Die Petitionskommission verkennt allerdings nicht, daß es keinem Anstanbe unterliegen kann.
den Bezirksausschüssen für Fuhren der letztgenannten Gattung und dergleichen durch eine zu erlassende Gesetzesergänzung die Kompetenz für Ausstellung von Befreiungszertifikaten zu überreichen, da ja die Bezirke ihre Straßen erhalten müssen und die Mauthen durch ihre Straßen selbst ganz aufheben können; allein da hiemit für diejenigen, welche die Mauthbefreiung gesetzlich anzusprechen berechtigt sind, nichts gewonnen wäre, indem dieselben vielmehr bort, wo sie mit ihren manthfreien Fuhren Straßen verschiedener Kategorie, als ärarische, Bezirks= und wohl gar auch Gemeindestraßen zu passiren haben, von eben so vielen verschiedenen Organen ausgestellte Certifikate bei sich fuhren müssten, so vermag die Petitionskommission auf Votirung der verlangten Gesetzesergänzung nicht einzurathen und stellt vielmehr den Antrag: Ein hoher Landtag wolle beschließen, die Petitionen Z. 197 des Bezirksausschußes Auscha um Ergänzung des Mauthgesetzes betreffend die Kompetenz zur Ausstellung der Mauthbefreiungszertifikate auf Bezirksstraßen sei dem Landesausschusse zur Verweisung des petirenden Bezirksausschußes auf die bestehenden Gesetze und Berordnungen zu übergeben.
Sn. sekr. Schmidt: Petiční komise činí návrh: Sl. sněme račiž se ušnésti takto: Petice čís. 197 okresního výboru úšťského za doplnění zákona o mýtech, co se týče příslušenství k vydávání certifikátů v příčině osvobození od mýta na okresních silnicích odevzdává se výboru zemskému, aby jmenovanému okresnímu výboru ukázal k platným u věci té zákonům a nařízením.
O b e r st l a n d m a r s ch a l l: Herr Dr. Ruß hat das Wort.
Abg. Dr. Ruß: Mir scheint, h. Haus, daß der Antrag, welchen die Petitionskommission in dieser Angelegenheit stellt, zu wenig weit gehe.
Es soll nämlich der petirende Bez. =Aussch. Auscha auf die bestehenden Gesetze und Verordnungen verwiesen werden. Nun ist es mir aber aus meiner Erfahrung bekannt, daß die Anschauungen des Petitions=Ausschusses in ber Praxis nicht getheilt werden, denn der verehrte gewesene Obmann meines Hauptwahlbezirkes, der, wie die Herren vielleicht selbst wissen werden, seit langer Zeit im intimsten Verkehr mit sämmtlichen Gesetzen und Verordnungen steht und dieselben hochzuschätzen versteht, ist in seiner 9jährigen Praxis einer ganz andern Anficht gewesen, als die Petitionskommission, indem er im Namen des Bez. =Aussch. immer für Bezirksstraßen solche Mauthbefugnißzertifikate ausgesteltt hat. Ich glaube daher, daß es angezeigt wäre, wenn wirklich Gesetze und Verordnungen in größerer Anzahl und nicht gesammelt bestehen, diese den Bezirksausschüssen auch in einer geeig-
neten Weise zu republiziren, und ohne daß ich den Antrag der verehrten Petitionskommission mit irgend einem Worte ändern wollte, erlaube ich mir den Zusatzantrag zu stellen, daß nach dem Schlußantrage der Petitions=Kommission gesagt werde: "und den Landesausschüß zu beauftragen, diese Gesetze und Verordnungen allgemein zu republiziren. "
Sněm. sekr. Schmidt: Pan dr. Russ činí návrh, aby se k návrhu petiční komise ještě přidalo: "a zemskému výboru nařizuje se, by tyto zákony a ustanovení všeobecně znovu vyhlásil.
Oberstlandmarschall: Ich bitte Diejenigen, welche den Antrag unterstützen, die Hand zu erheben.
Der Antrag ist unterstützt und steht in Verhandlung.
Wünscht noch Jemand das Wort?
Dr. Hanisch meldet sich.
Herr Dr. Hanisch hat das Wort.
Dr. Hanisch: Ich erlaube mir nur die Bemerkung zu machen, daß der L. =A. nicht das Organ für Publikation und Republikation von Gesetzen ist, es könnte dies vielleicht nur ein unrichtiger Ausdruck sein, baß nämlich der L. =A. den Bezirksausschüssen gewisse Gesetze in Erinnerung zu bringen habe, aber von einer Publikation oder Republikation kann keine Rede sein, das ist Sache der politischen Bebörden.
Dr. Ruß: Darf ich ums Wort bitten?
Oberstlandmarschall: Herr Dr. Ruß hat das Wort.
Dr. Ruß Wenn der unglückliche Ausdruck durch einen glücklicheren ersetzt werden soll, so habe ich gar nichts dagegen, ich werde mich einem jeden Solchen Antrage anschließen.
Oberstlandmarschall: Es müßte also heißen: "Diese Gesetze und Verordnungen in Erinnerung zu bringen. "
Ist der Herr Antragsteller damit einverstanden?
Dr. Ruß: Ja.
Oberstlandmarschall: Wünscht noch jemand das Wort?
Záda ještě někdo za slovo?
Diejenigen, welche dem Antrage der Petttions= Kommission zustimmen, wollen die Hand erheben.
Kteří jsou pro návrh petiční komise, nechť pozdvihnou ruku. (Stane se).
Der Antrag ist angenommen.
Nun kommt der Zusatz=Antrag des Herrn Dr. Ruß zur Abstimmung Dieser tautet (liest): "und den Landesausschuß zu beauftragen, diese
Gesetze und Verordnungen in Erinnerung zu bringen.
Diejenigen, welche dem Antrage zustimmen, wollen die Hand erheben.
Kteří jsou pro ten návrh, nechť pozdvihnou ruku. (Stane se).
Der Antrag ist angenommen.
Der nächste Gegenstand ist der Bericht der Kommission für Bezirks und Gemeindeangelegenheiten über die Gesuche der Stadtvertretung Falkenau und Polička um Bewilligung von Getränkeumlagen.
Berichterstatter in Herr Abg. Jos. Theumer, ich ersuche ihn, den Bericht vorzutragen.
Nám. nejv. marš.: Zpráva komise pro okresní a obecní záležitosti o žádosti městského zastupitelstva ve Falknově a Poličce za povolení k vybírání přirážky z nápojů. Zpravodaj je p. Theumer.
Berichterstatter (lieft): Hoher Landtag!
Der Landesausschuß hat auf Grund des Gesetzes vom 27. Juli 1874 mit Beschluß vom 19. August 1875 im Einverständnisse mit der k. k. Statthalterei der Gemeinde Falkenau (Bezirk Fal-kenau) die Einhebung einer Umlage von 4 fr. von jeder Maß Branntwein und von 80 kr. von jedem Eimer Wein auf die Dauer von 10 Jahren, und der Gemeinde Polička (Bezirk Polička) die Einhebung einer Umlage von 1 kr. von jeder Maß Bier und 2 kr. von jeder Maß Branntwein auf die Dauer von 5 Jahren bewilligt.
In dem diesem Beschlusse zu Grunde gelegenen Einschreiten hat die Gemeinde Falkenau gleichzeitig die Bitte gestellt, außer der ihr mit a. h. Entschließung vom 7. Jänner 1870 auf die Dauer von 18 Jahren bewilligten Umlage von 1 kr. von jeder Maß Bier noch einen 2ten Kreuzer von jeder Maß Bier einheben zu dürfen.
In gleicher Weise lautete das Gesuch der Gemeindevertretung von Polička auf die Bewilligung ber Umlage von 2 kr. von jeder Maß Bier.
Der Landesausschuß spricht sich in Erwägung, daß die Umlage in ber Höhe von 2 kr. per Maß bisher nur in einem einzigen Falle (Pilsen) auf die Dauer eines Jahres ausnahmsweise, besonderer Verhältnisse wegen, bewilligt würde, und in Hinblick auf die übrigen in Falkenau und Polička bereits bestehenden Umlagen, sowie auf die von der k. k. Finanzlandesdirektion erhobene Einsprache gegen die Bewilligung ber Einhebung ber Umlage eines zweiten Kreuzers von jeder Maß Bier in den genannten 2 Städten aus.
Die Stadtvertretung Falkenau begründet ihr Einschreiten mit dem im Präliminare pro 1875 ausgewiesenen Defizit von 42. 407 fl., zu dessen Deckung sie die Aufnahme eines Darlehens von
50. 000 st. beschlossen hat, welches letztere aus dem Ertrage der projektirten Umlagen getilgt werden soll. Durch die Bränbe in den Jahren 187. 3 und 1874 ist nämlich die Stadt Falkenau zu großen Auslagen gezwungen, von denen die für Bauten, Grundeinlösungen, Pflasterung und Kanalisirung, bann Friedhosanlage über 40. 000. fl. beanspruchen. Die Stadtvertretung Polička beabsichtigt den Ertrag ber angestrebten Umlagen zur Bestreitung ber unbedeckten Kosten des Baues der
Mädchenschule mit........6500 fl.
ber Schulturnhalle mit.......2000 "
ber Anschaffung von Feuerlöschgeräth
schaften mit..........4000 "
und des Baues eines Gemeindehauses
für Polizeizwecke mit......18. 000 "
zusammen mit.. 30 500 st. zu verwenden.
In Falkenau werden dermal 20% Gemeinde 22%. Schul, 10% Bezirkschul und 22% Bezirksumlagen, zusammen 74% Zuschläge zu den direkten Steuern eingehoben; in Polička betragen die Zuschläge 44% für die Gemeinde, 21 1/2 % für den Bezirk, 10% für den Schulbezirk und 10% für Ortschulzwecke, zusammen 85 1/2 %.
Da eine weitere Erhöhung dieser Umlagen auf die direkten Steuern ohne zu große Bedrückung ber Steuerträger nicht möglich erscheint, ba weiters die von den genannten, 2 Gemeinden in Aussichtgenommenen Bauten von den Gemeindevertretungen als nothwendig erklärt werden, so erscheint ihre Bitte, eine weitere. Umlage umlegen zu dürfen, nach Ansicht der Kommission allerdings begründet.
Da jedoch seit Einbringung ber diesfälligen Gesuche der 2 Stadtvertretungen das metrische Maß und Gewicht das gesetzliche geworden ist und gemäß ber Verordnung ber k. k. Statthaltern für Böhmen vom 31. Jänner 1876, Z. 5883, die Umlage von 1 kr. von 1 n. ö. Maß Bier mit dem Betrage von 0. 7 kr. von 1 Liter, zu berechnen und einzuheben ist, glaubt die Kommission, baß einerseits dem Einschreiten ber 2 genannten Gemeinden annähernd, andererseits den Bedenken ber k. f. Finanzlandesdirektion und des Landesausschusses Rechnung getragen wirb, wenn den Gemeinden unter Behebung der ihnen dermal bewilligten Umlage von 1 kr. von jeder Maß Bier die Bewilligung zur Einhebung einer Umlage von 1 kr. von jedem Liter Bier erthheilt würde und stellt demgemäß den Antrag:
Hoher Landtag wolle beschließen: I.
Der Stadtgemeinde Falkenau (Bezirk Falkenau) wird unter Behebung ber ihr mit a. h. Entschließung vom 7. Jänner 1870 auf die Dauer von 18. Jahren ertheilten Bewilligung zur Einhebung einer Umlage von 1 kr. von jeder Maß
Bier die Bewilligung zur Einhebung einer Umlage von 1 kr., von jedem Liter Bier auf die Dauer von 12 Jahren ertheilt.
Sn. akt. Lederer: I. Obci města Falknova (téhož okresu) povoluje se na místě nejvyšším rozhodnutím ze dne 7. ledna 1870 na dobu 18 let svolené přirážky 1 kr. z každého mázu piva vybírati přirážku 1 kr. z každého litru piva na dobu 12 let.
Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand das Wort?
Žádä někdo za slovo?
Diejenigen, welche dem Antrage zustimmen, wollen die Hand erheben.
Kteří jsou pro ten návrh, nechť pozdvihnou ruku. (Stane se).
Der Antrag ist angenommen.
Berichterstatter (liest): II. Stadtgemeinde Polička (Bezirk Polička) wird unter Behebung ber ihr vom Landesausschusse mit Beschluß vom 19. August 1875 im Einverständnisse mit der k. k. Statthalterei ertheilten Bewilligung zur Einhebung einer Umlage von 1 kr. von jeder Maß Bier die Bewilligung zur Einhebung einer Umlage von 1 kr. von jedem Liter Bier auf die Dauer von 5 Jahren bewilligt.
Sn. akt. Lederer: II. Obci města Poličky (téhož okresu) povoluje se na místě dosavadní přirážky 1 kr. z každého mázu piva, kteráž jí svolena byla výborem zemským ze dne 19. srpna 1875 ve srozumění s c. k. místodržitelstvím, vybírati 1 kr,. z každého litru piva.
Oberstlandmarschall: Wünscht jemand das Wort?
Žádá někdo za slovo?
Diejenigen, welche dem Antrage zustimmen. Wollen die Hand erheben.
Kteří jsou pro ten návrh, nechť pozdvihnou ruku: (Stane se).
Der Antrag ist angenommen.
Der nächste Gegenstand ist der Bericht der Kommission für Bezirks und Gemeindeangelegenheiten betreffend die Petition der Stadtgemeinde Tremles um Errichtung eines Bezirke=Gerichtes.
Berichterstatter ist derselbe.
Nám. nejv. marš.: Zpráva komise pro okresní a obecní záležitosti o žádosti městské obce Strmilova za zřízení okresního soudu.
Berichterstatter Josef Theumer (liest): Hoher Landtag!
Die Stadtvertretung Tremles, Bezirk Neuhaus bittet in der der Kommission für Bezirks und Gemeindeangelegenheiten sub Z. 99 Pet. zugewiesenen Petition um die Bildung eines Gerichtssprengels mit dem Sitzc des Gerichtes in Tremles, welcher aus den östlichen Gemeinden des Viermaligen Gerichtsbezirkes Neubaus gebildet werben soll und
18 Gemeinden mit beiläufig 10. 000 Seelen umfassen würde. Zur Begründung der Petizion wird die große Ausdehnung und Seelenzahl bes dermaligen Gerichtsbezirkes Neuhaus, die große Entfernung von 5 bis 6 Wegstunden von den zur Bildung des neuen Gerichtsbezirkes beantragten Gemeinden zum Bezirksgerichte Neuhaus, sowie die durch die gebirgige Lage bedingte Schwierigkeit der Verbindung mit Neuhaus besonders in schneereichen Wintern geltend gemacht.
Da die geltend gemachten Gründe von der Kommission der Erwägung würdig erachtet werden, stellt dieselbe den Antrag.
Hoher Landtag wolle beschließen.
Die Petition der Stadtvertretung Tremles, Bezirk Neuhaus, um Bildung eines Gerichtsbezirkes mit dem Sitze des Gerichtes in Tremles wird dem Landesausschusse mit der Aufforderung übergeben, hierüber die nöthigen Erhebungen zu pflegen und über deren Ergebniß dem Landtage zu berichten.
Sněm. akt. Lederer: Petice městského zastupitelstva Strmilova, okresu jindřicho-hradeckého za zřízení okresního soudu se sídlem soudu ve Strmilově odevzdává se zem. výboru, aby o ní vyhledání zavedl, a o výsledku sněmu zprávu podal.
Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand das Wort?
Žádá někdo za slovo?
Diejenigen, welche dem Antrage zustimmen, wollen die Hand erheben.
Kteří jsou pro ten návrh, nechť pozdvihnou ruku. (Stane se. )
Der Antrag ist angenommen.
Die Kommission zur Berathung der Errichtung einer Universität, mit böhmischer Unterrichtssprache wird auf Morgen um 10 Uhr zu einer Sitzung eingeladen.
Nám. nejv. marš. Komise stran zřízení české university zasedá dne 6. dubna o 10. hod. dopolední.
O b e r s t l a n d m a r s ch a l l. Die Budgetkommission hält Morgen Donnerstag um 1/2 11 Uhr eine Sitzung.
N á m. n e j v. m a r š.: Též komise budžetní zasedá zítra o 1/2 11 hod. dopoledne.
Oberstlandmarschall: Die heutige Tagesordnung ist erschöpft. Die nächste Sitzung findet Morgen um 11 Uhr statt. Auf der Tagesordnung
1. Bericht des L. =A. mit den 2 Gesetzentwürfen, betreffend die Einreihung der neuen Gerichtsbezirke Hochstädt, Eipel und Skatitz in die Landtagswahlgruppe der Landgemeinden und betreffend die Erleichterung der Abänderung der bestehenden Landtagswahlordnung in Bezug auf die
neuen Gerichtsbezirkssprengel bis zur Wirksamkeit der neuen Landtagswahlordnung.
2. Bericht der Budgetkommission betreffend die im Jahre 1877 zu leistenden Beiträge des Landessondes zum Kostenanfwande der Volksschulen.
3. Bericht der Budgetkommission über den Landesvoranschtag für das Jahr 1877.
Nám. nejv. marš. Denní pořádek k zítřejšímu sezení dne 6. dubna:
1. Zpráva zem. výboru s dvěma osnovami zákonů v příčině vřadění nových soudních okresů vysockého, úpického a skalického ve volební skupení venkovských obcí a v příčině usnadnění
změn řádu volení zemského následkem nového změnění okresů soudních až do doby, kdy nový řád volení zemského platnosti nabude.
2. Zpráva budžetní komise o příspěvcích fondu zemského k nákladu škol obecných na rok 1877.
3. Zpráva budžetní komise, o rozpočtu zemském na rok 1877.
Oberstlandmarschatl: Die Sitzung ist geschlossen.
Nám. nejv. marš.: Sezení jest uzavřeno.
Schluß der Sitzung um 3 Uhr 30 Min.
Konec sezení o 3 hod. 30 min.
Dr. Robert Nittinger, Verifikator. H. Frank, Verifikator. Nadherný, Verifikator.