Støeda 7. øíjna 1874

Stenographischer Bericht

über die

XL Sitzung der dritten Jahres-Session des

böhmischen Landtages vom Jahre 1872, am

7. Oktober 1874.

Stenografická zpráva

o

XI. sezení tøetího výroèního zasedání

snìmu èeského od roku 1872, dne

7. øíjna 1874.

Vorsitzender: Se. Durchlaucht der Oberstlandmarschall Karl Fürst Auersperg.

Gegenwärtige: Der OberstlandmarschallStellvertreter Eduard Claudi und die beschlußfähige Anzahl von Landtags-Abgeordneten.

Am Regierungstische: Se. Exc. der k. k. Statthalter Philipp Weber Freih. von Ebenhof und der k. k. Statthaltereirath Eugen Ritter von Adda.

Beginn der Sitzung: 11 Uhr Vormittags.

Pøedseda: Jeho Jasnost nejvyšší maršálek zemský Karel kníže Auersperg.

Pøítomní: Maršálkùv námìstek Edvard Claudi a poslancové v poètu k platnému uzavírání dostateèném.

Co zástupce vlády: Jeho Exc. c. kr. místodržitel Filip Weber svob. pán z Ebenhofù a c. kr. místodržitelský rada Eugen rytíø Adda.

Sezení poèalo v 11 hodin dopoledne.

Oberstlandmarschall: Die Sitzung ist eröffnet.

Sezení jest zahájeno.

Ich habe dem h. Landtage folgende Mittheilungen zu machen:

Von Sr. Exc. dem k. k. Statthalter ist mir nachstehendes Schreiben in Bezug auf den Schluß des Landtages zugekommen.

Landtagssekretär Schmidt (liest):

Ew. Durchlaucht Hochgeborener Fürst!

Laut Erlasses Sr. Exc. des Herrn Ministers des Innern vom 4, d. M. Z. 4100 ist der Landtag des Königreiches Böhmen in Folge Allerhöchsten Auftrages am 15. Oktober bieses Jahres zu schließen.

Ich habe die Ehre Euerer Durchlaucht hievon zur gefälligen weiteren Verfügung die Mittheilung zu machen.

Prag den 6. Oktober 1874.

Weber m. p.

Oberstlandmarschall: Ich bringe dieß zur Kenntniß des h. Landtages mit dem weitern Bemerken an die verehrlichen Kommissionen, sich den baldigen Schluß des Landtages vor Augen zu halten.

Von Geschäftseinläufen wurde Nr. 138 Gesuch der Bezirksvertretung Leitomischel, worin Namens der deutschen Gemeinden des dortigen Bezirkes Verwahrung eingelegt wird gegen die Errichtung eines Bezirkssprengels mit dem Amtssitze in Abtsdorf, der Kommission für Gemeinde- und Bezirksangelegenheiten zugewiesen.

Námìstek nejv. marš.: Z došlých jednacích spisù odevzdáno bylo komisi pro okresní a obecní záležitosti: è. 138. Žádost okresního zastupitelstva v Litomyšli, kterouž na místì a jmenem nìmeckých obcí okresu Litomyšlského ohražují se proti zrušení okresního soudu se sídlem úøadním v Abtsdorfu.

Oberstlandmarschall: An Petitionen sind eingelaufen:

Snìm. sekr. Schmidt: Poslanec p. Dr. Grégr podal petici okresního výboru v Hlinsku za podporu pro pohoøelé obce Hlinecké.

Diese Petition wurde schon gestern mitgetheilt.

Landtagssekretär (liest): Abg. Claudi überreichte eine Pet. der Budweiser Bez. -Vertretung um Errichtung eines Zwangsarbeitshauses im Südlichen Böhmen.

Oberstlandmarschall: Wurde der Kommission in Angelegenheit der Korrektionsanstalt zugewiesen.

Landtagssekretär (liest): Derselbe Herr Abgeordnete überreichte eine Petition derselben Bez. Vertretung um Vertretung des Kronlandes Böhmen in der Centralkommission für die Grundsteuerregulirung.

Oberstlandmarschall: Wurde der Petionskommission zugewiesen.

Landtagssekretär (liest): Derselbe Herr Abg. überreichte weiter ein Gesuch derselben Bezirks-Vertretung um schleunigen Ausbau der Eisenbahn Iglau - Poèatek - Neuhaus an die bairische Grenze.

Oberstlandmarschall: Wurde der Petitionskommission angewiesen.

Snìm. sekr. Schmidt: Poslanec rytíø Brechler podal è. 99. Žádost obec. pøedstavených okr. Vrchlabského, aby náklad na ošetøování kárancù vydával fond zemský.

Nejv. marš.: Komisi pro káznici.

Sekretär (liest): Abg. Stefanides überreichte eine Pet. des Gauverbandes der freiwilligen Feuerwehren der Bezirke Luditz Podersam um Erstellung einer zeitgemäßen Feuerloschordnung.

Oberstlandmarschall: Wurde der Petitionskommission zugewiesen.

Snìm. sekr. Schmidt: Èís. 101. Posl. Nittinger. Žádost obce Èáslavské za bezúroèitelnou pùjèku 10000 zl. pro hospodáøe, kteøí letošní neúrodou škodu utrpìli.

N e j v. marš.: Budžetní komisi.

Snìm. sekr. Schmidt: Èís. 102. Posl. ryt. Mayersbach. Žádost obcí Královic, Hajku a Stupic za totéž a za odepsání danì pozemkové.

Nejv. marš.: Petièní komisi.

Snìm. sekr. Schmidt: Èís. 103. Posl. Pražák. Pet. všech obcí okr. Mìlnického za povolení pùjèky pro hospodáøe, kteøí letošní neúrodou mnoho utrpìli.

Nejv. marš.: Budžetní komisi.

Snìm. sekr. Schmidt: Èís. 104 Posl. dr. Trojan. Pet. osadníkù v Dušníku, Køivousi, Hostinì a Vojkovicích za slevení, envent. seèkání splátky na zálohu pøi upravení Vltavy.

Nejv. marš.: Budžetní komisi.

Snìm. sekr. Schmidt: Èís. 105. Posl. dr. Schmeykal. Petici mìstského zastupitelstva ve Vysokém Mýtì za zøízení soudního dvoru se sídlem v Mýtì Vysokém.

Nejv. marš.: Komisi pro obecní a okr. záležitosti.

Oberstlandmarschall: Ich habe an die Abgeordneten, welche den Landtagsverhandlungen bisher fern geblieben sind, geschäftsordnungsmäßig die Aufforderung ergehen lassen, binnen 14 Tagen im Landtage zu erscheinen, oder ihr Ausbleiben zu rechtfertigen.

Bei Ablauf dieser Frist wurde diese Aufforderung mit einer Eingabe von den betreffenden Abgeordneten beantwortet, die ich zur Kenntniß des h. Landtages bringe und zwar in der deutschen Uebersetzung, die mir gleichzeitig mit der böhmischen Originaleingabe übergeben wurde. Diese Eingabe lautet:

Ew. Durchlaucht! Nachdem wir unterzeichneten Abgeordneten durch die Landtagswahlen vom 3., 6., 9. und 13. Juli d. J. zur Vertretung der politischen Grundsätze und Interessen der Majorität des Volkes von Böhmen berufen worden, halten wir es, in Beantwortung der Aufforderung Eines hohen Präsidiums de dato 23. September l. J. für angemessen zu erklären, in welcher Weise wir unsere Mission auffassen.

Die Bedeutung dieses Mandates, dieses Votums der Landesmajorität kann heute für Niemand mehr zweifelhaft sein: es erscheint als Protest derselben gegen die Verletzung ihres historischen und natürlichen Rechtes.

Wenn die offenbare Majorität eines Landes, die Majorität nach Volkszahl und Steuerleistung in einem konstitutionellen Organismus zum Schutze ihres guten Rechtes kein besseres Mittel findet als einen Protest oder gar eine Abstention von parlamentarischer Thätigkeit, so ist es wohl unzweifelhaft, daß diese Institution ihr Recht in einer solchen Weise und in einem Solchen Maße verkürze und

vergewaltige, daß sie die Hoffnung aufgeben mußte, dieselbe, durch das bloße Mittel der Ueberzeugung, im Wege parlamentarischen Wirkens auf das Maß eines gleichen Rechtes zu korrigiren.

Würde die Majorität der Bevölkerung und Steuerleistung, wie es wohl nach Fug und Recht sein Sollte auch die Majorität der Vertretung bilden, so hätte sie es wahrlich nicht nöthig, die Minorität über Sich und gegen sich Gesetze geben zu lassen: Sie würde einfach das Unrecht wegdekretiren, ihr gleiches Recht statuiren.

Daß jedoch in Böhmen eine Reform zu Gunsten der Landesmajorität auf verfassungsmäßigem Wege nicht möglich ist, beweist die Erfahrung: denn als die Landesmajorität, nach hartem Kampfe, eine weit überragende, ja eine Zwei-Drittel-Majorität erlangt hatte, ergriff, wie bekannt, die Landesminorität das Mittel, die zu wesentlichen Veränderungen angeforderte Präsenz von drei Vierteln sämmtlicher Landtagsmitglieder durch ihre Absentirung zu vereiteln.

So wird nun in Böhmen über 12 Jahre schon der Kampf um die Verfassung gekämpft, die besten Kräfte des Landes verzehrend, in unfruchtbarem Ringen und selbst den materiellen Wohlstand vielfach schädigend (Gemurmel). Schroff stehen die Parteien einander gegenüber und so lange kein Richter zwischen ihnen entscheidet, kein Vermittler zwischen sie tritt, ist kein Ende des Kampfes abzusehen, es wäre denn, daß eine Partei in Feigheit an schließlichem Siege des Rechtes verzweifelnd, sich bedingungslos der Majorisirung fügt, oder daß die andere ein Privilegium, das ihr die Herrschaft und mit ihr unzählige Vortheile sichert, selbst aufgibt in einer, höchst unwahrscheinlichen, Großmuth

Der unversiegbare Duell' all' dieses Unheiles ist die Ungerechtigkeit der Landtagswahlordnung, und bei der gegenwärtigen Zusammensetzung des Landtages, die Unmöglichkeit ihrer Reform aus sich selbst, auf verfassungsmäßigem Wege.

Und doch wird wohl kaum ein ehrlicher, geschweige denn ein liberaler Politiker gefunden werden, der nicht ihre großen, ihre allseitigen Mängel anerkennen würde.

Jene, die in Eisleithanien die politische Herrschaft an sich gerissen, preisen sich selbst als die eifrigsten Vertreter freiheitlicher Grundsätze. Wäre jedoch ihre Freisinnigkeit von echtem Korn, dann könnten sie, im Vollgenusse der Macht, wie sie es find, unmöglich eine Wahlordnung bestehen lassen, die einen großen Theil der Bevölkerung vom Wahlrechte ganz ausschließt und die große Mehrheit jener, denen sie dieses Recht beläßt, auf dessen indirekte Ausübung beschränkt.

Wäre ihnen die "Gleichheit der Staatsbürger" so theuer, so würden sie wohl kaum eine Wahlordnung preisen, welche die althergebrachte Theilung ber Nation in Stande bloß ummodelt und unter dem Namen einer "Interessenvertretung" empfiehlt, wohl nur, weil ste gewissen Parteiinteressen dient, während sie das wichtigste Interesse in flagranter

Weise schädiget, das der Gerechtigkeit, diese unentbehrliche Basis jedes gesunden Staatswesens, jeder Verfassung.

Eine weitere Ungerechtigkeit ist die bekannte im Landtage wiederholt schlagend erwiesene Zurücksetzung der ländlichen Bevölkerung gegenüber der städtischen, sowie auch der ländlichen Wahlbezirke, Sowie deren unzweckmäßige Bildung und geographische Vertheilung; ferner im Großgrundbesitze die erfahrungsmäßig bewiesene Leichtigkeit der Majorisirung, ja der Ausschließung der wahren Großgrundbesitzer durch Verabredung der kleinen Großgrundbesitzer (Gelächter und Heiterkeit), das Privilegium, welches diese Letzteren genießen, ist in der That das Unerhörteste und zugleich höchst staatsgefährlich (Heiterkeit). Bei der jetzigen Parteistellung in Böhmen kann die Erwerbung von nur einigen kleinen Gütern im Lande über die Majorität im Großgrundbesitze entscheiden. Die Majorität auch nur einer Stimme im Großgrundbesitze Böhmens gibt der einen oder anderen Partei eine 2/3 Majorität in Landtage und eine dominirende Stellung im Reichsrathe.

Jede beliebige Macht, die einige Millionen an den Kauf kleiner Güter in Böhmen wenden will, kann dadurch einen entscheidenden Einfluß auf das Schicksal Böhmens und Oesterreichs gewinnen.

Neben diesen und anderen Ungerechtigkeiten der Wahlordnung ist für uns Abgeordnete böhmischer Nationalität die verletzendste jene ungleiche Vertheilung des Wahlrechtes und der Wahlbezirke, welche den unlängbaren Zweck und Erfolg hat, unser slavisches Element in eine künstliche Minorität zu bringen, und der deutschen Minorität des Landes eine Präponderanz in der Verfassung zu sichern. Diese Tendenz ist zwar weder durch eine höhere Steuerleistung, noch sonst wie zu rechtfertigen, wohl aber leicht zu erklären; zur Zeit als die Wahlordnung geschaffen wurde, galt es für Oesterreich die Hegemonie in Dentschland wieder zu erringen und zu diesem Zwecke mußte Oesterreich möglichst deutsch erscheinen und wollten jene Elemente ge= krästigt werden, welche dieser deutschen Politik dienen mochten, so mußte auch die Wahlordnung in jedem Lande ad hoc konstruirt werden (Heiterkeit und Widerspruch). Zu diesem Zwecke wurde die böhmisch-slavische Bevölkerung bei der Bildung der Wahlbezirke und der Vertheilung der Stimmen nahezu um ein Drittel verkürzt und jene Präponderanz des Kleinen, in der Steuerleistung nicht Selten Bauerngütern nachstehenden Großgrundbesitzes geschaffen, mit dessen vielseitiger Abhängigkeit von den jeweiligen Machthabern, die Regierung sich jederzeit eine ihr gefügige Majorität schaffen kann, ein Umstand, der zwar jeder Parteiregierung dienen, eine Zeit laug dienen, aber jeder Partei gefährlich werden kann, der Stabilität des Staates aber keineswegs zuträglich ist.

Sämmtliche Vertreter böhmischer Nationalität haben gegen das, dieser durch die Wahlordnung angethane Unrecht schon in der ersten Landtags-

session Protest erhoben, sie haben auch seither wiederholt darauf Gewicht gelegt, daß diese oktrohirte Wahlordnung nur als ein Provisorium, als einfache Verordnung angesehen. werden könne, nachdem ja die Krone, Schon im unwiderruflichen Oktoberdiplome darauf verzichtet hatte, irgend ein Landesgesetz anders als unter Mitwirkung bes Landtages zu geben; Sie haben fortan keine Session vorübergehen lassen, ohne einen Antrag auf eine Reform der Wahlordnung zu stellen, ja es wurden durch ihr Bemühen Wahlordnungen entworfen und zum Beschlusse erhoben, welche, wenn gleich bei dem Drange ber Verhältnisse nur relativ gut, doch ber Rechtsgleichheit und Gerechtigkeit weit mehr entsprachen, als die bisherigen.

Auch von der Regierung wurden Vorlagen zu einer Reform, der Wahlreform zugesagt, obgleich bisher nie ernsthaft in Angriff genommen.

Alle Bemühungen der Vertreter der Landesmajorität, eine gerechte Reform im Landtage selbst zu erzielen, scheiterten bisher an dem Widerstande einer Minorität, welche auf ein einmal erlangtes Privilegium nicht verzichten will, und sich in diesem ihrem Besitze mit Gesetzesklauseln wahrt, welche, wenn ja das unwiderrufliche Oktoberdiplom noch Geltung hat, nicht zu Recht bestehen, welche den Frieden vom Lande fernhalten und ein wahres Verfassungsleben nicht aufkommen lassen.

Schon von Beginn der ersten Session an beharrten die Vertreter böhmischer Nationalität darauf, daß eine auf der Basis einer so ungerechten Wahlordnung beruhende Vertretung, nicht als der echte Ausdruck eines Landeswillens angesehen werben könne, und als sich alle Bemühungen um eine Reform als hoffnungslos erwiesen hatten und schließlich sogar die Gefahr nahe trat, baß eine solche künstliche Majorität bas freie Selbstbestimmungsrecht des Laubes verletzend, sein Staatsrecht in unwiederbringlicher Weise u. z. nicht etwa blos an den Gesammtstaat, sondern sogar an den neuen sogenannten cisleithanischen Staat (Gelächter) vergeben könnte, haben sie unter Ausführung ihres Rechtsstandpunktes und unter Erweisung der Un= richtigkeit und der Nichtberechtigung einer aus der gegenwärtigen Wahlordnung hervorgegangenen Vertretung in der bekannten Deklaration ihren Austritt aus dem Landtage erklärt.

Diese Ueberzeugung von der Nichtberechtigung einer, aus der gegenwärtigen Wahlordnung hervorgegangenen Vertretung, haben sie auch bann noch festgehalten, als sie aufgefordert durch das allh. Septemberreskript im Landtagssaale erschienen und während der Absentirung der deutschen Minorität in den Fundamentalartikeln ihre Vorschläge über die Reorganisation des Landes und sein Verhältniß zum Reiche mit einer zwei Drittel der Abgeordneten erreichenden Majorität abgaben.

An den dort ausgesprochenen Rechtsgrundsätzen halten wir auch heute noch fest. Auch heute sind wir noch bereit, an konstitutionellem Wirken für Land und Reich mit Aufopferung theilzunehmen,

Wenn unserer Nation hiezu in einer gerechten Wahlordnung der unentbehrliche Boden gewährt wird, ein Boden, auf dem sie der Freiheit der Selbstbestimmung nicht beraubt wird, wo nicht dritte Faktoren über ihr Recht absprechen, wo sie nicht zum bloßen Satelliten, zum willenlosen Werkzeuge einer politisch-nationalen Partei gemacht werden, deren Wortführer sich in ihrer Rücksichtslosigkeit und nationalen Ueberhebung zu der Anmaßung versteigen, die Herrschaft ihres Volksstammes über andere als ein Recht in Anspruch zu nehmen und so in unserem Zeitalter der Freiheit und Aufklärung ein Privilegium der Race anzufordern. (Oho! oho! Heiterkeit. )

Wir aber wollen ein solches Privilegium weder dulden noch für uns in Anspruch nehmen. Wir rufen nach Gerechtigkeit, nach unparteiischer Prüfung unserer Rechtsansprüche, nach gleicher Vertretung.

Man antworte uns nicht mit der Aufforderung, in den gegenwärtigen Landtag einzutreten, und daselbst unsere Reformanträge zur Annahme zu bringen.

Wer dessen eingedenk ist, in welcher Weise die Majorität desselben geschaffen wurde, durch Kreirung neuer Parteistimmen mittelst administrativer Einschiebung unberechtigter Güter in die Landtafel, durch Wahlrechtsausübung von Ausländern und Todten, (Gelächter und Heiterkeit) durch jenen verrufenen Schacher mit Gütern und Wahlstimmen: (Gelächter) der wird jene Aufforderung nicht im Ernste aussprechen.

Nahezu zwei Drittel der Landesbevölkerung haben in Folge alles dessen nur ein Drittel der Stimmen und das deutsche Drittel der Bevölkerung hat deren nahezu zwei Drittel. Man sollte glauben, daß diese Verkürzung der slavischen Bevölkerung groß genug sei, den Vertretern der Deutschböhmen genügte sie nicht: im Besitze der Majorität haben sie die Wahlordnung wiederholt, aber immer nur zum weiteren Vortheile ihrer Nationalität und zum weiteren Nachtheile der böhmischen geändert.

Von dieser Majorität eine Abstellung des, den böhmischen Stamm drückenden Unrechtes zu erwarten, wäre eitel. Es klingt zu dem wie ein Hohn, wenn der momentan Stärkere, den Vortheil Seiner günstigen Stellung rücksichtslos auszubeuten entschlossen, den Gegner unter so ungleichen Bedingungen zum Kampfe einladet.

Und hat die deutsche Partei den Sitzungssaal nicht in corpore verlassen, als daselbst mit einer zwei Drittel Majorität die Fundamentalartikel von einer, nach gleicher verfassungsmäßiger Basis gewählten Vertretung gewählt wurden?

Ist es nicht bereits Jedermann offenbar, daß bei dem Verfassungskampfe in Böhmen heute nicht etwa blos mehrere Schattirungen von politischen Parteien, sondern einfach zwei Volksstämme einander im Streite gegenüberstehen? Kann billiger Weife der Eine allein das Richteramt in eigener Sache ansprechen?                           

Durch Gottes Fügung ist der böhmische und deutsche Volksstamm im gemeinsamen Besitze dieses schönen Landes. Keiner kann allein dem Anderen seinen Antheil abmessen, keiner soll den Anderen vergewaltigen oder ausschließen. (Rufe: Fundamentalartikel ! Nationalitätengesetz!)

Sollen sie hier als Brüder des Erbes gemeinsam walten, so muß zuerst der Rechtsbereich eines jeden festgestellt fein durch freies Uebereinkommen oder Entscheidung eines höheren unparteiischen Richters. Eines oder das Andere anzunehmen sind wir bereit! Nie jedoch wollen- wir einen nationalen Selbstmord begehen, indem wir unser gutes Recht ausliefern auf Gnade und Ungnade eines Gegners, der uns bisher so wenig Gerechtigkeit erwies. (Oho!) Vergleichen wollen wir uns, bedingungslos unterwerfen nie! Wir sind auch bereit zur gemeinsamen landtäglichen Tätigkeit in jeder aus einer gerechten Basis beruhenden Vertretung, von der wir keine Unterdrückung unserer Nationalität, keine Preisgebung unseres Landesrechtes besorgen müssen. Aber wir wollen nicht durch unsere Assistenz Gesetzen, die unser Volksthum bedrohen, zu formaler Loyalität verhelfen, noch zu dem unwürdigen Vorgange gezwungen sein, den Sitzungssaal so oft zu verlassen, als ein Gesetz votirt werden soll, das wir perhoresciren.

Wir wollen ehrlich und offen theilnehmen an dem verfassungsmäßigen Wirken im Lande, wir wollen die auch uns theueren Interessen der Gesammtmonarchie mit Aufopferung vertreten, wenn unser Ruf nach Recht beachtet wird. Ueber 12 Jahre schon kämpft unser Volk den Verfassungskampf mit vielen Opfern und Drangsalen, mit unzähligen Wahlen und anderen Willensäußerungen, mit einer Ausdauer, Würde und loyalen Haltung, welche Zeugniß ablegen für feine politische Reife, feinen moralischen Werth, für die Unerschütterlichkeit seiner Ueberzeugung, für die Tiefe seines Rechtsbewußtseins.

Wer das Votum eines Volkes achtet, wenn die Freiheit feiner Aeußerungen kein eitles Wort ist, der wird selbe auch bei politischen Gegnern gelten lassen. Es gehört wahrlich wenig Muth dazu und beweist auch wenig Freisinn und Rechtsachtung, wenn man das klare Votum einer ganzen Nation unterdrückt, indem man ihren Vertrauensmännern ein ihnen 10mal wiedergegebenes Mandat mit Gewalt oder aus nidhtssagendeu formalen Gründen wegnimmt. (Heiterkeit!)

Die Beilegung des Streites, die Herstellung des Friedens im Lande und mit ihr der Kraft Oesterreichs wird damit nicht erreicht. Die Lösung liegt nicht in der Majorisirung der Einen durch die Anderen, sie liegt nur im Ausgleich unter dem vormittelnden Walten der Krone. Wir appeliren an den Gerechtigkeitssinn des deutschen Volksstammes in Böhmen, wir appeliren an die Krone, der es unzweifelhaft jederzeit zusteht, dem Rechte Geltung

zu verschaffen und Frieden zu stiften unter ihren Völkern.

Es folgen 77 Unterschriften.

Der O b e r s t l a n d m. (spricht: ) Der Inhalt dieses Schriftstückes kann eher als alles Andere gelten, nur nicht als Rechtfertigung über das Nichterscheinen im Landtage (Bravo! Bravo!) der säumigen Abgeordneten. Ich erachte daher, daß die Bedingungen bes § 19 ber Geschäftsordnung erfüllt sind, und erlaube mir den Antrag zu stellen:

Der hohe Landtag wolle beschließen, daß die auf, der Kollektiveingabe unterzeichneten Abgeordneten mit Ausnahme bes ebenfalls unterschriebenen Herrn Kahles, dessen Wahl in der Landtagssitzung vom 6. Oktober l. J. mittels Landtagsbeschlusses als ungiltig erklärt wurde und welcher daher kein Landtagsabgeordneter ist, werden in Anwendung des Zusatzartikels 4 der Landtagsordnung für ausgetreten erklärt, und sind Neuwahlen zu veranlassen. (Bravo, bravo, bravo!)

Sn. akt. Lederer: Slavný snìme, raèiž se usnésti takto: Poslanci, kteøí na spoleèné žádosti podepsáni jsou, mimo pana Kahlesa, jenž také se podepsal, jehož volba ale usnešením snìmu ve schùzi dne 6. øíjna toho roku za neplatnou prohlášena byla, a tudíž týž pán poslancem není, prohlašují se dle dodateèného 4. odstavce zøízení zemského za vystouplé a nové volby vypsány budou na jich místì.

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand das Wort?

Žádá nìkdo za slovo?

Ich bitte diejenigen, welche für den Antrag sind, sich zu erheben.

Kteøí jsou pro ten návrh, nech vstanou.

Dr. Hassmann: Ich glaube, Euer Durchlaucht, es würbe sich als zweckmäßig empfehlen, wenn im Antrage die Namen der betreffenden Abgeordneten angeführt würben, weil in dem von Er. Durchlaucht vorgelesenen Antrage blos die Berufung auf die Unterschriften enthalten ist, ohne daß die Namen speziell angeführt wären. Und doch scheint es, daß es nicht wohl angeht, in Bausch und Bogen ohne Nennung der Namen die Ausschließung zu beschließen.

Oberstlandmarschall: Ich bitte, ich kann Sie ja nachtragen; ich habe nur gesagt: "Die auf der Kollektiveingabe unterzeichneten Abge= ordneten. " Die Unterschriften find hier im Originale. Wenn sie die h. Versammlung zu hören wünscht - (zustimmende Zurufe), so werde ich dieselben vortragen.

Oberstlandmarschall (lieft): Dr. Frant. Palacký, Dr. Frant. Rieger, O. Zeithammer, Dr. Brauner, JUDr. Jos. Prachenský, Dr. Jos. Øíha, J. M. Èerný, Dr. Skopec, Dr. Jeøábek, Jos. Götzl, È. Haussmann, J. Jireèek, Dr. Klaudy, Wácl. Zelený, Fr. W. Jeøábek, Dr. Stan. Neumann, Dr. Edm. Kaizl, Dr. W. Swátek, Jos. Klimeš, Dr. Jablonský Dr. Jan Waníèek, Frt. Neubauer, Frt. Fáèek, Alois Oliwa, È. Hawelec, Kleissl,

Jindøich Kaura, Dr. Mattuš, Pražák, Dr. Sedláèek, Dr. Kotalík, Hynek Zátka, Worel, Fr. Fiala, Dr. Jos. Friè, Ant. Chodìra, Jan Tille, Karel Schwarz, Wojtìch Hlinka, Dr. Milde, Frt. Nowák, Slawík, Jan hrabì Harrach, Karel Faber, Èenìk Hewera, Josef Seigerschmied, Eman. Kleteèka, Blažej Mixa, Jan Krouský, Frant. rytíø z Psstrosù, Dr. Zwìøina, Med. Dr. Bozdìch, JUDr. Jan Žák, JUDr. Lambert Hessler, M. Schöne, Antonín J. Laska, Alois Wáclawík, Dr. Gregor, A. Kahles, Macháèek, Hartl, Jos. Lad. Massek, Med. Dr. Kralert, W. W. Tomek, Dr. Antonín Porák, Platzer, Med. Dr. Ullrich, Dr. Fr. Skrejssowský Pollach, Jiljí Jáhn, Dr. Roth, Med. Dr. Stìtka, Jan Ruml, A. Wrba, M. Rubíèek, JUDr. Toman, JUDr. Grünwald.

Ich habe mich bereits beehrt, dem h. Landtage mitzutheilen, daß der Name Kahles wegzulassen ist, weil dieser Abgeordnete bereits mit dem gestrigen Beschlusse seines Mandates verlustig erklärt worden ist, es handelt sich also nur mehr um die andern 76.

Ich bitte also nochmals, diejenigen, welche für den Antrag find, sich zu erheben. (Geschieht. )

Der Antrag ist angenommen.

Wir gehen nunmehr zur Tagesordnung über. Der erste Gegenstand ist der Landesausschußbericht mit Gesetzentwurf betreffend die Herstellung und Erhaltung der Eisenbahnzufahrtsstraßen. Berichterstatter ist: Herr Landesausschußbeisitzer Dr. Waldert. Ich ersuche, den Bericht vorzutragen.

Nám. nejv. marš.: Zpráva zemského výboru s osnovou zákona v pøíèinì zøízení a vydržování pøíjezdù k drahám železným.

Berichterstatter Dr. Waldert (liest):

Hoher Landtag!

In Befolgung des Auftrages vom 13. Jänner 1874 hielt es der Landesausschuß für nothwendig in der Angelegenheit betreffs Herstellung und Erhaltung der Zufahrtsstraßen zunächst die an dem Zustandekommen und an dem Inhalte des Gesetzes vorzugsweise interessirten Eisenbahnverwaltungen um Bekanntgabe der bisherigen Bauverhältnisse, der Zahl der bereits bestehenden und der noch erforderlichen Zufahrtsstrecken, sowie des Standpunktes, welchen die Bahnverwaltungen in dieser Frage einnehmen, anzugehen. -

Beinahe alle Verwaltungen der in Böhmen bestehenden Eisenbahnen haben dein Ersuchen des Landesausschusses entsprochen.

Das hiedurch beschaffte Materiale dürste für die Gestaltung des künftigen Gesetzes von größter Wichtigkeit sein, und erlaubt sich der Landesausschuß aus demselben insbesondere folgende Momente hervorzuheben:

1. Alle Eisenbahnverwaltungen stimmen darin überein, daß alle Eisenbahnen die Straßen Von den Aufnahmsplätzen der Bahnhöfe und Anhaltsstationen bis zu dem nächstgelegenen öffentlichen Wege (ReichsBezirks-, Gemeindestraße oder Gemeindefahrweg) auf eigene Kosten hergestellt haben, daß sie diese

Straßen auch erhalten und als ihr Eigenthum betrachten.

2. Die Eisenbahnverwaltungen erblicken in dieser bisher ohne gesetzlichen Zwang geübten Herstellung solcher Zufahrtsstraßen eine Art von Gewohnheitsrecht und stellen der Aufnahme desselben in das positive Gesetz keinen Widerstand entgegen.

3.    Daß die Zahl der noch zu erbauenden Zufahrtsstraßen im Verhältniß zu den bereits bestehenden nur eine geringe genannt werden muß; wie dieß die sub % zuliegende Uebersichtstabelle nachweiset.

4.   Daß jedoch gerade bei diesen noch fehlenden Zufahrtsstraßen die Verhältnisse so schwierig sind, daß hier ber Mangel Strikter gesetzlicher Bestimmungen sehr tief empfunden wird, und daß ohne dieselben die Herstellung ber Zufahrtsstraßen noch lange unausführbar sein wird.

5.    Uebereinstimmend Sprechen alle Bahnen den Wunsch aus, daß den Eisenbahnen zum Baue ber Zufahrtsstraßen nicht größere Kosten auferlegt werben möchten, als dieß in den Landesgesetzen von Steiermark, Istrien und Salzburg der Fall ist.

Es muß aber auch hervorgehoben werden, daß von Seite der Bezirksvertretungen eine große Anzahl von Petitionen und Protesten eingelangt sind, welche sich derjenigen Petition, welche im vorigen Jahre von Seite ber Bezirksvertretung Tetschen eingebracht wurde, entweder wortgetreu anschließen ober dieselbe doch dem Sinne und der Tendenz nach akceptiren.

Wenn nun auch der Landesausschuß den in diesen Petitionen festgehaltenen Standpunkt, baß der Bau der Zufahrtsstraßen zunächst nur im Interesse der Eisenbahnen gelegen und daher von diesen allein herzustellen sei, nicht als richtig anerkennen kann und sich gegen den direkt und indirekt erhobenen Vorwurf, als sei aus dem neuen Gesetzentwurf eine neue Belastung der Bezirke und Gemeinden lediglich zu Gunsten der Eisenbahnen beabsichtiget worden, verwahren muß. so kann er Sich doch anderseits der Ueberzeugung nicht verschließen, daß der Inhalt des zu erlassenden Gesetzes den bestehenden thatsächlichen Verhältnissen angepaßt und denselben entsprechend modifizirt werden müsse; weßwegen er in diesem Punkte dem Berichte der Landtagskommission die Zustimmung nicht versagen kann.

In fernerer Erwägung der bei der Berathung dieses Gesetzentwurfes zur Geltung gebrachten Momente konnte indessen der Landesausschuß weder Seinen unsprünglichen Entwurf aufrecht erhalten, noch auch den Gesetzentwurf der Landtagskommission akceptiren, sondern er sah sich veranlaßt, einen neuen Gesetzentwurf nach den bei dieser Berathung aufgestellten Gesichtspunkten auszuarbeiten, und er erlaubt sich denselben in der Beilage 2/2 vorzulegen mit dem Antrage, ber hohe Landtag geruhe diesen Gesetzentwurf zum Beschlusse zu erheben.

In formeller Beziehung erlaubt sich der Landesausschuß den Antrag zu stellen, diesen Gegenstand einer besondern Kommission zuzuweisen, welche durch die Kurien aus dem ganzen Hause zu wählen ist, so daß von jeder Kurie 3 Mitglieder zu wählen wären.

Sekr. Schmidt: Pan zpravodaj èiní návrh, aby pro tuto záležitost zvolena byla -komise z 9 èlenù kuriemi po tøech z celého snìmu.

Nejv. zemský marš.: Žádá nìkdo za slovo?

Wünscht Jemand das Wort?

Kteøí jsou pro návrh, nech zdvihnou ruku.

Diejenigen, welche dafür find, mögen die Hand erheben.

(Geschieht. ) Der Antrag ist angenommen.

Der nächste Gegenstand der Tagesordnung ist der L. -A. -B. über Uferversicherungen an der Eger zwischen Bauschowitz und Theresienstadt.

Berichterstatter ist derselbe.

Nám. nejv. marš.: Zpráva zemského výboru o stavbách na ochranu pobøeží øeky Ohøe mezi Baušovicemi a Terezínem.

Dr. Waldert (liest): Hoher Landtag!

Mit dem h. Landtagsbeschlusse vom 26. November 1872 wurde der Landesausschuß beauftragt und ermächtigt die nöthigen Vorkehrungen zur schleunigen Herstellung der Uferschutzbauten an der Eger zwischen Bauschowitz und Theresienstadt zu treffen, die bezüglichen Voranschläge und Pläne der k. k. Statthalterei mit dem Bemerken mitzutheilen, daß die Kosten dieser Herstellungen rechtlich nicht dem Lande zur Last fallen, sondern nach Lage der Akten mit Ausschluß des durch die Konkurrenz hereingebrachten Betrages vom Aerar getragen werden müssen. -

Ferner wurde der Landesausschuß beauftragt, für den Fall, wenn von der h. Regierung gegen die Ausführung nach dem vorgelegten Plane keine erheblichen Einwendungen geltend gemacht werden, zur Durchführung dieser Bauten vorbehaltlich der Regreßrechte zu schreiten und Schließlich ermächtigt, die Kosten dieser Herstellungen aus der pro 1873 bewilligten Wasserbaudotation des Landesfondes vorschußweise gegen Regreßnahme an die nach der Aktenlage hiezu Verpflichteten zu bestreiten. -

In Befolgung dieses h. Auftrages hat sich zwar der Landesausschuß wegen Schleuniger Inangriffnahme der Bauschowitzer - Egerer Schutzbauten mit der k. k. Statthalterei in das erforderliche Einvernehmen gefetzt, allein, da mittlerweile das Flußbett bei Bauschowitz wesentliche Veränderungen erfahren hat, so mußten vorerst neuerliche Lokalerhebungen gepflogen werden, zu welchen außer dem in dieser Angelegenheit mehrfach beschäftigt gewesenen k. k. Ingenieur Krauschner in Leitmeritz auch ein Vertreter der k. k. Geniedirektion in Theresienstadt Seitens der k. k. Regierung abgeordnet wurde. Nachdem überdieß auch wegen Ueberlassung des für diese Bauten erforderlichen Steinmaterials

mit der Staatseisenbahngesellschaft die erforderlichen Verhandlungen gepflogen werden mußten, so war mittlerweile das Jahr 1873 nahezu abgelaufen, bevor wegen der Verpachtung der Bauten die Offertverhandlung ausgeschrieben und durchgeführt werden konnte.

Der Offertverhandlung wurde das bei dem Bauschowitzer Gemeindevorstande unter Intervenirung der obenerwähnten Abgeordneten der Regierung am 20. März 1873 aufgenommene Lakalisirungsprotokoll, dann der Bauplan vom 16. Mai 1869, die Kostenüberschläge vom 11. Oktober 1873 und die betreffende Kostenberechnung zu Grunde gelegt und der auf fl. 38588 185/10 kr. veranschlagte Bau dem Offerenten A. Filcik, Baumeister in Melnik, gegen einen 30/0 Nachlaß in Ausführung übergeben. Dabei wurde unter anderm mit Rücksicht auf den Umstand als der Bauplan bereits aus dem Jahre 1869 datirt und seit der Zeit mehr oder weniger durch Abschwemmung des Uferlandes oder Ablagerungen in den Querprofilen der Flußrinne Aenderungen sich ergeben haben, bestimmt, daß unmittelbar vor Inangriffnahme des Baues die Anlagslinien von einem Landesingenieur im Beisein des Baupächters ausgesteckt, die Querprofile ausgenommen und somit das faktisch erforderliche Ausmaß des Quantums an Verwurfstein und des zur Ausfüllung erforderlichen Schottermaterials sichergestellt werden, und daß dieses faktische Ausmaß zur Grundlage für die Berechnung der Kosten nach der wirklichen Bauausführung zu dienen haben wird.

Der Zeitpunkt, bis zu Welchem diese Wasserbauarbeiten beendigt sein müssen, wurde bis Ende September 1874 festgesetzt und der Pächter für alle durch eine etwaige Verzögerung der Bauausführung allenfalls erwachsenden Nachtheile verantlich gemacht.

Laut Anzeige des Bauunternehmers find die sämmtlichen vorgeschriebenen Uferschutzbauten am 20. September l. J. vollendet worden, und ist auch die Kollaudirung der Arbeiten bereits angeordnet. -

Aber eben, weil die Kollaudirung noch nicht vorgenommen werden konnte, ist der Landesausschuß nicht in der Lage den Bauaufwand ziffermäßig genau anzugeben, weil die wirklichen Baukosten erst durch die Kollaudirung festgestellt werden können. - Doch ist Schon dermal soviel gewiß, daß die aufgelaufenen Kosten den ursprunglichen Kostenansatz bedeutend übersteigen werden, weil nicht nur das Flußbett Solche Veränderungen erfahren hat, welche den Bauaufwand erhöhen, sondern weil seither auch die Arbeits- und Materialpreise bedeutend gestiegen find.

Indem sich der Landesausschuß nur noch die Bemerkung erlaubt, daß dem Bauunternehmer an Abschlagszahlungen bisher fl. 31. 000. - geleistet wurden, und daß die k. k. Regierung ersucht werden wird, auch bei der Kollaudirung durch ihre Vertreter zu interveniren, beehrt sich derselbe mit Be-

ziehung auf den h. Auftrag vom 14. Jänner 1874 den ergebensten Antrag zu stellen:

Der hohe Landtag wolle den vorliegenden Bericht zur geneigten Kenntniß nehmen.

Sn. akt. Lederer: Slavný snìme raèiž vzíti tuto zprávu u vìdomost.

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand das Wort?

Žádá nìkdo o slovo?

Ich bitte diejenigen Herren, welche für den Antrag find, die Hand zu erheben.

Prosím pány, kteøí jsou pro návrh, nech pozvednou ruku.

(Geschieht. ) Angenommen.

Nächster Gegenstand ist der Landesausschußbericht betreffend die Veräußerung des Košíøer Bräuhauses sammt den beiden Wirthshäusern Nr. 61 und 38 nebst mehreren Grundparzellen.

Berichterstatter ist Herr Landesausschußbeisitzer Theumer. Ich ersuche ihn, den Bericht vorzutragen.

Nám. nejv. maršálka: Zpráva zemského výboru v pøíèinì prodeje košíøského pivováru s obìma hospodami èís. 61 a 38 a pozemky tamže.                                

Berichterstatter Leo Theumer (liest): Hoher Landtag:

Unterm 28. Mai l. J. haben die Pächter des Košiøer Bräuhauses H. Thomas Libitzký u. Gottlieb Reitler ein Offert auf käufliche Ueberlassung dieses Bräuhauses und nachstehender kleinerer Objekte, als:

1.   Der hinter der Scheuer liegenden Wiese (Ortsried Nr. 5. )

2.  Des Sogenannten alten Wirthshauses NC. 1 sammt Gärtchen.

3.  Des benachbarten neuen Wirthshauses sammt Garten Nr. 38 und der Feldparzellen Ortsried Nr. 124, 125 u. 126 (recte 24, 25 und 26).

4.   Des beim Bräuhause gelegenen Gartens und endlich

5.   der hinter demselben liegenden Berglehne eingebracht.                

Für diese Objekte offerirten dieselben einen angeblich durch Sachverständige erhobenen Gesammtwerth von ö. W. fl. 67500. - und erbieten sich bei Unterfertigung des Vertrages den 4. Theil des Kaufschillinges baar zu bezahlen, den Rest aber mit 6 pCt. zu verzinsen und entweder in entsprechenden Annuitäten oder doch nach solchen Modalitäten zu bezahlen, welche mit Rücksicht auf die von ihnen vorzunehmenden Bauten und Herstellungen als angemessen befunden würden.

Ein weiteres Offert auf dieses Bräuhaus sammt den vorbezeichneten Objekten wurde unterm 19. September l. J. von den Gebrüdern Renner, Großgrundbesitzern in Prag, eingebracht, welche hiefür einen Kaufpreis von fl. 70000. - angeboten haben in der Art, daß hievon gleich bei Unterfertigung des Kaufkontraktes fl. 25000. - baar entrichtet, der Rest

pr. fl. 45000. - aber in 9 gleichen mit 6 Percent verzinslichen Jahresraten berichtigt würde.

Unter den Objekten, auf welche die beiden Offerenten reflektiren, befinden sich auch einige Realitäten, die dermalen nicht in den Bräuhauspacht einbezogen, sondern anderweitig verpachtet sind, als:

1.    Das sogenannte alte Wirthshaus NC. 1 sammt Gärtchen Nr. parc. 20 pr. 80ڤ-Klftr., bis 31. Oktober 1878 verpachtet um den jährlichen Pachtschilling von Oe. W. fl. 207. -, repräsentirt hiernach einen Werth von Oe. W.... fl. 4140. -

2.    Das neue Wirtshaus NE. 38 sammt Garten Nr. 28 pr. 300ڤ-Klftr. dermalen um Oe. W. fl. 202. - verpachtet,

was ein Kapital von Oe. W.....fl. 4040. -

repräsentirt. Dagegen erscheinen dermalen mit dem Bräuhause nachstehende Entien verpachtet:

1.    Nr. parc. 5. Zur Hälfte Wiese, zur Hälfte Ader, im Ausmaße von 2 Joch 995ڤ-Klstr. mit einem Katastralwerthe von

Oe. W.............fl. 1266. 30

und mit dem 100fachen Steuerwerthe

Oe. W.............fl. 1030. -

2.    Nr. parc. 19. Der beim Bräuhause befindliche Garten im Ausmaße von 1275ڤ-Klstr. Katastralwerth Oe. W. fl. 417. 20 100facher Stenerwerth Oe. W.... fl. 334. 50

3.    Nr. parc. 21. Berglehne beim Bräuhause [schlechte Weide] pr. 360ڤ-Klftr.

Katastralwerth Oe. W.......fl. 25. 60

100facher Steuerwerth Oe. W.... fl. 21. -

4.   Nr. parc. 22. Berglehne [Weibe]

pr. 875ڤ-Klftr. Katastralwerth Oe. W. fl.      15. 40

l00facher Steuerwerth Oe. W.... fl.      12. 50

5.     Nr. parc. 23. Hutweide pr. 20ڤ-Klstr. Katastralwerth.....fl.      - 21

6, 7, u. 8. Nr. parc. 24, 25. 26. Acker mit der Gesammtarea pr. 1410ڤ-Klftr.

Katastralwerth Oe. W.......fl. 297. 10

l00facher Steuerwerth Oe. W.... fl. 239. 50

Zusammen haben diese 1 bis 8 bezeichneten Grundstücke, deren Zins in dem für bas Bräuhaus gezahlten Pachtschillinge inbegriffen ist, eine Gesammtarea von 4 Joch 135ڤ-Klftr., einen 20fachen Katastralreinertragswerth von Oe. W. fl. 2021. 81 und einen 100fachen Steuerwerth von Oe. W. fl. 1637. 50

Nachdem sich der auf diese gleichzeitig mit dem Bräuhause verpachteten Objekte entfallende Pachtzins für sich allein schwer konstatiren ließ, erübrigte nichts anderes als sich auf die Ermittlung der jährlichen Rente des Bräuhauses zu beschränken und derselben diejenigen jährlichen Einnahmen, welche aus den anderweitig verpachteten Objekten (1 und 2) resultiren, hinzuzuschlagen, um den Werth dieser Objekte zu eruiren.


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