Sobota 10. øíjna 1874

Stenografická zpráva

o

XIV. sezení tøetího výroèního zasedání

snìmu èeského od roku 1872, dne

10. øíjna 1874.

Stenographischer Bericht

über die

XIV. Sitzung der dritten Jahres-Session des

böhmischen Landtages vom Jahre 1872, am

10. Oktober 1874.

Pøedseda: Jeho Jasnost nejvyšší maršálek zemský KareI kníže Auersperg.

Pøítomní: Maršálkùv námìstek Edvard Claudi a poslancové v poètu k platnému uzavírání dostateèném.

Co zástupce vlády: Jeho Exc. c. kr. místodržitel Filip Weber svob. pán z Ebenhofù a c. kr. místodržitelský rada Eugen rytíø Adda.

Sezení poèalo o 11. hodinì 45. minut.

Vorsitzender Se. Durchlaucht der Oberstlandmarschall Karl Fürst Auersperg

Gegenwärtige: Der OberstlandmarschallStellvertreter Eduard Claudi und die beschlußfähige Anzahl von Landtags-Abgeordneten.

Am Regierungstische: Se. Exc. der k. k. Statthalter Philipp Weber Freih. von Ebenhof und der k. k. Statthaltereirath Eugen Ritter von Adda.

Beginn der Sitzung: 11 Uhr 45 Min.

Oberstlandmarschall: Die Sitzung ist eröffnet.

Sezení jest zahájeno.

Ich habe dem h. Hause folgende Mittheilung zu machen.

Das Geschäftsprotokoll der 10. Sitzung vom 6. Oktober ist durch die vorgeschriebene Zeit zur Einsicht gewesen.

Nám. nejv. marš.: Jednací protokol 10. sezení ze dne 6. øíjna byl v pøedepsaný èas k nahlednutí vyložen.

Oberstlandmarschall: Wird etwas zum Protokoll erinnert? (Niemand weldet sich).

Žádá si nìkdo nìco k tomuto protokolu pøipomenouti ?

Wenn dieß nicht der Fall ist, so ist es agnoscirt.

Tedy jest za pravý uznán.

L a n d t a g s s e k r e t ä r: In Druck wurden vertheilt: Bericht der Kommission für Bezirks- und Gemeindeangelegenheiten wegen des Erlasses eines Verbotes der Errichtung 4ter Stockwerke in der Karstadt Karlsbad.

Bericht der Kommission für Bezirks- und Gemeindeangelegenheiten wegen Ausscheidung mehrerer Gemeinden aus dem Bezirk der Gemeinde Frauenberg und Vereinigung mit Moldauthein, Budweis, Netolic, Wodnian.

Bericht derselben Kommission über das neuerliche Ansuchen der Gemeinde Hochstadt wegen Errichtung eines Bezirksgerichtes.

Sn. sekr. Schmidt: V tisku byly rozdány:

Zpráva komise pro okresní a obecní záležitosti, kterouž naprosto zapovídá se stavení 4. poschodí v lázeòském mìstì Karlových Varech.                                        

Zpráva téže komise pro okresní a obecní záležitosti v pøíèinì vylouèení více obcí z ob-

vodu okresního zastupitelstva Hlubockého a pøidìlení k obvodu okresního zastupitelstva Vltavotýnského, Budìjovického, Netolického a Vodòanského.

Zpráva téže komise o opìtné žádosti mìstské obce Vysoké za zøízení okresního soudu tamže

Oberstlandmarschall: Bitte nun die eingelufenen Petitionen mitzutheilen.

Snìm. sekr. Schmidt: Poslanec Dr. Limbeck podal petici obcí Hostivaø, Zábìhlic Michle a t. d. za upravení potoku Botièe.

Nejvyšší maršálek: Petièní komisi.

Snìm. sekr. Schmidt. Poslanec Dr. Grégr: Petice okresního výboru v Horažïovicích za vystavìní železnice ze Sillein na bavorské hranice.

Nejvyšší maršálek: Petièní komisi.

Snìm. sekr. Schmidt: Posl. Hruška: Petice jednoty soukenníkù v Polné stran dodávek pro obranu zemskou.

Nejvyšší maršálek: Petièní komisi.

Snìm. sekr. Schmidt: Posl. Hruška: Petice okresního výboru v Humpolci v pøíèinì vystavìní železnice Benešov-Jíhlava.

Nejv. marš.: Petièní komisi.

Landtagssekretär: Abg. Theumer: Petition der Feuerwehren des mittleren Egergebietes um Erlassung einer Feuerlöschordnung.

Oberstlandmarschall: An die PetitionsKommission.

Snìm. sekr. Schmidt: Posl. Pražák: Petice za zrušení školného platu obce Lounky, Židovic a Hrobce, Nižebohy, Chvalína, Dušníka a Libotýnice.

Nejvyšší maršálek: Školní komisi.

Se. Excellenz der Herr Statthalter hat das Wort.

J. Exc. místodržitel baron Weber: Ve schùzi vysokého snìmu dne 2. tohoto mìsíce podal pan poslanec Dr. Trojan a soudruhové následující dotaz:

1.   Proè zdržovalo se tak dlouho obnovení a ustanovení okresního zastupitelstva v okresu èeskobrodském?

2.   Jak dalece dospìla a v jakém stavu nachází se tato záležitost nyní?

3.   Èeho lze se nadíti, mùže-li okres onen èeskobrodský oèekávat zákonnité upravení své samosprávy, totiž koneèné zvolení a ustanovení øádného okresního zastupitelstva a výboru? -

Zdržení této záležitosti vysvìtluje se hlavnì tím, že bylo od mìsíce záøí roku 1869, kdy èeskobrodské okresní zastupitelstvo rozpuštìno bylo, šestero voleb starosty vykonáno, z kterých jedna pro formální pøíèinu neplatna byla, a ètyry nejvyššímu potvrzení nemohly býti doporuèeny a téhož také nedošly. O prozatímní správu okresních záležitostí bylo však postaráno tím, že místodržitelství ve srozumìní s vys. slavným výborem zemským naøídilo, aby záležitosti okresního zastupitelstva vedla komise dùvìrníkù, která by se za pøedsednictví okresního hejtmana zøídila. Tato komise dùvìrníkù vedla také roèní úèty a vypisovala též poplatky, kteréž za doby provisora 5 pCt. a roku 1871 jen 4 pCt. èinily.

Na druhou a tøetí otázku mám èest odpovìdìti, že poslední volba starosty p. Josefa Holeky nejvyššího potvrzení již došla a že tedy opìtné zapoèetí èinnosti okresního zastupitelstva co nejdøíve oèekávati lze.

(Bravo! Výbornì. )

Dr. Trojan: Tìší mne.

Se. Excell. der Statthalter Baron Weber: In der Sitzung des h. Hauses vom 2. d. M. haben der Abg. Trojan und Genossen folgende Interpellation eingebracht:

1.   Warum ist die Erneuerung und Konstituirung der Bezirksvertretung Böhm. -Brod so lange (durch 5 Jahre) hingehalten worden.

2.   Wie weit ist diese Angelegenheit bis jetzt gediehen, und in welchem Stadium befindet sie sich jetzt?

3.   Was könne der betheiligte Bezirk gewärtigen, kann derselbe eine günstige, gesetzmäßige Regelung seiner autonomen Verhältnisse d. i. die endliche Berufung und Konstituirung seiner legalen Bezirksvertretung in Bälde erwarten ?

Der Verzug dieser Angelegenheit erklärt Sich dadurch, daß Seit dem Monat September 1869, wo in Böhm. -Brod die Bezirksvertretung aufgelöst wurde, 6 Obmannswahlen stattfanden, von welchen eine formell ungiltig war, und vier der allerhöchsten Bestätigung nicht empfohleu werden konnten, und diese auch nicht erhielten.

Für die Verwaltung der Bezirksangelegenheiten wurde mittlerweile Sorge getragen, indem die Statt-

halterei im Einverständnisse mit dem hochlöblichen Landesausschusse anordnete, daß eine unter dem Vorsitze des Bezirkshauptmannes konstituirte Vertrauenskommission die Geschäfte der Bezirksvertretung zu führen habe. Von dieser Vertrauenskommission wurden auch die Jahresrechnungen geführt und Umlagen ausgeschrieben, welche in den letzten Jahren des Provisoriums 5%, im Jahre 1871 4% betrugen.

Die Fragepunkte 2 und 3 werden dahin beantwortet, daß die letzte Wahl des Obmannes Josef Holeka die allerhöchste Bestätigung erhielt, und demnach die Wiederaufnahme der Thätigkeit der Bezirksvertretung demnächst in Aussicht steht. (Bravo! Bravo!)

Ich habe dem h. Hause ferner die Mittheilung zu machen, daß der vom hohen Landtage gesaßte Beschluß, womit die k. Landeshauptstadt Prag Zur Aufnahme eines Anlehens von 5 Millionen Gulden ermächtigt wurde, am 7 d. M. die allerhöchste Sanktion erhalten habe. (Bravo! Bravo!)

Oberstlandmarschall: Wir gehen nun zur Tagesordnung über. Der erste Punkt ist der Bericht der Kommission für Bezirks- und Gemeindeangelegenheiten betreffend die Regulirung der Pflastermauth in Prag. Berichterstatter ist der Herr Landesausschußbeisitzer Dr. v. Wiener. Ich ersuche, den Bericht vorzutragen.

Námìstek nejv. maršálka: Zpráva komise pro okresní a obecní záležitosti v pøíèinì upravení dlažebného mýta v Praze.

Berichterstatter Dr. Ritter v. Wiener (liest. ) Hoher Landtag!

Auf Grund von Privilegien des Königs Johann von Luxemburg vom Jahre 1338 und des Königs Georg von Podiebrad vom Jahre 1460 steht der Stadtgemeinde Prag das Recht zum Bezuge einer Pflastermauth zu, deren Erträgniß zur Deckung der Pflasterungsauslagen der Kommune bestimmt ist.

Dieses Recht der Stadtgemeinde ist dermalen durch mehrere Hofkanzleidekrete dahin geregelt, daß die Pflastermauth von allen Artikeln, die zum kaufmännischen Verkehre bestimmt sind und nach Prag eingeführt oder durch Prag durchgeführt werden, von jedem Pferde oder Sonstigen Bespannungsvieh mit 17 1/2 kr. ö. W. eingehoben wird, daß Fuhren mit Baumaterial oder Viktualien, welche der Verzehrungssteuer unterliegen, von der Pflastermauth befreit sind; daß endlich bei gemischten, d. h. aus Kaufmannsgütern und anderen Sachen bestehenden Ladungen die Pflastermauth erst dann abgenommen wird, wenn das Gewicht der Letzteren mehr als einen N. Oe. Zentner beträgt.

In Anbetracht der wesentlich geänderten Zeitverhältnisse und des Umstandes, daß die Einhebung dieser Umlage nach den eben besprochenen Normen eine billige und gerechte darum nicht ist, weil hierdurch viele das Pflaster mehr abnützende Fuhrwerke von der Abgabe befreit sind, hat die Prager Stadtgemeinde eine Abänderung der bezüglichen Normen bereits im Jahre 1864 angestrebt.

Der hohe Landtag hat denn auch durch die in der Sitzung vom 9. Mai 1864 über den Bericht des Landesausschusses vom 18. April 1864, Z. 5424, gefaßten Beschlüsse eine Regelung dieser Angelegenheit im Sinne des Petites der Stadtgemeinde angestrebt, es wurde jedoch dem bezüglichen Gesetze laut Allerhöchster Entschließung vom 14. Juli 1864 mit Rücksicht auf die Bestimmungen des Zoll- und Handelsvertrages mit Preußen ddto. 19. Feber 1853 und aus Rücksicht für die Freiheit des Güterverkehres die Allerhöchste Sanktion nicht ertheilt.

Das Erlöschen des ebengebachten Zoll- und Handelsvertrages bot der Stadtvertretung Anlaß, daß Ansuchen um Regulirung der Pflastermauth zu erneuern, doch wurde dem Gesuche unter Hinweisung auf den Artikel 15 des Handels- und Zollvertrages abermals nicht willfahrt.

Die von der k. k. Finanz-Landes=Direktion mit Genehmigung des Finanz-Ministeriums wegen Verlegung der Verzehrungssteuereinhebungspunkte mit dem Prager Stadtrathe eingeleiteten Verhandlungen geben in neuester Zeit der Stadtvertretung Gelegenheit, die Regulirung der Pflastermauth neuerlich anzuregen.

In der That konstatirten die im Verlaufe dieser Verhandlungen abgegeben Gutachten der k. k. Finanzbezirksdirektion, k. k. Polizei-Direktion und der Handels- und Gewerbekammer übereinstimmend mit den Ausführungen des Stadtrathes das Vorhandensein der auch in dem Gesuche dargestellten Mängel und Unzukömmlichkeiten des gegenwärtigen Zustandes.

Während jedoch die Gutachten der erstgenannten k. k. Behörden die endliche Ordnung dieser Angelegenheit und die Einführung einer gerechten Abgabe als wünschenswert bezeichneten, erklärte das Gutachten der Handelskammer vom Standpunkte der Freiheit des Güterverkehres sich gegen die Reform überhaupt, insbesondere aber gegen die Einbeziehung der aus dem inneren Bahnhofe austretenden Frachten in die Mauthpflicht, weil dieser Ausbehnung der Pflastermauth erworbene Rechte der Prager Kaufmannschaft entgegenstünden.

Nach dem Dafürhalten der Handelskammer erwarb die Prager Kaufmannschaft ein Anrecht auf die Befreiung der mittelst der Eisenbahn eingeführten Kaufmannsgüter von der Mauth dadurch, daß dieselbe durch freiwillige Beiträge und Steuerzuschüsse die Errichtung des inneren Bahnhofes eben in dieser Absicht gefördert hat.

Die freiwilligen Beiträge ber Kaufmannschaft erfolgten jedoch keineswegs in ber ausgesprochenen Absicht, von der Pflastermauth befreit zu werden, sondern hatten offenbar den Zweck, daß ber Bahnhof innerhalb ber Mauern ber Stadt Prag situirt werde, wodurch den Interessen des Handels und ber Bequemlichkeit des reisenden Publikums Rechnung getragen worden ist.

Die Steuerzuschüsse dagegen wurden von der Kaufmannschaft nicht freiwillig geleistet, sie wurden von allen Steuerträgern der Hauptstadt Prag berichtiget, wobei von einem Zwecke, hierdurch von der

Pflastermauth befreit zu werden, nach der Natur einer unfreiwilligen Abgabe keine Rede sein kann.

Der von der Prager Handelskammer betonte Standpunkt der Freiheit des Güterverkehres wird zwar von der k. k. Statthalterei ebenfalls festgehalten, hiebei aber der Ueberzeugung Ausdruck gegeben, baß eine Regulirung der in Rebe stehenden Angelegenheit den Zeitverhältnissen entsprechen würde, und daß es unabweislich sei, die Regulirung Selbst im verfassungsmäßigen Wege durch Erlassung eines Landesgesetzes durchzuführen.

Das dem hohen Landtage vorgelegte Gesuch des Prager Stadtrathes Strebt nun die Erlassung eines Landesgesetzes an, durch welches der Prager Stadtgemeinde die Befugniß ertheilt werden soll, von jedem Stücke vorgespannten Zugviehes, womit was immer für Frachtgüter im Gewichte von wenigstens Einem Wiener Centner zur Achse unmittelbar ober mittelbar von der Verzehrungssteuer-Linie nach Prag zum Gebrauche ober zur Wiederausfuhr eingebracht werden, für das Stadtgefälle eine Pflastermauth von je 12 kr. einzuheben.

Der Steuersatz sollte also gemäßigt, die Verpflichtung zur Entrichtung desselben erweitert und auf alles, das städt. Pflaster abnützende Fuhrwerk ausgebehnt werden.

Dieser Antrag dasirt auf dem Postulate einer gleichmäßigen Besteuerung und wird von der Kommission mit der Modifikation zur Annahme empfohlen, daß die Pflastermauth aus 10 kr. für jedes Zugvieh herabgemindert, auf Bau- und Brennmaterialien nicht ausgedehnt und nur bei Frachtgütern im Gewichte von wenigstens 300 Kilogrammen erhoben werden solle.

Werden diese Einschränkungen des stadträthlichen Antrages zur Annahme gelangen, so wird die Freiheit des Güterverkehres durch die Pflastermauthreform nicht gefährdet, weil dieselbe einerseits durch das Prinzip der möglichsten Gleichheit vor dem Steuergesetz sich empfiehlt, indem die begünstigte Einfuhr einiger Artikel und insbesondere jener, welche über den innern Staatsbahnhof und auf der Wasserstraße nach Prag gelangen, ihrer unberechtigten Vorzugsrechte entkleidet werben, andererseits der bisherige Gebührensatz entsprechend herabgemindert und die Befreiung der Frachtgüter von der Pflastermauth rücksichtlich des Gewichtes erweitert werden soll.

Die Freiheit des Güterverkehres verlangt gewiß nicht, daß gerade nur die Kommerzialfuhren zur Erhaltung des städtischen Pflasters beizusteuern verpflichtet sein sollten.

Es kommt ja im Tagesverkehre eine Menge von Lastfuhren vor, welche das Straßenpflaster in ausgiebiger Weise gebrauchen und abnützen und zu den Bedürfnissen der Gemeinde in keiner Weife beitragen, ohne baß vielleicht ihre Bedeutung für die Volkswirthschaft und das allgemeine Wohl höher stünden, als von Frachtbriefen begleitete Transporte kaufmännischer Güter.

Der Begriff von Kaufmannsgut, an welchen die Pflastermauthpflicht gegenwärtig gebunden erscheint, ist je nach den Umständen, der Zeit und des Ortes schwankend, und dieß eben ist der Keim zu den im Allgemeinen zu meidenden Differenzen zwischen dem Steuerträger und Steuerpächter. Auch läßt sich die derzeit bestehende allgemeine Befreiung verzehrungssteuerpflichtiger Güter von der Pflastermauth nicht rechtfertigen, und zwar einerseits deshalb, weil der Titel der Pflastermauth von jenem der Verzehrungssteuer ein verschiedener ist, dann andererseits deswegen, weil die Steuerbare Eigenschaft einer Waare noch nicht zur Folge hat, daß in dem Falle, als der Grund zur Berichtigung der Verzehrungssteuer aufhört, auch der Grund zur Bezahlung der Pflastermauth behoben ist.

Im Gegentheil kommen Fuhren, namentlich mit Spiritus an der Prager Verzehrungsteuerlinie alltäglich vor, welche zum Konsum deklarirt werden und welche die die Pflastermauthpflicht ausschließende Gemeindeumlage zur Berzehrungssteuer erlegen, die Stadt nach vollzogener Raffinirung oder nach bloßer Einlagerung wieder verlassen und beim Austritte die Restitution der bezahlten Gemeindeabgabe erwirken.

Solche Fuhren benützen das Pflaster in ausgiebiger Weise und tragen zu der Pflastererhaltung weder direkt nach indirekt bei.

Analoges gilt von Körnerfrüchten, seitdem die Verzehrungssteuer für exportirte Mahlprodukte vergütet wird. Unbillig ist es auch, baß dermal jene Kaufmannsgüter, die von der Nordwest-, der Turnau-Kraluper, von der Buschtìhraber, von der Westund Duxer Bahn nach Prag zur Achse gebracht werben, die Pflastermauth zahlen müssen, während die über den inneren Staatsbahnhof nach Prag gebrachten Güter Derselben Art von ber Pflaster mauth befreit sind.

Die Unhaltbarkeit der gegenwärtigen Pflastermautheinrichtung eryellt aber am deutlichsten daraus, daß die bei dem, dem allgemeinen Verkehre zu eröffnenden Ausfahrts-Thore vom äußeren Bahnhofe der Staatsbahn unmittelbar in die Prager Florenzgasse gebrachten Güter ber Pflastermauth unterliegen sollen, während dieselben Güter, sobald sie beim Ausfahrtsthore des inneren Bahnhofes in die Reitergasse spedirt würden, einer Pflastermauth nicht unterliegen.

Dieselben Gründe, welche für die Einseziehung des zwischen der Staatsbahn über den innern Staatsbahnhof mit der Stadt kommunizirenden Verkehrs in die Pflastermauth-Pflicht das Wort reden, gebieten eine gleichartige Behandlung jener Frachten, welche auf der Wasserstraße nach Prag gebracht, daselbst auf den Ufern verladen und von da auf Frachtwägen in die Stadt transportirt werden.

Wenn aber auch die Kommission dem von dem Prager Stadtrathe aufgestellten Prinzipe einer gerechten Pflastermauth-Reform beistimmt, so glaubt sie doch, daß die Bau- und Brennmaterialien,

welche bisher der Pflastermauth nicht unterlagen, auch fortan von derselben nicht getroffen werben, damit der Bauthätigkeit ein Abbruch nicht geschehe und für die möglichst billige Versorgung von Brennmaterialien Fürsorge getroffen werbe.

Auch der beantragte Tarifsatz von 12 kr. schien der Kommission einer Herabsetzung unterzogen werden zu sollen, sowie auch es nicht angemessen erschien, daß schon bei einem Gewichte von einem Wiener Centner die Einhebung ber Pflastermauth begründet sei, weßhalb die Bestimmung über den Tarif und bas Gewicht entsprechend modifizirt wurde.

Bei Festhaltung dieser Beschränkungen wirb die Einnahme aus der Pflastermauth keinesfalls die effektiven Kosten der Pflasterung und die Zinsen des Anlagekapitales decken, und sohin aus dem mit dem norddeutschen Bunde abgeschlossenen Zollund Handelsvertrage vom 9. März 1868 keine Einwendung gegen die Einhebung der Pflastermauth erhoben werden können, indem die effektiven Kosten des Pflasterinstitutes nach dem Durchschnitte der letzten drei Jahre fl. 44584. - und die Zinsen des Anlagekapitales fl. 74111. 76 erreichen, der Vorschrift des Art. 15 des erwähnten Zoll- und Handelsvertrages aber Genüge geleistet wirb, wenn die einzuhebenden Gebühren die Unterhaltungskosten sammt den landesüblichen Zinsen des Anlagekapitals nicht übersteigen.

Auch darf es sich der Stadtgemeinde nicht darum handeln, daß die gesammten Kosten der Pflasterung durch die Pflastermauth gedeckt und bas ihr ertheilte Privilegium wesentlich ausgedehnt werde; wohl aber liegt es in dem berechtigten Wunsche der Stadtgemeinde und im Interesse einer gerechten Besteuerung, daß die Regulirung der Pflastermauth auf dem Prinzipe einer möglichst gleichmäßigen Umlage aus die mit Frachtgütern belasteten Wägen durchgeführt werde.

Die Kommission stellt den Antrag:

Der hohe Landtag wolle den beiliegenden Gesetzentwurf annehmen:

Komise èiní návrh, slavný snìme raèiž schváliti pøiloženou osnovu zákona.

Oberstlandmarschall: Ich eröffne die General-Debatte. Hr. Abg. Frank hat das Wort.

Abg. Frank: Wenn ich das Wort ergreife, so geschieht es lediglich deshalb, um den Standpunkt, den ich dem Gesetze gegenüber einnehme, klar zu legen. Das Privilegium, dessen sich die Stadt Prag erfreut, und von dem sie in ausgiebiger Weise Gebrauch macht, datirt aus dem Jahre 1338. Im 14. Jahrhundert, wo die Kommunikation nur pr. Axe durchgeführt werden, wo sämmtliche Güter in die Stadt nur pr. Are hereingebracht werben konnten, ließ sich dieses Vorgehen einigermaßen rechtfertigen, das Fuhrwerk wurde von Unternehmungen betrieben, welche der Prager Stadtgemeinde nicht angehörten, welche das von der Prager Stadtgemeinde errichtete Pflaster mitbenützten, und ließ sich, wie bereits bemerkt, derart rechtfertigen, daß

dieselben zur Beisteuerungsleistung im Wege der Pflastermauth herangezogen wurden.

Ganz anders gestalteten sich aber diese Verhältnisse. Die Kommunikationsmittel find ganz andere geworden, und es dürfte kaum mehr eine Straße geben, mit deren Hilfe man nach Prag pr. Axe gelangen könnte.

Die Kommunikation besteht jetzt meist in Bahnen, und in dieser Weise wird eine Pflastermauth eingehoben, die lediglich nur solche Gemeindeangehörige treffen wird, die zu sämmtlichen Gemeindelasten beitragen.

Die Güter werden pr. Bahn hereingebracht und größtentheils von hiesigen Spediteuren wieder in die Stadt geführt und es trifft diese Last lediglich nur jene Mitglieder der Stadtgemeinde, welche ohnehin zu den Gemeindelasten in hohem Grade herangezogen werden.

Bei den geänderten Verhältnissen hätte ich jedenfalls erwartet, daß die Prager Stadtgemeinde von dem ihr zustehenden Rechte der Einhebung der Pflastermauth abstrahirt, leider bemerke ich aber, daß sie dieses Recht in ausgedehntem Maße reaktivirt haben will.

Der freie Verkehr verlangt jede Begünstigung, der freie Verkehr für Handel und Industrie ist eine Lebensfrage, eine Existenzfrage für die Kaufmannswelt und aus diesem Grunde wäre es gewiß angezeigt, jede Schranke, sei sie noch so unbedeutend gegenwärtig fallen zu lassen.

Der Bericht weist auf eine Anomalie hin, in welcher hervorgehoben wird, daß jenes Fuhrwerk, welches von der Staatsbahn nach Prag gelangte, bis jetzt der Pflastermauth entzogen war. Ich glaube aber im Gegensatze behaupten zu können und glaube behaupten zu dürfen, daß es eine Anomalie wäre, den Staatsbahnhof mit in das Bereich der Pflastermauth einzureihen.

Ich glaube, der Staatshahnhof bildet einen Theil der inneren Stadt und es wäre eine Anomalie, wenn man heute aus einem Gebäude der Stadt Prag in das andere überführte Güter einer Pflastermauth unterziehen wollte. Der Staatsbahnhof ist ein Gebäude, welches der Neustadt angehört; würde man diese Konsequenz weiter verfolgen, so könnte man auch dahin gelangen, daß man aus einer Gaffe in die andere ebenfalls Pflastermauth entrichten würde und es ließe sich meß ebenso rechtfertigen, daß das Pflaster der Stadtgemeinde Prag in ganz gleicher Weife in Anspruch genommen und geschädigt werde. Wenn ich aber trotzdem dem Gesetze beistimmen werde, geschieht es lediglich deshalb, weil ich in dem Berichte gewissermaßen andere wesentliche Erleichterungen finde, so daß trotzdem der Staatsbahnhof im Bereiche der Pflastermauth einbezogen, dagegen viele andere Erleichterungen im Verkehre geschaffen werden. Ich behalte mir vor in der Specialdebatte meine dießbezüglichen Abänderungs-Anträge zu stellen. (Bravo. )

Oberstlandmarschall: Wünscht noch Jemand zur Generaldebatte das Wort?

Abg. Ritter von Limbeck hat das Wort. Abg. Ritter v. Limbeck: Wie der Bericht hervorhebt, hat der hohe Landtag bereits im Jahre 1864 einen Beschluß gefaßt, welcher auf Regelung der gegenwärtig in Rede stehenden Angelegenheit abzielte. Ich habe damals gegen diese vorgelegten Anträge der Kommission gestimmt und diese Umstände werden mir wohl gestatten, heute die Erklärung abzugeben, daß ich dermalen keinen Anstand nehme, für die Anträge der Kommission zu stimmen.

Einestheils glaube ich, daß es ein Gebot der Konsequenz ist. sich heute den Antragen der Kommission nicht zu verschließen, nachdem bereits der Beschluß des hohen Landtages vom Jahre 1864 auf Regulirung dieser Angelegenheit vorliegt und die Anträge der Kommission eben heute auch nur darauf abzielen. Es kann daher nur in Frage kommen, ob die Anträge der Kommission dem vorgesteckten Zwecke entsprechen, oh die Vorschläge, welche die Kommission macht, billigem Ermessen entsprechend sind, und wenn in dieser Beziehung ein Anstand gefunden würde, so können dießfalls die Bedenken und Anträge bei der Specialdebatte zum Ausdruck gebracht werden.

Im Allgemeinen scheint mir aber, daß vorzugsweise im Auge zu halten wäre, daß der hohe Landtag bereits im Jahre 1864 den Beschluß gefaßt hat, die Regulirung dieser Angelegenheit eintreten zu lassen.

(Abg. Sobotka meldet sich zum Worte. ) Oberstlandmarschall: Herr Abg. Sobotka hat das Wort. Abg. Sobotka:

Hoher Landtag! Auch ich möchte mir erlauben, denjenigen Standpunkt zu präzisiren. welchen die Kaufmannschaft und die Industriellen hier in Prag dieser Frage gegenüber einnehmen und den die Handels- und Gewerbekammer, die Korporation, welche ich hier zu vertreten die Ehre habe, in dieser Frage wiederholt vertreten hat und auch heute noch vertritt. Weber glaube ich, daß die Stadtvertretung von Prag das kaufmännische Element ausreichend in sich schließt, noch auch hat, wenn ich nicht irre, den Berathungen der Kommission ein kaufmännisches Mitglied als Theilnehmer ober als Experter beigewohnt, und dieses läßt mich hoffen, daß meine kurzen Auseinandersetzungen nicht als unberechtigt erscheinen, und daß das h. Haus denselben seine Nachsicht angedeihen lassen wird.

Wenn die verehrliche Kommission in ihrer Mitte kein Mitglied der Kaufmannschaft erblickt hat, so mag sie sich mit dem Gedanken beruhigt haben, daß die Kaufmannschaft als solche hier betheiligte Partei sei und daher ihre Anschanung minder in die Wage fällt. Mir aber scheint die Sache so zu sein, daß hier Interessenten gegen Interessenten stehen. Die Prager Stadtgemeinde

bedarf des Geldes, der Mittel, sie nimmt sie nun ans der Pflastermauth, strebt die Erweiterung des Einhebungsrayons an und wenn möglich auch eine Vermehrung der steuerpflichtigen Objekte. Der Prager Handels- und Gewerbestand fühlt sich von dieser Maßregel bedrückt und protestirt dagegen. ES ist hier, wie gesagt, Interesse gegen Interesse. Sollten aber prinzipielle Gründe zur Hilfe gerufen werden Wollen, wäre ich doch geneigt zu glauben, daß die seitens derjenigen Korporation, welche zu vertreten ich die Ehre habe, vorgebrachten Gründe, gleichfalls Geltung haben. Das erste Prinzip Scheint mir dasjenige der freien Güterbewegung zu sein. Der Güterbewegung volle Freiheit zu lassen, jedes Hemmniß zu beseitigen, welches diesen mächtigen Strom, diese überall und unablässig befruchtende Flut hemmen und eindringen könnte, scheint ein Prinzip zu sein, welches heute ziemlich unangefochten ist. Wenn die Kommission den Bestand der Pflastersteuer bis in die Jahre 1330 u. 1480 zurück verlegt, so scheint mir diese Steuer hiedurch so ziemlich charakterisirt und illustrirt zu sein. Heute aber, wo der Kaufmann nicht mehr dazu vorhanden ist, um niedergeworfen zu werden, wenn er auf die Messe zieht, heute, wo der wenig geachtete Kaufmann oder wie der officielle Ausdruck lautete, der Handelsmann des Polizeistaates eine mächtige Stütze, ein wichtiger Faktor des modernen Staatslebens ist, wo ehrwürdige, uralte Stadtmauern fallen mußten, um der freien Bewegung des modernen frischen Lebens Raum zu geben, heute ist es an der Zeit, die Steuer des 13. und 14. Jahrhundertes fallen zu lassen, nicht aber sie zu reguliren resp. sie zu erweitern und auszubreiten. Ein zweites solches Prinzip ist das Prinzip der Gleichberechtigung. Auch die Kommission beruft sich darauf, aber, wie mir scheint, mit geringerem Rechte.

Ich will nur hervorheben, daß die Gleichberechtigung nicht fordern kann, daß nur Kommerzialfuhren es sind, die mit diesen Steuern belastet werden.

ES könnten vielleicht prinzipielle Gründe darin gefunden werden, daß die Kommerzialfuhren oder die Fuhren überhaupt das Pflaster abnützen und daß sie, weil sie das Pflaster abnützen, auch die Benüzzung desselben bezahlen. Mir scheint aber, daß die Frage "cui prodest" "wem nützt eine Sache" heute Wohl noch beim Staatsanwalt und Untersuchungsrichter, also im Strafprozesse an der Zeit ist, daß aber die Steuergesetzgebung sich von dieser Frage weit entfernt hat und sich davon täglich mehr entfernen wird. Ja, es scheint mir, daß das hohe Hans auf diesen Standpunkt, den ich gekennzeichnet habe, einzugehen, gerne geneigt fei. Vor wenigen Tagen hat es mit Einstimmigkeit einen Beschluß gefaßt, welcher in letzter Instanz, ich werde mich nicht täuschen, die Aufhebung des Schulgeldes betrifft. Wenn es aber eine Institution gibt, bei welcher die Leistung und Gegenleistung sich vollkommen decken, so ist es gerade beim Schulgelde, denn hier

zahlt nur der Benützende und nur dasjenige, was er benützt.

Es scheint mir also daher, daß es nicht prinzipielle Gründe gewesen sein mögen, welche die Kommission zu dem Antrage bestimmt haben, sondern die Rücksicht auf die Bedürfnisse der Stadtvertretung. Aber ich glaube, das hohe Haus habe in dieser Session den Bedürfnissen der Stadtvertretung bereits in so reichlicher und entgegenkommender Weise Rechnung getragen, daß das hohe Haus geneigt Sein dürfte, den Bedürfnissen einer anderen Korporation, der Korporation, welche ich zu vertreten die Ehre habe, Rechnung zu tragen.

Wenn aber das hohe Haus geneigt sein sollte, die Anträge der Kommission in ihrer Wesenheit anzunehmen, so scheint mir, daß die Kommission doch in einem Falle zu wenig gethan hat; in den Ausnahmen, welche sie stipulirt hat.

Sie hat von der Steuerleistung ausgenommen: Bau- und Brennmaterialien.

Nun aber erhebt sich mir die Frage: warum eigentlich das Baugewerbe so außerordentlich allen anderen Gewerben vorzuziehen sei und wodurch sich vortheilhaft etwa unterscheidet die Errichtung und der Handel mit Häusern (denn das ist es ja, was mit der Befreiung der Baumaterialien bezweckt wird) von der Herstellung z. B. von Dampf- und anderen Maschinen, von dem Handel mit Eisen-, Baumwoll- und Schafwollwaaren und anderen. Wenn es aber der Kommission ein Gebot der Humanität schien, Brennmaterialien auszunehmen, dann Scheint es mir, gibt es Bedürfnisse, welche diesen noch weit aus voranstehen - Essen und Trinken, die ersten materiellsten Bedürfnisse und diese sollen nicht ausgenommen werden? Das scheint mir eine Inkosequenz, welche in den Ausschußanträgen enthalten ist. Ich behalte mir daher in der Specialdebatte vor, (bis ich gehört habe, was mein Herr Vorredner von der Handelskammer beantragt), entweder eine Herabminderung zu beantragen, wenn nicht eine Herabminderung bereits in seinem Antrag enthalten sein sollte. Am liebsten würde ich vollständige Ablehnung des Gesuches der prager Stadtvertretung um Regulirung der Pflastermauth beantragen.

Wenn aber der Hr. Vorredner einen so weitgreifenden Antrag nicht stellen sollte, so behalte ich mir vor, entweder einen Antrag bezüglich der Bezifferung der Pflastermauth zu stellen, beziehungsweise, wenn ein Antrag über die Ziffer gestellt werden sollte, demselben zuzustimmen, jedenfalls aber ein Amendement dahin zu stellen, daß neben dem Baumaterial auch Viktualien ausgenommen werden mögen.

Ich gebe mich der Hoffnung hin, daß das hohe Haus einsehen wird, daß in diesem meinen Zusatzantrage das Gebot der Humanität noch um einen, und ich glaube, ganz berechtigten Schritt mehr erfüllt ist. Ich werde mir erlauben in der Spezialdebatte noch einmal darauf einzugehen.

Oberstlandmarschall: Wünscht noch jemand in der Generaldebatte das Wort?

Žádá nìkdo v generálním rokování za slovo? (Nikdo. )

Die Debatte ist geschlossen.

Kokovaní jest uzavøeno.

Herr Berichterstatter hat das Wort.

Berichterstatter Dr. Ritter v. Wiener: Es wurde von zwei Herren Rednern namentlich auf das Prinzip des freien Güterverkehrs hohes Gewicht gelegt, allein auch die Kommission stimmt diesem Prinzipe vollständig bei, und hat diesem Prinzipe Ausdruck in dem vorgelegten Berichte gegeben und wird diesem Prinzipe noch Ausdruck geben in einem Späteren Berichte, welcher auch bereits auf der heutigen Tagesordnung steht. Wenn nun die Frage so stünde, soll der hohe Landtag eine neue Pflastermauth einführen, so würde die Kommission erklärt haben, wir beantragen die Verwerfung eines solchen Antrages.

So steht aber die Frage nicht; die Frage steht so: Soll diese unzeitgemäße, diese absolute Art und Weise der Vertheilung der Pflastermauth noch aufrecht bestehen, eine Art und Weife, gegen welche Sich alle Behörden einstimmig ausgesprochen haben, und welche sogar die Handels- und Gewerbekammer als verwerflich bezeichnet hat, und diese Frage muß mit Nein beantwortet werden. Auf welche Weife eine Reform stattzufinden hat, das ist der Gegenstand, welcher nicht in die Generaldebatte gehört, und darum erlaube ich mir nun im Allgemeinen zu erklären, daß ich auch auf die Anträge, die noch in der Spezialdebatte gestellt werden sollten, später eingehen werde.

O b e r st l a n d m a r s ch a l l: Wir gehen nun zur Spezialdebatte über.

Berichterstatter (liest): §. 1. Der Stadtgemeinde der königlichen Hauptstadt Prag wird die Bewilligung ertheilt, von jedem Stücke vorgespannten Zugviehes, womit was immer für Frachtgüter, mit Ausnahme von Bau- und Brennmaterialien, im Gewichte von wenigstens 300 Killogrammen über die Verzehrungssteuerlinie nach Prag zum Gebrauche oder zur Wiederausfuhr eingebracht werden, eine Pflastermauth von je 10 kr. einzuheben.

Sekr. Hess: §. 1. Mìstské obci královského hlavního mìsta Prahy udìluje se povolení, aby vybírala dlažebné 10 krejcarù z každého kusu zapraženého dobytka tažného, kterým se jakékoliv náklady - vyjmouc stavivo a palivo -, jichž váha obnáší nejménì 300 kilogramù, obvodem èáry, na které se vybírá daò potravní, do Prahy k spotøebì neb k opìtnému vývozu dopravují.

Oberstlandmarschall: Wünscht jemand das Wort?

Der Herr Abgeordnete Frank hat das Wort.

Abg. Frank.

Hoher Landtag!

Der §. 1. bestimmt, daß sämmtliche über die Verzehrungssteuerlinie nach Prag zum Gebrauche

und zur Wiederausfuhr eingebrachten Güter eine Pflastermauth von je 10 kr. pr. Zugvieh bezahlen sollen. Es scheint somit ganz richtig in dem Berichte, gar keine Verzehrungssteuerlinie hier eine Ausnahme zu bilden. Ich habe in der Generaldebatte bereits darauf hingewiesen, daß es eine Anomalie ist, die Pflastermauth dort einzuheben, wo Güter faktisch nicht außerhalb des Rayons der Stadt Prag eingebracht werden, sondern daß hier die Pflastermauths auf dem Staatsbahnhofe bezogen wird. Der Staatsbahnhof bildet, wie bereits bemerkt, einen Theil der inneren Stadt; es wäre höchst ungerecht aus einem Gebäude in's andere eine Pflastermauth zu bezahlen.

Ich will mich daher nur ganz kurz fassen, und den Antrag stellen, daß die Güter, welche die Verzehrungssteuerlinie des Staatsbahnhofes passiren, von der Pflastermauth ausgeschlossen sind. Einen weitern Punkt des §. 1 bildet die Pflastermauth selbst. Es sollen 10 kr. pr. Zugpferd an die Pflastermauth erhoben werden.

Meine Herren! Wenn man erwägt, in welchem ausgedehnten Maße eben jetzt durch dieses Gesetz die Pflastermauth eingehoben wird, so läßt sich das Maß nicht bestimmen, welche Dimensionen eben diese Pflastermauth einmal einnehmen wird. Ich finde den Satz von 10 kr. viel zu hoch. Es hat den Anschein, als Sollte irgend eine Begünstigung eingeräumt werden, ich bin aber überzeugt, daß eben durch diese Herabsetzung keine Begünstigung eingeräumt wird, es wird eine ungeheuere Beschränkung und eine ungemeine Belastung eintreten. ES Scheint mir denn auch, daß es der Stadtgemeinde Prag nicht ermöglicht ist, im gegenwärtigen Momente eine Begünstigung eintreten zu lassen. Die Verhältnisse der Prager Stadtgemeinde find derart, daß sie ihr Einkommen eher Vermehren als vermindern muß. Eben deshalb scheint mir dieser Satz nicht eine Begünstigung, sondern eine Erschwerung zu enthalten für den Handel und den öffentlicheu Verkehr und ich erlaube mir somit in zweiter Reihe dem hohen Landtag den Antrag zu stellen, daß die Pflastermauth für jedes vorgespannte Stück Zugvieh auf 8 kr. herabgesetzt werde.

Oberstlandmarschall: Abgeordneter Sobotka hat das Wort.

Abg. Sobotka: Indem ich in Bezug auf das, was ich in der Generaldebatte zu sagen mir erlaubte, dem Antrage des Herrn Abg. Frank beitrete, erlaube ich mir noch, den Zusatz zu beantragen, es sollen in dem Gesetze §. 1 bei den Worten: "mit Ausnahme von Bau- und Brennmaterialien" noch die Worte eingeschoben werden "und Viktualien". Das Gesetz hat dann also zu lauten: Womit was immer für Frachtgüter mit Ausnahme von Bau- und Brennmaterialien und Viktualien etc.

Oberstlandmarschall: Ich bitte den Antrag schriftlich zu formuliren. (Geschieht. )

H. Abg. Frank Stellt folgenden Antrag: Daß jene Güter, welche die Verzehrungssteuer-Linie des

Staatsbahnhofes passiren, von der Pflastermauth ausgeschlossen seien und b) daß die Pflastermauth von jedem vorgespannten Stück Zugvieh auf 8 kr. bestimmt werde.

Snìm. akt. Hess: Poslanec p. Frank navrhuje, 1. aby onen majetek, který obvodem èáry státního nádraží prochází, byl vylouèen z poplatku dlažebného a

2. aby dlažebné z každého pøedpøaženého kusu tažného dobytka urèeno bylo na 8 krejcarù.

Oberstlandmarschall: Diejenigen, welche den Antrag unterstützen, wollen die Hand erbeben.

Kteøí návrh podporují, nech pozvednou ruku.

(Geschieht. ) Er ist unterstützt und steht in Verhandlung.

Herr Abg. Sobotka Stellt folgenden Antrag: Zeile 4, §. 1 sind nach den Worten "Bau- und Brennmaterialien" die Worte "und Viktualien" einzuschieben.

Snìm. akt. Lederer: V øádku 4. §. 1. buïtež po slovech,, stavivo a palivo" položena slova "pokrmy a nápoje. "

Oerstlandmarschall: Diejenigen, welche diesen Antrag unterstützen, wollen die Hand erheben.

Kteøí návrh podporují, nech vyzdvihnou ruku. (Geschieht. )

Er ist unterstützt und steht in Verhandlung. Wünscht noch jemand das Wort?

Žádá nìkdo za slovo ?

Die Debatte über § 1. ist geschlossen. Der Herr Berichterstatter hat das Wort.

Berichterstatter Dr. Ritt. v. Wiener: Wenn die Anträge, welche nunmehr gestellt worden sind, zur Annahme gelangen, so wird das Resultat folgendes sein: Dem Begehren der Stadtgemeinde Prag wird dahin stattgegeben, daß Statt der Gebühr von 17 ein halb Kreuzer, welche bisher eingehoben wurde, für die Zukunft nur 8 kr. zu bewilligen seien, im Uebrigen bleibt es den den früheren Bestimmungen. Das scheint aber denn doch nicht anzugehen. Wenn man einerseits der Stadtgemeinde auftragen will, sie müsse die Pflastermauth von 17 ein halb kr. auf die Hälfte reduziren, dann kann man ihr nidcht zu gleicher Zeit auftragen, sie möge die Pflastermauth im Uebrigen in jener Weife belassen, wie sie gegenwärtig regulirt ist. Mit dem Prinzipe der Gerechtigkeit scheint es eben nicht zu harmoniren, daß man einerseits der Stadtgemeinde Prag ein Recht nimmt, welches Sie bisher Kraft der Privilegien und Gesetze hat, andererseits ihr aber kein anderes Entgelt dafür gibt. Ich glaube im Namen der Kommission allerdings sagen zu können, daß auf die Herabminderung des Betrages von 10 kr. auf 8 kr. angetragen werden könne, weil nämlich in der Kommission selbst bei der Berathung schon verschiedene Tarifsätze in Antrag gebracht waren und es sich nur durch eine Majorität von 2 Stimmen

herausgestellt hat, daß 10 kr. beantragt worden Sind. Im Namen der Kommission erkläre ich daher, daß der Tarifsatz auf 8 kr. herabgesetzt werde. Was aber den zweiten Punkt, nämlich die Ausschließung des Staatsbahnhofes von der Pflastermauth und die Ausschließung der Viktualien betrifft, kann ich im Namen der Kommission es nicht befürworten, weil es zu nichts anderem führen würde, als zur Beschränkung des Privilegiums, wozu der hohe Landtag kaum eine Geneigtheit zeigen würde.


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