Schulgemeinden, von Landesschulrath mit Zustimmung des Landesausschusses vorgenommen wird. Die frühere Stilisirung war in dieser Beziehung etwas weniger präcis und hat noch Zweifel übrig gelassen. Damals hieß es im Einvernehmen, ohne daß dann der Landesschulrath an das Votum oder den Beschluß des Landesausschusses gebunden gewesen wäre. Die gegenwärtige Stilisirung scheint diesen Zweifel vollkommen zu beheben, und es ist dem Landesschulrathe somit die Schranke gesetzt, ohne Zustimmung des Landesausschusses auf eine neue Eintheilung, beziehungsweise Einreihung der Schulen einzugehen. Ich knüpfe hier an die Worte an, welche der verehrte H. Vorredner Freih. v. Scharschmidt bei der letzten Berathung dieses Gesetzes dem h. Hause eröffnete. Er hat gesagt, daß das Budgetrecht dem h. Hause zusteht, die Eintheilung aber der Exekutive. Ganz richtig, aber während der H. Vorredner die Exekutive beiden Körpern, dem Landesausschusse und dem Landesschulrathe zugedacht hat, bin ich von Seite der Regierung angewiesen, geltend zu machen, (und ich kann mich dabei auf ein bestimmtes Gesetz fußen) daß diese Exekutive dem Landesschulrathe allein zustehe; dem Landesschulrath ist durch das Reichsvolksschulgesetz die Leitung und Aufsicht der Schulen zugewiesen, die Eintheilung der Klassen ist ein Ausfluß dieses Leitungs- und Aufsichtsrechts, das Verhältniß der Lehrer zu dem Landesschulrath ist damit innigst verknüpft. Die Lehrer, die ein öffentliches Amt führen, der Disciplinargewalt des Landesschulrathes unterstehen, ein gesetzlich normales Einkommen beziehen, welches eben von der Leitungsbehörde angewiesen wird, sind in diesen Beziehungen dem Leitungsrechte des Landesschulraths untergeordnet und würden eben diesem Exekutivrechte des Landesschulrathes sehr entrückt werden, wenn der Landesschulrath die Exekutive nicht selbstständig ausüben könnte. Allgemein ist der Wunsch nach präciser Exekutive und ich glaube die Präcision derselben ist sehr stark bedingt durch die Festhaltung der gesetzlichen Kompetenz. Ich will damit durchaus nicht sagen, daß sich der Landesschulrath irgend einer Kontrole von Seite der Landesvertretung beziehungsweise des Landesausschusses entziehen wolle; die Kontrolle ist gegeben, wenn jede Aenderung in der Eintheilung oder die ursprüngliche Eintheilung nach mit dem Landesausschuß gepflogenen Einvernehmen vor sich geht. Der Landesschulrath wird gewiß mit aller Bereitwilligkeit die Einwendungen hören, welche der Landesausschuß zu machen in der Lage sein wird. Der Landesschulrath wird gewiß auch nach dem bisherigen Vorgehen zu schließen, auf das Bereitwilligste alle Einwendungen berücksichtigen. Aber ich glaube denn doch, daß die Kontrolle nicht soweit gehen sollte, daß es dem Landesschulrath unmöglich gemacht wird, selbstständig nach der ihm gesetzlich zugewiesenen Exekutive zu entscheiden. Indem ich also den Wunsch ausspreche, daß auf diejenige Stilisirung eingegangen werden möge, welche eben die Entscheidung des Landesschulrathes nicht von dem
Veto des Landesausschusses abhängig macht, es somit allenfalls heißen möge: "nach mit dem Landesausschusse gepflogenen Einvernehmen", erlaube ich mir weiter zu bitten, daß wenn dieser Wunsch nicht erfüllt werden sollte, Wenigstens irgend eine Bestimmung aufgenommen werde, welche in letzter Linie, wenn nämlich der Landesausschuß und Landesschulrath sich in einer oder der anderen Frage nicht einigen Sollten, der Schulverwaltung, sei es in niedriger oder höherer Linie, das Recht vorbehält, in einem solchen Falle die Endentscheidung zu treffen.
Oberstlandmarschall: H. Habermann hat das Wort.
Abg. Habermann: Ich werde mir erlauben in kurzen Worten den Antrag, welcher H. Dr. Zintl gestellt hat, zu unterstützen u. z. mit folgenden Gründen:
Wenn mau auf die Veranlassung des vorliegenden Gesetzentwurfes zurückgeht und auf den -Zweck, welcher damit angestrebt wird, so liegt sie einerseits in den Petitionen der Lehrer um Gehaltsregulirung und andererseits im Streben dem beständigen Wechsel der Lehrer von einer Stelle zur anderen vorzubeugen. Die Eintheilung der Klassen, wie sie im §. 18 u. 19 getroffen wird, ist nicht darnach angethan, um diesen Wechsel einzuschränken. Solange diese Klasseneintheilung, welche durch die Differenz der Durchschnittspreise der wichtigsten Lebensmittel, durch die Differenz der Bevölkerungszahl und anderer örtlichen Verhältnisse gerechtfertigt ist, aufrecht bleibt, wird der Wechsel der Lehrer auch fortdauern.
Ich brauche kaum zu erwähnen, daß den Petitionen der Lehrer um eine Gehaltserhöhung im Entwurfe, wie er uns vorliegt, keine nennenswerthe Rechnung getragen ist, die Einwendungen, welche gegen die höhere Gehaltsregulirung gemacht werden, gehen dahin, daß die Leistungen der Lehrer höhere Gehalte nicht verdienen, und zweitens daß der finanzielle Erfolg einer Gehaltsaufbesserung die Finanzen des Landes zu sehr belastet.
Was den ersten Einwand anbelangt, wird man, glaube ich, aus dem Circulus nicht leicht herauskommen, wie es schon bei der früheren Debatte angedeutet worden ist, aus dem Cirkel nämlich, daß die Leistung selbst erst mit dem Gehalte eine bessere werden kann. Während auf der einen Seite gesagt wird: wie die Arbeit, so der Lohn, steht auf der anderen Seite der Satz: wie der Lohn, so die Arbeit.
Was aber den zweiten Einwand betrifft, das ist die finanzielle Mehrbelastung der Landes, theile ich vollkommen die Bedenken, welche in dieser Beziehung auftauchen. Es ist der triftigste Einwand, der hier erhoben werden kann.
Aber von diesem Standpunkte allein darf die Sache doch nicht ausschließlich aufgefaßt werden. Er ist ein triftiger, aber doch ein sehr einseitiger Gesichtspunkt.
Die Frage will nicht blos mit Rücksicht auf die Provinzen, sondern auch mit Rücksicht auf an-
dere Provinzen aufgefaßt fein, glaube ich, baß auch die vorgeschlagene Gehaltserhöhung den Wechsel der Lehrer auch in anderen Provinzen wiederum nicht hintanhalten wird. In formeller Beziehung möchte ich noch bemerken, daß ich nicht dafür bin, daß die Bestimmung über die Gränze, die Zahl der Gemeinden, welche in die einzelnen Gehaltsklassen einzureihen find, in das Gesetz selbst aufgenommen werde, weil es ja möglich ist, das Recht des Landtages bezüglich des Budgets auch durch eine andere Bestimmung zu wahren, dahin gehend nämlich, daß es dem h. Landtage vorbehalten bleibt, die Zahl der Gemeinden zu bestimmen, welche in die einzelnen Gehaltsklassen bestellt werden Jollen.
Wenn diese Zahl von vorneherein bestimmt wird, so ist damit gesagt, daß die Durchschnittspreise der Lebensmittel und die Ortsverhältnisse sich nicht ändern- werden oder es wird mit der Aenderung derselben auch eine Gesetzesänderung nothwendig.
Um diese zu vermeiden, dürfte es sich doch empfehlen, nicht eine ziffermäßige Begränzung der einzelnen Gemeinden ins Gesetz aufzunehmen, sondern eine allgemeine Regel dahin gehend, daß es dem h. Landtage vorbehalten bleibe, im Verhältnisse zu den Durchschnittspreisen der Lebensbedürfnisse und der Bevölkerungszahl der Gemeinden von Fall zu Fall zu bestimmen, welche in die einzelnen Gehaltsklassen zu versetzen sind. Der Antrag des H. Abgeordneten Zintl, daß die niederste Gehaltsklasse um 50 fl. zum Entwurfe der Kommission erhöht werde, hat seine guten Gründe, denn so wie die Gehalte jetzt bemessen sind, bemerke ich, darin eine wenigstens theilweise Zurücksetzung des Landes gegen die Stadt.
Der Lehrer auf dem Lande steht hinter dem Lehrer in der Stadt bedeutend zurück. In pädagogischer Beziehung werten an den Lehrer am Lande und in der Dorfschule größere Anforderungen gestellt als in der Stadt. In der Stadt ist Arbeitstheilung und der Lehrer steht einer Klasse vor, in der Dorfschule hat er sämmtliche Altersstufen vor sich, und hat dasselbe Ziel wie der Lehrer in der Stadt zu erreichen. (Rufe: Sehr gut. ) Ich mache darauf aufmerksam, daß es nicht gleichgültig ist, in welcher materiellen und socialen Stellung sich der Lehrer am Dorfe befindet.
In demselben Maße, wie er abhängig wirb von den Insassen des Dorfes, verliert er an moralischer Autorität in der Schule und in demselben Maße verliert auch der Unterricht, deswegen unterstütze ich den Antrag des Herrn Abgeordneten Dr. Zintl, weil er der Ungleichmäßigkeit der Bemessung des Gehaltes in der Stadt und im Dorfe zu begegnen versucht, und ersuche den h. Landtag den Antrag des H. Abgeordneten Zintl zu unterstützen. (Bravo. )
Abg. Dr. Zintl: Der geehrte Herr Vorredner hat es übernommen, früher, als ich in der Lage war, meinen Antrag zu begründen, denselben zu unterstützen.
Ich muß ihm dafür dankbar sein, werde in Folge dessen Gelegenheit finden, einiges, was ich erwähnen wollte, zu verschweigen, um in dieser Richtung gewiß im Sinne des h. Hauses die Debatte abzukürzen.
Mein Antrag geht vor Allem dahin, daß eine Gehaltsklasse geschaffen werbe, welche dem Lehrer der niedersten Kategorie 450 fl. zuweist, so baß ihm mit der im Sinne des Gesetzentwurfes zukommenden Funktionszulage ein Bezug jährl. 500 fl. gesichert erscheint.
Ich halte noch immer dafür, wie ich es schon im vorigen Jahre an einer anderen Stelle ausgesprochen und vertheidigt habe, baß ein Lehrer einen Gehalt von mindestens 500 fl. haben müsse, und daß dieses das Mindeste sei, womit ein Lehrer an-ständig und seinem. Berufe angemessen das Auskommen finden könne.
Ich glaube, daß ich daraus verzichten kann nach den Auseinandersetzungen des H. Dr. Gregr näher daraus einzugehen und will nur erwähnen, daß es kaum von einer Seite in diesem h. Hause bestritten werden könnte, daß ein Lehrer mit 400 fl. Jahresgehalt, wenn er noch vielleicht verheirathet ist, sein Auskommen finden könne.
Ich habe in meinem Antrage vor Allem anderen nicht im Interesse der Lehrer allein gesprochen, sondern auch im Interesse der Gemeinden und bin in ber Lage hier als Vertreter eines Wahlkreises der Landgemeinden für die Lehrer sprechen zu können, weil zufälligerweise die Interessen der Landgemeinden mit denen der Lehrer identisch sind. Ich habe den Gesetzentwurf, was das Prinzip anbelangt, durchaus nicht bekämpft, namentlich das Prinzip der Eintheilung nach Schul-Gemeinden, denn ich war ber Meinung, baß es vor allem anderen den Landgemeinden möglich gemacht werben müsse, Lehrer heranzuziehen und dieselben auch zu erhalten.
Ich war der Meinung, daß in größeren volksreichen Städten es dem Lehrer leichter möglich ist ohne Schaben für den Unterricht in ber Schule selbst, Privatstunden zu halten, welche ihm einen namhaften Nebenverdienst verschaffen.
Ich war der Meinung, daß Lehrer, welche in größeren Städten domiciliren, an und für sich angenehmer zu leben im Stande sind und häufig genug billiger als am Lande.
Ich war ber Meinung, baß Lehrer in größeren Städten, wenn sie vercheirathet sind, ihre Kiuder weit leichter zu erziehen im Stande sind mit geringereu Kosten als die Lehrer im Dorfe und am flachen Laube.
Und aus diesem Grunde war ich auch der Meinung, daß die niedrigste Klasse eine Gehaltserhöhung erfahren müsse und daß die Zahl der Schulgemeinden, das ist die Maximalziffer, welche für die Zahl der Schulgemeinden in den höheren Kategorien festgesetzt wird, eine niedrigere sein könne. Ich habe auch durch meinen Antrag bezwecken wollen, daß die Rückversetzung von Landgemeinden aus der höheren in die niedere Kategorie, welche unbedingt
eintreten muß, wenn der Kommissionsantrag angenommen wird, nicht stattfinde.
Ich finde es ungerecht, wenn Landgemeinden, welche derzeit in einer Kategorie sich befinden, wo die Gehaltsziffer der Lehrer eine höhere war, mit einemmale in eine Kategorie versetzt werden, wo die Gehaltsklasse eine niedrigere ist.
Ich halte es für ungerecht und bedenklich; für ungerecht, weil ich nicht einsehen kann, daß der Landesschulrath bei Eintheilung der betreffenden Gemeinden in die vermiedenen Gehaltskategorien nach unangemessenen Principien, nach Principien, welche der Wahrheit in's Gesicht schlagen, und muß es geradezu sagen, daß ich nicht annehmen, und es nicht begreifen könnte, wenn in Folge Ansuchens der betreffenden Gemeinden nach Anhörung des Bezirksschulrathes der Landesschulrath diese Gemeinden in eine Gehaltsklasse versetzt worden wären, welche nicht den Bedürfnissen, den faktischen Verhältnissen entsprechen. Es sind im Lande mindestens 350 Schulgemeinden, welche nach dem Gesetzentwurfe, da sie sich in der 2. Gehaltsklasse, in der 500 fl. Klasse befinden, in die 400 fl. Klaffe rückversetzt werden. Allerdings heißt esin einem §. ds Gestzentwurfes, daß de gegenwärtigen Bezüge des Lehrpersonales nicht geschmälert werden sollen.
Das ist ganz richtig; etwas Anderes aber ist es, wenn der Lehrer den Posten in der betreffenden Schul-Gemeinde verläßt, so wird dann die Stelle mit der niebern Gehaltsklasse ausgeschrieden, und in Folge dessen leibet die Gemeinde darunter. Ich habe schon Eingangs meiner Auseinanbersetzungen gesagt, daß es das Interesse der Gemeinden ist, welches ich hervorhebe, aber nicht das der Lehrer; die Interessen beider treffen aber zusammen.
Es wird auch vorkommen nach dem Gesetzentwurfe, daß viele Gemeinden in der 600 fl. Klaffe in eine niedere Klasse versetzt werden müssen und da ist wohl zu befürchten, daß die Unzufriedenheit in den Gemeinden dieser Kategorie eine unausbleibliche sein werde.
Mein Antrag und die Bestimmungen im Sinne ber Ziffern, nach welchen die Kategorien der Volksschulen gefunden werden sollen, haben vor Allem den Zweck, die Schulgemeinden der niedern Kategorie, die am Lande, zu schützen, baß eine Rückversetzung nicht stattfinde. Sie haben auch den Zweck, die Gehalte der Lehrer andererseits in entsprechender Weise zu erhöhen, ohne daß dadurch dem Lande eine zu große unerschwingliche Last aufgelegt werbe. Der H. Fhr. v. Scharschmidt hat betont, baß er mit den Anträgen der Kommission einverstanden fei, unter gewissen Kautelen, er hat aber nicht be-. hauptet, daß die Austagen, welche damit verbunden sind, ihm exorbitant erscheinen, wohl aber gesagt baß mit Rücksicht auf die nothiwendigen Bedürfnisse die Opfer auch gebracht werben müssen. Mein Antrag geht dahin, daß in der 1. Gehaltsklasse die Zahl von 80 Schulgemeinden, in der 2. 200 Schulgemeinden sein sollen, und ich bitte diesfalls das h. Haus um einige Aufmerksamkeit. Der Kommis-
sionsentwurf spricht von 100 Schulgemeinden, welche in die 1. Geholtsklasse, in die 700 fl. Klasse versetzt werden sollen. Wenn ich die sämmtlichen Städte Böhmens, wo eine hochentwickelte Industrie, wo ein außerordentlicher Verkehr ist, sämmtliche Orte mit dem Sitze von Bezirkshauptmannschaften und die Städte mit eigenen Schulbezirken ins Auge fasse, so bringe ich kaum 100 Schulgemeinden zusammen, welche in die 1. Gehaltsklasse eingereiht werden können, und ich finde, daß wenn ich weiters die Anzahl der Lehrer nehme, welche gegenwärtig dort fungiren, daß in den sämmtlichen Orten, die ich genannt habe, mindestens 850 Lehrer thätig sind. Es hat somit der Kommissionsentwurf den Fehler, daß dort in 100 Schulgemeinden um 100 Lehrer weniger angenommen worden Sind, es find anstatt 750 Lehrer mindestens 850 anzunehmen, weil wenigstens so viel dort existiren; dadurch er höht sich die Ziffern der Auslagen nothwendiger Weise um 35. 000 st. Ich habe in meiner Auseinandersetzung .....(Redner läßt sich mit
Freihr. v. Scharschmidt in ein Zwiegespräch ein. Redner fährt fort). Ich habe in meinem Antrage nur 80 Schulgemeinden der ersten Klaffe angenommen, weil ich der Meinung bin, daß es viele Orte mit Bezirkshauptmannschaften gibt, wo die 700 st. Klaffe gar nicht nothwendig sein dürfte; in diesen 80 Schulgemeinden fungiren höchstens 650 Lehrer, welche mit 700 st. besoldet werden Sollen und insgesammt eine Auslage von 454. 000 fl. verlangen. Ebenso war ich des Dafürhaltens, daß in der 2. Gehaltsklasse mit 600 st. immerhin 200 Schulgemeinden hinreichend seien und dadurch auch die Auslage für die Lehrer der 2. Gehaltsklasse wesentlich herabgemindert wird. So komme ich darauf, daß durch die Erhöhung der Gehaltsziffer in der letzten Klasse, welche sehr nothwendig erscheint, der Mehraufwand für die Schulen gegenüber dem Kommissionsantrag doch nicht ein bedeutender sein wird. Es ist Schwer, dem h. Hause mit Ziffern zu kommen, aber ich bin bereit, dieselben zu begründen. Ich habe angenommen, daß 80 Schulgemeinden in die 1, Gehaltsklasse mit 650 Lehrern zu 700 st. genommen werden würden; das gibt einen Gesammtbetrag der Auslagen von 455. 000 fl. bei 200 Schulgemeinden in der 2. Kategorie mit 800 Lehrern a 600 fl. Gehalt; resultirt der Gesammtbetrag von 480. 000 fl.; 1470 Schulgemeinden mit 1800 Lehrern zu 500 fl. das gibt den Gesammtbetrag von 900. 000 fl., 2306 Gemeinden in der 4. Klasse mit 2450 Lehrern a 450 fl., gibt den Gesammtbetrag v. 110. 500 fl., in Summa 2, 937. 500 Gulden. Ich hatte die Ehre, zu beweisen, daß, wenn 100 Schulgemeinden, welche mit mindestens 850 Lehrern angenommen werden müssen, durch diese Annahme, welche berechtigt ist, wird sich herausstellen, daß jene Ziffer, welche die Kommission aufstellt, um 35. 000 fl. erhöht würde, während anderseits durch Annahme meines Antrages die Gesammt. summe der Auslagen für Lehrergehalte auf 2, 937. 500 Gulden sich erhöhen Wird gegenüber der betreffenden
Summe von 2, 855. 000 fl., welche der Kommissionsentwurf aufstellt.
Bei Gegenüberstellung der Resultate meines Antrages und der betreffenden Ziffer des Kommissionsantrages ergibt sich eine Mehrauslage, welche wenn mein Antrag angenommen werben sollte, 12. 500 fl. beziehungsweise30. 000 st. beträgt. Nun glaube ich denn doch, daß mit Rücksicht auf das Angeführte und namentlich mit Rücksicht auf den Umstand, daß durch meinen Antrag eine Kategorie von Gemeinden nicht zurückgesetzt, beschädigt und in Aufregung versetzt würde, welche wahrlich in den letzten Jahren bedeutende Opfer gebracht haben, mein Antrag den Vorzug verdiene. Es sind Gemeinden darunter, welche in den letzten Jahren durch Schulbauten sich Opfer aufgelegt haben, die geradezu außerordentlich genannt werden müssen.
Meine Herren, dieser Gemeinden wegen, welche unbedingt geschädigt würden, welche am ersten darunter leiden würden, wenn die Gehalte in der untern Kategorie so niedrig wären, bitte ich meine Anträge anzunehmen. In finanzieller Beziehung finden Sie keinen großen Unterschieb zwischen meinem Antrage und dem der Kommission und 12. 500 fl. beziehungsweise 3000 fl. sind keine Solche Beträge, welche Bedenken erregen müßten, wenn man damit den Ausgleich findet zwischen den einzelnen Kategorien der Schulen im Lande, wie sie im Interesse des Volksschulwesens überhaupt wünschenswerth sind. Ohnehin durch die sich mehrenden Schullasten ziemlich empfindlich bedrückt, würde es dem Volksschulwesen gewiß nicht zuträglich, sondern vielmehr abträglich sein, wenn man durch eine Rückversetzung von Solchen Schulgemeinden die Aufregung der Gemeinden vermehren und ihnen die Gelegenheit nehmen würbe, Lehrer heranzuziehen und zu erhalten. Gemeinden mit 600 und 700 fl. Steuerkraft sind nicht im Stande, den Lehrern eine Zulage aus Gemeindemitteln zu geben, ohne bedeutende Umlagen einzuheben. In Städten mit größerer Bevölkerung und vermögenderen Einwohnern ist es leichter möglich, Lehrer mit unzureichendem Gehalte Zulagen zu gewähren, aber in Land- und Dorf-Gemeinden ist es meistens ein Ding der Unmöglichkeit. Ich bitte deshalb, meinen Antrag anzunehmen und empfehle ihn wärmstens dem h- Hause.
Oberstlandmarschall: Der Abg. Jahnel hat das Wort.
Abg. Jahnel. Da ich derjenige gewesen bin, welcher den von der Kommission befürworteten Antrag: es mögen im §. 18 des vorliegenden Gesetzes die Worte "im Einvernehmen mit dem Landesausschusse" in die Worte "mit Zustimmung des Landesausschusses" umgeändert werden, - gestellt hat, so halte ich es für Pflicht, meine Stellung dem vorliegenden Gesetzentwurfe gegenüber noch einmal zu präcisiren für den Fall, wenn dieser von mir gestellte Antrag nicht angenommen werben konnte.
Ich theile fürs erste nicht die Anficht Sr. Excellenz des von mir so hochverehrten Herrn Statt-
halters, daß in der Annahme des von mir gestellten Antrages irgend ein Erschwerniß, irgend ein Hinderniß für die Exekutive, für die Durchführung und Handhabung des Gesetzes, für die Schulregierung liegen könnte, weil die Gemeinden des Landes bereits dermals in Schulgemeinden eingetheilt sind und es sich demnach nicht um die erste und ursprüngliche Eintheilung dieser Schulgemeinden handelt.
Ich will die Richtigkeit dieser Behauptung an einem Beispiele demonstriren.
Nehmen wir an, die Stadtgemeinde Niemes, in welcher derzeit die Lehrer 600 Gulden Gehalt haben, sollte in die Klasse von 700 fl. versetzt werden. Es würde sich aber eine Einigung zwischen der Schulbehörde und dem Landesausschuß nicht erzielen lassen. Was wäre dann Rechtens? Daß die Lehrer dieser Gemeinde auch künftighin 600 fl. behalten müßten.
Daß sie auch künftighin in der jetzigen ersten, beziehungsweise in der künftigen zweiten Klasse zu rangiren hätten. Woher daraus ein Erschwerniß, irgend ein Hinderniß für die Exekutive geleitet werden könnte, das bin ich nicht in der Lage einzusehen, im Gegentheile müßte ich, meine Herren, für den Fall, als mein Antrag nicht angenommen wurden könnte, im vorhinein erklären, daß ich gegen jede Erhöhung der Lehrergehalte Stimmen müßte, weil mir das Budgetrecht des Landtags heilig ist und weil ich den Säckel der Steuerträger, aus welchem die Lehrergehalte zu zahlen sind, in Schutz nehmen muß. (Bravo!)
Was die Erhöhung der Lehrergehalte insbesondere anbelangt, so hatte ich, wie bekannt, den Antrag gestellt, daß höchstens 10% der Lehrer in die erste, höchstens 20% in die zweite, und höchstens 45% in die dritte Klaffe eingetheilt werden dürfen. Dem gegenüber beantragt die Kommission, daß höchstens 100 Schulgemeinden in die 1. Klasse, höchstens 250 Schulgemeinden in die 2. Klasse, und höchstens 1400 Schulgemeinden in die 3. Klasse versetzt werden sollen. Dr. Zintl beantragt, daß höchstens 80 Gemeinden in die erste, höchstens 200 in die zweite, und höchstens 1470 in die dritte versetzt werden sollen. Es scheint, als ob mein Antrag in der That mit diesen beiden Anträgen ziemlich kongruent wäre.
Es ist dieß aber nicht so ganz richtig. Nach dem Antrage, den ich gestellt habe, läßt sich binnen wenigen Minuten berechnen, was die Gehaltserhöhung beziehungsweise die Mehrbelastung in jeder einzelnen Klasse kosten würde. Nach dem Antrage der Kommission und nach dem Antrage des Dr. Zintl wäre dies dagegen nur bann möglich, Wenn ich vorher wüßte, welches jene 100, bez. 80 Gemeinden sind, die in die l. Klasse eingereiht werben, und wie viele jede dieser Gemeinden Lehrer hat, damit ich die Anzahl der Lehrer summiren und die Summe mit 700 fl. multipliziren kann.
Dasselbe ist der Fall, wenn nach dem Antrage des Dr. Zintl 200 und nach dem Antrage der Kommission 250 in die 2.; wenn nach dem Antrage
des Dr. Zintl 1470 und nach dem Antrage der Kommission 1400 in die 3. Klasse versetzt werden sollen. Außerdem aber scheint mir, daß sowohl der Antrag der Kommission als auch der des Dr. Zintl den Uebelstand an sich haben, daß mit der Annahme dieser Anträge ein Stillstand in der Entwicklung unsers Volksschulwesens dekretirt würde. Würde nämlich der Fall eintreten, daß in die 1. Klasse 100 Gemeinden aufgenommen wären, dann wäre es weder dem Landesschulrathe noch dem Landesausschusse in irgendwelcher Weife möglich, eine ber übrigen Gemeinden noch in die erste Klasse zu versetzen und dann schiene mir jenes Hinderniß einzutreten, welches Se. Exc. der H. Statthalter eben erwähnt hat, dann wäre eine Erschwerung für die Schulregierung vorhanden. Man hat gesagt, daß mein Antrag deshalb nicht angenommen werben kann, weil wir keinen Konkretalstatus der Lehrer haben. Das kann ich als unbedingt richtig nicht zugeben; denn es dürfte keiner Schwierigkeit unterliegen, zu sagen, diese und diese Gemeinden können in die erste und jene in die zweite Klasse versetzt werden, und zugleich festzuhalten, daß die Zahl der Lehrer in ber 1. Klasse 10%, in der 2. 20%, in der 3. 45% nicht überschreiten dürfe. Ich will indessen auf diesem meinen Antrage nicht abstinent bestehen, sondern ich will trachten, ihn in Einklang zu bringen mit jener Grundanschauung, welche sowohl dem Antrage der Kommission, als auch dem des Dr. Zintl zu Grunde liegt. Ich erlaube mir in dieser Beziehung abermals, ein Percentualverhältniß in Antrag zu bringen. Nach dem von mir gestellten Antrage würde nämlich 1 1/2 % sämmtlicher Schulgemeinden in die 1. Klasse kommen, nach dem Antrage des Dr. Zintl 2%, nach dem Kommissionsantrage 21/2%. Nach meinem Antrage kämen: 41/2% in die 2. Klasse, nach dem Antrage des Dr. Zintl 5%, nach dem Antrage der Kommission 6%; nach meinem Antrage kämen in die 3. Klasse 37%, nach dem Antrage des Dr. Zintl 35% und nach dem Antrage der Kommission 34%; nach meinem Antrage in die letzte Klasse 57%, nach dem Antrage des Dr. Zintl 58% und nach dem Antrage der Kommission 57 1/2 %. - Dabei habe ich angenommen, daß ich 60 Gemeinden in die 1. Klasse versetze gegenüber von 80 und 100; 180 in die 2. Klasse gegenüber 200 von Dr. Zintl und 250 nach dem Antrage der Kommission; in die 3. Klasse 1500 gegenüber von 1400 nach dem Kommissionsantrage und von 1470 nach Dr. Zintl. Diese Percentualziffern liefern den Beweis, daß eine Uebereinstimmung zwischen meinem Antrage und den Anträgen der Kommission und des Dr. Zintl wohl möglich sein würde, nur bitte ich, die Zahl derjenigen Gemeinden, die in die verschiedenen Klassen eingereiht werden sollen, nicht fix auszusprechen, sondern percentualiter. Denn in dem Maße, in welchem die Schulgemeinden der letzten 4 Klasse zuwachsen, verändert sich das Percentualverhältniß in der 1., 2. und 3. Klasse; es wird daher, wenn wir einen Percentualsatz feststellen, möglich sein,
auch in jenen Fällen, wo die Maximalziffern der Kommission und der Dr. Zintl bereits erreicht sind, noch einzelne Gemeinden aus der 2. Klasse in die 1., ans der 3. in die 2. und aus der 4 in die 3. zu versetzen. Es wird hiemit auch jedes Hinderniß, das einen Stillstand in der Schulregierung bedeuten könnte, sich vermeiden lassen. Ich werde also den Antrag stellen, baß der Kommissionsantrag in der Weise abgeändert werde, daß nicht eine bestimmte Summe von Gemeinden, sondern ein bestimmtes Procent-Verhältniß von Gemeinden im §. 18 und 19 des vorliegenden Gesetzes Aufnahme finde.
Oberstlandmarschall: Ich bitte, mir den Antrag formulirt zu geben.
Pan Dr. Grégr má slovo.
Abg. Dr. Grégr: Beide Herren Vorredner haben sich gegen eine feste Zahl ausgesprochen, welche von der Kommission in den Gehaltsklassen beantragt wird, sowohl Sr. Exc. der Herr Statthalter, als auch jetzt eben der Abg. Herr Jahnel, und zwar, meine Herren, aus Gründen, welche ich bereits angeführt habe, weil heut an Tage Niemand wissen kann, warum gerade 100 Gemeinden in die 1. Klasse, und 200 in die 2. Klasse, und warum nicht 99 in die 1. und 101 in die 2. Klasse kommen sollen; denn weder der Herr Berichterstatter ist im Stande, mir heute zu sagen, daß es in Böhmen gerade nur 100 Gemeinden gibt, welche alle in solchen Verhältnissen sich befinden, daß sie in die 1. Klasse eingereiht zu werden verdienen. Dies ist, meine Herren, Niemand im Stande anzugeben und es ist daher jedenfalls diese Basis bloß eine Basis für diejenigen, welche künftighin diese Eintheilung vorzunehmen haben werden.
Nun, meine Herren, wenn nach dem jetzt geltenden Gesetze diese Eintheilung in die Gehaltsklassen mit Zustimmung des Landesausschusses vorgenommen worden wäre, wir wären vielleicht nicht in der Lage, oder würden vielleicht nicht Ursache haben, mit solchem Nachdruck darauf zu bestehen, daß eine feste, unwandelbare Norm für die Zukunft festgestellt würde, nach der die Gehaltsklassen eingetheilt würden. Da nun die Kommission in ihrem Berichte aufgenommen hat, daß diese Eintheilung in die Gehaltsklassen mit Zustimmung des Landesausschusses vorgenommen werden soll, so finden wir in dieser Zustimmung doch gewisser Maßen eine Beruhigung für die Zukunft. Machen Sie die Sachen wie sie wollen, nur um Eines bitte ich, retten sie uns aus den Händen des Landesschulrathes. (Heiterkeit. ) Durch diese Bestimmung also, welche hier von der Kommission angelegt wird, ist gewissermaßen vorgesorgt. Was nun die Eintheilung in die Gehaltsklassen selbst anbelangt, so ist, meine Herren, der Unterschied nicht so bedeutend. Der eine H. Abg. beantragt, daß 60 Gemeinden in die 1. Klasse kommen, und 180 in die 2 Klasse; die Kommission beantragt nun 100 für die 1. Klasse und 250 für die 2 Kl. Abg. Zintl beantragt 80 in die 1. und 200 in die 2. Kl. und nach meinem Antrage, wenn man die Bevölkerungszahl als unabänderlich fest-
stehend annimmt, wird eine Differenz zwischen diesen Anträgen etwa von 3-4 sich herausstellen, denn in der ersten Kl. befinden sich in ganz Böhmen nicht mehr als 74 Gemeinden und in der 2. Kl. nicht mehr als 203, abgerechnet jene Städte mit eigenen Schulbezirken.
Beim Antrage des Dr. Zintl wäre eine Mehrausgabe von 13. 000 fl. und bei meinem Antrage eine Mehrauslage von 53. 000 fl., dafür würden Sie aber nach meinem Antrage keine Lehrer haben mit weniger als 500 fl. Lehrergehalt. Ich sagte also, es differirt mein Antrag nicht so bedeutend weder was die Anzahl ber Gemeindeklassen anbelangt, als auch was die Auslage anbelangt, wollte aber nur sagen, daß uns an der Bestimmung der Kommission, welche die Eintheilung mit Zustimmung des Landesausschusses vorgenommen wissen will, sehr viel gelegen ist. Nebstdem erlaube ich mir zu bemerken, daß ich zu §. 19 noch einen Zusatzantrag stellen werde, was die Gehalte der Lehrer, in Prag anbelangt.
Oberstlandmarschall: Werden einen Antrag stellen?
Abg. Dr. Grégr: Ja, was die Gehalte der Lehrer in Prag anbelangt. Es wird ein Zusatzantrag sein.
Oberstlandmarschall: Ich bitte hat der fr. Abg. Jahnel seinen Antrag schon abgegeben?
Landes. Akt. Sládek: Nein.
Nejv. marš zem.: P. Dr. Trojan má
SlOVO
Dr. Trojan: Když pøi rokování o této záležitosti stìžoval si jeden z mých pøátel na to, jak obmezeni jsme v této záležitosti zákonem øíšským a jak chatrná jest pùsobnost našemu snìmu království èeského zùstavena, bylo mu odpovìdìno, že to nevadí, že máme to považovati spíše za štìstí a zde, pánové, konstatuji, v jakém se nalézáme postavení, když máme povolovati ke všem tìm tìžkým bøemenùm, které naši zemi již tíží, jen miliony a sta tisíce a svìøovati je rukoum, na nìž nemáme my žádného vlivu, úøadu, který není nám nijak odpovìden.
Pánové, jest to dùstojné království èeského, aby nemìlo ani pøi národních školách práva ustanoviti, jak chce míti školy rozdìlené, aby nemìlo práva aspoò svým výkonným organem, jakým jest zemský výbor, vliv pøi ustanovení a vøadìní jednotlivých obcí do jednotlivých tøíd?
Pánové, vy jste v døívìjších zákonech, kde se jednalo o sestavení školních rad okresních, byli tak prozøetelní, že jste v každém okresu ustanovili školní rady obou národností, když obyvatelstvo okresu toho co do národností míchané jest.
Kde jest jen vesnice druhé národnosti, jest vylouèena ze školního okresu toho, aneb jsou již dvì okresní školní rady, jedna èeská, jedna nìmecká v témž okresu. A pánové, zem-
ská školní rada, která je koncem všeho práva, vší moci, všeho øízení celé zemì, ta má být jediná; ta jest na prosto nìmecká, vyjmouc (vždy jest to známo, jak jest sestavena) nìkteré dozorce, kteøí ovšem nemohli býti jiní, kteøí se ale ztratí v ostatním množství èlenù.
A pánové, té máme my svìøovat úplnì vynaložení všeho toho, co my na školy vynakládáme, pánové, v tìchto pomìrech nemohu vyjeviti než pøání: buï uèiòte - a slavná vláda by se mìla k tomu pøièiniti - abychom mìli také vliv vìtší na zemskou školní radu, což by zajisté bylo pøimìøené, ježto se jedná o národní vychování, o národní školy, které jsou jí podøízeny; aneb není jinak nìž že musíme aspoò to rozdìlení penìz zemí poskytovaných dáti spolu do ruky našeho orgánu, na který máme vliv, a který nám je odpovìden.
Také já odvracím námitku pana zástupce vládního, aby nebylo žádného pozastavení, když pøipomínám jako pan Jahnl, pøede mnou, že teï jest již roztøídìní v celé zemi, když my povolujeme s vìtšími obìtmi pøídavky, tak nemùže si nikdo stìžovati ani vláda, ani zemská školní rada, na to, že ji chceme vázat na jisté podmínky, jmenovitì že jen tam se má jaksi zlepšit roztøídìním škol, že jen tam má se nìkterá škola dát do vyšší tøídy, kde pøivolí také zemský výbor co orgán nám odpovìdný.
Jak jsem pravil, bylo by to podivné a pøíèilo by se všem ohledùm práva a slušnosti, abychom my jen mìli právo platit a státní orgány aby mìly jen právo vládnout. Dùslednìjší bylo by, když by vláda si to chtìla výhradnì osobití, aby se pak také postarala o prostøedky. Kdo platí, ten a také velí, jak se má s tím nakládat. Já tedy podporuji právì v II. odstavci èlánku 18. návrh komise, aby se zachovalo zemskému výboru spolupùsobení, a sice rozhodné spolupùsobení.
Jest to bez toho málo, skoro to jediné, co naše školní komise pøijala k zlepšení své pùvodní pøedlohy. Já ale dále právì se stanoviska z pøedu naznaèeného budu hlasovati také pro návrh Dr. Ed. Grégra a kdyby ten nebyl pøijat, pro návrh Dr. Zintla, aby všemožnì libovùli hranice byly položeny, abychom více se starali o zlepšení stavu tìch, kteøí nejhùø stojí, totiž vesnických uèitelù, kteøí mají o celou mládež, od nejmenších dítek školních, až do nejdospìlejších peèovat samo jediní, kdežto v mìstech pøi všelikých pøíjemnìjších pomìrech mají uèitelé i tu výhodu, že mají dítky rozdìlené dle pokroèilosti a stáøí a starají se tedy vždy jen o vychování a vyuèování buï zaèáteèníkù samotných aneb již pokroèilejších žákù a mají snadnìjší postavení než právì uèitelové ve školách vesnických, kterým vychování všech dítek od poèátku až do konce vyuèování jest svìøeno. Já podpo-
ruji tedy pøedevším návrh Dr. Ed. Grégra a pak kdyby ten propadl, návrh p. Dr. Zintla.
Oberstlandmarschall. Ich bringe min die vorgelegten Anträge zur Unterstützung. Der Antrag, welchen H. Abg. Jahnl zum zweiten Absatze des §. 19 gestellt hat, lautet: Es dürfen jedoch in der I. Klasse höchstens 1 1/2%, in der II. Kl. 4 1/2 %; und in der III. Kl. höchstens 37% Schulgemeinden eingereihet werden.
Snìm. akt. Sládek: Pan posl. Jahnl èiní návrh, aby druhý odstavec §. 19. znìl: "z veškerých obcí školních nebudiž vøadìno více než l 1/2% do první, více než 4 1/2% do druhé, a více než 37% do tøetí tøídy.
Nejv. marš. zem.: Kteøí návrh ten podporují, nech pozdvihnou ruku.
Diejenigen, welche den Antrag unterstützen, wollen die Hand erheben. (Geschieht).
Er ist unterstützt und steht in Verhandlung.
Der Zusatzantrag des H. Dr. Grégr lautet: "Der Jahresgehalt der Lehrer an den Volksschulen in Prag beträgt 800 fl. "
Snìm. akt. Sládek: Návrh p. Dr. Grégra zní: "Služné roèní uèitelù na národních školách v Praze obnáší 800 zl. "
Nejv. marš. zem.: Kteøí návrh ten podporují, nech pozvdihnou ruku.
Diejenigen, welche den Antrag unterstützen, Wollen die Hand erheben. (Geschieht. )
Er ist unterstützt und steht in Verhandlung.
Abg. H. Heinrich hat das Wort.
Abg. Heinrich: Ich werde mich nach alledem Gehörten ziemlich kurz fassen und vor allem nur erwähnen, daß ich anfangs gesonnen war, die Wünsche der Lehrerschaft Böhmens in Form eines Antrages zum Ausdrucke zu bringen. Nachdem aber keine Aussicht vorhanden ist, eine Unterstützung für diese Anträge zu finden, so verzichte ich darauf, und werde, sie nur einfach mittheilen. In den Petitionen, welche dem hohen Landtage aus der Lehrerschaft überreicht wurden, haben die Lehrer ihre Wünsche dahin formulirt, daß sie die Schulen in 3 Gehaltsklassen eingereiht wissen wollen, nämlich mit Gehalten zu 600, 700, 800 fl.
Ein solcher Antrag hat jedoch keine Aussicht auf Unterstützung. Der zweitnächste Antrag, für den ich wenigstens jetzt eintreten werde in erster Reihe, ist unbestritten der Antrag des H. Dr. Grégr, weil dieser Antrag den Wünschen der Lehrerschaft am nächsten steht.
H. Dr. Grégr beantragt 3 Gehaltsklassen zu 500, 600 und 700 fl. und wird die Bevölkerungszahl als Norm dafür festgesetzt. Ich werde, wie gesagt, in erster Reihe für diesen Antrag stimmen, weil mir unter allen Umständen diese Vertheilung als die gerechteste und billigste erscheint.
Oberrösterreich hat diesen Modus akceptirt und er bewährt sich dort ganz vorzüglich. Daß Abnormitäten immer zu Tage treten werden, man kann die Eintheilung so oder auf andere Weise
vornehmen, dem ist gar nicht auszuweichen. Solche Abnormitäten werden immer eintreten.
Es werden immer Gemeinden da sein, welche gegenüber Einzelnen verkürzt sind. Wenn man die Bevölkerungszahl als Basis annimt, glaube ich, geht man unbestritten den richtigsten Weg, denjenigen, auf dem am allerwenigsten Ungleichmäßigkeiten und Ungerechtigkeiten hervortreten werben.
Sollte der Antrag des Dr. Grégr abgelehnt werben, was ich tief bedauern würde, so werde ich in zweiter Reihe für die Anträge des H. Dr. Zintl stimmen; denn der Abänderungsantrag, den der Abgeordnete Jahnel gestellt hat, scheint mir nicht nm vieles besser zu sein, vielleicht gar nicht besser, als die Fixirung, welche der Abgeordnete Zintl vorschlägt.
Denn wenn H. Abgeordnete Jahnel sagt, daß in die erste Gehaltsklasse nur 2 1/2 % -aller Schulklassen eingereiht werden können, so ist auch kein Spielraum für ein Weitergehen bes Landesschulrathes und L. -A. gegeben, sie sind beide an die Ansätze von 2 1/2°/0 gebunden, weiter hinaus können sie auch nicht, es ist daher ebensoviel als wenn 100 ober 80 Gemeinden fixirt würden. Ich kann also darin eine Verbesserung des Zintlschen Antrages nicht erblicken, werde aber aus einem ganz besonderen Grunde für die Anträge des Abg. Zintl stimmen, weil er die Schulen in der 4. Gehaltsklasse und dies sind die einklassigen ganz besonders berücksichtigt.
Schon der H. Abg. aus Eger, Dr. Habermann hat auf die hohe Bedeutung der einklassigen Schule hingewiesen. Und, meine Herren, in der That ist es so. Man verkennt die hohe Bedeutung der einklassigen Volksschule noch immer viel zu Sehr. Man stellt sich noch immer auf den Standpunkt: Der Lehrer in ber einklassigen Volksschule braucht nicht Soviel Gehalt.
Wer die Schulverhältnisse kennt, wird mir zustimmen, daß gerade dieser Lehrer eigentlich den höchsten Gehalt verdient. Denn nehmen Sie die ganze Stufenleiter ber Bilbungsanstalten von ber Dorfschule hinauf, bis zur Universität, so hat der Lehrer in den ersten Klassen gerade die höchste und bedeutungvollste Aufgabe zu lösen. Und weil er diese Aufgabe zu lösen hat, deshalb soll er den Schlechtesten Gehalt beziehen?
Wenn wir gerecht und billig sein wollen, wenn wir überhaupt auf die Volksbildung fördernd eingreifen wollen, bann, meine Herren, wirb es nöthig, die Volksschule ganz besonders zu berücksichsichtigen. Bedenken Sie nur einmal: ber einzige Mann, welche Aufgabe in den Abtheilungen und Klassen hat er zu versehen? Meine Herren, die Didaktik hat im Allgemeinen bas Problem noch nicht gelöst, wir alle, wir Schulmänner, welche uns literarisch bethätigen, arbeiten noch immer daran, an dem Plane, wie und auf welche Weife ber Unterricht in ber zweckmäßigsten rationellsten Weise, in der einklassigen Schule ertheilt werde.
Es ist die größte und höchste Aufgabe und daher auch die schwierigste. Bedenken Sie nur einmal, der Mann hat 4, 5 Abtheilungen in einem Zimmer beisammen, während der Lehrer an mehrklassigen Schulen ein Sehr bequemes Arbeiten hat, die Kinder sind alle auf derselben Bildungsstufe, die Lehrmittel sind ihm klar und bestimmt vorgezeichnet, und er unterrichtet ganz ruhig weiter. Der Lehrer an vierklassigen Schulen dagegen hat 5-6 Abtheilungen, seine Kunst muß darin bestehen, alle zweckmäßig zu beschäftigen. Dies ist eine hohe Aufgabe, darauf möchte ich Sie hinweisen, meine Herren, und möchte inständigst bitten bei Normirung der Gehalte namentlich die einklassigen Schulen ganz besonders zu bedenken.