Sobota 1. dubna 1876

Auch dieser Unterschied ist nunmehr beseitigt, da seit dem Jahre 1874 eine ordentliche Kanzel der Pastoral-Theologie mit böhmischer Vortragssprache sistemisirt worden ist, welche 1875 zur Besetzung gelangte.

In den theoretisch-theologischen Fächern werden nur ausnahmsweise einzelne Spezialkollegien nicht lateinisch gelesen, doch halten sich auch hier, wie ein Blick in den Sektionskatalog beweist, die deutschen und böhmischen Kollegien vollständig das Gleichgewicht.

Au der rechts= und staatswissenschaftlichen Fakultät sind alle judiziellen Fächer doppelt besetzt (deutsch und böhmisch). Dagegen werden allerdings alle rechtshistorischen und nahezu alle staatswissenschaftlichen Fächer nur deutsch gelesen. Allein für diese Fächer hat sich eben in den letzten zehn Jahren kaum Ein den allgemeinen gesetzlichen Anforderungen genügender Privatdocent mit böhmischer Vortragssprache gemeldet, die Regierung kam mithin nichi in die Lage, diesbezüglich über die Qualifikation von böhmischen Bewerbern zu urtheilen.

Im Ganzen werden sämmtliche judizielle Fächern österreichisches Zivilrecht, Strafrecht und Strafprozeß, gerichtliches Verfahren, Handels- und Wechselrecht, Finanzgesetzkunde und Verwaltungsrecht böhmisch vorgetragen.

Das Strasrecht wird sogar regelmäßig in 2 böhmischen und 1 deutschen Kollegium, österreichisches Zivilrecht böhmisch von einem Ordinarius und deutsch von einem Extraordinarius gelesen.

An der medizinischen Fakultät werden relativ die wenigsten böhmischen Kollegien gelesen, weil einerseits der berufsmäßige Verkehr der Mediziner in der Praris keineswegs durch die wissenschaftliche Behandlung jener Fächer bedingt ist und weil andererseits gerade in dieser Fakultät die Kreirung einzelner Lehrkanzeln mit größeren Schwierigkeiten und bedeutenden finanziellen Opfern verbunden ist

Dem ungeachtet werden auch hier von Fachvorlesungen: Histologie und Embryologie, dann spezielle Pathologie und Therapie mit Klinik und überdies eine Reihe wechselnder theoretischer Vorträge in böhmischer Sprache gehalten.

An der philosophischen Fakultät werden fast alle Hauptsächer sowohl deutsch als böhmisch gelesen, so z. B. Filosofie, höhere und Elementarmatheinatik, Zoologie, Botanik und Mineralogie, österreichische Geschichte und klassische Philologie.

Was nun die Punkte 3 und 5 der Resolution anbelangt, die sich mit der Gleichsprachigkeit der Prüfungen beschäftigen, so ist zunächst hervorzuheben, daß es hiezu nicht genügt, einzelne der böhmischen und deutschen Sprache mächtige Prüfungskommissäre zu bestellen. Vielmehr muß da jeder Prüfungskommissär seinen Kalkül nach dem Gesammtergebnisse der Prüfung abzugeben hat, jedesmal die ganze Prüfungskommission beider Sprachen mächtig sein, wenn es dem Kandidaten, - wie die Resolution wünscht - freistehen soll, ihre Prüfung beliebig in der einen oder anderen Sprache, oder theils in der einen, theils in der anderen abzulegen.

Obwohl also die Durchführung dieser Punkte der Resolution schwieriger ist, als der hohe Landtag annahm, so war die Regierung doch bemüht, denselben nach Möglichkeit zu entsprechen.

Wo nämlich die Regierung in der Lage war, die Prüfungskommissäre nicht blos aus den Universitätsprofessren, sondern aus einem weiteren Kreise zu wählen, also bei allen Staatsprüfungen einschließlich der Prüfungen für das Lehramt an

den Mittelschulen, wurden die Kommissionen so zusammengestellt, daß die Prüfungen in beiden Sprachen abgelegt werden können.

Wo hingegen die Kommissare nur aus Universitätsprofessoren bestehen, also bei allen an der Universität abgelegten Prüfungen, mit Ausnahme der rechtshistorischen Staatsprüfung, dagegen mit Einschluß sämmtlicher Doktoratsprüfungen) war eine gleiche Einrichtung nicht möglich, da eben nicht alle Lehrfächer mit Professoren besetzt sind, die böhmish vortragen können.

In diesen Punkten (3 und 5) enthält die Redolution überhaupt keinen Wundch, sondern handelt es sich hier nur um eine Konsequenz der hinsichtlich der Lehrkräfte bestehenden Einrichtungen.

Unter Berufung nun auf die Beschlüsse des hohen Landtages vom Jahre 1866 und Mittheilungen Sr. Excellenz des Herrn Ministers für Kultus und Unterricht, betreffend die diesbezüglich von demselben getroffenen Verfügungen, sowie in Erwägung, daß jene Beschlüsse von dem voll versammelten Landtage nach eingehender Verhandlung ans Grund und im Sinne eines die Durchführung der sprachlichen Gleichberechtigung an der Hochschule bezweckenden Antrags, welcher von den Abgeordneten des böhmischen Volkes selbst seinen Ausgang genommen hat, gefaßt würden, in Erwägung, daß in diesen Beschlüssen des Landtages die beruhigende Gewähr für die Sprach= und Kultur=Interessen des böhmischen Volkes von dessen Vertretern selbst erblickt wurde, in weiterer Erwägung, daß die vorliegenden Petitionen, fußend aus der absoluten Gleichberechtigung der Sprachen weder , in die Behauptung, noch in die Nachweisung eingehen, daß auf den durch die Landtagsbeschlüsse vom Jahre 1866 vorgezeichneten Bahnen zu dem angestrebten Ziele nicht zu gelangen sei und in Erwägung, daß in den von der k. k. Regierung mit dankenswerther Ausführlichkeit dargelegten Verfügungen sich das Bestreben kundgibt, den von der Landesvertretung des Königreiches Böhmen im Landtage vom Jahre 1866 ausgesprochenen Wünschen in loyaler, die weitere Entwickelung in sich tragenden, alle berechtigten Forderungen nach Zulaß der Bedingungen, welche durch die Reichsgesetzgebung sowie durch Ziel und Wesen der Institution der Hochschule gegeben sind, beachtender Weise zu entsprechen, glaubt der Landesausschuß mit dem Antrage schließen zu dürfen:

Der hohe Landtag wolle die Erklärungen des k. k. Ministeriums für Kultus und Unterricht, betreffend die Durchführung der Gleichberechtigung der beiden Landessprachen an der Prager Universität zur Kenntniß nehmen und die eingelangten Petitionen hiedurch als erledigt erklären.

In formaler Beziehung beantragt der Landesansschuß die Zuweisung des Berichtes an eine aus 12 Mitgliedern bestehende Kommission, von welcher je 4 von den einzelnen Kurien aus dem Landtage zu wählen sind.

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Slavný snìme raèiž osvìdèení c. k. ministerstva duchovních záležitostí a vyuèování v pøíèinì provedení rovnoprávnosti obou jazykù zemských na universitì Pražské na vìdomí vzíti a došlé petice tím za vyøízené prohlásiti.

V ohledu formálním navrhuje výbor zemský, aby zpráva ta pøikázána byla komisi 12 èlenù, kuriemi po 4 z celého snìmu vyvolených.

N e j v. marš. zem.: Žádá nìkdo za slovo ?

Wünscht Jemand das Wort ? Diejenigen, welche dafür sind, wollen die Hand erheben.

Kteøí jsou pro ten návrh, nech pozdvihnou ruku. (Stane se. )

Der Antrag ist angenommen.

Der nächste Gegenstand ist der Bericht der Kommission für Bezirks n. Gemeindeangelegenheiten über die Petition der Stadtgemeinde Hohenbruck um Errichtung eines neuen Bezirksgerichtes daselbst. Berichterstatter ist der Herr Abg. Wilhelm Alter. Ich ersuche ihn, den Bericht vorzutragen.

Nám. nejv. marš.: Zpráva komise pro okresní a obecní záležitostí v pøíèinì žádosti mìstské obce, Tøebechovické za zøízení okresního soudu tamtéž.

Zpravodajem jest p. Vilém Alter.

Berichterstatter Herr Wilhelm Alter (liest):

Hoher Landtag:

Die Vertretung der Stadtgemeinde Hohenbruck im Gerichtsbezirke Königgrätz hat unter Anschluß der zustimmenden Erklärung mehrerer umliegenden Gemeinden die Petition um Errichtung eines neuen Bezirksgerichtes daselbst eingebracht.

Zu dem projektirten neueu Gerichtsbezirke sollen nebst der Stadt Hohenbruck mit 3318 Bewohnern

a)  ans dem Königgrätzer Gerichts bezirke 14,

b)  ans dem Adlerkosteletzer Gerichtsbezirke 1,

c)  ans dem Opoènoer Gerichtsbezirke 5 und

d)  aus dem Hollitzer Gerichtsbezirke gleichfalls 5 Gemeinden zufallen, so daß dieser neue Bezirk 13226 Bewohner zählen und einen Flächenraum von 23633 Joch 236 W. O ° umfassen soll. Die Stadtgemeinde Hohenbruck verpflichtet sich

zugleich zur Unterbringung des Gerichtes, des Grundbuchs u. Steueramtes das derselben gehörige Stadthaus NE. 14 in Hohenbruck unentgeltlich zu überlassen n. dasselbe nach Bedarf zu dem gedachten Zwecke ans eigene Kosten zu adaptiren.

In Betreff der politischen Eintheilung werden die ans dem Königgrätzer Gerichtssprengel auszuscheidenden und zu dem neuen Bezirksgerichte Hohenbruck zufallenden 14 Gemeinden mit dem neuen Gerichtsbezirke nach wie vor bei der k. k. Bezirks hauptmanuschaft Königgrätz verbleiben; dagegen die eine Gemeinde des Adlerkosteletzer, dann die 5 Gemeinden des Opoènoer n. die 5 Gemeinden des Hollitzer Gerichtssprengels aus dem Gebiete der k. k. Bezirkshauptmanuschaften Reichenau, Neustadt a/d. Mettau u. Pardubitz zu jenem der k. k. Bezirkshanptmannschaft Königgrätz überwiesen.

In Bezug auf die gerichtliche Eintheilung werden die sämmtlichen Gemeinden dem bisherigen Kreisgerichtshofe zu Königgrätz einverleibt bleiben, bis auf die 5 Gemeinden des Hollitzer Bezirkes, welche aus dem Chrudimer Kreisgerichtssprengel ab- und zu dem Königgrätzer Kreisgerichtssprengel zufallen werden.

Als Hauptmotiv für die Petition wird angeführt, daß Hohenbruck in der Mitte der zu dem neuen Bezirksgerichte zuzuteilenden Gemeinden liege, daß selbe bei einer Entfernung von höchstens einer halben Stunde durchgehends mit Hohenbruck durch gute Bezirksstrassen verbunden find, daß eben diese Gemeinden mit ihrem Verkehre nach Hohenbruck n. Königgrätz gravitiren, und daß endlich Hohenbruck als Bahnstation auch die Vermittlung derselben mit Königgrätz wesentlich fördert. Zur näheren Würdigung dieser Petitionen mußten jedoch erst die erforderlichen Vorverhandlungen eingeleitet werden und erlaubt sich daher die Kommission für Bezirks und Gemeindeangelegenheiten den Antrag zu stellen:

Der hohe Landtag wolle beschließen:

Die vorliegende Petition der Stadtvertretung Hohenbruck im Königgrätzer Gerichtsbezirke nm Errichtung eines selbstständigen Bezirksgerichtes daselbst fei dem L. -A. mit dem Auftrage zuzuweisen, hierüber die entsprechenden Erhebungen einvernehmlich mit der h. Regierung zu pflegen und in der nächsten Session dem Landtage zu berichten.

Snìm. akt. Lederer: Petice mìstského zastupitelstva obce Tøebechovické za zøízení c. k. okresního soudu v Tøebechovicích odevzdává se výboru zemskému, aby o žádosti té ve sroz umìní se slav. vládou vyhledání zavedl a v zasedání nejblíže pøíštím snìmu zprávu podal.

Nejv. marš zemský: Žádá nìkdo za slovo?

Wünscht Jemand das Wort ?

Kteøí jsou pro ten návrh, nech pozdvihnou ruku.

Diejenigen, welche dem Antrage zustimmen, wollen die Hand erheben.

(Geschieht. ) Der Antrag ist angenommen.

Der nächste Gegenstand ist der Bericht der Petitionskommission über die Petition Z. 27 der Stadtgemeinde Leitmeritz wegen gerechter Vertheilung der Militärbeqnartierungslast. Berichterstatter ist Herr Abg. Jahnel. Ich ersuche ihn, den Bericht vorzutragen.

Nám. nejv. marš.: Zpráva petièní komise o žádosti èís. 27 pet. mìstské obce Litomìøické za spravedlivé rozdìlení bøemen o ubytování vojska. Zpravodajem jest p. Jahnel.

Berichterstatter Jahnel (liest):

Hoher Landtag! Bereits wiederholt und namentlich am 17. Jänner und 9. Oktober 1874 haben Petitionen der mit Landwehrbataillonen versehenen Städte dem hohen Landtage Gelegenheit

geboten, die Regelung der Militärbequartierungsfrage bei der hohen Regierung anzuregen.

Am 11. Mai 1875 war ich als Berichterstatter über eine Petition der Gemeinden der Umgebung von Lissa um Errichtung einer Militärkaserne in der Stadt Lissa in der angenehmen Lage, die Mitteilung machen zu können, daß nach einer von der h. k. k. Statthalterei dem Landesausschuße zugekommenen Ministerial-Eröffnung die diesfälligen Verhandlungen anhängig sind, und daß, sobald deren Abschluß erfolgt ist, der bezügliche Gesetzentwurf dem h. Reichsrathe zur Behandlung vorgelegt werden wird, weshalb an dem genannten Tage beschlossen wurde, die Petition ans Lissa der hohen Regierung zur Berücksichtigung bei den zur Regelung der Militärbequartierungsfrage anhängigen Verhandlungen zu übermitteln.

Dem hohen Landtage liegt nun, da diese Regelung bisher noch immer nicht erfolgt ist, abermals eine solche Petition vor. Die Stadt Leitmeritz macht in derselben geltend, daß sie alljährlich anläßlich der Herbst-Wassenübungen 800 bis 1000 Mann Landwehr durch 14 - 21 Tage bei den Bürgern einquartieren müsse, daß aus diesem Anlasse gewöhnliche Bürgerhäuser nicht feiten 5 - 6 Mann Einquartierung erhalten, und daß diese Last sich um so drückender gestalte, als Leitmeritz über 73000 fl. Steuer zahle, die Ernte feit 2 Jahren mißrathen sei, und die Stocknng der Geschäfte sich überall fühlbar mache.

* Der Kontribuent seufze unter dieser Last um so mehr, als sie ihn alljährlich und insofern ausnahmsweise treffe, als die umliegenden Städte sämmtlich von derselben befreit sind.

"Mit Sehnsucht. " sagt die Petition weiter, "erwarteten die Bewohner der von Militäreinquartierungen alljährlich getroffenen Städte schon seit Langem die Herablangung eines Gesetzes, welches die gleichmäßige Vertheilung der Militärbequartierungslast auf die gestimmte direkte Steuer des Landes and die Auszahlung des für die Bequartierung eines jeden Mannes entfallenden Betrages an den wirklichen Quartierträger anordnen würde, allein nachdem dieser Wunsch seiner Erfüllung noch lange entgegensehen dürfte, so wagt es die ehrfurchtsvoll gefertigte Stadtgemeinde Leitmeritz auf Grund des Beschlußes des Gemeindeausschußes vom 9. Anguft 1875 diesen hochwichtigen Gegenstand der Vergessenheit zu entreißen und die tiefergebenste Bitte zu unterbreiten:

Ein hoher Landtag des Königreiches Böhmen geruhe in Würdigung der dargelegten Gründe und zur Beseitigung der bisher vorhandenen Anomalie ein Gsfetz, zu beschließen, welches die Militärbequartierung, bezieh, die der Landwehr regelt, die Last derselben nach der direkten Steuerschuldigkeit des ganzen Königreiches Böhmen auftheilt und anordnet, daß der pr. Mann und Tag entfallende Bequartierungsbetrag an die wirklichen Quartierträger ausgezahlt werde, wodurch nicht nur eine vollkommen

gerechte Vertheilung dieser Last, sondern auch die Heranziehung aller Steuerträger zu derselben erzielt werden würde".

Den Antrag, das verlangte Gesetz in eigenem Wirkungskreise zu beschließen, vermag die Petitionskommission dem hohen Landtage zwar nicht zu unterbreiten, weil das hohe Haus zu diesem Beschluße nicht kompetent ist; sie hält aber dafür, daß bei dem Umstande, als die gesetzliche Regelung der Militärbequartierung im Sinne der gleichmäßigen Vertheilung der Einquartierungslast vom hohen Landtage wiederholt als ein Gebot der Gerechtigkeit und Billigkeit anerkannt, die Einbringung der betreffenden Gesetzesvorlage im hiezu kompetenten Reichsrathe von der hohen Regierung bereits vor Jahresfrist in Aussicht gestellt, dem hohen Reichsrathe aber in feiner letzten Session Gelegenheit zur verfassungsmäßigen Behandlung dieser Gesetzesvorlage nicht gegeben worden ist, der hohe Landtag allerdings dazu berufen sei, neuerdings die Aufrnerksamkeit der hohen Regierung auf diese so gewichtige, der gesetzlichen Regelung dringend bedürftige Angelegenheit zu lenken und beantragt daher:

Ein hoher Landtag wolle beschließen, die Petition Z. 27 der Stadtgemeinde Leitmeritz um Erlassung eines Gesetzes zur gerechten Vertheilung der Militärbequartierungslast werde mit Bezug auf die Landtagsbeschlüsse vom 17. Jänner 1874, vom 9. Oktober 1874 und 11. Mai 1875 der hohen Regierung mit dem dringenden Ersuchen übergeben, ans dieselbe bei den zur Regelung der Militärbequartierungsfrage anhängigen Verhandlungen Rücksicht zu nehmen und aus den Abschluß dieser Verhandlungen kräftig einzuwirken, damit der in Aussicht gestellte Gesetzentwurf dem hohen Reichsrathe wo möglich schon bei seinem nächsten Zusammentritt zur verfassungsmäßigen Behandlung vorgelegt werden könne.

Sn. akt. Lederer: Slavný snìme raèiž se usnésti na tom: Žádost è. 27 mìstské obce Litomìøic za vydání zákona, aby spravedlivé uèinìno bylo rozdìlení v pøíèinì povinného ubytování vojska, budiž vzhledem k usnesení snìmu ze dne 17. ledna 1874, 9. øíjna 1874, též 11. kvìtna 1875 odevzdána vysoké vládì s nalehavou žádostí, aby, až záležitost vojenského ubytování bude upravena, na žádost tuto též zøetel byl vzat a ukonèení tìch vyjednávání aby se brzy stalo, tudíž aby pøipravená osnova zákona slavné øíšské radì na kolik možno již v nejblíže pøíštím zasedání k ústavnímu vyøízení pøedložena býti mohla.

Nejv. marš. zem.: Žádá nìkdo za slovo ?

Wünscht Jemand das Wort?

Kteøí jsou pro ten návrh, nech pozdvihnou ruku.

Diejenigen, welche dem Antrage zustimmen, wollen die Hand erheben. (Geschieht). Der Antrag ist angenommen.

Der nächste Gegenstand ist der Bericht des Landesausschußes mit dem statistischen Ausweise über die Steuerurmlage für das. Jahr 1874

Berichterstatter ist Herr Landesausschußbeisitzer Dr. Alter.

Ich ersuche ihn, den Bericht vorzutragen.

Nám. nejv. marš.: Zpráva zem. výboru s výkazem statistickým o pøirážkách k daním v roku 1874.

Zpravodajem iest pan dr. Alter.

Berichterstatter Dr. Alter: Hoher Landtag!

Durch die Vorlage des Ausweises über die zu Verwaltungszwecken in dem Jahre 1874 eingehobenen Umlagen glaubt der Landesausschuß einem längst gefühlten Bedürfnisse der Bevölkerung mit der Administration entgegen zu kommen; die bisherige Art und Weise, wie die zu Verwaltungszwecken benöthigten Auslagen aufgebracht wurden, brachte es mit sich, daß eine Kenntniß der Gesammtheit der Lasten, welche schließlich auf den Steuerträger sich vereinigen, bis jetzt nicht möglich war.

Es ist bekannt, daß nach den administrativen Vorschriften dermal eine dreifache Kompetenz in dieser Beziehung Platz greift, ganz abgesehen von der Bestimmung des Gesetzes vom 12. Feber 1873, nach welcher Gemeinden zu Schulzwecken Umlagen unbeschränkt in jeder Höhe ausschreiben können. Die Uibelstände, welche ein solcher Zustand hervorbringt, liege aus der Hand.

Sie haben sich auch in der Administration wiederholt fühlbar gemacht und brachten den Landesausschuß dazu, daß er unter Mitwirkung der Bezirksausschüsse zu dem Zwecke, alle jene Momente zu erwägen und den Vorgang in Evidenz zu halten, die Sammlung der in dem Ausweise niedergelegten Daten in Anregung gebracht hat.

Die Arbeit selbst begegnete nicht geringen Schwierigkeiten, weil die Organe, welche die Sammlung der einzelnen Daten zu besorgen hatten, nicht jene Vorarbeiten fanden, die für eine verläßliche und rasche Erledigung der an sie gestellten Anfragen nothwendig gewesen wäre; So kommt es, daß der Landesausschuß erst nach Verlauf von mehr als 2 Jahren in die Lage versetzt ist, dem h. Landtage den vorliegenden Ausweis zu unterbreiten.

Der Landesausschuß hätte, gewünscht, eine eingehende Bearbeitung des vorliegenden statistischen Materiales gleichfalls dem hohen Landtage vorzulegen; allein die kurze Spanne Zeit, die ihm noch vergönnt war, um das statistische Materiale nur übersichtlich zusammenzustellen, reichte nicht auch dazu aus, eine Verwerthung desselben zu ermöglichen. Nach dem vorliegenden Ausweise zeigt es sich nun, daß, was den Haushalt des Bezirkes anbelangt, die Bedeckung des Bezirkes Polièka die höchste Umlage von 25 1/2 % erreicht, die niedrigste Umlage für diese Zwecke in den Bezirken Böhmisch= Leipa, Bøeznitz und Mirowitz mit 3 % eingehoben wurde.

Zu Schulbezirksauslagen besteht die höchste

Umlage im Bezirke Starkenbach mit 18 %; die niedrigste im Bezirke Bechin mit 1 1/8 %; in den Bezirken Graßen, Politz und Sedletz wird eine solche Umlage gar nicht ausgewiesen.

Für Gemeindezwecke wurde die höchste Umlage in der Gemeinde Bøezowitz des Bezirkes Hoøitz mit 489 % eingehoben, die niedrigste Umlage bestand in der Gemeinde Netolitz des gleichnamigen Bezirkes mit 1/3 %, Umlagen über 100 % wurden in 25 Gemeinden, über 50 % in 69 Gemeinden, über 30 % in 117 Gemeinden, bis 30 % in 216 Gemeinden, bis 20 % in 973 Gemeinden, bis 10 % in 2704 Gemeinden eingehoben

Die Schulauslagen der Gemeinden erheischen in der Gemeinde Tissau des Bezirkes Petschau das höchste Umlageverzent mit 553 1/2 %, die niedrigste Umlage 1/2 % wurde eingehoben in den Gemeinden: Brada, Bezirk Jièin, Wilkischen, Bezirk Mies, Gamnitz, Bezirk Plan, Bøestan, Bezirk Schlan.

Zu Schulzwecken wurden eingehoben Umlagen: über 100 % in 31 Gemeinden, ,, 50 %,, 34,, " 30 % " 38 bis 30 % " 84 " 20 % " 573 " 10 % " 4096

Die großen Unterschiede, welche in der größeren und minderen Belastung der einzelnen Gemeinden und Bezirke obwalten, eine Thatsache, die angenscheinlich die eingehendste Würdigung erheischt, erschweren die Feststellung eines Einheitsverhältnisses der Belastung und mindern dessen Werth.

Nach der gleichwohl angestellten Berechnung betrug die Durchschnittsziffer der Umlagen für die Auslagen des Bezirkes 11 3/4 %, des Schulbezirkes 10 %, der Gemeinde 9 %, der Schulgemeinde 6 3/4 %, so daß unter Hinzurechnung der Landesumlage per 31 2/4 % die Gesammtbelastung des Steuerträgers zu den bezeichneten Zwecken 69 % der direkten Steuer beträgt

Indem der Landesausschuß den statistischen Ausweis für das Jahr 1874 dem hohen Landtage zur Kenntnißnahme unterbreitet, glaubt er der begründeten Hoffnung Ausdruck geben zu können, daß die gleiche Arbeit in den kommenden Jahren Seitens aller hiebei betheiligten Organe jene Forderung erfahren wird, welche mit Rücksicht aus ihre Wichtigkeit geboten erscheint und daß dieselbe schon in der nächsten Zukunft einen wohlthätigen Einfluß aus die Administration in der Richtung wenigstens üben wird, daß eine gewissenhaftere Befolgung der Vorschristen der Gemeindeordnung über den Gemeindehaushalt und eine energischere Handhabung des den Bezirksvertretungen diesfalls zustehenden Aufsichtsrechtes Platz greifen kann und wird.

Abg. Dr. Banhans: Ich bitte um's Wort.

Oberstlandmarschall: Zu diesem Gegenstände ?

Abg. Dr. Banhans: Ja.

Oberstlandmarschall: Se. Excellenz Hr. Dr. Banhaus hat das Wort.

Abg. Dr. Banhaus: Hoher Landtag!

Zum erstenmale wird uns durch den vorliegenden Besicht des Landesausschußes eine Einsicht in den Aufwand gewährt, welchen die autonomen Organe für die öffentliche Verwaltung darbringen. Mit Recht hat der Hr. Berichterstatter hervorgehoben, welch großer Uibelstand darin gefunden wurde, daß diese einzelnen autonomen Organe für sich die Umlagen auf die Steuerträger beschließen, ohne Kenntnißnahme dessen, was die beiden anderen Faktoren dem Steuerträger noch weiter aufgebürdet haben. Wenn derartige Ausweise regelmäßig und alljährlich veröffentlicht werden, so wird den autonomen Organen die Gelegenheit geboten, sich zu überzeugen, nicht nur welche Auslagen sie zu bestretten haben, sondern auch welche Auslagen die ähnlichen Organe und ihre Nachbargemeinden höherer und niederer Ordnung bestreiten und was ste mit diesen Auslagen leisten.

Dem Landtage insbesondere wird die Möglichkeit geboten, sich zu überzeugen, welche finanziellen Wirkungen seine Gesetze ans die Steuerträger haben. Es wird ihm ein reiches Material geboten werden, das er nützen kann bei Erlassung künstiger und neuer Gesetze.

Es ist im Berichte des Landesansschußes hervorgehoben worden, daß die Arbeit eine schwierigere und mühsame war. Ich glaube, jeder, der überhaupt mit statistischen Arbeiten sich beschäftigt oder davon nur Kenntniß nimmt, wird wissen, daß das an und für sich eine sehr mühsame Arbeit ist und wenn man bedenkt, daß die Arbeit, welche hier vorliegt, durch die autonomen Organe zumeist selbst geleistet werden muß, welche nicht gewöhnt sind, in Statistik zu arbeiten, kann man beiläufig ermessen, welch große Mühe und welch schwierige Arbeit uns hier geboten wird.

Ich wenigstens habe diese Arbeit mit großer Freude begrüßt und wenn ich auch beim ersten Durchblick schon sagen kann, daß ste nicht von Mängeln frei ist, so bin ich doch überzeugt, daß diese Mängel, wenn nur die Arbeit regelmäßig fortgesetzt wird, mit der Zeit sich abschleifen werden, und daß wir eine Grundlage bekommen werden für die künstige Administration und Gesetzgebung, wie wir sie besser und schöner nicht wünschen können. Ich glaube daher, daß es Pflicht des hohen Landtages sein so1lte, dem L. A. für diese verdienstliche Arbeit die Anerkennung auszusprechen (Bravo, Bravo) und ich würde mir daher die Bitte erlauben, der hohe Landtag wolle beschließen:

Der Bericht des L. A. wird unter Anerkennung der Verdienstlichkeit dieser Arbeit zur genehmigenden Kenntniß genommen und spricht der Landtag die Erwartung aus, daß auch künftig die an der Arbeit betheiligten Verwaltungsorgane, die Bezirksvertretungen und Gemeindevorstände, mit jenem Eiser, welchen die Bedeutung dieses statistischen

Elaborates verdient, den Landesausschuß in seinem Bestreben unterstützen werden.

Ich empfehle dem hohen Landtage die Annahme dieses Wunsches. (Lebbaster Beifall)

Sn. sekr. Schrnidt: J. Exc p. dr. Banhans èiní návrh:

Zpráva zem. výboru béøe se k vìdomosti a schvaluje se s uznáním záslužnosti díla toho, zároveò vyslovuje snìm oèekávání, že i na pøíštì orgánové správní, zastupitelstva okresní a pøedstavenstva obecní, podporovati budou snahu výboru zemského s horlivostí, jakouž dùležitost statistické práce této zasluhuje.

Nejv. marš. z em.: Žádá nìkdo za slovo ?

Wünscht Jemand das Wort? Diejenigen, welche für den Antrag sind, wollen die Hand erheben.

Kteøí jsou pro ten návrh, nech pozdvihnou ruku. (Stane se. )

Der Antrag ist angenommen.

Der nächste Gegenstand ist der Bericht des L. A. über die Petition der Gemeinde Èižic-Borek, um Ausscheidung ans dem Blowitzer und Zuweisung zurn Pilsner Gerichtsbezirke.

Berichterstatter ist der Herr Landesausschußbeisitzer Dr. Schmeykal, ich ersuche ihn, den Bericht vorzutragen.

Nám. nejv. marš: Zpráva zem. výboru o petici obce Èižice-Borek za vylouèení ze soudního okresu Blovického a za pøivtìlení k okr. Plzeòskému.

Zpravodaj pan dr. Schmeykal.

Dr. Schmeykal: Die Gemeinde Èižic - Borek strebt die Ausscheidung ans dem Bezirke Blowitz an und die Zuweisung zum Bezirke Pilsen. Es hat bereits vor einiger Zeit die Ausscheidung des Ortes Stìnowitz ans dem Bezirke Blowitz und die Zuweisung dieses Ortes zu Pilsen stattgesunden. Èižic-Borek nun gehörte früher demselben Domainialverbande an, zu welchem Stìnowitz gehörte. Beide Orte stehen in innigem Verkehre und walten bei denselben gleiche Interessen ob, so daß es wohl nur einem Versehen zuzuschreiben ist, daß nicht gleichzeitig, als es sich um die Ausscheidung des Ortes Stìnowitz gehandelt hat, auch (Èižic-Borek mit in die Verhandlung einbezogen worden ist.

Es soll nun dies nachträglich dadurch gut gemacht werden, daß jetzt die Ausscheidung von Èižic-Borek ausgesprochen wird und es haben die entscheidenden Organe, insbesondere das Oberlandesgericht und die k. k. Statthalterei nach längerer Verhandlung mit dem Ansuchen, der Gemeinde Èižic - Borek sich einverstanden erklärt, so daß der Landesausschuß dem hohen Landtage gegenüber darauf eingeht und den Antrag stellt:

1.   der hohen Regierung gegenüber das Gutachten über die Zweckmäßigkeit und das Wünschenswerthe dieser Ausscheidung auszusprechen und

2.   ein Gesetz zu, beschließen, welches die in Folge dieser Ausscheidung eintretende Aenderung

der Grenze in den Bezirksvertretungen Blowitz und Pilsen regelt.

In formeller Beziehung beantrage ich die Ueberweisung dieses Berichtes an die Kommission für Bezirks- und Gemeindeangelegenheiten.

Sn. sekr. Schmidt: Co se týèe toho, jak se má naložiti s touto zprávou, èiní p. zpravodaj návrh, aby byla pøikázána komisi pro obecní a okresní záležitosti.

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand das Wort?

Žádá nìkdo za slovo? Kteøí jsou pro ten návrh, nech pozdvihnou ruku.

Diejenigen, welche dem Antrage zustimmen, wollen die Hand erheben. (Geschieht. )

Der Antrag ist angenommen.

Die Petitionskommission hält heute nach Schluß der Landtagssitzung eine Sitzung.

Nám. nejv. marš.: Petièní komise zasedá po dnešním zasedání snìmu.

Oberstlandmarschall: Die Kommission für Berathung der Straßenpolizeiordnung hält eine Sitzung unmittelbar nach Schluß der heutigen Landtagssitzung.

Nám nejv. marš.; Komise stran policie silnièní zasedá též hned po dnešním snìmovním zasedání.

Oberstlandmarschall: Die Budgetkommission hält unmittelbar nach Schluß der gegenwärtigen Landtagssitzung und dann morgen Sonntag den 2. April um 11 Uhr Vormittag eine Sitzung ab.

Nám. nejv. marš.: Budžetní komise zasedá též po dnešním snìmovním sezení a zítra v nedìli dne 2. dubna o 11. hodinì dopoledne.

Oberstlandmarschall: Der Herr Abgeordnete Se. Excellenz Dr. Banhans hat das Wort ?

Se. Excellenz Dr. Banhans: Als Obmann der Kommission für Landeskulturangelegenheiten erlaube ich mir einen Antrag zu stellen:

Es sind dieser Kommission verschiedene Gegenstände zugewiesen, welche nach Anschanung der Kommission nach dem §. 47 der Geschäftsordnung behandelt werden könnten, nämlich solche, die theils wegen geringerer Wichtigkeit, theils auch wegen des Umstandes, daß sie noch zur Kenntniß der Budgetkommission gebracht werden müssen, um beim Budget behandelt werden zu können, so rasch als möglich ihrer Erledigung zugeführt werden sollen. Ich erlaube mir daher über Beschluß der Kommission für Landeskulturangelegenheiten die Bitte:

Der hohe Landtag wolle beschließen, daß bei einzelnen dieser Berichte von dem §. 47 lit. c) und d) der Geschäftsordnung Gebrauch gemacht, d. h. daß von der Drucklegung des Antrages und Kommissionsberichtes Umgang genommen werden könne.

Snìm. sekr. Schmidt: Pan pøedseda komise pro zemìvzdìlání èiní návrh:

Sl. snìme raèiž svoliti ktomu, aby se jednotlivé zprávy této komise pøednésti mohly a vzaly v poradu, aniž by døíve byly v tisku rozdány.

Nejv. marš. zems.: Žádá nìkdo za slovo ?

Wünscht Jemand das Wort ? Diejenigen, welche dem Antrage zustimmen, wollen die Hand erheben.

Kteøí jsou pro ten návrh, nech pozdvihnou ruku.

(Stane se. )

Der Antrag ist angenommen. Ich bitte nunmehr zur Wahl der 12 Mitglieder zu schreiten, welche die Kommission zur Berathung über die Errichtung einer böhmischen Universität zu bilden haben.

Nám. nejv. marš.: Pøikroèuje se k volbì.

(Unterbrechung der Sitzung um 1 Uhr 25 Minuten.

Sezení se pøerušuje v 1 hod. 25 min.

Wiederaufnahme der Sitzung um 1 Uhr 35 Minuten.

V sezení se pokraèuje v 1 hodinu 35 minut. )

Oberstlandmarschall: Ich bitte das Ergebniß der Wahl zur Kenntniß zu nehmen.

In der Kurie des Großgrundbesitzes wurden für die Wahl zur Prüfung des L. -A. -B. über die Petitionen zur Universitätsfrage 49 Stimmzettel abgegeben.

Die absolute Majorität beträgt 25 Stimmen und als gewählt erscheinen mit je 49 Stimmen die Herren: Dr. Stein, Rector magnificus, Se. Exc. Dr. von Hasner, Dr. Ritter v. Jaksch, Karl Ritter v. Limbeck.

In der Kurie der Landgemeinden wurden für dieselbe Wahl 31 Stimmzettel abgegeben.

Die absolute Majorität beträgt 16 Stimmen.

Es erscheinen gewählt: Dr. Aschenbrenner, Dr. Haßmann, Dr. Grégr, Dr. Trojan, mit je 31 Stimmen.

In der Kurie der Städte und Industrialorte winden 41 Stimmzettel abgegeben.

Die absolute Majorität beträgt 21 Stimmen.

Als gewählt erscheinen mit je 41 Stimmen: Dr. Herbst, Dr. Ruß, Dr. Sladkowský und Dr. Schlesinger.

Nám. nejv. marš.: Do komise k vyøízení žádostí o èeskou universitu byli zvoleni:

V  kurii velkostatkáøù odevzdáno 49 hlas. lístkù a zvoleni pp.: dr. Stein, rector magnificus, J. Exc. p. dr. Hasner, ryt. Jaksch, Karel ryt. z Limbeckù každý 49 hlasy.

V   kurii mìst bylo odevzdáno 41 hlas. lístkù a zvoleni pp.: dr. Herbst, dr. Russ; dr. Sladkovský, dr. Schlesinger každý 41 hlasy.

V    kurii venkovských obcí odevzdáno 31 hlas. lístkù a zvoleni pp.: dr. Aschenbrenner, Hassmann, dr. Grégr, dr, Trojan každý 31 hlasy.

Oberstlandmarschall: Ich bitte sich als Kommission zu konstituiren und mich von dem Resultate in Kenntniß zu setzen.

Nám. nejv. marš.: Žádá se, aby se komise konstituovala.

Oberstlandmarschall: Das Sitzungslokal für diese Kommission ist das Bureau des Landesausschußbeisitzers Dr. Volkelt, Departement Nro. 4.

Nám. nejv. marš.: Komisi pøikazuje se síò pøísedícího zem. výboru p. dra. Volkelta dep. 4.

Oberstlandmarschall: Die heutige Tagesordnung ist erschöpft; die nächste Sitzung findet Montag um 11 Uhr statt und auf der Tagesordnung steht:

1.   Wahlbericht.

2.   Bericht der Budgetkommission über den Gebahrungsausweis des Landesvermögens pro 1875.

3.   Bericht der Budgetkommission über Petition Z. 105 des Franz Pawikowski und August Wischek um Erhöhung der Berdienstsumme für den Bau des böhmischen Polytechnikums.

4.   Bericht der Petitionskommission über die Per. Z. 72 des Bezirksausschußes Joachimsthal= Platten wegen Herstellung des als Bahnhofstraße benützten Schlackenwerth=Möritschauer Gemeindeweges.

5.   Bericht der Petitionskommission über die Petition Z. 96 der Bezirksvertretung Hlinsko um Aufhebung der Straßenmauten.

6.   Bericht der Petitionskommission über die Petition Z. 59 der landwirtschaftlichen Vorschußkassa in Miskowitz um Herabminderung der den Vorschußkassen zur Zahlung obliegenden landesfürstlichen Steuern.

7.   Bericht der Petitionskommission über die Pet. Z. 58 der landwirthschaftlichen Vorschußkassa in Miskowitz um Ergänzung des Gesetzes über Vorschußkassen über Hereinbringung der Vorschußkassaforderungen bei exekutivem Verkaufe von Realitäten.

8.   Bericht der Petitionskommission über die Pet. Z. 52 des Obmanns des Verwaltungsausschußes des Stradonitzer Kontributionsgetreidefondes betreffs die Auffassung dieses Fondes.

9. Bericht der Kommission für Bezirks- und Gemeindeangelegenheiten über die Pet. Z. 21 und 51 der Infassen von Niederlichtenwalde und der Gemeinde Oberlichtenwalde um Trennung aus dem bisherigen Gemeindeverbande und Konstituirung zur selbstständigen Gemeinde.

Nám. nejv. marš.: Denní poøádek 18. sezení dne 3. dubna v 11 hod dopoledne:

1.   Zpráva o volbì.

2.   Zpráva budžetní komise v pøíèinì výkazu o hospodáøství s jmìním zemským za rok 1875.

3.   Zpráva budžetní komise o žádosti è. 105 Fr. Pavikovského a Augusta Víska za zvýšení mzdy pøi stavbì budovy pro èeský polytechnický ústav vzešlé.

4.   Zpráva petièní komise o žádosti è. 72 okresního výboru Jáchymovského, by OstrovMoøièovská obecní cesta upravena byla, jíž se co pøíjezdu k nádraží používá.

5.   Zpráva petièní komise o žádosti è. 96 zastupitelstva okresního v Hlinsku za zrušení zákona o mýtech.

6.   Zpráva petièní komise o žádosti è. 59 pet. hospodáøské záložny v Miskovicích za zmírnìní zemìpanských daní záložnám k placení uložených.

7.   Zpráva petièní komise o žádosti è. 58 hospodáøské záložny v Miskovicích za doplnìní zákona o záložnách v pøíèinì vydobývání vyhledávek záložních, které na realitách v exekuèním prodeji jsoucích váznou

8.   Zpráva petièní komise o žádosti è. 52 pet starosty správní rady fondu kontribuèenského v Rožnovì v pøíèinì zrušení téhož fondu.

9.   Zpráva komise pro obecní a okresní záležitosti o peticích è. 21 a 51 obèanù Lichtenwaldu Dolního a obce Lichtenwaldu Horního za rozlouèení ze spoleèného svazku a ustavení co samostatné obce.

Oberstlandmarschall: Die Sitzung ist geschlossen.

Nám. nejv. marš.: Sezení jest uzavøeno.

Schluß der Sitzung um 1 Uhr 45 Minuten.

Sezení skonèeno o 1 hod. 45 min

Nadherný, Verifikator. Heinrich Frank, Verifikator. Dr. Rob. Nittinger, Verifikator.


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