des Lehrerstandes zu erfüllen, dafür einzu= treten, daß der Volksschullehrer nicht mit Nah= rungssorgen kämpfen müsse, sondern sich seinem Be= rufe ganz mit voller Kraft und Liebe hingeben könne; ist doch der Lehrerstand jene Klasse von Be= rufsmännern, denen jeder Einzelne das Theuerste, was er besitzt, seine Kinder zur Erziehung anver= traut, - jene Klasse von Berufsmännern, in deren Händen die Bildung und daher auch das Wohl des Volkes liegt, - jenes Volkes, das zu vertreten wir in diesem hohen Hause die große Ehre haben. Welche sind denn nun jene gerechten Ansprüche des Lehrerstandes, die nach dem vorliegenden Gefetzent= wurfe befriedigt werden sollen? Sie bestehen darin, daß die bisherigen Gehalte von 300 fl., 400 fl., 500 fl. und 600 fl. auf 500, 600 und 700 fl. erhöht werden sollen, daß die Bürgerschullehrer einen Ge= halt von 800 fl. und die Unterlehrer einen Gehalt von 400 und 450 st. erhalten, endlich daß die weiblichen Lehrkräfte den Lehrern in jeder Beziehung gleichgestellt werden sollen.
Nun, meine Herren, das sind gewiß, wie wir
heute bereits gehört haben, die bescheidensten An=
sprüche, die ein Lehrer stellen kann und ich würde wünschen, daß wir diese Gehalte noch weiter er= hohen und sie insbesondere denen in Oesterreich gleichstellen könnten, damit der Mangel an Lehrern nicht noch größer werde. Es handelt sich aber auch noch zweitens um die Leistungsfähigkeit des Volkes, des= selben Volkes, zu dem auch der Lehrerstand gehört, von dem auch der Lehrerstand einen Theil bildet. Dort, wo die Leistungsfähigkeit des Volkes aufhörte, würde dem Lehrer auch der höchste aus dem Papier stehende Gehalt nichts nützen. Handelt es sich denn aber um eine Inanspruchnahme des Volkes bis zur Leistungsunfähigkeit ? Handelt es sich denn darum, dem Volke zu empfindliche Lasten anfzu= legen? Nach dem Berichte, der den Gesetzentwurf begleitet, und nach dem mir vom Hrn Berichterstatter gegebenen beruhigenden Aufklärungen handelt es sich um die Aufbringung der Summe von 600000 fl., von welcher Summe für Personal=Zu= lagen und Remunerationen der im Budget für d. J. 1874 eingestellte Betrag von 200000 fl. und außerdem noch 70000 fl. als außerordentliche Zuflüße des Pensionsfondes in Abrechnung gebracht werden müßen. Nun ich glaube, eine Summe von 400000 st. wird sich noch aufbringen lassen, ohne die bei Berathung des Budget beschlossene 25°/0 Umlage in bedeutender Weise erhöhen zu müssen. Ich glaube dies umsomehr, als wir vor dem 1. Jänner 1875, an welchem Tage das neue Gesetz erst in Leben treten soll, durch die Uibernahme der beiden polytechnischen Lehranstalten in die Staatsverwaltung eine Summe von circa 300 000 fl. er= sparen werden, und als ich hoffe, daß der Borkenkäfer wohl nur einmal die Summe von 100000 fl. verlangen wird und sollte eine Mehrbelastung der Steuerträger heraus kommen, die ja nicht gar groß sein kann, so wird sie das Wohl der Volksschulen, also auch das Wohl des Volkes gewiß rechtsertigen. Ich stelle demnach den Antrag, in die Spezialdebatte einzugehen und die in Aussicht gestellten Amendemente dieser Debatte zuzuweisen.
Die Bitte jedoch möchte ich an den Herrn Berichterstatter richten, zur Beruhigung des Landes, zur Beruhigung der Steuerträger hier in diesem Hause bekannt zu geben, wienach der Kommissions= Bericht zu der Summe von 600000 fl. beziehungsweise von 400000 fl. im Motiven=Berichte gekommen ist.
Oberstlandmarschall: Der Herr Abgeord= nete Karl Freiherr von Weidenheim jun. hat das Wort.
Freiherr von Weidenheim: Es ist wohl Niemand, hoher Landtag, in diesen Räumen, der nicht von der Nothwendigkeit der allgemeinen Volks= bildung und der Hebung unseres Volksschulwesens überzeugt wäre. Es ist wohl Niemand, der nicht bereit wäre, mit den Opfern zur Erringung dieses Zweckes bis an die Grenze des Möglichen zu gehen.
Ich für meinen Theil nehme diese Meinung für mich in Anspruch durch meine Haltung im Jahre
1869 bei der Berathung des Gesetzes vom 21. Jäner
1870 im hohen Landtage und nicht minder durch diese bei Berathung über das Reichsschulgesetz im hohen Reichsrathe. Wir stehen nun nach kaum 3 Jahren wieder vor einem Gesetzentwurfe und wenn ich den Tenor dieser Vorlage au mir vorübergehen lasse, wenn ich erwäge, was damit bezweckt werden soll, so finde ich, daß der Zweck die Schaffung genügender und den Anforderungen der Zeit entsprechender Schullehrer ist; wozu als geeignetes und einzige Mittel die Gehalts=Erhöhung und die Erhöhung der Bezüge der Volksschullehrer vorgeschlagen wird. Ich bin nun allerdings viel zu wenig Fachmann, um mir darüber ein bestimmtes Urtheil zu erlauben, ob durch die bloße Erhöhung der Gehalte der Volksschullehrer wirklich jener hohe Zweck ganz erreicht wird, der damit angestrebt werden will, nämlich die Schaffung genügender und den Forderungen der Zeit entsprechender Kräfte. Ich für meinen Theil hege allerdings einen geringen Zweifel, würde aber, von Fachmännern belehrt, gern einer andern Anschauung beipflichten.
Ich denke aber eben, daß man den Zeitver= hältnissen entsprechende Volksschullehrer nicht durch bloße Gehalte schafft, sondern daß sie eben auch erzogen werden müssen und dazu scheint mir eine gewisse Zeit nöthig. Sehr gerne hätte ich aber gerade in dieser Beziehung die Anschauungen und Meinungen desjenigen gehört, dem die Durchtüh= rung des Gesetzes vom 21. Jäner 1870 zugewiesen wurde, das ist die Meinung der Regierung, denn ich kann nicht zweifeln, daß so kurz die Spanne Zeit zwischen der Duchführung des Gesetzes und dem heutigen Tage ist, denn doch gerade die Regierung es sein muß, die in dieser Beziehung Erfahrungen gesammelt hat und uns darüber belehren könnte, ob wirklich durch die bloße Erhöhung der Gehalte der Volksschullehrer der beabsichtigte Zweck erreicht wird.
Wenn ich nun den Motiven-Bericht des vor= liegenden Gesetzentwurfes betrachte, so muß ich ganz offen gestehen, daß ich zwar darin gefunden habe, daß die Mehrbelastung, die dem Lande durch die Annahme des Gesetzes erwachsen soll, sich auf 400000 Gulden approximative belauft, habe aber vergebens darin die Motivirung gesucht, die zu dieser Annahme berechtigt. Ich glaube aber, wenn es sich um eine solche Ziffer handelt, es nicht ge= nügt nur zu sagen, mit der Annahme des Gesetzes wird ungefähr eine Mehrbelastung von 400000 fl. verbunden fein, sonderm es scheint mir nothwendig, daß diese Anschauung auch begründet werde, daß sie stichhältig begründet werde und zwar auf einer Basis, welche jedem die Möglichkeit schafft, sich darüber selbst seine eigene und beruhigende Anschauung zu schaffen. Diese Anschauung läßt sich aber nur bilden auf Grund jener statistischen Erhebungen, die ich in diesem Mottivenberichte
vergebens suche. Ich bin allerdings in dieser Be= mühung von der Finsterniß der Unwissenheit nur bis zur Dämmerung - zum Zweifel gedrungen, von der Dämmerung zum Licht - vom Zweifel zur Erkenntniß der Wahrheit in dieser Frage, meine Herren, bin ich leider nicht gelangt.
Wenn ich aber noch so warm für das Voksschul= interesse eintrete, so glaube ich andererseits auch ver= pflichtet zu sein, unseren Steuerträgern gegenüber die= selbe Rücksicht zollen zu müssen und wenn es sich hier um Ziffern, um eine Belastung handelt, für die ich nicht gut stehen kann, ob sie nicht werden über= schritten werden, ob sie genügen oder nicht, so kann ich es mit meinem Gewissen nicht vereinbarlich finden, für einen Gesetzentwurf, wie es der vor= liegende ist, zu stimmen. Andererseits aber muß ich auch offen bekennen, daß es gerade in Anbetracht der hohen Ziffer, um die es sich hier handelt, sehr wünschenswerth gewesen wäre, in dieser Hinsicht im Einvernehmen mit jenen Körpern vorzugehen, die die Hand an dem Puls des Landes haben, die die Leistungsfähigkeit und die Anforderungen im Ganzen zu überblicken am Besten in der Lage sind und diese Körper sind: der Landesausschuß und der Budgetausschuß.
Die Konimission hat allerdings ihre Ansicht dahin ausgesprochen, daß ihre Anträge im Einklange stehen mit der Steuerfähigkeit des Landes; ob aber der Budgetausschuß, der doch in dieser Beziehung kompetent ist, sein Urtheil in derselben Weise wird fällen können, ist allerdings eine andere Frage, wenn man erwägt, daß wir doch heuer vielmehr im Jahre 1873 keine besondere Ernte hatten und die allgemeinen Verhältnisse, in denen sich Handel, Industrie, Gewerbe und Landwirthschaft eben besinden, keine so befriedigenden sind.
Endlich möchte ich daraus hinkommen, was einer der geehrten Herren Redner vor mir hervorgehoben hat, daß wir dieses Gesetz nur ja nicht verschleppen sollen, da es sich darum handelt, so rasch als mög= lich zur Durchführung desselben zu gelangen und von der ras hen Durchführung die ganze Zukunft unseres Volksschulwesens abhängig ist. Dem gegen= über muß ich erklären, daß durch den Antrag, den ich mir dem h. Landtage zu stellen erlauben werde, meiner Ansicht nach die Gefahr gar nicht eintreten kann, nachdem es im §. 2 des vorliegenden Gesetzentwurfes ausdrücklich heißt, daß dieses Gesetz am 1. Jäner 1875 in Wirksamkeit treten soll.
Nachdem wir nun jedenfalls im Lause des Jahres 1874 noch eine Landtagssession haben müssen, so unterliegt es gar feiner Schwierigkeit, diesen Entwurf zur weiteren Begutachtung, Begrün= dung, zur weiteren Motivirung dem Landesaus= schuße zu überweisen mit dem Auftrage, bei dem Beginne der nächsten Session dem h. Landtage hierüber Bericht zu erstatten. Es kann sich hier nur um eine kurze Zeit handeln, nicht aber um eine Verschleppung oder um eine Infragestellung des ganzen Gegenstandes. Andererseits aber hätten wir
die Beruhigung, daß nicht nur den Interessen der Volksschulen, sondern auch jenen der Steuerträger Rechnung getragen würde. Ich empfehle aus diesen Gründen dem h. Hause die Annahme meines An= trages. Derselbe lautet:
Der hohe Landtag wolle beschließen, der vor= liegende Gesetzentwurf werde dem Landesausschuße mit dem Austrage überwiesen, denselben im Ein= vernehmen mit der h. Regierung und dem Landes= schulrathe einer neuerlichen Prüfung zu unterziehen, dir zur Beurtheilung der finanziellen Frage nöthigen Erhebungen zu pflegen und darüber dem hohen Landtage bei Beginn der nächsten Session Bericht zu erstatten.
Oberstlandmarschall: Der Antrag lautet: Der h. Landtag wolle beschließen, der vorliegende Gesetzentwurf werde dem Landesausschuße mit dem Auftrage überwiesen, denselben im Einvernehmen mit der h. Regierung und dem Landesschulrathe einer neuerlichen Berathung zu unterziehen, die zur Beurtheilung der finanziellen Frage nöthigen Erhebungen zu pflegen und darüber dem h. Landtage bei Beginn der nächsten Session Bericht zu erstatten.
Ich bitte Diejenigen, welche diesen Antrag un= terstützen, sich zu erheben. (Geschieht. ) Er ist unter= stützt und steht in Verhandlung. (Abgeordneter Dr. Ruß bittet um's Wort. ) Herr Dr. Ruß hat das Wort.
Dr. Ruß: Es hieße Eulen nach Athen tragen, wenn ich die Nothwendigkeit der Erhöhung der Lehrergehalte in Böhmen noch durch ein Wort weiter begründenn wollte. Ich kann es nur als ein Resumé, ein Zusammenfassen längst bekannter That= sachen bezeichnen, was diesbezüglich im h. Hanse bereits heute gesagt worden ist.
Ich werde mich aber hiebei auch beschränken auf den Inhalt des Gesetzentwurfes selbst und nicht sprechen von der Wichtigkeit der Volksschule und Volksbildung und wie die Dinge, welche sehr nahe liegen und selbstverständlich sind, alle heißen mögen.
Es ist bereits ausgeführt worden, daß vor Allem anderen der Lehrernoth abgeholfen werden müsse.
Mir scheint, daß, wenn die Lehrernoth auch nicht vorhanden wäre, die Gehalte, wie sie jetzt bestehen, erhöht werden m ü ß t e n.
Die Lehrernoth wird, wie schon bemerkt worden ist, nicht behoben werden durch dieses Gesetz allein, auch würde ste nicht behoben werden, wenn die Gehalte der Lehrer noch höher gestellt würden. Es wirken da eine Anzahl von Momenten zu= sammen, welche bei Gelegenheit einer Generalde= batte zu betonen sich empfehlen dürste und deshalb von Wichtigkeit sind, weil es den maßgebenden Kreisen immer wieder nahegelegt wird und endlich vielleicht doch zur glücklichen Lösung der Angelegen= heit führen möchte. - Eines endlich hat die Kom= mission in richtiger Voraussetzung betont, daß die
ersten Gehalte der Unterlehrer sofort um ein Bedeutenderes zu erhöhen sind, als die Gehalte der Lehrer selbst. Namentlich der erste Gehalt ist es, aus welchen der junge Mann steht, der sich einem Berufe widmet und wenn er ihn so elend und niedrig gestellt sieht, wie jetzt von 210 bis 280 fl., so wird er sich eine solche Selbst= ständigkeit nicht herbeiwünschen.
Ein anderer Umstand wäre der, daß noch viel zu wenig Stipendien an den Lehrerbildungs= An= stalten bestehen, welche dem Armen möglich machen, sich diesem mühevollen Berufe zu widmen, der, wenn auch nicht eine so langjährige Vorbereitung wie ein anderer wichtiger Beruf, doch eine vieljährige Vorbereitung an der Lehrerbildungsanstalt erheischt.
Aber vor Allem wäre wieder und wieder zu betonen, daß es kein radikaleres Mittel gibt, die Lehrerbildungsanstalten zu bevölkern, als eine Erleichterung von dem derzeitigen gesetzlichen Ausmaße des Wehrdienstes.
Immer und immer wieder haben Vertretungen, Korporationen und Behörden die maßgebenden Kreise angegangen, eine solche Erleichterung endlich her= beizuführen. Man hat wesentlich mit zwei Einwendungen geantwortet: einmal daß das Wehr= gesetz hieben und drüben der Leitha gleichmäßig behandelt und abgeändert werden muß; das kann zwar die Verhandlungen zu einer Abänderung des Gesetzes erschweren, aber kein Grund für die Ab= lehnung sein.
Eine zweite Einwendung ist, die Armee brauche intelligente Unteroffiziere und die Lehrerschaft sei das beste Material für intelligente Unteroffiziere. Ich werde das keinen Augenblick läugnen, aber mir scheint, wenn diese intelligenten Individuen, welche Unteroffiziersstellen bekleiden, während ihrer ganzen Dienstzeit in der Volksschule thätig sein würden, dann würde, wenn ihre Schüler Rekruten sein werden, eine große Menge intelligenter Unter= offiziere überflüssig werden. (Bravo. )
Ich glaube daher, daß wieder und wieder be= tont werden müsse, daß nur durch solche radikale Mittel, die dem Wehrdienste sehr wenig schaden, der Volksschule aber sehr viel nützen, die Lehrer= noth gründlich behoben werden könnte.
Es wird mir gestattet sein, auch meine Stel= lung gegenüber dem Gesetzentwurfe selbst in Be= tracht zu ziehen. Ich kann mit dem angenommenen Systeme des Gesetzentwurfes nicht hinsichtlich der Erhöhung der Gehalte, sondern nur hinsichtlich der Methode ihrer Vertheilung und Zuerkennug nicht einverstan= den sein.
Nicht das ist der richtige Weg, ein Gesetz so radikal zu revidiren, wenn man am Systeme nicht rüttelt und blos die Ziffer erhöht oder min= dert oder vergleicht; mir scheint, man halte mit Rücksicht auf die Erfahrungen der letzten Jahre in an= deren Branchen des Staatsdienstes die Pflicht, Ver= gleiche anzustellen zwischen der Verbesserung der
Lage der Staatsbeamten und der Verbesserung der Lage der Volksschullehrer.
Ich will hinweisen auf das Reichsgesetz vom 13. April 1873, das die Gehalte der Staatsbe= amten wesentlich aufgebessert hat, aber welches System hat es aufgenommen? -
Das System der Aktivitätszulagen, welches an und für sich gerecht, aber auch gerecht in feinem Effekte ist und zwar auf der einen Seite gegen diejenigen, die diese Aktivitätszulage zu be= ziehen, aus der andern gegen diejenigen, die sie auszubringen haben.
Ich bin nun, was die Ziffern anbelangt, nicht nur der Meinung, daß diejenigen Ziffern, die der Gesetzentwurf vorschlägt, die mindesten sind, welche angenommen werden konnten, sondern ich werde mir später erlauben nachzuweisen, daß unter gewissen Voraussetzungen auch diese Gehaltserhöhungen noch zu niedrig sein dürsten. Die Aktivitätszulage hat vor Allem änderen den Werth, daß sie den Pensionsfond nicht belastet. Als der Pensionsfond geschaffen wurde, ist der §. 84 in das Gesetz vom 21. Jan. 1870 aufgenommen worden, welcher vorschreibt, daß die Ueberschüsse des Pen= sionsfondes zu kapitalisiren und nur die Zinsen in die Rechnung des nächsten Jahres einzustellen sind. Welcher Täuschung man sich dabei hingegeben hat, oder besser, welchen täuschenden Hoffnungen, erhellt daraus, daß wir im 3. Jahre nach der Schaffung des Gesetzes dahin gekommen sind, 120000 fl. für das nächste Jahr dem Pensions= fonde zuzuweisen; so groß ist das Defizit, wie hoch daher die Belastung aus dem Pensionsfonde für das Land werden könne, das läßt sich derzeit sehr schwer berechnen; daß die Zuflüsse größer werden sollten, ist nur zum Theil wahr, zum Theil sage ich, weil das Gesetz über die Beiträge aus Ver= lassenschaften zum Normalschulfonde kaum eine an= dere Wirkung haben wird, und zwar im Ver= gleiche mit den statistischen Ausweisen von Nieder= österreich und den dort vorgekommenen Erbanfällen, als daß 30, 40, im höchsten Falle 50000 st dem Normalschulfonde werden zustießen können.
Die Aktivitätszulage hat aber noch den Vor= theil, daß sie den Mann länger an seinen Dienst fesselt und auch damit wird eine der Ursachen der Lehrernoth behoben, wenn auch nur eine Rebenursache.
Es ist also gegen das System der Aktivitäts= zulage, abgesehen davon, daß es für die große Serie der Staatsdiener im vorigen Jahre einge= führt wurde, auch bei Anwendung auf die Volks= schullehrer Nichts einzuwenden. Ich hätte, wie gesagt, gewünscht, daß dieses System der Aktivitäts= zulage bei Erhöhung der Jahresgehalte der Lehrer in Anwendung gekommen wäre.
Aber auch ein anderer Punkt im Gesetze will mir nicht behagen, und zwar die Aufstellung der Basis für den Landesschulrath und den Landes= Ausschuß hinsichtlich der Klassifikation der Schulen.
Es heißt hier im §. 21: Die Schulgemeinden werden nach den Durchschnittspreisen der wichtigsten Lebensbedürfnisse und anderen örtlichen Verhältnissen in 3 Klassen eingetheilt.
Diese Durchschnittspreise werden so gewonnen, daß die 10 jährigen Marktpreise der Lebensmittel, Getreide u. s. w. aue dem nächsten Marktorte be= nützt werden. In wie weit bei den heute so verschieden fluctuirenden und wechselnden Verhältnissen das noch als Berechnungsbasis dienen kann, ist mir nicht erfindlich, und ich glaube daher, daß darnach in keiner Weise geurtheilt werden kann noch konnte, sondern vielmehr nach den Berichten, welche die Bezirksschulräthe über die Theuerungs= verhältnisse erstattet haben.
Nun hätte man auch Gelegenheit gehabt, Ver= gleiche anzustellen mit Landesgesetzen in anderen Ländern, z. B. mit denen in Ober-Oesterreich, wel= ches auf einer ganz anderen Basis seine Klassifikation angestellt hat, u. z. auf der Basis der Bevöl= kerungsziffer.
Ich bin nicht der Meinung, daß man diese Basis allein zur Berechnung der Klassifikation an= zunehmen hat, weil in dem großen Lande Böhmen, zwischen dem Norden, Süden, Osten und Westen in dieser Richtung gewaltige Unterschiede herrschen.
Was nun endlich einen dritten Punkt anbelangt, so mögen mir die geehrten Herren gestatten, denselben auch noch in Kürze zu berühren; es ist die Lehrbefähigung. Hier spreche ich es ungescheut aus, daß ich denjenigen Lehrern, wel= che ein Lehrbefähigungszeugniß im Sin= ne des Reichsvolksschulgesetzes vom 14. Mai 1869 besitzen, aus vollem Herzen einen höheren Gehalt, als welcher von der Kommission angewiesen wurde, zuerkennen würde; aber in umgekehrter Weise will ich auch gerecht sein gegen die Steuerträger; denn ich glaube be= haupten zu dürfen, daß das mährische Landesgesetz, wie es schon im Jahre 1870 erlassen worden ist, ein gerechtes Prinzip zum Ausdrucke gebracht hat, indem bei der damaligen Regulirung der Gehalte bestimmt wurde, daß diejenigen Lehrer, die sich aus den neu hinzugekommenen Lehrfächern nicht einer Nachprüfung unterziehen, oder auf Grund anderweitiger Nachweise vom Landesschulrathe einer sol= chen Prüfung nicht enthoben werden, nicht in den höheren Gehalt einrücken, sondern den minderen Gehalt beibehalten. Ich will nicht ungerecht sein gegen Jene, welche bereits alte Herren sind und nahe der Pensionsfähigkeit stehen; denn ihnen ist es gegönnt, sofort oder bald die volle Pension in Anspruch zu nehmen. Allein für viele wird es ein Compelle sein, sich die Lehrbefähigung des neuen Reichsgesetzes zu erwerben, während es heute häufig schwierig ist, provisorisch angestellte Lehrpersonen dahin zu bringen, daß sie die Lehrerbefähigung nach dem neuen Gesetze zu erreichen sich bemühen. Ein Paragraf, der etwa dahin gelautet hätte, daß die= jenigen, welche nicht eine solche Befähigung nach=
weisen, in den derzeit normirten Gehalten verblei= ben, würde meine Zustimmung erhalten. Ich könnte noch einige Punkte aus diesem Gesetze anführen, welche einer reiflichen Erwägung werth wären; aber ich will in der Generaldebatte nur noch Eines berühren und das ist, daß die durch das Gesetz bereits ermöglichten Fabriksschulen leider in den meisten Fällen ohne Lehrer bleiben, weil ihnen die an solchen Schulen zugebrachte Zeit nicht in die anrechenbare Dienstzeit eingerechnet wird.
Es wäre nun gerecht gewesen, wenn die Commission auch daran gedacht hätte, diese Lehrer pen= sionsfähig selbst unter Rücksichtnahme auf jene Zeit zu machen, wo sie an den Fabriksschulen gewirkt haben; mit der einzigen Nebenbedingung aber, daß sie die während dieser Zeit aufgelaufenen Pensionszuschüsse nachträglich ersetzen.
Trotz alledem und alledem bin ich der schon ausgesprochenen Ansicht eines Herrn Vorredners, daß jetzt am Schluße der Session diese Angelegenheit an die Kommission nicht mehr zurückgewiesen werden darf. Es muß in die Vorberathung des Gesetzes eingegangen werden und es wird Sache der Spezial-Debatte sein, die vorhandenen gerügten und noch ungerügten Mängel zu beheben und ich will nur wünschen, daß dies vollkommen möglich sei.
Daß wir in die Spezialdebatte einzugehen haben, erhellt auch aus einem anderen wesentlichen Grunde und damit bekämpfe ich zugleich das Argument, welches Abg. Baron Korb vorgebracht hat. Es ist richtig, daß wir in diesem Jahre noch einmal zusammenkommen, es ist aber nicht richtig, daß es so zeitlich sein muß, daß das Gesetz die Sanktion erlangen kann vor dem 1. Jänner 1875 und auch deshalb nicht richtig, weil die Präliminarien der Bezirksschulräthe für das Jahr 1875 schon in den Monaten Juni und Juli eingebracht werden müssen. Auf Grund dieser Präliminarien stellt der Landesschulrath die Anforderung an den Landesausschuß und dieser hat in seiner Budgetvorlage das Ergebniß dieser Berechnung dem Landtage vorzulegen. Wenn ich aber der Meinung bin, daß in die Debatte über dieses Gesetz einzugehen ist, so meine ich nicht, daß selbst mit der amendirten Fassung des Entwurfes Alles geschehen sei.
Was Mangelhaftes dem Gesetze vom 21. Jänner 1870 anklebt, wird verbessert werden können und für Manches ist noch in diesem Entwurfe kein Präjudiz zu schaffen. Ich habe daher die Absicht, eine Resolution des Inhaltes zu beauftragen, daß, wenn auch dieser Gesetzentwurf angenommen worden sein wird, der Landesausschuß dennoch beauftragt. werde, das Gesetz vom 21. Jänner 1870 in allen seinen Theilen einer eingehenden Revision zu unterziehen und damit dies nicht wie in Folge der Resolution vom vorigen Jahre spät oder gar nicht geschehe, beauftragt werde, das Ergebniß der Re= vision in der Form eines Gesetzentwurfes und zwar sofort beim Beginne der nächsten Session vorzulegen.
So sehr ich also mit dem Systeme, welches in dem Gesetzentwurfe festgehalten werden soll, nicht einver= standen bin, so sehr bin ich der Meinung, daß, ob= zwar die Wirkung des Gesetzes durchaus nicht die angehoffte sein wird, etwas geschehen muß und ich empfehle dem hohen Landtage auch meinerseits das Eingeben in die Spezialdebatte.
Oberstlandmarschall: Abg. Freih. von Schaarschmied hat das Wort.
Freih. von Schaarschmied: Ich erlaube mir nur einige Worte an das h. Haus zu richten, um den Antrag des Hrn. Baron Korb der Annahme des h. Landtages zu empfehlen. Auch ich bin der vollkommenen Uiberzeugung nach Allem, was mir bekannt geworden ist, daß die Erhöhung der Lehrergehalte in Böhmen absolut nothwendig ist und auf die Dauer nicht abgewiesen werden kann, und ich gestehe, daß ich sehr gewünscht hätte und ich glaube hierin mit der Uiberzeugung des größten Theiles der Herren dieser Seite übereinzustimmen, die Regelung dieser Gehalte schon gegenwärtig in be= friedigender Weise ermöglicht zu sehen.
Umsomehr muß ich bedauern, daß dieser Zweck meines Erachtens durch den gegenwärtigen Gesetz= entwurf nicht oder wenigstens nicht mit Sicherheit erreicht werden wird. Es ist sowohl von Seite des ersten Sprechers in dieser Frage als von der meines unmittelbaren Vorredners bereits eine so große Menge von Anständen und Bedenken gegen einzelne Bestimmungen des Gesetzes angeführt worden, daß ich es nicht für möglich halte, daß dieselben in einer oder zwei Sitzungen in befriedigender Weise durch die Amendirung des vorliegenden Ge= setzentwurfes die gewünschte Berücksichtigung finden können.
Ich fürchte im Gegentheile, daß durch Amendirung dieser einzelnen §§. vielleicht ein Mißklang zwischen den einzelnen Bestimmungen des Gesetzes entstehen würde, welcher sich dann in den Ausfüh= rungen zeigen und dann eine abermalige Aenderung des Gesetzes nothwendig machen, vielleicht noch andere Nachtheile zur Folge haben wird.
Ich erlaube mir demjenigen, was bis jetzt schon gesagt wurde, nur Einiges beizufügen was mir selbst aufgefallen ist. Ich fürchte nämlich, daß, obwohl der Zweck dieses Gesetzes die Verbesserung der Lage des Lehrerstandes ist, dieses Ziel doch nicht in durch= greifender Weise erreicht wird. Ich habe Berechnungen angestellt und gesunden, daß in einzelnen Fällen gewisse Mitglieder des Lehrerstandes durch dieses Gesetz gar nichts gewinnen werden. Ein Oberlehrer z. B., der als Leiter einer Schule 600 fl. Gehalt hat, bekommt jetzt ein Quartiergeld von 40 %, also 240 fl., folglich zusammen 840 fl. Nach dem proponirten Systeme würde derselbe 700 fl. Gehalt, aber nur 140 fl. Quartiergeld, also auch 840 Gulden beziehen. Allerdings scheint die Tendenz des Gesetzes dahin zu gehen, vorzüglich die niederen Gehaltskategorien zu berücksichtigen, was im Allgemeinen wohl auch Anerkennung verdient.
Allein ich denke, daß man bei Vermehrung der Lehrer-Gehalte im Allgemeinen auch die Kategorien nicht vergessen dürfe, welche besser gestellt sind, an welche aber auch höhere Anforderungen gestellt werden, zu welchen die niederen Lehrer aufsteigen und welche gewöhnlich den Abschluß der Lehrer= Carriere bilden Hiebei ist auch noch Folgendes zu bemerken:
Es ist im Entwurfe nicht klargestellt, ob den gegenwärtigen Funktionären das dermalige höhere Quartiergeld in ihren neuen höhern Gehalt eingerechnet wird oder nicht. Im ersten Falle werden sie, wie schon erwähnt, nicht zufrieden sein, im zweiten Falle werden aber ihre Nachfolger, die we= niger bekommen, unzufrieden sein und es dürfte sich eine Erhöhung der Bezüge dieser Nachfolger nicht abweisen lassen wogegen vielleicht nichts einzu= wenden sein wird, wodurch aber an neuer, jetzt nicht veranschlagter Mehraufwand entstehen würde.
Was die Funktionszulagen betrifft, so besteht bei diesen dasselbe Verhältniß. Ich muß bei dieser Gelegenheit darauf hinweisen, daß eben die Herab= setzung der Funktionszulage als ein wesentliches Moment der Ersparniß angeführt wurde, was ich nur in geringem Grade zugestehen kann, weil die Funktionszulagen nach wie vor 200 fl. und 100 fl. betragen und nur die Eintheilungsgründe verschieden sind. Früher wurde die Funktionszulage abgestuft nach den Gehaltsklassen der Gemeinden, nun nach der Anzahl der Volksschulklassen und es dürsten also diese Eintheilungen ziemlich zusammen fallen.
Ich glaube also nicht, daß hier ein wesent= liches Ersparniß eintreten würde. Endlich erlaube ich mir doch noch ans den zur Aenderung beantragten §. 88 hinzuweisen, der im Motivberichte nur ganz kurz berührt wird, nämlich in der Art, daß dadurch die längst gewitschte Regelung des Bezuges der Dienstalterszulagen in, wie sich erwarten läßt, be= friedigender Weise erfolgte.
Nach dein 2. Satze dieses Paragrafs sollen alle bereits definitiv augestellten Lehrpersonen be= reits am 1. Oktober 1875 in den Genuß der ersten Dienstalterszulage von 10 % eintreten.
Es ist das nun eine weitere Erhöhung der. Lehrerbezüge, wenigstens wie ich dies auffasse, gegen welche ich im Prinzipe nach den Eingangs geäußerten Grundsätzen nicht von vorneherein auf= treten möchte, welche aber der Motivbericht uner= örtert ließ und von welcher mir wenigstens nicht bekannt ist, ob sie in dem Mehraufwande von 400000 fl. berücksichtigt ist oder nicht.
Die Konklusion, zu welcher ich durch alle Er= wägungen und Bemerkungen, die zu hören ich Ge= legenheit hatte, gelangt bin, ist die, daß es nicht möglich ist, in der kurzen Zeit, die uns noch zur Berathung des Gesetzes übrig ist, in einer befriedigenden und vollkommen beruhigenden Weise schlüssig zu werden.
Ich glaube daher, daß nach dem, was aus= einander gesetzt wurde, durch die Uibergabe des-
Gesetzes an den Landesausschuß und durch die Ab=
forderung eines neuen Gutachtens wirklich ein nicht erheblicher Aufschub verursacht wird.
Es könnte sich auch nur um einige Monate handeln, da ja doch auch die Bezirkspräliminarien der Schulräthe, wenn sie gleich früher eingebracht werden müssen, nachträglich rektificirt werden könnten. Ich glaube daher, daß es denjenigen, welche über diesen Gegenstand abstimmen, und schließlich denen,
welche den Aufwand zu tragen haben werden, eine Beruhigung gewähren würde, wenn die maßgeben= den Verhältnisse und die Bestimmungen des Gesetzentwurfes in ihrem Zusammenhange, namentlich mit Rücksicht auf das gegenseitige Verhältniß der Besoldungen in gründlichster Weise nochmals erwo= gen worden sind..
Aus diesen Gründen erlaube ich mir dem An= trage des Freiherrn von Korb beizustimmen.
(Abg. Grasse bittet um's Wort. )
Oberstlandmarschall: Hr. Abg. Grasse hat das Wort.
Abg. Grasse: Hoher Landtag!
Ich will mir nur erlauben, eine kurze Bemer= kung zu machen und zwar darauf hin, was von meinen Vorrednern mit Recht hervorgehoben worden, daß der Berathung dieses Gesetzentwurfes auch nicht die entsprechenden statistischen Daten zu Grunde ge= legen sind. Denn die Kommission sagt selbst in ihrem Motivberichte, daß ungefähr eine Mehrbelastung von ungefähr 400000 fl. daraus resultiren dürste. Nun, das ist ungeheuer dehnbar. (Oho!) Es können auch 500000 bis 600000 st. sein.
Soviel mir bekannt ist, haben wir gegenwär=
tig eine Anzahl von 16000 bis 17000 Lehrern.
- Es ist also gar kein Zweifel nach der Vorlage,
daß der Gehalt eines jeden Lehrers um 100 fl. er=
höht wird.
Es ist also ungefähr schon eine Steuer von 660000 bis 670000 st. und bringen wir die 200000 fl. in Abzug, welche durch den Wegfall der Personalzulagen erspartw erden, bleibt immerhin eine größere Summe übrig als 400000 fl. - dazu kommen noch die Funktionszulagen und die Regelung des Gehaltes der weiblichen Lehrer. Das ist das Eine.
Nun ist noch zu bedenken, daß solch ein Ge= setz auf lange Zeit hinausgeschoben wird; die Wirksamkeit dieses Gesetzes wird sich auch auf jene Schulen erstrecken, welche man bis jetzt noch nicht erklärt hat, welche aber noch nach dem Gesetze nöthig sind und errichtet werden müssen. Es dürfte also wohl kein Zweifel sein, daß die Konsequenzen, die finanziellen Konsequenzen des Gesetzes nicht 400000 fl., sondern vielmehr das doppelte davon betragen. - (Bravo rechts. ) Ich habe nur darauf aufmerksam machen wollen auf diesen Umstand, daß man ohne genaue statistische Daten in diesem hohen Hause (Bravo rechts) nichts machen soll ohne sich dadurch großen Verantwortlichkeiten aus= zusetzen, den Steuerträger aus eine enorme Weise
zu belasten. Und ich erlaube mir hier nur darauf aufmerksam zu machen, daß schon im vorigen Jahre ein Volksschulgesetz ist votirt worden und daß man doch vielleicht in der Kommission die statistischen Daten nicht so genau berücksichtigt hat; denn man würde nicht eben in's Entgegengesetzte gekommen sein, als zu dem, wozu man hat kommen wollen, nämlich zu einer Minderbelastung des Landes; man kam aber zu einer Höherbelastung des Lan= des. Aus diesem Umstande, daß die genauen stati= stischen Daten fehlen, könnte ich es mit meinem Ge= wissen nicht vereinbart finden, für diese Gesetzes= vorlage jetzt zu stimmen, sondern meine Uiberzeu= gung geht dahin, daß man es unbedingt neuer= dings dem Landesausschuße zuweisen muß, um darüber die genauesten statistischen Daten zu ermitteln (Bravo rechts) und im Einvernehmen mit dem Landesschulrathe und der hohen Regierung dem hohen Hause die neue Vorlage zuzubringen. (Bravo rechts. )
Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand das Wort?
Abg. Achtner: Ich bitte um's Wort.
Oberstlandmarschall: Hr. Achtner hat das Wort.
Abg. Achtner: Es war von mehreren ge= ehrten Herren Vorrednern bereits zugestanden wor= den, daß die Uiberzeugung sich allgemeine Geltung verschafft hat, es müsse in dieser Frage etwas ge= schehen. Es ist bekannt, daß in der vorigen Sesion dem hohen Landtage eine große Anzahl von Peti= tionen von Lehrern vorgelegt wurde, die dann zum Schluße derselben dem Landesschulrathe und Landes= ausschuße zugewiesen wurden, um auf Grund ge= meinsam gepflogener Verhandlungen in der nächsten Session eine Gesetzesvorlage betreffs Regulirung der Rechtsrerhältnisse der Lehrer zu bringen. Dies ist leider unterblieben. In dieser Session liegen nun neuerdings 74 Petitionen von Lehrerkorporationen und Lehrervereinen vor, die alle um Abhilfe der allgemein anerkannten Nothlage ersuchen. Es ist das in seiner ursprünglichen Fassung mit dem böh= mischen Landesgesetze ziemlich identische Gesetz für Steiermark bereits sehr abgeändert worden, wie der Entwurf der Kommission es beantragt; es ist in diesem Jahre in Schlesien und Mähren das gleiche diesbezügliche Gesetz abgeändert worden.
Wenn man nun neuerdings die Verweisung der Vorlage an den Landesausschuß hier zum Be= schluße erheben sollte, so bitte ich doch das h. Hau« zu bedenken, welchen Eindruck das in den Lehrer= kreisen, die durch diese Frage berührt sind, machen muß. Ich kann mir nur denken, daß es eine große Entmuthigung hervorrufen muß, wenn man ihre berechtigten Wünsche zugesteht und doch zur Ab= hilfe für dieselben zu schreiten sich nicht verstehen kann. Die Folge davon wird sein, daß wir die dermalen schon so sehr fühlbare Noth noch um ein Bedeutendes vergrößern. Ich stimme zwar schon heute der laut gewordenen Ansicht bei, daß das Gesetz
nicht dazu angethan ist, um eilten mächtigen Impuls für junge Leute zu bilden, aber das eine erwarte ich davon, daß der dermalige Stand der Lehrer im Lande erhalten wird und die Auswanderung nicht noch weiter zum sich greife. Ferner erwarte ich davon, daß die jungen, nach Vorschrift des neuen Gesetzes (Präsident läutet) approbirten Kräfte ebenfalls dem Lande erhalten bleiben und nicht, wie es in mehre= ren Fällen geschehen, von Böhmen nach Mähren und Oesterreich auswandern.
Die Stellen in diesen Nachbarländern werden auf Grund einer Konkursausschreibung vergeben und da ist es natürlich, daß in der Wahl den Besten Vorzug gegeben wird und auf diese Weise werden wir insolange Abgang von Lehrern haben, als die Nachbarländer überhaupt noch Lehrer bedürfen werden.
Daß dabei die deutschen Bezirke noch ärger in's Mittel gezogen werden, als die böhmischen, liegt in der Natur der Sache; denn der Èeche ist durch seine mangelhafte Kenntniß des Deutschen mehr gebunden, als der Deutsche, als der freizügige deutsche Lehrer. So wird die Folge sein, daß das deutsche Schulwesen in Böhmen schlechter gestellt ist, als das èechische, und noch viel schlechter ist es daran in den nächsten Nachbarländern.
Nun sollte man auch meinen, daß was Steier= mark, Mähren, Schlesien zu leisten im Stande waren, daß das auch tie Steuerkräfte Böhmens leisten werden, (Bravo!) desselben Landes, das in den Kulturbestrebungen mindestens hinter diesen Ländern nicht zurücksteht, und auch in seiner Steuer= kraft nicht zurücksteht.
Der h. Landtag hat für ein Landesinstitut, für das deutsche Theater anstandslos eine nam= hafte Summe bewilligt, er hat zur Heilung einer Kalamität, die im Süden Böhmens ausgebrochen ist, eine namhafte Summe bewilligt, ich bitte doch auch für ein Bedürfniß, welches das ganze Land betrifft, ebenfalls nicht karg zu sein.
Ich mache noch darauf aufmerksam, daß der Versassungsstaat und das Versassungsleben doch getragen sein muß von einem intelligenten Volke und nicht etwa von einem geringen Perzent der Intelligenz. - Dieses Gesetz bezweckt aber namentlich für die kleinen Dörfer, die kleinen Ortschaften ebenfalls zu sorgen, und ich möchte das h. Haus sehr bitten, einen Lichtstrahl gerade in die Orte auch fallen zu lassen dadurch, daß es das Gesetz annimmt, einen Lichtstrahl, daß sie auch einen Lehrer gewinnen in diesen entlegenen und vernachlässigten Ortschaften.
Ganz anders ist die Sache bei Städten oder bevölkerten Orten, wo Gelegenheit zu Nebenerwerb ist, die werden sich immer einen Lehrer versichern, sie haben vielleicht auch Mittel, noch persönliche Zugeständnisse zu machen. Die Landbevölkerung aber ist bei der Steuerzahlung ebenso betheiligt wie die anderen, und bekommen keinen.
Ans diesen Gründen bitte ich das h. Haus
recht sehr in die Specialberathung dieses Gesetzes einzugehen. (Bravo! links. )
Oberstlandmarschall: Herr Dr. Pfannerer hat das Wort.
Landtagsabg. Pfannerer: Hoher Landtag!
Ich werde die Geduld des hohen Hauses nicht lange in Anspruch nehmen, ich werde nur einige Worte vorbringen, um das hohe Haus zu bitten, in die Berathung der Vorlage einzugehen. Es handelt sich darum, daß das Gesetz bald geschaffen werde. Ich muß gestehen, es hat mich mit hoher Freude erfüllt, daß im Allgemeinen anerkannt wurde, wie nöthig es sei, daß endlich einmal dem Lehrer= stande eine günstige materielle Stellung gewährt werde. Ich zweifle auch nicht, daß es im Willen des Antragstellers ist, das dieses Gesetz durch die Verweisung an den Landesausschuß nicht verzögert werde. Aber es liegt in der Natur der Sache, daß es verzögert werde.
Es ist das von dem Herrn Dr. Ruß bereits genügend hervorgehoben worden und doch ist es so bedenklich, daß die Sache hinausgeschoben werde. Es ist das - ich mochte sagen - eine Anweisung für die Zukunft, von der der Lehrerstand wenigstens nicht weiß, ob diese Anweisung auch seinerzeit wird honorirt werden, ich sage, daß eine solche Anweisung durchaus nicht geeignet ist, den Muth zu heben.
Man wird immer denken: ja es steht im wei= ten Felde; unterdessen verlieren wir die Lehrer, und welche Kosten wird es in Anspruch nehmen, um sie zu ersetzen. Hier gilt besonders der Spruch, den der Engländer hat, time is money - Zeit ist =Geld, und es ist nothwendig, daß so schnell als möglich eingegriffen werde. Ich glaube, daß der Dichter recht hat, wenn er sagt: für die Zukunft sorgt nur der, der die Gegenwart ergreift. Lassen wir die Gegenwart unthätig sein, so haben wir für die Zukunft nicht viel zu erwarten. Durch den Antrag wird unbedingt die Annahme des Gesetzes auf ein weiteres Jahr hinausgeschoben werden und das ist sehr bedenklich, wie ich mir zu bemerken erlaubt habe. Zudem weiß ich nicht, welches neue Ma= terial der Landesausschuß beibringen könnte. Es scheint die Meinung zu herrschen, daß die Kom= mission ohne alles Material gearbeitet hat, und das ist nicht der Fall, sie hat sogar mit vollstän= digem Material gearbeitet, indem nämlich von-dem hohen Landesschulrathe ein genaues Verzeichniß sämmtlicher Schulen, sämmtlicher Klassen und der sämmtlichen Bezüge der Kommission vorgelegt wur= den. Daß nicht in allen Theilen genaue Positionen gemacht werden konnten, liegt in der Natur der Sache. Ich glaube, der Herr Berichterstatter wird in der Lage sein, darzuthun, wie Alles genau geprüft wurde; denn es handelt sich natürlich noch um einen Punkt und der läßt sich niemals genau bestimmen, welche Schulen in die erste und, die zweite Klasse zu kommen haben, und es winde ein gewisser Durchschnitt, beziehungsweise ein gewisses Quantum