Sobota 8. května 1875

Oberstlandmarschall: Es ist dies zwar ein ungewöhnlicher Vorgang, indessen nachdem der Herr Vorredner dem h. Hause mitgetheilt hat, daß er mit Seinen Gesinnungsgenossen ein Opfer gebracht hat, den vertagenden Antrag nicht zu stellen, so erachte ich, daß die Geschäftsordnung auch hier ein Opfer bringen darf, (Ruf: Sehr gut) und ich werde diese Erklärung vorlesen.

(Liest): In Erwägung, daß:

1.    die erbetene Landessubvention pr. 300. 000 fl. zum Aufbaue des čechischen Nationalstheaters für heuer noch nicht dringend nothwendig war, nachdem zum Weiterbaue desselben noch ein Baarfond von 200. 000 fl. vorhanden ist;

2.    bis heute das rechtliche Verhältniß dieses Theaters zum Lande nicht klar erscheint,

3.    und die Geldmittel zu dessen Vollendung als nicht gesichert anzusehen sind, somit auch nicht angenommen werden kann, daß dem Lande hiefür nicht noch weitere Kosten werden zugemuthet werden und

4.    die dermalige allgemeine Nothlage des Landes den h. Landtag in dieser Session bereits wiederholt genöthigt hat produktive Auslagen, wie beispielsweise für Schulen ganz abzulehnen oder doch nicht ausreichend und genügend zu gewähren: erkennen die Gefertigten derzeit als durchaus unzulässig für den in Verhandlung stehenden Antrag der Budgetkommission betreffend die Subventionirung des čechischen Nationaltheaters in gegenwärtigen Zeitpunkte, wo Handel und Gewerbe gänzlich darniederliegen, das Land an den Nachwirkungen der vorjährigen Mißernte zu leiden hat und in Folge dessen auch schon die Steuerrückstände in erschreckender Weise sich mehren, zu stimmen und geben hiemit die Erklärung ab, daß sie aus diesem Grunde gegen den gestellten Antrag das Votum abgeben werden.

Dr. Klier, Dr. Hallwich, Dr. Aschenbrenner, Dr. Roser, Heinrich, Bareuther, Streeruwitz, Raudnitz, Woratzka, Adolf Wenzel, Goldberg, Seidemann, Mayer, Lehmann, Meißler, Janota, Harkner, Leo Theumer und Josef Theumer, Huschner, Bauriedl, Weeber, Richter, Kobbinger, Friedrich, Nerradt, Watzka, Bitterlich, Lenk, Aßmann, Schier, Knödtgen.

Pan Dr. Sladkovský má slovo.

Posl. Dr. Sladkovský: Dovoluji si upozorniti na něco, co se týče Českého překladu. V německém zní návrh a sice čl. 2. "in Absicht der weiteren Subventionirung" - v českém se to přeložilo: "co se týká. " Prosím, ten překlad není přesný, musí zníti "v úmyslu dalšího podporování až do výše" a t. d. Prosím, aby se ten překlad opravil.

Oberstlandmarschall: Es wird geändert werden.

Wünscht noch Jemand das Wort.

Pan Dr. Trojan má slovo.

Abg. Dr. Trojan: Meine Herren! Ich hatte nicht die Absicht, heute in dieser Angelegenheit zu sprechen; aber aus Anlaß der hervorgehobenen Gewissensskrupel erlauben Sie mir einiges zur sächlichen Aufklärung und zu Ihrer Beruhigung zu sagen.

Ich will sine ira et studio sprechen, wollen Sie es mir also zu Gute halten und nicht von mir annehmen, daß ich in irgend einer Weise Vorwürfe mache.

Meine Herren, Sie sagen, es sei das Verhältniß zwischen dem böhm. Theaterkomité und dem Lande nicht klar. Ich war der Gründer des Komités, ich kann Ihnen also sagen, wie das Komité entstand, welche Gründungsmotive und welchen Zweck es hatte.

Ich war Mitglied des Landesausschusses, als der Landesausschuß, im übrigen aus Mitgliedern ber alten Stände bestehend, sich der Pflicht bewußt ward, daß er nach dem allgemeinen Erwachen der politischen Freiheit und des nationalen Bewußtseins schuldig sei, auf Landeskosten auch für die böhmische Nationalität in allen jenen Richtungen zu sorgen, in welchen bas Land feit vielen Jahren schon die deutsche Nationalität bedacht und versorgt hat. Damals hanbelte es sich also um den Bau eines böhmischen Nationalstheaters.

Ich mit mehreren Freunden habe mich erboten, um, wie es beim Neubau des deutschen Theaters (in den neunziger Jahren des vorigen Jahrhunderts) geschehen war, das Land zu subleviren, wir unternahmen es also, die Baumittel, soweit es gehen wird, durch freiwillige Beiträge auszubringen, und das böhm. Theater dann dem Lande zu übergeben, sohin unter die Verwaltung des Landesausschusses zu stellen. Es ist hin und her verhandelt worden.

Es handelte sich darum, soll das Theaterkomité sammeln und der Landesausschuß bauen ober umgekehrt, man erkannte allseitig, es sei endlich nöthig, daß Einheit in dem Vorgehen herrsche.

Nachdem genug berathen, hin und her geschrieben worden war, wurden wir endlich barüber einig, daß das Nationaltheaterkomité vor Allem freiwillige Sammlungen besorgen, dann den BauPlan verschaffen und nach dessen Genehmigung seitens des Landesausschusses auch den Bau vornehmen und durchführen sollte.

Der durch die Vereinsstatuten festgestellte Zweck ist also kein anderer, als daß wir das Theater zu Gunsten des Landes aufführen und einrichten, bann aber als eine Landesanstalt, wie das deutsche Theater ist, dem Lande übergeben wollen.

Meine Herren! Es scheint mir im Völkerleben ein Bedürfniß zu sein, so etwas zu haben, wie bas Theater ist. Sie wissen, meine Herren, alle civilisirten Völker: die Griechen und die Römer haben sehr viel auf Volksspiele gehalten und verwendet, auch alle neueren Völker haben ja Theater, um sich nach den Mühen des Tages neben ber prosaischen Seite des Lebens auch die besseren, sittlich höheren vorzuhalten, dem Volke erhabene Beispiele edler Thaten und Heroen zur Nachahmung vorzuführen.

Meine Herren! Auch das böhmische Volk fühlte jedoch gleich nach seinem Erwachen ums J. 1848 solches Bedürfniß, indem es, wie Sie sehen und hören, mit unleugbaren Opfern seiner Ueberzeugung Ausdruck gab, da es in schwierigen Zeiten, die seit dem J. 1848 öfter über uns kamen, bereits über eine halbe Million zusammenlegte.

Meine Herren! Wir hatten im Verlaufe des Verfassungslebens mitunter auch die Majorität hier im Landtage, und Sie wissens, wir vermieden es absichtlich, besonders auch in jener Zeit, wo wir allein, ohne Sie. meine Herren, hier waren, diesen Gegenstand zur Sprache zu bringen, weil wir die Beihilfe des Landes nicht ohne freundschaftliche Mitwirkung aller Seiten der Landesvertretung erreichen wollen. Jetzt gilts, dem Bau die Krone aufzusetzen, die Vollendung durch gemeinsames Zuthun möglich zu machen.

Sie entnahmen vorhin aus dem Berichte des Landesausschusses, daß dem Baukomité die Mittel ausgingen, heute hörten wir zwar, als stünden dem Komité noch 200. 000 fl. zur Verfügung. Wollen Sie das, meine Herren! so verstehen: das Komité hat außer den Sammlungen, welche mehr als 500. 000 fl. freiwillige Beiträge erzielten, noch ein Anlehen von 200. 000 fl. aufgenommen; allein dies ist nicht mehr ganz verfügbar; es ist ja darüber schon zum großen Theile verfügt, es sind ja bereits über 600. 000 fl. verausgabt für den Bau; und heuer noch in diesem Jahre gehen die Mittel offenbar zu Ende.

Soll der Stillstand im Baue nicht eintreten, sagte das Theater-Komité in seiner Eingabe selbst, so ist uns Aushilfe unerläßlich; denn nach den Mißjahren und sonstigen Unfällen, wie nach den bekannten traurigen Zwischenfällen, den Widerwärtigkeiten, die dem Komité selbst im nationalen Lager entgegengestellt werden, langen die freiwilligen Gaben

aus dem Volke allein nicht mehr zu; jetzt kam der zwingende Moment, wo es nöthig ist, daß endlich auch das Land als Ganzes seine hilfreiche Hand biete! Meine Herren, wie das Theater zugleich ein Monument unserer Regeneration, unserer nationalen und politischen Regeneration sein soll, so mögen Sie hinzuthun, daß es auch ein Monument, ein erhebendes Denkmal werde des freundlichen Zusammenwirkens beider Nationalitäten.

Meine Herren! außer diesem politischen Akt erfüllen Sie damit zugleich eine Pflicht der Gerechtigkeit. Bedenken Sie, daß seit dem J. 1790 sehr viel aus Landesmitteln auf das d e u t s ch e Theater verwendet worden ist, wenn man nur die verschiedenen Zu- und Umbauten in Anschlag bringt, wenn ich die anderweitigen Subventionen durch die ganze lange Zeit nicht berühre, auf Umbauten und Verbesserungen allein wurde seither so viel verwendet, daß darin schon paarmal 300. 000 fl. der deutschen Nationalität zu Statten kamen. Wir gönnen es Ihnen, ich mache ja keinen Vorwurf daraus, aber meine Herren, bethätigen Sie, daß dasselbe auch uns gegönnt werde, was Sie selbst haben und lange vor uns schon auf Landeskosten genossen. Eine vollständige Gleichstellung soll auch in diesem, den Sittlichen, geistigen Bedürfnissen des Volkes gewidmeten Institute herrschen und ich bringe dabei wieder in Erinnerung, was ich schon einmal gelegenheitlich der Hochschulen gesagt habe, bedenken Sie, wir sind in dieser Angelegenheit viel schlimmer gestellt als Sie! Sie haben in dieser Beziehung an Kunst - Instituten, an dramatischen Schriftstellern und Künstlern Ueberfluß, Sie haben in dieser Hinsicht sehr viel Anregung; in allen größeren deutschen Städten haben Sie eine Menge Theater, also auch Theater -Gesellschaften, Ihre Literatur ist eine reiche, während wir hier die einzige Pflanz- und- Bildungsschule für Schauspieler und Anregung für die dramatische Literatur haben. Was wir nicht in Prag haben, finden wir in der ganzen Welt nicht. Das wollen Sie erwägen und sich auch das den geistigen Bedürfnissen des böhmischen Volkes gebrachte Opfer nicht schwer fallen lassen. Es ist ein unerläßliches, ein sehr bedeutsames und soll, wie gesagt, zugleich ihre freundliche Gesinnung für die böhmische Nationalität bethätigen, in dem Momente, wo Sie die Schlüssel der Landesfonde in der Hand haben, es sei Ihnen zugleich ein Beweis unseres Vertrauens, indem wir uns gerade jetzt mit diesem Gesuche an Sie gewendet haben. (Bravo!)

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand das Wort?

Žádá někdo za slovo?

Die Debatte ist geschlossen. Der Hr. Berichterstatter hat das Wort. Berichterstatter Wolfrum: Ich finde keine Veranlassung auf die Aeußerungen der Herren Redner zu erwiedern; ich kann bloß dem hohen Landtage die Versicherung geben, daß im Schoße der Budgetkommission alle Rücksicht auf alle Ver-

hältnisse des Landes, auf alle Verhältnisse der beiden Nationalitäten genommen wurden und daß die Kommission glaubte, mit ihrem Autrage allen diesen Rücksichten gerecht geworben zu Sein.

Sie ist daher zu diesem Beschlusse einstimmig gekommen, einstimmig bei den anwesenden Mitgliedern und ich kann nur auf das dringendste dem h. Hause empfehlen, diesen Antrag, der allerdings die finanziellen Kräfte des Landes in Anspruch nimmt, wo aber für das kommende Jahr das Auslangen in Kassaresten gefunden wird, anzunehmen. O b e r st l a n d m a r s ch a l l: Der Antrag lautet: Der h. Landtag wolle in Erledigung des L. A. -B. Z. 223 beschließen:

a)  Dem Komité zur Errichtung bes Nationaltheaters wird für das Jahr 1876 aus den Kassaresten des Landesfondes der Subventionstheilbetrag von 60. 000 fl. bewilligt und der Landesausschuß beauftragt, Bestimmungen zu treffen, damit diese Subvention zur Fortsetzung des Theaterbaues nach den bestehenden und bestimmten Plänen und nach Maßgabe des Baufortschrittes verwendet werbe.

b)  In Absicht der weiteren Subvention in den folgenden Jahren bis zur Hohe von 300. 000 Gulden wird der L. -A. ferner beauftragt, zum Zwecke der Sicherung der Verwendung der Subvention und zur Klarstellung des Rechtsverhältnisses des Landes gegenüber dem Baukomité Verhandlung zu pflegen und in der nächsten Session darüber Bericht zu erstatten.

Sněm. akt. Sládek: Slavný sněme račiž se usnésti:

A) Sboru pro vystavění českého divadla národního povoluje se na rok 1876 částečná subvence sumou 60. 000 zlatých z pokladny přebytků fondu zemského a ukládá se výboru zemskému, učiniť opatření, aby tato subvence k další stavbě divadla podle pozůstávajícího a určeného již plánu a podle toho, jak stavba pokračovati bude, obrácena byla.

B) V úmyslu dalšího podporování na leta následující až do sumy 300. 000 zl. nařizuje se zemskému výboru zavésti jednání k tomu konci, aby vynaložení subvence této k účelu jejímu zabezpečeno bylo, aby se na jisto po stavil právní poměr země ke sboru pro vystavění divadla dotčeného a ukládá se dále divadlu dotčenému, aby o věci té slavnému sněmu k zasedání nejblíže příštímu zprávu podal.

O b e r st l a n d m a r s ch a l l: Ich bitte jene, welche dem Antrage zustimmen, sich zu erheben.

Kteří jsou pro ten návrh, nechť vstanou. (Stane se. )

Der Antrag ist angenommen (Bravo!) Der nächste Gegenstand ist der Bericht der Kommission für Bezirks- und Gemeindeangelegenheiten über die Petition der Gemeinde Rožmital und Umgebung um Errichtung eines Gerichtssprengels mit dem Sitze des Gerichtes in Rožmital.

Berichterstatter ist Hr. Dr. Trojan, ich ersuche ihn, den Bericht vorzutragen.

Náměstek nejv. marš.: Zpráva komise pro okr. a obec záležitosti o petici obce Rožmitalské a sousedních obcí za zřízení okresního soudu v Rožmitále.

Dr. Trojan: Komise pro záležitosti okr. a obec. podává zprávu o petici města Rožmitálu a okolních vesnic, č. 180 minulého roku, která zpráva již za loňského zasedání byla sepsána a pod č. 314 podána, nikoli však přednešena; proto nyní pod č. 3 od zem. výboru na novo jest předložena.

Totiž: Zastupitelstvo města Rožmitálu podalo pod č. 180 pet. žádost také od okolních obcí podepsanou, v níž se žádá, aby řečené město a obce k téže petici přistoupivší úhrnem 10. 542 obyv. čítající z větší části ze sousedního okr. Březnického vyloučeny a ve zvláštní soudní a zastupitelský okres se sídlem v Rožmitále spojeny byly. Poněvadž záležitost tato ještě není zevrubně vyšetřena, navrhuje komise:

Sl. sněme, račiž tuto petici s přiloženým osvědčením některých obcí přikázati zemskému výboru, aby opatřil, čeho v té věci potřebí, k vyšetření a seznání poměrů.

Da noch keine näheren Erhebungen in dieser Angelegenheit vorliegen, stellt die Kommission den Antrag, der h. Landtag wolle geruhen, diese Petition sammt der anruhenden Beitrittserklärung mehrerer Gemeinden dem L. -A. zur Einleitung der Vorerhebungen u. s. w. zuzuweisen.

Oberstlandmarschall: Žádá někdo za slovo?

Wünscht Jemand das Wort?

Diejenigen, welche dem Antrage zustimmen, wollen die Hand erheben.

Kteří jsou pro ten návrh, nechť pozvednou ruku. (Stane se. )

Angenommen.

Der nächste Gegenstand ist der Bericht der Kommission für Bezirks- und Gemeindeangelegenheiten, betreffend die Errichtung eines Bezirksgerichtes in Kladno.

Berichterstatter ist Hr. Dr. Ritter v. Wiener.

Ich ersuche ihn, den Bericht vorzutragen.

Nám. nejv. marš.: Zpráva komise pro okr. a obec. záležitosti v příčině zřízení okresního soudu v Kladně.

Ref. Dr. Wiener: Hoher Landtag!

Der Stadtrath in Kladno strebt die Errichtung eines Bezirksgerichtes in Kladno an, und soll der Gerichtsbezirk aus der Vereinigung mehrerer Gemeinden des Unhoschter, Schlaner, Neustraschitzer und Smichower Gerichtsbezirkes gebildet werden.

Die diesfällig gepflogenen Erhebungen rechtfertigen vollkommen dieses Bestreben, u. es dürfte dasselbe im gedruckten Bericht näher bezeichnet werden.

Die k. k. Statthalterei ist der Ansicht, daß der Umfang des Industrialortes Kladno für sich

allein schon die Errichtung eines Bezirksgerichtes zu rechtfertigen vermöchte, hält aber die Frage für schwieriger, welche Gemeinden der Umgebung Kladnos in den Sprengel des neu zu bildenden Gerichtsbezirkes einbezogen werden sollen. Da die Errichtung einer neuen Bezirkshauptmannschaft mit dem Amtssitze in Kladno und Unhoscht gegenwärtig nicht in Aussicht genommen werden könne, so müßte der neue Bezirk Kladno der Smichower Bezirkshauptmannschaft zugetheilt werden, weshalb auch die Einbeziehung der den Bezirken Schlan und Neustraschitz angehörigen, für die Bildung des neuen Bezirkes Kladno beantragten Gemeinden in den projektirten Gerichtssprengel unthunlich erscheint, weil die erwähnten Gemeinden für diesen Fall die Zuweisung nach Kladno perhorresciren, aber auch faktisch der ohnehin sehr umfangreiche politische Bezirk Smichow neuerlich eine Vergrößerung erfahren würde, wobei manchen Gemeinden, welche dermal von dem Sitze ihrer politischen Behörden kaum 1 bis 2 Meilen entfernt sind, bei einer Zureise nach Smichow die Zurücklegung von mehr als 3 bis 4 Meilen nothwendig würde.

Das k. k. Oberlandesgericht hält gleichfalls die Zuweisung der widerstrebenden Gemeinden des Schlaner und Smichower Bezirkes zu dem neu zu bildenden Gerichtssprengel unthunlich, erachtet vielmehr, daß der Gerichtsbezirk Kladno lediglich aus einem Theile des jetzigen Unchoschter und einem Theile des Neustraschitzer Bezirkes zu bilden wäre. Auch die Gemeinden Řebeč und Liditz, welche lieber bei Unhoscht zu bleiben erklärten, sollen nach Ansicht des k. k. Oberlandesgerichtes dem neuen Gerichtsbezirke Kladno zugewiesen werden, welcher sodann 22. 073 Einwohner umfassen würde.

Der Landesausschuß pflichtet der Meinung des k. k. Oberlandesgerichtes bei, daß die widerstrebenden Gemeinden des Schlaner und Smichower Bezirkes in das Projekt nicht einzubeziehen sind, erachtet aber auch in Uebereinstimmung mit der Anschauung der k. k. Statthalterei sich gegen die Beiziehung der Ortschaften des Neustraschitzer Bezirkes aussprechen zu müssen, weil diese Ortschaften ihre Einwilligung zu der beantragten Zuweisung nach Kladno nur unter der Voraussetzung abgaben, daß sie in politischer Beziehung bei der Schlaner Bezirkshauptmannschaft bleiben, diese Bedingung jedoch nicht erfüllt werden kann, und sohin diesen Ortschaften durch Zutheilung zu Kladno nicht nur kein Vortheil, sondern ein wirklicher Schade erwachsen würde.

Endlich ist der Landesausschuß der Meinung, daß kein ausreichender Grund vorliege, um die Gemeinden Řebeč, Peklow und Liditz mit Makotřas, welche bei Unhošt zu bleiben wünschen, dem neuen Gerichtsbezirke zuzutheilen, zumal diese Gemeinden mit Kladno in keiner direkten Verbindung stehen.

Die Kommission anertennt vollkommen die Ersprießlichkeit und Nothwendigkeit der Errichtung eines Bezirksgerichtes in Kladno, wofür namentlich die bedeutende und rasch wachsende Bevölkerungs-

zahl, sowie der fortschreitende Aufschwung des Bergbaues das Wort reden.

Auch jenen Ansichten des Landesausschusses, welche auf die Zuweisung der Gemeinden zu dem Gerichtssprengel Kladno sich beziehen, tritt die Kommission im vollen Umfange bei.

Dagegen wird dem Antrage des Landesausschusses, daß die Kreirung eines besonderen Vertretungsbezirkes unterlassen werde, und daß beide Gerichtsbezirke wie bisher einen ungetheilten Vertretungsbezirk bilden sollen, nicht beigetreten.

Das Gesetz vom 25. Juli 1864, Z. 27 L. -G. -Bl., §. 2 läßt nämlich nur zwei Ausnahmen von der Regel zu, daß die politischen dermalen Gerichtsbezirke auch die Gebiete für die Vertretungsbezirke sind und zwar:

1.   wenn ein politischer nunmehr Gerichtsbezirk nicht die Bevölkerungszahl von 10000 Seelen erreicht;

2.   wenn zwei oder mehrere Bezirksvertretungen ihre Vereinigung zu einer Bezirksvertretung beschließen.

Keiner dieser Ausnahmsfälle tritt hier ein, und es muß daher bei der Regel bleiben, daß jeder der beiden Gerichtsbezirke einen besonderen Vertretungsbezirk bilde. Wenn der Landesausschuß seine entgegengesetzte Ansicht ebenfalls auf den §. 2 des Gesetzes vom 25. Juli 1864 und zwar auf die daselbst angeführten Ausnahmen stützt, so muß erwogen werden, daß bei der Auslegung eines Gesetzes Ausnahmen nicht erweitert werden dürfen.

Wenn weiters der Landesauschuß betont, daß für den Fall, als seine Ansicht nicht gerechtfertigt erschiene, vom Standpunkte des Gesetzes nichts entgegenstehe, den Fortbestand des Unhošter Vertretungsgebietes im Wege eines Landesgesetzes auszusprechen, so kann zwar die Kommission die Richtigkeit dieser Ansicht nicht bezweifeln, allein sie kann die Erlassung eines solchen Gesetzes schon aus prinzipiellen Gründen nicht befürworten. Der §. 2 des Gesetzes vom 25. Juli 1864 enthält eine Fundamentalbestimmung rücksichtlich des Gebietes der Bezirksvertretung.

Eine Aenderung dieser Bestimmung im Allgemeinen wird vom Landesausschusse nicht angestrebt, sondern nur ein Gesetz angeregt, durch welches für den Unhoster und Kladno'er Bezirk die Regel des §. 2 des Gesetzes vom 25. Juli 1864 außer Wirksamkeit treten solle. Es scheint aber unzweckmäßig zu sein, Fundamentalbestimmungen eines Gesetzes aus Anlaß eines einzelnen Falles zu alteriren. Die citirte Gesetzesstelle spricht allerdings von einem Falle, wo die Erlassung eines Landesgesetzes in Aussicht genommen wird, wenn nämlich die Bereinigung zweier oder mehrerer Bezirksvertretungen zu einer Bezirksvertretung erst nach Ablauf eines Jahres vom Tage ihrer Konstituirung beschlossen wird; allein ein solches Landesgesetz entspricht vollkommen der im §. 2 des Gesetzes vom 25. Juli 1864 aufgestellten Ausnahme, während

die vom Landesausschusse angeregte Gesetzesänderung eine neue Ausnahme und zwar für einen einzelnen Fall statuiren würde.

Aber auch vom Standpunkte der Administrative dürften die aus der ungleichen Steuerkraft und Leistungsfähigkeit für die Formirung eines einzigen Verwaltungsgebietes abgeleiteten Gründe nicht so sehr in die Wagschale fallen, um den neu zu gründenden Gerichtsbezirk der Wohlthat einer besonderen Bezirksvertretung verlustig zu machen. Nur soviel kann zugegeben werden, daß bisher die von Kladno und Umgebung entfernten Gemeinden des Unhošter Bezirkes auf Kosten der Bewohner von Kladno und Umgebung eine geringere Umlage zu zahlen in die Lage gefetzt würden, und es kann eine Aenderung dieses Verhältnisses kaum als eine Ungerechtigkeit angesehen werden.

Die Kommission stellt den Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen:

Die mit der Zuschrift des k. k. Justizministeriums vom 27. März 1875, Z. 4170, an den Landesausschuß gelangte Petition der Stadtgemeinde Kladno um Errichtung eines Bezirksgerichtes in Kladno wird im Sinne des §. 2 des Gesetzes vom 11. Juni 1838, Z. 59 R. -G. -Bl., an die h. Regierung mit dem Gutachten geleitet, daß die Ortsund Verkehrsverhältnisse der Stadtgemeinde Kladno und der umliegenden Ortschaften, so wie insbesondere die bedeutende Einwohnerzahl der genannten Stadtgemeinde die Ausscheidung der Ortsgemeinde u. z.

1.    Butzkow mit Buzdař,

2.    Dubí mit Aujezd und Dřin,

3.    Kladno mit Rozdělow,

4.    Kročihlaw mit Štepanow,

5.    Stelčowes mit Rapitz,

6.    Wřetowitz aus dem Gerichtssprengel Unhošt und deren Vereinigung zu einem besondern Bezirksgerichtssprengel mit dem Sitze in Kladno im hohen Grade zweckmäßig und wünschenswerth erscheinen lassen.

Sněm. akt. Sládek: Komise činí návrh: Sl. sněme račiž se usnésti takto:

I. Petice městské obce Kladna za zřízení okresního soudu v Kladně, která přípisem c. kr. ministerstva spravedlnosti ze dne 27. března 1875, č. 4170, sdělena byla zemskému výboru, vrací se dle §. 2. zákona ze dne 11. června 1868, č. 59 ř. z., sl. vládě s dobrym zdáním, že vzhledem k místním a obchodním poměrům městské obce Kladna a okolních obcí, zvláště však k značnému počtu obyvatelstva dotčeného města velmi prospěšno a žádoucí býti se jeví, aby obce místní:

1.    Buckov s Buzdařemi,

2.    Dubí s Ujezdem a Dřínem,

3.    Kladno s Rozdělovem,

4.    Kročihlavy se Štěpánovem,

5.    Stelčoves s Rapicemi,

6. Vřetovice ze soudního okresu Unhoštského vyloučeny a ve zvláštní okres soudní se sídlem v Kladně spojeny byly.

Nejv. marš. zem.: Žádá někdo za slovo?

Wünscht jemand das Wort? (Niemand). Diejenigen, welche dem Antrage zustimmen, wollen die Hand erheben.

Kteří jsou pro návrh, nechť pozvednou ruce. (Stane se.

Geschieht. )

Er ist angenommen. Ref. Dr W i e n e r: Der II. Antrag betrifft eine Gesetzvorlage, welche lauten wird:

§. 1.

Aus dem Gebiete der Bezirksvertretung des früheren politischen, jetzt als Bezirksgerichtssprengel fortbestehenden Bezirkes Unhošt werden die Ortsgemeinden

1.    Butzkow mit Buzdař,

2.    Dubí mit Aujezd und Dřin,

3.    Kladno mit Rozdělow,

4.    Kročihlaw mit Štepanow,

5.    Stelčoves mit Rapitz,

6.    Wřetowitz ausgeschieden und zu einem besonderen Vertretungsbezirke mit dem Sitze der Bezirksvertretung in Kladno vereinigt.

Sněm. akt. Sládek:

§. 1. Z obvodu okresního zastupitelstva bývalého politického okresu Unhoštského, který jest nyní okresem soudním, vylučují se místní obce:

1.    Buckov s Buzdařemi,

2.    Dubí s Ujezdem a Dřínem,

3.    Kladno s Rozdělovem,

4.    Kročihlavy se Štěpánovem,

5.    Stelčoves s Rapicemi,

6.    Vřetovice,

a slučují se obce tyto ve zvláštní okres zastupitelský se sídlem zastupitelstva okresního v Kladně.

Nejv. marš. zem.: Žádá někdo za slovo?

Wünscht jemand das Wort? (Niemand). Diejenigen, welche dem §. 1 zustimmen, wollen die Hand erbeben.

Kteří jsou pro §. 1., nechť pozvednou ruce. (Stane se.

Geschieht. )

Er ist angenommen. Ref. Dr. Wiener:

Dieses Gesetz tritt mit dem Tage der Ausscheidung der im §. 1 bezeichneten Gemeinden aus dem Bezirksgerichtssprengel Unhošt und deren Vereinigung zu einem besonderen Gerichtsbezirke mit dem Gerichtssitze in Kladno in Wirksamkeit.

Sněm. akt. Sládek: §. 2.

Zákon tento nabude moci dnem, kdy obce v §. 1. jmenované z obvodu okresního soudu Unhoštského vyloučeny a ve zvláštní okres soudní se sídlem soudu v Kladně spojeny budou.

Nejv. marš. zem.: Žádá někdo za slovo?

Wünscht jemand das Wort? (Niemand. ) Diejenigen, welche dem §. 2 zustimmen, wollen die Hand erheben.

Kteří jsou pro čl. 2., nechť pozvednou ruce. (Stane se.

Geschieht. )

Er ist angenommen. Ref. Dr. Wiener:

§. 3.

Der Minister des Innern ist mit der Durchführung dieses Gesetzes beauftragt.

Sněm. akt. Sládek: §. 3.

Ministru záležitostí vnitřních uloženo jest, aby zákon tento v skutek uvedl.

Nejv. marš. zem.: Kteří jsou pro čl. 3., nechť pozvednou ruce.

Diejenigen, welche dem §. 3 zustimmen, wollen die Hand erheben.

(Stane se. Geschieht. ) Er ist angenommen.

Ref. Dr. Wiener:

Gesetz vom......

wirksam für das Königreich Böhmen, betreffend die Ausscheidung von Gemeinden aus dem Vertretungsgebiete Unhošt und deren Vereinigung zu einem besonderen Vertretungsgebiete mit dem Sitze der Bezirksvertretung in Kladno. Ueber Antrag des Landtages Meines Königreiches Böhmen finde Ich auf Grund der §§. 2 und 5 des Gesetzes über die Bezirksvertretung vom 25. Juli 1864, Z. 27 L. -G. -Bl., anzuordnen, wie folgt:

Sněm. akt. Sládek:

Zakon,

daný dne......

pro království Česke, kterýmž se některé obce ze zastupitelskeho okresu Unhoštského vylučují a ve zvláštní obvod zastupitelský se sídlem zastupitelstva okresního v Kladné spojují. K návrhu sněmu Mého království Českého vidí se Mi na základě §§. 2. a 5. zákona o zastupitelstvu okresním ze dne 25. července 1864, č. 27 z. z., naříditi takto:

Nejv. marš. zem.: Kteří jsou pro nápis zákona, nechť pozvednou ruce.

Diejenigen, welche dem Gesetzestitel zustimmen, wollen die Hand erheben. (Geschieht. )

Er ist angenommen.

Ref. Dr. Wiener: Da eine Aenderung des Gesetzentwurfes nicht beantragt und beschlossen wurde, erlaube ich mir den Antrag zu stellen, daß dieses Gesetz in 3. Lesung angenommen werde.

Sněm. akt. Sládek: Činí se návrh, aby zákon hned v 3. čtení byl přijat.

Nejv. marš. zem.: Kteří jsou pro návrh na 3. čtení, nechť pozvednou ruce.

Diejenigen, welche diesem Antrage zustimmen, wollen die Hand erheben. (Geschieht. ) Er ist angenommen.

Ich bitte nun diejenigen, welche dem Gesetz in 3. Lesung zustimmen, sich zu erheben.

Kteří jsou pro tento zákon v 3. čtení, nechť povstanou. (Stane se.

Geschieht. )

Es ist in 3. Lesung angenommen.

Oberstlandmarschall: Der nächste Gegenstand ist der Bericht der Kommission für Bezirksund Gemeindeangelegenheiten über die Petition Z. 109 der Gemeinde Waltsch um Errichtung eines Bezirksgerichtes daselbst

Berichterstatter ist H. Abg. Josef Tbeumer.

Ich ersuche ihn, den Bericht vorzutragen.

Nám. nejv. marš.: Zpráva komise pro okresní a obecní záležitosti o petici obce Valečské za zřízení okresního soudu tamže.

Ref. Josef Theumer:

Hoher Landtag! In der Petition Z. 109 bittet die Gemeindevertretung von Waltsch um Errichtung eines Bezirksgerichtssprengels, welcher 14 Gemeinden des dermaligen

Podersamer Bezirks mit........4154

7 Gemeinden des Buchauer mit.... 2465

14 Gemeinden des Luditzer mit.....3319

1 Gemeinde des Duppauer Bezirkes mit. 186

zusammen 36 Gemeinden mit......10124

Bewohnern zu umfassen hätte und haben von diesen Gemeinden bereits 21 ihre Zustimmung zu dem Projekte ausgesprochen. Motivirt wird die Petition vorzüglich durch die weite Entfernung der betreffenden Gemeinden von den dermaligen Gerichtssitzen.

Die Kommission für Gemeinde- und Bezirksangelegenheiten kann vorläufig nur den Antrag stellen:

Hoher Landtag wolle beschließen: die Petition der Gemeindevertretung von Waltsch wird dem Landesausschusse mit dem Auftrage übergeben, die geeigneten Erhebungen zu veranlassen und in der nächsten Session zu berichten.

Sněm. akt. Sládek: Komise pro okresní a obecní záležitosti činí návrh: Sl. sněme račiž se usnésti takto: Petice obecního zastupitelstva ve Valči za zřízení zvláštního soudního okresu odevzdává se výboru zemskému s tím nařízením, aby co potřeba vyšetřil a v nejblíže příštím zasedání sněmu zprávu podal.

Nejv. marš. zem.: Žádá někdo za slovo?

Wünscht Jemand das Wort? Diejenigen, welche für den Antrag stimmen, wollen die Hand erheben.

Kteří jsou pro ten návrh, nechť pozdvihnou ruce.

(Geschieht. ) Angenommen.

Der nächste Gegenstand ist der Bericht der Kommission für Bezirks- und Gemeinde-Angele= genheiten über die Petition Z. 37 des Dorfes Guthausen um Trennung von der Gemeinde Röhren und Bildung einer selbstständigen Gemeinde.

Berichterstatter ist Hr. Dr. Mayer.

Nám. nejv. marš.: Zpráva komise pro okresní a obecní záležitosti o petici obce Guthausen za oddělení od obce České Trouby a ustanovení za obec samostatnou.

Ref. Dr. Mayer: Hoher Landtag!

Die Ortsvorstehung und einige Insaßen des Dorfes Guthausen im polit. Bezirke Prachatitz und Gerichtsbezirke Wallern gelegen unterbreiten dem h. Landtage ein Gesuch um Abtrennung von der Gemeinde Böhm. -Röhren und Bildung einer selbstständigen Gemeinde. Da nicht eines der angeführten Motive als die Zahl der Einwohner 600, der Besitz eines Ortsvermögens 500 fl., Die Entfernung von Böhm. -Röhren 1 1/4 Meile und der frühere Bestand einer selbstständigen Gemeinde von dem J. 1849 belegt erscheint, so stellt die Kommission für Gemeinde- u. Bezirksangelegenheiten den Antrag: Ein hoher Landtag wolle beschließen: die Petition der Ortsvorstehung zu Guthausen um Errichtung einer selbstständigen Gemeinde werde dem L. -A. mit dem Auftrage übergeben, die nöthigen Erhebungen einzuleiten und auf Grund derselben nach Maßgabe des Gesetzes vom 26. November 1874, Nr. 87 des L. G. -B. vorzugehen.

Sněm. akt. Sládek: Komise pro záležitosti okresní a obecní navrhuje: Sl. sněme račiž se usnésti takto: Petice místního představenstva v osadě Guthausen, aby osada tato zřízena byla co obec o sobě, odevzdává se výboru zemskému s tím nařízením, aby čeho v té věci zapotřebí vyšetřil a pak dle ustanovení zákona ze dne 26. listopadu 1874, číslo 87 z. z. dále jednal.

N e j v. z e m. m a r š.: Žádá někdo za slovo ?

Wünscht jemand das Wort? Diejenigen, welche dafür stimmen, wollen die Hand erheben.

Kteří jsou pro tento návrh, nechť pozdvihnou ruce.

(Geschieht. )

Angenommen.

Der nächste Gegenstand ist der Bericht der Kommission für Bezirks- und Gemeindeangelegenheiten über Eingabe der Stadtgemeinde Hostomitz und Umgebung um Ausscheidung aus den bisherigen Gerichtsbezirken und Errichtung eines eigenen Bezirksgerichtes in Hostomitz.

Berichterstatter ist H. Dr. Trojan.

Nám. nejv. marš.: Zpráva komise pro okresní a obecní záležitosti o petici městské obce Hostomické a sousedních obcí za vyloučení z posavadních okresů a za zřízení zvláštního okresu v Hostomicích.

Ref. Dr. Trojan: Slavný sněme!

Komise pro záležitosti okresní a obecní v minulém zasedání slavného sněmu usnesla se o žádosti zařízení zvláštního soudu okresního v Hostomicích na zprávě, která v sl. sněmovně nedošla ku přednešení; proto na konci zasedání onoho byla zemskému výboru přikázána

a od tohoto nyní opět jest předložena, podává tuto sl. sněmu jak následuje: Zemský výbor předložil přípis c. k. ministerstva spravedlnosti ze dne 7. srpna 1874, č. 11032 s peticí města Hostomic za zřízení okresního soudu tamtéž s mnohými spisy za tou příčinou, aby veleslavný sněm o věci té projevil své dobré zdání dle zákona ze dne 11. července 1868.

Rožmitalští žadatelové poukazují k velkému objemu soudního okresu Hořovického, jenž zaujímá 6ڤ mil. a čítá 42. 648 obyvatelů, ukazují dále k vzdálenosti některých obcí od sídla soudu (až i na 4 hodiny) k hornatosti krajiny, k přirozenému lišení se obvodu okresního prý v čásť západní a v čásť východní, kterážto poslednější, co se týče obchodu a prostředků komunikačních, nalézá prý přirozené své těžiště v Hostomicích.

Ze všech těch důvodů navrhují žadatelé: aby spojením 20 katastrálních obcí z okresu Hořovického 3 obcí z okresu Berounského s výměrou 22. 235 jiter půdy s obyvatelstvem 15. 905 duší utvořil se nový okres soudní, při čemž by soudnímu okresu Hořovickému vždy ještě zůstalo 39 katastrálních obcí s výměrou 39. 886 jiter s 27. 900 obyvately. Konečně podotýkají žadatelové, že město Hostomické zajisté by se postaralo o umístění soudu a ostatní potřeby. Okresní soud Berounský pokládá vyloučení toto za vhodné ano i za potřebné a to vzhledem k značné ne zřídka až i 2 míle obnášející vzdálenosti obcí od sídla soudu.

Dle mínění okresního soudu Hořovického není sice potřebí, aby dotčené obce se vyloučily a aby nový soud v Hostomicích se zřídil, avšak bylo by to dle náhledu soudu tohoto prospěšno potud, pokud vláda hodlá těm, kdož právo hledají, poskytnouti ulehčení. Zemský soud v Praze vyjádřuje se proti zřízení nového soudu okresního hlavně vzhledem k stavu kněh pozemkových, kterážto námitka padá právě nyní nejméně na váhu, ježto knihy pozemkové vesměs mají se znovu založiti.

C. k. místodržitelství uznává vyloučení pokud se týče zřízení nového okresu v Hostomicích v zájmech obyvatelstva, jemuž aby takto bylo vyhověno nevidí žádné překážky. Avšak organové samosprávní jmenovitě okresní nebyli dosud o věci slyšeni.

Jelikož ani náhledy státních úřadů nesrovnávají se, nemůže komise činiti návrh definitivní, nýbrž navrhuje: Slavný sněme, račiž zemskému výboru uložiti, aby o věci této další jednání provedl. Zejmena, aby působil k tomu, by také okresní zastupitelstva, jichž se týče, byla slyšána.

Der hohe Landtag wolle dem Landesausschusse die Weisung ertheilen, noch weitere Erhebungen, insbesondere die Einvernahme der dabei betheiligten Bezirksvertretungen zu veranlassen. Dies um so mehr, als die landesfürstlichen Behörden, namentlich

die Justiz- und politischen Behörden in ihren Anschauungen und Anträgen auseinander gehen.

Oberstlandmarschall: Wünscht jemand das Wort?

Žádá někdo za slovo? (Nikdo. ) Kteří jsou pro ten návrh, nechť pozdvihnou ruce.

Diejenigen, welche für den Antrag stimmen, wollen die Hand erheben. (Geschieht. )

Er ist angenommen.

Der nächste Gegenstand ist der Bericht der Kommission für Bezirks- und Gemeinde - Angelegenheiten über die Petition der Gemeinde Ober-Hohenelbe um Ausscheidung aus dem Wahlbezirke Starkenbach-Rochlitz, und Zuweisung zu einem Industrialbezirke. Berichterstatter ist H. Dr. Hallwich

Ich bitte ihn. den Bericht vorzutragen.

Nám. nejv. marš.: Zpráva téže komise o petici Horního Vrchlabí za vyloučení z volebního okresu Jilemnicko-Rokytnického, a za přidělení k některému okresu míst průmyslových.

Dr. Hallwich: Ich habe die Ehre Namens der Kommission für Gemeinde- und Bezirksangelegenheiten zu referiren über die Petition Nr. 10 der Gemeindevertretung Ober-Hohenelbe um Ausscheidung aus dem bisherigen Wahlbezirke der Landgemeinden Hohenelbe, Rochlitz und Starkenbach und eventuelle Zutheilung zum Wahlbezirke der Städte und Industrialorte Hohenelbe, Arnau, Langenau. Die Petition stützt sich der Hauptsache nach auf zwei Motive.

Es wird zunächst konstatirt, daß der Landgemeinden-Wahlbezirk, zu welchem die Gemeinde Oberhohenelbe bisher gemäß §. 7 Nr. 43 der Landtagswahlordnung zählt, durch seine überwiegend čechische Majorität bisher stets einen Vertreter derjenigen politischen Partei des Landes in den Landtag gewählt, welche es durch eine Reche von Jahren verschmäht, von den erhaltenen Mandaten Gebrauch zu machen und in den Landtag einzutreten, mit welchem Gebahren die deutsche, verfassungstreue Gemeinde Oberhohenelbe sich durchaus nicht einverstanden erklären kann.

Zweitens wird betont, es sei die Gemeinde, welche nebenbei gesagt 2208 Einwohner nach der Volkszählung vom Jahre 1869 zählt, eine vorwiegend industrielle Gemeinde. Dieselbe zahlt eine Grundsteuer von wenig über 2000 fl., dagegen an direkter Erwerbs- und Einkommensteuer weit über vierthalb tausend Gulden.

Und in der That befinden sich in dieser Gemeinde ziemlich bedeutende Fabriks-Etablissements, bes. der Spinnerei und Bleicherei, deren Vermehrung bei der Wiederkehr günstiger Handelskonjunkturen in sicherer Erwartung steht. Dieselbe unterhält einen lebhaften Verkehr mit der industriellen Stadt Hohenelbe, ebenso mit Arnau und Langenau, welche 3, bzgw. 5 Gemeinden, und zwar rein-deutsche Gemeinden, laut §. 3 Nr. 43 der Landtagswahlordnung zusammen einen Wahlbezirk bilden.

Die Gemeinsamkeit der materiellen und nationalen Interessen läßt nun der petitionirenden Gemeinde die Vereinigung mit den letzterwähnten Gemeinden auch in politischer Beziehung als wünschenswerth erscheinen, zumal die Letzteren seither immer in verfassungstreuem Sinne von ihrem Wahlrechte Gebrauch gemacht und deren Abgeordneter im Landtage erscheint. -

Daher die vorerwähnte, sehr dringende Bitte, deren Realisirung die entsprechende Abänderung des §. 3, lit. oo) der Landtagswahlordnung involvirt.

In Rücksicht auf die angeführten Gründe und in Rücksicht darauf, daß der h. Landtag bereits in der Sitzung vom 5. Dezember 1872 den Landesausschuß beauftragt hat, "über die als zweckmäßig sich herausstellenden Abänderungen der Landtagswahlordnung Anträge zu stellen, " und hiebei an dem Grundsatze festzuhalten, "daß die Wahlbezirke mit möglichster Rücksicht auf die nationale Gleichartigkeit gestaltet werden", erlaubt sich die Kommission durch mich den Antrag zu stellen: Der hohe Landtag wolle beschließen, die Petition der Gemeindevertretung Oberhohenelbe Pet. 10 um Ausscheidung dieser Gemeinde aus dem Landgemeindenwahlbezirke Hohenelbe, Rochlitz, Starkenbach und Zutheilung derselben zum Wahlbezirke der Städte und Industrialorte Hohenelbe, Arnau und Langenau wird dem L. -A. zur eventuellen Berücksichtigung bei Verfassung des mit Landtagsbeschluß vom 5. Dezember 1872 Verlangten Entwurfes einer Landtagswahlordnung übergeben.


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